WINDISCHGARSTNER KURIER - WIKU-Homepage
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Aufnahmeformalitäten, wenn ich einen<br />
Umzug in ein Altenheim plane<br />
liebe leserinnen und leser des<br />
<strong>WIKU</strong>!<br />
Das heutige Thema unseres Beitrages<br />
behandelt die Modalitäten einer Heimaufnahme.<br />
Wie bekomme ich eine Wohn-<br />
und Betreuungsmöglichkeit in einem<br />
Alten- und Pflegeheim, welche Voraussetzungen<br />
müssen gegeben sein und<br />
welche Schritte muss man unternehmen?<br />
Wenn Sie dringend einen Bedarf einer<br />
stationären Betreuung haben, so muss<br />
ein Heimantrag gestellt werden. Diesen<br />
erhält man auf der <strong>Homepage</strong> des Sozialhilfeverbandes<br />
(www.shvki.at) oder direkt<br />
in den Altenheimen, Sozialberatungsstellen,<br />
Gemeinden oder teilweise auch bei<br />
praktischen Ärzten.<br />
Ein Heimantrag ist nicht notwendig,<br />
wenn Sie sich bzw. eine andere Person für<br />
einen Heimplatz zu einem späteren Zeitpunkt<br />
vormerken lassen wollen!<br />
Der Heimantrag umfasst persönliche Daten<br />
und ein ärztliches Gutachten. Ein persönliches<br />
Bedarfsgespräch mit der Heimleitung<br />
ist möglich und vor allem ratsam.<br />
Die Grundlage für die Aufnahme in einer<br />
stationären Einrichtung ist die Pflegegeldstufe<br />
4 (mehr als 160 Stunden Leistung<br />
im Monat bei einem bestimmten<br />
Pflegebedarf).<br />
Hat man jedoch noch keine Einstufung<br />
in dieser Höhe und trotzdem einen dringenden<br />
Bedarf, aufgrund pflegerischer<br />
und sozialer Notwendigkeit, kann diese<br />
Grundlage mit einem Gutachten einer<br />
Pflegefachkraft (Pflegebedarfserhebungsbogen)<br />
hinterfragt werden.<br />
Dieses Gutachten prüft objektiv die<br />
Grundbedürfnisse des täglichen Lebens,<br />
wie auch existenzielle Bedürfnisse und<br />
beurteilt die Notwendigkeit einer Pflege<br />
rund um die Uhr.<br />
Sicherheit beim Grillen Eine Info der „Gesunden Gemeinde“ Windischgarsten<br />
Nun wird der Antrag auf die Sozialabteilung<br />
der Bezirkshauptmannschaft weitergeleitet<br />
und behördlich geprüft, dort<br />
wird der Antrag bewilligt oder abgelehnt.<br />
In einer Bedarfsliste im Intranet werden<br />
die Bewerber nun im gesamten Verband<br />
gelistet.<br />
Die letzte Entscheidung liegt nun bei den<br />
Heimleitungen in Absprache mit den<br />
Pflegedienstleitungen, ein freies Zimmer<br />
möglichst objektiv zu vergeben. Bei offenen<br />
Fragen rund um eine Heimaufnahme<br />
können Sie uns gerne kontaktieren.<br />
Ebenso stehen die Sozialberatungsstellen<br />
für sämtliche Unterstützungen gerne für<br />
Sie zur Verfügung.<br />
Beim nächsten Bericht erfahren Sie mehr<br />
über unsere „Einzugsrituale“ bei neuen<br />
HeimbewohnerInnen.<br />
Markus Thallinger<br />
Heimdirektor<br />
Damit eine Grillparty nicht in einem flammenden Inferno endet, sind folgende Ratschläge zu beachten<br />
� Wichtig ist ein gerader, rutschfester und vor Umsturzgefahr gefeiter Standplatz.<br />
� Achtung: Nicht nur die Grillfläche ist heiß, der gesamte Griller erreicht hohe Temperaturen.<br />
� Alle brennbaren Materialien wie Servietten, Papp- und Plastikteller aus der Reichweite des offenen Feuers entfernen.<br />
� Auf leicht entzündbare Materialien wie Öl, trockenes Gras, Bäume oder Holzstöße achten und diese aus der unmittelbaren<br />
Umgebung des Grillers entfernen.<br />
1. Holzkohlegriller<br />
Holzkohle verleiht dem Fleisch den typischen Grillgeschmack. Dass ein Holzkohlegrill wegen der Rauchentwicklung und des möglichen<br />
Funkenfluges nichts in geschlossenen Räumen zu suchen hat, versteht sich von selbst. Es ist nicht klug, während des Grillens Kohle<br />
nachzufüllen, deshalb sollte gleich zu Beginn die benötigte Menge aufgelegt werden. Die besten Anzündhilfen sind an der Kennzeichnung<br />
ÖNORM EN 1860 oder DIN 66358 erkennbar, wobei feste Anzündhilfen am sichersten sind. Spiritus oder gar Benzin dürfen auf keinen<br />
Fall zum Einsatz kommen: Auf den glühenden Kohlen verdampft die Flüssigkeit zum hochexplosiven Dampf-Luft-Gemisch, das sich rasend<br />
schnell ausbreitet, bevor es sich entzündet. Personen im Umkreis von mehreren Metern können schwer verletzt werden. Erst wenn<br />
sich auf der Holzkohle eine weiße Ascheschicht gebildet hat, sollen Würstel & Co aufgelegt werden. Solange die Grillkohle durchbrennt,<br />
werden nämlich Gase frei, die nicht an das Grillgut gelangen sollten. Aluschalen verhindern, dass Fett auf die heißen Kohlen tropft, sich<br />
entzündet und krebserregende Dämpfe erzeugt. Nach dem Grillen die restliche Asche ausglühen lassen und vor dem Entsorgen am besten<br />
noch einmal mit Wasser ablöschen.<br />
2. Gasgriller<br />
Gasgriller werden meistens mit Flüssiggas betrieben. Am gefährlichsten ist dabei der Kartuschenwechsel: Oft kommt es vor, dass aus undichten<br />
Anschlüssen Gas austritt, das an Zündquellen in der Umgebung wie heißen Oberflächen und Kerzen entflammen kann. Nach dem<br />
Grillen muss auf jeden Fall festgestellt werden, ob die Gaszufuhr auch wirklich unterbrochen ist, indem nicht nur der Schalter des Grillers<br />
auf „Aus“ gestellt, sondern auch das Flaschenventil geschlossen wurde.<br />
Egal ob Holzkohlen-, Gas- oder Elektrogriller: Ein Kübel Wasser oder ein Feuerlöscher sollten immer griffbereit in der Nähe stehen.<br />
Und vor allem Kinder, auf die Feuer oft eine große Faszination ausübt, sollten sich keinesfalls unbeaufsichtigt in der Nähe<br />
des Grillers aufhalten.<br />
Falls doch einmal etwas passiert, folgende Handlungsreihenfolge beachten:<br />
1. ALARMIEREN: Notrufnummer Feuerwehr 122, evtl. Euro-Notruf 112<br />
2. RETTEN: Eventuell verletzte Personen<br />
3. LÖSCHEN: Mit Feuerlöscher, Wasserkübel oder Gartenschlauch<br />
Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherheit<br />
4 <strong>WIKU</strong> Nr. 401 • 5/2012