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Statement Anfang Statement Ende Sehr geehrter Herr Schulz!

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<strong>Statement</strong> aus dem Büro von Gisela Piltz, FDP<br />

Mail, 22.12.2009 um 09:54 Uhr<br />

<strong>Sehr</strong> <strong>geehrter</strong> <strong>Herr</strong> <strong>Schulz</strong>,<br />

im Auftrag von Frau Piltz und <strong>Herr</strong>n Ahrendt übersende ich Ihnen das nachfolgende <strong>Statement</strong> zu<br />

ELENA.<br />

Für Rückfragen stehe ich gern zu Ihrer Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen,<br />

Sebastian <strong>Schulz</strong><br />

­­­ <strong>Statement</strong> <strong>Anfang</strong> ­­­<br />

Die FDP­ Bundestagsfraktion hat dem Gesetz in der letzten Legislaturperiode insbesondere wegen<br />

der datenschutzrechtlichen Bedenken nicht zugestimmt. In der neuen schwarz­gelben<br />

Bundesregierung wird die FDP strikt darauf achten, dass ELENA so datenschutzfreundlich und<br />

sicher wie möglich ausgestaltet wird. Die jüngst vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales<br />

vorgelegten Verfahrensgrundsätze entsprechen diesem Anspruch noch nicht. Daher wird die FDP<br />

gemeinsam mit den Datenschutzbeauftragten auf die datenschutzrechtliche Umsetzung drängen.<br />

Insbesondere die zentrale Speicherung der Daten für bis zu vier Jahre, unabhängig von einem<br />

konkreten Anlass oder Bedarfsfall, muss hinterfragt werden. Auch mangelt es an Verfahren zur<br />

individuellen Verschlüsselung der hochsensiblen Daten. Darüber hinaus umfasst ELENA auch<br />

Datenfelder die weit über den reinen Entgeltbezug hinausgehen und damit die Gefahr einer<br />

umfassenden Profilbildung der Arbeitnehmer in sich bergen. Hierzu zählen beispielsweise<br />

Abmahnungen als rein unternehmensinterne Vorgänge oder Fragen nach rechtmäßigen Fehlzeiten<br />

wie Streiktagen oder bei Krankheit. Soweit neben den üblichen Entgeltdaten weitere Daten für eine<br />

Einzelfallprüfung erforderlich sein sollten, können diese Daten im Bedarfsfall direkt beim<br />

Betroffenen erhoben werden. Eine anlasslose zentrale Speicherung auf Vorrat erscheint auch<br />

insoweit als unverhältnismäßig.<br />

­­­ <strong>Statement</strong> <strong>Ende</strong> ­­­<br />

<strong>Statement</strong> aus dem Büro des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar<br />

Mail, 22.12.2009 um 13:13 Uhr<br />

<strong>Sehr</strong> <strong>geehrter</strong> <strong>Herr</strong> <strong>Schulz</strong>!<br />

Vielen Dank für Ihre Email mit Fragen zu "ELENA", die ich wie folgt<br />

beantworte. Sie sind von <strong>Herr</strong>n Schaar nicht autorisiert und können daher nur<br />

dem Unterzeichner zugeordnet werden.<br />

Die "alte" Datensatzbeschreibung steht nach meiner Kenntnis über die Seite<br />

von heise.de zur Einsicht zur Verfügung. Sie ist jedoch nicht mehr aktuell,<br />

da sie im Umfang zwischenzeitlich größer geworden ist. Eine aktuelle<br />

Datensatzbeschreibung steht für die Öffentlichkeit gegenwärtig nicht zur<br />

Verfügung. Vielleicht können Sie diese bei den zuständigen Ressorts<br />

erhalten.<br />

Wir gehen gegenwärtig davon aus, dass die Datensatzbeschreibung noch in


diesem Jahr geändert wird. Auf unsere Forderung hin hat der zuständige<br />

Arbeitskreis für die ELENA­Verfahrensgrundsätze beim BMAS eine entsprechende<br />

Änderung der Datensatzbeschreibung beantragt. Es wird davon ausgegangen,<br />

dass dieser Forderung entsprochen wird. An der grundsätzlichen Bewertung am<br />

ELENA­Verfahren hat sich nichts geändert. Die Probleme steckten, wie häufig,<br />

und wie z. B. die Erhebung von Arbeitskampfdaten gezeigt haben ­ im Detail.<br />

Diese wurden erst im Laufe der weiteren Entwicklung deutlich. Hier zeichnet<br />

sich aber, wie bereits gesagt, eine Lösung ab.<br />

Der BfDI wird ein wachsames Auge darauf haben, dass über das ELENA­Verfahren<br />

die Sozialbehörden nicht mehr Daten erhalten, als bisher über die<br />

Papierformulare. Die Umsetzung vom Papier­ in das elektronische Verfahren<br />

hat Vor­ und Nachteile. Ein Vorteil ist sicherlich, dass in vielen Fällen<br />

(allerdings nicht in allen) sog. Freitextfelder in den Papierformularen<br />

entfallen und durch feste Vorgaben ersetzt wurden. Dies sichert auch, dass<br />

überschießende Informationen, d.h.Informationen die im<br />

Sozialverwaltungsverfahren gar nicht benötigt werden, vom Arbeitgeber nicht<br />

mehr in Formulare eingetragen werden können.<br />

Andererseits werden viele Informationen erst einmal gespeichert, die bislang<br />

nach dem "alten" Verfahren erst bei der "wirklichen" Beantragung von<br />

Sozialleistungen angefallen sind.<br />

Ein weiteres Problem wird bleiben,da eine große Datensammlung immer<br />

Begehrlichkeiten bei Dritten weckt. Ausdrücklich muss darauf hingewiesen<br />

werden, dass in der Datenbank die Datensätze, auch der einzelnen<br />

Arbeitnehmer, durch deren digitale Signatur verschlüsselt werden, ein<br />

Datenabruf ohne Kenntnis des einzelnen Arbeitnehmers also nicht möglich ist.<br />

Für die etwas verzögerte Übersendung bitte ich um Nachsicht.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Dietmar Müller<br />

Pressesprecher<br />

<strong>Statement</strong> aus dem Bundesarbeitsministerium<br />

Mail, 23.12.2009 um 11:36 Uhr<br />

<strong>Sehr</strong> <strong>geehrter</strong> <strong>Herr</strong> <strong>Schulz</strong>,<br />

zu Ihren Fragen betr. ELENA können wir wie folgt Stellung nehmen:<br />

Die zitierten Aussagen stammen aus dem vergangenen Jahr. Sie sind zeitlich und sachlich dem<br />

seinerzeitigen ELENA­Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag zuzuordnen. Zum<br />

damaligen Zeitpunkt wurden die rechtlichen Regelungen des Verfahrens im Parlament erörtert und<br />

anschließend im Einzelnen auch entschieden. Die geäußerten Bedenken konnten dabei gegenüber<br />

den Gremien des Deutschen Bundestages im Gesetzgebungsverfahren ausgeräumt werden.<br />

Die Federführung für das ELENA­Verfahren hatte und hat das Bundesministerium für Wirtschaft<br />

und Technologie. Vorstöße der FDP­Regierungsfraktion hinsichtlich einer Modifizierung von<br />

ELENA sind hier nicht bekannt.<br />

Die für die Gewährung von Sozialleistungen notwendigen Angaben über Fehlzeiten im Datensatz<br />

werden nach jüngesten Gesprächen so zusammengefasst werden, dass eine direkte Zuordnung, z.b.


Streiktage, nicht möglich ist, dabei aber die Gewährung von Sozialleistungen nicht leidet. Diese<br />

Neuregelung des Datensatzes soll noch vor Inkrafttreten des Verfahrens am 1. Januar 2010<br />

umgesetzt werden.<br />

Mit besten Grüßen,<br />

Christian Westhoff<br />

Bundesministerium für<br />

Arbeit und Soziales<br />

Pressereferat<br />

Wilhelmstraße 49<br />

10117 Berlin

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