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1 Finanzordnung § 1 Grundsätze, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ...

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<strong>Finanzordnung</strong><br />

<strong>§</strong> 1 <strong>Gr<strong>und</strong>sätze</strong>, <strong>Wirtschaftlichkeit</strong> <strong>und</strong> <strong>Sparsamkeit</strong><br />

1.<br />

Der Verein ist nach den <strong>Gr<strong>und</strong>sätze</strong>n der <strong>Wirtschaftlichkeit</strong> zu führen. Die<br />

Aufwendungen müssen in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu den erwarteten <strong>und</strong><br />

erzielten Erträgen stehen.<br />

2. Für den Verein gilt generell das Kostendeckungsprinzip.<br />

3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet<br />

werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder hieraus keine<br />

Zuwendungen.<br />

4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind<br />

oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.<br />

<strong>§</strong> 2 Haushaltsplan<br />

5. Über einen Haushaltsplan <strong>und</strong> Aktivitäten berät der Vorstand.<br />

<strong>§</strong> 3 Jahresabschluss<br />

6. Im Jahresabschluss müssen alle Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben des Vereins für das<br />

abgelaufene Geschäftsjahr nachgewiesen werden. Im Jahresabschluss muss<br />

darüber hinaus eine Vermögensübersicht enthalten sein.<br />

7. Der Jahresabschluss alle drei Jahre ( 1 * je Wahlperiode) wird von den gewählten<br />

Kassenprüfern vor der Wahl des neuen Vorstandes zur Entlastung des alten<br />

Vorstandes geprüft. Darüber hinaus sind die Kassenprüfer berechtigt, regelmäßig<br />

Prüfungen durchzuführen.<br />

8. Die Kassenprüfer überwachen die Einhaltung der <strong>Finanzordnung</strong>.<br />

<strong>§</strong> 4 Verwaltung der Finanzmittel<br />

9. Alle Finanzgeschäfte werden über den Vorstand abgewickelt.<br />

10. Der Kassenwart verwaltet die Vereinkasse.<br />

11. Alle Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben des Vereines werden schriftlich verbucht.<br />

12. Zahlungen werden vom Kassenwart nur geleistet, wenn sie nach <strong>§</strong> 6 dieser<br />

<strong>Finanzordnung</strong> ordnungsgemäß ausgewiesen sind <strong>und</strong> im Rahmen des<br />

Haushaltsplans noch ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen.<br />

13. Der Kassenwart ist für die Einhaltung des Haushaltsplans <strong>und</strong> Kostendeckung<br />

verantwortlich.<br />

1


<strong>§</strong> 5 Erhebung <strong>und</strong> Verwendung der Finanzmittel<br />

14. Alle Mitgliedsbeiträge werden nach der Beitragsordnung vom Verein erhoben.<br />

15. Die Finanzmittel sind entsprechend <strong>§</strong> 2 dieser <strong>Finanzordnung</strong> zu verwenden.<br />

<strong>§</strong> 6 Zahlungsverkehr<br />

16. Der gesamte Zahlungsverkehr wird über die Vereinskasse/Vereinskonto <strong>und</strong><br />

vorwiegend bargeldlos abgewickelt.<br />

17. Über jede Einnahme <strong>und</strong> Ausgabe muss ein Beleg vorhanden sein. Der Beleg<br />

muss den Tag der Ausgabe, den zu zahlenden Betrag, die Mehrwertsteuer <strong>und</strong> den<br />

Verwendungszweck enthalten.<br />

18. Vor der Anweisung eines Rechnungsbetrags durch den Kassenwart muss der<br />

Vorsitzende oder bei dessen Verhinderung dessen Stellvertreter die sachliche<br />

Berechtigung der Ausgabe durch seine Unterschrift bestätigen.<br />

19.<br />

Die bestätigten Rechnungen sind dem Kassenwart, unter Beachtung von<br />

Skontofristen, rechtzeitig zur Begleichung einzureichen.<br />

20. Wegen des Jahresabschlusses sind Barauslagen zum 30.12. des auslaufenden<br />

Jahres beim Hauptkassierer abzurechnen.<br />

<strong>§</strong> 7 Eingehen von Verbindlichkeiten<br />

21. Das Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten im Sinne der Vereinsgeschäfte ist im<br />

Einzelfall vorbehalten:<br />

1.1 Dem 1. Vorsitzenden allein bis zu einer Summe von 500,--Euro.<br />

1.2 Dem Vorstand, mind. 2 Vorstandsmitglieder, bis zu einem Betrag von 2.000,--<br />

Euro.<br />

1.3 Der Kassierer ist berechtigt, Verbindlichkeiten für den Büro-<strong>und</strong><br />

Verwaltungsbedarf einzugehen.<br />

1.4 Der Mitgliederversammlung bei einem Betrag von mehr als 2.000,--Euro.<br />

22. Es ist unzulässig, einen einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang zu teilen, um<br />

dadurch Zuständigkeiten für die Genehmigung der Ausgaben zu begründen.<br />

<strong>§</strong> 8 Inventar<br />

23. Zur Erfassung des Inventars ist vom Vorstand ein Inventarverzeichnis anzulegen.<br />

24. Es sind alle Gegenstände aufzunehmen, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind.<br />

25. Die Inventarliste muss enthalten:<br />

• Bezeichnung des Gegenstands mit kurzer Beschreibung oder Inventarnummer,<br />

• Anschaffungsdatum,<br />

• Bezeichnung des Gegenstandswerts,<br />

• Anschaffung <strong>und</strong> Zeitwert,<br />

2


Aufbewahrungsort.<br />

Gegenstände, die ausgesondert werden, sind mit einer kurzen Begründung<br />

anzuzeigen.<br />

26. Alle drei Jahre ist jeweils zur Mitgliederversammlung vom Vorstand hinsichtlich<br />

des Vereins die Veränderung der Inventurliste anzuzeigen.<br />

27. Unbrauchbares bzw. überzähliges Gerät <strong>und</strong> Inventar sind möglichst<br />

gewinnbringend zu veräußern. Der Erlös muss je nach Zuordnung des Gerätes bzw.<br />

Inventars gemäß Inventarliste der Kasse des Gesamtvereins oder der Abteilung<br />

unter Vorlage eines Belegs zugeführt werden. Über verschenkte<br />

Gegenstände ist ein Beleg vorzulegen.<br />

<strong>§</strong> 9 Zuschüsse<br />

28. Zuschüsse der Kommune <strong>und</strong> anderer öffentlicher wie privater Stellen fließen<br />

dem Verein zu, es sei<br />

denn, die den Zuschuss gewährende Stelle hat eine andere Bestimmung getroffen.<br />

<strong>§</strong> 10 Beitragsermäßigung/Beitragsnachlass<br />

Sozialhilfeempfängern <strong>und</strong> finanziell schwächer Gestellten kann auf Antrag <strong>und</strong> nach<br />

Beschlussfassung des Vorstands Beitragsermäßigung/Beitragsnachlass gewährt<br />

werden.<br />

<strong>§</strong> 11 In-Kraft-Treten<br />

Diese <strong>Finanzordnung</strong> tritt mit ihrer Verabschiedung durch Beschluss der<br />

Mitgliederversammlung in Kraft.<br />

Der Vorstand 10. März 2009<br />

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