KyDD e.V. Satzung
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11. Aufklärung und Information der Öffentlichkeit über Fragen des Hundewesens, insbesondere im<br />
verantwortungsbewußten Umgang mit Hunden.<br />
12. Förderung des allgemeinen Interesses an der Deutschen Dogge.<br />
§ 4 Aufbau<br />
1. Der Verein umfaßt das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.<br />
2. Der Verein gliedert sich in Landesgruppen.<br />
§ 5 Geschäftsjahr, Erfüllungsort<br />
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Erfüllungsort ist der Sitz des Vereins.<br />
§ 6 Organe des Vereins<br />
Organe des Vereins sind:<br />
1. die Mitgliederversammlung<br />
2. der Vorstand, und zwar:<br />
2.1 der Gesetzliche Vorstand<br />
2.2 der Engere Vorstand (früher=Hauptvorstand)<br />
2.3 der Erweiterte Vorstand<br />
3. Alle Vereinsämter sind ehrenamtlich. Aufwendungen und Auslagen, die im Rahmen der Amtsführung notwendig sind,<br />
werden erstattet, pauschale Aufwandsentschädigungen werden nicht gezahlt. Alle Amtsträger müssen Mitglieder des<br />
Vereins sein und am Tag ihrer Wahl mindestens 1 Jahr dem Verein angehört haben. Für ein Amt im Hauptvorstand<br />
(geschäftsführender Vorstand u. Zuchtleitung/Zuchtbuchführung) müssen am Tag Ihrer Wahl mindestens 5 Jahre dem<br />
Verein angehört haben.<br />
§ 7 Bindungswirkung<br />
1. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes sind für alle Mitglieder bindend, soweit sie nicht in<br />
Widerspruch mit dem Recht der F.C.I. und/oder dem Recht des VDH stehen.<br />
2. Die Durchführung der Beschlüsse in den Landesgruppen obliegt dem Vorstand der Landesgruppe.<br />
§ 7a Ordnungen des Vereines<br />
Der Verein gibt sich folgende Ordnungen, die Bestandteil dieser <strong>Satzung</strong> sind:<br />
1. Zuchtordnung<br />
2. Ausstellungs-Ordnung<br />
3. Zuchtwarte-Ordnung<br />
4. Körordnung<br />
5. Beitrags- und Finanzordnung<br />
6. Gebühren- und Spesenordnung<br />
7. Geschäftsordnung<br />
8. Ehrenratsordnung<br />
9. Ehrungsordnung<br />
10. Richterordnung<br />
Abschnitt: Mitgliedschaft<br />
§ 8 Allgemeines<br />
1. Mitglied im Verein kann jede geschäftsfähige Person werden. Minderjährige bedürfen der Einwilligung ihrer<br />
gesetzlichen Vertreter.<br />
2. Das Mitglied verpflichtet sich, die Bestrebungen des Vereins zu fördern und die in der <strong>Satzung</strong> festgelegten<br />
Bestimmungen einzuhalten, insbesondere die Beschlüsse der Organe zu befolgen und auch für sich den Vorrang des<br />
Verbandsrechts nach Maßgabe des § 1 Absatz 3 anzuerkennen. Unbeschadet disziplinarrechtlicher Maßnahmen kann<br />
das Mitglied bei Verstößen gegen § 19 mit Zuchtverbot und/oder Zuchtbuchsperre belegt werden. Näheres zu Art,<br />
Umfang und Dauer von Zuchtverbot und Zuchtbuchsperre und über das durchzuführende Verfahren regelt die<br />
Zuchtordnung.<br />
Zuchtrichter können unbeschadet disziplinarischer Maßnahmen nach § 19 mit einem zeitlich befristeten oder mit einem<br />
Verbot auf Dauer von der Zuchtrichtertätigkeit ausgeschlossen werden. Näheres hierzu regelt die Zuchtrichterordnung.<br />
§ 9 Anmeldung, Widerspruch<br />
1. Die Anmeldung zur Mitgliedschaft erfolgt beim Schriftführer des Vereins. Hierzu ist das Beitrittsformular auszufüllen<br />
und die festgelegten Zahlungen an den Verein zu leisten.<br />
2. Innerhalb von drei Wochen nach Bekanntgabe des Beitritts in der Vereinszeitschrift der KYDD e.V. kann gegen den<br />
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