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<strong>Magazin</strong><br />
Modern trade systems Zentrale 1140 Wien, Mühlbergstraße 18 | Bankverbindung 19190, Schelhammer&Schattera IBAN<br />
AT08 1919 0000 0410 1614 BIC BSSWATWW | Firmenbuchnummer: 127961d UID ATUAT 56963977
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Unser Wien ist eine<br />
Stadt mit hoher<br />
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Ob für kurz- oder langfristige Aufenthalte, MTS CITY LOFT<br />
hat das am besten geeignete Apartment für Sie, angepasst<br />
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wie Reinigung oder Botenwege, ermöglichen wir Ihnen ein<br />
reibungsloses und komfortables Wohnen fern der Heimat.<br />
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Hauptstadt Wien als MTS CITY LOFT -unsere Wohnungen<br />
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Finden Sie nicht nur mitten in der Metropole-auch können<br />
Sie sich in unserem, am Rande des Wiener Waldes<br />
gelegenen Hotel Garni entspannen. Unser reizendes und<br />
familienfreundliches Haus ist am Rande des historischen<br />
Wienerwald-Bereiches, gerade mal zehn Kilometer vom<br />
Stadtzentrum entfernt. Ihr vollkommener Platz, um sich in<br />
der grünen Lunge von Wien zu entspannen, nachdem Sie<br />
die aufregenden Erforschungen unserer Kulturstadt Wien<br />
beendet haben.
Der wien.at-Stadtplan ist mobil<br />
Konkurrenzlose Datenqualität der ViennaGIS<br />
Sie wollen sich darüber informieren, ob Sie einen<br />
Kurzparkschein ausfüllen müssen oder nicht? WO sind die<br />
nächsten WLAN-Standorte WC-Anlagen? Wie viele Citybike-<br />
Stationen gibt es in meiner Umgebung? Oder welche kulturellen<br />
Sehenswürdigkeiten bietet Wien abseits von Schönbrunn,<br />
Riesenrad und Stephansdom? Die Antworten auf diese<br />
Fragen liefert der wien.at-Stadtplan, der auch für mobile<br />
Geräte verfügbar ist. Öffi-BenutzerInnen werden sich über<br />
die Einbindung der Echtzeitdaten via "qando" freuen. So<br />
kann mit Klick auf eine Haltestelle der aktuelle Fahrplan<br />
abgerufen werden<br />
Der mobile wien.at-Stadtplan bietet für Smartphones<br />
umfassende Informationen aus rund 50 Datensätzen zu<br />
den Bereichen Verkehr, Kultur, Freizeit, öffentliche<br />
Einrichtungen, Bildung, Gesundheit und Soziales sowie<br />
Umwelt. Dabei punktet er mit einer konkurrenzlosen<br />
Datenqualität. Das Kartenmaterial des Geografischen<br />
Informationssystems der Stadt Wien (ViennaGIS) bietet<br />
gestochen scharfe Luftaufnahmen und erlaubt eine<br />
Adressensuche bis hin zur Gemeindebaustiege. Sämtliche<br />
Inhalte werden laufend aktualisiert.<br />
Der wien.at-Stadtplan ist webbasiert, also über den<br />
Browser jedes Smartphones über die Adresse<br />
http://www.wien.gv.at/stadtplan/ abrufbar. Es ist keine<br />
App-Installation erforderlich. Unterstützt werden die<br />
gängigsten mobilen Betriebssysteme iPhone OS, Android,<br />
Windows Phone und Blackberry OS. Der mobile Stadtplan<br />
selbst IST gratis, Gebühren fallen nur für die<br />
Internetnutzung beim Provider an.<br />
Conchita Wurst<br />
hat 2014 für Österreich gewonnen. Deshalb findet der 60.<br />
Eurovision Song Contest unter dem Motto "Building Bridges" von<br />
18. bis 23. Mai 2015 in Wien statt. Neun Shows in der Wiener<br />
Stadthalle, ein Eurovision Village am Wiener Rathausplatz und<br />
viele weitere Events werden die Stadt eine Woche lang rund um den<br />
größten Musikevent der Welt in Atem halten. Ganz Wien ist im<br />
Eurovision-Song-Contest-Fieber.<br />
.<br />
Zipcar<br />
Du brauchst für ein paar Stunden ein Auto in der Nähe von Arnsteingasse,<br />
1150 Wien, Österreich? Zipcar ist eine Alternative zur Autovermietung und<br />
zum Autobesitz. So hast du ein Auto, aber nur, wenn du es brauchst. Schau<br />
dir die Karte unter http://www.zipcar.at/wien/find-cars. Gib eine Adresse,<br />
Postleitzahl oder Umgebung ein, um Zipcars in Wien zu finden<br />
TAXI<br />
Dein Taxi findest Du in 1150 Wien Mariahilferstrasse 196-198<br />
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City Bike Standorte<br />
Was hat mobilität mit Ihrem Wohlbefinden zu tun? PASTA ist ein europäisches Forschungsprojekt.das die<br />
Wirkung von Mobilität auf Menschen untersucht. In Wien und 6 weitere Europäischen Städten wird daher<br />
durch die Universität für Bodenkultur eine Befragung durchgeführt. Tragen Sie etwas zur Verbesserung<br />
der Lebensqualität in unserer Stadt bei und nehmen Sie an der Studie teil.<br />
Einfach unter survey.pastaproject.eu/wien Fragebogen ausfüllen und tolle Preise<br />
gewinnen<br />
O120 Stationen sind in Betrieb, 1500 Räder das ganze Jahr auf der Strasse verfügbar und somit haben wir<br />
den mir der Stadt Wien vereinbarten vorläufigen Endausbau erreicht. Direkt an n jeder Station kann eine<br />
Karte samt Auslastung aller 120 Stationen übr den “Stationen” Button abgerufen werden. Üeber<br />
Internetfähigen Handy und Smartphone kann über cbw.at und map.citybikewien.at darauf zugegriffen<br />
werden.
Mehr zum Thema<br />
Für Familien<br />
Sightseeing in Wien mit der ganzen FamilieMit einer Pferdekutsche oder auf zwei Rädern,<br />
am Wasser oder im Oldtimer-Bus: So macht eine Sight seeing-Tour garantiert Kindern<br />
und Erwachsenen Spaß Http://www.wien.info/de/wienfuer/familien/sightseeing/sightseeing-mit-kindern<br />
Theater und Kino für junges<br />
Publikum Bühne frei!<br />
Schönbrunn: Irrgarten & Labyrinth<br />
Schönbrunner Schlossstraße, 1130Wien<br />
www.schoenbrunn.at +l43 1 811 132 39<br />
Auf zum Prater-Rummel mit der<br />
ganzen Familie<br />
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Erlebniswelt des Praters, wo Sie<br />
mehr als 250 Buden und Attraktionen<br />
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Sprech- und Tanztheaters, des<br />
Puppen- und Marionettenspiels<br />
und des Kinos. Lassen Sie sich<br />
von Schauspielkunst auf<br />
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www.dschungelwien.at<br />
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Kinderbauernhof am Landgut Wien Cobenzl Am<br />
ersten Wiener Stadtbauernhof können kinder<br />
wie Erwachsene Bauern hoftiere hautnah<br />
erleben und die Natur kennen und verstehen<br />
lernen. ww.landgutcobenzl.at<br />
Kunsthistorisches MuseumWas die<br />
Habsburger-Kaiser gesammelt haben,<br />
ist hier zu sehen. Beispielsweise die<br />
weltgrößte Sammlung von Bildern des<br />
berühmten Bruegel in der<br />
Gemäldegalerie, Marmorstatuen und<br />
Goldschätze in der Antikensammlung,<br />
oder Mumien und Grabbeigaben aus<br />
dem Reich der Pharaonen in der<br />
Ägyptisch-Orientalischen Sammlung.<br />
Technisches Museum Wien<br />
Das Technische Museum Wien ist eine<br />
Welt für sich. Viele interaktive Objekte,<br />
die nach dem Prinzip "Ursache -<br />
Wirkung" aufgebaut sind, machen<br />
Technik erfahrbar und buchstäblich<br />
"be-greifbar".<br />
www.technischesmuseum.at<br />
Für SternguckerReisen durch den<br />
Sternenhimmel bieten die Kuffner Sternwarte<br />
und das Planetarium. Aufregende Stunden in<br />
den unendlichen Weiten des Weltalls locken...<br />
http://www.planetarium-wien.at/<br />
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Freie Fahrt mit U-Bahn,<br />
Bus und Tram
Die neue Luxus-Shoppingmeile in der Wiener Altstadt bietet exklusive<br />
Flagshipstores von Louis Vuitton, Emporio Armani, Miu Miu, Roberto<br />
Cavalli, Prada und Saint Laurent.Mitten im 1. Bezirk, in der<br />
Verlängerung des noblen Kohlmarkts, entsteht eines der exklusivsten<br />
Einkaufsviertel der Stadt.<br />
Das "Goldene Quartier" verspricht auf rund 11.500 m2 luxuriöses<br />
Einkaufsvergnügen in historischem Ambiente. Die neue Luxus-<br />
Shoppingmeile liegt zwischen Tuchlauben, Bognergasse und Am Hof.<br />
Noble Flagshipstores internationaler Designer-Labels sind hier zu<br />
finden: Prada, Saint Laurent, Bottega Veneta, Emporio Armani, Louis<br />
Vuitton, Valentino, Miu Miu, Roberto Cavalli, Alexander McQueen,<br />
Sergio Rossi, Brioni, Mulberry, Etro, Pomellato, Brunello Cucinelli,<br />
Church's und 7 for all mankind.Am Rande dieses exklusiven Areals hat<br />
im September 2012 auf der Tuchlauben ein Shop von Vivienne<br />
Westwood eröffnet.<br />
Neben den verschiedensten Modelinien der exzentrischen Designerin<br />
gibt es hier ist außerdem Couture-Maßmode wie sonst nur im<br />
Londoner Stammhaus.<br />
.<br />
Der Wiener Heurige<br />
Wien ist süß!<br />
Er ist so bekannt wie das Riesenrad, Schloss<br />
Schönbrunn, die Sängerknaben oder die<br />
Lipizzaner. Der echte Wiener Heurige.<br />
Zahlreiche Lieder wurden ihm gewidmet,<br />
für viele Filme diente er als Kulisse. Doch<br />
vor allem bietet er den Wienern und ihren<br />
Gästen in der sprichwörtlich gemütlichen<br />
Atmosphäre Unterhaltung, feine Weine aus<br />
Wien und die dazu passende kulinarische<br />
Begleitung. Ein Platz zum Wohlfühlen, bei<br />
dem jeder herzlich willkommen ist. Den<br />
Wein ausgeschenkt wird, erkennt man am<br />
Föhrenbuschen und an einer Tafel mit dem<br />
Wort „Ausg’steckt“, das gleichzeitig anzeigt,<br />
wenn das Lokal geöffnet<br />
In der Donaumetropole treffen sich seit<br />
Jahrhunderten Zuckergoscherln aus aller<br />
Welt. Und auch heute noch verführt das süße<br />
Wien seine Gäste mit Mehlspeisen und<br />
Süßigkeiten vom Feinsten.<br />
Beim Demel in der noblen Einkaufsstraße<br />
Kohlmarkt bürgen seit mehr als zwei<br />
Jahrhunderten Tradition und Familienrezepte<br />
für die Qualität der süßen Verführung. Die<br />
einstige k.u.k. Hofzuckerbäckerei belieferte<br />
sogar die trotz ihrer schlanken Linie in<br />
Süßigkeiten vernarrte Kaiserin Sisi mit<br />
fantastischen Leckereien, unter anderem<br />
kandierten Veilchen. Der Name Demel steht<br />
noch heute für höchste Qualität in Sachen<br />
Mehlspeisen und Kaffee. Besonders<br />
empfehlenswert ist ein Blick in die kunstvoll<br />
aus Zuckerguss gestalteten Schaufenster.
Parks und Gärten im Zentrum Wiens<br />
Wenn Sie gerade im Zentrum Wiens unterwegs sind und eine Verschnaufpause benötigen, können Sie das jederzeit in einem der<br />
wunderschönen Innenstadtparks machen. Es lohnt sich: Schließlich erwarten Sie im Frühjahr alleine im Volksgarten 400 Rosen-<br />
Sorten in Blüte.<br />
Stadtpark<br />
Wenn Sie auf der Suche nach einem idealen Platz für ein Erinnerungsfoto sind, werden Sie im Wiener Stadtpark fündig - am Fuß<br />
des goldenen Johann-Strauß-Denkmals, das zu den weltweit meistfotografierten Denkmälern zählt. Außerdem befinden sich im<br />
Stadtpark Denkmäler von Franz Schubert, Franz Lehar und Robert Stolz, ein Marmorstandbild des Malers Hans Makart,<br />
Bronzebüsten des Komponisten Anton Bruckner, des Wiener Bürgermeisters Andreas Zelinka, unter dessen Regierung der<br />
Stadtpark gestaltet wurde, und viele mehr. Somit ist der Stadtpark der an Denkmälern und Skulpturen reichste Park in Wien.<br />
Wiesen, Beete, manch exotischer Baum und ein ausgedehnter Teich machen den Stadtpark zu einer grünen Oase im Zentrum der<br />
Stadt. Der Park wurde nach Schleifung der alten Stadtmauer und dem Bau der Ringstraße 1862 eröffnet und war Wiens erste<br />
öffentliche Parkanlage.<br />
Wussten Sie, dass die Stadtpark-Besucher bis 1956 für das Verweilen in aufgestellten Sesseln Gebühren bezahlen mussten?<br />
Volksgarten und Burggarten<br />
Als Kaiserin-Sisi-Fan sollten Sie beim Sisi-Denkmal im Volksgarten vorbeischauen. Mozart-Verehrer pilgern zur Statue des<br />
Musikgenies im Burggarten. Der im englischen Stil angelegte Burggarten war der Privat-Garten Kaiser Franz Josephs I., dem<br />
Gatten von Kaiserin Sisi. 1919, drei Jahre nach dem Tod des Monarchen, wurde der Burggarten für die Öffentlichkeit zugänglich<br />
gemacht. Heute steht dort das einzige Denkmal des Kaisers, das erst 1957 aufgrund einer Privatinitiative errichtet wurde. Hier im<br />
Burggarten befindet sich auch das Palmenhaus, eines der schönsten Jugendstilglashäuser nach Plänen von Friedrich Ohmann.<br />
Diese tropische Oase beherbergt das Schmetterlingshaus, in dem heute hunderte exotische Schmetterlinge leben, sowie ein Cafe-<br />
Restaurant mit stimmungsvollem Ambiente. Wussten Sie, dass der Volksgarten und der Burggarten als Weltkulturerbe<br />
ausgezeichnet sind?<br />
Rathauspark<br />
Nach der Besichtigung des Parlaments und des Burgtheaters lohnt sich gewiss ein Abstecher in den Wiener Rathauspark. Die<br />
Parkanlage ist symmetrisch angeordnet und liegt zwischen Universität und Parlament. Die beiden Parkhälften sind durch den<br />
Rathausplatz getrennt, auf dem nahezu ganzjährig Veranstaltungen abgehalten werden. Am bekanntesten sind bestimmt der<br />
Wiener Eistraum im Winter und das Musikfilm-Festival im Sommer.<br />
Sigmund-Freud-Park und Bruno-Kreisky-Park<br />
Der Sigmund-Freud-Park liegt zwischen der Wiener Haupt-Universität und der Votivkirche und ist unter den Wiener<br />
Innenstadtparks als Liegewiese besonders beliebt.<br />
Bonus im Sommer: Täglich in den Sommermonaten werden morgens 100 bequeme Liegestühle angeliefert (und um 21 Uhr wieder<br />
abtransportiert) und stehen zum Gratis-Liegevergnügen zur Verfügung. Erfrischungs-Tipp: Täglich von 11 bis 20 Uhr ist an der<br />
„Relax & Refresh Bar" kostenlos Wiener Hochquellwasser erhältlich!<br />
So richtig die Seele baumeln lassen kann man auch im Bruno-Kreisky-Park im 5. Bezirk: Hier laden<br />
Hängematten von Mai bis Oktober zum Verweilen und „Abhängen" ein.
9<br />
LIFESTILE & SZENE<br />
Wiener Nightlife<br />
Wien ist eine Stadt mit vielen Seiten. Damit bei<br />
Ihrem Wien-Besuch das Wiener Nachtleben nicht<br />
zu kurz kommt, haben wir für Sie eine kleine<br />
Auswahl an Tipps zusammengestellt. Viel Spaß<br />
beim Entdecken!<br />
Szenetreffs<br />
Schikaneder, 4. Margaretenstraße 24,<br />
www.schikaneder.at<br />
Zweitbester, 4, Heumühlgasse 2,<br />
www.zweitbester.at<br />
Motto, 5, Schönbrunner Straße 30, www.motto.at<br />
Elektro Gönner, 6, Mariahilfer Straße101/1,<br />
www.elektro-g.at<br />
Lutz – die bar, 6. Mariahilfer Straße 3, www.lutzbar.at<br />
Dachboden, 7, Lerchenfelder Str. 1-3 (im25hours<br />
Hotel), www.25hours-hotels.com<br />
Café Leopold, 7, Museumsplatz 1 (im<br />
MuseumsQuartier), www.cafe-leopold.at<br />
Europa, 7, Zollergasse 8, www.europa-lager.at<br />
Live-Musik<br />
Albertina Passage, 1, Opernring/EckeOperngasse,<br />
www.albertinapassage.at<br />
Porgy & Bess, 1, Riemergasse 11, www.porgy.at<br />
Chelsea, 8, Lerchenfelder Gürtel/Stadtbahnbogen<br />
29-30www.chelsea.co.at<br />
B72, 8, Hernalser Gürtel, Stadtbahnbogen72,<br />
www.b72.at<br />
Rhiz, 8, Lerchenfelder Gürtel/ Stadtbahn-bogen 37-<br />
38, www.rhiz.org<br />
Discos & Clubs<br />
Flex, 1, Donaukanal (AbgangAugartenbrücke),<br />
www.flex.at<br />
Babenberger Passage, 1, Burgring<br />
3/Babenbergerstraße, www.club-passage.at<br />
Volksgarten, 1. Burgring 1, www.volksgarten.at<br />
Pratersauna, 2. Waldsteingartenstraße135,<br />
www.pratersauna.tv<br />
Fluc, 2, Praterstern 5, www.fluc.at<br />
Praterdome, 2, Riesenradplatz 7,<br />
www.praterdome.at<br />
Grelle Forelle, mts city loft ma gazin 9,<br />
Spittelauer Lände 12, www.grelleforelle.com<br />
U4 12, Schönbrunner Str. 222, www.u-4.atBars<br />
First Floor, 1, Seitenstettengasse 5/Ecke<br />
Rabensteig<br />
Loos American Bar, mts city loft magazin 1,<br />
Kärntner Straße10, www.loosbar.at<br />
Onyx-Bar, 1, Stephansplatz 12 (im HaasHaus),<br />
www.doco.com<br />
Planter’s Club, 1, Zelinkagasse 4,<br />
www.plantersclub.com<br />
Sky Bar 1, Kärntner Straße 19 (imKaufhaus<br />
Steffl), www.skybar.at<br />
Red Room, 1, Stubenring 20 (imRestaurant<br />
Comida), www.comida.at
Musikstadt Wien<br />
Willkommen in der<br />
Welthauptstadt der Musik! Hier<br />
haben mehr berühmte<br />
Komponisten gelebt als in<br />
irgendeiner anderen Stadt, und<br />
Musik liegt in Wien förmlich in<br />
der Luft: Walzer und Operette<br />
Sind hier zuhause, auch Musicals<br />
"made in Vienna" haben das<br />
Internationale Publikum erobert.<br />
Die Konzerthäuser und Bühnen<br />
der Stadt bieten Klassik bis zu<br />
progressiven Tönen - das ganze<br />
Jahr über folgt ein Festival dem<br />
anderen. Opernfans treffen hier<br />
auf Weltstars und Jazzfreunde<br />
finden eine pulsierende Jazzszene.<br />
Pop- und Rock-Konzerte<br />
bescheren unvergessliche Live-<br />
Musik-Erlebnisse. Elektronische<br />
Musik vom Feinsten zum Chill-<br />
Out oder Abtanzen gibt's in<br />
zahlreichen Clubs.
Bedingungen zum Mietvertrag<br />
1. AUSMASS DES NUTZUNGSRECHTS<br />
Allgemeine<br />
Geschäftsbedingungen<br />
(AGB)qUUNTURHENT<br />
1.1. Das Apartment wird ausschließlich zu Zweitwohnzwecken verwendet und dient dem Mieter nicht als Hauptwohnsitz. Der<br />
Mieter bestätigt, dass ihm das Apartment nicht zur Befriedigung seines dringenden Wohnbedürfnisses dient.<br />
1.2. Vermietet ist nur der Innenraum des Apartments, nicht aber die Außenflächen, Gänge, Fassaden oder sonstige<br />
allgemeine Teile der Liegenschaft oder des Gebäudes. Ein Kellerabteil wird nicht mit vermietet.<br />
1.3. Es ist dem Mieter die Haltung von (Haus-)Tieren untersagt. Falls durch eine Sondervereinbarung die Haltung von (Haus -<br />
) Tieren gestattet wird, hat der Mieter das Doppelte der ursprünglich vorgesehen Höhe der Kaution zu erlegen.<br />
2. ZUSTAND UND AUSSTATTUNG DES APARTMENTS; BAULICHE VERÄNDERUNGEN<br />
2.1. Der Vermieter leistet keine Gewähr für irgendeinen Zustand, irgendeine Beschaffenheit oder irgendeine<br />
Verwendungsmöglichkeit des Apartments.<br />
2.2. Dem Mieter ist es untersagt, im Apartment Änderungen (Adaptierungen)-, welcher Art auch immer durchzuführen.<br />
3. INSTANDHALTUNG DES APARTMENTS<br />
3.1. Der Mieter ist verpflichtet, das Apartment auf seine Kosten ohne Anspruch auf Ersatz jederzeit in einwandfreiem, gutem<br />
Zustand zu erhalten und instand zu halten, soweit es sich nicht um die Behebung ernst er Schäden des Gebäudes und um<br />
Reparaturen an vom Vermieter bereitgestellten Geräten handelt. Ernste Schäden des Gebäudes sind Schäden am Tragwerk,<br />
am Dach und an der Fassade des Gebäudes, die bewirken, dass der Mietgegenstand nicht zum bedungenen Gebrauch<br />
verwendet werden kann. Alle Schäden hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.<br />
3.2. Der Vermieter oder von ihm beauftragte Unternehmen dürfen Ausbesserungen, Reparaturen und bauliche<br />
Veränderungen, die zur ordnungsgemäßen Erhaltung, Instandhaltung erforderlich sind, auch ohne Zustimmung des Mieters<br />
vornehmen.<br />
3.3. Der Mieter ist verpflichtet, das Apartment samt den darin enthaltenen Einrichtungen, Fenstern, Anlagen und<br />
Ausstattungen sowie die gemeinschaftlichen Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln und die<br />
Benützung des Apartment einschließlich der gemeinschaftlichen Einrichtungen und Anlagen ohne Beeinträchtigung der<br />
anderen Mieter, ihrer Angehörigen, Angestellten, Besucher, Lieferanten, beauftragten Handwerker oder sonstigen Leute<br />
vorzunehmen. Der Mieter haftet dafür, dass diese Verpflichtung auch von seinen Angehörigen, Angestellten, Besuchern,<br />
Lieferanten oder sonstigen Leuten eingehalten wird.<br />
3.4. Der Mieter hat die Benützung des Apartments unter Einhaltung aller behördlichen, insbesondere feuerpolizeilichen<br />
Vorschriften vorzunehmen und darf die Benützung nur in jenem Umfang durchführen, als sie nach dem Mietvertrag, nach<br />
dem Gesetz und behördlichen Vorschriften zulässig ist.<br />
3.5. Der Mieter haftet dem Vermieter verschuldensunabhängig für alle Schäden und Folgeschäden sowie Nachteile, die ihm<br />
durch die Verletzung der Verpflichtungen aus dem Mietvertrag entstehen. Der Mieter sichert zu, dass alle von ihm<br />
gemachten Angaben korrekt und zutreffend sind und haftet für alle Schäden und Nachteile, die dem Vermieter aufgrund von<br />
unwahren Angaben, etwa hinsichtlich des gewöhnlichen Aufenthaltes des Mieters oder des Vertragszwecks, entstehen.<br />
3.6. Der Mieter ist für jede Beschädigung des Mietgegenstandes, des Zubehörs, oder Anlagen verantwortlich und zur unverzüglichen<br />
Schadensbehebung verpflichtet, sofern die Beschädigung durch ihn, seine Angehörigen, Lieferanten, Besucher oder Tiere verursacht wurde. Ist<br />
das Schadensereignis im Apartment, oder nimmt es von dort seinen Ausgang, ist der Mieter dafür beweispflichtig, dass weder er noch seine<br />
Angehörigen, Dienstnehmer, Lieferanten, Besucher die Beschädigung verursacht haben.<br />
3.7. Die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen (Elektrizität, Gas, Wasser, Abwässer, etc.) dürfen nur in solchem Umfang in Anspruch<br />
genommen werden, dass keine Überlastung eintritt.<br />
3.8. Bei Störungen oder Schäden hat der Mieter für sofortige Abschaltung und Benachrichtigung des Vermieters bzw. dessen Beauftragten zu<br />
sorgen. Eine Änderung der Energieversorgung, insbesondere der Stromspannung, die nicht durch den Vermieter verursacht ist, be rechtigt nicht zu<br />
Ersatzansprüchen gegen den Vermieter oder zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Mietzinsminderung oder -befreiung.<br />
3.9. Kommt der Mieter seinen Verpflichtungen gemäß Punkt 3.1. bis 3.4. trotz schriftlicher Mahnung nicht nach oder besteht Ge fahr in Verzug, ist<br />
der Vermieter berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters vornehmen zu l assen. Bei drohender Gefahr oder unbekanntem<br />
Aufenthalt des Mieters bedarf es keiner Mahnung. Alle Zustellungen an den Mieter erfolgen an die dem Vermieter zuletzt bekann t gegebene<br />
Adresse.
3.10. Aus Störungen der Haustechnik wie z.B. der Wasserzufuhr, Gebrechen an Gas-, Licht-, Strom-, Kanalisations-, Kraft-, Wasserleitungen,<br />
Aufzügen und dergleichen kann der Mieter keinerlei Rechtsfolgen ableiten. Der Vermieter verpflichtet sich jedoch, zur umgehen den Abhilfe alles<br />
Erforderliche zu unternehmen.<br />
3.11. Der Vermieter haftet nicht für Schäden durch Feuchtigkeit, Brand, Diebstahl oder ähnliche Dritteinwirkungen an den dem Mieter gehörigen<br />
Gegenständen, gleichgültig welcher Art, es sei denn, dass Mitarbeiter des Vermieters diesen Schaden vorsätzlich oder gro b fahrlässig<br />
herbeigeführt hätten. Dem Mieter wird empfohlen, eine Haushaltsversicherung abzuschließen, die derartige Schäden abdeckt.<br />
3.12. Der Mieter ist verpflichtet, die vom Vermieter nach den allgemeinen Bedürfnissen des Hauses erlassene und diesen B edürfnissen jeweils<br />
anzupassende Hausordnung einzuhalten; die Hausordnung in der jeweils geltenden Fassung gilt gegenüber dem Mietvertrag subsidi är. Dem<br />
Mieter ist die Hausordnung bekannt gegeben worden.<br />
3.13. Der Mieter ist verpflichtet die Küche in gleichem Zustand wie bei der Übernahme zurückzugeben. Kühlschrank, Geschirrspüler, Kochfeld,<br />
Ofen, etc. müssen aufgeräumt und sauber sein. Bei Missachten dieses Punktes werden zusätzliche Kosten anfallen.<br />
4. ENTGELT<br />
4.1. Das Entgelt (Mietzins) samt Betriebs- und Nebenkosten und Umsatzsteuer für den ersten Monat ist im Voraus zur Zahlung fällig. Bei<br />
Vermietungen unter zwei Monaten ist das Entgelt für den gesamten Mietzeitraum im Voraus zur Zahlung fällig. In weiterer F olge ist das Entgelt<br />
(Mietzins) samt Betriebs- und Nebenkosten und Umsatzsteuer jeweils am ersten eines jeweiligen Kalendermonates fällig, wobei für die<br />
Rechtzeitigkeit der Zahlung das Datum des Einlangens am Konto des Vermieters maßgeblich ist. Bei Verzug werden Verzugszinsen in der<br />
Höhe von 8% über dem Basiszinssatz vereinbart.<br />
4.2. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit des Entgelts vereinbart, das bedeutet, dass das Mietentgelt entsprechend der herr schenden<br />
Inflation jährlich angepasst wird. Als Berechnungsmaß dient der von der amtlichen Statistik verlautbarte Verbraucherpreisindex 2013=100 oder<br />
ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße gilt die für den Monat der Übergabe verlautbarte Indexzahl. Das Entgelt erhöht sich<br />
jährlich in dem Ausmaß, in dem sich die Indexzahl erhöht, wobei der maßgebliche Zeitpunkt der Monat der Übergabe ist. Zum Beispiel:<br />
Indexzahl bei Einzug im Oktober 2013=100; Indexzahl aufgrund der Inflation im Oktober 2014: 105; Erhöhung des Mietentgelts um 5% ab<br />
November 2014.<br />
4.3. Alle Bankgebühren sowie Wechselkurs-Schwankungen gehen zu Lasten des Mieters.<br />
5. KAUTION; AUFRECHNUNG VON FORDERUNGEN<br />
5.1. Der Mieter erlegt spätestens zum Übergabedatum, die Kaution. Die Kaution dient zur Sicherstellung für sämtliche Ansprüch e des<br />
Vermieters aus dem Mietverhältnis.<br />
5.2. Nimmt der Vermieter die Kaution während des aufrechten Mietverhältnisses, zum Beispiel aufgrund eines vom Mieter verursa chten<br />
Schadens, in Anspruch, ist der Mieter verpflichtet, diese über Aufforderung des Vermiet ers binnen längstens 14 Tagen wieder auf das<br />
ursprüngliche Ausmaß aufzufüllen. Handelt es sich bei der Sicherstellung um eine Bankgarantie und läuft diese vor Ablauf des<br />
Mietverhältnisses ab, ist der Mieter verpflichtet, die Bankgarantie spätestens drei Monate vor ihrem Ablauf zu verlängern, widrigenfalls der<br />
Vermieter berechtigt ist, die Bankgarantie in Anspruch zu nehmen (Umwandlung in eine Barkaution).<br />
5.3. Eine Aufrechnung von Forderungen des Mieters gegen Forderungen des Vermieters und die Geltendmach ung eines<br />
Zurückbehaltungsrechts durch den Mieter sind nicht zulässig. Dies gilt nicht im Falle vom Vermieter anerkannten oder rechtskr äftig<br />
festgestellten Forderungen des Mieters.<br />
5.4. Die erlegte Kaution dient als Sicherstellung von Forderungen, welche sich aus dem gegenständlichen Mietvertrag ergeben und wird nach<br />
ordnungsgemäßer, mängelfreier Rückgabe des Apartments zurückerstattet.<br />
5.5 Kautionen werden erst einige Tage nach dem Ausziehen und nach dem es Bestätigt ist, dass alle Rechnungen bezahlt sin d und es keine<br />
Mängel in der Wohnung gibt, frei gegeben. Kautionen, die in bar oder per Banküberweisung bezahlt wurden, werden an das gewünschte<br />
Bankkonto zurück überwiesen.<br />
5.6 Alle Bankgebühren sowie Wechselkurs-Schwankungen bezüglich Kaution-Rückerstattung gehen zu Lasten des Mieters.<br />
6. UNTERVERMIETUNG; GEBRAUCHSÜBERLASSUNG<br />
6.1. Eine Untervermietung, oder sonstige gänzliche oder teilweise entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe des Apartments ist ohne<br />
ausdrückliche Zustimmung des Vermieters unzulässig.<br />
7. ÜBERGABE UND ÜBERNAHME DES APARTMENTS<br />
7.1. Die Übergabe erfolgt am Tag des Vertragsbeginns. Der Mieter verpflichtet sich, das Apartment nach Übergabe auf allfällige Mängel und<br />
Vollständigkeit des Inventars anhand der beiliegenden Ausstattungsbeschreibung eingehend zu überprüfen und allfällige Mängel binnen 48<br />
Stunden mittels der ihm beim Check-In ausgehändigten Mängelliste dem Vermieter bekanntzugeben. Nicht rechtzeitig bekanntgegebene<br />
Mängel gelten als vom Mieter verursachte Mängel.<br />
8. VORZEITIGE VERTRAGSAUFLÖSUNG
8.1. Eine vorzeitige Vertragsauflösung durch den Mieter ist ohne Einverständnis des Vermieters nicht möglich. Jeder Vertragsteil ist zur<br />
vorzeitigen Vertragsauflösung berechtigt, wenn die andere Vertragspartei den Mietvertrag grob oder beharrlich (trotz Mahnung und<br />
Nachfristsetzung) verletzt.<br />
8.2. Das Mietverhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer.<br />
8.3. Bei einer vereinbarten Dauer des Mietverhältnisses von mindestens 4 Monaten ist der Mieter berechtigt, das Mietverhältni s unter<br />
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsletzten schriftlich zu kündigen. Die Preisdifferenz zwischen der regulären und der<br />
reduzierten Monatsmiete ist für die Aufenthaltszeit zu bezahlen.<br />
9. BEENDIGUNG DES MIETVERHÄLTNISSES; BETRETEN DER MIETRÄUME<br />
9.1. Bei Beendigung des Mietvertrages hat der Mieter das Apartment in dem Zustand, der sich aus der Ausstattungsbeschreibung ergibt, unter<br />
Berücksichtigung der natürlichen Abnutzung – geräumt von eigenen Fahrnissen zurückzustellen.<br />
9.2. Im Falle vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages ist der Mieter verpflichtet eine Woche vor Beendigung, spätestens aber innerhalb von<br />
24 Stunden nach Erhalt der Erklärung über die vorzeitige Beendigung, den Vermieter unter gleichzeitiger Bekanntgabe, dass sic h das<br />
Apartment in bedungenem Zustand befindet, schriftlich zum Übergabetermin einladen. Der Übergabetermin hat spätestens eine Woche nach<br />
Erhalt der Erklärung über die vorzeitige Beendigung stattzufinden.<br />
9.3. Wird das Mietverhältnis durch den Mieter vorzeitig aufgelöst und steht das Apartment bis zum Mietende le er oder kann es nur um einen<br />
niedrigeren Entgelt vermietet werden, so ist der Mieter zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens sowie zusätzlich zur Zah lung einer<br />
Pönale in Höhe von maximal einer Monats bzw. laut Vereinbarung verpflichtet. Dem Mieter wird empfohlen, eine private Stornoversicherung<br />
abzuschließen, die die Folgen einer allfälligen vom Mieter gewünschten vorzeitigen Vertragsauflösung beinhaltet.<br />
9.4. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist das Apartment dem Vermieter ohne Anspruch auf Ersat z für allfällige vom Mieter vorgenommene<br />
Investitionen und Adaptierungen in brauchbaren, lediglich durch die normale Abnützung verändertem Zustand (sohin insbesondere geräumt<br />
von allen Fahrnissen des Mieters) samt Schlüsseln zurückzustellen.<br />
9.5. Der Vermieter oder ein von ihm Beauftragter kann die Mieträume nach Vorankündigung während der Geschäftsstunden betreten<br />
a) zur Besichtigung und Feststellung des Zustandes des Apartments;<br />
b) um das Apartment Mietinteressenten zu zeigen;<br />
c) zur Vorbereitung und Durchführung von baulichen Maßnahmen und allfälligen Instandhaltungs - bzw. Instandsetzungsarbeiten (z.B.<br />
Reparaturen), die der Mieter zu dulden hat;<br />
d) aus anderen wichtigen Gründen.<br />
9.6. Bei Gefahr im Verzug ist der Vermieter oder ein von ihm Beauftragter berechtigt, das Apartment jederzeit ohne Ankündigung zu betreten.<br />
10. SONSTIGE BESTIMMUNGEN<br />
10.1. Jegliche Mitteilung aufgrund des Mietvertrages hat in Schriftform zu ergehen und unterzeichnet zu werden durch die ausf ertigende<br />
Person (oder durch eine von derselben ordnungsgemäß bevollmächtigte Person), und kann übermittelt werden durch Übergabe oder<br />
Übersendung per Fax (bei bestätigender Postnachsendung per Einschreibpost), mit frankierter Postsendung mit Rückschein oder<br />
Einschreibpost an die Adresse der anderen Partei gemäß Mietvertrag. Der Mieter trägt sämtliche im Zusammenhang mit der Errichtung des<br />
Mietvertrages anfallenden Steuern, Gebühren und Abgaben.<br />
10.2. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis.<br />
10.3. Bei Verlust eines Schlüssels werden mindestens € 150. - verrechnet.<br />
10.4. Alle Apartments sind Nichtraucher-Apartments. Sollte in den Apartments geraucht werden, werden, werden dem Mieter zusätzliche<br />
Reinigungskosten in der Höhe von mindestens € 600., je nach Apartmentgröße in Rechnung gestellt. 10.5. Der Mieter nimmt zur Kenntnis,<br />
dass vom Vermieter jederzeit nach vorheriger Ankündigung eine Qualitätskontrolle des Bestandobjektes durch geführt werden kann. Der<br />
Vermieter ist berechtigt, diese Kontrolle bei Bedarf bis zu einmal pro Woche durchzuführen. 10.6. Der Vermieter ist berechtigt, das<br />
Bestandobjekt - nach vorheriger, angemessener Ankündigung an den Mieter - durch einen Nachmietinteressenten besichtigen zu lassen.<br />
10.7. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich solcher Streitigkeiten über se ine Gültigkeit,<br />
sind in erster Instanz die Gerichte, die in der Stadt in dem das im Punkt 2 erwähnte Apartment sich befindet, ausschließlich zuständig. Die<br />
Vertragsparteien vereinbaren dies auch für Scheck- und Wechselprozesse.<br />
11. Stornierung und Rücktritt vom Vertrag<br />
11.1. Eine Stornierung oder der Rücktritt vom Vertrag hat schriftlich zu erfolgen, sofern dieser 30 Tage vor Anreisedatum beim Vermieter<br />
eintrifft. Eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 250, wird in Rechnung gestellt.<br />
11.2. Sollte die Stornierung nicht wenigsten 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisedatum beim Vermieter eintreffen, fa llen die folgenden<br />
Stornogebühren an:<br />
a) bei Eingang bis zu 14 Tagen vor dem vereinbarten Anreisedatum: 40% der Gesamtmietkosten.<br />
b) Bei Eingang bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Anreisedatum: 70% der Gesamtmietkosten.<br />
c) Bei Eingang bis zu weniger als 7 Tagen vor dem vereinbarten Anreisedatum: 90% der Gesamtmietkosten.<br />
d) Bei “No Show” 100% des Wochen- bzw. Monatsmietpreises (1 Monatsmiete).
Kontaktieren Sie uns,<br />
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Ihrem individuellen Apartment<br />
gerne behilflich.<br />
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Wienerwaldes Loft willkommen<br />
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