Zdirekt! 01-2015
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Fachmagazin Zeitarbeit | Ausgabe <strong>01</strong> | 2<strong>01</strong>5
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Editorial<br />
Z direkt!<br />
Die Zukunft gestalten<br />
Die Zukunft der Arbeitswelt hat längst begonnen.<br />
Der demografische Wandel kommt nicht plötzlich,<br />
sondern macht sich gerade in unserer Branche schon<br />
längere Zeit schleichend bemerkbar. Es ist deshalb<br />
umso wichtiger, dass wir Unternehmer uns ab sofort<br />
mit den Herausforderungen auseinandersetzen,<br />
die auf uns auch in Zukunft noch stärker zukommen<br />
werden. Denn Reaktionen müssen entwickelt, vorbereitet,<br />
umgesetzt und glaubwürdig im Markt kommuniziert<br />
werden. Damit das Rad nicht tausendfach neu<br />
erfunden werden muss, hat der iGZ die Projektgruppe<br />
„Zeitarbeit 2030“ eingerichtet, die sich mit den Auswirkungen<br />
des Arbeitskräftemangels auf die Wirtschaft<br />
insgesamt und deren Anforderungen an die<br />
betriebliche Flexibilität der Zukunft beschäftigt. Einen<br />
Zwischenbericht hat die Projektgruppe bereits Ende<br />
des vergangenen Jahres vorgestellt. Jetzt präsentieren<br />
wir in der Z direkt! konkrete Ergebnisse, die aus den<br />
gewonnenen Erkenntnissen abgeleitet wurden. Dabei<br />
stehen – so wie es typisch für den iGZ ist – die Praxishilfen<br />
und die Unterstützung für unsere Mitglieder<br />
im Vordergrund.<br />
Klar ist aber auch: Die Erweiterung des Dienstleistungsangebots<br />
von Personaldienstleistern muss auf<br />
einem gewissen Niveau erfolgen. Nicht jeder wird alles<br />
können. Schwerpunkte und Nischen werden auch<br />
zukünftig eine Besonderheit der deutschen Zeitarbeit<br />
bleiben – allerdings eben nicht mit einer singulären<br />
Konzentration auf die Arbeitnehmerüberlassung. Viele<br />
Unternehmen haben diesbezüglich schon heute<br />
ein breites Angebot an Dienstleistungen, die von den<br />
Kundenunternehmen nachgefragt werden. Personaldienstleister<br />
werden<br />
in der Zukunft die<br />
Aufgabe haben, Personalabteilungen<br />
von<br />
Tätigkeiten zu entlasten,<br />
die sie von ihrer<br />
eigentlichen Aufgabe<br />
abhalten, nämlich<br />
der strategischen<br />
Personalplanung für<br />
ihr Unternehmen. Allerdings ist für eine erfolgreiche<br />
Umsetzung dieser Strategie nicht nur ein Umdenken<br />
in unserer Branche sondern auch bei unseren Kunden<br />
erforderlich.<br />
Die Zukunft nehmen wir übrigens auch bei unserem<br />
Bundeskongress am 29. April in Berlin besonders in<br />
den Blick. Wir werden uns hier mit Vertretern der<br />
Kundenunternehmen, der Gewerkschaften und der<br />
Wissenschaft über Zukunftsstrategien unserer Branche<br />
austauschen und diskutieren. Ich lade Sie herzlich<br />
ein und freue mich, Sie in Berlin begrüßen zu können.<br />
Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung<br />
finden Sie unter www.igz-bundeskongress.de.<br />
Ariane Durian<br />
iGZ-Bundesvorsitzende<br />
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Inhalt<br />
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Inhaltsverzeichnis<br />
Editorial<br />
Die Zukunft gestalten<br />
3<br />
Kurz berichtet<br />
6<br />
Bericht aus Berlin<br />
Interview mit Prof. Dr. Kurt Lauk, CDU-Wirtschaftsratspräsident<br />
7<br />
Titelthema: Die Zukunft des (Zeit-)Arbeitsmarktes<br />
Wirtschaft in der Flexibilitätszange<br />
Der Personaldienstleister der Zukunft<br />
Personalbedarf im Friseurhandwerk<br />
Textilreiniger: Bildungskonzepte erarbeiten<br />
10<br />
12<br />
14<br />
16<br />
Recht direkt!<br />
Auswirkungen des Tarifautonomiestärkungsgesetzes<br />
18<br />
Aktiv<br />
iGZ-Mittelstandsbarometer kompakt<br />
Zehn Jahre Z direkt!<br />
Deutsche AÜ-Erlaubnis für rumänische Zeitarbeitsfirma<br />
20<br />
22<br />
24<br />
Unterwegs<br />
Landeskongress Nordrhein-Westfalen<br />
26<br />
Service<br />
VBG – Wie geht’s weiter mit dem Prämienverfahren?<br />
28<br />
Gastbeitrag<br />
RA Alexander Bissels<br />
30<br />
Impressum<br />
Anzeige<br />
Herausgeber<br />
iGZ – Interessenverband Deutscher<br />
Zeitarbeitsunternehmen e.V.<br />
iGZ-Bundesgeschäftsstelle<br />
PortAL 10 | Albersloher Weg 10<br />
48155 Münster<br />
E-Mail: presse@ig-zeitarbeit.de<br />
www.ig-zeitarbeit.de<br />
Verantwortlich<br />
RA Werner Stolz,<br />
iGZ-Hauptgeschäftsführer<br />
Chefredaktion<br />
Wolfram Linke<br />
Redaktion<br />
Maren Letterhaus, Andrea Resigkeit<br />
Texte<br />
Christina Franzen, RAin Sabine Freitag,<br />
Luisa Daldrup, Maren Letterhaus,<br />
Wolfram Linke, Dr. Jenny Rohlmann,<br />
Marcel Speker<br />
Fotos<br />
Maren Letterhaus, Wolfram Linke,<br />
www.istockphoto.com, www.fotolia.com<br />
Gestaltung, Layout und Satz<br />
Medienhaus Münster GmbH<br />
Schleebrüggenkamp 15, 48159 Münster<br />
www.medienhaus-muenster.de<br />
Druck<br />
IVD GmbH & Co. KG<br />
Wilhelmstraße 240, 49475 Ibbenbüren<br />
www.ivd.de<br />
5
Z direkt!<br />
Kurz berichtet<br />
Nur eine Gewerkschaft je Betrieb<br />
Das Bundeskabinett hat den Entwurf zum Tarifeinheitsgesetz<br />
verabschiedet: Demnach wird künftig der Tarifvertrag<br />
der Gewerkschaft angewendet, der die meisten<br />
Beschäftigten organisiert – falls in einem Betrieb für<br />
gleiche Tätigkeiten verschiedene Tarifverträge gelten.<br />
Ziel des Gesetzentwurfs ist der Vorrang der Tarifeinheit<br />
gegenüber Tarifkollisionen. Laut Tarifeinheitsgesetz soll<br />
künftig das betriebsbezogene Mehrheitsprinzip gelten.<br />
Überschneiden sich Tarifverträge, gilt der Vertrag der<br />
Gewerkschaft, die im betroffenen Betrieb die meisten<br />
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertritt.<br />
Mindestlohnverpflichtung erweitert<br />
Am 1. Januar 2<strong>01</strong>5 trat die Zweite Verordnung über<br />
zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche<br />
in Kraft. Dadurch stiegen die Mindestlöhne zum<br />
Jahresanfang im Tarifgebiet West einschließlich Berlin<br />
von derzeit 9,00 Euro auf 9,40 Euro. Im Tarifgebiet Ost<br />
erhöhte sich der Mindestlohn um 0,65 Euro auf dann<br />
8,65 Euro. Dazu gehören jetzt auch die ambulanten<br />
Krankenpflegeleistungen. Da laut Arbeitnehmer-Entsendegesetz<br />
nun die vom Zeitarbeitnehmer ausgeübte<br />
Tätigkeit maßgeblich ist, kann eine Verpflichtung<br />
zur Zahlung des Pflegemindestlohns selbst bei Überlassungen<br />
an Privathaushalte bestehen.<br />
Gesetzlicher Mindestlohn in Kraft<br />
Seit dem 1. Januar 2<strong>01</strong>5 gilt erstmals der gesetzliche<br />
Mindestlohn von 8,50 Euro. Der Tarif West der Zeitarbeitsbranche<br />
liegt seit 2<strong>01</strong>4 bei 8,50 Euro. Der Tarif<br />
Ost (derzeit 7,86 Euro) wird bis 1. Juni 2<strong>01</strong>6 stufenweise<br />
angeglichen – es gilt eine Übergangsregelung.<br />
Um eine stufenweise Anpassung an den Mindestlohn<br />
zu ermöglichen, gibt es eine dreijährige Übergangszeit<br />
bis zum 31. Dezember 2<strong>01</strong>7. Voraussetzung ist,<br />
dass der branchenspezifische Mindestlohn zum 1. Januar<br />
2<strong>01</strong>7 bei mindestens 8,50 Euro liegt, wie es in<br />
der Zeitarbeit dann auch in Ostdeutschland der Fall<br />
ist. Im Bereich West steigt die Lohnuntergrenze zum<br />
1. April 2<strong>01</strong>5 auf 8,80 Euro und ab 1. Juni 2<strong>01</strong>6 auf<br />
9 Euro. Für den Bereich Ost gilt laut Tarifvertrag ab<br />
1. April 2<strong>01</strong>5 ein Mindestlohn in Höhe von 8,20 Euro,<br />
der sich zum 1. Juni 2<strong>01</strong>6 auf 8,50 Euro erhöht.<br />
Kompakteres iGZ-Mittelstandsbarometer<br />
Das iGZ-Mittelstandsbarometer als pures und aktuelles<br />
Informationskonzentrat: Die Soziale Innovation (SI)<br />
GmbH hat den inhaltlichen Befragungsmodus zum<br />
vierteljährlichen Erscheinen des iGZ-Mittelstandsbarometers<br />
geändert. Zwei- bis dreimal pro Jahr werden<br />
nun die 2.900 iGZ-Mitgliedsunternehmen kompakt<br />
zu aktuellen Branchenthemen befragt, so dass die<br />
Ergebnisse noch zeitnaher für die verbandspolitische<br />
Arbeit des iGZ genutzt werden können. Weiterer Vorteil:<br />
Die Beteiligung an den Umfragewellen wird noch<br />
einfacher und weniger zeitaufwendig.<br />
Essensgutscheine nach drei Monaten steuerfrei<br />
Seit Beginn 2<strong>01</strong>5 können Zeitarbeitnehmer, die länger<br />
als drei Monate auswärts an demselben Arbeitsplatz<br />
tätig sind, Essensgutscheine erhalten. Diese sind dann<br />
nur mit dem Sachbezugswert anzurechnen. Damit<br />
können Zeitarbeitsunternehmen ihren Mitarbeitern<br />
pro Arbeitstag bis zu 6,10 Euro steuerfrei mit Restaurantschecks/Essenmarken<br />
als Verpflegungszuschuss<br />
gewähren – monatlich gemäß der Lohnsteuerrichtlinie<br />
nachweisfrei 91,50 Euro.<br />
Anrechnung von Plusstunden<br />
Wenn ein Zeitarbeitnehmer mangels Auftrag in der<br />
vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht gearbeitet<br />
hat, soll die Anrechnung von Plusstunden aus dem<br />
Arbeitszeitkonto für diesen Zeitraum zulässig sein.<br />
So lautete ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg.<br />
Das LAG Hamburg hatte bestätigt, dass Zeiten<br />
der Nichteinsetzbarkeit eines Zeitarbeitnehmers vom<br />
Personaldienstleister unter Anrechnung der Plusstunden<br />
auf dem Arbeitszeitkonto „überbrückt“ werden<br />
können. Dem betroffenen Zeitarbeitnehmer wurden<br />
im konkreten Fall über einen Zeitraum von fünf Monaten<br />
219 Stunden abgezogen. Gegen dieses Urteil hatte<br />
das LAG Hamburg eine Revision nicht zugelassen.<br />
Eine hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde<br />
blieb erfolglos. Nun bleibt abzuwarten, wie das<br />
Bundesarbeitsgericht in einem etwaigen Revisionsverfahren<br />
entscheidet.<br />
Wolfram Linke<br />
6
Bericht aus Berlin<br />
Z direkt!<br />
Prof. Dr. Kurt Lauk, Wirtschaftsratspräsident der CDU, im Interview<br />
Die Unternehmen nicht<br />
noch weiter strangulieren<br />
Der iGZ wirbt um Verbündete auf der politischen Bühne, damit der erfolgreiche Tarifkurs der Branche<br />
nicht durch neue gesetzliche Restriktionen konterkariert wird. Prof. Dr. Kurt Lauk, Präsident des<br />
Wirtschaftsrates, äußert sich pointiert zur Wirtschafts- und Sozialpolitik der Bundesregierung und<br />
Bedeutung der Zeitarbeit. Welche Positionen der Wirtschaftsrat zu den kommenden Gesetzesvorhaben<br />
einnimmt, was er von der Großen Koalition erwartet und was die Regierung in den kommenden<br />
zwei Jahren leisten sollte, erfragte Christina Franzen aus dem iGZ-Hauptstadtbüro.<br />
Foto: Wirtschaftsrat / Jens Schicke<br />
Der Präsident des Wirtschaftsrates<br />
der CDU, Prof. Dr. Kurt Lauk.<br />
Z direkt!: Die Bundesregierung nähert sich der Halbzeit<br />
ihrer Legislaturperiode. Wie fällt Ihre bisherige Bilanz<br />
für die Große Koalition aus?<br />
Lauk: Enttäuschend auf fast allen Feldern der Wirtschafts-<br />
und Sozialpolitik, positiv in der Außen- und<br />
Europapolitik durch die internationale Statur von<br />
Bundeskanzlerin Merkel. Die erste Hälfte war fast<br />
ausschließlich vom Verteilen und kaum vom Erwirtschaften<br />
geprägt. Beide Koalitionspartner haben ihre<br />
Sozialprogramme einfach addiert. Einige SPD-geführte<br />
Ministerien drehen gerade mit noch größerem Eifer<br />
als vereinbart die mühsam errungenen Erfolge der<br />
Agenda 2<strong>01</strong>0 durch Mindestlohn und das Rentenpaket<br />
mit der Rente mit 63 zurück.<br />
Z direkt!: Die deutsche Wirtschaft ist auf dem Konjunkturhoch,<br />
die Arbeitslosenquote ist auf dem tiefsten<br />
Stand seit über 20 Jahren. Hält dieser Trend aus<br />
Sicht des Wirtschaftsrates an?<br />
7
Z direkt!<br />
Bericht aus Berlin<br />
Lauk: Wohl kaum auf ewig! Die jetzige gute Lage ist<br />
kein Ergebnis verbesserter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen,<br />
sondern basiert auf externen Faktoren wie<br />
dem schwachen Euro und dem niedrigen Ölpreis. Die<br />
Große Koalition hat nichts dafür getan, im Gegenteil.<br />
Z direkt!: Viele Gesetze, die enormen Einfluss auf die<br />
deutsche Wirtschaft haben, sind gerade seitens der SPD<br />
in Rekordzeit auf den Weg gebracht worden. In diesem<br />
Jahr stehen weitere Regulierungen für die Wirtschaft<br />
auf der Regierungsagenda. Welche Position bezieht der<br />
Wirtschaftsrat der CDU zu diesen Vorhaben?<br />
Lauk: Das Misstrauen einiger SPD-Ministerinnen gegenüber<br />
der Wirtschaft muss aufhören. Speziell im<br />
linken Flügel ist man der Meinung, mit Regulierungen<br />
die Wirtschaft „erziehen“ zu müssen. Solche ideologisch<br />
motivierten Eingriffe bekämpfen wir. Wir warnen<br />
sehr eindringlich vor immer weiter wuchernder<br />
Bürokratie. Sie stranguliert Unternehmen und schadet<br />
unserem Ruf als Wirtschaftsstandort bei Investoren.<br />
Z direkt!: Wie wollen Sie das konkret umsetzen?<br />
Lauk: Unsere Bundesfachkommissionen erarbeiten<br />
Lösungsvorschläge und Positionspapiere und stehen<br />
mit Bundestagsabgeordneten und Ministerien im<br />
ständigen Austausch, um unsere Positionen frühzeitig<br />
einfließen zu lassen.<br />
Z direkt!: Sie haben einmal die Zeitarbeit als Beschäftigungsmotor<br />
der deutschen Wirtschaft bezeichnet.<br />
Nun will der Gesetzgeber diese Motorleistung<br />
senken beziehungsweise, um im Bild zu bleiben, die<br />
Leistung drosseln. Welche Auswirkungen wird das auf<br />
die Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Deutschland<br />
haben?<br />
Lauk: Mit Hilfe der Zeitarbeit konnten Unternehmen<br />
bisher flexibel bleiben und schnell auf unterschiedliche<br />
wirtschaftliche Herausforderungen reagieren –<br />
vor allem in Krisenzeiten. Sie ermöglichte aber auch<br />
zahlreichen Arbeitnehmern einen niedrigschwelligeren<br />
Job-Einstieg. Hunderttausenden hat sie den Weg<br />
in eine dauerhafte Anstellung geebnet. Nicht nur im<br />
Interesse der Unternehmer, sondern auch im Interesse<br />
der über 800.000 Menschen in Zeitarbeitsverhältnissen<br />
muss dieses Instrument verteidigt werden. Das heißt<br />
auch, dass es nicht durch Bürokratie erstickt wird.<br />
Z direkt!: Ein Kernthema des Wirtschaftsrates ist die<br />
künftige Sicherung des Fachkräftebedarfs. Was sollte<br />
die Politik tun, um die Wirtschaft bei diesem Thema<br />
schon heute zu unterstützen?<br />
Lauk: Wir haben in Deutschland die zweitälteste Gesellschaft<br />
der Welt, und das Problem ist nicht von heute<br />
auf morgen zu lösen. Mit der Rente mit 63 wurde<br />
das Problem erst einmal verschärft. Wir müssen noch<br />
mehr Menschen aus der „stillen Reserve“ und auch<br />
Langzeitarbeitslose in Arbeit bringen. Die Zahl der<br />
Langzeitarbeitslosen stagniert weiter – und der Bundesarbeitsministerin<br />
fehlt hier ein wirksames Konzept.<br />
Z direkt!: Sie fordern auch ein neues Einwanderungsrecht?<br />
Lauk: Das ist dringend nötig! Wir sollten uns damit<br />
an den klassischen Einwanderungsländern wie Kanada,<br />
Australien oder Neuseeland orientieren. Deutschland<br />
muss seine Millionen-Lücke mit qualifizierten<br />
Menschen schließen und eine stärkere Willkommenskultur<br />
entwickeln. Allerdings muss die Große Koalition<br />
mit ihrer breiten Mehrheit auch die Einwanderung<br />
in die Sozialsysteme begrenzen, indem beispielsweise<br />
Albanien und der Kosovo als sichere Herkunftsländer<br />
eingestuft werden.<br />
Z direkt!: Wie schätzen Sie in diesem Zusammenhang<br />
die künftige Rolle der Zeitarbeitsbranche ein?<br />
Lauk: Die Zeitarbeitsbranche ist ein wichtiges Instrum<br />
ent, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.<br />
Denn sie erleichtert auch Menschen den Einstieg,<br />
die ursprünglich einen anderen Beruf gelernt haben<br />
– oder auch keinen. Außerdem kommt die Zeitarbeit<br />
auch dem Lebensgefühl vieler Menschen und dem<br />
größeren Wunsch nach Flexibilität entgegen. Das vergessen<br />
manche Ideologen gänzlich.<br />
Z direkt!: Die Arbeitswelt ist im Wandel, Flexibilität<br />
wird ein Hauptkriterium der künftigen Wirtschaftsent-<br />
8
Bericht aus Berlin<br />
Z direkt!<br />
Foto: Wirtschaftsrat / Jens Schicke<br />
Prof. Dr. Lauk: „Flexibilität wird Hauptkriterium<br />
der künftigen Wirschaftsentwicklung sein.“<br />
wicklung sein. Wie wichtig beziehungsweise notwendig<br />
wird in diesem Zusammenhang die Tarifautonomie in<br />
Deutschland sein?<br />
Lauk: Die Tarifautonomie ist einer der Erfolgsgaranten<br />
der deutschen Wirtschaft gewesen und auch im Ausland<br />
unser Aushängeschild. Damit dies so bleibt, brauchen<br />
wir weiterhin ein hohes Maß an Flexibilität in der<br />
Tarifpolitik. Der gesetzliche Mindestlohn droht diese<br />
Erfolgsgeschichte zu zerstören.<br />
Z direkt!: Wenn Sie dem Gesetzgeber heute etwas<br />
für die zweite Halbzeit ins sprichwörtliche Stammbuch<br />
schreiben könnten, was wäre das?<br />
Lauk: Die Große Koalition sollte ihre Mehrheit dafür<br />
nutzen, dringend notwendige Reformen auf den<br />
Weg zu bringen – unsere Infrastruktur leidet unter<br />
chronischem Finanzmangel und steigendem Verkehrsaufkommen,<br />
die digitale Agenda stockt, der demografische<br />
Wandel stellt uns vor immense Herausforderungen,<br />
die Energiewende verläuft chaotisch.<br />
Wir vermissen eine Politik, die dem Markt vertraut.<br />
Stattdessen herrschen Regulierungswahn und immer<br />
mehr Bürokratie.<br />
Z direkt!: Wo sehen Sie die deutsche Wirtschaft<br />
im Jahr 2030?<br />
Lauk: Immer schnellere und komplexer werdende<br />
Arbeitsabläufe in einer zunehmend digitalisierten und<br />
vernetzten Welt erschweren Voraussagen. Schon oft<br />
hat Deutschland aber unter Beweis gestellt, dass es<br />
flexibel und erfolgreich auf Herausforderungen unterschiedlichster<br />
Art reagieren kann. Wir brauchen bald<br />
eine Agenda 2030.<br />
9
Z direkt!<br />
Titelthema<br />
10
Titelthema<br />
Z direkt!<br />
Die Zukunft des (Zeit-)Arbeitsmarktes<br />
Wirtschaft in der<br />
Flexibilitätszange<br />
„Der Flexibilitätsbedarf der Wirtschaft wird in den kommenden Jahren weiter steigen“, meint Nicole<br />
Munk. Die Karlsruher Zeitarbeitsunternehmerin leitet die iGZ-Projektgruppe „Zeitarbeit 2030“ und hat<br />
sich gemeinsam mit ihren Kollegen intensiv mit den Herausforderungen des Arbeitsmarkts in der näheren<br />
Zukunft befasst. Schon jetzt werde deutlich, dass Flexibilität im Arbeitsleben keine Einbahnstraße<br />
mehr sein könne. Der sich andeutende Arbeitskräftemangel mache es möglich: „Die Bewerber sind sich<br />
mehr und mehr ihres Wertes bewusst – und setzen ihn auch selbstbewusst ein“, so Munk.<br />
Hinzu kommen gesetzliche oder tarifliche Freistellungsansprüche<br />
von bis zu einem halben Jahr, zum<br />
Beispiel durch die Novellierung des Pflegezeitgesetzes.<br />
Auch die IG Metall hat die Arbeitszeitflexibilität<br />
als ein Ziel ihrer tariflichen Anstrengungen benannt.<br />
Diese neue Form des arbeitszeitlichen Selbstverständnisses<br />
und Selbstbewusstseins bei den Mitarbeitern<br />
wird unweigerlich dazu führen, dass Unternehmen<br />
ihr Arbeitsvolumen deutlich mehr als bislang flexibel<br />
abfedern müssen. Heute sind es noch überwiegend<br />
die Aufträge und betrieblichen Abläufe der Unternehmen,<br />
die flexible Reaktionen – zum Beispiel im<br />
Projektgeschäft – nötig machen. Bald kommen die<br />
Mitarbeiter als flexibilitätsauslösender Faktor noch<br />
hinzu. Die Wirtschaft wird also in die Flexibilitätszange<br />
genommen.<br />
Wachstumswirkungen<br />
Das Bundesarbeitsministerium weist in seiner „Information<br />
zum Handlungsschwerpunkt Fachkräftesicherung“<br />
ausdrücklich auf den Zusammenhang<br />
zwischen der Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt und<br />
positiven Wachstumswirkungen hin. Dennoch dürften<br />
viele Unternehmen nicht ausreichend auf diese<br />
Herausforderungen vorbereitet sein. Bislang betreibt<br />
nicht einmal ein Drittel aller Unternehmen eine systematische<br />
und langfristige Personalplanung, wie<br />
das Institut der deutschen Wirtschaft in einer Studie<br />
herausgefunden hat. Wo jedoch die langfristige Perspektive<br />
fehlt, kann die kurzfristige Problemlösung<br />
nicht strukturiert stattfinden.<br />
Doch es gibt Hilfe: „Personaldienstleister sind der ideale<br />
Partner von Unternehmen, die Unterstützung bei<br />
der Organisation von betrieblicher Flexibilität benötigen“,<br />
erläutert Nicole Munk eine zentrale Schlussfolgerung<br />
der Projektgruppe aus der Analyse der Flexibilitätsentwicklung<br />
in der deutschen Wirtschaft.<br />
Flexibilitätsanforderungen<br />
Um diese Funktion wahrnehmen zu können, müsse<br />
man jedoch als moderner Personaldienstleister im<br />
Jahr 2030 auch in der Lage sein, mehr als nur Zeitarbeit<br />
anzubieten: „Der Trend wird dahin gehen, dass<br />
zukünftig Personaldienstleister auf Augenhöhe mit<br />
den Personalabteilungen der Einsatzbetriebe Konzepte<br />
entwickeln, die den besonderen Flexibilitätsanforderungen<br />
der jeweiligen Unternehmen gerecht<br />
werden“, so Munk. Hierauf müsse sich die Branche<br />
vorbereiten. Die ersten konkreten Schritte auf diesem<br />
Weg ist die iGZ-Projektgruppe bereits gegangen.<br />
Marcel Speker<br />
11
Z direkt!<br />
Titelthema<br />
Der Personaldienstleister der Zukunft<br />
Partner auf Augenhöhe<br />
„Vom Dienstleister zum Consultant“ wird die Herausforderung für die Zeitarbeitsunternehmen in Zukunft lauten,<br />
sind sich die Mitglieder der iGZ-Projektgruppe „Zeitarbeit 2030“ sicher. Sie sehen die Personaldienstleister als<br />
Gesprächspartner der Kunden auf Augenhöhe. Sie verfügen über eine hohe Kompetenz und Erfahrung bei der<br />
Lösung von Problemen und Herausforderungen, die sich aus dem flexiblen Personaleinsatz ergibt.<br />
Dazu benötigen Personaldienstleister jedoch einen umfassenden<br />
Überblick und ein entsprechendes Know-<br />
How über personalwirtschaftliche Themen und Dienstleistungen.<br />
Zeitarbeit ist in diesem Zusammenhang ein<br />
Angebot von mehreren. Schon heute gibt es eine ganze<br />
Reihe von Dienstleistungen, die Zeitarbeitsunternehmen<br />
neben ihrem klassischen Produkt, der Arbeitnehmerüberlassung,<br />
anbieten. Laut iGZ-Mittelstandsbarometer<br />
gehört die Personalvermittlung bei 59,7 Prozent ebenfalls<br />
zum Portfolio. 30,5 Prozent der befragten Unternehmen<br />
gaben an, das Themenfeld „Rekrutierung und<br />
Bewerbermanagement“ mit abzudecken. Personalberatung<br />
(15,5 Prozent) und On-Site-Management (13,3<br />
Prozent) komplettieren die TOP 5 bei dieser Umfrage.<br />
Leistungsspektren<br />
Interessant ist der Blick in die Zukunft. Nicht einmal<br />
jedes zweite Zeitarbeitsunternehmen hat bislang für<br />
sich die Notwendigkeit erkannt, weitere Geschäftsfelder<br />
zu erschließen. 43,8 Prozent der Befragten<br />
gaben an, ihr Leistungsspektrum in den kommenden<br />
drei Jahren erweitern zu wollen. Die TOP 5 der<br />
angestrebten neuen Geschäftsfelder liegen eng beieinander:<br />
Personalberatung (24,5 Prozent), On-Sitemanagement<br />
(24,5 Prozent), Aus- und Weiterbildung/Personalentwicklung<br />
(22,4 Prozent), Rekrutierung/Bewerbermanagement<br />
(22,4 Prozent) und Projektmanagement<br />
(20,4 Prozent).<br />
Geplante Erweiterung des Leistungsspektrums in den<br />
nächsten drei Jahren um zusätzliche Dienstleistungen<br />
Erweiterung des Leistungsspektrums<br />
43,8%<br />
0% 20% 40% 60% 80% 100%<br />
Geplante zusätzliche Dienstleistungen in den nächsten drei Jahren<br />
Personalberatung<br />
On-Site-Management<br />
Aus- und Weiterbildung/Personalentwicklung<br />
Rekrutierung/Bewerbermanagement<br />
Projektmanagement<br />
Werkvertragsprojekte<br />
Personalvermittlung<br />
Master-Vendor-Modelle<br />
Direct Search/Headhunting<br />
Interimsmanagement<br />
Outplacement<br />
Payrolling<br />
Arbeitnehmerüberlassung/Zeitarbeit<br />
Joint Venture<br />
Sonstige<br />
12<br />
24,5%<br />
24,5%<br />
22,4%<br />
22,4%<br />
20,4%<br />
18,4%<br />
17,3%<br />
13,3%<br />
10,2%<br />
6,1%<br />
5,1%<br />
3,1%<br />
2,0%<br />
1,0%<br />
7,1% (Mehrfachnennungen möglich)<br />
0% 10% 20% 30% 40%<br />
Quelle: iGZ-Mittelstandsbarometer
Titelthema<br />
Z direkt!<br />
Aber auch andere Bereiche, in denen Personaldienstleister<br />
über bestimmte Kompetenzen verfügen, sind<br />
als neue Geschäftsbereiche denkbar. Das sogenannte<br />
„Payrolling“ beispielsweise. Dabei geht es um<br />
die Übernahme von Gehaltsabrechnungen. Immerhin<br />
2,2 Prozent der befragten Unternehmen bieten<br />
schon heute diese Dienstleistung an – und 3,1 Prozent<br />
der Unternehmen, die auf der Suche nach möglichen<br />
neuen Betätigungsfeldern sind, denken noch<br />
darüber nach. Dabei wird deutlich: Die Entwicklung<br />
neuer Geschäftsfelder kann sich nur an der eigenen<br />
Spezialisierung und den eigenen Fähigkeiten orientieren.<br />
Die Erweiterung von Geschäftsfeldern ist<br />
sicherlich kein Selbstzweck.<br />
Damit die iGZ-Mitglieder bei diesen bedeutenden<br />
strategischen Zukunftsentscheidungen nicht allein<br />
gelassen werden, hat der iGZ in diesem Halbjahr erstmals<br />
ein Seminar im Programm, das genau auf diese<br />
Erkenntnis abzielt: „Sicher in die Zukunft – allen<br />
anderen voran – neue Wege in der Personaldienstleistung“<br />
wurde von einigen Mitgliedern der Projektgruppe<br />
gemeinsam mit den Trainern Nicole Truchseß<br />
und Markus Brandl entwickelt. Die Kernfrage, auf die<br />
eine Antwort gesucht wird, lautet: „Wie kann ich ein<br />
Unternehmen heute schon neu ausrichten, um in Zukunft<br />
noch erfolgreicher zu sein?“<br />
Kooperation<br />
Ergänzend dazu wird der iGZ das Thema der zusätzlichen<br />
Dienstleistungen auch in einer Kooperation mit<br />
der Redaktion der Zeitschrift Personalwirtschaft vertiefen.<br />
Denn eins ist klar: Das Umdenken muss nicht nur<br />
innerhalb der Zeitarbeitsbranche einsetzen und um sich<br />
greifen – auch bei den Zeitarbeitskunden muss ein solcher<br />
neuer und selbstbewusster Ansatz von Personaldienstleistern<br />
erst einmal ankommen.<br />
Marcel Speker<br />
Drei Fragen an Erwin Stickling<br />
In einer neuen Kooperation präsentiert der iGZ auf seiner Homepage www.ig-zeitarbeit.de jeweils zum ersten Werktag<br />
eines jeden Monats exklusive Berichte aus der Personalwirtschaft-Redaktion, die sich damit auseinandersetzen,<br />
welche möglichen neuen Geschäftsfeldern Kundenunternehmen für Personaldienstleister sehen. Der erste Beitrag<br />
erscheint dort am 1. Mai. Z direkt! sprach dazu mit dem Chefredakteur der Personalwirtschaft, Erwin Stickling.<br />
Z direkt!: Experten erwarten in den nächsten Jahren<br />
einen steigenden Arbeits- und Fachkräftemangel und<br />
damit einhergehend einen höheren Flexibilitätsbedarf<br />
seitens der Unternehmen. Können Sie die Einschätzung<br />
bestätigen?<br />
Erwin Stickling: Ja, bestehende Arbeitsmarktanalysen<br />
weisen eindeutig darauf hin, dass wir in einzelnen<br />
Berufsfeldern und Regionen mit zunehmenden<br />
Engpässen rechnen müssen. Vor allem wenn die<br />
Baby-Boomer-Generation in den kommenden Jahren<br />
in Rente gehen wird, tun sich erhebliche Lücken auf.<br />
Gleichzeitig bietet die Digitalisierung der Arbeitsprozesse<br />
aber auch ein enormes Rationalisierungspotenzial.<br />
Die in diesem Zusammenhang aktuell skizzierte<br />
Arbeitswelt 4.0 benötigt vor allem höher qualifizierte<br />
Fachkräfte und flexible Strukturen.<br />
Z direkt!: Eine These in diesem Zusammenhang lautet,<br />
dass die Wirtschaft im Jahr 2030 von Personaldienstleistern<br />
mehr als nur Zeitarbeit erwartet. Wie<br />
stehen Sie dazu?<br />
Stickling: Das erwarten Unternehmen teilweise jetzt<br />
schon. Personalvermittlung, Weiterbildung, Projektarbeit,<br />
Outsourcing-Lösungen – all das steht bereits<br />
im Portfolio einiger Personaldienstleister. Ihr Hauptgeschäft<br />
ist aber nach wie vor die Zeitarbeit, weil sie hier<br />
die beste Expertise aufweisen.<br />
Z direkt!: Was muss geschehen, damit die Einsatzbetriebe<br />
in den nächsten Jahren Personaldienstleister<br />
als mögliche Unterstützung in diesem Bereich wahrund<br />
ernstnehmen?<br />
Erwin Stickling, Chefredakteur Personalwirtschaft<br />
Stickling: Um auf Augenhöhe mit Personalmanagern<br />
reden und ihnen umfangreiche Personaldienstleistungen<br />
anbieten zu können, müssen sich die Zeitarbeitsfirmen<br />
weiter professionalisieren.<br />
13
Z direkt!<br />
Titelthema<br />
Öffnet Mindestlohn der Zeitarbeit die Tür zum Friseurhandwerk?<br />
Personalbedarf unbestritten<br />
„Zeitarbeit ist für uns zu teuer“, hörte man immer wieder aus den typischen Niedriglohnbranchen. Durch den<br />
gesetzlichen Mindestlohn sind diese Branchen jetzt gezwungen, mehr Geld für Personal in die Hand zu nehmen.<br />
Ergeben sich dadurch für Zeitarbeitsunternehmen neue Geschäftsfelder – zum Beispiel im Friseurhandwerk?<br />
Der Personalbedarf ist sehr groß: Auch das<br />
Friseurhandwerk klagt über Fachkräftemangel.<br />
Der Tarifvertrag für Friseure sieht in Westdeutschland<br />
einen Mindestlohn in Höhe von 8,00 Euro vor,<br />
in Ostdeutschland von 7,50 Euro. Damit liegt er unterhalb<br />
der untersten Entgeltgruppe der Zeitarbeit.<br />
Aufgrund der Übergangsregelung haben diese Löhne<br />
noch bis zum 31. Juli 2<strong>01</strong>5 Vorrang vor dem gesetzlichen<br />
Mindestlohn von 8,50 Euro.<br />
„Eine spannende Zusatzgeschichte“ nannte Dirk<br />
Wiethölter, Personalvorstand der Friseurfilialist Hair-<br />
14
Titelthema<br />
Z direkt!<br />
Dirk Wiethölter, Hairgroup<br />
Rüdiger Schmitt, Klier<br />
group, die Idee, künftig auch über Zeitarbeit Personal<br />
zu beschäftigen. Natürlich müsse das Angebot bezahlbar<br />
bleiben. „Aber wenn die Zeitarbeitsunternehmen<br />
es schaffen, Mitarbeiter zu finden, sollen<br />
sie sich gerne bei mir melden“, sendet Wiethölter<br />
deutliche Zeichen.<br />
Attraktiv könne die Zeitarbeit besonders für Mütter<br />
sein, nannte er eine Idee. Friseurläden sind heute<br />
sehr häufig bis 22 Uhr geöffnet. Zeitarbeitskräfte<br />
würden aber überwiegend zu den Spitzenzeiten<br />
einspringen, sodass ihnen die späten, familienunfreundlichen<br />
Arbeitszeiten erspart bleiben könnten.<br />
„Dann ist Zeitarbeit sicherlich für einige Arbeitnehmerinnen<br />
eine Alternative zur Direktanstellung im<br />
Friseurladen“, mutmaßt Wiethölter Eine ähnliche<br />
Entwicklung gibt es bereits in der Pflegebranche.<br />
Gegensätzlich schätzt Rüdiger Schmitt, Unternehmenssprecher<br />
der Friseurkette Klier, die Idee mit der<br />
Zeitarbeit ein. „Personalkosten machen 58 Prozent<br />
aller Ausgaben im Filialbereich aus“, erklärt er den<br />
enormen Kostendruck in der Branche. „Da wirkt<br />
sich jeder Euro aus.“ Es sei also schlichtweg zu teuer,<br />
neben dem Gehalt der Zeitarbeitskräfte auch<br />
noch die Kosten für die Arbeit der Zeitarbeitsunternehmen<br />
zu bezahlen.<br />
Darüber hinaus nannte er wie sein Branchenkollege<br />
den Fachkräftemangel als großes Problem. „Wir<br />
finden selbst kaum Mitarbeiter“, beklagte er. Hinzu<br />
komme, dass jedes Unternehmen eigene standardisierte<br />
Abläufe habe, die lange Einarbeitungszeiten<br />
erfordern. Kurzfristige Zeitarbeitseinsätze seien laut<br />
Schmitt daher wenig praktikabel.<br />
Letztlich wird also das Geschick der Zeitarbeitsbranche<br />
zeigen, ob sie es schafft, sich im Friseurhandwerk<br />
zu etablieren. Der Personalbedarf ist unbestritten.<br />
Maren Letterhaus<br />
15
Z direkt!<br />
Titelthema<br />
Textilreinigerbranche setzt auf Kooperation mit Zeitarbeit<br />
Bildungskonzepte erarbeiten<br />
Nicht der gesetzliche Mindestlohn, sondern vielmehr der horrende Fachkräftemangel beschäftigt die<br />
Textilreinigerbranche: „Mit Blick auf unseren Bedarf spielt der Mindestlohn gar keine Rolle“, unterstreicht<br />
Jürgen Felmet, Obermeister der Textilreiniger-Innung Münsterland.<br />
Innungsobermeister Jürgen Felmet verweist auf<br />
den großen Fachkräftebedarf der Textilreiniger –<br />
und sieht darin eine Chance für die Zeitarbeit.<br />
„Die Branche ist bereit, bei entsprechenden Fachkenntnissen<br />
auch den passenden Lohn zu zahlen“,<br />
verdeutlicht Felmet ein branchenübergreifendes Dilemma:<br />
„Wir würden Zeitarbeitnehmer sofort nehmen,<br />
aber die Zeitarbeitsunternehmen können uns<br />
diese Textilfachkräfte nicht bieten.“<br />
Der Mangel habe nicht zuletzt auch damit etwas zu<br />
tun, „dass der Beruf des Textilreinigers im öffentlichen<br />
Bewusstsein noch nicht verankert ist“. Früher habe es<br />
das Wäscherei-/Plätterhandwerk und chemisch Reiniger<br />
gegeben. In den 80er Jahren wurden die Berufsbilder<br />
zum Ausbildungsberuf Textilreiniger zusammengeführt.<br />
Und gerade das Stichwort Ausbildung beherberge<br />
eine ganz große Chance – besonders für die Zeitarbeit:<br />
„Gemeinsam mit uns Kunden könnte die Zeitarbeit<br />
ein Weiterbildungskonzept erarbeiten, so dass<br />
am Ende diese Bedarfe gedeckt werden könnten“,<br />
nennt der 54-Jährige eine Alternative. Das sei deshalb<br />
möglich, weil sich hier auch gute Chancen für Quer-<br />
16
Z direkt!<br />
einsteiger bieten: „Im Textilreiniger Bildungszentrum<br />
Münsterland (TBZ) in Rheine kann man sich von der<br />
Fachkraft über den Gesellen bis hin zum Meister ausbilden<br />
lassen“, nennt Felmet ein Beispiel für denkbare<br />
finanzielle Kooperationen zwischen Kunden- und<br />
Zeitarbeitsunternehmen. Ansprechpartner zum Thema<br />
sitzen auch im TBZ. Die Teilfinanzierung könne die<br />
Zeitarbeitsfirma dann via Rückzahlungsvereinbarung<br />
absichern.<br />
Die Weiterbildung erfolge je nach Bedarf – ob etwa<br />
Fachkraft oder Geselle – passgenau fürs jeweilige Kundenunternehmen.<br />
Weiterer Vorteil: Die Zeitarbeitsbetriebe<br />
haben anschließend spezialisierte Fachkräfte,<br />
die in der Textilreinigerbranche stark nachgefragt sind.<br />
Ausbildungsmöglichkeiten seien für Textilreiniger zunehmend<br />
eingeschränkt, da immer weniger Berufsschulen<br />
diesen Zweig anbieten: „Wer in Münster ausbilden<br />
will, muss seinen Azubi zur Berufsschule nach<br />
Hannover, Köln oder Schleswig-Holstein schicken und<br />
unter Umständen für die Kosten aufkommen“, benennt<br />
der Obermeister die Ausbildungshürden.<br />
Die Nachfrage nach Textilreinigern sei garantiert<br />
vorhanden: „Vor allem vor und nach den Ferien hat<br />
unsere Branche echte Auftragsspitzen, die rasch abgearbeitet<br />
werden wollen, und dann fehlen uns die<br />
Fachkräfte“, verweist Felmet auf ein klassisches Tätigkeitsfeld<br />
der Zeitarbeitsbranche.<br />
Ebenfalls von großem Interesse seien echte Fachkenntnisse,<br />
„denn der Beruf des Textilreinigers ist<br />
ebenso wie Kleidung in allen ihren Facetten äußerst<br />
vielfältig“, betont der Experte, der mit 23 Jahren als<br />
jüngster Absolvent der Schule den Meisterbrief erwarb.<br />
Ein Berufsfeld mit echten Perspektiven für die<br />
Zeitarbeitsbranche. Felmet: „In Deutschland gibt es<br />
keinen arbeitslosen Textilreiniger.“<br />
Wolfram Linke<br />
17
Z direkt!<br />
§<br />
Recht direkt!<br />
Tarifautonomiestärkungsgesetz bringt Änderungen<br />
Die Mindestlöhne<br />
anderer Branchen beachten<br />
Durch das Inkrafttreten des Tarifautonomiestärkungsgesetzes im August 2<strong>01</strong>4 kam es zu einer Ausweitung<br />
des Geltungsbereichs des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG). § 8 Absatz 3 AEntG ist die<br />
Rechtsgrundlage dafür, dass in der Zeitarbeit neben der Lohnuntergrenzen-Verordnung zusätzlich Mindestlöhne<br />
und weitere Arbeitsbedingungen anderer Branchen beachtet werden müssen. Zu den einbezogenen<br />
Branchen zählen beispielsweise das Elektrohandwerk, das Maler- und Lackiererhandwerk sowie<br />
die Bereiche Abfallwirtschaft, Gebäudereinigung und Fleischwirtschaft.<br />
Eine Mindestlohnverpflichtung konnte sich bisher<br />
nur ergeben, wenn der Kundenbetrieb der entsprechenden<br />
Mindestlohnbranche angehörte (Rechtsprechung<br />
des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr<br />
2009). Diese Entscheidung hat der Gesetzgeber<br />
korrigiert und durch die Neufassung der Vorschrift<br />
klargestellt, dass es maßgeblich auf die ausgeübte<br />
Tätigkeit ankommt.<br />
Branchentypische Arbeiten<br />
Seit Mitte 2<strong>01</strong>4 kann eine Mindestlohnpflicht selbst<br />
dann bestehen, wenn der Zeitarbeitnehmer an einen<br />
Kundenbetrieb überlassen wird, der keiner<br />
Mindestlohnbranche nach dem AEntG zuzuordnen<br />
ist. Entscheidend ist in diesen Fällen, ob der Zeitarbeitnehmer<br />
überwiegend Tätigkeiten erbringt, die<br />
typisch für eine Mindestlohnbranche sind. So erhält<br />
beispielsweise ein Zeitarbeitnehmer, der typische<br />
§<br />
Malertätigkeiten verrichtet, den Malermindestlohn<br />
auch dann, wenn er an einen Hotelbetrieb überlassen<br />
wird. Zur Feststellung, welche Tätigkeit für eine<br />
Mindestlohnbranche branchentypisch ist, können<br />
sämtliche Inhalte der jeweiligen Mindestlohnverordnung<br />
als Arbeitshilfe herangezogen werden. Zeitarbeitsunternehmen<br />
können sich zum Beispiel zur<br />
Bestimmung typischer Malerfacharbeiten an einer<br />
Auflistung von Facharbeitertätigkeiten orientieren,<br />
die der Mindestlohnverordnung des Maler- und Lackiererhandwerks<br />
als Anhang 2 beigefügt ist. Übt<br />
der Mitarbeiter in einem Einsatz Tätigkeiten aus, die<br />
in dieser Liste aufgeführt sind, muss regelmäßig der<br />
höhere Malermindestlohn beachtet werden.<br />
Mischtätigkeiten<br />
Welche Tätigkeit überwiegt im Monat? Diese Frage<br />
müssen sich Zeitarbeitsunternehmen stellen, wenn<br />
Arbeitnehmer an einen Kundenbetrieb überlassen<br />
werden, der keiner Mindestlohnbranche nach dem<br />
AEntG zuzuordnen ist. Übt der Zeitarbeitnehmer in<br />
diesem Einsatz verschiedene Tätigkeiten aus, werden<br />
diese als sogenannte Mischtätigkeiten bezeichnet.<br />
Für die Behandlung von Mischtätigkeiten einigten<br />
sich Verbandsvertreter des iGZ und BAP im Dialog<br />
mit dem Bundesarbeits- und Bundesfinanzministerium<br />
auf die Anwendung des relativen Überwiegenprinzips.<br />
Das bedeutet: Sofern mehrere Mindestlohnverordnungen<br />
in Betracht kommen, ist der<br />
Mindestlohn der Mindestlohnverordnung zu zahlen,<br />
deren Tätigkeit gemessen an der Anzahl der im jeweiligen<br />
Kalendermonat erbrachten Arbeitsstunden<br />
überwiegt.<br />
Lohnuntergrenzen-Verordnung<br />
Ein weiterer Bestandteil des Tarifautonomiestärkungsgesetzes<br />
ist das Mindestlohngesetz. Die Auswirkungen<br />
dieses Gesetzes auf die Arbeitnehmerüberlassung<br />
sind zunächst verschwindend gering.<br />
Denn bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes<br />
wurden Übergangsregelungen geschaf-<br />
18<br />
§<br />
§
Recht direkt! §<br />
Z direkt!<br />
fen. Für die Zeitarbeit gilt derzeit: Die Vorschriften<br />
aus der Lohnuntergrenzen-Verordnung gehen den<br />
Vorgaben aus dem Mindestlohngesetz vor. Es gilt<br />
zunächst weiterhin die Entgeltsystematik des iGZ-<br />
DGB-Tarifwerks. Bei Einsätzen im Tarifgebiet West ist<br />
bereits seit Anfang 2<strong>01</strong>4 die Lohnuntergrenze von<br />
8,50 Euro einzuhalten. Bereits zum 1. April 2<strong>01</strong>5<br />
erhöht sich die Lohnuntergrenze auf 8,80 Euro. Die<br />
Vorrangregelung gilt aber auch für Einsätze im Tarifgebiet<br />
Ost. Dort steigt die Lohnuntergrenze ab dem<br />
1. April 2<strong>01</strong>5 auf 8,20 Euro. Zeitarbeitnehmer erhalten<br />
dann ein Mindeststundenentgelt von 8,20 Euro<br />
in der niedrigsten Entgeltgruppe bzw. 8,35 Euro bei<br />
einer Eingruppierung in die EG 2. Es muss in beiden<br />
Fällen keine Aufstockung auf 8,50 Euro erfolgen.<br />
Arbeitszeitkonto<br />
Die in §§ 1 Absatz 3, 24 Absatz 1 Mindestlohngesetz<br />
fixierte Vorrangregelung betrifft nicht nur die Höhe<br />
der Vergütung, sondern gilt insbesondere auch für<br />
das Arbeitszeitkonto. Auch hier ergeben sich zunächst<br />
keine Besonderheiten aus dem Mindestlohngesetz.<br />
Es muss insbesondere kein Ausgleich des<br />
Arbeitszeitkontos innerhalb von 12 Monaten vorgenommen<br />
werden. Dies gilt selbst dann, wenn Zeitarbeitsunternehmen<br />
aufgrund der Übergangsregelung<br />
bei Einsätzen im Tarifgebiet Ost weniger als 8,50<br />
Euro zahlen.<br />
Aufzeichnungspflichten<br />
Das Mindestlohngesetz enthält in § 17 Regelungen<br />
hinsichtlich bestehender Aufzeichnungspflichten.<br />
Diese sind den Vorschriften aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz<br />
(§ 17c AÜG) und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz<br />
(§ 19 AEntG) nachgeahmt und<br />
deshalb für Zeitarbeitsunternehmen nur wenig relevant.<br />
Denn für Einsätze von Zeitarbeitnehmern sind<br />
Dokumentationspflichten nur für den Kundenbetrieb<br />
vorgesehen. Diesen sollen Aufzeichnungspflichten<br />
nach dem Mindestlohngesetz treffen, wenn die Zeitarbeitnehmer<br />
in einer der in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz<br />
genannten Wirtschaftsbereiche<br />
eingesetzt werden. Für Zeitarbeitsunternehmen bestehen<br />
Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz<br />
grundsätzlich nur für internes Personal,<br />
das geringfügig beschäftigt wird.<br />
RAin Sabine Freitag<br />
§<br />
§<br />
Weiterführende Informationen für iGZ-Mitglieder<br />
im internen Bereich der iGZ-Homepage<br />
www.ig-zeitarbeit.de/tarife-recht/durchfuehrungdes-arbeitsverhaeltnisses/mindestloehne<br />
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19
Z direkt!<br />
Aktiv<br />
iGZ-Mittelstandsbarometer jetzt „kompakt“<br />
Branchen-Querschnitt<br />
als Datenkonzentrat<br />
90 Prozent aller iGZ-Mitgliedsunternehmen bezahlen übertarifliche Löhne. 83 Prozent sind entgegen der landläufigen<br />
Meinung unbefristet beschäftigt. Und 89 Prozent der Zeitarbeitskräfte arbeiten in Vollzeit. Das sind nur<br />
drei griffige Ergebnisse, die das iGZ-Mittelstandsbarometer zutage gefördert hat. Die Umfragen des iGZ helfen,<br />
Wissenslücken zu schließen und mit Vorurteilen gegenüber Zeitarbeit aufzuräumen. Genau das war 2<strong>01</strong>1 der<br />
Grund, ein Mittelstandsbarometer ins Leben zu rufen: Dem Verband fehlte es an belastbaren Zahlen zur mittelständischen<br />
Zeitarbeit, die er für seine Öffentlichkeitsarbeit dringend brauchte.<br />
Mittlerweile hat sich das iGZ-Mittelstandsbarometer<br />
etabliert und wird von Politik, Forschung und Medien<br />
zurate gezogen, wenn es um aktuelle Fakten und<br />
Trends geht. Bundestagsabgeordnete nutzen die Ergebnisse<br />
des Branchenbarometers, um ihre Anfragen<br />
an die Bundesregierung statistisch zu untermauern.<br />
Max Straubinger (CDU/CSU) bezog sich beispielsweise<br />
bei einer Plenarsitzung auf das Mittelstandsbarometer<br />
und festigte damit seinen Standpunkt, dass Zeitarbeit<br />
eine wichtige Position bei der Beschäftigungsförderung<br />
einnehme. Ebenso zitierten namhafte Zeitschriften<br />
wie die ZEIT und die Süddeutsche die iGZ-<br />
Umfrage und<br />
stellten<br />
unter anderem die hohe Übernahmequote bei iGZ-<br />
Kundenunternehmen heraus. Auch die Bundesagentur<br />
für Arbeit ging 2<strong>01</strong>3 in ihrem Arbeitsmarktbericht<br />
auf das iGZ-Mittelstandsbarometer ein.<br />
Daten-Querschnitt<br />
2<strong>01</strong>1 realisierte der iGZ das Mittelstandsbarometer. Die<br />
unabhängige und zeitarbeitserfahrene Soziale Innovation<br />
GmbH (SI) in Dortmund führt seitdem die Mitgliederbefragung<br />
in Kooperation mit dem Verband durch.<br />
Strenge Anonymität und Geheimhaltung der Daten<br />
sind dabei garantiert. Die Befragung läuft aktuell zum<br />
14. Mal und bietet einen Querschnitt durch die Wirtschaftsdaten<br />
der rund 2.900 iGZ-Mitgliedsunternehmen.<br />
Es ist repräsentativ und dokumentiert Branchen-<br />
Schwerpunkte. Seine Ergebnisse nutzen nicht nur der<br />
politischen Arbeit des Verbandes, sondern helfen<br />
auch iGZ-Mitgliedsunternehmen, sich auf dem<br />
Markt zu positionieren.<br />
Neu: kompakt<br />
Damit die Beteiligung künftig noch einfacher<br />
und weniger zeitaufwendig ist,<br />
wird das iGZ-Mittelstandsbarometer<br />
kompakter. Für seine verbandspolitische<br />
Arbeit möchte der iGZ damit weiterhin<br />
zeitnah die Meinung seiner Mitglieder<br />
zu aktuellen Branchenthemen<br />
erfragen. Dreimal im Jahr beschränkt<br />
20
Z direkt!<br />
sich der Fragebogen auf den Frageteil zur aktuellen<br />
Branchensituation. Einmal im Jahr wird ein ausführlicher<br />
Fragebogen versendet, der wie bisher zusätzlich<br />
Geschäftsdaten und Fakten zur externen Mitarbeiterstruktur<br />
abfragt. Im Zeitverlauf lassen sich dadurch<br />
Entwicklungen erkennen. Alle iGZ-Mitgliedsbetriebe<br />
werden in bewährter Weise online befragt.<br />
Erster Durchlauf<br />
Das erste „iGZ-Mittelstandsbarometer kompakt“ ist<br />
im Februar 2<strong>01</strong>5 gestartet und wird gegenwärtig ausgewertet.<br />
Diesmal geht es um die Auswirkungen der<br />
von der Großen Koalition geplanten Höchstüberlassungsdauer<br />
und der Equal-Pay-Regelung nach neun<br />
Monaten. Eng damit verbunden ist die Frage nach den<br />
Erfahrungen mit dem Tarifvertrag Leih- und Zeitarbeit<br />
(TV LeiZ) in der Metall- und Elektroindustrie. Außerdem<br />
wird regelmäßig nach dem Fachkäftemangel<br />
gefragt, um Entwicklungen im Umgang mit diesem<br />
Brennpunktthema der Branche festzustellen. Im April<br />
liegen die jüngsten Ergebnisse vor und spiegeln erneut<br />
Fakten und Trends der mittelständischen Zeitarbeit<br />
wider.<br />
Dr. Jenny Rohlmann<br />
Von der Wand auf den Bildschirm -<br />
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Die grafisch aufbereiteten Ergebnisberichte werden auf<br />
der iGZ-Homepage und in der Presse veröffentlicht.<br />
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iGZ-Bundeskongress<br />
29. April 2<strong>01</strong>5<br />
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www.L1-LANDWEHR.de
Z direkt!<br />
Aktiv<br />
Fachmagazin Z direkt! feiert zehnjähriges Bestehen<br />
Das Sprachrohr der Zeitarbeit<br />
Die Z direkt! feiert Geburtstag! Überaus antik klingt „Anno 2005“ noch nicht. Mit dem neuen Jahr 2<strong>01</strong>5 ist das<br />
Verbandsmagazin des iGZ aber tatsächlich schon seit zehn Jahren das Sprachrohr der Zeitarbeitsbranche.<br />
Im Fokus des Fachmagazins Z direkt! steht die stetige<br />
Aktualität der Inhalte und des äußeren Erscheinungsbildes.<br />
Auch dem wachsenden Stellenwert der Zeitarbeit<br />
wird große Bedeutung beigemessen: Die Z direkt!<br />
präsentiert die vielfältigen Möglichkeiten der Zeitarbeit.<br />
Die kontinuierliche Erhöhung der Auflagen und<br />
die Zunahme privater Abonnenten sprechen für sich.<br />
Neues Layout<br />
Ein erster Wechsel in der Redaktion fand mit Beginn<br />
des Jahres 2007 statt. Simone Kemper übernahm<br />
und änderte das Layout der Z direkt!. In Zusammenarbeit<br />
mit Dr. Jenny Rohlmann koordinierte<br />
Kemper im März 2008 die Jubiläumsausgabe zum<br />
zehnjährigen Bestehen des iGZ. Unter dem Leitsatz<br />
2005 2006 2007 2008 2009<br />
Anfang 2005 erschien die Z direkt! unter der redaktionellen<br />
Leitung von Marcel Speker zum ersten Mal. Neben<br />
den Aktivitäten des Verbandes thematisierte der iGZ<br />
auch die Entwicklung der Zeitarbeitsbranche. Für politische<br />
Perspektiven sorgte unter anderem eine Stellungnahme<br />
des damaligen Wirtschaftsministers Wolfgang<br />
Clement zum iGZ-Bundeskongress 2005: „Wir werden<br />
nicht immer einer Meinung sein, aber die Entwicklung<br />
der letzten Jahre zeigt, dass ein besseres Wahrnehmen<br />
der unterschiedlichen Interessen, der Erwartungen und<br />
der Einschätzungen letztlich der Branche, aber auch dem<br />
Arbeitsmarkt zugute kommt“, äußerte Clement damals.<br />
„iGZ FAIRändert Zeitarbeit“ erschien eine mehrseitige<br />
Chronik, die die Entwicklung von der Interessengemeinschaft<br />
zum Arbeitgeberverband deutscher<br />
Zeitarbeitsunternehmen nachzeichnete.<br />
Eine Ausgabe später begrüßte die Redaktion dann einen<br />
neuen Verantwortlichen: Wolfram Linke übernahm<br />
Mitte 2008 die Leitung der Z direkt! und ist bis heute<br />
Chefredakteur. Mit ihm modernisierte sich Anfang<br />
2<strong>01</strong>3 nochmals das gesamte Layout. Dazu gehörten<br />
auch Aspekte wie die Einführung eines Versandadressen-Fensters.<br />
Damit erleichterte der iGZ nicht nur den<br />
22<br />
» Zehn Jahre Z direkt!: Das sind zehn Jahre<br />
Inspiration, sich differenziert mit mit dem<br />
Thema Thema Zeitarbeit zu beschäftigen.<br />
zu Markus Markus Schwarzing-Hutschenreuter,<br />
Blickpunkt Dienstleistung<br />
Blickpunkt Dienstleistung<br />
»<br />
« «<br />
»<br />
« «<br />
Als buntes Verbandsorgan bereichert die<br />
Z direkt! Z direkt! nun nun schon schon seit seit 10 Jahren 10 Jahren<br />
erfolgreich die Medienlandschaft in der<br />
Personaldienstleistung. Gratulation!<br />
Monika und Peter Gröger, Monika AIP und Peter Gröger, AIP
Aktiv<br />
Z direkt!<br />
Versand, sondern reduzierte auch stark den Papierverbrauch.<br />
Auch inhaltlich geht die Z direkt! mit der Zeit:<br />
Internet-Links und QR-Codes ermöglichen interessierten<br />
Lesern eine eigenständige weiterführende Recherche.<br />
Schwerpunkt<br />
Der inhaltliche Wandel brachte auch eine erhöhte<br />
Nachfrage und damit ebenfalls eine höhere Auflage<br />
der Z direkt! mit sich. Schwerpunkt des Magazins<br />
ist die ebenso fachlich fundierte wie auch anschauliche<br />
Darstellung verschiedenster Themengebiete.<br />
Dabei gilt es, die vielen Facetten der Zeitarbeit übersichtlich<br />
darzustellen. Die Z direkt! stellt alle für die<br />
Zeitarbeit relevanten Berufszweige und Fachbereiche<br />
vor. Zielgruppen des Fachmagazins sind – damals wie<br />
Durch Interviews, Tipps, Tricks, Zahlen und Hinweise<br />
zur Ausbildung der Personaldienstleistungskaufleute<br />
werden Interessierte ausführlich informiert.<br />
Reportagen aus dem Alltag<br />
Ein weiterer Schwerpunkt des Magazins sind aktuelle<br />
branchenrelevante Ereignisse aus Politik und Medien.<br />
Mit Reportagen direkt aus dem Zeitarbeitsalltag wird<br />
das sachliche Thema Zeitarbeit unterhaltsam präsentiert.<br />
Das aktuelle Team des Pressereferats, Wolfram<br />
Linke und Maren Letterhaus, publiziert Artikel, in denen<br />
sich Information und Unterhaltung ergänzen.<br />
Zeitarbeit ist außerdem ein viel diskutiertes Thema in<br />
den Medien. Die Z direkt! dokumentiert und kommentiert<br />
dazu das Bild der Branche in der Öffentlichkeit.<br />
2<strong>01</strong>0 2<strong>01</strong>1 2<strong>01</strong>2 2<strong>01</strong>3 2<strong>01</strong>4 2<strong>01</strong>5<br />
heute – Mitglieder des Interessenverbandes und deren<br />
Kunden sowie Verantwortliche aus Politik, Gesellschaft,<br />
Wirtschaft und Medien.<br />
Mit der Einführung neuer Rubriken wurde 2009 die<br />
Leserfreundlichkeit nochmals erhöht. Dabei wurde<br />
unter anderem das Bild der Zeitarbeit in den Medien<br />
reflektiert sowie der iGZ und seine Arbeit genauer unter<br />
die Lupe genommen. Authentizität war und ist das<br />
Stichwort und wird durch die Darstellung unterschiedlicher<br />
Sichtweisen untermauert. Auch die Nachwuchsförderung<br />
steht immer wieder im Fokus der Z direkt!:<br />
Der TV-Auftritt der Bundesvorsitzenden des iGZ, Ariane<br />
Durian, in der ZDF-Talksendung „Maybrit Illner“ wurde<br />
ebenso aufgearbeitet wie etwa die medialen Auftritte<br />
des iGZ-Hauptgeschäftsführers Werner Stolz.<br />
Aktualisiert wird dabei stets bis kurz vor Andruck des<br />
Magazins. In der Dezember-Ausgabe 2<strong>01</strong>4 etwa wurde<br />
noch kurzfristig das Plädoyer des finnischen Generalanwalts,<br />
Maciej Szpunar, zur Frage nach der Erlaubnis<br />
der Höchstüberlassungsdauer aufgenommen.<br />
Luisa Daldrup<br />
» «<br />
Gute und faire Zeitarbeit – dafür steht der iGZ, und dafür hat sich in den vergangenen zehn<br />
Jahren auch ihr Fachmagazin Z direkt! stark gemacht. So ist die Zeitarbeit für viele Unternehmen<br />
zu einem festen HR-Instrument geworden, um den Flexibilisierungsansprüchen gerecht<br />
zu werden, zu aber werden, auch, aber um dem auch, Fachkräftemangel um dem Fachkräftemangel begegnen begegnen zu können. zu können.<br />
Erwin Stickling, Chefredakteur Personalwirtschaft<br />
Erwin Stickling, Chefredakteur Personalwirtschaft<br />
23
Z direkt!<br />
Aktiv<br />
Erstmals AÜ-Erlaubnis für rumänische Zeitarbeitsfirma<br />
Deutsche Gründlichkeit<br />
in Rumänien sehr geschätzt<br />
Normalerweise interessieren sich deutsche Zeitarbeitsfirmen für eine Niederlassung in den<br />
europäischen Nachbarländern – bei „Europroiect Rosia Montana SRL“ aus Rumänien allerdings war´s<br />
genau umgekehrt. Als erstes ausländisches Zeitarbeitsunternehmen überhaupt hat die aus Rumänien<br />
stammende Firma eine deutsche Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis bekommen.<br />
RA Richard Finckler half Cosmin Campean und Alina<br />
Bitea bei den Behördengängen, RA Stefan Sudmann<br />
(v.l.) überreichte die Mitgliedsurkunde des iGZ.<br />
Der zweite Weg führte den Inhaber Cosmin Campean<br />
dann direkt zum Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen,<br />
wo der Geschäftsführer die Mitgliedsurkunde<br />
aus den Händen des iGZ-Referatsleiters Arbeitsund<br />
Tarifrecht, RA Stefan Sudmann, entgegennahm.<br />
Warum Deutschland? „Die Unzuverlässigkeit meiner<br />
rumänischen Kundenunternehmen hat mich sehr<br />
geärgert und ich suchte nach einer Alternative. Ein<br />
Kollege berichtete mir dann von der Zuverlässigkeit,<br />
Pünktlichkeit und Genauigkeit der deutschen Unternehmen“,<br />
blickt Campean zurück. Er habe seine Mitarbeiter<br />
stets pünktlich entlohnt, aber seine Kunden<br />
in Rumänien tendierten dazu, Rechnungen nicht zu<br />
begleichen. „Keine gute Basis, um wirtschaftlich solide<br />
agieren zu können“, stellt er sachlich fest.<br />
Weiterführende Informationen finden Sie unter:<br />
24<br />
www.ig-zeitarbeit.de/node/12004
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Kurzerhand habe er dann also Kontakt mit der rumänischen<br />
Botschaft in Berlin aufgenommen, um seine<br />
wirtschaftlichen Möglichkeiten im für ihn fremden<br />
Land auszuloten. Die Vertretung empfahl ihm, sich<br />
mit dem Rechtsanwalt Richard Finckler in Verbindung<br />
zu setzen, einem Experten auf diesem Gebiet. Die<br />
Zusammenarbeit klappte reibungslos, Behördengänge<br />
wurden schnell und unbürokratisch erledigt – am<br />
Ende stand die Überlassungserlaubnis, die Campean<br />
im September 2<strong>01</strong>4 erhielt.<br />
Voraussetzungen<br />
„Für ausländische Zeitarbeitsunternehmen“, so Stefan<br />
Sudmann, „gelten für die Erteilung einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis<br />
dieselben Bedingungen<br />
wie für jede deutsche Firma auch“. Abzuliefern sei<br />
also eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges,<br />
des Gesellschaftsvertrages und der Gewerbeanmeldung.<br />
„Ein Führungszeugnis, die Auskunft aus dem<br />
Gewerbezentralregister sowie die Bescheinigung der<br />
Berufsgenossenschaft gehören ebenso dazu wie die<br />
Bescheinigung der Krankenkassen und die Auszüge<br />
aller Geschäftskonten“, zählt der iGZ-Experte weitere<br />
Voraussetzungen auf. Zu guter Letzt seien auch Muster<br />
des Überlassungs- und des Arbeitsvertrages inklusive<br />
Zusatzvereinbarung für Zeitarbeitnehmer abzuliefern.<br />
Vorläufige Erlaubnis<br />
„Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, gibt´s<br />
eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis – allerdings<br />
zunächst nur vorläufig auf drei Jahre befristet“, unterstreicht<br />
Sudmann. In dieser Zeit werde das beantragende<br />
Unternehmen auch genau unter die Lupe<br />
genommen, „und erst wenn der Betrieb einwandfrei<br />
arbeitet, erteilt die Bundesagentur für Arbeit die endgültige<br />
Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis“.<br />
Aktuell kann Europroiect Rosia Montana SRL 300 Mitarbeiter<br />
aus Rumänien vermitteln, bei Bedarf stehen<br />
auf Anfrage bis zu 1.000 Arbeitnehmer zur Verfügung.<br />
Ungefähr die Hälfte des Teams sei qualifiziert.<br />
Fairness und Anständigkeit im täglichen Miteinander<br />
stehen bei Campean ganz oben auf der täglichen Todo-Liste.<br />
Der Gang in die Mitgliedschaft beim Interessenverband<br />
Deutscher Zeitarbeitsunternehmen sei<br />
da nur logische Konsequenz gewesen, ist er sich mit<br />
seiner stellvertretenden Geschäftsführerin Alina Bitea<br />
einig. „Ein solider Tarifvertrag, der Ethikkodex, die<br />
Kontakt- und Schlichtungsstelle sowie professionelle<br />
juristische Beratung und ein umfangreiches Seminarprogramm“,<br />
zählt er einige seiner Beweggründe auf,<br />
sich für den iGZ entschieden zu haben.<br />
Das Recruiting für die Jobs in Deutschland übernehme<br />
Victor Tita in der Funktion als Personaldisponent<br />
im Firmensitz im rumänischen Rosia Montana. Vor Ort<br />
kümmere er sich um die Zeitarbeitskräfte, die dann<br />
in Deutschland eingesetzt werden. Zunächst agiert<br />
das Zeitarbeitsunternehmen hierzulande von Neuss<br />
aus. „Wenn´s gut läuft“, ist der Geschäftsführer optimistisch,<br />
„wollen wir mehrere Standorte in ganz<br />
Deutschland einrichten“.<br />
Wolfram Linke<br />
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Unterwegs<br />
Arbeitsverhältnisse beim iGZ-Landeskongress NRW beleuchtet<br />
Mit Zeitarbeit erfolgreicher<br />
Auch wenn es in den Medien häufig anders dargestellt wird: Der Anteil sogenannter Normalarbeitsverhältnisse<br />
auf dem Gesamtarbeitsmarkt steigt seit 2005. Mit dieser und anderen Statistiken überraschte Dr. Hans-Peter Klös<br />
vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln beim iGZ-Landeskongress NRW in Dortmund.<br />
Dr. Hans-Peter Klös (IW Köln) stellte beim iGZ-<br />
Landeskongress NRW die Entwicklung des Gesamtarbeitsmarktes<br />
vor.<br />
Leider müsse man hinnehmen, dass Zeitarbeit nicht<br />
als Normalarbeitsverhältnis, sondern als atypische Beschäftigung<br />
klassifiziert werde, bedauerte Klös. Umso<br />
wichtiger war es ihm zu betonen,<br />
dass diese<br />
Weitere Kongressthemen auf der iGZ-Homepage:<br />
Die Rolle der Zeitarbeit in der Wirtschaft<br />
Armin Laschet, stellv. CDU-Bundesvorsitzender<br />
atypischen Beschäftigungen Normalarbeitsverhältnisse<br />
keineswegs verdrängen. 2005 waren 40 Prozent<br />
der Erwerbstätigen zwischen 15 und 64 Jahren „normal“<br />
beschäftigt, bis 2<strong>01</strong>3 stieg dieser Anteil auf 46<br />
Prozent. Der Anteil atypisch Beschäftigter sei nahezu<br />
konstant geblieben und lag 2<strong>01</strong>3 bei 14 Prozent<br />
(2005: 12 Prozent). Auffällig sei jedoch, dass die Zahl<br />
der Beschäftigungslosen stark von 35 Prozent auf nur<br />
noch 27 Prozent gesunken sei.<br />
Gesund und sicher in der Zeitarbeit – VBG<br />
Martin Gehrke, stellv. iGZ-Bundesvorsitzender<br />
Fit am Arbeitsplatz<br />
Prof. Dr. Ingo Froböse<br />
Dazu passt die Tatsache, dass mehr und mehr Menschen<br />
eine Anstellung in der Zeitarbeit finden, die zuvor<br />
entweder arbeitslos oder noch nie beschäftigt wa-<br />
Langfristige Beschäftigungen<br />
Aktuelle Brancheninfos<br />
Werner Stolz, Dr. Martin Dreyer (iGZ)<br />
26
Unterwegs<br />
Z direkt!<br />
ren. „Zeitarbeit bietet nicht nur gute Eintrittschancen<br />
in den Arbeitsmarkt, sie erhöht auch die Chancen, länger<br />
im Arbeitsmarkt zu bleiben“, machte Klös zudem<br />
deutlich. In einer Langzeituntersuchung nahm das IW<br />
Köln neu geschlossene Zeitarbeitsverhältnisse unter die<br />
Lupe. Drei Viertel dieser Personen war sechs Monate<br />
später noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt,<br />
nach zwölf Monaten waren es immer noch zwei Drittel.<br />
Mit Zeitarbeit erfolgreicher<br />
Zu guter Letzt schaute der Arbeitsmarktexperte auf<br />
die wirtschaftliche Situation der Betriebe, die Zeitarbeitskräfte<br />
einsetzen. Fast 90 Prozent der befragten<br />
Unternehmer gab an, dass Zeitarbeit für die Flexibilität<br />
(sehr) wichtig sei. Das gelte ebenso für Fachkräfte wie<br />
für Helfer. Mit Blick auf den Umsatz dieser Betriebe<br />
stellte Klös fest: Unternehmen mit Zeitarbeitern sind<br />
auf ausländischen Märkten präsenter, haben einen<br />
höheren Exportanteil und sind innovativer.<br />
Strengster Kündigungsschutz<br />
Im europaweiten Vergleich liegt Deutschland mit<br />
einer Zeitarbeitsquote von 2,2 Prozent leicht über<br />
dem Durchschnitt von 1,6 Prozent. Das sei damit<br />
zu erklären, dass Deutschland nach den Niederlanden<br />
den strengsten Kündigungsschutz habe. Zeitarbeit<br />
biete Unternehmen die nötige Flexibilität,<br />
um ihren Personalbedarf der Auftragslage anzupassen,<br />
und stabilisiere auf diese Weise auch die<br />
Stammbelegschaft.<br />
Zu viel Einflussnahme<br />
Trotzdem versuche der Gesetzgeber immer wieder,<br />
Einfluss auf die Zeitarbeit zu nehmen, wunderte<br />
sich Klös. „Ich kenne keine andere Beschäftigungsform,<br />
die so im Fokus des Gesetzgebers steht“,<br />
zeigte sich der Wirtschaftsexperte verständnislos.<br />
Maren Letterhaus<br />
Zur ausführlichen Kongressberichterstattung:<br />
www.ig-zeitarbeit.de/presse/artikel/<br />
vitamin-z-gesunde-zeitarbeit-in-nrw<br />
Beschäftigte nach Beschäftigungsformen<br />
100<br />
90<br />
80<br />
70<br />
60<br />
50<br />
Normalarbeitsverhältnis<br />
40<br />
atypisch beschäftigt<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
2005<br />
2006<br />
2007<br />
2008<br />
2009<br />
2<strong>01</strong>0<br />
2<strong>01</strong>1<br />
2<strong>01</strong>2<br />
2<strong>01</strong>3<br />
Selbstständig/mithelf. FA<br />
Sonstige Erwerbstätige<br />
Inaktive<br />
Quelle: IW Köln<br />
27
Z direkt!<br />
Service<br />
VBG plant neues Verfahren für die Zeitarbeitsbranche<br />
Prämienverfahren vereinfacht<br />
Frohe Kunde aus dem Lager der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG): Das Prämienverfahren für<br />
die Zeitarbeitsbranche soll es – in vereinfachter Form – auch weiterhin geben.<br />
„Maßnahmen, die der Vorbeugung von Unfällen und<br />
der Sicherheit am Arbeitsplatz dienen, sollen künftig<br />
prämiert werden“, erläutert der stellvertretende iGZ-<br />
Bundesvorsitzende Martin Gehrke das vorgesehene Procedere.<br />
Nur wer also in Prävention investiere, bekomme<br />
von der VBG anschließend diese Form der Zuwendung.<br />
Modell für sechs Branchen<br />
Bevor es soweit sei, müsse allerdings zunächst noch<br />
die VBG-Vertreterversammlung, die Anfang Juli tage,<br />
dem neuen Verfahren zustimmen. Die VBG-Vertreterversammlung<br />
setzt sich aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern<br />
zusammen. Für die Zeitarbeitsbranche<br />
sitzen von Seiten des iGZ Martin Gehrke und iGZ-Geschäftsführer<br />
Dr. Martin Dreyer in der Versammlung.<br />
Insgesamt, so Gehrke, gelte das Prämienmodell dann<br />
für sechs Branchen, die eine hohe Unfallstatistik ausweisen.<br />
Stimme die Versammlung zu, könne die Prämierung<br />
kurzfristig realisiert werden. Gehrke: „Wird<br />
die Investition noch in diesem Jahr getätigt, kann das<br />
Zeitarbeitsunternehmen schon im nächsten Jahr die<br />
Prämie für 2<strong>01</strong>5 bekommen.“ Geplant sei, dass das<br />
Verfahren bei der VBG via EDV umgesetzt werde.<br />
„Dadurch“, so der iGZ-VBG-Experte, „wird sowohl<br />
der personelle als auch der bürokratische Aufwand in<br />
Grenzen gehalten, was besonders für die Zeitarbeitsunternehmen<br />
sehr wichtig ist.“ Für die Zeitarbeitsbranche<br />
bedeute das einen sehr großen Schritt nach<br />
vorn, denn bislang seien die bürokratischen Hürden<br />
doch sehr hoch gewesen und hätten viele davon abgehalten,<br />
einen Antrag auf die Prämie zu stellen.<br />
Dass überhaupt eine Prämie für die Zeitarbeitsbranche<br />
existiert, ist in erster Linie dem Engagement Martin<br />
Gehrkes zu verdanken: Nachdem sich der iGZ 1998<br />
28
Service<br />
Z direkt!<br />
mit der Intention gegründet hatte, die Beitragsgerechtigkeitslücke<br />
für die Zeitarbeit bei der VBG zu schließen,<br />
setzte sich der stellvertretende Bundesvorsitzende<br />
intensiv für das Prämienmodell ein, das erstmalig<br />
2<strong>01</strong>0 in die Tat umgesetzt wurde.<br />
Pilotprojekt<br />
Gehrke, iGZ-Mitglied der ersten Stunde, wurde 2002 als<br />
VBG-Experte in den iGZ-Vorstand kooptiert und suchte<br />
das Gespräch mit der VBG, die daraufhin die Zeitarbeitgeberverbände<br />
erstmals zum Gefahrtarifgespräch einlud.<br />
Die Ausschließlichkeitsregelung wurde aufgehoben<br />
und die Eingruppierung in der Berufs-Kennzeichenliste<br />
(BKZ) neu und sinnvoller strukturiert. Anschließend<br />
stand die höhere Beitragsgerechtigkeit im Fokus.<br />
„Ursprüngliche Idee war, die Zeitarbeit in eigene Gefahrtarifstellen<br />
aufzuteilen. Das ging aber nicht, weil<br />
viele Stellen zu klein gewesen wären, um sich selbst<br />
zu tragen“, erinnert sich das iGZ-Vorstandsmitglied.<br />
Das Prämienverfahren startete 2<strong>01</strong>0 als Pilotprojekt<br />
und lief bis 2<strong>01</strong>3. Ursprünglich musste ein sechsseitiger<br />
Fragenkatalog abgearbeitet werden – für die<br />
Unternehmen ein kaum zu bewältigender Aufwand.<br />
Martin Gehrke, stellv. iGZ-Bundesvorsitzender,<br />
ist Mitglied der VBG-Vertreterversammlung.<br />
Daher machten sich Gehrke und die VBG frühzeitig<br />
Gedanken über eine Vereinfachung, die nun in die<br />
Praxis umgesetzt werden soll.<br />
Wolfram Linke<br />
Der VBG-Beitragsbescheid<br />
Den Beitragsbescheid für das abgelaufene Kalenderjahr<br />
erhalten alle Mitgliedsunternehmen im<br />
April des darauf folgenden Jahres. Beiträge zur<br />
gesetzlichen Unfallversicherung werden am 15.<br />
des Monats fällig, der dem Monat folgt, in dem<br />
der Beitragsbescheid dem Zahlungspflichtigen<br />
bekannt gegeben worden ist (§§ 23 Abs. 3 SGB<br />
IV, 26 Abs. 3 SGB X).<br />
Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag<br />
oder einen gesetzlichen Feiertag, endet die<br />
Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktages.<br />
Auch für den Fall, dass der Unternehmer<br />
Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlegt,<br />
muss der Beitrag fristgerecht gezahlt werden,<br />
denn ein Widerspruch hat keine aufschiebende<br />
Wirkung. Wird dem Widerspruch abgeholfen,<br />
werden zu viel gezahlte Beiträge erstattet. Als Tag<br />
der Zahlung gilt der Tag der Wertstellung auf dem<br />
Konto der VBG. Die VBG erhebt einen Mindestbeitrag,<br />
wenn die individuelle Beitragsberechnung<br />
einen Betrag ergibt, der niedriger als der<br />
Mindestbeitrag ist.<br />
Martin Gehrke, stellv. iGZ-Bundesvorsitzender<br />
Weitere VBG-Informationen zur Zeitarbeit:<br />
www.vbg.de<br />
29
Z direkt!<br />
Gastbeitrag<br />
RA Alexander Bissels<br />
Entscheidungen bislang<br />
mit Augenmaß getroffen<br />
Seit 2<strong>01</strong>2 wurden zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und<br />
dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) sowie jeweils einer DGB-Gewerkschaft<br />
elf Tarifverträge über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen (TV BZ) abgeschlossen.<br />
Die Zeitarbeitnehmer erhalten gestaffelte Zuschläge auf das vertraglich vereinbarte Tarifentgelt,<br />
je nach Branche in unterschiedlicher Höhe und nach unterschiedlichen Zeiträumen des Einsatzes in<br />
dem betreffenden Betrieb. Inzwischen liegen auch die ersten Gerichtsentscheidungen zu tariflichen<br />
Branchenzuschlägen vor, die durchaus im Sinne der Personaldienstleister ausgefallen sind.<br />
dies der Fall ist, ist aufgrund der regelmäßig umfänglichen<br />
tariflichen Kataloge und sich überschneidender<br />
Anwendungsbereiche von verschiedenen Tarifverträgen<br />
nicht immer einfach zu bestimmen. Wesentlich ist<br />
zunächst, dass Dienstleistungsbetriebe des Kunden von<br />
den Tarifverträgen zu den Branchenzuschlägen nicht<br />
erfasst werden (vgl. ArbG Aachen v. 31.07.2<strong>01</strong>4 – 6 Ca<br />
4204/13; ArbG Münster v. 21.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>4 – 3 Ca 168/13).<br />
Dies gilt auch für industrielle Logistikdienstleistungen,<br />
selbst wenn diese schwerpunktartig vom Einsatzbetrieb<br />
für die Automobilindustrie erbracht werden (vgl.<br />
ArbG Darmstadt v. 16.12.2<strong>01</strong>4 – 9 Ca 420/14; ArbG<br />
Mainz v. 14.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>5 – 10 Ca 1243/14). Der fachliche<br />
Geltungsbereich erstreckt sich ausschließlich auf Produktions-/Industriebetriebe.<br />
Der Autor, RA Alexander Bissels,<br />
ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.<br />
Voraussetzung für die Anwendung eines TV BZ ist,<br />
dass der Einsatzbetrieb in dessen fachlichen Geltungsbereich<br />
fällt. Entscheidend ist dabei eine rein kundenbetriebsbezogene<br />
Betrachtung. Wird zum Beispiel im<br />
Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung ein Zeitarbeitnehmer<br />
in einem Betrieb der Metall- und Elektroindustrie<br />
eingesetzt, ist der fachliche Geltungsbereich des<br />
TV BZ ME eröffnet. In der Praxis kann sich die Zuordnung<br />
eines Kundenbetriebs zu einem konkreten TV BZ<br />
durchaus als problematisch darstellen. Ob und wann<br />
Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, führt selbst die<br />
unmittelbare Tarifbindung des Kundenbetriebs nicht zu<br />
einer Anwendung eines TV BZ. Diese ist nach dem eindeutigen<br />
Wortlaut der tariflichen Regelungen nur ein<br />
Hilfskriterium, wenn nicht zweifelsfrei festgestellt werden<br />
kann, ob der fachliche Geltungsbereich eines TV<br />
BZ eröffnet ist (vgl. ArbG Stuttgart v. 22.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>4 – 11<br />
Ca 5441/13; LAG Hamm v. 31.07.2<strong>01</strong>4 – 3 Sa 202/14).<br />
Auch die Argumentation, dass ein Dienstleistungsbetrieb<br />
als Unterfall ein vom Katalog in § 1.2 TV BZ ME erfasster<br />
Hilfs- und Nebenbetrieb zum Hauptbetrieb sein<br />
soll, hilft in der Regel nicht weiter, um den fachlichen<br />
Geltungsbereich eines TV BZ zu eröffnen. Wesentlich<br />
ist dabei die Identität des Inhabers des Hauptbetriebs<br />
und der diesem zuzuordnenden Neben- oder Hilfsbetriebe.<br />
Diese Voraussetzung dürfte aber oftmals nicht<br />
30
Gastbeitrag<br />
Z direkt!<br />
erfüllt sein, wenn der Kunde, in dessen Betrieb die Zeitarbeitnehmer<br />
eingesetzt werden soll, als eigenständiges<br />
Unternehmen selbstständig und unabhängig am<br />
Markt auftritt (vgl. LAG Hamm v. 31.07.2<strong>01</strong>4 – 3 Sa<br />
202/14; ArbG Suhl v. 28.02.2<strong>01</strong>4 – 3 Ca 1587/13).<br />
Deckelung des Vergleichsentgelts<br />
Der vom Personaldienstleister zu zahlende Branchenzuschlag<br />
ist auf 90 Prozent des laufenden regelmäßig<br />
gezahlten Stundenentgelts eines vergleichbaren Mitarbeiters<br />
beschränkt, wenn der Kunde eine entsprechende<br />
Deckelung verlangt. Diese Geltendmachung<br />
kann auch konkludent erfolgen, das heißt durch<br />
schlüssiges Handeln. Ausreichend ist bereits, wenn<br />
der Kunde in Fragebogen des Personaldienstleisters<br />
Vergleichsentgelte von beschäftigten Stammarbeitnehmern<br />
angibt (LAG Hamm v. 28.07.2<strong>01</strong>4 - 17 Sa<br />
1479/13; ArbG Iserlohn v. 11.09.2<strong>01</strong>3 - 1 Ca 903/13).<br />
In der Praxis ist bis zu einer Klärung dieser Frage durch<br />
das BAG trotz dieser positiven Entscheidungen zu<br />
empfehlen, vor dem Beginn des Einsatzes eine ausdrückliche<br />
schriftliche Bestätigung des Kunden einzuholen,<br />
dass sich dieser auf die Deckelung beruft.<br />
Die Bestimmung eines vergleichbaren Arbeitnehmers<br />
beim Kunden, dessen Entgelt letztlich zur Bestimmung<br />
der Deckelung herangezogen wird, erfolgt durch eine<br />
konkrete tätigkeitsbezogene Betrachtung (ähnliche Tätigkeiten,<br />
gleiche Hierarchieebene, vergleichbare Anforderungen)<br />
unter Berücksichtigung von Zusatzqualifikationen<br />
und besonderen persönlichen Merkmalen<br />
(z.B. Dauer der Betriebszugehörigkeit). Bei mehreren<br />
vergleichbaren Arbeitnehmern ist das niedrigste Stundenentgelt<br />
bei der Bestimmung der Deckelung zugrunde<br />
zu legen (LAG Schleswig-Holstein v. 12.04.2<strong>01</strong>4 - 6<br />
Sa 325/13; Bissels, jurisPR-ArbR 21/2<strong>01</strong>4 Anm. 3).<br />
Beruft sich der Personaldienstleister in einem Rechtsstreit<br />
mit dem Zeitarbeitnehmer über die Zahlung von<br />
Branchenzuschlägen auf die tarifliche Deckelung, genügt<br />
der Personaldienstleister seiner Darlegungs- und<br />
Beweislast bezüglich der Höhe des Vergleichsentgelts<br />
zunächst durch die Vorlage der Auskunft des Kunden;<br />
diesem Vortrag muss der Zeitarbeitnehmer sodann substantiiert<br />
entgegentreten (spiegelbildliche Anwendung<br />
der im Rahmen von Equal Pay-Ansprüchen entwickelten<br />
Grundsätze: LAG Hamm v. 13.03.2<strong>01</strong>3 – 1479/13;<br />
LAG Hamm v. 12.11.2<strong>01</strong>4 – 2 Sa 1571/13; Bissels/<br />
Mehnert, DB 2<strong>01</strong>4, 2414).<br />
Fazit<br />
Die tariflichen Bestimmungen zu den Branchenzuschlägen<br />
in der Zeitarbeitsbranche geraten zunehmend<br />
in den Fokus gerichtlicher Auseinandersetzungen.<br />
Die Auswertung der gegenwärtig dazu<br />
ergangenen Recht sprechung verdeutlicht aber, dass<br />
die Gerichte – von einigen „Ausreißern“ abgesehen –<br />
Augenmaß haben walten lassen. Es bleibt zu hoffen,<br />
dass sich dieser „Trend“ fortsetzt, wenn die ersten<br />
Streitigkeiten vom BAG entschieden werden.<br />
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32