Persönlichkeiten in Meschedes Umfeld
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<strong>Persönlichkeiten</strong> <strong>in</strong><br />
<strong>Meschedes</strong> <strong>Umfeld</strong><br />
Stadtarchiv<br />
Meschede<br />
Seelsorge widmen. Von ke<strong>in</strong>em anderen Geistlichen <strong>in</strong> der Geschichte<br />
<strong>Meschedes</strong> ist e<strong>in</strong>e so enge Verbundenheit mit der Bevölkerung der<br />
kle<strong>in</strong>en Kreisstadt bezeugt. Die Wurzeln dafür s<strong>in</strong>d sicherlich <strong>in</strong> Fischers<br />
couragiertem Verhalten während des Kulturkampfes zu suchen.<br />
Nach dem Gewohnheitsrecht <strong>in</strong> der Diözese Paderborn, das zudem<br />
auch noch von dem Bischof Konrad Mart<strong>in</strong> förmlich anerkannt war, fi el<br />
nach dem Tod von Pfarrer Johann Peters am 18. März 1874 nunmehr<br />
- als dem dienstältesten Kaplan - Norbert Fischer die Aufgabe zu, die<br />
pfarramtlichen Funktionen, Taufen, Trauungen und Beerdigungen <strong>in</strong><br />
Meschede zu übernehmen, was dieser auch tat, obwohl er wusste, dass<br />
er gegen die Maigesetze verstieß und sich der Gefahr der Ausweisung<br />
aussetzte. Selbstverständlich versagte die Regierung dem Pfarrverweser<br />
Fischer ihre Anerkennung. Pfarrer Peters war noch nicht beerdigt,<br />
als Landrat von Devivere <strong>in</strong> vorauseilendem Gehorsam berichtete, wie<br />
sich die Situation <strong>in</strong> Meschede darstellte und um Anweisungen bzw.<br />
Bestätigung se<strong>in</strong>er Ansichten bat.<br />
Da Fischer ke<strong>in</strong> Mann war, der sich e<strong>in</strong>schüchtern ließ, verlas er auch<br />
den Hirtenbrief se<strong>in</strong>es Bischofs, <strong>in</strong> dem dieser se<strong>in</strong>e Diözesanen zur<br />
Treue gegen den Heiligen Vater und zur Wachsamkeit gegen die Altkatholiken<br />
ermahnt hatte und welcher, wegen angeblicher „Schmähungen<br />
gegen den Staat“, konfi sziert worden war. Den Priestern des Bistums<br />
aber war es bei Strafe untersagt, diesen Hirtenbrief zu verlesen. Am<br />
14. Juli musste sich Kaplan Fischer wegen Verlesung des Hirtenbriefes<br />
vor dem Landgericht <strong>in</strong> Arnsberg verantworten. Er wurde nebst 13<br />
anderen angeklagten Geistlichen freigesprochen. Das Verfahren wegen<br />
verbotener Amtshandlungen (Beerdigungen, Trauungen, Taufen) g<strong>in</strong>g<br />
weiter. Im August kam dann das Gerücht auf, dass die Geistlichen, die<br />
wegen verbotener Amtshandlungen angeklagt waren, bis zur Erledigung<br />
des Verfahrens ausgewiesen werden sollten. Schon am 10. August<br />
brachte das Mescheder Kreisblatt die Nachricht von der Ausweisung<br />
von sechs Pfarrern aus den Kreisen Brilon und Meschede, und vier Tage<br />
später erfuhr man, dass auch Kaplan Fischer e<strong>in</strong>en Ausweisungsbefehl<br />
erhalten hatte. Innerhalb von 8 Tagen musste er die Kreise Meschede,<br />
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