ORCHESTERORDNUNG - Kammerorchester «Amici dell'arte
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<strong>ORCHESTERORDNUNG</strong><br />
Allgemeines<br />
Art. 1<br />
Das <strong>Kammerorchester</strong> <strong>«Amici</strong> dell’arte» wird vom gleichnamigen<br />
Trägerverein geführt.<br />
Art. 2<br />
Die Orchesterordnung wird vom Vorstand erlassen und ist für jede<br />
Instrumentalistin und jeden Instrumentalisten verbindlich. Für die<br />
Durchsetzung der Orchesterordnung ist die Musikkommission<br />
verantwortlich.<br />
Musikkommission<br />
Aufgaben der<br />
Musikkommission<br />
Orchesterbesetzung<br />
Art. 3<br />
Die Musikkommission besteht aus dem Dirigenten und dem Konzertmeister<br />
(beide von Amtes wegen) sowie aus 2-4 Orchestervertretern (mindestens<br />
ein Vertreter der Bläsersektion). Die Orchestervertreter werden jährlich<br />
vom Vorstand gewählt; Wiederwahl ist zulässig.<br />
Art. 4<br />
In den Aufgabenbereich der Musikkommission fallen:<br />
- Erstellen des Konzertprogramms<br />
- Erstellen des Probenplans<br />
- Unterbreiten des Probenplans und des Konzertprogramms mit den Angaben<br />
der anfallenden Kosten an den Vorstand<br />
- Akquirieren von Auftrittsmöglichkeiten<br />
- Verantwortung für die Orchesterbesetzung<br />
- Durchführen der Probespiele<br />
- Führen einer Absenzenkontrolle<br />
- umgehende Meldung sämtlicher Mutationen an den Vorstand<br />
- Bereithalten des Notenmaterials sowie dessen Verwaltung<br />
- Konzertaufstellung.<br />
In die Kompetenz der Musikkommission fallen im Weiteren alle Geschäfte,<br />
die ihr durch den Trägerverein übertragen werden.<br />
Art. 5<br />
Die Orchesterbesetzung ist sinfonisch und besteht aus den einzelnen<br />
Instrumentalistinnen und Instrumentalisten. Es ist eine möglichst konstante<br />
Orchesterbesetzung anzustreben. (2.2.2.2.-2.2.-Pk-6.6.4.4.2)<br />
1
Orchesterordnung <strong>«Amici</strong> dell’arte»<br />
Aufnahme ins<br />
Orchester<br />
Zuzüger<br />
Verbindlichkeit<br />
Probenpflicht<br />
Probendauer<br />
Absenzen<br />
Noten<br />
Orchestereigene<br />
und Leihinstrumente<br />
Instrumententransport<br />
Adressänderungen<br />
Mitgliedschaft im<br />
Trägerverein<br />
Art. 6<br />
Im Orchester mitspielen kann, wer:<br />
a) am Probespiel teilgenommen hat,<br />
b) von der Musikkommission aufgenommen wird und<br />
c) die Orchesterordnung akzeptiert.<br />
In Ausnahmefällen kann die Musikkommission auf das Probespiel<br />
verzichten, sofern der Dirigent einverstanden ist.<br />
Zuzüger ist, wer einmalig zu einem Projekt beigezogen wird. Es gilt der<br />
Grundsatz, möglichst ohne Zuzüger konzertieren zu können. Die Musikkommission<br />
entscheidet über die Notwendigkeit allfälliger Zuzüger und ist für<br />
deren Suche und Verpflichtung verantwortlich. Ist eine Entgeltung der<br />
Zuzüger unumgänglich, so ist vom Vorstand die Zustimmung notwendig.<br />
Die Orchesterordnung ist auch für die Zuzüger verbindlich.<br />
Art. 7<br />
Orchestermitglieder erscheinen pünktlich zu den festgelegten Proben.<br />
Eine Probe dauert in der Regel 120 Minuten (mit einer kleinen, 10minütigen<br />
Pause). Im Bedarfsfall (meist gegen Ende einer Probensession) kann der<br />
Dirigent die Probe um max. 30 Minuten verlängern (auf 150 Minuten).<br />
Absenzen sind zu vermeiden. Bei Verhinderung muss die für das Register<br />
verantwortliche Person, oder wenn diese nicht erreichbar, der Dirigent<br />
informiert werden. Fallen mehrere Absenzen in eine Proben- und<br />
Konzertsession, regelt die Musikkommission die Bedingungen für eine<br />
Mitwirkung im fraglichen Projekt.<br />
Art. 8<br />
Jedes Orchestermitglied ist für die ihm zur Verfügung gestellten Noten<br />
verantwortlich und haftet dafür. Die Noten sind nach dem letzten Konzert<br />
vollständig und in sauberem, einwandfreiem Zustand zurück zu geben.<br />
Art. 9<br />
Orchestermitglieder, die auf orchestereigenen oder durch das Orchester<br />
gemieteten Instrumenten spielen, sind dafür verantwortlich und haften dafür.<br />
Sie sind auch für deren Transport und Wartung verantwortlich.<br />
Art. 10<br />
Adressänderungen sind sofort der Geschäftsstelle zu melden.<br />
Art. 11<br />
Orchestermitglieder können auch Aktivmitglieder des Trägervereins sein.<br />
2
Orchesterordnung <strong>«Amici</strong> dell’arte»<br />
Spesen<br />
Haftung bei Sachund<br />
Personenschäden<br />
Austritt<br />
Ausschluss<br />
Konzertbekleidung<br />
Inkrafttreten<br />
Art. 12<br />
Alle Orchestermitglieder tragen ihre Kosten selber, die aus der Mitwirkung<br />
entstehen. Spesen werden nur ersetzt, falls der Vorstand vorgängig<br />
zugestimmt hat. Es gilt dabei der Grundsatz, dass nur Ausgaben ersatzfähig<br />
sind, die für das Orchester oder den Verein getätigt werden und im<br />
Interesse des Orchesters liegen. Die entsprechende Abrechnung ist mit den<br />
Belegen innerhalb eines Monats nach dem betreffenden Projekt dem<br />
Vorstand vorzulegen.<br />
Art. 13<br />
Weder der Verein noch das Orchester sind haftbar für Sach- und<br />
Personenschäden, die einem Instrumentalisten oder einer Instrumentalistin<br />
aus der Mitwirkung entstehen.<br />
Art. 14<br />
Der Austritt ist der Musikkommission drei Monate vor Beendigung des<br />
jeweiligen Konzertprogramms anzuzeigen.<br />
Art. 15<br />
Über einen Ausschluss entscheidet der Vorstand endgültig ohne Angabe<br />
von Gründen. Ausgeschlossen werden insbesondere Orchestermitglieder,<br />
die dem Verein oder Orchester zu Unehren gereichen, welche die Vereinsoder<br />
Orchesterinteressen schädigen oder unentschuldigt an Proben/<br />
Konzerten fehlen. Die Musikkommission kann diesbezüglich Anträge stellen.<br />
Art. 16<br />
An den Konzerten wird festliche Kleidung getragen:<br />
Damen: schwarzes Kleid, schwarzer Jupe oder schwarze Hose mit<br />
schwarzer Bluse;<br />
Herren: schwarzer Anzug mit weissem Hemd und Krawatte oder Fliege.<br />
Wird ohne Jackett gespielt, so ist ein schwarzes Hemd zu tragen.<br />
Art. 17<br />
Diese Orchesterordnung tritt am 19. Oktober 2007 in Kraft.<br />
Pfäffikon, den 19. Oktober 2007<br />
Für den Vorstand:<br />
Der Präsident: Marcel Blanchard<br />
Die Aktuarin: Lisbeth Blanchard-Helbling<br />
Für die Musikkommission:<br />
Der Vorsitzende: Philip A. Draganov<br />
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