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KyDD e.V. Satzung

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11. Aufklärung und Information der Öffentlichkeit über Fragen des Hundewesens, insbesondere im<br />

verantwortungsbewußten Umgang mit Hunden.<br />

12. Förderung des allgemeinen Interesses an der Deutschen Dogge.<br />

§ 4 Aufbau<br />

1. Der Verein umfaßt das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.<br />

2. Der Verein gliedert sich in Landesgruppen.<br />

§ 5 Geschäftsjahr, Erfüllungsort<br />

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Erfüllungsort ist der Sitz des Vereins.<br />

§ 6 Organe des Vereins<br />

Organe des Vereins sind:<br />

1. die Mitgliederversammlung<br />

2. der Vorstand, und zwar:<br />

2.1 der Gesetzliche Vorstand<br />

2.2 der Engere Vorstand (früher=Hauptvorstand)<br />

2.3 der Erweiterte Vorstand<br />

3. Alle Vereinsämter sind ehrenamtlich. Aufwendungen und Auslagen, die im Rahmen der Amtsführung notwendig sind,<br />

werden erstattet, pauschale Aufwandsentschädigungen werden nicht gezahlt. Alle Amtsträger müssen Mitglieder des<br />

Vereins sein und am Tag ihrer Wahl mindestens 1 Jahr dem Verein angehört haben. Für ein Amt im Hauptvorstand<br />

(geschäftsführender Vorstand u. Zuchtleitung/Zuchtbuchführung) müssen am Tag Ihrer Wahl mindestens 5 Jahre dem<br />

Verein angehört haben.<br />

§ 7 Bindungswirkung<br />

1. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes sind für alle Mitglieder bindend, soweit sie nicht in<br />

Widerspruch mit dem Recht der F.C.I. und/oder dem Recht des VDH stehen.<br />

2. Die Durchführung der Beschlüsse in den Landesgruppen obliegt dem Vorstand der Landesgruppe.<br />

§ 7a Ordnungen des Vereines<br />

Der Verein gibt sich folgende Ordnungen, die Bestandteil dieser <strong>Satzung</strong> sind:<br />

1. Zuchtordnung<br />

2. Ausstellungs-Ordnung<br />

3. Zuchtwarte-Ordnung<br />

4. Körordnung<br />

5. Beitrags- und Finanzordnung<br />

6. Gebühren- und Spesenordnung<br />

7. Geschäftsordnung<br />

8. Ehrenratsordnung<br />

9. Ehrungsordnung<br />

10. Richterordnung<br />

Abschnitt: Mitgliedschaft<br />

§ 8 Allgemeines<br />

1. Mitglied im Verein kann jede geschäftsfähige Person werden. Minderjährige bedürfen der Einwilligung ihrer<br />

gesetzlichen Vertreter.<br />

2. Das Mitglied verpflichtet sich, die Bestrebungen des Vereins zu fördern und die in der <strong>Satzung</strong> festgelegten<br />

Bestimmungen einzuhalten, insbesondere die Beschlüsse der Organe zu befolgen und auch für sich den Vorrang des<br />

Verbandsrechts nach Maßgabe des § 1 Absatz 3 anzuerkennen. Unbeschadet disziplinarrechtlicher Maßnahmen kann<br />

das Mitglied bei Verstößen gegen § 19 mit Zuchtverbot und/oder Zuchtbuchsperre belegt werden. Näheres zu Art,<br />

Umfang und Dauer von Zuchtverbot und Zuchtbuchsperre und über das durchzuführende Verfahren regelt die<br />

Zuchtordnung.<br />

Zuchtrichter können unbeschadet disziplinarischer Maßnahmen nach § 19 mit einem zeitlich befristeten oder mit einem<br />

Verbot auf Dauer von der Zuchtrichtertätigkeit ausgeschlossen werden. Näheres hierzu regelt die Zuchtrichterordnung.<br />

§ 9 Anmeldung, Widerspruch<br />

1. Die Anmeldung zur Mitgliedschaft erfolgt beim Schriftführer des Vereins. Hierzu ist das Beitrittsformular auszufüllen<br />

und die festgelegten Zahlungen an den Verein zu leisten.<br />

2. Innerhalb von drei Wochen nach Bekanntgabe des Beitritts in der Vereinszeitschrift der KYDD e.V. kann gegen den<br />

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