14.02.2015 Aufrufe

Stiftungsurkunde Stiftung Pestalozzianum

Stiftungsurkunde Stiftung Pestalozzianum

Stiftungsurkunde Stiftung Pestalozzianum

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

5<br />

- besorgt die Administration der „Gesellschaft zur Förderung<br />

der Pädagogischen Hochschule Zürich und der <strong>Stiftung</strong> <strong>Pestalozzianum</strong>“.<br />

Kontrollstelle Art. 10<br />

10.1 Die Kontrollstelle wird vom <strong>Stiftung</strong>srat auf eine Amtsdauer<br />

von vier Jahren gewählt. Sie besteht aus einer oder einem von<br />

der „Gesellschaft zur Förderung der Pädagogischen Hochschule<br />

Zürich und der <strong>Stiftung</strong> <strong>Pestalozzianum</strong>“ gewählten Revisorin<br />

oder Revisor.<br />

10.2 Die Kontrollstelle prüft jährlich das Rechnungswesen der <strong>Stiftung</strong><br />

und erstattet dem <strong>Stiftung</strong>srat Bericht.<br />

Änderung<br />

der <strong><strong>Stiftung</strong>surkunde</strong><br />

Aufhebung<br />

der <strong>Stiftung</strong> 12.1<br />

Art. 11<br />

Der <strong>Stiftung</strong>srat unterbreitet Gesuche um Änderung von Organisation<br />

und Zweck im Sinne von Art. 85 und 86 ZGB der zuständigen<br />

Aufsichtsbehörde, sofern mindestens zwei Drittel<br />

der <strong>Stiftung</strong>sratsmitglieder zugestimmt haben.<br />

Art. 12<br />

Der <strong>Stiftung</strong>srat kann der Aufsichtsbehörde mit einer Mehrheit<br />

von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder die Auflösung der<br />

<strong>Stiftung</strong> vorschlagen, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel<br />

die wirksame Förderung des <strong>Stiftung</strong>szweckes nicht mehr erlauben.<br />

12.2 Ein allfällig verbleibendes <strong>Stiftung</strong>svermögen wird einer Institution<br />

mit vergleichbarer Zielsetzung überwiesen.<br />

12.3 Vorbehalten bleibt die Zustimmung der Aufsichtsbehörde.<br />

Diese Urkunde ersetzt die Urkunde in der Fassung vom 14. September 1984.<br />

Zürich, 1. Januar 2003<br />

Für die <strong>Stiftung</strong>skommission:<br />

Peter Lauffer<br />

Präsident<br />

Jörg Schett<br />

Direktor a.i. des <strong>Pestalozzianum</strong>s

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!