Chronik 1898 - Zentralverband Hartwarenhandel eV
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Warenverknappung durch<br />
Kriegsproduktion<br />
Die ersten Kriegsmonate des Jahres 1939 bringen<br />
Umsatzsteigerungen, aber auch eine verschärfte<br />
Kontingentierung. Weitere Herstellungsverbote<br />
folgen, zum Beispiel für Reklameund<br />
Firmenschilder, Klosettspülkästen, Blechverpackungen<br />
für Kekse, Süßwaren, Tabakwaren,<br />
gußeiserne Koch-, Brat- und Backgeschirre,<br />
Gußeinlagen für Bohrer, Ofenvorsätze, Untersätze<br />
für Bügeleisen und gußeiserne Blumenvasen.<br />
Auch die Herstellungsbeschränkungen werden<br />
ausgeweitet: auf 50% reduziert werden Hausund<br />
Küchengeräte sowie Schneidwaren, auf 30%<br />
elektrische Heiz- und Kochgeräte, Gasherde, Heizkessel,<br />
Badewannen und Abflußrohre sowie auf<br />
10% Christbaumständer und Rollschuhe.<br />
Eiserne Öfen gehen mit Vorrang an die Wehrmacht.<br />
Eine Mangelsituation entsteht bei Konservendosendeckeln.<br />
Die werden für Hausschlachtungen<br />
dringend benötigt. Ab September 1939 ist<br />
die Verwendung von Kupfer, Nickel, Chrom, Kobalt<br />
und deren Legierungen verboten, es folgt ein<br />
Verbot für die Herstellung von Eimern und Wannen<br />
aus Zinkblech.<br />
In einer Mitteilung der Fachgruppe V heißt es:<br />
„Nunmehr hat der Handel dafür zu sorgen, daß<br />
die im Rahmen der Kriegswirtschaft verfügbaren<br />
Materialmengen so gerecht wie möglich verteilt<br />
werden.“ Der Handel greift auf längst ausgemusterte<br />
Waren zurück, zum Beispiel auf Holzeimer.<br />
Trotzdem wird die Angebotspalette in den Ge-<br />
1940 fand in Goslar eine Arbeitstagung über die Technik von Ofen<br />
und Herd statt. Das Bild zeigt den Tisch der Breslauer, die recht zahlreich<br />
auf dieser Tagung vertreten waren. Zu diesen Breslauern hatte<br />
sich (im Vordergrund rechts) ein Kollege aus Danzig gesellt.<br />
1939 - 1941<br />
Teilnehmer der Arbeitstagung in Goslar im Jahre 1940 vor der<br />
Kaiserpfalz.<br />
schäften kleiner. Priorität hat die Kriegsrüstung<br />
auch bei Nichteisenmetallen und anderen Werkstoffen,<br />
nämlich Kautschuk, Asbestwaren, Konservengläsern,<br />
Batterien, Seilerwaren, technischen<br />
Lederwaren u.a. Am 1. Juli 1940 ergeht das Verbot,<br />
Kunstharze für Haushaltungsgegenstände<br />
und sonstige Gegenstände des täglichen Bedarfs<br />
zu verarbeiten. Es folgen Herstellungsverbote unter<br />
anderem für Kinderwerkzeuge, Aufschnittschneidemaschinen,<br />
Ausstechformen, Backformen,<br />
Brotschneidemaschinen, Eismaschinen,<br />
Gemüsehackmaschinen, Brotröster, Kaffeemaße,<br />
Kohlenlöffel, Mandelreiben, Meßbecher, Nußknacker,<br />
Nachttöpfe, Pfeffermühlen, Reibe- und<br />
Schneidemaschinen, Rühr- und Knetmaschinen,<br />
Waffeleisen, Zitronenpressen, Briefkästen, Gartenmöbel,<br />
Geflügelscheren, Obstmesser, Fahrtenmesser,<br />
Fahrradständer, Garderobenständer, Schlagmausefallen.<br />
Das Herstellungsverbot für Kohlekästen<br />
entfällt nach kurzer Zeit wieder. Der Verband<br />
registriert „Hunger nach Ware und wenig<br />
Aussicht zur Befriedigung“.<br />
Das Jahr 1940 bringt viele Geschäftsschließungen,<br />
weil die Firmeninhaber eingezogen werden.<br />
Im Jahr 1941 greift die Kriegswirtschaftsverordnung<br />
von 1939. Höhere Gewinne im Jahr 1940<br />
als im Jahr 1939 gelten als Kriegsgewinn; der<br />
aber ist verboten. Der Staat fordert Preissenkungen.<br />
Gleichzeitig fordern die Finanzämter, diese<br />
Gewinne abzuführen.<br />
Neue Verbotslisten werden aufgelegt. Ein Verbandslehrgang<br />
für Betriebsführer in Selb bringt<br />
„kriegsbedingte Schwierigkeiten bei Unterbringung<br />
und Verpflegung“.<br />
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