Haushaltsplanung - NKHR-MV
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Gesamtdeckung<br />
‣Grundsatz der Gesamtdeckung (§ 12 GemHVO-Doppik)<br />
- Gesamtdeckung im Ergebnishaushalt<br />
Erträge dienen der Deckung der Aufwendungen<br />
- Gesamtdeckung im Finanzhaushalt<br />
• Ordentliche und außerordentliche Einzahlungen dienen der<br />
Deckung aller Auszahlungen<br />
• Einzahlungen aus Investitionstätigkeit können nur zur Deckung<br />
von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und zur außerplanmäßigen<br />
Tilgung von Investitionskrediten verwendet werden<br />
• Einzahlungen aus Investitionskrediten dürfen nur zur<br />
Finanzierung von Investitionen verwendet werden<br />
• Keine Verwendung von Einzahlungen aus Investitionstätigkeit<br />
oder aus der Aufnahme von Investitionskrediten zur planmäßigen<br />
Tilgung von Investitionskrediten<br />
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