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ORCHESTERORDNUNG - Kammerorchester «Amici dell'arte

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<strong>ORCHESTERORDNUNG</strong><br />

Allgemeines<br />

Art. 1<br />

Das <strong>Kammerorchester</strong> <strong>«Amici</strong> dell’arte» wird vom gleichnamigen<br />

Trägerverein geführt.<br />

Art. 2<br />

Die Orchesterordnung wird vom Vorstand erlassen und ist für jede<br />

Instrumentalistin und jeden Instrumentalisten verbindlich. Für die<br />

Durchsetzung der Orchesterordnung ist die Musikkommission<br />

verantwortlich.<br />

Musikkommission<br />

Aufgaben der<br />

Musikkommission<br />

Orchesterbesetzung<br />

Art. 3<br />

Die Musikkommission besteht aus dem Dirigenten und dem Konzertmeister<br />

(beide von Amtes wegen) sowie aus 2-4 Orchestervertretern (mindestens<br />

ein Vertreter der Bläsersektion). Die Orchestervertreter werden jährlich<br />

vom Vorstand gewählt; Wiederwahl ist zulässig.<br />

Art. 4<br />

In den Aufgabenbereich der Musikkommission fallen:<br />

- Erstellen des Konzertprogramms<br />

- Erstellen des Probenplans<br />

- Unterbreiten des Probenplans und des Konzertprogramms mit den Angaben<br />

der anfallenden Kosten an den Vorstand<br />

- Akquirieren von Auftrittsmöglichkeiten<br />

- Verantwortung für die Orchesterbesetzung<br />

- Durchführen der Probespiele<br />

- Führen einer Absenzenkontrolle<br />

- umgehende Meldung sämtlicher Mutationen an den Vorstand<br />

- Bereithalten des Notenmaterials sowie dessen Verwaltung<br />

- Konzertaufstellung.<br />

In die Kompetenz der Musikkommission fallen im Weiteren alle Geschäfte,<br />

die ihr durch den Trägerverein übertragen werden.<br />

Art. 5<br />

Die Orchesterbesetzung ist sinfonisch und besteht aus den einzelnen<br />

Instrumentalistinnen und Instrumentalisten. Es ist eine möglichst konstante<br />

Orchesterbesetzung anzustreben. (2.2.2.2.-2.2.-Pk-6.6.4.4.2)<br />

1


Orchesterordnung <strong>«Amici</strong> dell’arte»<br />

Aufnahme ins<br />

Orchester<br />

Zuzüger<br />

Verbindlichkeit<br />

Probenpflicht<br />

Probendauer<br />

Absenzen<br />

Noten<br />

Orchestereigene<br />

und Leihinstrumente<br />

Instrumententransport<br />

Adressänderungen<br />

Mitgliedschaft im<br />

Trägerverein<br />

Art. 6<br />

Im Orchester mitspielen kann, wer:<br />

a) am Probespiel teilgenommen hat,<br />

b) von der Musikkommission aufgenommen wird und<br />

c) die Orchesterordnung akzeptiert.<br />

In Ausnahmefällen kann die Musikkommission auf das Probespiel<br />

verzichten, sofern der Dirigent einverstanden ist.<br />

Zuzüger ist, wer einmalig zu einem Projekt beigezogen wird. Es gilt der<br />

Grundsatz, möglichst ohne Zuzüger konzertieren zu können. Die Musikkommission<br />

entscheidet über die Notwendigkeit allfälliger Zuzüger und ist für<br />

deren Suche und Verpflichtung verantwortlich. Ist eine Entgeltung der<br />

Zuzüger unumgänglich, so ist vom Vorstand die Zustimmung notwendig.<br />

Die Orchesterordnung ist auch für die Zuzüger verbindlich.<br />

Art. 7<br />

Orchestermitglieder erscheinen pünktlich zu den festgelegten Proben.<br />

Eine Probe dauert in der Regel 120 Minuten (mit einer kleinen, 10minütigen<br />

Pause). Im Bedarfsfall (meist gegen Ende einer Probensession) kann der<br />

Dirigent die Probe um max. 30 Minuten verlängern (auf 150 Minuten).<br />

Absenzen sind zu vermeiden. Bei Verhinderung muss die für das Register<br />

verantwortliche Person, oder wenn diese nicht erreichbar, der Dirigent<br />

informiert werden. Fallen mehrere Absenzen in eine Proben- und<br />

Konzertsession, regelt die Musikkommission die Bedingungen für eine<br />

Mitwirkung im fraglichen Projekt.<br />

Art. 8<br />

Jedes Orchestermitglied ist für die ihm zur Verfügung gestellten Noten<br />

verantwortlich und haftet dafür. Die Noten sind nach dem letzten Konzert<br />

vollständig und in sauberem, einwandfreiem Zustand zurück zu geben.<br />

Art. 9<br />

Orchestermitglieder, die auf orchestereigenen oder durch das Orchester<br />

gemieteten Instrumenten spielen, sind dafür verantwortlich und haften dafür.<br />

Sie sind auch für deren Transport und Wartung verantwortlich.<br />

Art. 10<br />

Adressänderungen sind sofort der Geschäftsstelle zu melden.<br />

Art. 11<br />

Orchestermitglieder können auch Aktivmitglieder des Trägervereins sein.<br />

2


Orchesterordnung <strong>«Amici</strong> dell’arte»<br />

Spesen<br />

Haftung bei Sachund<br />

Personenschäden<br />

Austritt<br />

Ausschluss<br />

Konzertbekleidung<br />

Inkrafttreten<br />

Art. 12<br />

Alle Orchestermitglieder tragen ihre Kosten selber, die aus der Mitwirkung<br />

entstehen. Spesen werden nur ersetzt, falls der Vorstand vorgängig<br />

zugestimmt hat. Es gilt dabei der Grundsatz, dass nur Ausgaben ersatzfähig<br />

sind, die für das Orchester oder den Verein getätigt werden und im<br />

Interesse des Orchesters liegen. Die entsprechende Abrechnung ist mit den<br />

Belegen innerhalb eines Monats nach dem betreffenden Projekt dem<br />

Vorstand vorzulegen.<br />

Art. 13<br />

Weder der Verein noch das Orchester sind haftbar für Sach- und<br />

Personenschäden, die einem Instrumentalisten oder einer Instrumentalistin<br />

aus der Mitwirkung entstehen.<br />

Art. 14<br />

Der Austritt ist der Musikkommission drei Monate vor Beendigung des<br />

jeweiligen Konzertprogramms anzuzeigen.<br />

Art. 15<br />

Über einen Ausschluss entscheidet der Vorstand endgültig ohne Angabe<br />

von Gründen. Ausgeschlossen werden insbesondere Orchestermitglieder,<br />

die dem Verein oder Orchester zu Unehren gereichen, welche die Vereinsoder<br />

Orchesterinteressen schädigen oder unentschuldigt an Proben/<br />

Konzerten fehlen. Die Musikkommission kann diesbezüglich Anträge stellen.<br />

Art. 16<br />

An den Konzerten wird festliche Kleidung getragen:<br />

Damen: schwarzes Kleid, schwarzer Jupe oder schwarze Hose mit<br />

schwarzer Bluse;<br />

Herren: schwarzer Anzug mit weissem Hemd und Krawatte oder Fliege.<br />

Wird ohne Jackett gespielt, so ist ein schwarzes Hemd zu tragen.<br />

Art. 17<br />

Diese Orchesterordnung tritt am 19. Oktober 2007 in Kraft.<br />

Pfäffikon, den 19. Oktober 2007<br />

Für den Vorstand:<br />

Der Präsident: Marcel Blanchard<br />

Die Aktuarin: Lisbeth Blanchard-Helbling<br />

Für die Musikkommission:<br />

Der Vorsitzende: Philip A. Draganov<br />

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