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Taktik Brandwache - Kfv-neustadt.de

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<strong>Taktik</strong><br />

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<strong>Brandwache</strong><br />

„Brand aus!“ heißt nicht<br />

„En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Einsatzes!“<br />

Die Verantwortung <strong>de</strong>r Einsatzleiter für<br />

das Stellen einer <strong>Brandwache</strong><br />

Obwohl das Oberlan<strong>de</strong>sgericht Hamm kein Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Feuerwehr<br />

feststellte, als nach <strong>de</strong>m Löschen <strong>de</strong>s Brands einer Scheune am Abend, am<br />

nächsten Morgen bei einem zweiten Brand das Wohnhaus <strong>de</strong>s Hofes nie<strong>de</strong>rbrannte,<br />

stellte die Staatsanwaltschaft Dortmund ein Verfahren gegen <strong>de</strong>n<br />

Einsatzleiter wegen geringe <strong>de</strong>r Schuld erst gegen Zahlung einer Geldauflage<br />

von 1.000,- € ein.<br />

Fehler <strong>de</strong>r Feuerwehren bei Einsätzen sind nicht erst seit <strong>de</strong>m Erscheinen<br />

<strong>de</strong>s Buches „Falsche <strong>Taktik</strong> – Große Schä<strong>de</strong>n“ von Markus Pulm ein zunehmend<br />

heikles Thema. In <strong>de</strong>n letzten Jahren hat die Kritik nach Einsätzen <strong>de</strong>r<br />

Feuerwehr eine neue Qualität erreicht. Immer wie<strong>de</strong>r wird von Geschädigten<br />

nach einem Löscheinsatzes auf Feststellung <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsersatzpflicht <strong>de</strong>r<br />

Kommunen, als Trägerin <strong>de</strong>r Feuerwehr, geklagt.<br />

Einsatz mit Folgen<br />

Anfang 2012 hatte das OLG Hamm über die Klage eines Schäfer-Ehepaars<br />

aus Alsted<strong>de</strong> gegen die Stadt Lünen (Westfalen) zu entschei<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>n<br />

Abendstun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s 16. Januar 2006 löschte die Feuerwehr zunächst einen<br />

ersten Brand auf <strong>de</strong>m Hof Mid<strong>de</strong>ndorf. Das Feuer war Stun<strong>de</strong>n später wie<strong>de</strong>r<br />

aufgeflammt. Am frühen Morgen <strong>de</strong>s folgen<strong>de</strong>n Tages kam es zu einem<br />

zweiten Brand. Nach <strong>de</strong>n Ermittlungen zur Ursache dieses zweiten Bran<strong>de</strong>s<br />

führte ein „verkapseltes“ Glutnest erneut zu einem Brand. Das Wohngebäu<strong>de</strong><br />

brannte hierbei vollständig aus.<br />

Die Ermittlungen ergaben weiter, dass <strong>de</strong>r auch hauptamtlich als Feuerwehrmann<br />

tätige Einsatzleiter nach <strong>de</strong>n erfolgreichen Löscharbeiten beim<br />

ersten Brand keine <strong>Brandwache</strong> aufgestellt hatte. Nach einer nur kurzen<br />

Brandschau hatte er auch von einer weiteren Untersuchung <strong>de</strong>r Brandstelle<br />

aufgrund <strong>de</strong>r Dunkelheit und <strong>de</strong>r Ausgasungen abgesehen. Die Kläger sahen<br />

131


<strong>Taktik</strong><br />

darin eine Amtspflichtverletzung <strong>de</strong>r Feuerwehr und klagten auf Feststellung<br />

<strong>de</strong>r Ersatzpflicht <strong>de</strong>r Stadt Lünen. Der 11. Zivilsenat wies diese Klage jedoch<br />

ab. Eine Revision wur<strong>de</strong> nicht zugelassen. Damit ist die Entscheidung endgültig<br />

(Urteil <strong>de</strong>s 11. Zivilsenats <strong>de</strong>s OLG Hamm vom 08.02.2012 Az.: I-11<br />

U 150/10). Weil kein Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Feuerwehr festgestellt wur<strong>de</strong>, zahlt<br />

selbstverständlich auch die GVV-Kommunalversicherung <strong>de</strong>r Stadt <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n<br />

nicht. Über dieses Urteil wur<strong>de</strong> in Feuerwehrkreisen viel berichtet und<br />

diskutiert.<br />

Die bittere Kehrseite <strong>de</strong>r Medaille<br />

Nicht berichtet wur<strong>de</strong> bisher über die strafrechtlichen Folgen für <strong>de</strong>n damaligen<br />

Einsatzleiter <strong>de</strong>r Feuerwehr. Ein Ermittlungsverfahren <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft<br />

Dortmund wur<strong>de</strong> wegen geringe <strong>de</strong>r Schuld erst gegen Zahlung<br />

einer Geldauflage von 1.000,- € gemäß § 153 a StPO im Februar 2007<br />

eingestellt (Az.: 190 Js 42/06). Die Einstellung geschah aus prozessöko-<br />

Nachlöscharbeiten: Gera<strong>de</strong> in gedämmten Bereichen wie Wandverkleidungen,<br />

Zwischenbö<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Dachkonstruktionen sind die Suche und das Ablöschen von<br />

Glutnestern kompliziert und oft langwierig. Das kann be<strong>de</strong>uten, eine <strong>Brandwache</strong><br />

stellen zu müssen o<strong>de</strong>r/und Nachkontrollen durchzuführen.<br />

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<strong>Brandwache</strong><br />

nomischen Grün<strong>de</strong>n. Diese Vorgehensweise ist durchaus üblich, wenn sich<br />

mit teuren Gutachten und hohen Prozesskosten keine an<strong>de</strong>re Beurteilung<br />

ergeben hätte. Der Einsatzleiter selbst hatte sogar darauf gedrängt, <strong>de</strong>n Unschuldsbeweis<br />

in einem aufwändigen Verfahren zu erbringen. Deshalb war<br />

er mit <strong>de</strong>r Einstellung nicht zufrie<strong>de</strong>n gewesen.<br />

Es bleiben also viele Fragen offen<br />

Einige dieser Fragen sind nach diesem Fall einer näheren Betrachtung wert:<br />

+ Wer aber entschei<strong>de</strong>t, ob eine <strong>Brandwache</strong> aufzustellen ist<br />

+ Wer beurteilt <strong>de</strong>ren Notwendigkeit<br />

+ Wer haftet ggf. zivil- und strafrechtlich<br />

Ein Problem ist, dass Durchführung und Umfang von <strong>Brandwache</strong>n we<strong>de</strong>r<br />

taktisch noch rechtlich durch einschlägige gesetzliche Vorschriften, Richtlinien<br />

o<strong>de</strong>r Normen klar geregelt sind und somit sich ein großer Spielraum für<br />

Ermessensentscheidungen <strong>de</strong>s jeweiligen Einsatzleiters bietet.<br />

Grundsätzlich gilt, nach <strong>de</strong>n Nachlöscharbeiten ist bei einer unklaren Lage<br />

an <strong>de</strong>r Brandstelle die Erstellung einer <strong>Brandwache</strong> durch <strong>de</strong>n Einsatzleiter<br />

anzuordnen, z. B. wenn die Gefahr besteht, dass eventuell vorhan<strong>de</strong>ne<br />

Brandnester wie<strong>de</strong>r aufflammen können o<strong>de</strong>r wenn das Materialien o<strong>de</strong>r<br />

das Objekte kontrolliert abbrennen soll.<br />

Die <strong>Brandwache</strong> ist Bestandteil <strong>de</strong>s Einsatzes<br />

Damit ist <strong>de</strong>r Einsatz einer <strong>Brandwache</strong> genauso wichtig wie <strong>de</strong>r eigentliche<br />

Löscheinsatz selber. <strong>Brandwache</strong>n müssen also auch entsprechend von allen<br />

Einsatzkräften ernst genommen wer<strong>de</strong>n. Über die Beendigung <strong>de</strong>r <strong>Brandwache</strong><br />

und die Übergabe <strong>de</strong>s Objekts an die Polizei o<strong>de</strong>r Eigentümer entschei<strong>de</strong>t<br />

<strong>de</strong>r Einsatzleiter o<strong>de</strong>r eine an<strong>de</strong>re von ihm autorisierte Führungskraft.<br />

+ Eine <strong>Brandwache</strong> muss aus einer ausreichen<strong>de</strong>n Anzahl von Einsatzkräften<br />

und einem geeignetem Feuerwehrfahrzeug bestehen, <strong>de</strong>ren Größe<br />

richtet sich nach Umfang <strong>de</strong>s Bran<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>m betroffenen Brandobjekt.<br />

+ Gängige Praxis ist, dass in entsprechen<strong>de</strong>n zeitlichen Abstän<strong>de</strong>n Nachkontrollen<br />

ebenfalls mit einer ausreichen<strong>de</strong>n Anzahl von Einsatzkräften und<br />

einem geeignetem Feuerwehrfahrzeug durchgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

+ Eine abschließen<strong>de</strong> Lageerkundung und -beurteilung ist nach <strong>de</strong>m<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Löscharbeiten als Grundlage für weitere Entscheidungen in je<strong>de</strong>m<br />

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<strong>Taktik</strong><br />

Mo<strong>de</strong>rne Technik: Der Einsatz einer Wärmebildkamera erleichtert die gezielte Suche<br />

nach Glutnestern, ersetzt jedoch im Einzelfall nicht eine gründliche Nachkontrolle<br />

<strong>de</strong>r Bereiche.<br />

Fall durchzuführen. Dabei ist insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>n baulichen Gegebenheiten<br />

und <strong>de</strong>r vorgefun<strong>de</strong>nen Gebäu<strong>de</strong>substanz, <strong>de</strong>r Witterung (z.B. aufkommen<strong>de</strong><br />

Win<strong>de</strong>) sowie <strong>de</strong>m vorangegangenen Bran<strong>de</strong>reignis und <strong>de</strong>n vorgenommenen<br />

Löscharbeiten bzw. eingesetzten Löschmitteln Rechnung zu tragen.<br />

Heute sollte auch <strong>de</strong>r Einsatz einer Wärmebildkamera – sofern vorhan<strong>de</strong>n<br />

– dazu gehören, um versteckten Glutnester z.B. hinter Leichtbauwän<strong>de</strong>n zu<br />

erkennen. Allerdings kann durch <strong>de</strong>n Einsatz einer Wärmebildkamera die<br />

umfassen<strong>de</strong> Lageerkundung, um gezielt nach Glutnestern zu suchen, nicht<br />

ersetzt wer<strong>de</strong>n. Dafür müssen u. U. sogar Hohlwän<strong>de</strong>, Zwischenbö<strong>de</strong>n bzw.<br />

Verkleidungen stückweise geöffnet und entfernt o<strong>de</strong>r eingerissen wer<strong>de</strong>n.<br />

D. h. für die Feuerwehr, dass ggf. dieses Brandgut aufwendig nach und nach<br />

abgelöscht wer<strong>de</strong>n muss.<br />

Wer sollte <strong>Brandwache</strong>n durchführen<br />

Problematisch gestaltet sich heute oft die Auswahl <strong>de</strong>r bei einer <strong>Brandwache</strong><br />

einzusetzen<strong>de</strong>n Kräfte. Es sollte darauf geachtet wer<strong>de</strong>n, dass nach <strong>de</strong>m En-<br />

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<strong>Brandwache</strong><br />

<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Löscharbeiten für die <strong>Brandwache</strong> möglichst ausgeruhte Einsatzkräfte<br />

eingesetzt wer<strong>de</strong>n, die entsprechend nachalarmiert wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

Diese nachalarmierten Kräfte kennen jedoch die Einsatzstelle noch nicht. Aus<br />

diesem Grund ist zwingend notwendig, dass diesen Kräften die Brandstelle<br />

übergeben und diese von <strong>de</strong>m im Einsatz gewesenen Einsatzleiter eingewiesen<br />

wer<strong>de</strong>n. Dabei sollte alle das Brandobjekt besichtigen und über Gefahrenstellen<br />

o<strong>de</strong>r mögliche Bereiche mit Glutnestern informiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Die für die <strong>Brandwache</strong> eingesetzten Kräfte müssen entsprechend ausgebil<strong>de</strong>t<br />

sein. Lei<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>n schon angesprochenen personellen Problemen<br />

oft auch junge Feuerwehrleute ohne die notwendige Einsatzerfahrung<br />

eingesetzt.<br />

Ein weiteres Problem ist <strong>de</strong>r zeitliche Umfang einer <strong>Brandwache</strong>. In <strong>de</strong>r gängigen<br />

Fachliteratur wird davon ausgegangen, dass durch eine <strong>Brandwache</strong><br />

über eine „bestimmte Zeit“ das Brandobjekt auf wie<strong>de</strong>raufflammen<strong>de</strong> Glutnester<br />

überwacht wird. Der genaue zeitliche Umfang einer <strong>Brandwache</strong> ist<br />

nicht verbindlich z. B. in tabellarischen Darstellungen o<strong>de</strong>r Zeitdiagrammen<br />

geregelt. Beispiele aus <strong>de</strong>r Praxis zeigen, dass auch nach drei Tagen und umfangreichen<br />

Nachlöscharbeiten letzte Glutnester immer noch nicht erloschen<br />

waren. Im Einzelfall kann dies be<strong>de</strong>uten, dass die <strong>Brandwache</strong> solange aufrecht<br />

zu erhalten ist, bis nach allgemeiner Erfahrung die Wahrscheinlichkeit<br />

eines erneuten Bran<strong>de</strong>s von diesem Brandobjekt nicht mehr ausgehen kann.<br />

Bei <strong>de</strong>r Frage nach <strong>de</strong>m zeitlichen Umfang ist wie bei an<strong>de</strong>ren Maßnahmen<br />

<strong>de</strong>r Feuerwehr im Rahmen <strong>de</strong>r Brandbekämpfung <strong>de</strong>r Grundsatz <strong>de</strong>r Verhältnismäßigkeit<br />

zu beachten. Dabei sollte jedoch ebenso beachtet wer<strong>de</strong>n,<br />

dass insbeson<strong>de</strong>re bei Brän<strong>de</strong>n von festen Stoffen, die zur erneuten Zündung<br />

nach <strong>de</strong>m Löschen neigen, und <strong>de</strong>n damit zu bekämpfen<strong>de</strong>n Brandgefahren<br />

im Zweifel grundsätzlich mehr als weniger Personal und Hilfsmitteln einzusetzen<br />

ist. Bei<strong>de</strong>s liegt im Ermessen <strong>de</strong>s Einsatzleiters.<br />

Richtige <strong>Taktik</strong>, geeignete Löschmittel, geeignete Kräfte<br />

Wie das OLG Hamm zutreffend festgestellt hat, gehört zwar zu <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />

Feuerwehr bei <strong>de</strong>r Brandbekämpfung obliegen<strong>de</strong>n Pflichten, <strong>de</strong>n Brandherd<br />

zweifelsfrei zu löschen und „gegebenenfalls“ <strong>Brandwache</strong>n aufzustellen.<br />

Wichtig dabei ist, dass das Risiko eines Wie<strong>de</strong>raufflammens <strong>de</strong>s Bran<strong>de</strong>s<br />

minimiert o<strong>de</strong>r gar ganz ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n kann.<br />

135


<strong>Taktik</strong><br />

Neben <strong>de</strong>r richtigen <strong>Taktik</strong>, <strong>de</strong>r Wahl geeigneter Löschmittel sowie <strong>de</strong>m Einsatz<br />

von Wärmebildkameras gehören dazu eine konsequente Nachkontrolle<br />

<strong>de</strong>s Brandobjektes auf noch vorhan<strong>de</strong>ne Wärmequellen und ggf. das Aufstellen<br />

von <strong>Brandwache</strong>n zum Abschluss eines erfolgreichen Bran<strong>de</strong>insatzes.<br />

Doch schon 2006 hatte das OLG Ol<strong>de</strong>nburg geurteilt, dass Einsatzleiter <strong>de</strong>r<br />

Feuerwehr nur bei grober Fahrlässigkeit haften, wenn es nach <strong>de</strong>m Einsatz<br />

<strong>de</strong>r Feuerwehr erneut zu einem Brand kommt (Az.: 6 U 231/04). Die Richter<br />

betonten, dass gera<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r Freiwilligen Feuerwehr die Anfor<strong>de</strong>rungen an<br />

die Amtsausübung nicht überspannt wer<strong>de</strong>n dürfen. Allerdings entbin<strong>de</strong>t die<br />

Sorge darum, dass sonst kaum noch Bürger die Verantwortung <strong>de</strong>r ehrenamtlichen<br />

Brandbekämpfung übernehmen wür<strong>de</strong>n, nicht von einer qualifizierten<br />

Aus- und Weiterbildung und einem verantwortungsvollem Han<strong>de</strong>ln<br />

<strong>de</strong>s Einsatzleiters.<br />

Außer<strong>de</strong>m ist eine große Einsatzerfahrung erfor<strong>de</strong>rlich. D. h. die Einsatzleiter<br />

müssen nicht nur entsprechend ausgebil<strong>de</strong>t sein, son<strong>de</strong>rn auch über die notwendige<br />

Einsatzerfahrung verfügen.<br />

Es ist also Vorsicht geboten. Das Urteil <strong>de</strong>s OLG Hamm ist kein Freibrief –<br />

we<strong>de</strong>r für die Kommunen und ihre Feuerwehren und schon gar nicht für <strong>de</strong>n<br />

jeweiligen Einsatzleiter.<br />

Daher gilt auch weiterhin: „Brand aus!“ heißt nicht „En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Einsatzes!“<br />

Frank D. Stolt<br />

Brandsachverständiger und „Technischer Fachberater Feuerwehr“<br />

Mannheim<br />

§ 839 BGB<br />

Haftung bei Amtspflichtverletzung<br />

(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich o<strong>de</strong>r fahrlässig die ihm einem Dritten<br />

gegenüber obliegen<strong>de</strong> Amtspflicht, so hat er <strong>de</strong>m Dritten <strong>de</strong>n daraus entstehen<strong>de</strong>n<br />

Scha<strong>de</strong>n zu ersetzen. Fällt <strong>de</strong>m Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last,<br />

so kann er nur dann in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Verletzte<br />

nicht auf an<strong>de</strong>re Weise Ersatz zu erlangen vermag.<br />

136


<strong>Brandwache</strong><br />

Zusammenfassung<br />

+ Über das Aufstellen einer <strong>Brandwache</strong> entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Einsatzleiter.<br />

+ Eine <strong>Brandwache</strong> ist Bestandteil <strong>de</strong>s Einsatzes und muss<br />

entsprechend ernst genommen wer<strong>de</strong>n.<br />

+ Über die Beendigung <strong>de</strong>r <strong>Brandwache</strong> und die Übergabe <strong>de</strong>s<br />

Objekts an die Polizei o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Eigentümer entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r<br />

Einsatzleiter o<strong>de</strong>r eine von ihm autorisierte Führungskraft.<br />

Fotos: Sobolewski, Eickhoff, Rudloff<br />

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