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Touristische informationen - Business - Hrvatska turisti?ka zajednica

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SCHIFFFAHRT IN DER REPUBLIK<br />

KROATIEN<br />

Der Schiffsführer, der auf dem Seeweg<br />

in die Republik Kroatien einreist, ist<br />

verpflichtet, auf dem kürzesten Weg<br />

den nächsten, für den internationalen<br />

Verkehr geöffneten Hafen anzulaufen,<br />

um die Grenzkontrollformalitäten<br />

zu erledigen, im Hafenamt oder in der<br />

Hafenamtszweigstelle eine Vignette<br />

zu beschaffen und das Besatzungsund<br />

Passagierverzeichnis oder das<br />

Personenverzeichnis beglaubigen zu<br />

lassen.<br />

Der Schiffsführer eines Schiffes, das<br />

auf dem Landweg in die Republik<br />

Kroatien eingereist ist oder sich zur<br />

Aufbewahrung in einem Hafen oder<br />

einem anderen genehmigten Ort in<br />

der Republik Kroatien befindet, ist<br />

verpflichtet, vor Schifffahrtsbeginn im<br />

zuständigen Hafenamt oder in der<br />

Hafenamtszweigstelle eine Vignette<br />

zu <strong>ka</strong>ufen und das Besatzungsund<br />

Passagierverzeichnis oder das<br />

Personenverzeichnis zuzustellen (falls<br />

notwendig).<br />

Ein Schiff, dessen Länge 3 m oder mehr<br />

beträgt, sowie ein Schiff, dessen Länge<br />

weniger als 3 m beträgt, aber über eine<br />

Gesamtantriebsleistung von 5 kW oder<br />

mehr verfügt, muss eine Vignette haben.<br />

Ruderboote müssen, unabhängig von ihrer<br />

Länge, keine Vignette haben (z.B. Kajaks,<br />

Kanus, Tretboote u.Ä.).<br />

Während sich ein Schiff zur Aufbewahrung<br />

im Hafen oder an einem anderen genehmigten<br />

Ort in der Republik Kroatien befindet,<br />

muss es keine Vignette haben.<br />

Hilfsboote und Jetskis unterliegen<br />

hinsichtlich der Vignette denselben<br />

Bestimmungen.<br />

14<br />

Die Vignette ist an einer gut sichtbaren<br />

Stelle am Schiff anzubringen.<br />

Die Gültigkeitsdauer der Vignette beträgt<br />

ein Jahr vom Tag ihrer Ausgabe.<br />

Ein Vignettenabschnitt ist auf das<br />

Personenverzeichnis zu kleben.<br />

Auf einem in der Republik Kroatien<br />

fahrenden Schiff müssen sich folgende<br />

Originaldokumente befinden:<br />

– die Vignette;<br />

– eine beglaubigte Mannschafts- und<br />

Passagierliste eine beglaubigte Liste<br />

der Personen, die sich auf dem Schiff<br />

aufhalten können (für Schiffe, auf denen<br />

die Mannschaft während der Fahrt in der<br />

Republik Kroatien ausgetauscht wird);<br />

– Bestätigung (Rechnung) über gezahlte<br />

Entgelte für die Schifffahrtssicherheit,<br />

Leuchtturmgebühr, informative<br />

Seefahrts<strong>ka</strong>rte, Verwaltungsgebühr;<br />

– Bestätigung (Rechnung) über die gezahlte<br />

Aufenthaltsgebührpauschale für<br />

Schiffe länger als 5 Meter mit eingebauten<br />

Betten;<br />

– der Nachweis über die Seetüchtigkeit<br />

des Schiffes;<br />

– der Befähigungsausweis zur<br />

Schiffsführung;<br />

– der Nachweis über die<br />

Haftpflichtversicherung für entstandene<br />

Schäden gegenüber dritten Personen;<br />

– der Eigentumsnachweis oder eine vom<br />

Eigentümer ausgestellte Vollmacht für<br />

die Nutzung des Schiffes.<br />

Verzeichnis über Besatzung und<br />

Passagiere<br />

Die Besatzungs- und Passagierliste umfasst<br />

die Besatzung und die Passagiere,<br />

die sich auf dem Schiff befinden. Sie<br />

wird in einem Hafenamt oder in einer

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