BFD-Ende - Paritaetischer-freiwillige.de
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Paritätischer Wohlfahrtsverband Nie<strong>de</strong>rsachsen, e. V., Bun<strong>de</strong>s<strong>freiwillige</strong>ndienst<br />
Merkblatt zur Beendigung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<strong>freiwillige</strong>ndienstes Seite 2 von 2<br />
Neben diesen gesetzlichen Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen können Sie selbstverständlich darüber hinaus, falls Ihrerseits gewünscht,<br />
noch Angaben zur Einsatzstelle und/o<strong>de</strong>r zum Rechtsträger <strong>de</strong>r Einsatzstelle und <strong>de</strong>ren grundsätzliche Aufgabenstellung<br />
etc. machen.<br />
Rückgabe <strong>de</strong>s Freiwilligenausweises bei vorzeitiger Beendigung <strong>de</strong>s <strong>BFD</strong><br />
Die Freiwilligen erhalten im <strong>BFD</strong> direkt vom Bun<strong>de</strong>samt einen Freiwilligenausweis, <strong>de</strong>r ggf. auch berechtigt, regionale<br />
Vergünstigungen, z. B. für Monatskarten öffentlicher Verkehrsmittel, reduzierte Eintrittspreise etc. in Anspruch nehmen<br />
zu können. Bei Freiwilligen, die ihren Dienst nach <strong>de</strong>r ursprünglich vorgesehenen Zeit been<strong>de</strong>n, muss man <strong>de</strong>n Freiwilligenausweis<br />
nicht zurückfor<strong>de</strong>rn, da die Gültigkeitsdauer auf <strong>de</strong>m Ausweis angegeben ist. Ist vielleicht ein nettes Souvenir.<br />
Bei Freiwilligen, die wegen Auflösung o<strong>de</strong>r Kündigung vorzeitig ausschei<strong>de</strong>n, sollten Sie sich jedoch um möglichen<br />
Missbrauch zu vermei<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>n Ausweis zum Diensten<strong>de</strong> zurückgeben lassen und zusammen mit <strong>de</strong>n übrigen Unterlagen<br />
<strong>de</strong>r/<strong>de</strong>s Freiwilligen zu gegebener Zeit vernichten.<br />
Datenschutz<br />
Natürlich unterliegen auch die Daten <strong>de</strong>r Freiwilligen, sei es in Papierform<br />
o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Datenverarbeitung, <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetzes.<br />
Da bei Freiwilligen im <strong>BFD</strong> kein Rechtsverhältnis zwischen<br />
<strong>de</strong>r Einsatzstelle und <strong>de</strong>r/<strong>de</strong>m Freiwilligen, son<strong>de</strong>rn vielmehr ein<br />
Rechtsverhältnis zwischen <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>samt und <strong>de</strong>r/<strong>de</strong>m Freiwilligen<br />
bestan<strong>de</strong>n hat, ergibt sich somit gemäß § 35 Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz<br />
(BDSG), dass alle personenbezogenen Daten <strong>de</strong>r Freiwilligen zu löschen<br />
sind, „sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung <strong>de</strong>s Zwecks <strong>de</strong>r Speicherung<br />
nicht mehr erfor<strong>de</strong>rlich ist.“ Das heißt in <strong>de</strong>r Konsequenz, bitte löschen/vernichten<br />
Sie einige Zeit nach <strong>En<strong>de</strong></strong> <strong>de</strong>s <strong>BFD</strong> alle personenbezogenen<br />
Daten <strong>de</strong>r Freiwilligen unwie<strong>de</strong>rbringlich.<br />
Da weiß man wenigstens woran man ist ... TIPP: Löschen/vernichten Sie personenbezogene Daten <strong>de</strong>r Freiwilligen<br />
erst dann, wenn sowohl mit <strong>de</strong>r/<strong>de</strong>m Freiwilligen alle internen Angelegenheiten<br />
geklärt sind und Sie auch alle Zahlungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samts (Zuschuss für Taschengeld und Sozialversicherung,<br />
ggf. Fahrkostenerstattung für Reisen zu Bildungszentren <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samts.) erhalten haben. Denn vorher ist <strong>de</strong>r<br />
Zweck <strong>de</strong>r Speicherung, wie es das Gesetz so schön ausdrückt, sicherlich nicht erfüllt.<br />
Sofern Freiwillige aus <strong>de</strong>m <strong>BFD</strong> irgendwann nach <strong>En<strong>de</strong></strong> <strong>de</strong>s Dienstes noch Informationen benötigen<br />
wür<strong>de</strong>n, können und müssen sie sich an das Bun<strong>de</strong>samt wen<strong>de</strong>n, wo selbstverständlich noch<br />
Daten <strong>de</strong>r Freiwilligen vorhan<strong>de</strong>n sind. Auch bei uns wer<strong>de</strong>n die Daten <strong>de</strong>r Freiwilligen gelöscht,<br />
die nach <strong>de</strong>m <strong>En<strong>de</strong></strong> <strong>de</strong>s <strong>BFD</strong> nicht mehr benötigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Nicht von <strong>de</strong>m Erfor<strong>de</strong>rnis <strong>de</strong>r zeitnahen Löschung nach Beendigung <strong>de</strong>s <strong>BFD</strong> betroffen sind natürlich<br />
Unterlagen wie die „Gehaltsabrechnung“ im <strong>BFD</strong>, Unterlagen/Belege <strong>de</strong>r Sozialversicherung,<br />
Reisekostenabrechnungen etc. Im Gegenteil! Diese sind, wie auch für alle sonstigen Beschäftigten,<br />
je nach Art <strong>de</strong>r Unterlage in <strong>de</strong>r Regel 10 o<strong>de</strong>r sechs Jahre aufzubewahren. Hinsichtlich<br />
<strong>de</strong>r Dauer <strong>de</strong>r Aufbewahrungspflicht gibt es keinen Unterschied für Freiwillige im <strong>BFD</strong> und<br />
sonstigen Beschäftigten, so dass Sie sich an <strong>de</strong>r Handhabung für die sonstigen Beschäftigten in<br />
Ihrer Einrichtung orientieren können.<br />
Das papierlose<br />
Büro ....<br />
Das waren sie dann auch schon, unsere Hinweis zur Beendigung <strong>de</strong>s <strong>BFD</strong>. Wir bitten Sie herzlich um Beachtung. Und<br />
wenn Sie noch Fragen haben sollten, stehen wir Ihnen wie immer gern zur Verfügung.<br />
Ihr<br />
Heino Wolf<br />
Inhalt und Gestaltung: Paritätischer Wohlfahrtsverband Nie<strong>de</strong>rsachsen e. V., Bun<strong>de</strong>s<strong>freiwillige</strong>ndienst, Zeißstr. 60, 30519 Hannover<br />
C:\Users\Wolf\Merkblätter <strong>BFD</strong>\Beendigung <strong>de</strong>s <strong>BFD</strong>.docx; Stand: Februar 2015