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Haushaltsplanung - NKHR-MV

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Gesamtdeckung<br />

‣Grundsatz der Gesamtdeckung (§ 12 GemHVO-Doppik)<br />

- Gesamtdeckung im Ergebnishaushalt<br />

Erträge dienen der Deckung der Aufwendungen<br />

- Gesamtdeckung im Finanzhaushalt<br />

• Ordentliche und außerordentliche Einzahlungen dienen der<br />

Deckung aller Auszahlungen<br />

• Einzahlungen aus Investitionstätigkeit können nur zur Deckung<br />

von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und zur außerplanmäßigen<br />

Tilgung von Investitionskrediten verwendet werden<br />

• Einzahlungen aus Investitionskrediten dürfen nur zur<br />

Finanzierung von Investitionen verwendet werden<br />

• Keine Verwendung von Einzahlungen aus Investitionstätigkeit<br />

oder aus der Aufnahme von Investitionskrediten zur planmäßigen<br />

Tilgung von Investitionskrediten<br />

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