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<strong>Tierl</strong>ebenversicherung<br />
<strong>von</strong> Aufzucht-, Zucht-, Reit- und<br />
<strong>Fahr</strong>pferden<br />
Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G.<br />
Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
Stand 01.03.2012<br />
ANTRAG
Produktinformationsblatt für die <strong>Tierl</strong>ebenversicherung <strong>von</strong> Pferden und anderen Einhufern<br />
und für die Operationskosten-Versicherung <strong>von</strong> Pferden und anderen Einhufern<br />
Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene <strong>Tierl</strong>ebenversicherung<br />
und die Operationskosten-Versicherung für Pferde geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend.<br />
Der gesamte Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den beigefügten Versicherungsbedingungen.<br />
Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind die dort getroffenen Regelungen. Wir empfehlen Ihnen daher, die<br />
gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig zu lesen.<br />
1. Welchen Versicherungsvertrag bieten wir Ihnen an?<br />
Wir bieten Ihnen eine <strong>Tierl</strong>ebenversicherung und eine Operationskosten-Versicherung für Pferde und andere Einhufer an. Grundlage sind die „Allgemeine<br />
Bedingungen für die <strong>Tierl</strong>ebenversicherung <strong>von</strong> Pferden und anderen Einhufern (AVB TLP 01/2008 der VTV)“, die „Allgemeine Bedingungen<br />
für die Operationskosten-Versicherung <strong>von</strong> Pferden und anderen Einhufern (AVB OPK 12/2008 der VTV)“ sowie alle weiteren im Antrag genannten<br />
Besonderen Bedingungen und Vereinbarungen.<br />
2. Welche Risiken sind versichert, welche sind nicht versichert?<br />
Welche Risiken versichert sind, hängt da<strong>von</strong> ab, ob nur die <strong>Tierl</strong>ebenversicherung, nur die Operationskosten-Versicherung oder beide Versicherungsformen<br />
vereinbart sind.<br />
2.1 In der <strong>Tierl</strong>ebenversicherung sind je nach dem <strong>von</strong> Ihnen gewählten Haftungsumfang Schäden am Pferd, die zum Tod (Verenden, Nottötung)<br />
des Pferdes oder zur Dauernden Unbrauchbarkeit zum versicherten Verwendungszweck führen, versichert. Voraussetzung ist, dass der Schaden infolge<br />
einer vereinbarten Schadenursache (z. B. infolge <strong>von</strong> Krankheit oder Unfall) eintritt. Weiterhin sind Diebstahl und Raub des Pferdes mitversichert.<br />
Die angebotenen Haftungsumfänge variieren je nach Alter und Verwendungszweck des Pferdes.<br />
Welche Haftungsumfänge und Schadenursachen beantragt sind, können Sie Abschnitt 5 des Antrags und Ihrem Versicherungsschein entnehmen.<br />
Die Versicherungssummen sollen jeweils dem Wert des Pferdes entsprechen. Liebhaberwerte bleiben außer Betracht. Einzelheiten hierzu entnehmen<br />
Sie bitte § 7 der AVB TLP 01/2008 der VTV. Je Pferd wird eine Versicherungssumme beantragt. Beachten Sie aber bitte, dass wir uns eine Prüfung<br />
der Höhe der Versicherungssumme vorbehalten, so dass Sie die endgültigen Angaben erst Ihrem Versicherungsschein entnehmen können.<br />
Beantragte Versicherungssumme<br />
Es kann ein Selbstbehalt vereinbart werden, der im Schadenfall vom Entschädigungsbetrag in Abzug gebracht wird. Einzelheiten zum Selbstbehalt<br />
je Pferd finden Sie ebenfalls im Antrag sowie im Versicherungsschein, Einzelheiten zur Entschädigungsberechnung entnehmen Sie bitte § 12 der<br />
AVB TLP 01/2008 der VTV.<br />
2.2 In der Operationskosten-Versicherung ist eine Kostenbeteiligung an den in § 2 der AVB OPK 12/2008 der VTV aufgeführten Operationen versichert,<br />
sofern diese unter Vollnarkose in einer Tierklinik durchgeführt werden. Die Liste der versicherten Operationen sowie die jeweils möglichen Entschädigungsobergrenzen<br />
sind in Ihrem Antrag erläutert.<br />
Der Versicherungsschutz kann wahlweise alle aufgeführten Operationen umfassen oder auf Kolik-Operationen eingeschränkt werden. Sie haben die<br />
Möglichkeit zwischen der Basis- und der Premium-Variante zu wählen, die sich in der Höhe der vereinbarten Entschädigungsobergrenzen unterscheiden.<br />
Welcher Haftungsumfang in der Operationskosten-Versicherung beantragt ist, können Sie Abschnitt 5 oder 6 des Antrags und Ihrem Versicherungsschein<br />
entnehmen.<br />
Entschädigung je Versicherungsfall: Bis zum vereinbarten Höchstbetrag werden die Kosten für versicherte Operationen einschließlich Narkose, Voruntersuchung<br />
sowie Nachbehandlung in der Tierklinik erstattet.<br />
Maximale Entschädigung pro Jahr: Basis-Variante 10.000 EUR bzw.<br />
Premium-Variante 25.000 EUR<br />
Nicht versicherte Risiken zu beiden Versicherungsvarianten sind beispielhaft unter Ziffer 4 dieses Informationsblattes aufgeführt.<br />
3. Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn zahlen und was passiert, wenn Sie ihn nicht oder verspätet zahlen?<br />
Die Höhe Ihres Beitrags ist abhängig vom konkret gewählten Versicherungsschutz und der Art der Zahlweise. Einzelheiten hierzu finden Sie in Ihrem<br />
Antrag. Bei Erteilung dieser Information liegen folgende Eckpunkte zugrunde; beachten Sie aber bitte, dass Sie endgültige Angaben erst Ihrem Versicherungsschein<br />
entnehmen können.<br />
Jahresbeitrag einschließlich Versicherungssteuer:<br />
Beitragsfälligkeit (jährlich, halbjährlich, vierteljährlich, monatlich):<br />
Erste Beitragsfälligkeit zum Versicherungsbeginn am:<br />
Vertragsablauf:<br />
Bitte bezahlen Sie den ersten Beitrag unverzüglich nach Erhalt des Versicherungsscheins. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz erst mit<br />
Veranlassung der Zahlung an uns. Außerdem können wir bis zum Eingang der verspäteten Zahlung vom Vertrag zurücktreten.<br />
Zahlen Sie einen der weiteren Beiträge nicht rechtzeitig, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Außerdem können wir den Vertrag unter bestimmten<br />
Voraussetzungen kündigen.<br />
Falls Sie uns eine Lastschriftermächtigung erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto.<br />
Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag und § 8 der AVB TLP 01/2008 der VTV bzw. § 7 der AVB OPK 12/2008 der VTV.<br />
05 040 10 1440 001 0 03.12<br />
EUR<br />
EUR<br />
Datum<br />
Datum
4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen?<br />
Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen unangemessen hohen Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige<br />
Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen.<br />
Bei allen Verträgen sind insbesondere alle Schäden, die aus vorsätzlicher Handlung hervorgehen, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Darüber<br />
hinaus sind Folgen <strong>von</strong> Mängeln und Krankheiten einschließlich angeborener Fehlentwicklungen, die bei Beginn der Versicherung bereits vorhanden<br />
waren, nicht versichert.<br />
In der <strong>Tierl</strong>ebenversicherung sind die Kosten für Fütterung und Pflege sowie die Kosten tierärztlicher Untersuchungen und Behandlungen ausgeschlossen.<br />
Darüber hinaus bieten wir bestimmte Haftungsumfänge nicht für alle Pferde an. Beispielsweise können Rennpferde und Pferde, die<br />
11-jährig und älter sind, nicht mit dem Haftungsumfang „Dauernde Unbrauchbarkeit zum Reiten und <strong>Fahr</strong>en“ versichert werden.<br />
In der Operationskosten-Versicherung sind unter anderem Gelenkoperationen zur Entfernung <strong>von</strong> Gelenkkörpern (Chips), Kastration, Sterilisation<br />
und Hufbeschlag ausgeschlossen. Nicht erstattet werden beispielsweise Aufwendungen für <strong>Fahr</strong>tkosten des behandelnden Tierarztes und ambulante<br />
Behandlungen.<br />
Diese Aufzählungen sind nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte den AVB<br />
TLP 01/2008 der VTV und den AVB OPK 12/2008 der VTV.<br />
5. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?<br />
Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig<br />
beantworten. Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie<br />
haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch<br />
vorzeitig vom Vertrag lösen.<br />
Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 5 der AVB TLP 01/2008 der VTV bzw. § 5 der AVB OPK 12/2008 der VTV.<br />
6. Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?<br />
Während der Vertragslaufzeit sind Sie verpflichtet, uns jede erhebliche Störung im Allgemeinbefinden des Pferdes zu melden, die es erforderlich<br />
macht einen Tierarzt hinzuzuziehen. Dabei kann es sich zum Beispiel um Lahmheiten, Koliken oder andere Erkrankungen handeln oder um Umstände,<br />
die eine Operation erforderlich werden lassen können.<br />
Einzelheiten entnehmen Sie bitte §§ 2 und 11 der AVB TLP 01/2008 der VTV bzw. § 10 der AVB OPK 12/2008 der VTV.<br />
7. Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?<br />
Vor allem muss uns jeder Versicherungsfall unverzüglich angezeigt werden. Darüber hinaus sind Sie beispielsweise verpflichtet, den Schaden so<br />
weit wie möglich abzuwenden bzw. zu mindern. Das schließt zum Beispiel die Verpflichtung ein, bei Erkrankungen und Unfällen des Pferdes unverzüglich<br />
einen Tierarzt hinzuzuziehen.<br />
Sie sind ferner verpflichtet, uns durch wahrheitsgemäße Schadensberichte bei der Schadensermittlung und -regulierung zu unterstützen. Dies umfasst<br />
auch die Übermittlung angeforderter Tierarztgutachten und sonstiger diagnostischer Unterlagen.<br />
Für die <strong>Tierl</strong>ebenversicherung weisen wir insbesondere darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, vor einer Nottötung unsere Einwilligung einzuholen.<br />
Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Einzelheiten zu Ihren Pflichten und den Rechtsfolgen<br />
<strong>von</strong> Pflichtverletzungen entnehmen Sie bitte §§ 2 und 11 der AVB TLP 01/2008 der VTV bzw. § 10 der AVB OPK 12/2008 der VTV.<br />
8. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?<br />
Der Versicherungsschutz beginnt an dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags rechtzeitig erfolgt, frühestens<br />
jedoch nach Ablauf der vereinbarten Wartezeiten. Die Wartezeiten zur <strong>Tierl</strong>ebenversicherung sind im Einzelnen in § 9 der AVB TLP 01/2008<br />
der VTV zu entnehmen. Für die Operationskosten-Versicherung gilt abweichend <strong>von</strong> § 8 der AVB OPK der VTV eine Wartezeit <strong>von</strong> einem Monat für<br />
Kolik-Operationen und eine Wartezeit <strong>von</strong> drei Monaten für alle anderen versicherten Operationen.<br />
Den bei Erteilung dieses Blattes zugrunde gelegten Vertragsbeginn entnehmen Sie bitte Ziffer 3 dieser Information. Dort finden Sie auch Hinweise<br />
zur Vertragslaufzeit und zum Vertragsende.<br />
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit <strong>von</strong> mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag<br />
nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit <strong>von</strong> mehr als drei Jahren, können Sie diesen<br />
schon zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Beachten Sie auch hier, dass uns Ihre Kündigung hierbei drei Monate<br />
vor Ablauf der ersten drei Jahre Ihrer Vertragslaufzeit zugehen muss.<br />
Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 9 der AVB TLP 01/2008 der VTV bzw. § 8 der AVB OPK 12/2008 der VTV.<br />
9. Wie können Sie Ihren Vertrag beenden?<br />
Neben den unter Ziffer 8 dieses Blattes beschriebenen Kündigungsmöglichkeiten zum Ablauf des Vertrages besteht auch ein Kündigungsrecht,<br />
wenn der Versicherungsfall eingetreten ist.<br />
Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 15 der AVB TLP 01/2008 der VTV bzw. § 14 der AVB OPK 12/2008 der VTV.<br />
Das Produktinformationsblatt erläutert die wichtigsten Bestimmungen Ihres Versicherungsvertrages. Haben Sie weitere Fragen? Ihre betreuende<br />
Agentur berät Sie gern.
Jahresnettobeiträge<br />
Erläuterung der Abkürzungen: ToN: Tod (Verenden, Nottötung)<br />
DU: Dauernde Unbrauchbarkeit<br />
DZU: Dauernde Zuchtuntauglichkeit<br />
VSU: Versicherungssumme<br />
Allgefahrendeckung (Reit-, <strong>Fahr</strong>- und Aufzuchtpferde)<br />
Eintrittsalter VSU Beitrag (%) Beitrag (%) Beitrag (%) Beitrag (%)<br />
für ToN für ToN/DU für ToN für ToN/DU<br />
Großpferde Ponys und Kleinpferde<br />
Fohlen bis inkl. 2.500 3,3 3,3 3 3<br />
Fohlen bis inkl. 5.000 4,4 4,4 4 4<br />
Fohlen bis inkl. 7.500 5,5 5,5 5 5<br />
Fohlen über 7.500 6,6 6,6 5,9 5,9<br />
1-2-Jährige bis inkl. 7.500 5 6,7 4,5 6<br />
1-2-Jährige über 7.500 5 8 4,5 7,2<br />
3-5-Jährige alle 5 8 4,5 7,2<br />
6-8-Jährige bis inkl. 2.500 5 8,3 4,5 7,5<br />
6-8-Jährige bis inkl. 7.500 5 9,5 4,5 8,6<br />
6-8-Jährige über 7.500 5 10,5 4,5 9,5<br />
9-10-Jährige bis inkl. 2.500 5 9 4,5 8,1<br />
9-10-Jährige bis inkl. 7.500 5 10 4,5 9<br />
9-10-Jährige über 7.500 5 11 4,5 9,9<br />
11-13-Jährige alle 5 n.a. 4,5 n.a.<br />
Selbstbehalte: 0 % 20% / 20% 0 % 20% / 20%<br />
Zusatztarife Ponys und<br />
„zur Allgefahrendeckung (Reit-, <strong>Fahr</strong>- und Aufzuchtpferde)“ Großpferde Kleinpferde<br />
DZU infolge Krankheit oder Unfall 1,00 % 0,90 %<br />
Teilnahme an Vielseitigkeits-, <strong>Fahr</strong>- und Distanzritt-Prüfungen je 1,00 % 0,90 %<br />
<strong>Fahr</strong>en und Schleifen <strong>von</strong> Langholz 2,00 % 1,80 %<br />
Kolik-Operationskosten-Versicherung Premium-Variante 60,- EUR 60,- EUR<br />
Kolik-Operationskosten-Versicherung Basis-Variante 40,- EUR 40,- EUR<br />
Allgefahrendeckung (Zuchtpferde)<br />
Geschlecht Eintrittsalter Beitrag (%) für ToN Beitrag (%) für ToN<br />
Großpferde Ponys und Kleinpferde<br />
Hengst 2-13-Jährige 3,5 3,2<br />
Stute 3-13-Jährige 4,7 4,2<br />
Selbstbehalte: 0 % 0 %<br />
Zusatztarife Ponys und<br />
„zur Allgefahrendeckung (Zuchtpferde)“ Großpferde Kleinpferde<br />
DZU infolge Krankheit oder Unfall 1,00 % 0,90 %<br />
Kolik-Operationskosten-Versicherung Premium-Variante 60,- EUR 60,- EUR<br />
Kolik-Operationskosten-Versicherung Basis-Variante 40,- EUR 40,- EUR<br />
Operationskosten-Versicherung<br />
Ponys und<br />
Großpferde Kleinpferde<br />
Premium-Veriante 150,- EUR 150,- EUR<br />
Basis-Variante 80,- EUR 80,- EUR<br />
Tarifbestimmungen und Allgemeine Hinweise<br />
Geltungsbereich ist Westeuropa.<br />
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Nebenabreden gelten nur, wenn sie <strong>von</strong> der Gesellschaft schriftlich bestätigt werden.<br />
05 040 10 1440 001 0 03.12<br />
Unfalldeckung (Reit-, <strong>Fahr</strong>-, Zucht- und Aufzuchtpferde)<br />
Unabhängig <strong>von</strong><br />
Eintrittsalter und VSU<br />
Großpferde Ponys und Kleinpferde<br />
ToN 1,70 % 1,50 %<br />
ToN/DU 2,80 % 2,50 %<br />
Selbstbehalte: 0 % 0 %<br />
Zusatztarife<br />
„zur Unfalldeckung (Reit-, <strong>Fahr</strong>-, Zucht- und Aufzuchtpferde)“ Großpferde Kleinpferde<br />
DZU infolge Unfall: 0,50 % 0,50 %<br />
Teilnahme an Vielseitigkeits-, <strong>Fahr</strong>- und Distanzritt-Prüfungen je 1,00 % 0,90 %<br />
<strong>Fahr</strong>en und Schleifen <strong>von</strong> Langholz 2,00 % 1,80 %<br />
Kolik-Operationskosten-Versicherung Premium-Variante 60,- EUR 60,- EUR<br />
Kolik-Operationskosten-Versicherung Basis-Variante 40,- EUR 40,- EUR<br />
Erforderliche Tierarztgutachten und Röntgenbilder<br />
Allgefahrendeckung ToN / DU<br />
Tierarztgutachten immer erforderlich<br />
erforderliche Röntgenbilder:<br />
Versicherungssumme Alter Art der Aufnahmen<br />
4-jährige und vorne beidseits Oxspring<br />
ab 7.501,-- EUR<br />
ältere Pferde vorne beidseits Zehe 90°<br />
vorne beidseits Oxspring<br />
4-jährige und<br />
ab 10.000,-- EUR<br />
vorne beidseits Zehe 90°<br />
ältere Pferde<br />
hinten beidseits Sprunggelenk 70° und 115°<br />
vorne beidseits Oxspring<br />
alle Pferde<br />
ab 12.500,-- EUR<br />
vorne beidseits Zehe 90°<br />
außer Fohlen<br />
hinten beidseits Sprunggelenk 70° und 115°<br />
Bis zu einer Versicherungssumme <strong>von</strong> 20.000,- EUR kann die Beurteilung der Röntgenbilder<br />
durch den Haustierarzt des VN erfolgen. In diesem Fall ist der Röntgenbeurteilungsbogen<br />
vorzulegen.<br />
Allgefahrendeckung ToN<br />
Tierarztgutachten ab VSU 5.001,-- EUR<br />
Unfalldeckung ToN / DU<br />
Tierarztgutachten ab VSU 25.001,-- EUR<br />
Unfalldeckung ToN, und Operationskosten-Versicherung<br />
kein Tierarztgutachten erforderlich<br />
� Bündelungsfähige Sparten Haftpflicht-, Sach-, Rechtschutz- und Ertragsschadenversicherung<br />
� Laufzeiten und Wartezeiten<br />
Laufzeit<br />
Wartezeit<br />
Bei einer Vertragsdauer <strong>von</strong> mindestens einem Jahr verlängert sich der Versicherungsvertrag jewils um ein weiteres<br />
Jahr, wenn er nicht drei Monate vor dem Ablauf schriftlich gekündigt wird.<br />
<strong>Tierl</strong>eben-Versicherung Operationskosten-Versicherung<br />
Beitrag bei unterjährigen Laufzeiten<br />
bis zu einem Monat<br />
bis zu drei Monaten<br />
bis sieben Monaten<br />
mehr als sieben Monate<br />
25 %<br />
50 %<br />
75 %<br />
voller Jahresbeitrag<br />
Die Wartezeiten (§9 AVB TLP 01/2008) gelten<br />
auch bei unterjährigen Laufzeiten<br />
Kolik-Operationen<br />
sonstige versicherte<br />
Operationen<br />
� Einzugsermächtigung gilt auch für Ersatzverträge, Gebühren und evtl. Mahnkosten<br />
Mindestlaufzeit: ein Jahr<br />
ein Monat<br />
(gemäß §8 AVB OPK 12/2008)<br />
drei Monate<br />
(abeichend <strong>von</strong> §8 AVB OPK 12/2008)
externe Mitarbeiter-Nr./Bankmitarbeiter zusätzl. MA zusätzl. MA<br />
Fremdagentur<br />
Bemerkungen<br />
05 040 10 1440 001 0 03.12<br />
KD-Art<br />
AKT-KZ: Prod<br />
BVB<br />
Interne statistische Daten<br />
1. Vertragsgrundlagen<br />
� Es gelten die „Allgemeine Bedingungen für die <strong>Tierl</strong>ebenversicherung <strong>von</strong> Pferden und anderen Einhufern (AVB TLP 01/2008 der VTV)“, die<br />
„Allgemeine Bedingungen für die Operationskosten-Versicherung <strong>von</strong> Pferden und anderen Einhufern (AVB OPK 12/2008 der VTV)“ und die<br />
unter Vertragsgrundlagen zusätzlich genannten Bedingungen und Risikobeschreibungen.<br />
2. Zu versicherndes Pferd<br />
3. Verwendungszweck<br />
� Verbundener Kunde<br />
(siehe Leiste „interne<br />
statistische Daten“)<br />
Stellen-Nr. Stellen-Nr.<br />
FD-Nr. Versicherungsschein-Nr. Agentur-Nr.<br />
BG<br />
� Neu<br />
� Ersatz<br />
2 3<br />
Name, Vorname, Titel<br />
Zustellvermerk/Namensergänzung<br />
Straße, Hausnummer<br />
Postleitzahl Ort<br />
Telefon (Vorwahl/Anschluss) privat* Telefax (Vorwahl/Anschluss) privat*<br />
Geburtsort/GROKU-Nr. Geburtsdatum<br />
Nationalität*<br />
Lnd.-KZ<br />
Mitarbeiter Genossenschaft/Verbundunternehmen<br />
� ja, genaue Bezeichnung<br />
� nein, Branche des Unternehmens<br />
<strong>R+V</strong>-Kunde � ja � nein � best. <strong>R+V</strong>-Versicherungsvertrags-Nr. oder � KD-Nr.<br />
Angaben des Antragstellers (Versicherungsnehmer)<br />
Bei � ist Zutreffendes anzukreuzen. Zutreffende Ziffern/Buchstaben bitte in die entsprechenden Datenfelder eintragen.<br />
Telefon (Vorwahl/Anschluss) geschäftlich*<br />
Geschlecht<br />
Geburtsdatum<br />
Größe<br />
Stockmass<br />
Lebensnummer /<br />
Equidenpass-Nr.<br />
Telefax (Vorwahl/Anschluss) geschäftlich*<br />
E-Mail-Adresse* Sie können die Nutzung der E-Mail-Adresse jederzeit kostenlos untersagen. E-Mail an redaktion@ruv.de genügt.<br />
Hengst<br />
Stute<br />
Wallach<br />
ausgeübter Beruf externe Kundennummer<br />
Name; Farbe; Abzeichen; Brand; Rasse Vater<br />
� Reiten und <strong>Fahr</strong>en<br />
Vater der Mutter<br />
Kaufpreis ohne<br />
Nebenkosten EUR im Besitz seit:<br />
Grp.-S.-Vertr.-Nr.<br />
Postfach<br />
Anrede<br />
1 Herr<br />
2 Frau<br />
3 Herr + Frau<br />
4 Firma<br />
5 ohne Anrede<br />
� Arbeiter � Angestellte � leit. Angest. � Beamte � Selbstständige Haushaltsgröße:* � Ein-Personen-Haushalt<br />
� in Ausbildung � Hausfrau/-mann � Vereine/Verbände � Unternehmen � Mehr-Personen-Haushalt<br />
� Zucht (bei zusätzlicher Verwendung als Reit- und / oder <strong>Fahr</strong>pferd bitte Angaben unter Verwendungszweck „Reiten und <strong>Fahr</strong>en“ ergänzen)<br />
� Haus-/Wohneigentum<br />
� Mieter<br />
Vorbesitzer<br />
(bitte vollständige Anschrift angeben)<br />
� Aufzucht (inkl. Fohlen) � Dressur � Springen � <strong>Fahr</strong>en � Western � Freizeit � sonstiges: _________________________________<br />
� Vielseitigkeitsprüfungen** � Distanzritte** � <strong>Fahr</strong>prüfungen** � <strong>Fahr</strong>en und Schleifen <strong>von</strong> Langholz** (**nur gegen Zuschlag mitversichert)<br />
Erfolge<br />
laufendes Jahr<br />
letztes Jahr<br />
Zuchtstute<br />
Zuchthengst<br />
KI.A<br />
Sieg Platz<br />
KI.L<br />
Sieg Platz<br />
KI.M<br />
Sieg Platz<br />
KI.S<br />
Sieg Platz<br />
sonstige Erfolge<br />
Anzahl Zuchtjahre Anzahl lebender Fohlen letztes Deckdatum letztes lebendes Fohlen geboren am:<br />
Decktaxe EUR Anzahl gedeckter Stuten Anzahl befruchteter Stuten<br />
gekört am: HLP am: Punkte Vorjahr lfd. Jahr Vorjahr lfd. Jahr Vorjahr lfd. Jahr<br />
*) freiwillige Angaben gemäß Bundesdatenschutzgesetz
4. Fragen an den Antragsteller<br />
Hinweis auf die Rechtsfolgen der Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht<br />
Bestandteil des Antrags sind einige Fragen an den Versicherungsnehmer. Sie sind als Versicherungsnehmer für die korrekte Beantwortung verantwortlich.<br />
Die Antworten sind Grundlage für die weitere Bearbeitung des Antrags und werden Bestandteil des Versicherungsvertrages.<br />
Wichtig für uns ist die Angabe aller Ihnen bekannten Umstände, die Einfluss auf den Eintritt des versicherten Risikos haben könnten. Anzugeben sind<br />
auch Umstände, die für Sie möglicherweise keine oder nur eine geringe Bedeutung haben.<br />
Bitte lesen Sie die Fragen sorgfältig und beantworten Sie diese vollständig und ausführlich. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet (vorvertragliche<br />
Anzeigepflicht). Sie verletzen die vorvertragliche Anzeigepflicht, wenn Sie z. B. die gestellten Fragen unvollständig oder falsch beantworten.<br />
Verletzen Sie Ihre oben beschriebene Anzeigepflicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, können wir vom Vertrag zurücktreten. Für den Fall eines fahrlässigen<br />
Verstoßes können wir den Vertrag mit einer Frist <strong>von</strong> einem Monat kündigen. Rücktritts- und Kündigungsrecht sind ausgeschlossen, wenn wir<br />
den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Die anderen Bedingungen<br />
werden auf unser Verlangen hin rückwirkend, bei einer <strong>von</strong> Ihnen nicht zu vertretenen Pflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode<br />
Vertragsbestandteil. Sämtliche oben genannten Rechte können wir nicht geltend machen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die<br />
Unrichtigkeit der Anzeige kannten.<br />
Deshalb kontrollieren Sie nochmals, ob alle Fragen vollständig und korrekt beantwortet sind, bevor Sie den Antrag unterschreiben. Dies gilt<br />
insbesondere, wenn Ihnen eine andere Person beim Ausfüllen des Antrags geholfen hat.<br />
1. Ist das zu versichernde Pferd gesund und frei <strong>von</strong> Mängeln? � ja � nein (Wenn „nein“, bitte nähere Angaben:)<br />
2. War das zu versichernde Pferd innerhalb der letzten 12 Monate in tierärztlicher Behandlung?<br />
� ja � nein (Wenn „ja“, bitte Datum und Ursachen der Erkrankungen:)<br />
3. Wurde das zu versichernde Pferd bereits aufgrund einer Kolikerkrankung operiert? � ja � nein<br />
4. War das Pferd schon vorher versichert? � ja � nein (wenn „ja“, welche Gesellschaft?)<br />
5. Mitbesitzer:<br />
6. Standort des Pferdes:<br />
5. Haftungsumfang (nicht gewünschte Teile bitte abwählen)<br />
5.1 Allgefahrenversicherung nicht gewünscht / verfügbar<br />
Tod (Verenden, Nottötung) infolge <strong>von</strong> Krankheit, Unfall (einschließlich Tod infolge unfallbedingter Ataxie und unfallbedingter Sehnenverletzungen),<br />
Trächtigkeit und Geburt bei Stuten, Operation, Kastration bei Hengsten (§ 2A Nr. 1a-f AVB TLP), Transport (§ 2A Nr. 1g AVB TLP: Für private unentgeltliche<br />
Transporte sind Schäden infolge Transportmittelunfall mitversichert), Brand, Blitzschlag, Explosion (§ 2A Nr. 3 AVB TLP). Diebstahl, Raub und<br />
Abschlachten in diebischer Absicht (§ 2B AVB TLP).<br />
Selbstbehalt: Bei Einschluss DU 20%, ohne DU kein Selbstbehalt<br />
Höchstaufnahmealter: Bei Einschluss DU 10jährig, ohne DU 13jährig<br />
Mindestaufnahmealter: 7. Lebenstag<br />
Einschluss: Dauernde Unbrauchbarkeit zum Reiten oder <strong>Fahr</strong>en (DU) nicht gewünscht / verfügbar<br />
Einschluss: Dauernde Unbrauchbarkeit zum Reiten oder <strong>Fahr</strong>en (DU) infolge <strong>von</strong> Krankheit (§ 2E Nr. 1a AVB TLP),<br />
Unfall (einschließlich Unbrauchbarkeit infolge unfallbedingter Ataxie und unfallbedingter Sehnenverletzungen (§ 2E Nr. 1b AVB TLP)).<br />
Der Einschluss <strong>von</strong> DU ist nicht möglich, wenn das Pferd an Vielseitigkeitsprüfungen teilnimmt.<br />
Selbstbehalt: 20%<br />
Höchstaufnahmealter: 10jährig<br />
Mindestaufnahmealter: 7. Lebenstag<br />
5.2 nur Unfallversicherung nicht gewünscht<br />
(falls die Allgefahrenversicherung nicht gewünscht oder nicht verfügbar ist)<br />
Tod (Verenden, Nottötung) infolge Unfall (ausgeschlossen ist: Tod infolge unfallbedingter Ataxie und unfallbedingter Sehnenverletzungen (§ 2A Nr. 1b<br />
AVB TLP)), Transport (§ 2A Nr. 1g AVB TLP: Für private unentgeltliche Transporte sind Schäden infolge Transportmittelunfall mitversichert), Brand,<br />
Blitzschlag, Explosion (§ 2A Nr. 3 AVB TLP). Diebstahl, Raub und Abschlachten in diebischer Absicht (§ 2B AVB TLP).<br />
Selbstbehalt: kein Selbstbehalt<br />
Höchstaufnahmealter: kein Höchstaufnahmealter<br />
Mindestaufnahmealter: 7. Lebenstag<br />
Einschluss: Dauernde Unbrauchbarkeit zum Reiten oder <strong>Fahr</strong>en (DU) nicht gewünscht / verfügbar<br />
Einschluss: Dauernde Unbrauchbarkeit zum Reiten oder <strong>Fahr</strong>en infolge <strong>von</strong> Unfall, (ausgeschlossen ist Dauernde Unbrauchbarkeit infolge<br />
unfallbedingter Ataxie und unfallbedingter Sehnenverletzungen (§ 2E Nr. 1b AVB TLP)).<br />
Der Einschluss <strong>von</strong> DU ist nicht möglich, wenn das Pferd an Vielseitigkeitsprüfungen teilnimmt.<br />
Selbstbehalt: kein Selbstbehalt<br />
Höchstaufnahmealter: 18jährig<br />
Mindestaufnahmealter: 7. Lebenstag<br />
5.3 Operationskosten-Versicherung<br />
Versicherungsschutz besteht, wenn eine Veränderung des Gesundheitszustandes während der Vertragslaufzeit auftritt, die einen chirurgischen Eingriff unter<br />
Vollnarkose (Operation) erforderlich macht und diese Operation in einer Klinik durchgeführt wird (§ 2 Nr.1 AVB OPK). Abweichend <strong>von</strong> § 8 der AVB OPK der<br />
VTV gilt eine Wartezeit <strong>von</strong> einem Monat für Kolik-Operationen und eine Wartezeit <strong>von</strong> drei Monaten für alle anderen versicherten Operationen.<br />
5.3.1 Premium-Variante nicht gewünscht<br />
Der Versicherungsschutz umfasst eine Kostenbeteiligung bis zu 3.000,- EUR bei Operationen zur Behandlung <strong>von</strong> Magen-Darm-Koliken, Operationen mit<br />
Eröffnung der Brust- oder Bauchhöhle und Operationen zur Behandlung <strong>von</strong> Frakturen sowie eine Kostenbeteiligung bis zu 1.000,- EUR bei Operationen zur<br />
Entfernung <strong>von</strong> Tumoren, <strong>von</strong> Organen oder Organteilen, Zahn- und Kieferoperationen, Operationen <strong>von</strong> unfallbedingten und akuten Sehnen-, Bänder- und<br />
Muskelrissen und Wunden, alle sonstigen Operationen zur Behandlung <strong>von</strong> akuten und lebensbedrohlichen Verletzungen und Erkrankungen und Operationen<br />
zur Geburtshilfe (§ 2 Nr. 2 AVB OPK).<br />
Jahreshöchstentschädigung: 25.000,- EUR<br />
5.3.2 Basis-Variante nicht gewünscht<br />
Der Versicherungsschutz umfasst eine Kostenbeteiligung bis zu 1.500,- EUR bei Operationen zur Behandlung <strong>von</strong> Magen-Darm-Koliken, Operationen mit<br />
Eröffnung der Brust- oder Bauchhöhle und Operationen zur Behandlung <strong>von</strong> Frakturen sowie eine Kostenbeteiligung bis zu 500,- EUR bei Operationen zur<br />
Entfernung <strong>von</strong> Tumoren, <strong>von</strong> Organen oder Organteilen, Zahn- und Kieferoperationen, Operationen <strong>von</strong> unfallbedingten und akuten Sehnen-, Bänder- und<br />
Muskelrissen und Wunden, alle sonstigen Operationen zur Behandlung <strong>von</strong> akuten und lebensbedrohlichen Verletzungen und Erkrankungen und Operationen<br />
zur Geburtshilfe (§ 2 Nr. 2 AVB OPK).<br />
Jahreshöchstentschädigung: 10.000,- EUR<br />
05 040 10 1440 001 0 03.12
6.1 Kolik-Operationskosten-Versicherung<br />
6.1.1 Premium-Variante nicht gewünscht<br />
Der Versicherungsschutz umfasst eine Kostenbeteiligung bis zu 3.000,- EUR und ist beschränkt auf Operationen zur Behandlung <strong>von</strong> Magen-Darm-Koliken.<br />
Bedingungsgemäß gilt eine Wartezeit <strong>von</strong> einem Monat (§ 8 der AVB OPK der VTV)<br />
6.1.2 Basis-Variante nicht gewünscht<br />
Der Versicherungsschutz umfasst eine Kostenbeteiligung bis zu 1.500,- EUR und ist beschränkt auf Operationen zur Behandlung <strong>von</strong> Magen-Darm-Koliken.<br />
Bedingungsgemäß gilt eine Wartezeit <strong>von</strong> einem Monat (§ 8 der AVB OPK der VTV)<br />
6.2 Dauernde Zuchtuntauglichkeit nicht gewünscht<br />
Versichert ist die dauernde Zuchtuntauglichkeit (§ 2C AVB TLP). Kein Selbstbehalt<br />
Versicherungssumme<br />
<strong>Tierl</strong>ebenversicherung<br />
Ich bin damit einverstanden, dass die VTV die Beiträge zu dieser Versicherung bis auf Widerruf <strong>von</strong> dem angegebenen Konto abbuchen lässt. �<br />
Bankleitzahl Konto-Nummer Bank, Filiale, Ort, Unterschrift bei abweichendem Kontoinhaber<br />
05 040 10 1440 001 0 03.12<br />
6. Zusatzdeckung zur Allgefahren- oder Unfallversicherung<br />
7. Beitrag<br />
Beitrag Haupttarife<br />
% +<br />
Beitragszuschlag<br />
Zusatztarife<br />
% =<br />
Beitrag Gesamt<br />
% �<br />
Versicherungssumme<br />
<strong>Tierl</strong>ebenversicherung =<br />
Zwischensumme<br />
EUR<br />
Jahresnettobeitrag<br />
wahlweise: OP-Kosten-Versicherung<br />
Kolik-OP-Kosten-Versicherung +<br />
EUR =<br />
EUR<br />
Rabatte: Dauernachlass<br />
Beitrag nach Abzug Rabatt *<br />
EUR<br />
FN-Mitglied Nr. persönl. Mitglied / Mitgliedsbetrieb FN<br />
Vers.-Steuer +<br />
EUR<br />
Bündelungsrabatt: � Vertragsnr. 1<br />
Jahresbeitrag Gesamt =<br />
EUR<br />
Vertragsnr. 2<br />
Vertragsnr. 3<br />
* Mindestbeitrag 50,- EUR<br />
8. Besondere Vereinbarungen (nur gültig nach schriftlicher Bestätigung durch die Gesellschaft)<br />
Vorläufige Deckungszusage erteilt:<br />
ja nein<br />
9. Vorläufige Deckungszusage (VDZ)<br />
Wir bestätigen Ihnen für die Lebendtierversicherung rechtsverbindlich vorläufigen Versicherungsschutz ab dem u. g. Versicherungsbeginn, 12:00 Uhr, für Verluste durch Tod (Verenden, Nottötung) infolge<br />
Unfall. Ausgeschlossen ist der Tod infolge unfallbedingter Ataxie und unfallbedingter Sehnenverletzungen. �<br />
Empfangsbestätigung (Quittung) zur Übergabe relevanter Dokumente<br />
Hiermit bestätige ich durch meine Unterschrift, dass mir die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die<br />
Verbraucherinformationen nach der aufgrund des § 7 Absatz 2 VVG erlassenen Rechtsverordnung in Textform vor Unterzeichnung des Antrags in folgender Weise übergeben wurden:<br />
Bedingungsheft Agrar mit der Versionsnummer oder<br />
Allgemeine Bedingungen für die <strong>Tierl</strong>ebenversicherung <strong>von</strong> Pferden und anderen Einhufern (AVB TLP 01/2008 der VTV)<br />
Allgemeine Bedingungen für die Operationskosten-Versicherung <strong>von</strong> Pferden und anderen Einhufern (AVB OPK 12/2008 der VTV)<br />
Merkblatt zur Datenverarbeitung<br />
Produktinformationsblatt<br />
Satzung<br />
übermittelt per:<br />
Heft, Formular, Ausdruck CD-Rom e-Mail<br />
Maklervertrag liegt vor<br />
Versicherungsbeginn �<br />
(frühestens ein Tag nach Antragstellung) Versicherungsablauf Zahlungsweise<br />
0 1<br />
Nur gültig für Versicherungssummen bis EUR 20.000. Eine vorläufige Deckungszusage für Versicherungssummen<br />
größer EUR 20.000 ist erst nach schriftlicher Bestätigung durch einen Direktionsbetrieb der VTV gültig.<br />
Ort, Datum Unterschrift des Kunden (bei Minderjährigen: Unterschrift des gesetzlichen Vertreters)<br />
oder<br />
Ich bin damit einverstanden, dass ich die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die<br />
Verbraucherinformationen nach der aufgrund des § 7 Absatz 2 VVG erlassenen Rechtsverordnung in Textform erst mit dem Versicherungsschein erhalte. Dieses Einverständnis bekunde ich<br />
auf der <strong>von</strong> mir zu unterschreibenden separaten Zustimmungserklärung.<br />
10. Beginn / Ablauf / Zahlungsweise<br />
12 Uhr 12 Uhr jährlich<br />
1/<br />
11. Einzugsermächtigung / Unterschriften<br />
Liegt der Versicherungsbeginn vor Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist, bin ich damit einverstanden, dass der Versicherungsschutz mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn<br />
einsetzt (wenn dies nicht erwünscht ist, bitte streichen).<br />
Bevor Sie diesen Antrag unterschreiben, lesen Sie bitte die Rückseite. Diese enthält die Verbraucherinformationen gemäß InfoV, den Hinweis auf Ihr Widerspruchsrecht<br />
gegen Werbung sowie Markt- und Meinungsforschung, die Vertragsgrundlagen, die Sanktionsklausel, die Allgemeinen Hinweise sowie die Schlusserklärung mit der<br />
Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz und zur Schweigepflichtentbindung; sie sind wichtige Bestandteile des Vertrages. Sie machen mit Ihrer<br />
Unterschrift die Schlusserklärung zum Inhalt des Antrages.<br />
Der Vermittler hat ein Beratungsprotokoll erstellt und dem Versicherungsnehmer ausgehändigt.<br />
Der Kunde verzichtet auf die Beratung und Dokumentation durch den Vermittler. Eine Verzichtserklärung wurde erstellt und dem Kunden ausgehändigt.<br />
Ort Datum<br />
Unterschrift und Stempel des Vermittlers<br />
Stempel und Unterschrift des Vermittlers Ort, Datum Unterschrift des Kunden (bei Minderjährigen: Unterschrift des gesetzlichen Vertreters)
Verbraucherinformationen gemäß § 1 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV)<br />
1. Risikoträger<br />
Risikoträger ist die<br />
Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a. G.<br />
Raiffeisenplatz 1<br />
65189 Wiesbaden<br />
vertreten durch den Vorstand: Dr. Norbert Rollinger, Vorsitzender; Heinz-Jürgen Kallerhoff<br />
Sitz: Wiesbaden (Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden), Handelsregister Nr. HRB 2173 Amtsgericht Wiesbaden, Steuer-Nr. 45 223 01430, Umsatzsteuer-ID-Nr. DE 114106927<br />
Die Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a. G. betreibt Tierversicherungen sowie die Verwaltung <strong>von</strong> Versorgungseinrichtungen und sonstige Geschäfte, die im engen<br />
wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Versicherungsbetrieb stehen.<br />
Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn.<br />
2. Wesentliche Merkmale der Versicherung<br />
Die für die <strong>von</strong> Ihnen beantragte Versicherung wesentlichen Merkmale entnehmen Sie bitte diesem Antrag, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie diesen<br />
Verbraucherinformationen.<br />
Für das Versicherungsverhältnis gelten die "Allgemeine Bedingungen für die <strong>Tierl</strong>ebenversicherung <strong>von</strong> Pferden und anderen Einhufern (AVB TLP 01/2008 der VTV)" sowie<br />
– soweit vereinbart – die „Allgemeine Bedingungen für die Operationskosten-Versicherung <strong>von</strong> Pferden und anderen Einhufern (AVB OPK 12/2008 der VTV)“ und die unter<br />
Vertragsgrundlagen in diesem Antrag zusätzlich genannten Bedingungen und Risikobeschreibungen.<br />
Das Versicherungsverhältnis unterliegt deutschem Recht (§ 16 AVB TLP 01/2008 der VTV und § 15 AVB OPK 12/2008 der VTV).<br />
Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Leistung des Versicherers entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und zwar §§ 1 bis 4 und<br />
12 bis 14 AVB TLP 01/2008 der VTV bzw. §§ 1 bis 4 und 11 bis 13 AVB OPK 12/2008 der VTV.<br />
3. Beitrag<br />
Die Höhe des Beitrags einschließlich der derzeit geltenden Versicherungsteuer entnehmen Sie bitte dem Antrag (siehe Abschnitt 7 des Antrags "Beitrag"), bei telefonischem<br />
Vertragsschluss dem Bestätigungsschreiben über das Telefongespräch und der im Versicherungsschein enthaltenen Beitragsrechnung.<br />
Im Falle einer Beitragsanmahnung bei Zahlungsverzug können Mahngebühren <strong>von</strong> derzeit bis zu 15,00 EUR anfallen/entstehen.<br />
4. Zahlung und Erfüllung<br />
Die Bestimmungen zur Zahlung und Erfüllung sowie der Zahlweise der Versicherungsbeiträge entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag, der im Versicherungsschein enthaltenen<br />
Beitragsrechnung und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (§ 8 AVB TLP 01/2008 der VTV und § 7 AVB OPK 12/2008 der VTV).<br />
5. Zustandekommen des Vertrages<br />
Vor Abgabe Ihres Antrags erhalten Sie mit diesen Verbraucherinformationen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls sonstige vertragsrelevante<br />
Informationen. Die Aufnahme Ihres Antrags stellt Ihr Angebot zum Abschluss eines Versicherungsvertrages dar. Den Versicherungsschein (Police) erhalten Sie per Post. Mit<br />
Zugang der Police ist der Versicherungsvertrag geschlossen, sofern Sie nicht Ihr Widerrufsrecht (siehe Ziffer 6) ausüben. Den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes<br />
entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein. Bitte beachten Sie, dass der Beginn des Versicherungsschutzes abhängig <strong>von</strong> der rechtzeitigen Zahlung des<br />
Beitrags ist. Soweit für Sie eine Antragsbindungsfrist besteht, können Sie dies dem Antrag entnehmen.<br />
6. Widerrufsbelehrung<br />
Widerrufsrecht<br />
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb <strong>von</strong> zwei Wochen gegenüber der Vereinigte Tierversicherung a. G., Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Fax-Nr.:<br />
0611-533-9665, ruv@ruv.de ohne Angabe <strong>von</strong> Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung<br />
des Widerrufs.<br />
Die Widerrufsfrist beginnt, wenn dem Versicherungsnehmer der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />
sowie die weiteren Informationen nach § 7 Absatz 1, 2 VVG in Textform vollständig mitgeteilt worden sind und er in deutlicher Form über das<br />
Widerrufsrecht, den Fristbeginn, die Dauer und die Rechtsfolgen des Widerrufs belehrt worden ist.<br />
Widerrufsfolgen<br />
Der Versicherer hat die für das erste Jahr des Versicherungsschutzes gezahlten Beiträge nicht zu erstatten, wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag<br />
in Anspruch genommen haben. Sie haben, sofern Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt, im Falle eines rechtzeitigen<br />
Widerrufs nur Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Beiträge für die Zeit nach Zugang des Widerrufs beim Versicherer. Den Teil der Beiträge, der<br />
auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer einbehalten; dabei handelt es sich für jeden Tag, an dem Versicherungsschutz bestanden<br />
hat, um einen Betrag <strong>von</strong>:<br />
– 1/360 des jährlichen Beitrags<br />
– 1/180 des halbjährlichen Beitrags<br />
– 1/90 des vierteljährlichen Beitrags<br />
– 1/30 des monatlichen Beitrags<br />
Bei Zahlung eines Einmalbeitrags können Sie den Betrag, den der Versicherer für jeden Tag einbehalten darf, an dem Versicherungsschutz bestanden hat,<br />
anhand folgender Formel errechnen:<br />
Einmalbeitrag Ihrer Versicherung<br />
Beantragte Versicherungsdauer in Tagen<br />
Ihr Einverständnis, wonach der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, liegt spätestens vor, wenn Sie Ansprüche aus dem<br />
Versicherungsvertrag erheben. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Versicherungsverträgen, die <strong>von</strong> beiden Vertragsparteien auf ausdrücklichen Wunsch<br />
des Versicherungsnehmers vollständig erfüllt sind, bevor der Versicherungsnehmer sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.<br />
7. Laufzeit des Vertrages<br />
Die Laufzeit des Vertrages entnehmen Sie bitte dem Antrag (siehe Abschnitt 10 des Antrags "Beginn / Ablauf / Zahlungsweise") und dem Versicherungsschein sowie den<br />
Verlängerungsbestimmungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (§ 9 AVB TLP 01/2008 der VTV und § 8 AVB OPK 12/2008 der VTV).<br />
8. Kündigungsrecht<br />
Die Bestimmungen zum Kündigungsrecht entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (§ 9 AVB TLP 01/2008 der VTV und § 8 AVB OPK 12/2008<br />
der VTV).<br />
9. Anwendbares Recht / Sprache<br />
Auf den Versicherungsvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung (§ 16 AVB TLP 01/2008 der VTV und § 15 AVB OPK 12/2008 der VTV). Die<br />
Vertragsbedingungen und die Vorabinformationen werden in deutscher Sprache mitgeteilt, die Kommunikation während der Laufzeit wird in deutscher Sprache geführt.<br />
10. Außergerichtliche Beschwerdestelle<br />
Bei Beschwerden können Sie das außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfverfahren bei dem Verein Versicherungsombudsmann e. V. in Anspruch nehmen. Die<br />
Anschrift lautet: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin. E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de. Weitere Informationen finden Sie<br />
im Internet unter www.versicherungsombudsmann.de. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Entscheidungen des Ombudsmannes bis zum Beschwerdewert <strong>von</strong> EUR<br />
5.000,- sind für uns bindend.<br />
Unabhängig <strong>von</strong> der Inanspruchnahme einer außergerichtlichen Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten.<br />
11. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde<br />
Sie können sich mit einer Beschwerde auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn wenden.<br />
Hinweis auf Widerspruchsrecht gegen Werbung sowie Markt- und Meinungsforschung<br />
Wir speichern und nutzen Ihre Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit zum Zwecke der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung.<br />
Dieser Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.<br />
Sanktionsklausel<br />
Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-,<br />
Handels-, oder Finanzaktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder<br />
Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten <strong>von</strong> Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche<br />
Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Schlusserklärung<br />
Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz<br />
Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle,<br />
Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und<br />
der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer<br />
übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-)<br />
Verträgen und künftigen Anträgen.<br />
Ich willige ferner ein, dass die Versicherer der <strong>R+V</strong> Versicherungsgruppe meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen<br />
führen und an den/die für mich zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient.<br />
Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber<br />
hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen.<br />
Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei Antragsstellung vom Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir zu dem gesetzlich für die<br />
andere Verbraucherinformationen vorgesehenen Zeitpunkt – auf Wunsch auch sofort – überlassen wird.<br />
Schweigepflichtentbindungserklärung<br />
Ich ermächtige meine Tierärzte, ohne Rücksicht auf ihre Schweigepflicht, dem Versicherer über meinen Tierbestand in allen Versicherungsangelegenheiten Auskunft zu<br />
erteilen sowie ihm Röntgenbilderdes versicherten Tieres vorzulegen, soweit dies zur Prüfung des Antrags oder der Leistungspflicht erforderlich ist.<br />
� Vertragsgrundlagen<br />
Zusätzlich zu den AVB TLP 01/2008 der VTV und den AVB OPK 12/2008 der VTV gelten:<br />
- Satzung<br />
- gesetzliche Bestimmungen<br />
Der Versicherungsnehmer wird satzungsgemäß Mitglied der Gesellschaft. Bei den Beiträgen handelt es sich um Vorbeiträge gemäß § 21 ff. der Satzung.<br />
� Vorläufige Deckungszusage<br />
Vertragsgrundlagen sind die „Allgemeine Bedingungen für die <strong>Tierl</strong>ebenversicherung <strong>von</strong> Pferden und anderen Einhufern (AVB TLP 01/2008 der VTV)“.<br />
Es gilt als vereinbart, dass die AVB TLP 01/2008 sowie die Informationen nach § 7 Absatz 1 und 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nur auf Anforderung und spätestens<br />
mit dem Versicherungsschein übermittelt werden.<br />
Die Deckungszusage gilt zunächst für 30 Tage ab dem u. g. Versicherungsbeginn, sie erlischt spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie nach dem Hauptvertrag gleichartigen<br />
Versicherungsschutz erwerben. Ist der Versicherungsschutz nach dem Hauptvertrag <strong>von</strong> der Zahlung des Beitrags abhängig, endet die vorläufige Deckung spätestens,<br />
wenn Sie für diesen Vertrag mit der Beitragszahlung gemäß § 37 VVG in Verzug sind. Sie erlischt ferner,<br />
• wenn Sie den Hauptvertrag oder einen weiteren Vertrag über vorläufige Deckung mit einem anderen Versicherer schließen. Sie sind verpflichtet, die Vereinigte Tierversicherung<br />
Gesellschaft a. G. unverzüglich über einen solchen Vertragsschluss zu informieren;<br />
• Sie Ihre Vertragserklärung nach § 8 VVG widerrufen oder <strong>von</strong> Ihrem Widerspruchsrecht nach § 5 Absatz 1 und 2 VVG Gebrauch machen. Der Vertrag endet spätestens<br />
mit dem Zugang des Widerrufs bzw. des Widerspruchs bei der Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a. G.<br />
Die Gesellschaft ist berechtigt, die vorläufige Deckungszusage innerhalb einer Woche nach Eingang des Antrags oder Tierarztgutachtens auf der zuständigen Verwaltungsstelle<br />
mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen, sofern der Antrag auf den Hauptvertrag nicht angenommen wird. Die Abrechnung der vorläufigen Deckungszusage<br />
erfolgt zusammen mit dem Erstbeitrag des Hauptvertrages. Bei Nichtzustandekommen des Hauptvertrages wird die vorläufige Deckungszusage nach folgenden Nettobeiträgen<br />
abgerechnet<br />
• bei einer Laufzeit bis zu einem Monat 0,425 % aus der Versicherungssumme<br />
• bei einer Laufzeit bis zu drei Monaten 0,850 % aus der Versicherungssumme<br />
Auf die Beiträge wird jeweils die gesetzliche Versicherungsteuer erhoben.<br />
Die vorläufige Deckungszusage erlischt rückwirkend, falls der mit dem Versicherungsschein erhobene Erstbeitrag oder bei Nichtzustandekommen eines Hauptvertrages<br />
der mit Abrechnug der VDZ erhobene Beitrag nicht innerhalb <strong>von</strong> 14 Tagen nach Geltendmachung gezahlt wird, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten.<br />
Diese Folge gilt auch, wenn der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.<br />
Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a. G.<br />
Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden<br />
Vorsitzender des Auftsichtsrates: Generaldirektor Dr. Friedrich Caspers<br />
Vorstand: Dr. Norbert Rollinger, Vorsitzender; Heinz-Jürgen Kallerhoff<br />
Sitz: Wiesbaden, Handelsregister Nr. HRB 2173 Amtsgericht Wiesbaden<br />
05 040 10 1440 001 0 03.12