1 Finanzordnung § 1 Grundsätze, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ...
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<strong>Finanzordnung</strong><br />
<strong>§</strong> 1 <strong>Gr<strong>und</strong>sätze</strong>, <strong>Wirtschaftlichkeit</strong> <strong>und</strong> <strong>Sparsamkeit</strong><br />
1.<br />
Der Verein ist nach den <strong>Gr<strong>und</strong>sätze</strong>n der <strong>Wirtschaftlichkeit</strong> zu führen. Die<br />
Aufwendungen müssen in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu den erwarteten <strong>und</strong><br />
erzielten Erträgen stehen.<br />
2. Für den Verein gilt generell das Kostendeckungsprinzip.<br />
3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet<br />
werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder hieraus keine<br />
Zuwendungen.<br />
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind<br />
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.<br />
<strong>§</strong> 2 Haushaltsplan<br />
5. Über einen Haushaltsplan <strong>und</strong> Aktivitäten berät der Vorstand.<br />
<strong>§</strong> 3 Jahresabschluss<br />
6. Im Jahresabschluss müssen alle Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben des Vereins für das<br />
abgelaufene Geschäftsjahr nachgewiesen werden. Im Jahresabschluss muss<br />
darüber hinaus eine Vermögensübersicht enthalten sein.<br />
7. Der Jahresabschluss alle drei Jahre ( 1 * je Wahlperiode) wird von den gewählten<br />
Kassenprüfern vor der Wahl des neuen Vorstandes zur Entlastung des alten<br />
Vorstandes geprüft. Darüber hinaus sind die Kassenprüfer berechtigt, regelmäßig<br />
Prüfungen durchzuführen.<br />
8. Die Kassenprüfer überwachen die Einhaltung der <strong>Finanzordnung</strong>.<br />
<strong>§</strong> 4 Verwaltung der Finanzmittel<br />
9. Alle Finanzgeschäfte werden über den Vorstand abgewickelt.<br />
10. Der Kassenwart verwaltet die Vereinkasse.<br />
11. Alle Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben des Vereines werden schriftlich verbucht.<br />
12. Zahlungen werden vom Kassenwart nur geleistet, wenn sie nach <strong>§</strong> 6 dieser<br />
<strong>Finanzordnung</strong> ordnungsgemäß ausgewiesen sind <strong>und</strong> im Rahmen des<br />
Haushaltsplans noch ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen.<br />
13. Der Kassenwart ist für die Einhaltung des Haushaltsplans <strong>und</strong> Kostendeckung<br />
verantwortlich.<br />
1
<strong>§</strong> 5 Erhebung <strong>und</strong> Verwendung der Finanzmittel<br />
14. Alle Mitgliedsbeiträge werden nach der Beitragsordnung vom Verein erhoben.<br />
15. Die Finanzmittel sind entsprechend <strong>§</strong> 2 dieser <strong>Finanzordnung</strong> zu verwenden.<br />
<strong>§</strong> 6 Zahlungsverkehr<br />
16. Der gesamte Zahlungsverkehr wird über die Vereinskasse/Vereinskonto <strong>und</strong><br />
vorwiegend bargeldlos abgewickelt.<br />
17. Über jede Einnahme <strong>und</strong> Ausgabe muss ein Beleg vorhanden sein. Der Beleg<br />
muss den Tag der Ausgabe, den zu zahlenden Betrag, die Mehrwertsteuer <strong>und</strong> den<br />
Verwendungszweck enthalten.<br />
18. Vor der Anweisung eines Rechnungsbetrags durch den Kassenwart muss der<br />
Vorsitzende oder bei dessen Verhinderung dessen Stellvertreter die sachliche<br />
Berechtigung der Ausgabe durch seine Unterschrift bestätigen.<br />
19.<br />
Die bestätigten Rechnungen sind dem Kassenwart, unter Beachtung von<br />
Skontofristen, rechtzeitig zur Begleichung einzureichen.<br />
20. Wegen des Jahresabschlusses sind Barauslagen zum 30.12. des auslaufenden<br />
Jahres beim Hauptkassierer abzurechnen.<br />
<strong>§</strong> 7 Eingehen von Verbindlichkeiten<br />
21. Das Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten im Sinne der Vereinsgeschäfte ist im<br />
Einzelfall vorbehalten:<br />
1.1 Dem 1. Vorsitzenden allein bis zu einer Summe von 500,--Euro.<br />
1.2 Dem Vorstand, mind. 2 Vorstandsmitglieder, bis zu einem Betrag von 2.000,--<br />
Euro.<br />
1.3 Der Kassierer ist berechtigt, Verbindlichkeiten für den Büro-<strong>und</strong><br />
Verwaltungsbedarf einzugehen.<br />
1.4 Der Mitgliederversammlung bei einem Betrag von mehr als 2.000,--Euro.<br />
22. Es ist unzulässig, einen einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang zu teilen, um<br />
dadurch Zuständigkeiten für die Genehmigung der Ausgaben zu begründen.<br />
<strong>§</strong> 8 Inventar<br />
23. Zur Erfassung des Inventars ist vom Vorstand ein Inventarverzeichnis anzulegen.<br />
24. Es sind alle Gegenstände aufzunehmen, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind.<br />
25. Die Inventarliste muss enthalten:<br />
• Bezeichnung des Gegenstands mit kurzer Beschreibung oder Inventarnummer,<br />
• Anschaffungsdatum,<br />
• Bezeichnung des Gegenstandswerts,<br />
• Anschaffung <strong>und</strong> Zeitwert,<br />
2
Aufbewahrungsort.<br />
Gegenstände, die ausgesondert werden, sind mit einer kurzen Begründung<br />
anzuzeigen.<br />
26. Alle drei Jahre ist jeweils zur Mitgliederversammlung vom Vorstand hinsichtlich<br />
des Vereins die Veränderung der Inventurliste anzuzeigen.<br />
27. Unbrauchbares bzw. überzähliges Gerät <strong>und</strong> Inventar sind möglichst<br />
gewinnbringend zu veräußern. Der Erlös muss je nach Zuordnung des Gerätes bzw.<br />
Inventars gemäß Inventarliste der Kasse des Gesamtvereins oder der Abteilung<br />
unter Vorlage eines Belegs zugeführt werden. Über verschenkte<br />
Gegenstände ist ein Beleg vorzulegen.<br />
<strong>§</strong> 9 Zuschüsse<br />
28. Zuschüsse der Kommune <strong>und</strong> anderer öffentlicher wie privater Stellen fließen<br />
dem Verein zu, es sei<br />
denn, die den Zuschuss gewährende Stelle hat eine andere Bestimmung getroffen.<br />
<strong>§</strong> 10 Beitragsermäßigung/Beitragsnachlass<br />
Sozialhilfeempfängern <strong>und</strong> finanziell schwächer Gestellten kann auf Antrag <strong>und</strong> nach<br />
Beschlussfassung des Vorstands Beitragsermäßigung/Beitragsnachlass gewährt<br />
werden.<br />
<strong>§</strong> 11 In-Kraft-Treten<br />
Diese <strong>Finanzordnung</strong> tritt mit ihrer Verabschiedung durch Beschluss der<br />
Mitgliederversammlung in Kraft.<br />
Der Vorstand 10. März 2009<br />
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