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<strong>Magazin</strong><br />

Modern trade systems Zentrale 1140 Wien, Mühlbergstraße 18 | Bankverbindung 19190, Schelhammer&Schattera IBAN<br />

AT08 1919 0000 0410 1614 BIC BSSWATWW | Firmenbuchnummer: 127961d UID ATUAT 56963977


Unterwegs<br />

und<br />

dochZuhaus<br />

Unser Wien ist eine<br />

Stadt mit hoher<br />

Lebensqualität. Das<br />

wissen auch die<br />

zahlreichen Wien<br />

Besucherinnen und<br />

Wien Besucher zu<br />

schätzen. Um<br />

zwischen historischen<br />

Prachtbauten und<br />

moderner Szenekultur<br />

nicht den Überblick<br />

zu verlieren, bietet<br />

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s auf seinen Seiten<br />

umfassende<br />

Informationen zu<br />

Sightseeing und<br />

Freizeitgestaltung.<br />

Willkommen<br />

WOHNEN<br />

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so viele Repräsentations<br />

bauten, Palais und Parks so<br />

dicht nebeneinander.<br />

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Wien-Besuch zu einem<br />

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Ob für kurz- oder langfristige Aufenthalte, MTS CITY LOFT<br />

hat das am besten geeignete Apartment für Sie, angepasst<br />

an Ihre Bedürfnisse. Mit zusätzlich angebotenen Services,<br />

wie Reinigung oder Botenwege, ermöglichen wir Ihnen ein<br />

reibungsloses und komfortables Wohnen fern der Heimat.<br />

Und doch wie zuhause!<br />

MODERN TRADE SYSTEMS startete in der österreichischen<br />

Hauptstadt Wien als MTS CITY LOFT -unsere Wohnungen<br />

werden an Gäste aus aller Welt für Kurz- oder Langzeit<br />

vermietet. Sie reisen nach Wien und suchen nach einer<br />

geeigneten Unterkunft?<br />

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Finden Sie nicht nur mitten in der Metropole-auch können<br />

Sie sich in unserem, am Rande des Wiener Waldes<br />

gelegenen Hotel Garni entspannen. Unser reizendes und<br />

familienfreundliches Haus ist am Rande des historischen<br />

Wienerwald-Bereiches, gerade mal zehn Kilometer vom<br />

Stadtzentrum entfernt. Ihr vollkommener Platz, um sich in<br />

der grünen Lunge von Wien zu entspannen, nachdem Sie<br />

die aufregenden Erforschungen unserer Kulturstadt Wien<br />

beendet haben.


Der wien.at-Stadtplan ist mobil<br />

Konkurrenzlose Datenqualität der ViennaGIS<br />

Sie wollen sich darüber informieren, ob Sie einen<br />

Kurzparkschein ausfüllen müssen oder nicht? WO sind die<br />

nächsten WLAN-Standorte WC-Anlagen? Wie viele Citybike-<br />

Stationen gibt es in meiner Umgebung? Oder welche kulturellen<br />

Sehenswürdigkeiten bietet Wien abseits von Schönbrunn,<br />

Riesenrad und Stephansdom? Die Antworten auf diese<br />

Fragen liefert der wien.at-Stadtplan, der auch für mobile<br />

Geräte verfügbar ist. Öffi-BenutzerInnen werden sich über<br />

die Einbindung der Echtzeitdaten via "qando" freuen. So<br />

kann mit Klick auf eine Haltestelle der aktuelle Fahrplan<br />

abgerufen werden<br />

Der mobile wien.at-Stadtplan bietet für Smartphones<br />

umfassende Informationen aus rund 50 Datensätzen zu<br />

den Bereichen Verkehr, Kultur, Freizeit, öffentliche<br />

Einrichtungen, Bildung, Gesundheit und Soziales sowie<br />

Umwelt. Dabei punktet er mit einer konkurrenzlosen<br />

Datenqualität. Das Kartenmaterial des Geografischen<br />

Informationssystems der Stadt Wien (ViennaGIS) bietet<br />

gestochen scharfe Luftaufnahmen und erlaubt eine<br />

Adressensuche bis hin zur Gemeindebaustiege. Sämtliche<br />

Inhalte werden laufend aktualisiert.<br />

Der wien.at-Stadtplan ist webbasiert, also über den<br />

Browser jedes Smartphones über die Adresse<br />

http://www.wien.gv.at/stadtplan/ abrufbar. Es ist keine<br />

App-Installation erforderlich. Unterstützt werden die<br />

gängigsten mobilen Betriebssysteme iPhone OS, Android,<br />

Windows Phone und Blackberry OS. Der mobile Stadtplan<br />

selbst IST gratis, Gebühren fallen nur für die<br />

Internetnutzung beim Provider an.<br />

Conchita Wurst<br />

hat 2014 für Österreich gewonnen. Deshalb findet der 60.<br />

Eurovision Song Contest unter dem Motto "Building Bridges" von<br />

18. bis 23. Mai 2015 in Wien statt. Neun Shows in der Wiener<br />

Stadthalle, ein Eurovision Village am Wiener Rathausplatz und<br />

viele weitere Events werden die Stadt eine Woche lang rund um den<br />

größten Musikevent der Welt in Atem halten. Ganz Wien ist im<br />

Eurovision-Song-Contest-Fieber.<br />

.<br />

Zipcar<br />

Du brauchst für ein paar Stunden ein Auto in der Nähe von Arnsteingasse,<br />

1150 Wien, Österreich? Zipcar ist eine Alternative zur Autovermietung und<br />

zum Autobesitz. So hast du ein Auto, aber nur, wenn du es brauchst. Schau<br />

dir die Karte unter http://www.zipcar.at/wien/find-cars. Gib eine Adresse,<br />

Postleitzahl oder Umgebung ein, um Zipcars in Wien zu finden<br />

TAXI<br />

Dein Taxi findest Du in 1150 Wien Mariahilferstrasse 196-198<br />

Oder refe 01 40100<br />

Oder http://taxi4010<br />

0.<br />

City Bike Standorte<br />

Was hat mobilität mit Ihrem Wohlbefinden zu tun? PASTA ist ein europäisches Forschungsprojekt.das die<br />

Wirkung von Mobilität auf Menschen untersucht. In Wien und 6 weitere Europäischen Städten wird daher<br />

durch die Universität für Bodenkultur eine Befragung durchgeführt. Tragen Sie etwas zur Verbesserung<br />

der Lebensqualität in unserer Stadt bei und nehmen Sie an der Studie teil.<br />

Einfach unter survey.pastaproject.eu/wien Fragebogen ausfüllen und tolle Preise<br />

gewinnen<br />

O120 Stationen sind in Betrieb, 1500 Räder das ganze Jahr auf der Strasse verfügbar und somit haben wir<br />

den mir der Stadt Wien vereinbarten vorläufigen Endausbau erreicht. Direkt an n jeder Station kann eine<br />

Karte samt Auslastung aller 120 Stationen übr den “Stationen” Button abgerufen werden. Üeber<br />

Internetfähigen Handy und Smartphone kann über cbw.at und map.citybikewien.at darauf zugegriffen<br />

werden.


Mehr zum Thema<br />

Für Familien<br />

Sightseeing in Wien mit der ganzen FamilieMit einer Pferdekutsche oder auf zwei Rädern,<br />

am Wasser oder im Oldtimer-Bus: So macht eine Sight seeing-Tour garantiert Kindern<br />

und Erwachsenen Spaß Http://www.wien.info/de/wienfuer/familien/sightseeing/sightseeing-mit-kindern<br />

Theater und Kino für junges<br />

Publikum Bühne frei!<br />

Schönbrunn: Irrgarten & Labyrinth<br />

Schönbrunner Schlossstraße, 1130Wien<br />

www.schoenbrunn.at +l43 1 811 132 39<br />

Auf zum Prater-Rummel mit der<br />

ganzen Familie<br />

Tauchen Sie ein in die bunte<br />

Erlebniswelt des Praters, wo Sie<br />

mehr als 250 Buden und Attraktionen<br />

erwarten:<br />

Tauchen Sie ein in die Welt des<br />

Sprech- und Tanztheaters, des<br />

Puppen- und Marionettenspiels<br />

und des Kinos. Lassen Sie sich<br />

von Schauspielkunst auf<br />

höchstem Niveau verzaubern.<br />

www.dschungelwien.at<br />

+43 1 522 07 20 20<br />

Kinderbauernhof am Landgut Wien Cobenzl Am<br />

ersten Wiener Stadtbauernhof können kinder<br />

wie Erwachsene Bauern hoftiere hautnah<br />

erleben und die Natur kennen und verstehen<br />

lernen. ww.landgutcobenzl.at<br />

Kunsthistorisches MuseumWas die<br />

Habsburger-Kaiser gesammelt haben,<br />

ist hier zu sehen. Beispielsweise die<br />

weltgrößte Sammlung von Bildern des<br />

berühmten Bruegel in der<br />

Gemäldegalerie, Marmorstatuen und<br />

Goldschätze in der Antikensammlung,<br />

oder Mumien und Grabbeigaben aus<br />

dem Reich der Pharaonen in der<br />

Ägyptisch-Orientalischen Sammlung.<br />

Technisches Museum Wien<br />

Das Technische Museum Wien ist eine<br />

Welt für sich. Viele interaktive Objekte,<br />

die nach dem Prinzip "Ursache -<br />

Wirkung" aufgebaut sind, machen<br />

Technik erfahrbar und buchstäblich<br />

"be-greifbar".<br />

www.technischesmuseum.at<br />

Für SternguckerReisen durch den<br />

Sternenhimmel bieten die Kuffner Sternwarte<br />

und das Planetarium. Aufregende Stunden in<br />

den unendlichen Weiten des Weltalls locken...<br />

http://www.planetarium-wien.at/<br />

Vienna<br />

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Gültig Mr als 210<br />

Ermässigungen<br />

Freie Fahrt mit U-Bahn,<br />

Bus und Tram


Die neue Luxus-Shoppingmeile in der Wiener Altstadt bietet exklusive<br />

Flagshipstores von Louis Vuitton, Emporio Armani, Miu Miu, Roberto<br />

Cavalli, Prada und Saint Laurent.Mitten im 1. Bezirk, in der<br />

Verlängerung des noblen Kohlmarkts, entsteht eines der exklusivsten<br />

Einkaufsviertel der Stadt.<br />

Das "Goldene Quartier" verspricht auf rund 11.500 m2 luxuriöses<br />

Einkaufsvergnügen in historischem Ambiente. Die neue Luxus-<br />

Shoppingmeile liegt zwischen Tuchlauben, Bognergasse und Am Hof.<br />

Noble Flagshipstores internationaler Designer-Labels sind hier zu<br />

finden: Prada, Saint Laurent, Bottega Veneta, Emporio Armani, Louis<br />

Vuitton, Valentino, Miu Miu, Roberto Cavalli, Alexander McQueen,<br />

Sergio Rossi, Brioni, Mulberry, Etro, Pomellato, Brunello Cucinelli,<br />

Church's und 7 for all mankind.Am Rande dieses exklusiven Areals hat<br />

im September 2012 auf der Tuchlauben ein Shop von Vivienne<br />

Westwood eröffnet.<br />

Neben den verschiedensten Modelinien der exzentrischen Designerin<br />

gibt es hier ist außerdem Couture-Maßmode wie sonst nur im<br />

Londoner Stammhaus.<br />

.<br />

Der Wiener Heurige<br />

Wien ist süß!<br />

Er ist so bekannt wie das Riesenrad, Schloss<br />

Schönbrunn, die Sängerknaben oder die<br />

Lipizzaner. Der echte Wiener Heurige.<br />

Zahlreiche Lieder wurden ihm gewidmet,<br />

für viele Filme diente er als Kulisse. Doch<br />

vor allem bietet er den Wienern und ihren<br />

Gästen in der sprichwörtlich gemütlichen<br />

Atmosphäre Unterhaltung, feine Weine aus<br />

Wien und die dazu passende kulinarische<br />

Begleitung. Ein Platz zum Wohlfühlen, bei<br />

dem jeder herzlich willkommen ist. Den<br />

Wein ausgeschenkt wird, erkennt man am<br />

Föhrenbuschen und an einer Tafel mit dem<br />

Wort „Ausg’steckt“, das gleichzeitig anzeigt,<br />

wenn das Lokal geöffnet<br />

In der Donaumetropole treffen sich seit<br />

Jahrhunderten Zuckergoscherln aus aller<br />

Welt. Und auch heute noch verführt das süße<br />

Wien seine Gäste mit Mehlspeisen und<br />

Süßigkeiten vom Feinsten.<br />

Beim Demel in der noblen Einkaufsstraße<br />

Kohlmarkt bürgen seit mehr als zwei<br />

Jahrhunderten Tradition und Familienrezepte<br />

für die Qualität der süßen Verführung. Die<br />

einstige k.u.k. Hofzuckerbäckerei belieferte<br />

sogar die trotz ihrer schlanken Linie in<br />

Süßigkeiten vernarrte Kaiserin Sisi mit<br />

fantastischen Leckereien, unter anderem<br />

kandierten Veilchen. Der Name Demel steht<br />

noch heute für höchste Qualität in Sachen<br />

Mehlspeisen und Kaffee. Besonders<br />

empfehlenswert ist ein Blick in die kunstvoll<br />

aus Zuckerguss gestalteten Schaufenster.


Parks und Gärten im Zentrum Wiens<br />

Wenn Sie gerade im Zentrum Wiens unterwegs sind und eine Verschnaufpause benötigen, können Sie das jederzeit in einem der<br />

wunderschönen Innenstadtparks machen. Es lohnt sich: Schließlich erwarten Sie im Frühjahr alleine im Volksgarten 400 Rosen-<br />

Sorten in Blüte.<br />

Stadtpark<br />

Wenn Sie auf der Suche nach einem idealen Platz für ein Erinnerungsfoto sind, werden Sie im Wiener Stadtpark fündig - am Fuß<br />

des goldenen Johann-Strauß-Denkmals, das zu den weltweit meistfotografierten Denkmälern zählt. Außerdem befinden sich im<br />

Stadtpark Denkmäler von Franz Schubert, Franz Lehar und Robert Stolz, ein Marmorstandbild des Malers Hans Makart,<br />

Bronzebüsten des Komponisten Anton Bruckner, des Wiener Bürgermeisters Andreas Zelinka, unter dessen Regierung der<br />

Stadtpark gestaltet wurde, und viele mehr. Somit ist der Stadtpark der an Denkmälern und Skulpturen reichste Park in Wien.<br />

Wiesen, Beete, manch exotischer Baum und ein ausgedehnter Teich machen den Stadtpark zu einer grünen Oase im Zentrum der<br />

Stadt. Der Park wurde nach Schleifung der alten Stadtmauer und dem Bau der Ringstraße 1862 eröffnet und war Wiens erste<br />

öffentliche Parkanlage.<br />

Wussten Sie, dass die Stadtpark-Besucher bis 1956 für das Verweilen in aufgestellten Sesseln Gebühren bezahlen mussten?<br />

Volksgarten und Burggarten<br />

Als Kaiserin-Sisi-Fan sollten Sie beim Sisi-Denkmal im Volksgarten vorbeischauen. Mozart-Verehrer pilgern zur Statue des<br />

Musikgenies im Burggarten. Der im englischen Stil angelegte Burggarten war der Privat-Garten Kaiser Franz Josephs I., dem<br />

Gatten von Kaiserin Sisi. 1919, drei Jahre nach dem Tod des Monarchen, wurde der Burggarten für die Öffentlichkeit zugänglich<br />

gemacht. Heute steht dort das einzige Denkmal des Kaisers, das erst 1957 aufgrund einer Privatinitiative errichtet wurde. Hier im<br />

Burggarten befindet sich auch das Palmenhaus, eines der schönsten Jugendstilglashäuser nach Plänen von Friedrich Ohmann.<br />

Diese tropische Oase beherbergt das Schmetterlingshaus, in dem heute hunderte exotische Schmetterlinge leben, sowie ein Cafe-<br />

Restaurant mit stimmungsvollem Ambiente. Wussten Sie, dass der Volksgarten und der Burggarten als Weltkulturerbe<br />

ausgezeichnet sind?<br />

Rathauspark<br />

Nach der Besichtigung des Parlaments und des Burgtheaters lohnt sich gewiss ein Abstecher in den Wiener Rathauspark. Die<br />

Parkanlage ist symmetrisch angeordnet und liegt zwischen Universität und Parlament. Die beiden Parkhälften sind durch den<br />

Rathausplatz getrennt, auf dem nahezu ganzjährig Veranstaltungen abgehalten werden. Am bekanntesten sind bestimmt der<br />

Wiener Eistraum im Winter und das Musikfilm-Festival im Sommer.<br />

Sigmund-Freud-Park und Bruno-Kreisky-Park<br />

Der Sigmund-Freud-Park liegt zwischen der Wiener Haupt-Universität und der Votivkirche und ist unter den Wiener<br />

Innenstadtparks als Liegewiese besonders beliebt.<br />

Bonus im Sommer: Täglich in den Sommermonaten werden morgens 100 bequeme Liegestühle angeliefert (und um 21 Uhr wieder<br />

abtransportiert) und stehen zum Gratis-Liegevergnügen zur Verfügung. Erfrischungs-Tipp: Täglich von 11 bis 20 Uhr ist an der<br />

„Relax & Refresh Bar" kostenlos Wiener Hochquellwasser erhältlich!<br />

So richtig die Seele baumeln lassen kann man auch im Bruno-Kreisky-Park im 5. Bezirk: Hier laden<br />

Hängematten von Mai bis Oktober zum Verweilen und „Abhängen" ein.


9<br />

LIFESTILE & SZENE<br />

Wiener Nightlife<br />

Wien ist eine Stadt mit vielen Seiten. Damit bei<br />

Ihrem Wien-Besuch das Wiener Nachtleben nicht<br />

zu kurz kommt, haben wir für Sie eine kleine<br />

Auswahl an Tipps zusammengestellt. Viel Spaß<br />

beim Entdecken!<br />

Szenetreffs<br />

Schikaneder, 4. Margaretenstraße 24,<br />

www.schikaneder.at<br />

Zweitbester, 4, Heumühlgasse 2,<br />

www.zweitbester.at<br />

Motto, 5, Schönbrunner Straße 30, www.motto.at<br />

Elektro Gönner, 6, Mariahilfer Straße101/1,<br />

www.elektro-g.at<br />

Lutz – die bar, 6. Mariahilfer Straße 3, www.lutzbar.at<br />

Dachboden, 7, Lerchenfelder Str. 1-3 (im25hours<br />

Hotel), www.25hours-hotels.com<br />

Café Leopold, 7, Museumsplatz 1 (im<br />

MuseumsQuartier), www.cafe-leopold.at<br />

Europa, 7, Zollergasse 8, www.europa-lager.at<br />

Live-Musik<br />

Albertina Passage, 1, Opernring/EckeOperngasse,<br />

www.albertinapassage.at<br />

Porgy & Bess, 1, Riemergasse 11, www.porgy.at<br />

Chelsea, 8, Lerchenfelder Gürtel/Stadtbahnbogen<br />

29-30www.chelsea.co.at<br />

B72, 8, Hernalser Gürtel, Stadtbahnbogen72,<br />

www.b72.at<br />

Rhiz, 8, Lerchenfelder Gürtel/ Stadtbahn-bogen 37-<br />

38, www.rhiz.org<br />

Discos & Clubs<br />

Flex, 1, Donaukanal (AbgangAugartenbrücke),<br />

www.flex.at<br />

Babenberger Passage, 1, Burgring<br />

3/Babenbergerstraße, www.club-passage.at<br />

Volksgarten, 1. Burgring 1, www.volksgarten.at<br />

Pratersauna, 2. Waldsteingartenstraße135,<br />

www.pratersauna.tv<br />

Fluc, 2, Praterstern 5, www.fluc.at<br />

Praterdome, 2, Riesenradplatz 7,<br />

www.praterdome.at<br />

Grelle Forelle, mts city loft ma gazin 9,<br />

Spittelauer Lände 12, www.grelleforelle.com<br />

U4 12, Schönbrunner Str. 222, www.u-4.atBars<br />

First Floor, 1, Seitenstettengasse 5/Ecke<br />

Rabensteig<br />

Loos American Bar, mts city loft magazin 1,<br />

Kärntner Straße10, www.loosbar.at<br />

Onyx-Bar, 1, Stephansplatz 12 (im HaasHaus),<br />

www.doco.com<br />

Planter’s Club, 1, Zelinkagasse 4,<br />

www.plantersclub.com<br />

Sky Bar 1, Kärntner Straße 19 (imKaufhaus<br />

Steffl), www.skybar.at<br />

Red Room, 1, Stubenring 20 (imRestaurant<br />

Comida), www.comida.at


Musikstadt Wien<br />

Willkommen in der<br />

Welthauptstadt der Musik! Hier<br />

haben mehr berühmte<br />

Komponisten gelebt als in<br />

irgendeiner anderen Stadt, und<br />

Musik liegt in Wien förmlich in<br />

der Luft: Walzer und Operette<br />

Sind hier zuhause, auch Musicals<br />

"made in Vienna" haben das<br />

Internationale Publikum erobert.<br />

Die Konzerthäuser und Bühnen<br />

der Stadt bieten Klassik bis zu<br />

progressiven Tönen - das ganze<br />

Jahr über folgt ein Festival dem<br />

anderen. Opernfans treffen hier<br />

auf Weltstars und Jazzfreunde<br />

finden eine pulsierende Jazzszene.<br />

Pop- und Rock-Konzerte<br />

bescheren unvergessliche Live-<br />

Musik-Erlebnisse. Elektronische<br />

Musik vom Feinsten zum Chill-<br />

Out oder Abtanzen gibt's in<br />

zahlreichen Clubs.


Bedingungen zum Mietvertrag<br />

1. AUSMASS DES NUTZUNGSRECHTS<br />

Allgemeine<br />

Geschäftsbedingungen<br />

(AGB)qUUNTURHENT<br />

1.1. Das Apartment wird ausschließlich zu Zweitwohnzwecken verwendet und dient dem Mieter nicht als Hauptwohnsitz. Der<br />

Mieter bestätigt, dass ihm das Apartment nicht zur Befriedigung seines dringenden Wohnbedürfnisses dient.<br />

1.2. Vermietet ist nur der Innenraum des Apartments, nicht aber die Außenflächen, Gänge, Fassaden oder sonstige<br />

allgemeine Teile der Liegenschaft oder des Gebäudes. Ein Kellerabteil wird nicht mit vermietet.<br />

1.3. Es ist dem Mieter die Haltung von (Haus-)Tieren untersagt. Falls durch eine Sondervereinbarung die Haltung von (Haus -<br />

) Tieren gestattet wird, hat der Mieter das Doppelte der ursprünglich vorgesehen Höhe der Kaution zu erlegen.<br />

2. ZUSTAND UND AUSSTATTUNG DES APARTMENTS; BAULICHE VERÄNDERUNGEN<br />

2.1. Der Vermieter leistet keine Gewähr für irgendeinen Zustand, irgendeine Beschaffenheit oder irgendeine<br />

Verwendungsmöglichkeit des Apartments.<br />

2.2. Dem Mieter ist es untersagt, im Apartment Änderungen (Adaptierungen)-, welcher Art auch immer durchzuführen.<br />

3. INSTANDHALTUNG DES APARTMENTS<br />

3.1. Der Mieter ist verpflichtet, das Apartment auf seine Kosten ohne Anspruch auf Ersatz jederzeit in einwandfreiem, gutem<br />

Zustand zu erhalten und instand zu halten, soweit es sich nicht um die Behebung ernst er Schäden des Gebäudes und um<br />

Reparaturen an vom Vermieter bereitgestellten Geräten handelt. Ernste Schäden des Gebäudes sind Schäden am Tragwerk,<br />

am Dach und an der Fassade des Gebäudes, die bewirken, dass der Mietgegenstand nicht zum bedungenen Gebrauch<br />

verwendet werden kann. Alle Schäden hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.<br />

3.2. Der Vermieter oder von ihm beauftragte Unternehmen dürfen Ausbesserungen, Reparaturen und bauliche<br />

Veränderungen, die zur ordnungsgemäßen Erhaltung, Instandhaltung erforderlich sind, auch ohne Zustimmung des Mieters<br />

vornehmen.<br />

3.3. Der Mieter ist verpflichtet, das Apartment samt den darin enthaltenen Einrichtungen, Fenstern, Anlagen und<br />

Ausstattungen sowie die gemeinschaftlichen Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln und die<br />

Benützung des Apartment einschließlich der gemeinschaftlichen Einrichtungen und Anlagen ohne Beeinträchtigung der<br />

anderen Mieter, ihrer Angehörigen, Angestellten, Besucher, Lieferanten, beauftragten Handwerker oder sonstigen Leute<br />

vorzunehmen. Der Mieter haftet dafür, dass diese Verpflichtung auch von seinen Angehörigen, Angestellten, Besuchern,<br />

Lieferanten oder sonstigen Leuten eingehalten wird.<br />

3.4. Der Mieter hat die Benützung des Apartments unter Einhaltung aller behördlichen, insbesondere feuerpolizeilichen<br />

Vorschriften vorzunehmen und darf die Benützung nur in jenem Umfang durchführen, als sie nach dem Mietvertrag, nach<br />

dem Gesetz und behördlichen Vorschriften zulässig ist.<br />

3.5. Der Mieter haftet dem Vermieter verschuldensunabhängig für alle Schäden und Folgeschäden sowie Nachteile, die ihm<br />

durch die Verletzung der Verpflichtungen aus dem Mietvertrag entstehen. Der Mieter sichert zu, dass alle von ihm<br />

gemachten Angaben korrekt und zutreffend sind und haftet für alle Schäden und Nachteile, die dem Vermieter aufgrund von<br />

unwahren Angaben, etwa hinsichtlich des gewöhnlichen Aufenthaltes des Mieters oder des Vertragszwecks, entstehen.<br />

3.6. Der Mieter ist für jede Beschädigung des Mietgegenstandes, des Zubehörs, oder Anlagen verantwortlich und zur unverzüglichen<br />

Schadensbehebung verpflichtet, sofern die Beschädigung durch ihn, seine Angehörigen, Lieferanten, Besucher oder Tiere verursacht wurde. Ist<br />

das Schadensereignis im Apartment, oder nimmt es von dort seinen Ausgang, ist der Mieter dafür beweispflichtig, dass weder er noch seine<br />

Angehörigen, Dienstnehmer, Lieferanten, Besucher die Beschädigung verursacht haben.<br />

3.7. Die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen (Elektrizität, Gas, Wasser, Abwässer, etc.) dürfen nur in solchem Umfang in Anspruch<br />

genommen werden, dass keine Überlastung eintritt.<br />

3.8. Bei Störungen oder Schäden hat der Mieter für sofortige Abschaltung und Benachrichtigung des Vermieters bzw. dessen Beauftragten zu<br />

sorgen. Eine Änderung der Energieversorgung, insbesondere der Stromspannung, die nicht durch den Vermieter verursacht ist, be rechtigt nicht zu<br />

Ersatzansprüchen gegen den Vermieter oder zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Mietzinsminderung oder -befreiung.<br />

3.9. Kommt der Mieter seinen Verpflichtungen gemäß Punkt 3.1. bis 3.4. trotz schriftlicher Mahnung nicht nach oder besteht Ge fahr in Verzug, ist<br />

der Vermieter berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters vornehmen zu l assen. Bei drohender Gefahr oder unbekanntem<br />

Aufenthalt des Mieters bedarf es keiner Mahnung. Alle Zustellungen an den Mieter erfolgen an die dem Vermieter zuletzt bekann t gegebene<br />

Adresse.


3.10. Aus Störungen der Haustechnik wie z.B. der Wasserzufuhr, Gebrechen an Gas-, Licht-, Strom-, Kanalisations-, Kraft-, Wasserleitungen,<br />

Aufzügen und dergleichen kann der Mieter keinerlei Rechtsfolgen ableiten. Der Vermieter verpflichtet sich jedoch, zur umgehen den Abhilfe alles<br />

Erforderliche zu unternehmen.<br />

3.11. Der Vermieter haftet nicht für Schäden durch Feuchtigkeit, Brand, Diebstahl oder ähnliche Dritteinwirkungen an den dem Mieter gehörigen<br />

Gegenständen, gleichgültig welcher Art, es sei denn, dass Mitarbeiter des Vermieters diesen Schaden vorsätzlich oder gro b fahrlässig<br />

herbeigeführt hätten. Dem Mieter wird empfohlen, eine Haushaltsversicherung abzuschließen, die derartige Schäden abdeckt.<br />

3.12. Der Mieter ist verpflichtet, die vom Vermieter nach den allgemeinen Bedürfnissen des Hauses erlassene und diesen B edürfnissen jeweils<br />

anzupassende Hausordnung einzuhalten; die Hausordnung in der jeweils geltenden Fassung gilt gegenüber dem Mietvertrag subsidi är. Dem<br />

Mieter ist die Hausordnung bekannt gegeben worden.<br />

3.13. Der Mieter ist verpflichtet die Küche in gleichem Zustand wie bei der Übernahme zurückzugeben. Kühlschrank, Geschirrspüler, Kochfeld,<br />

Ofen, etc. müssen aufgeräumt und sauber sein. Bei Missachten dieses Punktes werden zusätzliche Kosten anfallen.<br />

4. ENTGELT<br />

4.1. Das Entgelt (Mietzins) samt Betriebs- und Nebenkosten und Umsatzsteuer für den ersten Monat ist im Voraus zur Zahlung fällig. Bei<br />

Vermietungen unter zwei Monaten ist das Entgelt für den gesamten Mietzeitraum im Voraus zur Zahlung fällig. In weiterer F olge ist das Entgelt<br />

(Mietzins) samt Betriebs- und Nebenkosten und Umsatzsteuer jeweils am ersten eines jeweiligen Kalendermonates fällig, wobei für die<br />

Rechtzeitigkeit der Zahlung das Datum des Einlangens am Konto des Vermieters maßgeblich ist. Bei Verzug werden Verzugszinsen in der<br />

Höhe von 8% über dem Basiszinssatz vereinbart.<br />

4.2. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit des Entgelts vereinbart, das bedeutet, dass das Mietentgelt entsprechend der herr schenden<br />

Inflation jährlich angepasst wird. Als Berechnungsmaß dient der von der amtlichen Statistik verlautbarte Verbraucherpreisindex 2013=100 oder<br />

ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße gilt die für den Monat der Übergabe verlautbarte Indexzahl. Das Entgelt erhöht sich<br />

jährlich in dem Ausmaß, in dem sich die Indexzahl erhöht, wobei der maßgebliche Zeitpunkt der Monat der Übergabe ist. Zum Beispiel:<br />

Indexzahl bei Einzug im Oktober 2013=100; Indexzahl aufgrund der Inflation im Oktober 2014: 105; Erhöhung des Mietentgelts um 5% ab<br />

November 2014.<br />

4.3. Alle Bankgebühren sowie Wechselkurs-Schwankungen gehen zu Lasten des Mieters.<br />

5. KAUTION; AUFRECHNUNG VON FORDERUNGEN<br />

5.1. Der Mieter erlegt spätestens zum Übergabedatum, die Kaution. Die Kaution dient zur Sicherstellung für sämtliche Ansprüch e des<br />

Vermieters aus dem Mietverhältnis.<br />

5.2. Nimmt der Vermieter die Kaution während des aufrechten Mietverhältnisses, zum Beispiel aufgrund eines vom Mieter verursa chten<br />

Schadens, in Anspruch, ist der Mieter verpflichtet, diese über Aufforderung des Vermiet ers binnen längstens 14 Tagen wieder auf das<br />

ursprüngliche Ausmaß aufzufüllen. Handelt es sich bei der Sicherstellung um eine Bankgarantie und läuft diese vor Ablauf des<br />

Mietverhältnisses ab, ist der Mieter verpflichtet, die Bankgarantie spätestens drei Monate vor ihrem Ablauf zu verlängern, widrigenfalls der<br />

Vermieter berechtigt ist, die Bankgarantie in Anspruch zu nehmen (Umwandlung in eine Barkaution).<br />

5.3. Eine Aufrechnung von Forderungen des Mieters gegen Forderungen des Vermieters und die Geltendmach ung eines<br />

Zurückbehaltungsrechts durch den Mieter sind nicht zulässig. Dies gilt nicht im Falle vom Vermieter anerkannten oder rechtskr äftig<br />

festgestellten Forderungen des Mieters.<br />

5.4. Die erlegte Kaution dient als Sicherstellung von Forderungen, welche sich aus dem gegenständlichen Mietvertrag ergeben und wird nach<br />

ordnungsgemäßer, mängelfreier Rückgabe des Apartments zurückerstattet.<br />

5.5 Kautionen werden erst einige Tage nach dem Ausziehen und nach dem es Bestätigt ist, dass alle Rechnungen bezahlt sin d und es keine<br />

Mängel in der Wohnung gibt, frei gegeben. Kautionen, die in bar oder per Banküberweisung bezahlt wurden, werden an das gewünschte<br />

Bankkonto zurück überwiesen.<br />

5.6 Alle Bankgebühren sowie Wechselkurs-Schwankungen bezüglich Kaution-Rückerstattung gehen zu Lasten des Mieters.<br />

6. UNTERVERMIETUNG; GEBRAUCHSÜBERLASSUNG<br />

6.1. Eine Untervermietung, oder sonstige gänzliche oder teilweise entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe des Apartments ist ohne<br />

ausdrückliche Zustimmung des Vermieters unzulässig.<br />

7. ÜBERGABE UND ÜBERNAHME DES APARTMENTS<br />

7.1. Die Übergabe erfolgt am Tag des Vertragsbeginns. Der Mieter verpflichtet sich, das Apartment nach Übergabe auf allfällige Mängel und<br />

Vollständigkeit des Inventars anhand der beiliegenden Ausstattungsbeschreibung eingehend zu überprüfen und allfällige Mängel binnen 48<br />

Stunden mittels der ihm beim Check-In ausgehändigten Mängelliste dem Vermieter bekanntzugeben. Nicht rechtzeitig bekanntgegebene<br />

Mängel gelten als vom Mieter verursachte Mängel.<br />

8. VORZEITIGE VERTRAGSAUFLÖSUNG


8.1. Eine vorzeitige Vertragsauflösung durch den Mieter ist ohne Einverständnis des Vermieters nicht möglich. Jeder Vertragsteil ist zur<br />

vorzeitigen Vertragsauflösung berechtigt, wenn die andere Vertragspartei den Mietvertrag grob oder beharrlich (trotz Mahnung und<br />

Nachfristsetzung) verletzt.<br />

8.2. Das Mietverhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer.<br />

8.3. Bei einer vereinbarten Dauer des Mietverhältnisses von mindestens 4 Monaten ist der Mieter berechtigt, das Mietverhältni s unter<br />

Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsletzten schriftlich zu kündigen. Die Preisdifferenz zwischen der regulären und der<br />

reduzierten Monatsmiete ist für die Aufenthaltszeit zu bezahlen.<br />

9. BEENDIGUNG DES MIETVERHÄLTNISSES; BETRETEN DER MIETRÄUME<br />

9.1. Bei Beendigung des Mietvertrages hat der Mieter das Apartment in dem Zustand, der sich aus der Ausstattungsbeschreibung ergibt, unter<br />

Berücksichtigung der natürlichen Abnutzung – geräumt von eigenen Fahrnissen zurückzustellen.<br />

9.2. Im Falle vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages ist der Mieter verpflichtet eine Woche vor Beendigung, spätestens aber innerhalb von<br />

24 Stunden nach Erhalt der Erklärung über die vorzeitige Beendigung, den Vermieter unter gleichzeitiger Bekanntgabe, dass sic h das<br />

Apartment in bedungenem Zustand befindet, schriftlich zum Übergabetermin einladen. Der Übergabetermin hat spätestens eine Woche nach<br />

Erhalt der Erklärung über die vorzeitige Beendigung stattzufinden.<br />

9.3. Wird das Mietverhältnis durch den Mieter vorzeitig aufgelöst und steht das Apartment bis zum Mietende le er oder kann es nur um einen<br />

niedrigeren Entgelt vermietet werden, so ist der Mieter zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens sowie zusätzlich zur Zah lung einer<br />

Pönale in Höhe von maximal einer Monats bzw. laut Vereinbarung verpflichtet. Dem Mieter wird empfohlen, eine private Stornoversicherung<br />

abzuschließen, die die Folgen einer allfälligen vom Mieter gewünschten vorzeitigen Vertragsauflösung beinhaltet.<br />

9.4. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist das Apartment dem Vermieter ohne Anspruch auf Ersat z für allfällige vom Mieter vorgenommene<br />

Investitionen und Adaptierungen in brauchbaren, lediglich durch die normale Abnützung verändertem Zustand (sohin insbesondere geräumt<br />

von allen Fahrnissen des Mieters) samt Schlüsseln zurückzustellen.<br />

9.5. Der Vermieter oder ein von ihm Beauftragter kann die Mieträume nach Vorankündigung während der Geschäftsstunden betreten<br />

a) zur Besichtigung und Feststellung des Zustandes des Apartments;<br />

b) um das Apartment Mietinteressenten zu zeigen;<br />

c) zur Vorbereitung und Durchführung von baulichen Maßnahmen und allfälligen Instandhaltungs - bzw. Instandsetzungsarbeiten (z.B.<br />

Reparaturen), die der Mieter zu dulden hat;<br />

d) aus anderen wichtigen Gründen.<br />

9.6. Bei Gefahr im Verzug ist der Vermieter oder ein von ihm Beauftragter berechtigt, das Apartment jederzeit ohne Ankündigung zu betreten.<br />

10. SONSTIGE BESTIMMUNGEN<br />

10.1. Jegliche Mitteilung aufgrund des Mietvertrages hat in Schriftform zu ergehen und unterzeichnet zu werden durch die ausf ertigende<br />

Person (oder durch eine von derselben ordnungsgemäß bevollmächtigte Person), und kann übermittelt werden durch Übergabe oder<br />

Übersendung per Fax (bei bestätigender Postnachsendung per Einschreibpost), mit frankierter Postsendung mit Rückschein oder<br />

Einschreibpost an die Adresse der anderen Partei gemäß Mietvertrag. Der Mieter trägt sämtliche im Zusammenhang mit der Errichtung des<br />

Mietvertrages anfallenden Steuern, Gebühren und Abgaben.<br />

10.2. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis.<br />

10.3. Bei Verlust eines Schlüssels werden mindestens € 150. - verrechnet.<br />

10.4. Alle Apartments sind Nichtraucher-Apartments. Sollte in den Apartments geraucht werden, werden, werden dem Mieter zusätzliche<br />

Reinigungskosten in der Höhe von mindestens € 600., je nach Apartmentgröße in Rechnung gestellt. 10.5. Der Mieter nimmt zur Kenntnis,<br />

dass vom Vermieter jederzeit nach vorheriger Ankündigung eine Qualitätskontrolle des Bestandobjektes durch geführt werden kann. Der<br />

Vermieter ist berechtigt, diese Kontrolle bei Bedarf bis zu einmal pro Woche durchzuführen. 10.6. Der Vermieter ist berechtigt, das<br />

Bestandobjekt - nach vorheriger, angemessener Ankündigung an den Mieter - durch einen Nachmietinteressenten besichtigen zu lassen.<br />

10.7. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich solcher Streitigkeiten über se ine Gültigkeit,<br />

sind in erster Instanz die Gerichte, die in der Stadt in dem das im Punkt 2 erwähnte Apartment sich befindet, ausschließlich zuständig. Die<br />

Vertragsparteien vereinbaren dies auch für Scheck- und Wechselprozesse.<br />

11. Stornierung und Rücktritt vom Vertrag<br />

11.1. Eine Stornierung oder der Rücktritt vom Vertrag hat schriftlich zu erfolgen, sofern dieser 30 Tage vor Anreisedatum beim Vermieter<br />

eintrifft. Eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 250, wird in Rechnung gestellt.<br />

11.2. Sollte die Stornierung nicht wenigsten 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisedatum beim Vermieter eintreffen, fa llen die folgenden<br />

Stornogebühren an:<br />

a) bei Eingang bis zu 14 Tagen vor dem vereinbarten Anreisedatum: 40% der Gesamtmietkosten.<br />

b) Bei Eingang bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Anreisedatum: 70% der Gesamtmietkosten.<br />

c) Bei Eingang bis zu weniger als 7 Tagen vor dem vereinbarten Anreisedatum: 90% der Gesamtmietkosten.<br />

d) Bei “No Show” 100% des Wochen- bzw. Monatsmietpreises (1 Monatsmiete).


Kontaktieren Sie uns,<br />

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Ihrem individuellen Apartment<br />

gerne behilflich.<br />

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Wienerwaldes Loft willkommen<br />

zu heißen!<br />

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