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Zdirekt! 01-2015

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Fachmagazin Zeitarbeit | Ausgabe <strong>01</strong> | 2<strong>01</strong>5


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2<br />

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Editorial<br />

Z direkt!<br />

Die Zukunft gestalten<br />

Die Zukunft der Arbeitswelt hat längst begonnen.<br />

Der demografische Wandel kommt nicht plötzlich,<br />

sondern macht sich gerade in unserer Branche schon<br />

längere Zeit schleichend bemerkbar. Es ist deshalb<br />

umso wichtiger, dass wir Unternehmer uns ab sofort<br />

mit den Herausforderungen auseinandersetzen,<br />

die auf uns auch in Zukunft noch stärker zukommen<br />

werden. Denn Reaktionen müssen entwickelt, vorbereitet,<br />

umgesetzt und glaubwürdig im Markt kommuniziert<br />

werden. Damit das Rad nicht tausendfach neu<br />

erfunden werden muss, hat der iGZ die Projektgruppe<br />

„Zeitarbeit 2030“ eingerichtet, die sich mit den Auswirkungen<br />

des Arbeitskräftemangels auf die Wirtschaft<br />

insgesamt und deren Anforderungen an die<br />

betriebliche Flexibilität der Zukunft beschäftigt. Einen<br />

Zwischenbericht hat die Projektgruppe bereits Ende<br />

des vergangenen Jahres vorgestellt. Jetzt präsentieren<br />

wir in der Z direkt! konkrete Ergebnisse, die aus den<br />

gewonnenen Erkenntnissen abgeleitet wurden. Dabei<br />

stehen – so wie es typisch für den iGZ ist – die Praxishilfen<br />

und die Unterstützung für unsere Mitglieder<br />

im Vordergrund.<br />

Klar ist aber auch: Die Erweiterung des Dienstleistungsangebots<br />

von Personaldienstleistern muss auf<br />

einem gewissen Niveau erfolgen. Nicht jeder wird alles<br />

können. Schwerpunkte und Nischen werden auch<br />

zukünftig eine Besonderheit der deutschen Zeitarbeit<br />

bleiben – allerdings eben nicht mit einer singulären<br />

Konzentration auf die Arbeitnehmerüberlassung. Viele<br />

Unternehmen haben diesbezüglich schon heute<br />

ein breites Angebot an Dienstleistungen, die von den<br />

Kundenunternehmen nachgefragt werden. Personaldienstleister<br />

werden<br />

in der Zukunft die<br />

Aufgabe haben, Personalabteilungen<br />

von<br />

Tätigkeiten zu entlasten,<br />

die sie von ihrer<br />

eigentlichen Aufgabe<br />

abhalten, nämlich<br />

der strategischen<br />

Personalplanung für<br />

ihr Unternehmen. Allerdings ist für eine erfolgreiche<br />

Umsetzung dieser Strategie nicht nur ein Umdenken<br />

in unserer Branche sondern auch bei unseren Kunden<br />

erforderlich.<br />

Die Zukunft nehmen wir übrigens auch bei unserem<br />

Bundeskongress am 29. April in Berlin besonders in<br />

den Blick. Wir werden uns hier mit Vertretern der<br />

Kundenunternehmen, der Gewerkschaften und der<br />

Wissenschaft über Zukunftsstrategien unserer Branche<br />

austauschen und diskutieren. Ich lade Sie herzlich<br />

ein und freue mich, Sie in Berlin begrüßen zu können.<br />

Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung<br />

finden Sie unter www.igz-bundeskongress.de.<br />

Ariane Durian<br />

iGZ-Bundesvorsitzende<br />

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3


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Inhalt<br />

Z direkt!<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Editorial<br />

Die Zukunft gestalten<br />

3<br />

Kurz berichtet<br />

6<br />

Bericht aus Berlin<br />

Interview mit Prof. Dr. Kurt Lauk, CDU-Wirtschaftsratspräsident<br />

7<br />

Titelthema: Die Zukunft des (Zeit-)Arbeitsmarktes<br />

Wirtschaft in der Flexibilitätszange<br />

Der Personaldienstleister der Zukunft<br />

Personalbedarf im Friseurhandwerk<br />

Textilreiniger: Bildungskonzepte erarbeiten<br />

10<br />

12<br />

14<br />

16<br />

Recht direkt!<br />

Auswirkungen des Tarifautonomiestärkungsgesetzes<br />

18<br />

Aktiv<br />

iGZ-Mittelstandsbarometer kompakt<br />

Zehn Jahre Z direkt!<br />

Deutsche AÜ-Erlaubnis für rumänische Zeitarbeitsfirma<br />

20<br />

22<br />

24<br />

Unterwegs<br />

Landeskongress Nordrhein-Westfalen<br />

26<br />

Service<br />

VBG – Wie geht’s weiter mit dem Prämienverfahren?<br />

28<br />

Gastbeitrag<br />

RA Alexander Bissels<br />

30<br />

Impressum<br />

Anzeige<br />

Herausgeber<br />

iGZ – Interessenverband Deutscher<br />

Zeitarbeitsunternehmen e.V.<br />

iGZ-Bundesgeschäftsstelle<br />

PortAL 10 | Albersloher Weg 10<br />

48155 Münster<br />

E-Mail: presse@ig-zeitarbeit.de<br />

www.ig-zeitarbeit.de<br />

Verantwortlich<br />

RA Werner Stolz,<br />

iGZ-Hauptgeschäftsführer<br />

Chefredaktion<br />

Wolfram Linke<br />

Redaktion<br />

Maren Letterhaus, Andrea Resigkeit<br />

Texte<br />

Christina Franzen, RAin Sabine Freitag,<br />

Luisa Daldrup, Maren Letterhaus,<br />

Wolfram Linke, Dr. Jenny Rohlmann,<br />

Marcel Speker<br />

Fotos<br />

Maren Letterhaus, Wolfram Linke,<br />

www.istockphoto.com, www.fotolia.com<br />

Gestaltung, Layout und Satz<br />

Medienhaus Münster GmbH<br />

Schleebrüggenkamp 15, 48159 Münster<br />

www.medienhaus-muenster.de<br />

Druck<br />

IVD GmbH & Co. KG<br />

Wilhelmstraße 240, 49475 Ibbenbüren<br />

www.ivd.de<br />

5


Z direkt!<br />

Kurz berichtet<br />

Nur eine Gewerkschaft je Betrieb<br />

Das Bundeskabinett hat den Entwurf zum Tarifeinheitsgesetz<br />

verabschiedet: Demnach wird künftig der Tarifvertrag<br />

der Gewerkschaft angewendet, der die meisten<br />

Beschäftigten organisiert – falls in einem Betrieb für<br />

gleiche Tätigkeiten verschiedene Tarifverträge gelten.<br />

Ziel des Gesetzentwurfs ist der Vorrang der Tarifeinheit<br />

gegenüber Tarifkollisionen. Laut Tarifeinheitsgesetz soll<br />

künftig das betriebsbezogene Mehrheitsprinzip gelten.<br />

Überschneiden sich Tarifverträge, gilt der Vertrag der<br />

Gewerkschaft, die im betroffenen Betrieb die meisten<br />

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertritt.<br />

Mindestlohnverpflichtung erweitert<br />

Am 1. Januar 2<strong>01</strong>5 trat die Zweite Verordnung über<br />

zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche<br />

in Kraft. Dadurch stiegen die Mindestlöhne zum<br />

Jahresanfang im Tarifgebiet West einschließlich Berlin<br />

von derzeit 9,00 Euro auf 9,40 Euro. Im Tarifgebiet Ost<br />

erhöhte sich der Mindestlohn um 0,65 Euro auf dann<br />

8,65 Euro. Dazu gehören jetzt auch die ambulanten<br />

Krankenpflegeleistungen. Da laut Arbeitnehmer-Entsendegesetz<br />

nun die vom Zeitarbeitnehmer ausgeübte<br />

Tätigkeit maßgeblich ist, kann eine Verpflichtung<br />

zur Zahlung des Pflegemindestlohns selbst bei Überlassungen<br />

an Privathaushalte bestehen.<br />

Gesetzlicher Mindestlohn in Kraft<br />

Seit dem 1. Januar 2<strong>01</strong>5 gilt erstmals der gesetzliche<br />

Mindestlohn von 8,50 Euro. Der Tarif West der Zeitarbeitsbranche<br />

liegt seit 2<strong>01</strong>4 bei 8,50 Euro. Der Tarif<br />

Ost (derzeit 7,86 Euro) wird bis 1. Juni 2<strong>01</strong>6 stufenweise<br />

angeglichen – es gilt eine Übergangsregelung.<br />

Um eine stufenweise Anpassung an den Mindestlohn<br />

zu ermöglichen, gibt es eine dreijährige Übergangszeit<br />

bis zum 31. Dezember 2<strong>01</strong>7. Voraussetzung ist,<br />

dass der branchenspezifische Mindestlohn zum 1. Januar<br />

2<strong>01</strong>7 bei mindestens 8,50 Euro liegt, wie es in<br />

der Zeitarbeit dann auch in Ostdeutschland der Fall<br />

ist. Im Bereich West steigt die Lohnuntergrenze zum<br />

1. April 2<strong>01</strong>5 auf 8,80 Euro und ab 1. Juni 2<strong>01</strong>6 auf<br />

9 Euro. Für den Bereich Ost gilt laut Tarifvertrag ab<br />

1. April 2<strong>01</strong>5 ein Mindestlohn in Höhe von 8,20 Euro,<br />

der sich zum 1. Juni 2<strong>01</strong>6 auf 8,50 Euro erhöht.<br />

Kompakteres iGZ-Mittelstandsbarometer<br />

Das iGZ-Mittelstandsbarometer als pures und aktuelles<br />

Informationskonzentrat: Die Soziale Innovation (SI)<br />

GmbH hat den inhaltlichen Befragungsmodus zum<br />

vierteljährlichen Erscheinen des iGZ-Mittelstandsbarometers<br />

geändert. Zwei- bis dreimal pro Jahr werden<br />

nun die 2.900 iGZ-Mitgliedsunternehmen kompakt<br />

zu aktuellen Branchenthemen befragt, so dass die<br />

Ergebnisse noch zeitnaher für die verbandspolitische<br />

Arbeit des iGZ genutzt werden können. Weiterer Vorteil:<br />

Die Beteiligung an den Umfragewellen wird noch<br />

einfacher und weniger zeitaufwendig.<br />

Essensgutscheine nach drei Monaten steuerfrei<br />

Seit Beginn 2<strong>01</strong>5 können Zeitarbeitnehmer, die länger<br />

als drei Monate auswärts an demselben Arbeitsplatz<br />

tätig sind, Essensgutscheine erhalten. Diese sind dann<br />

nur mit dem Sachbezugswert anzurechnen. Damit<br />

können Zeitarbeitsunternehmen ihren Mitarbeitern<br />

pro Arbeitstag bis zu 6,10 Euro steuerfrei mit Restaurantschecks/Essenmarken<br />

als Verpflegungszuschuss<br />

gewähren – monatlich gemäß der Lohnsteuerrichtlinie<br />

nachweisfrei 91,50 Euro.<br />

Anrechnung von Plusstunden<br />

Wenn ein Zeitarbeitnehmer mangels Auftrag in der<br />

vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht gearbeitet<br />

hat, soll die Anrechnung von Plusstunden aus dem<br />

Arbeitszeitkonto für diesen Zeitraum zulässig sein.<br />

So lautete ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg.<br />

Das LAG Hamburg hatte bestätigt, dass Zeiten<br />

der Nichteinsetzbarkeit eines Zeitarbeitnehmers vom<br />

Personaldienstleister unter Anrechnung der Plusstunden<br />

auf dem Arbeitszeitkonto „überbrückt“ werden<br />

können. Dem betroffenen Zeitarbeitnehmer wurden<br />

im konkreten Fall über einen Zeitraum von fünf Monaten<br />

219 Stunden abgezogen. Gegen dieses Urteil hatte<br />

das LAG Hamburg eine Revision nicht zugelassen.<br />

Eine hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde<br />

blieb erfolglos. Nun bleibt abzuwarten, wie das<br />

Bundesarbeitsgericht in einem etwaigen Revisionsverfahren<br />

entscheidet.<br />

Wolfram Linke<br />

6


Bericht aus Berlin<br />

Z direkt!<br />

Prof. Dr. Kurt Lauk, Wirtschaftsratspräsident der CDU, im Interview<br />

Die Unternehmen nicht<br />

noch weiter strangulieren<br />

Der iGZ wirbt um Verbündete auf der politischen Bühne, damit der erfolgreiche Tarifkurs der Branche<br />

nicht durch neue gesetzliche Restriktionen konterkariert wird. Prof. Dr. Kurt Lauk, Präsident des<br />

Wirtschaftsrates, äußert sich pointiert zur Wirtschafts- und Sozialpolitik der Bundesregierung und<br />

Bedeutung der Zeitarbeit. Welche Positionen der Wirtschaftsrat zu den kommenden Gesetzesvorhaben<br />

einnimmt, was er von der Großen Koalition erwartet und was die Regierung in den kommenden<br />

zwei Jahren leisten sollte, erfragte Christina Franzen aus dem iGZ-Hauptstadtbüro.<br />

Foto: Wirtschaftsrat / Jens Schicke<br />

Der Präsident des Wirtschaftsrates<br />

der CDU, Prof. Dr. Kurt Lauk.<br />

Z direkt!: Die Bundesregierung nähert sich der Halbzeit<br />

ihrer Legislaturperiode. Wie fällt Ihre bisherige Bilanz<br />

für die Große Koalition aus?<br />

Lauk: Enttäuschend auf fast allen Feldern der Wirtschafts-<br />

und Sozialpolitik, positiv in der Außen- und<br />

Europapolitik durch die internationale Statur von<br />

Bundeskanzlerin Merkel. Die erste Hälfte war fast<br />

ausschließlich vom Verteilen und kaum vom Erwirtschaften<br />

geprägt. Beide Koalitionspartner haben ihre<br />

Sozialprogramme einfach addiert. Einige SPD-geführte<br />

Ministerien drehen gerade mit noch größerem Eifer<br />

als vereinbart die mühsam errungenen Erfolge der<br />

Agenda 2<strong>01</strong>0 durch Mindestlohn und das Rentenpaket<br />

mit der Rente mit 63 zurück.<br />

Z direkt!: Die deutsche Wirtschaft ist auf dem Konjunkturhoch,<br />

die Arbeitslosenquote ist auf dem tiefsten<br />

Stand seit über 20 Jahren. Hält dieser Trend aus<br />

Sicht des Wirtschaftsrates an?<br />

7


Z direkt!<br />

Bericht aus Berlin<br />

Lauk: Wohl kaum auf ewig! Die jetzige gute Lage ist<br />

kein Ergebnis verbesserter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen,<br />

sondern basiert auf externen Faktoren wie<br />

dem schwachen Euro und dem niedrigen Ölpreis. Die<br />

Große Koalition hat nichts dafür getan, im Gegenteil.<br />

Z direkt!: Viele Gesetze, die enormen Einfluss auf die<br />

deutsche Wirtschaft haben, sind gerade seitens der SPD<br />

in Rekordzeit auf den Weg gebracht worden. In diesem<br />

Jahr stehen weitere Regulierungen für die Wirtschaft<br />

auf der Regierungsagenda. Welche Position bezieht der<br />

Wirtschaftsrat der CDU zu diesen Vorhaben?<br />

Lauk: Das Misstrauen einiger SPD-Ministerinnen gegenüber<br />

der Wirtschaft muss aufhören. Speziell im<br />

linken Flügel ist man der Meinung, mit Regulierungen<br />

die Wirtschaft „erziehen“ zu müssen. Solche ideologisch<br />

motivierten Eingriffe bekämpfen wir. Wir warnen<br />

sehr eindringlich vor immer weiter wuchernder<br />

Bürokratie. Sie stranguliert Unternehmen und schadet<br />

unserem Ruf als Wirtschaftsstandort bei Investoren.<br />

Z direkt!: Wie wollen Sie das konkret umsetzen?<br />

Lauk: Unsere Bundesfachkommissionen erarbeiten<br />

Lösungsvorschläge und Positionspapiere und stehen<br />

mit Bundestagsabgeordneten und Ministerien im<br />

ständigen Austausch, um unsere Positionen frühzeitig<br />

einfließen zu lassen.<br />

Z direkt!: Sie haben einmal die Zeitarbeit als Beschäftigungsmotor<br />

der deutschen Wirtschaft bezeichnet.<br />

Nun will der Gesetzgeber diese Motorleistung<br />

senken beziehungsweise, um im Bild zu bleiben, die<br />

Leistung drosseln. Welche Auswirkungen wird das auf<br />

die Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Deutschland<br />

haben?<br />

Lauk: Mit Hilfe der Zeitarbeit konnten Unternehmen<br />

bisher flexibel bleiben und schnell auf unterschiedliche<br />

wirtschaftliche Herausforderungen reagieren –<br />

vor allem in Krisenzeiten. Sie ermöglichte aber auch<br />

zahlreichen Arbeitnehmern einen niedrigschwelligeren<br />

Job-Einstieg. Hunderttausenden hat sie den Weg<br />

in eine dauerhafte Anstellung geebnet. Nicht nur im<br />

Interesse der Unternehmer, sondern auch im Interesse<br />

der über 800.000 Menschen in Zeitarbeitsverhältnissen<br />

muss dieses Instrument verteidigt werden. Das heißt<br />

auch, dass es nicht durch Bürokratie erstickt wird.<br />

Z direkt!: Ein Kernthema des Wirtschaftsrates ist die<br />

künftige Sicherung des Fachkräftebedarfs. Was sollte<br />

die Politik tun, um die Wirtschaft bei diesem Thema<br />

schon heute zu unterstützen?<br />

Lauk: Wir haben in Deutschland die zweitälteste Gesellschaft<br />

der Welt, und das Problem ist nicht von heute<br />

auf morgen zu lösen. Mit der Rente mit 63 wurde<br />

das Problem erst einmal verschärft. Wir müssen noch<br />

mehr Menschen aus der „stillen Reserve“ und auch<br />

Langzeitarbeitslose in Arbeit bringen. Die Zahl der<br />

Langzeitarbeitslosen stagniert weiter – und der Bundesarbeitsministerin<br />

fehlt hier ein wirksames Konzept.<br />

Z direkt!: Sie fordern auch ein neues Einwanderungsrecht?<br />

Lauk: Das ist dringend nötig! Wir sollten uns damit<br />

an den klassischen Einwanderungsländern wie Kanada,<br />

Australien oder Neuseeland orientieren. Deutschland<br />

muss seine Millionen-Lücke mit qualifizierten<br />

Menschen schließen und eine stärkere Willkommenskultur<br />

entwickeln. Allerdings muss die Große Koalition<br />

mit ihrer breiten Mehrheit auch die Einwanderung<br />

in die Sozialsysteme begrenzen, indem beispielsweise<br />

Albanien und der Kosovo als sichere Herkunftsländer<br />

eingestuft werden.<br />

Z direkt!: Wie schätzen Sie in diesem Zusammenhang<br />

die künftige Rolle der Zeitarbeitsbranche ein?<br />

Lauk: Die Zeitarbeitsbranche ist ein wichtiges Instrum<br />

ent, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.<br />

Denn sie erleichtert auch Menschen den Einstieg,<br />

die ursprünglich einen anderen Beruf gelernt haben<br />

– oder auch keinen. Außerdem kommt die Zeitarbeit<br />

auch dem Lebensgefühl vieler Menschen und dem<br />

größeren Wunsch nach Flexibilität entgegen. Das vergessen<br />

manche Ideologen gänzlich.<br />

Z direkt!: Die Arbeitswelt ist im Wandel, Flexibilität<br />

wird ein Hauptkriterium der künftigen Wirtschaftsent-<br />

8


Bericht aus Berlin<br />

Z direkt!<br />

Foto: Wirtschaftsrat / Jens Schicke<br />

Prof. Dr. Lauk: „Flexibilität wird Hauptkriterium<br />

der künftigen Wirschaftsentwicklung sein.“<br />

wicklung sein. Wie wichtig beziehungsweise notwendig<br />

wird in diesem Zusammenhang die Tarifautonomie in<br />

Deutschland sein?<br />

Lauk: Die Tarifautonomie ist einer der Erfolgsgaranten<br />

der deutschen Wirtschaft gewesen und auch im Ausland<br />

unser Aushängeschild. Damit dies so bleibt, brauchen<br />

wir weiterhin ein hohes Maß an Flexibilität in der<br />

Tarifpolitik. Der gesetzliche Mindestlohn droht diese<br />

Erfolgsgeschichte zu zerstören.<br />

Z direkt!: Wenn Sie dem Gesetzgeber heute etwas<br />

für die zweite Halbzeit ins sprichwörtliche Stammbuch<br />

schreiben könnten, was wäre das?<br />

Lauk: Die Große Koalition sollte ihre Mehrheit dafür<br />

nutzen, dringend notwendige Reformen auf den<br />

Weg zu bringen – unsere Infrastruktur leidet unter<br />

chronischem Finanzmangel und steigendem Verkehrsaufkommen,<br />

die digitale Agenda stockt, der demografische<br />

Wandel stellt uns vor immense Herausforderungen,<br />

die Energiewende verläuft chaotisch.<br />

Wir vermissen eine Politik, die dem Markt vertraut.<br />

Stattdessen herrschen Regulierungswahn und immer<br />

mehr Bürokratie.<br />

Z direkt!: Wo sehen Sie die deutsche Wirtschaft<br />

im Jahr 2030?<br />

Lauk: Immer schnellere und komplexer werdende<br />

Arbeitsabläufe in einer zunehmend digitalisierten und<br />

vernetzten Welt erschweren Voraussagen. Schon oft<br />

hat Deutschland aber unter Beweis gestellt, dass es<br />

flexibel und erfolgreich auf Herausforderungen unterschiedlichster<br />

Art reagieren kann. Wir brauchen bald<br />

eine Agenda 2030.<br />

9


Z direkt!<br />

Titelthema<br />

10


Titelthema<br />

Z direkt!<br />

Die Zukunft des (Zeit-)Arbeitsmarktes<br />

Wirtschaft in der<br />

Flexibilitätszange<br />

„Der Flexibilitätsbedarf der Wirtschaft wird in den kommenden Jahren weiter steigen“, meint Nicole<br />

Munk. Die Karlsruher Zeitarbeitsunternehmerin leitet die iGZ-Projektgruppe „Zeitarbeit 2030“ und hat<br />

sich gemeinsam mit ihren Kollegen intensiv mit den Herausforderungen des Arbeitsmarkts in der näheren<br />

Zukunft befasst. Schon jetzt werde deutlich, dass Flexibilität im Arbeitsleben keine Einbahnstraße<br />

mehr sein könne. Der sich andeutende Arbeitskräftemangel mache es möglich: „Die Bewerber sind sich<br />

mehr und mehr ihres Wertes bewusst – und setzen ihn auch selbstbewusst ein“, so Munk.<br />

Hinzu kommen gesetzliche oder tarifliche Freistellungsansprüche<br />

von bis zu einem halben Jahr, zum<br />

Beispiel durch die Novellierung des Pflegezeitgesetzes.<br />

Auch die IG Metall hat die Arbeitszeitflexibilität<br />

als ein Ziel ihrer tariflichen Anstrengungen benannt.<br />

Diese neue Form des arbeitszeitlichen Selbstverständnisses<br />

und Selbstbewusstseins bei den Mitarbeitern<br />

wird unweigerlich dazu führen, dass Unternehmen<br />

ihr Arbeitsvolumen deutlich mehr als bislang flexibel<br />

abfedern müssen. Heute sind es noch überwiegend<br />

die Aufträge und betrieblichen Abläufe der Unternehmen,<br />

die flexible Reaktionen – zum Beispiel im<br />

Projektgeschäft – nötig machen. Bald kommen die<br />

Mitarbeiter als flexibilitätsauslösender Faktor noch<br />

hinzu. Die Wirtschaft wird also in die Flexibilitätszange<br />

genommen.<br />

Wachstumswirkungen<br />

Das Bundesarbeitsministerium weist in seiner „Information<br />

zum Handlungsschwerpunkt Fachkräftesicherung“<br />

ausdrücklich auf den Zusammenhang<br />

zwischen der Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt und<br />

positiven Wachstumswirkungen hin. Dennoch dürften<br />

viele Unternehmen nicht ausreichend auf diese<br />

Herausforderungen vorbereitet sein. Bislang betreibt<br />

nicht einmal ein Drittel aller Unternehmen eine systematische<br />

und langfristige Personalplanung, wie<br />

das Institut der deutschen Wirtschaft in einer Studie<br />

herausgefunden hat. Wo jedoch die langfristige Perspektive<br />

fehlt, kann die kurzfristige Problemlösung<br />

nicht strukturiert stattfinden.<br />

Doch es gibt Hilfe: „Personaldienstleister sind der ideale<br />

Partner von Unternehmen, die Unterstützung bei<br />

der Organisation von betrieblicher Flexibilität benötigen“,<br />

erläutert Nicole Munk eine zentrale Schlussfolgerung<br />

der Projektgruppe aus der Analyse der Flexibilitätsentwicklung<br />

in der deutschen Wirtschaft.<br />

Flexibilitätsanforderungen<br />

Um diese Funktion wahrnehmen zu können, müsse<br />

man jedoch als moderner Personaldienstleister im<br />

Jahr 2030 auch in der Lage sein, mehr als nur Zeitarbeit<br />

anzubieten: „Der Trend wird dahin gehen, dass<br />

zukünftig Personaldienstleister auf Augenhöhe mit<br />

den Personalabteilungen der Einsatzbetriebe Konzepte<br />

entwickeln, die den besonderen Flexibilitätsanforderungen<br />

der jeweiligen Unternehmen gerecht<br />

werden“, so Munk. Hierauf müsse sich die Branche<br />

vorbereiten. Die ersten konkreten Schritte auf diesem<br />

Weg ist die iGZ-Projektgruppe bereits gegangen.<br />

Marcel Speker<br />

11


Z direkt!<br />

Titelthema<br />

Der Personaldienstleister der Zukunft<br />

Partner auf Augenhöhe<br />

„Vom Dienstleister zum Consultant“ wird die Herausforderung für die Zeitarbeitsunternehmen in Zukunft lauten,<br />

sind sich die Mitglieder der iGZ-Projektgruppe „Zeitarbeit 2030“ sicher. Sie sehen die Personaldienstleister als<br />

Gesprächspartner der Kunden auf Augenhöhe. Sie verfügen über eine hohe Kompetenz und Erfahrung bei der<br />

Lösung von Problemen und Herausforderungen, die sich aus dem flexiblen Personaleinsatz ergibt.<br />

Dazu benötigen Personaldienstleister jedoch einen umfassenden<br />

Überblick und ein entsprechendes Know-<br />

How über personalwirtschaftliche Themen und Dienstleistungen.<br />

Zeitarbeit ist in diesem Zusammenhang ein<br />

Angebot von mehreren. Schon heute gibt es eine ganze<br />

Reihe von Dienstleistungen, die Zeitarbeitsunternehmen<br />

neben ihrem klassischen Produkt, der Arbeitnehmerüberlassung,<br />

anbieten. Laut iGZ-Mittelstandsbarometer<br />

gehört die Personalvermittlung bei 59,7 Prozent ebenfalls<br />

zum Portfolio. 30,5 Prozent der befragten Unternehmen<br />

gaben an, das Themenfeld „Rekrutierung und<br />

Bewerbermanagement“ mit abzudecken. Personalberatung<br />

(15,5 Prozent) und On-Site-Management (13,3<br />

Prozent) komplettieren die TOP 5 bei dieser Umfrage.<br />

Leistungsspektren<br />

Interessant ist der Blick in die Zukunft. Nicht einmal<br />

jedes zweite Zeitarbeitsunternehmen hat bislang für<br />

sich die Notwendigkeit erkannt, weitere Geschäftsfelder<br />

zu erschließen. 43,8 Prozent der Befragten<br />

gaben an, ihr Leistungsspektrum in den kommenden<br />

drei Jahren erweitern zu wollen. Die TOP 5 der<br />

angestrebten neuen Geschäftsfelder liegen eng beieinander:<br />

Personalberatung (24,5 Prozent), On-Sitemanagement<br />

(24,5 Prozent), Aus- und Weiterbildung/Personalentwicklung<br />

(22,4 Prozent), Rekrutierung/Bewerbermanagement<br />

(22,4 Prozent) und Projektmanagement<br />

(20,4 Prozent).<br />

Geplante Erweiterung des Leistungsspektrums in den<br />

nächsten drei Jahren um zusätzliche Dienstleistungen<br />

Erweiterung des Leistungsspektrums<br />

43,8%<br />

0% 20% 40% 60% 80% 100%<br />

Geplante zusätzliche Dienstleistungen in den nächsten drei Jahren<br />

Personalberatung<br />

On-Site-Management<br />

Aus- und Weiterbildung/Personalentwicklung<br />

Rekrutierung/Bewerbermanagement<br />

Projektmanagement<br />

Werkvertragsprojekte<br />

Personalvermittlung<br />

Master-Vendor-Modelle<br />

Direct Search/Headhunting<br />

Interimsmanagement<br />

Outplacement<br />

Payrolling<br />

Arbeitnehmerüberlassung/Zeitarbeit<br />

Joint Venture<br />

Sonstige<br />

12<br />

24,5%<br />

24,5%<br />

22,4%<br />

22,4%<br />

20,4%<br />

18,4%<br />

17,3%<br />

13,3%<br />

10,2%<br />

6,1%<br />

5,1%<br />

3,1%<br />

2,0%<br />

1,0%<br />

7,1% (Mehrfachnennungen möglich)<br />

0% 10% 20% 30% 40%<br />

Quelle: iGZ-Mittelstandsbarometer


Titelthema<br />

Z direkt!<br />

Aber auch andere Bereiche, in denen Personaldienstleister<br />

über bestimmte Kompetenzen verfügen, sind<br />

als neue Geschäftsbereiche denkbar. Das sogenannte<br />

„Payrolling“ beispielsweise. Dabei geht es um<br />

die Übernahme von Gehaltsabrechnungen. Immerhin<br />

2,2 Prozent der befragten Unternehmen bieten<br />

schon heute diese Dienstleistung an – und 3,1 Prozent<br />

der Unternehmen, die auf der Suche nach möglichen<br />

neuen Betätigungsfeldern sind, denken noch<br />

darüber nach. Dabei wird deutlich: Die Entwicklung<br />

neuer Geschäftsfelder kann sich nur an der eigenen<br />

Spezialisierung und den eigenen Fähigkeiten orientieren.<br />

Die Erweiterung von Geschäftsfeldern ist<br />

sicherlich kein Selbstzweck.<br />

Damit die iGZ-Mitglieder bei diesen bedeutenden<br />

strategischen Zukunftsentscheidungen nicht allein<br />

gelassen werden, hat der iGZ in diesem Halbjahr erstmals<br />

ein Seminar im Programm, das genau auf diese<br />

Erkenntnis abzielt: „Sicher in die Zukunft – allen<br />

anderen voran – neue Wege in der Personaldienstleistung“<br />

wurde von einigen Mitgliedern der Projektgruppe<br />

gemeinsam mit den Trainern Nicole Truchseß<br />

und Markus Brandl entwickelt. Die Kernfrage, auf die<br />

eine Antwort gesucht wird, lautet: „Wie kann ich ein<br />

Unternehmen heute schon neu ausrichten, um in Zukunft<br />

noch erfolgreicher zu sein?“<br />

Kooperation<br />

Ergänzend dazu wird der iGZ das Thema der zusätzlichen<br />

Dienstleistungen auch in einer Kooperation mit<br />

der Redaktion der Zeitschrift Personalwirtschaft vertiefen.<br />

Denn eins ist klar: Das Umdenken muss nicht nur<br />

innerhalb der Zeitarbeitsbranche einsetzen und um sich<br />

greifen – auch bei den Zeitarbeitskunden muss ein solcher<br />

neuer und selbstbewusster Ansatz von Personaldienstleistern<br />

erst einmal ankommen.<br />

Marcel Speker<br />

Drei Fragen an Erwin Stickling<br />

In einer neuen Kooperation präsentiert der iGZ auf seiner Homepage www.ig-zeitarbeit.de jeweils zum ersten Werktag<br />

eines jeden Monats exklusive Berichte aus der Personalwirtschaft-Redaktion, die sich damit auseinandersetzen,<br />

welche möglichen neuen Geschäftsfeldern Kundenunternehmen für Personaldienstleister sehen. Der erste Beitrag<br />

erscheint dort am 1. Mai. Z direkt! sprach dazu mit dem Chefredakteur der Personalwirtschaft, Erwin Stickling.<br />

Z direkt!: Experten erwarten in den nächsten Jahren<br />

einen steigenden Arbeits- und Fachkräftemangel und<br />

damit einhergehend einen höheren Flexibilitätsbedarf<br />

seitens der Unternehmen. Können Sie die Einschätzung<br />

bestätigen?<br />

Erwin Stickling: Ja, bestehende Arbeitsmarktanalysen<br />

weisen eindeutig darauf hin, dass wir in einzelnen<br />

Berufsfeldern und Regionen mit zunehmenden<br />

Engpässen rechnen müssen. Vor allem wenn die<br />

Baby-Boomer-Generation in den kommenden Jahren<br />

in Rente gehen wird, tun sich erhebliche Lücken auf.<br />

Gleichzeitig bietet die Digitalisierung der Arbeitsprozesse<br />

aber auch ein enormes Rationalisierungspotenzial.<br />

Die in diesem Zusammenhang aktuell skizzierte<br />

Arbeitswelt 4.0 benötigt vor allem höher qualifizierte<br />

Fachkräfte und flexible Strukturen.<br />

Z direkt!: Eine These in diesem Zusammenhang lautet,<br />

dass die Wirtschaft im Jahr 2030 von Personaldienstleistern<br />

mehr als nur Zeitarbeit erwartet. Wie<br />

stehen Sie dazu?<br />

Stickling: Das erwarten Unternehmen teilweise jetzt<br />

schon. Personalvermittlung, Weiterbildung, Projektarbeit,<br />

Outsourcing-Lösungen – all das steht bereits<br />

im Portfolio einiger Personaldienstleister. Ihr Hauptgeschäft<br />

ist aber nach wie vor die Zeitarbeit, weil sie hier<br />

die beste Expertise aufweisen.<br />

Z direkt!: Was muss geschehen, damit die Einsatzbetriebe<br />

in den nächsten Jahren Personaldienstleister<br />

als mögliche Unterstützung in diesem Bereich wahrund<br />

ernstnehmen?<br />

Erwin Stickling, Chefredakteur Personalwirtschaft<br />

Stickling: Um auf Augenhöhe mit Personalmanagern<br />

reden und ihnen umfangreiche Personaldienstleistungen<br />

anbieten zu können, müssen sich die Zeitarbeitsfirmen<br />

weiter professionalisieren.<br />

13


Z direkt!<br />

Titelthema<br />

Öffnet Mindestlohn der Zeitarbeit die Tür zum Friseurhandwerk?<br />

Personalbedarf unbestritten<br />

„Zeitarbeit ist für uns zu teuer“, hörte man immer wieder aus den typischen Niedriglohnbranchen. Durch den<br />

gesetzlichen Mindestlohn sind diese Branchen jetzt gezwungen, mehr Geld für Personal in die Hand zu nehmen.<br />

Ergeben sich dadurch für Zeitarbeitsunternehmen neue Geschäftsfelder – zum Beispiel im Friseurhandwerk?<br />

Der Personalbedarf ist sehr groß: Auch das<br />

Friseurhandwerk klagt über Fachkräftemangel.<br />

Der Tarifvertrag für Friseure sieht in Westdeutschland<br />

einen Mindestlohn in Höhe von 8,00 Euro vor,<br />

in Ostdeutschland von 7,50 Euro. Damit liegt er unterhalb<br />

der untersten Entgeltgruppe der Zeitarbeit.<br />

Aufgrund der Übergangsregelung haben diese Löhne<br />

noch bis zum 31. Juli 2<strong>01</strong>5 Vorrang vor dem gesetzlichen<br />

Mindestlohn von 8,50 Euro.<br />

„Eine spannende Zusatzgeschichte“ nannte Dirk<br />

Wiethölter, Personalvorstand der Friseurfilialist Hair-<br />

14


Titelthema<br />

Z direkt!<br />

Dirk Wiethölter, Hairgroup<br />

Rüdiger Schmitt, Klier<br />

group, die Idee, künftig auch über Zeitarbeit Personal<br />

zu beschäftigen. Natürlich müsse das Angebot bezahlbar<br />

bleiben. „Aber wenn die Zeitarbeitsunternehmen<br />

es schaffen, Mitarbeiter zu finden, sollen<br />

sie sich gerne bei mir melden“, sendet Wiethölter<br />

deutliche Zeichen.<br />

Attraktiv könne die Zeitarbeit besonders für Mütter<br />

sein, nannte er eine Idee. Friseurläden sind heute<br />

sehr häufig bis 22 Uhr geöffnet. Zeitarbeitskräfte<br />

würden aber überwiegend zu den Spitzenzeiten<br />

einspringen, sodass ihnen die späten, familienunfreundlichen<br />

Arbeitszeiten erspart bleiben könnten.<br />

„Dann ist Zeitarbeit sicherlich für einige Arbeitnehmerinnen<br />

eine Alternative zur Direktanstellung im<br />

Friseurladen“, mutmaßt Wiethölter Eine ähnliche<br />

Entwicklung gibt es bereits in der Pflegebranche.<br />

Gegensätzlich schätzt Rüdiger Schmitt, Unternehmenssprecher<br />

der Friseurkette Klier, die Idee mit der<br />

Zeitarbeit ein. „Personalkosten machen 58 Prozent<br />

aller Ausgaben im Filialbereich aus“, erklärt er den<br />

enormen Kostendruck in der Branche. „Da wirkt<br />

sich jeder Euro aus.“ Es sei also schlichtweg zu teuer,<br />

neben dem Gehalt der Zeitarbeitskräfte auch<br />

noch die Kosten für die Arbeit der Zeitarbeitsunternehmen<br />

zu bezahlen.<br />

Darüber hinaus nannte er wie sein Branchenkollege<br />

den Fachkräftemangel als großes Problem. „Wir<br />

finden selbst kaum Mitarbeiter“, beklagte er. Hinzu<br />

komme, dass jedes Unternehmen eigene standardisierte<br />

Abläufe habe, die lange Einarbeitungszeiten<br />

erfordern. Kurzfristige Zeitarbeitseinsätze seien laut<br />

Schmitt daher wenig praktikabel.<br />

Letztlich wird also das Geschick der Zeitarbeitsbranche<br />

zeigen, ob sie es schafft, sich im Friseurhandwerk<br />

zu etablieren. Der Personalbedarf ist unbestritten.<br />

Maren Letterhaus<br />

15


Z direkt!<br />

Titelthema<br />

Textilreinigerbranche setzt auf Kooperation mit Zeitarbeit<br />

Bildungskonzepte erarbeiten<br />

Nicht der gesetzliche Mindestlohn, sondern vielmehr der horrende Fachkräftemangel beschäftigt die<br />

Textilreinigerbranche: „Mit Blick auf unseren Bedarf spielt der Mindestlohn gar keine Rolle“, unterstreicht<br />

Jürgen Felmet, Obermeister der Textilreiniger-Innung Münsterland.<br />

Innungsobermeister Jürgen Felmet verweist auf<br />

den großen Fachkräftebedarf der Textilreiniger –<br />

und sieht darin eine Chance für die Zeitarbeit.<br />

„Die Branche ist bereit, bei entsprechenden Fachkenntnissen<br />

auch den passenden Lohn zu zahlen“,<br />

verdeutlicht Felmet ein branchenübergreifendes Dilemma:<br />

„Wir würden Zeitarbeitnehmer sofort nehmen,<br />

aber die Zeitarbeitsunternehmen können uns<br />

diese Textilfachkräfte nicht bieten.“<br />

Der Mangel habe nicht zuletzt auch damit etwas zu<br />

tun, „dass der Beruf des Textilreinigers im öffentlichen<br />

Bewusstsein noch nicht verankert ist“. Früher habe es<br />

das Wäscherei-/Plätterhandwerk und chemisch Reiniger<br />

gegeben. In den 80er Jahren wurden die Berufsbilder<br />

zum Ausbildungsberuf Textilreiniger zusammengeführt.<br />

Und gerade das Stichwort Ausbildung beherberge<br />

eine ganz große Chance – besonders für die Zeitarbeit:<br />

„Gemeinsam mit uns Kunden könnte die Zeitarbeit<br />

ein Weiterbildungskonzept erarbeiten, so dass<br />

am Ende diese Bedarfe gedeckt werden könnten“,<br />

nennt der 54-Jährige eine Alternative. Das sei deshalb<br />

möglich, weil sich hier auch gute Chancen für Quer-<br />

16


Z direkt!<br />

einsteiger bieten: „Im Textilreiniger Bildungszentrum<br />

Münsterland (TBZ) in Rheine kann man sich von der<br />

Fachkraft über den Gesellen bis hin zum Meister ausbilden<br />

lassen“, nennt Felmet ein Beispiel für denkbare<br />

finanzielle Kooperationen zwischen Kunden- und<br />

Zeitarbeitsunternehmen. Ansprechpartner zum Thema<br />

sitzen auch im TBZ. Die Teilfinanzierung könne die<br />

Zeitarbeitsfirma dann via Rückzahlungsvereinbarung<br />

absichern.<br />

Die Weiterbildung erfolge je nach Bedarf – ob etwa<br />

Fachkraft oder Geselle – passgenau fürs jeweilige Kundenunternehmen.<br />

Weiterer Vorteil: Die Zeitarbeitsbetriebe<br />

haben anschließend spezialisierte Fachkräfte,<br />

die in der Textilreinigerbranche stark nachgefragt sind.<br />

Ausbildungsmöglichkeiten seien für Textilreiniger zunehmend<br />

eingeschränkt, da immer weniger Berufsschulen<br />

diesen Zweig anbieten: „Wer in Münster ausbilden<br />

will, muss seinen Azubi zur Berufsschule nach<br />

Hannover, Köln oder Schleswig-Holstein schicken und<br />

unter Umständen für die Kosten aufkommen“, benennt<br />

der Obermeister die Ausbildungshürden.<br />

Die Nachfrage nach Textilreinigern sei garantiert<br />

vorhanden: „Vor allem vor und nach den Ferien hat<br />

unsere Branche echte Auftragsspitzen, die rasch abgearbeitet<br />

werden wollen, und dann fehlen uns die<br />

Fachkräfte“, verweist Felmet auf ein klassisches Tätigkeitsfeld<br />

der Zeitarbeitsbranche.<br />

Ebenfalls von großem Interesse seien echte Fachkenntnisse,<br />

„denn der Beruf des Textilreinigers ist<br />

ebenso wie Kleidung in allen ihren Facetten äußerst<br />

vielfältig“, betont der Experte, der mit 23 Jahren als<br />

jüngster Absolvent der Schule den Meisterbrief erwarb.<br />

Ein Berufsfeld mit echten Perspektiven für die<br />

Zeitarbeitsbranche. Felmet: „In Deutschland gibt es<br />

keinen arbeitslosen Textilreiniger.“<br />

Wolfram Linke<br />

17


Z direkt!<br />

§<br />

Recht direkt!<br />

Tarifautonomiestärkungsgesetz bringt Änderungen<br />

Die Mindestlöhne<br />

anderer Branchen beachten<br />

Durch das Inkrafttreten des Tarifautonomiestärkungsgesetzes im August 2<strong>01</strong>4 kam es zu einer Ausweitung<br />

des Geltungsbereichs des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG). § 8 Absatz 3 AEntG ist die<br />

Rechtsgrundlage dafür, dass in der Zeitarbeit neben der Lohnuntergrenzen-Verordnung zusätzlich Mindestlöhne<br />

und weitere Arbeitsbedingungen anderer Branchen beachtet werden müssen. Zu den einbezogenen<br />

Branchen zählen beispielsweise das Elektrohandwerk, das Maler- und Lackiererhandwerk sowie<br />

die Bereiche Abfallwirtschaft, Gebäudereinigung und Fleischwirtschaft.<br />

Eine Mindestlohnverpflichtung konnte sich bisher<br />

nur ergeben, wenn der Kundenbetrieb der entsprechenden<br />

Mindestlohnbranche angehörte (Rechtsprechung<br />

des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr<br />

2009). Diese Entscheidung hat der Gesetzgeber<br />

korrigiert und durch die Neufassung der Vorschrift<br />

klargestellt, dass es maßgeblich auf die ausgeübte<br />

Tätigkeit ankommt.<br />

Branchentypische Arbeiten<br />

Seit Mitte 2<strong>01</strong>4 kann eine Mindestlohnpflicht selbst<br />

dann bestehen, wenn der Zeitarbeitnehmer an einen<br />

Kundenbetrieb überlassen wird, der keiner<br />

Mindestlohnbranche nach dem AEntG zuzuordnen<br />

ist. Entscheidend ist in diesen Fällen, ob der Zeitarbeitnehmer<br />

überwiegend Tätigkeiten erbringt, die<br />

typisch für eine Mindestlohnbranche sind. So erhält<br />

beispielsweise ein Zeitarbeitnehmer, der typische<br />

§<br />

Malertätigkeiten verrichtet, den Malermindestlohn<br />

auch dann, wenn er an einen Hotelbetrieb überlassen<br />

wird. Zur Feststellung, welche Tätigkeit für eine<br />

Mindestlohnbranche branchentypisch ist, können<br />

sämtliche Inhalte der jeweiligen Mindestlohnverordnung<br />

als Arbeitshilfe herangezogen werden. Zeitarbeitsunternehmen<br />

können sich zum Beispiel zur<br />

Bestimmung typischer Malerfacharbeiten an einer<br />

Auflistung von Facharbeitertätigkeiten orientieren,<br />

die der Mindestlohnverordnung des Maler- und Lackiererhandwerks<br />

als Anhang 2 beigefügt ist. Übt<br />

der Mitarbeiter in einem Einsatz Tätigkeiten aus, die<br />

in dieser Liste aufgeführt sind, muss regelmäßig der<br />

höhere Malermindestlohn beachtet werden.<br />

Mischtätigkeiten<br />

Welche Tätigkeit überwiegt im Monat? Diese Frage<br />

müssen sich Zeitarbeitsunternehmen stellen, wenn<br />

Arbeitnehmer an einen Kundenbetrieb überlassen<br />

werden, der keiner Mindestlohnbranche nach dem<br />

AEntG zuzuordnen ist. Übt der Zeitarbeitnehmer in<br />

diesem Einsatz verschiedene Tätigkeiten aus, werden<br />

diese als sogenannte Mischtätigkeiten bezeichnet.<br />

Für die Behandlung von Mischtätigkeiten einigten<br />

sich Verbandsvertreter des iGZ und BAP im Dialog<br />

mit dem Bundesarbeits- und Bundesfinanzministerium<br />

auf die Anwendung des relativen Überwiegenprinzips.<br />

Das bedeutet: Sofern mehrere Mindestlohnverordnungen<br />

in Betracht kommen, ist der<br />

Mindestlohn der Mindestlohnverordnung zu zahlen,<br />

deren Tätigkeit gemessen an der Anzahl der im jeweiligen<br />

Kalendermonat erbrachten Arbeitsstunden<br />

überwiegt.<br />

Lohnuntergrenzen-Verordnung<br />

Ein weiterer Bestandteil des Tarifautonomiestärkungsgesetzes<br />

ist das Mindestlohngesetz. Die Auswirkungen<br />

dieses Gesetzes auf die Arbeitnehmerüberlassung<br />

sind zunächst verschwindend gering.<br />

Denn bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes<br />

wurden Übergangsregelungen geschaf-<br />

18<br />

§<br />

§


Recht direkt! §<br />

Z direkt!<br />

fen. Für die Zeitarbeit gilt derzeit: Die Vorschriften<br />

aus der Lohnuntergrenzen-Verordnung gehen den<br />

Vorgaben aus dem Mindestlohngesetz vor. Es gilt<br />

zunächst weiterhin die Entgeltsystematik des iGZ-<br />

DGB-Tarifwerks. Bei Einsätzen im Tarifgebiet West ist<br />

bereits seit Anfang 2<strong>01</strong>4 die Lohnuntergrenze von<br />

8,50 Euro einzuhalten. Bereits zum 1. April 2<strong>01</strong>5<br />

erhöht sich die Lohnuntergrenze auf 8,80 Euro. Die<br />

Vorrangregelung gilt aber auch für Einsätze im Tarifgebiet<br />

Ost. Dort steigt die Lohnuntergrenze ab dem<br />

1. April 2<strong>01</strong>5 auf 8,20 Euro. Zeitarbeitnehmer erhalten<br />

dann ein Mindeststundenentgelt von 8,20 Euro<br />

in der niedrigsten Entgeltgruppe bzw. 8,35 Euro bei<br />

einer Eingruppierung in die EG 2. Es muss in beiden<br />

Fällen keine Aufstockung auf 8,50 Euro erfolgen.<br />

Arbeitszeitkonto<br />

Die in §§ 1 Absatz 3, 24 Absatz 1 Mindestlohngesetz<br />

fixierte Vorrangregelung betrifft nicht nur die Höhe<br />

der Vergütung, sondern gilt insbesondere auch für<br />

das Arbeitszeitkonto. Auch hier ergeben sich zunächst<br />

keine Besonderheiten aus dem Mindestlohngesetz.<br />

Es muss insbesondere kein Ausgleich des<br />

Arbeitszeitkontos innerhalb von 12 Monaten vorgenommen<br />

werden. Dies gilt selbst dann, wenn Zeitarbeitsunternehmen<br />

aufgrund der Übergangsregelung<br />

bei Einsätzen im Tarifgebiet Ost weniger als 8,50<br />

Euro zahlen.<br />

Aufzeichnungspflichten<br />

Das Mindestlohngesetz enthält in § 17 Regelungen<br />

hinsichtlich bestehender Aufzeichnungspflichten.<br />

Diese sind den Vorschriften aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz<br />

(§ 17c AÜG) und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz<br />

(§ 19 AEntG) nachgeahmt und<br />

deshalb für Zeitarbeitsunternehmen nur wenig relevant.<br />

Denn für Einsätze von Zeitarbeitnehmern sind<br />

Dokumentationspflichten nur für den Kundenbetrieb<br />

vorgesehen. Diesen sollen Aufzeichnungspflichten<br />

nach dem Mindestlohngesetz treffen, wenn die Zeitarbeitnehmer<br />

in einer der in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz<br />

genannten Wirtschaftsbereiche<br />

eingesetzt werden. Für Zeitarbeitsunternehmen bestehen<br />

Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz<br />

grundsätzlich nur für internes Personal,<br />

das geringfügig beschäftigt wird.<br />

RAin Sabine Freitag<br />

§<br />

§<br />

Weiterführende Informationen für iGZ-Mitglieder<br />

im internen Bereich der iGZ-Homepage<br />

www.ig-zeitarbeit.de/tarife-recht/durchfuehrungdes-arbeitsverhaeltnisses/mindestloehne<br />

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19


Z direkt!<br />

Aktiv<br />

iGZ-Mittelstandsbarometer jetzt „kompakt“<br />

Branchen-Querschnitt<br />

als Datenkonzentrat<br />

90 Prozent aller iGZ-Mitgliedsunternehmen bezahlen übertarifliche Löhne. 83 Prozent sind entgegen der landläufigen<br />

Meinung unbefristet beschäftigt. Und 89 Prozent der Zeitarbeitskräfte arbeiten in Vollzeit. Das sind nur<br />

drei griffige Ergebnisse, die das iGZ-Mittelstandsbarometer zutage gefördert hat. Die Umfragen des iGZ helfen,<br />

Wissenslücken zu schließen und mit Vorurteilen gegenüber Zeitarbeit aufzuräumen. Genau das war 2<strong>01</strong>1 der<br />

Grund, ein Mittelstandsbarometer ins Leben zu rufen: Dem Verband fehlte es an belastbaren Zahlen zur mittelständischen<br />

Zeitarbeit, die er für seine Öffentlichkeitsarbeit dringend brauchte.<br />

Mittlerweile hat sich das iGZ-Mittelstandsbarometer<br />

etabliert und wird von Politik, Forschung und Medien<br />

zurate gezogen, wenn es um aktuelle Fakten und<br />

Trends geht. Bundestagsabgeordnete nutzen die Ergebnisse<br />

des Branchenbarometers, um ihre Anfragen<br />

an die Bundesregierung statistisch zu untermauern.<br />

Max Straubinger (CDU/CSU) bezog sich beispielsweise<br />

bei einer Plenarsitzung auf das Mittelstandsbarometer<br />

und festigte damit seinen Standpunkt, dass Zeitarbeit<br />

eine wichtige Position bei der Beschäftigungsförderung<br />

einnehme. Ebenso zitierten namhafte Zeitschriften<br />

wie die ZEIT und die Süddeutsche die iGZ-<br />

Umfrage und<br />

stellten<br />

unter anderem die hohe Übernahmequote bei iGZ-<br />

Kundenunternehmen heraus. Auch die Bundesagentur<br />

für Arbeit ging 2<strong>01</strong>3 in ihrem Arbeitsmarktbericht<br />

auf das iGZ-Mittelstandsbarometer ein.<br />

Daten-Querschnitt<br />

2<strong>01</strong>1 realisierte der iGZ das Mittelstandsbarometer. Die<br />

unabhängige und zeitarbeitserfahrene Soziale Innovation<br />

GmbH (SI) in Dortmund führt seitdem die Mitgliederbefragung<br />

in Kooperation mit dem Verband durch.<br />

Strenge Anonymität und Geheimhaltung der Daten<br />

sind dabei garantiert. Die Befragung läuft aktuell zum<br />

14. Mal und bietet einen Querschnitt durch die Wirtschaftsdaten<br />

der rund 2.900 iGZ-Mitgliedsunternehmen.<br />

Es ist repräsentativ und dokumentiert Branchen-<br />

Schwerpunkte. Seine Ergebnisse nutzen nicht nur der<br />

politischen Arbeit des Verbandes, sondern helfen<br />

auch iGZ-Mitgliedsunternehmen, sich auf dem<br />

Markt zu positionieren.<br />

Neu: kompakt<br />

Damit die Beteiligung künftig noch einfacher<br />

und weniger zeitaufwendig ist,<br />

wird das iGZ-Mittelstandsbarometer<br />

kompakter. Für seine verbandspolitische<br />

Arbeit möchte der iGZ damit weiterhin<br />

zeitnah die Meinung seiner Mitglieder<br />

zu aktuellen Branchenthemen<br />

erfragen. Dreimal im Jahr beschränkt<br />

20


Z direkt!<br />

sich der Fragebogen auf den Frageteil zur aktuellen<br />

Branchensituation. Einmal im Jahr wird ein ausführlicher<br />

Fragebogen versendet, der wie bisher zusätzlich<br />

Geschäftsdaten und Fakten zur externen Mitarbeiterstruktur<br />

abfragt. Im Zeitverlauf lassen sich dadurch<br />

Entwicklungen erkennen. Alle iGZ-Mitgliedsbetriebe<br />

werden in bewährter Weise online befragt.<br />

Erster Durchlauf<br />

Das erste „iGZ-Mittelstandsbarometer kompakt“ ist<br />

im Februar 2<strong>01</strong>5 gestartet und wird gegenwärtig ausgewertet.<br />

Diesmal geht es um die Auswirkungen der<br />

von der Großen Koalition geplanten Höchstüberlassungsdauer<br />

und der Equal-Pay-Regelung nach neun<br />

Monaten. Eng damit verbunden ist die Frage nach den<br />

Erfahrungen mit dem Tarifvertrag Leih- und Zeitarbeit<br />

(TV LeiZ) in der Metall- und Elektroindustrie. Außerdem<br />

wird regelmäßig nach dem Fachkäftemangel<br />

gefragt, um Entwicklungen im Umgang mit diesem<br />

Brennpunktthema der Branche festzustellen. Im April<br />

liegen die jüngsten Ergebnisse vor und spiegeln erneut<br />

Fakten und Trends der mittelständischen Zeitarbeit<br />

wider.<br />

Dr. Jenny Rohlmann<br />

Von der Wand auf den Bildschirm -<br />

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Mit der in LANDWEHR L1 integrierten Kalenderdispo<br />

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und Matchingfunktionen<br />

• u. v. m.<br />

Die grafisch aufbereiteten Ergebnisberichte werden auf<br />

der iGZ-Homepage und in der Presse veröffentlicht.<br />

www.ig-zeitarbeit.de/zeitarbeit/<br />

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29. April 2<strong>01</strong>5<br />

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Z direkt!<br />

Aktiv<br />

Fachmagazin Z direkt! feiert zehnjähriges Bestehen<br />

Das Sprachrohr der Zeitarbeit<br />

Die Z direkt! feiert Geburtstag! Überaus antik klingt „Anno 2005“ noch nicht. Mit dem neuen Jahr 2<strong>01</strong>5 ist das<br />

Verbandsmagazin des iGZ aber tatsächlich schon seit zehn Jahren das Sprachrohr der Zeitarbeitsbranche.<br />

Im Fokus des Fachmagazins Z direkt! steht die stetige<br />

Aktualität der Inhalte und des äußeren Erscheinungsbildes.<br />

Auch dem wachsenden Stellenwert der Zeitarbeit<br />

wird große Bedeutung beigemessen: Die Z direkt!<br />

präsentiert die vielfältigen Möglichkeiten der Zeitarbeit.<br />

Die kontinuierliche Erhöhung der Auflagen und<br />

die Zunahme privater Abonnenten sprechen für sich.<br />

Neues Layout<br />

Ein erster Wechsel in der Redaktion fand mit Beginn<br />

des Jahres 2007 statt. Simone Kemper übernahm<br />

und änderte das Layout der Z direkt!. In Zusammenarbeit<br />

mit Dr. Jenny Rohlmann koordinierte<br />

Kemper im März 2008 die Jubiläumsausgabe zum<br />

zehnjährigen Bestehen des iGZ. Unter dem Leitsatz<br />

2005 2006 2007 2008 2009<br />

Anfang 2005 erschien die Z direkt! unter der redaktionellen<br />

Leitung von Marcel Speker zum ersten Mal. Neben<br />

den Aktivitäten des Verbandes thematisierte der iGZ<br />

auch die Entwicklung der Zeitarbeitsbranche. Für politische<br />

Perspektiven sorgte unter anderem eine Stellungnahme<br />

des damaligen Wirtschaftsministers Wolfgang<br />

Clement zum iGZ-Bundeskongress 2005: „Wir werden<br />

nicht immer einer Meinung sein, aber die Entwicklung<br />

der letzten Jahre zeigt, dass ein besseres Wahrnehmen<br />

der unterschiedlichen Interessen, der Erwartungen und<br />

der Einschätzungen letztlich der Branche, aber auch dem<br />

Arbeitsmarkt zugute kommt“, äußerte Clement damals.<br />

„iGZ FAIRändert Zeitarbeit“ erschien eine mehrseitige<br />

Chronik, die die Entwicklung von der Interessengemeinschaft<br />

zum Arbeitgeberverband deutscher<br />

Zeitarbeitsunternehmen nachzeichnete.<br />

Eine Ausgabe später begrüßte die Redaktion dann einen<br />

neuen Verantwortlichen: Wolfram Linke übernahm<br />

Mitte 2008 die Leitung der Z direkt! und ist bis heute<br />

Chefredakteur. Mit ihm modernisierte sich Anfang<br />

2<strong>01</strong>3 nochmals das gesamte Layout. Dazu gehörten<br />

auch Aspekte wie die Einführung eines Versandadressen-Fensters.<br />

Damit erleichterte der iGZ nicht nur den<br />

22<br />

» Zehn Jahre Z direkt!: Das sind zehn Jahre<br />

Inspiration, sich differenziert mit mit dem<br />

Thema Thema Zeitarbeit zu beschäftigen.<br />

zu Markus Markus Schwarzing-Hutschenreuter,<br />

Blickpunkt Dienstleistung<br />

Blickpunkt Dienstleistung<br />

»<br />

« «<br />

»<br />

« «<br />

Als buntes Verbandsorgan bereichert die<br />

Z direkt! Z direkt! nun nun schon schon seit seit 10 Jahren 10 Jahren<br />

erfolgreich die Medienlandschaft in der<br />

Personaldienstleistung. Gratulation!<br />

Monika und Peter Gröger, Monika AIP und Peter Gröger, AIP


Aktiv<br />

Z direkt!<br />

Versand, sondern reduzierte auch stark den Papierverbrauch.<br />

Auch inhaltlich geht die Z direkt! mit der Zeit:<br />

Internet-Links und QR-Codes ermöglichen interessierten<br />

Lesern eine eigenständige weiterführende Recherche.<br />

Schwerpunkt<br />

Der inhaltliche Wandel brachte auch eine erhöhte<br />

Nachfrage und damit ebenfalls eine höhere Auflage<br />

der Z direkt! mit sich. Schwerpunkt des Magazins<br />

ist die ebenso fachlich fundierte wie auch anschauliche<br />

Darstellung verschiedenster Themengebiete.<br />

Dabei gilt es, die vielen Facetten der Zeitarbeit übersichtlich<br />

darzustellen. Die Z direkt! stellt alle für die<br />

Zeitarbeit relevanten Berufszweige und Fachbereiche<br />

vor. Zielgruppen des Fachmagazins sind – damals wie<br />

Durch Interviews, Tipps, Tricks, Zahlen und Hinweise<br />

zur Ausbildung der Personaldienstleistungskaufleute<br />

werden Interessierte ausführlich informiert.<br />

Reportagen aus dem Alltag<br />

Ein weiterer Schwerpunkt des Magazins sind aktuelle<br />

branchenrelevante Ereignisse aus Politik und Medien.<br />

Mit Reportagen direkt aus dem Zeitarbeitsalltag wird<br />

das sachliche Thema Zeitarbeit unterhaltsam präsentiert.<br />

Das aktuelle Team des Pressereferats, Wolfram<br />

Linke und Maren Letterhaus, publiziert Artikel, in denen<br />

sich Information und Unterhaltung ergänzen.<br />

Zeitarbeit ist außerdem ein viel diskutiertes Thema in<br />

den Medien. Die Z direkt! dokumentiert und kommentiert<br />

dazu das Bild der Branche in der Öffentlichkeit.<br />

2<strong>01</strong>0 2<strong>01</strong>1 2<strong>01</strong>2 2<strong>01</strong>3 2<strong>01</strong>4 2<strong>01</strong>5<br />

heute – Mitglieder des Interessenverbandes und deren<br />

Kunden sowie Verantwortliche aus Politik, Gesellschaft,<br />

Wirtschaft und Medien.<br />

Mit der Einführung neuer Rubriken wurde 2009 die<br />

Leserfreundlichkeit nochmals erhöht. Dabei wurde<br />

unter anderem das Bild der Zeitarbeit in den Medien<br />

reflektiert sowie der iGZ und seine Arbeit genauer unter<br />

die Lupe genommen. Authentizität war und ist das<br />

Stichwort und wird durch die Darstellung unterschiedlicher<br />

Sichtweisen untermauert. Auch die Nachwuchsförderung<br />

steht immer wieder im Fokus der Z direkt!:<br />

Der TV-Auftritt der Bundesvorsitzenden des iGZ, Ariane<br />

Durian, in der ZDF-Talksendung „Maybrit Illner“ wurde<br />

ebenso aufgearbeitet wie etwa die medialen Auftritte<br />

des iGZ-Hauptgeschäftsführers Werner Stolz.<br />

Aktualisiert wird dabei stets bis kurz vor Andruck des<br />

Magazins. In der Dezember-Ausgabe 2<strong>01</strong>4 etwa wurde<br />

noch kurzfristig das Plädoyer des finnischen Generalanwalts,<br />

Maciej Szpunar, zur Frage nach der Erlaubnis<br />

der Höchstüberlassungsdauer aufgenommen.<br />

Luisa Daldrup<br />

» «<br />

Gute und faire Zeitarbeit – dafür steht der iGZ, und dafür hat sich in den vergangenen zehn<br />

Jahren auch ihr Fachmagazin Z direkt! stark gemacht. So ist die Zeitarbeit für viele Unternehmen<br />

zu einem festen HR-Instrument geworden, um den Flexibilisierungsansprüchen gerecht<br />

zu werden, zu aber werden, auch, aber um dem auch, Fachkräftemangel um dem Fachkräftemangel begegnen begegnen zu können. zu können.<br />

Erwin Stickling, Chefredakteur Personalwirtschaft<br />

Erwin Stickling, Chefredakteur Personalwirtschaft<br />

23


Z direkt!<br />

Aktiv<br />

Erstmals AÜ-Erlaubnis für rumänische Zeitarbeitsfirma<br />

Deutsche Gründlichkeit<br />

in Rumänien sehr geschätzt<br />

Normalerweise interessieren sich deutsche Zeitarbeitsfirmen für eine Niederlassung in den<br />

europäischen Nachbarländern – bei „Europroiect Rosia Montana SRL“ aus Rumänien allerdings war´s<br />

genau umgekehrt. Als erstes ausländisches Zeitarbeitsunternehmen überhaupt hat die aus Rumänien<br />

stammende Firma eine deutsche Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis bekommen.<br />

RA Richard Finckler half Cosmin Campean und Alina<br />

Bitea bei den Behördengängen, RA Stefan Sudmann<br />

(v.l.) überreichte die Mitgliedsurkunde des iGZ.<br />

Der zweite Weg führte den Inhaber Cosmin Campean<br />

dann direkt zum Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen,<br />

wo der Geschäftsführer die Mitgliedsurkunde<br />

aus den Händen des iGZ-Referatsleiters Arbeitsund<br />

Tarifrecht, RA Stefan Sudmann, entgegennahm.<br />

Warum Deutschland? „Die Unzuverlässigkeit meiner<br />

rumänischen Kundenunternehmen hat mich sehr<br />

geärgert und ich suchte nach einer Alternative. Ein<br />

Kollege berichtete mir dann von der Zuverlässigkeit,<br />

Pünktlichkeit und Genauigkeit der deutschen Unternehmen“,<br />

blickt Campean zurück. Er habe seine Mitarbeiter<br />

stets pünktlich entlohnt, aber seine Kunden<br />

in Rumänien tendierten dazu, Rechnungen nicht zu<br />

begleichen. „Keine gute Basis, um wirtschaftlich solide<br />

agieren zu können“, stellt er sachlich fest.<br />

Weiterführende Informationen finden Sie unter:<br />

24<br />

www.ig-zeitarbeit.de/node/12004


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Kurzerhand habe er dann also Kontakt mit der rumänischen<br />

Botschaft in Berlin aufgenommen, um seine<br />

wirtschaftlichen Möglichkeiten im für ihn fremden<br />

Land auszuloten. Die Vertretung empfahl ihm, sich<br />

mit dem Rechtsanwalt Richard Finckler in Verbindung<br />

zu setzen, einem Experten auf diesem Gebiet. Die<br />

Zusammenarbeit klappte reibungslos, Behördengänge<br />

wurden schnell und unbürokratisch erledigt – am<br />

Ende stand die Überlassungserlaubnis, die Campean<br />

im September 2<strong>01</strong>4 erhielt.<br />

Voraussetzungen<br />

„Für ausländische Zeitarbeitsunternehmen“, so Stefan<br />

Sudmann, „gelten für die Erteilung einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis<br />

dieselben Bedingungen<br />

wie für jede deutsche Firma auch“. Abzuliefern sei<br />

also eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges,<br />

des Gesellschaftsvertrages und der Gewerbeanmeldung.<br />

„Ein Führungszeugnis, die Auskunft aus dem<br />

Gewerbezentralregister sowie die Bescheinigung der<br />

Berufsgenossenschaft gehören ebenso dazu wie die<br />

Bescheinigung der Krankenkassen und die Auszüge<br />

aller Geschäftskonten“, zählt der iGZ-Experte weitere<br />

Voraussetzungen auf. Zu guter Letzt seien auch Muster<br />

des Überlassungs- und des Arbeitsvertrages inklusive<br />

Zusatzvereinbarung für Zeitarbeitnehmer abzuliefern.<br />

Vorläufige Erlaubnis<br />

„Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, gibt´s<br />

eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis – allerdings<br />

zunächst nur vorläufig auf drei Jahre befristet“, unterstreicht<br />

Sudmann. In dieser Zeit werde das beantragende<br />

Unternehmen auch genau unter die Lupe<br />

genommen, „und erst wenn der Betrieb einwandfrei<br />

arbeitet, erteilt die Bundesagentur für Arbeit die endgültige<br />

Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis“.<br />

Aktuell kann Europroiect Rosia Montana SRL 300 Mitarbeiter<br />

aus Rumänien vermitteln, bei Bedarf stehen<br />

auf Anfrage bis zu 1.000 Arbeitnehmer zur Verfügung.<br />

Ungefähr die Hälfte des Teams sei qualifiziert.<br />

Fairness und Anständigkeit im täglichen Miteinander<br />

stehen bei Campean ganz oben auf der täglichen Todo-Liste.<br />

Der Gang in die Mitgliedschaft beim Interessenverband<br />

Deutscher Zeitarbeitsunternehmen sei<br />

da nur logische Konsequenz gewesen, ist er sich mit<br />

seiner stellvertretenden Geschäftsführerin Alina Bitea<br />

einig. „Ein solider Tarifvertrag, der Ethikkodex, die<br />

Kontakt- und Schlichtungsstelle sowie professionelle<br />

juristische Beratung und ein umfangreiches Seminarprogramm“,<br />

zählt er einige seiner Beweggründe auf,<br />

sich für den iGZ entschieden zu haben.<br />

Das Recruiting für die Jobs in Deutschland übernehme<br />

Victor Tita in der Funktion als Personaldisponent<br />

im Firmensitz im rumänischen Rosia Montana. Vor Ort<br />

kümmere er sich um die Zeitarbeitskräfte, die dann<br />

in Deutschland eingesetzt werden. Zunächst agiert<br />

das Zeitarbeitsunternehmen hierzulande von Neuss<br />

aus. „Wenn´s gut läuft“, ist der Geschäftsführer optimistisch,<br />

„wollen wir mehrere Standorte in ganz<br />

Deutschland einrichten“.<br />

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25


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Unterwegs<br />

Arbeitsverhältnisse beim iGZ-Landeskongress NRW beleuchtet<br />

Mit Zeitarbeit erfolgreicher<br />

Auch wenn es in den Medien häufig anders dargestellt wird: Der Anteil sogenannter Normalarbeitsverhältnisse<br />

auf dem Gesamtarbeitsmarkt steigt seit 2005. Mit dieser und anderen Statistiken überraschte Dr. Hans-Peter Klös<br />

vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln beim iGZ-Landeskongress NRW in Dortmund.<br />

Dr. Hans-Peter Klös (IW Köln) stellte beim iGZ-<br />

Landeskongress NRW die Entwicklung des Gesamtarbeitsmarktes<br />

vor.<br />

Leider müsse man hinnehmen, dass Zeitarbeit nicht<br />

als Normalarbeitsverhältnis, sondern als atypische Beschäftigung<br />

klassifiziert werde, bedauerte Klös. Umso<br />

wichtiger war es ihm zu betonen,<br />

dass diese<br />

Weitere Kongressthemen auf der iGZ-Homepage:<br />

Die Rolle der Zeitarbeit in der Wirtschaft<br />

Armin Laschet, stellv. CDU-Bundesvorsitzender<br />

atypischen Beschäftigungen Normalarbeitsverhältnisse<br />

keineswegs verdrängen. 2005 waren 40 Prozent<br />

der Erwerbstätigen zwischen 15 und 64 Jahren „normal“<br />

beschäftigt, bis 2<strong>01</strong>3 stieg dieser Anteil auf 46<br />

Prozent. Der Anteil atypisch Beschäftigter sei nahezu<br />

konstant geblieben und lag 2<strong>01</strong>3 bei 14 Prozent<br />

(2005: 12 Prozent). Auffällig sei jedoch, dass die Zahl<br />

der Beschäftigungslosen stark von 35 Prozent auf nur<br />

noch 27 Prozent gesunken sei.<br />

Gesund und sicher in der Zeitarbeit – VBG<br />

Martin Gehrke, stellv. iGZ-Bundesvorsitzender<br />

Fit am Arbeitsplatz<br />

Prof. Dr. Ingo Froböse<br />

Dazu passt die Tatsache, dass mehr und mehr Menschen<br />

eine Anstellung in der Zeitarbeit finden, die zuvor<br />

entweder arbeitslos oder noch nie beschäftigt wa-<br />

Langfristige Beschäftigungen<br />

Aktuelle Brancheninfos<br />

Werner Stolz, Dr. Martin Dreyer (iGZ)<br />

26


Unterwegs<br />

Z direkt!<br />

ren. „Zeitarbeit bietet nicht nur gute Eintrittschancen<br />

in den Arbeitsmarkt, sie erhöht auch die Chancen, länger<br />

im Arbeitsmarkt zu bleiben“, machte Klös zudem<br />

deutlich. In einer Langzeituntersuchung nahm das IW<br />

Köln neu geschlossene Zeitarbeitsverhältnisse unter die<br />

Lupe. Drei Viertel dieser Personen war sechs Monate<br />

später noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt,<br />

nach zwölf Monaten waren es immer noch zwei Drittel.<br />

Mit Zeitarbeit erfolgreicher<br />

Zu guter Letzt schaute der Arbeitsmarktexperte auf<br />

die wirtschaftliche Situation der Betriebe, die Zeitarbeitskräfte<br />

einsetzen. Fast 90 Prozent der befragten<br />

Unternehmer gab an, dass Zeitarbeit für die Flexibilität<br />

(sehr) wichtig sei. Das gelte ebenso für Fachkräfte wie<br />

für Helfer. Mit Blick auf den Umsatz dieser Betriebe<br />

stellte Klös fest: Unternehmen mit Zeitarbeitern sind<br />

auf ausländischen Märkten präsenter, haben einen<br />

höheren Exportanteil und sind innovativer.<br />

Strengster Kündigungsschutz<br />

Im europaweiten Vergleich liegt Deutschland mit<br />

einer Zeitarbeitsquote von 2,2 Prozent leicht über<br />

dem Durchschnitt von 1,6 Prozent. Das sei damit<br />

zu erklären, dass Deutschland nach den Niederlanden<br />

den strengsten Kündigungsschutz habe. Zeitarbeit<br />

biete Unternehmen die nötige Flexibilität,<br />

um ihren Personalbedarf der Auftragslage anzupassen,<br />

und stabilisiere auf diese Weise auch die<br />

Stammbelegschaft.<br />

Zu viel Einflussnahme<br />

Trotzdem versuche der Gesetzgeber immer wieder,<br />

Einfluss auf die Zeitarbeit zu nehmen, wunderte<br />

sich Klös. „Ich kenne keine andere Beschäftigungsform,<br />

die so im Fokus des Gesetzgebers steht“,<br />

zeigte sich der Wirtschaftsexperte verständnislos.<br />

Maren Letterhaus<br />

Zur ausführlichen Kongressberichterstattung:<br />

www.ig-zeitarbeit.de/presse/artikel/<br />

vitamin-z-gesunde-zeitarbeit-in-nrw<br />

Beschäftigte nach Beschäftigungsformen<br />

100<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

Normalarbeitsverhältnis<br />

40<br />

atypisch beschäftigt<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

2005<br />

2006<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

2<strong>01</strong>0<br />

2<strong>01</strong>1<br />

2<strong>01</strong>2<br />

2<strong>01</strong>3<br />

Selbstständig/mithelf. FA<br />

Sonstige Erwerbstätige<br />

Inaktive<br />

Quelle: IW Köln<br />

27


Z direkt!<br />

Service<br />

VBG plant neues Verfahren für die Zeitarbeitsbranche<br />

Prämienverfahren vereinfacht<br />

Frohe Kunde aus dem Lager der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG): Das Prämienverfahren für<br />

die Zeitarbeitsbranche soll es – in vereinfachter Form – auch weiterhin geben.<br />

„Maßnahmen, die der Vorbeugung von Unfällen und<br />

der Sicherheit am Arbeitsplatz dienen, sollen künftig<br />

prämiert werden“, erläutert der stellvertretende iGZ-<br />

Bundesvorsitzende Martin Gehrke das vorgesehene Procedere.<br />

Nur wer also in Prävention investiere, bekomme<br />

von der VBG anschließend diese Form der Zuwendung.<br />

Modell für sechs Branchen<br />

Bevor es soweit sei, müsse allerdings zunächst noch<br />

die VBG-Vertreterversammlung, die Anfang Juli tage,<br />

dem neuen Verfahren zustimmen. Die VBG-Vertreterversammlung<br />

setzt sich aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern<br />

zusammen. Für die Zeitarbeitsbranche<br />

sitzen von Seiten des iGZ Martin Gehrke und iGZ-Geschäftsführer<br />

Dr. Martin Dreyer in der Versammlung.<br />

Insgesamt, so Gehrke, gelte das Prämienmodell dann<br />

für sechs Branchen, die eine hohe Unfallstatistik ausweisen.<br />

Stimme die Versammlung zu, könne die Prämierung<br />

kurzfristig realisiert werden. Gehrke: „Wird<br />

die Investition noch in diesem Jahr getätigt, kann das<br />

Zeitarbeitsunternehmen schon im nächsten Jahr die<br />

Prämie für 2<strong>01</strong>5 bekommen.“ Geplant sei, dass das<br />

Verfahren bei der VBG via EDV umgesetzt werde.<br />

„Dadurch“, so der iGZ-VBG-Experte, „wird sowohl<br />

der personelle als auch der bürokratische Aufwand in<br />

Grenzen gehalten, was besonders für die Zeitarbeitsunternehmen<br />

sehr wichtig ist.“ Für die Zeitarbeitsbranche<br />

bedeute das einen sehr großen Schritt nach<br />

vorn, denn bislang seien die bürokratischen Hürden<br />

doch sehr hoch gewesen und hätten viele davon abgehalten,<br />

einen Antrag auf die Prämie zu stellen.<br />

Dass überhaupt eine Prämie für die Zeitarbeitsbranche<br />

existiert, ist in erster Linie dem Engagement Martin<br />

Gehrkes zu verdanken: Nachdem sich der iGZ 1998<br />

28


Service<br />

Z direkt!<br />

mit der Intention gegründet hatte, die Beitragsgerechtigkeitslücke<br />

für die Zeitarbeit bei der VBG zu schließen,<br />

setzte sich der stellvertretende Bundesvorsitzende<br />

intensiv für das Prämienmodell ein, das erstmalig<br />

2<strong>01</strong>0 in die Tat umgesetzt wurde.<br />

Pilotprojekt<br />

Gehrke, iGZ-Mitglied der ersten Stunde, wurde 2002 als<br />

VBG-Experte in den iGZ-Vorstand kooptiert und suchte<br />

das Gespräch mit der VBG, die daraufhin die Zeitarbeitgeberverbände<br />

erstmals zum Gefahrtarifgespräch einlud.<br />

Die Ausschließlichkeitsregelung wurde aufgehoben<br />

und die Eingruppierung in der Berufs-Kennzeichenliste<br />

(BKZ) neu und sinnvoller strukturiert. Anschließend<br />

stand die höhere Beitragsgerechtigkeit im Fokus.<br />

„Ursprüngliche Idee war, die Zeitarbeit in eigene Gefahrtarifstellen<br />

aufzuteilen. Das ging aber nicht, weil<br />

viele Stellen zu klein gewesen wären, um sich selbst<br />

zu tragen“, erinnert sich das iGZ-Vorstandsmitglied.<br />

Das Prämienverfahren startete 2<strong>01</strong>0 als Pilotprojekt<br />

und lief bis 2<strong>01</strong>3. Ursprünglich musste ein sechsseitiger<br />

Fragenkatalog abgearbeitet werden – für die<br />

Unternehmen ein kaum zu bewältigender Aufwand.<br />

Martin Gehrke, stellv. iGZ-Bundesvorsitzender,<br />

ist Mitglied der VBG-Vertreterversammlung.<br />

Daher machten sich Gehrke und die VBG frühzeitig<br />

Gedanken über eine Vereinfachung, die nun in die<br />

Praxis umgesetzt werden soll.<br />

Wolfram Linke<br />

Der VBG-Beitragsbescheid<br />

Den Beitragsbescheid für das abgelaufene Kalenderjahr<br />

erhalten alle Mitgliedsunternehmen im<br />

April des darauf folgenden Jahres. Beiträge zur<br />

gesetzlichen Unfallversicherung werden am 15.<br />

des Monats fällig, der dem Monat folgt, in dem<br />

der Beitragsbescheid dem Zahlungspflichtigen<br />

bekannt gegeben worden ist (§§ 23 Abs. 3 SGB<br />

IV, 26 Abs. 3 SGB X).<br />

Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag<br />

oder einen gesetzlichen Feiertag, endet die<br />

Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktages.<br />

Auch für den Fall, dass der Unternehmer<br />

Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlegt,<br />

muss der Beitrag fristgerecht gezahlt werden,<br />

denn ein Widerspruch hat keine aufschiebende<br />

Wirkung. Wird dem Widerspruch abgeholfen,<br />

werden zu viel gezahlte Beiträge erstattet. Als Tag<br />

der Zahlung gilt der Tag der Wertstellung auf dem<br />

Konto der VBG. Die VBG erhebt einen Mindestbeitrag,<br />

wenn die individuelle Beitragsberechnung<br />

einen Betrag ergibt, der niedriger als der<br />

Mindestbeitrag ist.<br />

Martin Gehrke, stellv. iGZ-Bundesvorsitzender<br />

Weitere VBG-Informationen zur Zeitarbeit:<br />

www.vbg.de<br />

29


Z direkt!<br />

Gastbeitrag<br />

RA Alexander Bissels<br />

Entscheidungen bislang<br />

mit Augenmaß getroffen<br />

Seit 2<strong>01</strong>2 wurden zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und<br />

dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) sowie jeweils einer DGB-Gewerkschaft<br />

elf Tarifverträge über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen (TV BZ) abgeschlossen.<br />

Die Zeitarbeitnehmer erhalten gestaffelte Zuschläge auf das vertraglich vereinbarte Tarifentgelt,<br />

je nach Branche in unterschiedlicher Höhe und nach unterschiedlichen Zeiträumen des Einsatzes in<br />

dem betreffenden Betrieb. Inzwischen liegen auch die ersten Gerichtsentscheidungen zu tariflichen<br />

Branchenzuschlägen vor, die durchaus im Sinne der Personaldienstleister ausgefallen sind.<br />

dies der Fall ist, ist aufgrund der regelmäßig umfänglichen<br />

tariflichen Kataloge und sich überschneidender<br />

Anwendungsbereiche von verschiedenen Tarifverträgen<br />

nicht immer einfach zu bestimmen. Wesentlich ist<br />

zunächst, dass Dienstleistungsbetriebe des Kunden von<br />

den Tarifverträgen zu den Branchenzuschlägen nicht<br />

erfasst werden (vgl. ArbG Aachen v. 31.07.2<strong>01</strong>4 – 6 Ca<br />

4204/13; ArbG Münster v. 21.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>4 – 3 Ca 168/13).<br />

Dies gilt auch für industrielle Logistikdienstleistungen,<br />

selbst wenn diese schwerpunktartig vom Einsatzbetrieb<br />

für die Automobilindustrie erbracht werden (vgl.<br />

ArbG Darmstadt v. 16.12.2<strong>01</strong>4 – 9 Ca 420/14; ArbG<br />

Mainz v. 14.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>5 – 10 Ca 1243/14). Der fachliche<br />

Geltungsbereich erstreckt sich ausschließlich auf Produktions-/Industriebetriebe.<br />

Der Autor, RA Alexander Bissels,<br />

ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.<br />

Voraussetzung für die Anwendung eines TV BZ ist,<br />

dass der Einsatzbetrieb in dessen fachlichen Geltungsbereich<br />

fällt. Entscheidend ist dabei eine rein kundenbetriebsbezogene<br />

Betrachtung. Wird zum Beispiel im<br />

Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung ein Zeitarbeitnehmer<br />

in einem Betrieb der Metall- und Elektroindustrie<br />

eingesetzt, ist der fachliche Geltungsbereich des<br />

TV BZ ME eröffnet. In der Praxis kann sich die Zuordnung<br />

eines Kundenbetriebs zu einem konkreten TV BZ<br />

durchaus als problematisch darstellen. Ob und wann<br />

Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, führt selbst die<br />

unmittelbare Tarifbindung des Kundenbetriebs nicht zu<br />

einer Anwendung eines TV BZ. Diese ist nach dem eindeutigen<br />

Wortlaut der tariflichen Regelungen nur ein<br />

Hilfskriterium, wenn nicht zweifelsfrei festgestellt werden<br />

kann, ob der fachliche Geltungsbereich eines TV<br />

BZ eröffnet ist (vgl. ArbG Stuttgart v. 22.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>4 – 11<br />

Ca 5441/13; LAG Hamm v. 31.07.2<strong>01</strong>4 – 3 Sa 202/14).<br />

Auch die Argumentation, dass ein Dienstleistungsbetrieb<br />

als Unterfall ein vom Katalog in § 1.2 TV BZ ME erfasster<br />

Hilfs- und Nebenbetrieb zum Hauptbetrieb sein<br />

soll, hilft in der Regel nicht weiter, um den fachlichen<br />

Geltungsbereich eines TV BZ zu eröffnen. Wesentlich<br />

ist dabei die Identität des Inhabers des Hauptbetriebs<br />

und der diesem zuzuordnenden Neben- oder Hilfsbetriebe.<br />

Diese Voraussetzung dürfte aber oftmals nicht<br />

30


Gastbeitrag<br />

Z direkt!<br />

erfüllt sein, wenn der Kunde, in dessen Betrieb die Zeitarbeitnehmer<br />

eingesetzt werden soll, als eigenständiges<br />

Unternehmen selbstständig und unabhängig am<br />

Markt auftritt (vgl. LAG Hamm v. 31.07.2<strong>01</strong>4 – 3 Sa<br />

202/14; ArbG Suhl v. 28.02.2<strong>01</strong>4 – 3 Ca 1587/13).<br />

Deckelung des Vergleichsentgelts<br />

Der vom Personaldienstleister zu zahlende Branchenzuschlag<br />

ist auf 90 Prozent des laufenden regelmäßig<br />

gezahlten Stundenentgelts eines vergleichbaren Mitarbeiters<br />

beschränkt, wenn der Kunde eine entsprechende<br />

Deckelung verlangt. Diese Geltendmachung<br />

kann auch konkludent erfolgen, das heißt durch<br />

schlüssiges Handeln. Ausreichend ist bereits, wenn<br />

der Kunde in Fragebogen des Personaldienstleisters<br />

Vergleichsentgelte von beschäftigten Stammarbeitnehmern<br />

angibt (LAG Hamm v. 28.07.2<strong>01</strong>4 - 17 Sa<br />

1479/13; ArbG Iserlohn v. 11.09.2<strong>01</strong>3 - 1 Ca 903/13).<br />

In der Praxis ist bis zu einer Klärung dieser Frage durch<br />

das BAG trotz dieser positiven Entscheidungen zu<br />

empfehlen, vor dem Beginn des Einsatzes eine ausdrückliche<br />

schriftliche Bestätigung des Kunden einzuholen,<br />

dass sich dieser auf die Deckelung beruft.<br />

Die Bestimmung eines vergleichbaren Arbeitnehmers<br />

beim Kunden, dessen Entgelt letztlich zur Bestimmung<br />

der Deckelung herangezogen wird, erfolgt durch eine<br />

konkrete tätigkeitsbezogene Betrachtung (ähnliche Tätigkeiten,<br />

gleiche Hierarchieebene, vergleichbare Anforderungen)<br />

unter Berücksichtigung von Zusatzqualifikationen<br />

und besonderen persönlichen Merkmalen<br />

(z.B. Dauer der Betriebszugehörigkeit). Bei mehreren<br />

vergleichbaren Arbeitnehmern ist das niedrigste Stundenentgelt<br />

bei der Bestimmung der Deckelung zugrunde<br />

zu legen (LAG Schleswig-Holstein v. 12.04.2<strong>01</strong>4 - 6<br />

Sa 325/13; Bissels, jurisPR-ArbR 21/2<strong>01</strong>4 Anm. 3).<br />

Beruft sich der Personaldienstleister in einem Rechtsstreit<br />

mit dem Zeitarbeitnehmer über die Zahlung von<br />

Branchenzuschlägen auf die tarifliche Deckelung, genügt<br />

der Personaldienstleister seiner Darlegungs- und<br />

Beweislast bezüglich der Höhe des Vergleichsentgelts<br />

zunächst durch die Vorlage der Auskunft des Kunden;<br />

diesem Vortrag muss der Zeitarbeitnehmer sodann substantiiert<br />

entgegentreten (spiegelbildliche Anwendung<br />

der im Rahmen von Equal Pay-Ansprüchen entwickelten<br />

Grundsätze: LAG Hamm v. 13.03.2<strong>01</strong>3 – 1479/13;<br />

LAG Hamm v. 12.11.2<strong>01</strong>4 – 2 Sa 1571/13; Bissels/<br />

Mehnert, DB 2<strong>01</strong>4, 2414).<br />

Fazit<br />

Die tariflichen Bestimmungen zu den Branchenzuschlägen<br />

in der Zeitarbeitsbranche geraten zunehmend<br />

in den Fokus gerichtlicher Auseinandersetzungen.<br />

Die Auswertung der gegenwärtig dazu<br />

ergangenen Recht sprechung verdeutlicht aber, dass<br />

die Gerichte – von einigen „Ausreißern“ abgesehen –<br />

Augenmaß haben walten lassen. Es bleibt zu hoffen,<br />

dass sich dieser „Trend“ fortsetzt, wenn die ersten<br />

Streitigkeiten vom BAG entschieden werden.<br />

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Die Rolle der Zeitarbeit in einem modernen Arbeitsmarkt<br />

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Flexicurity – Zauberformel oder Herausforderung für die Arbeitswelt der Zukunft?<br />

Prof. Dr. Jutta Rump, Direktorin des Instituts für Beschäftigung und Employability (IBE)<br />

32

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