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WINDISCHGARSTNER KURIER - WIKU-Homepage

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Aufnahmeformalitäten, wenn ich einen<br />

Umzug in ein Altenheim plane<br />

liebe leserinnen und leser des<br />

<strong>WIKU</strong>!<br />

Das heutige Thema unseres Beitrages<br />

behandelt die Modalitäten einer Heimaufnahme.<br />

Wie bekomme ich eine Wohn-<br />

und Betreuungsmöglichkeit in einem<br />

Alten- und Pflegeheim, welche Voraussetzungen<br />

müssen gegeben sein und<br />

welche Schritte muss man unternehmen?<br />

Wenn Sie dringend einen Bedarf einer<br />

stationären Betreuung haben, so muss<br />

ein Heimantrag gestellt werden. Diesen<br />

erhält man auf der <strong>Homepage</strong> des Sozialhilfeverbandes<br />

(www.shvki.at) oder direkt<br />

in den Altenheimen, Sozialberatungsstellen,<br />

Gemeinden oder teilweise auch bei<br />

praktischen Ärzten.<br />

Ein Heimantrag ist nicht notwendig,<br />

wenn Sie sich bzw. eine andere Person für<br />

einen Heimplatz zu einem späteren Zeitpunkt<br />

vormerken lassen wollen!<br />

Der Heimantrag umfasst persönliche Daten<br />

und ein ärztliches Gutachten. Ein persönliches<br />

Bedarfsgespräch mit der Heimleitung<br />

ist möglich und vor allem ratsam.<br />

Die Grundlage für die Aufnahme in einer<br />

stationären Einrichtung ist die Pflegegeldstufe<br />

4 (mehr als 160 Stunden Leistung<br />

im Monat bei einem bestimmten<br />

Pflegebedarf).<br />

Hat man jedoch noch keine Einstufung<br />

in dieser Höhe und trotzdem einen dringenden<br />

Bedarf, aufgrund pflegerischer<br />

und sozialer Notwendigkeit, kann diese<br />

Grundlage mit einem Gutachten einer<br />

Pflegefachkraft (Pflegebedarfserhebungsbogen)<br />

hinterfragt werden.<br />

Dieses Gutachten prüft objektiv die<br />

Grundbedürfnisse des täglichen Lebens,<br />

wie auch existenzielle Bedürfnisse und<br />

beurteilt die Notwendigkeit einer Pflege<br />

rund um die Uhr.<br />

Sicherheit beim Grillen Eine Info der „Gesunden Gemeinde“ Windischgarsten<br />

Nun wird der Antrag auf die Sozialabteilung<br />

der Bezirkshauptmannschaft weitergeleitet<br />

und behördlich geprüft, dort<br />

wird der Antrag bewilligt oder abgelehnt.<br />

In einer Bedarfsliste im Intranet werden<br />

die Bewerber nun im gesamten Verband<br />

gelistet.<br />

Die letzte Entscheidung liegt nun bei den<br />

Heimleitungen in Absprache mit den<br />

Pflegedienstleitungen, ein freies Zimmer<br />

möglichst objektiv zu vergeben. Bei offenen<br />

Fragen rund um eine Heimaufnahme<br />

können Sie uns gerne kontaktieren.<br />

Ebenso stehen die Sozialberatungsstellen<br />

für sämtliche Unterstützungen gerne für<br />

Sie zur Verfügung.<br />

Beim nächsten Bericht erfahren Sie mehr<br />

über unsere „Einzugsrituale“ bei neuen<br />

HeimbewohnerInnen.<br />

Markus Thallinger<br />

Heimdirektor<br />

Damit eine Grillparty nicht in einem flammenden Inferno endet, sind folgende Ratschläge zu beachten<br />

� Wichtig ist ein gerader, rutschfester und vor Umsturzgefahr gefeiter Standplatz.<br />

� Achtung: Nicht nur die Grillfläche ist heiß, der gesamte Griller erreicht hohe Temperaturen.<br />

� Alle brennbaren Materialien wie Servietten, Papp- und Plastikteller aus der Reichweite des offenen Feuers entfernen.<br />

� Auf leicht entzündbare Materialien wie Öl, trockenes Gras, Bäume oder Holzstöße achten und diese aus der unmittelbaren<br />

Umgebung des Grillers entfernen.<br />

1. Holzkohlegriller<br />

Holzkohle verleiht dem Fleisch den typischen Grillgeschmack. Dass ein Holzkohlegrill wegen der Rauchentwicklung und des möglichen<br />

Funkenfluges nichts in geschlossenen Räumen zu suchen hat, versteht sich von selbst. Es ist nicht klug, während des Grillens Kohle<br />

nachzufüllen, deshalb sollte gleich zu Beginn die benötigte Menge aufgelegt werden. Die besten Anzündhilfen sind an der Kennzeichnung<br />

ÖNORM EN 1860 oder DIN 66358 erkennbar, wobei feste Anzündhilfen am sichersten sind. Spiritus oder gar Benzin dürfen auf keinen<br />

Fall zum Einsatz kommen: Auf den glühenden Kohlen verdampft die Flüssigkeit zum hochexplosiven Dampf-Luft-Gemisch, das sich rasend<br />

schnell ausbreitet, bevor es sich entzündet. Personen im Umkreis von mehreren Metern können schwer verletzt werden. Erst wenn<br />

sich auf der Holzkohle eine weiße Ascheschicht gebildet hat, sollen Würstel & Co aufgelegt werden. Solange die Grillkohle durchbrennt,<br />

werden nämlich Gase frei, die nicht an das Grillgut gelangen sollten. Aluschalen verhindern, dass Fett auf die heißen Kohlen tropft, sich<br />

entzündet und krebserregende Dämpfe erzeugt. Nach dem Grillen die restliche Asche ausglühen lassen und vor dem Entsorgen am besten<br />

noch einmal mit Wasser ablöschen.<br />

2. Gasgriller<br />

Gasgriller werden meistens mit Flüssiggas betrieben. Am gefährlichsten ist dabei der Kartuschenwechsel: Oft kommt es vor, dass aus undichten<br />

Anschlüssen Gas austritt, das an Zündquellen in der Umgebung wie heißen Oberflächen und Kerzen entflammen kann. Nach dem<br />

Grillen muss auf jeden Fall festgestellt werden, ob die Gaszufuhr auch wirklich unterbrochen ist, indem nicht nur der Schalter des Grillers<br />

auf „Aus“ gestellt, sondern auch das Flaschenventil geschlossen wurde.<br />

Egal ob Holzkohlen-, Gas- oder Elektrogriller: Ein Kübel Wasser oder ein Feuerlöscher sollten immer griffbereit in der Nähe stehen.<br />

Und vor allem Kinder, auf die Feuer oft eine große Faszination ausübt, sollten sich keinesfalls unbeaufsichtigt in der Nähe<br />

des Grillers aufhalten.<br />

Falls doch einmal etwas passiert, folgende Handlungsreihenfolge beachten:<br />

1. ALARMIEREN: Notrufnummer Feuerwehr 122, evtl. Euro-Notruf 112<br />

2. RETTEN: Eventuell verletzte Personen<br />

3. LÖSCHEN: Mit Feuerlöscher, Wasserkübel oder Gartenschlauch<br />

Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherheit<br />

4 <strong>WIKU</strong> Nr. 401 • 5/2012

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