Maritim Invest VIII
Maritim Invest VIII
Maritim Invest VIII
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INVESTMENT FONDSSCHIFFE<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong><br />
Der Zweitmarkt
Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand<br />
der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />
Die in diesem Emissionsprospekt abgebildeten Schiffe sind lediglich als grafischer Bestandteil des Beteiligungsangebotes zu verstehen.
INHALTSVERZEICHNIS<br />
Wichtige Hinweise 5<br />
Vorwort 9<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong><br />
XX<br />
Beteiligungsangebot 11<br />
Eckdaten des Beteiligungsangebotes 11<br />
Strukturübersicht 13<br />
Beteiligungsangebot im Überblick 15<br />
Risiken der Beteiligung 18<br />
Zweitmarkt für Schiffsbeteiligungen 26<br />
Ankaufssituation von Schiffsbeteiligungen 27<br />
Anlagestrategie 28<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> – Eine Erfolgsgeschichte 31<br />
Partner<br />
XX<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft 33<br />
Salomon & Partner 34<br />
<strong>Maritim</strong>e Treuhand- und 35<br />
Verwaltungsgesellschaft<br />
XX<br />
Beteiligungsangebot in Zahlen<br />
XX<br />
<strong>Invest</strong>itionsplanung (Prognose) 36<br />
Ergebnisprognose 38<br />
Rechtliche Grundlagen 41<br />
Steuerliche Grundlagen 47<br />
Beteiligungshinweise 55<br />
Beteiligte Partner 56<br />
Anhang 58<br />
Vertragsteil<br />
XX<br />
Gesellschaftsvertrag 64<br />
Treuhandvertrag 75<br />
Hinweise für Fernabsatzverträge 80<br />
Besondere Angaben nach VermVerkProspV 83<br />
Anlage<br />
63<br />
Beitrittserklärung 69
WICHTIGE HINWEISE<br />
Wichtige Hinweise<br />
5<br />
Emittentin dieses Beteiligungsangebotes ist:<br />
Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,<br />
Katharinenhof, Zippelhaus 2, 20457 Hamburg<br />
In diesem Verkaufsprospekt auch <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> oder Beteiligungsgesellschaft genannt.<br />
Anbieterin des Beteiligungsangebotes ist:<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,<br />
Katharinenhof, Zippelhaus 2, 20457 Hamburg<br />
In diesem Verkaufsprospekt auch <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> genannt.<br />
Dieser Verkaufsprospekt wird von der Emittentin in Zusammenarbeit mit der Anbieterin herausgegeben.
WICHTIGE HINWEISE<br />
Erklärung<br />
7<br />
Die Anbieterin, die <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Katharinenhof,<br />
Zippelhaus 2, 20457 Hamburg, vertreten durch ihre persönlich haftende<br />
Gesellschafterin, die Verwaltungsgesellschaft <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> mbH, diese vertreten<br />
durch ihren Geschäftsführer Herrn Matthias J. Brinckman, Hamburg, übernimmt<br />
die Verantwortung für den Inhalt des Verkaufsprospektes und erklärt, dass ihres<br />
Wissens die Angaben im Verkaufsprospekt richtig sind und keine wesentlichen<br />
Umstände ausgelassen wurden.<br />
Prospektverantwortlicher: <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
Datum der Prospektaufstellung: 28. Februar 2006<br />
Matthias J. Brinckman<br />
Geschäftsführer
8<br />
Matthias J. Brinckman,<br />
Geschäftsführung
VORWORT<br />
Schiffsfonds aus zweiter Hand –<br />
ein vielversprechendes <strong>Invest</strong>ment<br />
Nach drei Jahrzehnten erfolgreicher Tätigkeit im Markt der Schiffsbeteiligungen haben sich die<br />
Gesellschafter von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> dem Aufbau eines liquiden Zweitmarktes für Schiffsbeteiligungen<br />
zugewandt. Bedingt durch unsere langjährigen Verbindungen zu leistungsfähigen Anlageberatern,<br />
führenden Beiräten, Emissionshäusern und Treuhandgesellschaften, konnte unter der<br />
Marke <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> dieses dem Markt der Schiffsbeteiligungen bisher fehlende Segment mit<br />
Leben erfüllt werden.<br />
Basis für den Erfolg von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> war der Aufbau eines umfassenden Bewertungssystems<br />
für Schiffsbeteiligungen. Mittlerweile verfügt <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> über die wohl umfassendste Wertanalyse<br />
von Schiffsbeteiligungen in Deutschland. Das Bewertungssystem von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> ist<br />
in der Branche anerkannt und ermittelt faire und objektive Ankaufswerte für Zweitmarktbeteiligungen.<br />
9<br />
Die bisherigen Erfahrungen bestätigen die Idee hinter <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong>: Sicher investieren – profitabel<br />
verkaufen. Bei den attraktiven Renditeaussichten für <strong>Invest</strong>oren von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong>-Fonds,<br />
verbunden mit fairen Kursen für verkaufswillige Inhaber von Beteiligungen, hat sich bereits<br />
heute ein sehr interessanter und lebhafter Markt gebildet. Die zur <strong>Invest</strong>ition verfügbaren Eigenmittel<br />
der <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong>-Fonds konnten bisher zeitnah in aussichtsreiche Schiffsbeteiligungen<br />
renommierter Emissionshäuser investiert werden.<br />
Die <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong>-Fonds bilden ein attraktives Beteiligungsangebot insbesondere im Hinblick auf<br />
die Renditeerwartungen, die Sicherheit der investierten Mittel und die grundsätzliche Handelbarkeit<br />
der Beteiligungen. Hierbei darf jedoch nicht übersehen werden, dass Schiffsbeteiligungen neben<br />
den vorgenannten Vorteilen stark unternehmerisch geprägt sind. Profitieren auch Sie von unseren<br />
langjährigen Erfahrungen im Markt der Schiffsbeteiligungen – durch eine Beteiligung an <strong>Maritim</strong><br />
<strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong>.
MARITIM INVEST <strong>VIII</strong><br />
Beteiligungsangebot<br />
Bei der Fondsserie <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> handelt es<br />
werden Beteiligungen an Gesellschaften er-<br />
die in dem von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> entwickelten<br />
sich um ein Beteiligungskonzept mit attrakti-<br />
worben, die zur Tonnagesteuer optiert haben.<br />
Bewertungssystem analysiert wurden. Bei der<br />
ven Renditechancen und effektiven Sicher-<br />
Bedingt durch die Tonnagesteuer, kann die<br />
Auswahl spielt neben den positiven Zukunfts-<br />
heitskomponenten bei nahezu steuerfreiem<br />
aus dem wirtschaftlichen Ergebnis resultieren-<br />
aussichten insbesondere auch die Qualität der<br />
Ergebnis. <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> erwirbt vorwie-<br />
de Vermögensmehrung annähernd steuerfrei<br />
Emissionshäuser und Reeder eine besondere<br />
gend Kommanditanteile an Schiffsgesellschaf-<br />
realisiert werden, so dass die <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong>-<br />
Rolle. Die bisher platzierten <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong>-<br />
ten, in der Rechtsform der GmbH & Co. KG,<br />
Fonds in keinem Vermögensportfolio fehlen<br />
Fonds sind bereits an über 250 Schiffsfonds<br />
die eine hohe Verzinsung des eingesetzten<br />
sollten.<br />
renommierter Emissionshäuser beteiligt. Die<br />
11<br />
Kapitals erwarten lassen. Hierbei handelt es<br />
hieraus resultierenden Verbindungen, Erfah-<br />
sich um Beteiligungen an solchen Schiffsge-<br />
Im Einkauf liegt der Gewinn. In diesem altbe-<br />
rungen und das weitere Ankaufspotenzial<br />
sellschaften, die bereits seit mehreren Jahren<br />
kannten Kaufmannsgrundsatz liegt einer der<br />
kommen den Anlegern von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong><br />
Handelsschiffe im internationalen Seeverkehr<br />
Erfolgsfaktoren für das Beteiligungsangebot<br />
direkt zugute. Das Beteiligungsangebot Mari-<br />
betreiben – sogenannte Zweitmarktbeteili-<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong>. Seriös konzipierte Schiffs-<br />
tim <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> ist als Renditefonds für Kapital-<br />
gungen. Darüber hinaus besteht die Möglich-<br />
beteiligungen haben in der Vergangenheit<br />
anleger konzipiert. Es wird eine durchschnitt-<br />
keit, dass <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> sich auch an<br />
überdurchschnittliche Renditen erzielt. Den-<br />
liche Vermögensmehrung zwischen 6 und<br />
anderen Schiffsinvestitionen wie z. B. Private<br />
noch sind Schiffsbeteiligungen <strong>Invest</strong>itionen<br />
8 % p. a. prognostiziert, die auf Basis der Ton-<br />
Placements, Direktbeteiligungen an Schiffen<br />
in einen Markt, der in puncto Volatilität den<br />
nagebesteuerung weitgehend steuerfrei<br />
bzw. an attraktiven Tonnagesteuer-Erstinves-<br />
Beteiligungen an anderen gewerblichen Un-<br />
bleibt. Insgesamt sind Auszahlungen während<br />
titionen beteiligt. Durch den Ankauf einer<br />
ternehmungen in nichts nachsteht.<br />
der rund zwölfjährigen Laufzeit ab Vollinvesti-<br />
Vielzahl von Anteilen an bestehenden Schiffs-<br />
tion in Höhe von 194 % geplant. In den Aus-<br />
gesellschaften (mit unterschiedlichen Schiffs-<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> wird überwiegend in Zweit-<br />
zahlungen ist die Rückführung des eingesetz-<br />
größen, Schiffstypen, Charterverträgen etc.)<br />
marktbeteiligungen großer Containerschiffe<br />
ten Kapitals enthalten.<br />
wird eine sinnvolle Risikostreuung erreicht. Es<br />
investieren. Angekauft werden Beteiligungen,<br />
Eckdaten des Beteiligungsangebotes<br />
Risikostreuung durch breites Portfolio<br />
von Anteilen an Schiffsgesellschaften<br />
Kein Unterschiedsbetrag – daher keine<br />
Steuern bei Veräußerung<br />
Langjähriges Know-how im Schiffsfondsbereich<br />
Ca. 6 - 8 % durchschnittliche Vermögensmehrung<br />
p. a. erwartet (Prognose)<br />
Deutlich erhöhte Handelbarkeit gegenüber<br />
anderen geschlossenen Fonds<br />
Aktives und professionelles Beteiligungsmanagement<br />
Ca. 194 % Auszahlung während der<br />
Fondslaufzeit geplant (Prognose)<br />
Zwölf Jahre Laufzeit ab Vollinvestition<br />
geplant (Prognose)<br />
Keine Haftung über die Einlage hinaus<br />
Weitgehend steuerfreie Auszahlungen<br />
durch die Tonnagesteuer<br />
<strong>Invest</strong>ition in einen etablierten Wachstumsmarkt
MARITIM INVEST <strong>VIII</strong><br />
Strukturübersicht<br />
<strong>Invest</strong>oren<br />
Beitrittserklärung<br />
Treuhandvertrag<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong><br />
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
<strong>Maritim</strong>e Treuhandund<br />
Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH<br />
13<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
Mittelverwendungskontrolleur<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
Treuhandvertrag<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
Mittelverwendungsvertrag<br />
Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
(Beteiligungsgesellschaft/Emittentin)<br />
Dienstleistungsverträge<br />
Kontokorrentkreditvertrag<br />
Wirtschaftsprüfer<br />
und Rechtsanwälte<br />
Kreditinstitut<br />
Darlehensgeber<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
Verwaltungsgesellschaft<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> mbH<br />
Kaufverträge<br />
Handelsgesellschaft<br />
Börsenplattformen<br />
Handelsplattformen<br />
Vermittler<br />
Kaufverträge<br />
Schiffsbeteiligungs-Zweitmarkt<br />
Private Placements/Direktbeteiligungen Reedereien
M ARITIM INVEST <strong>VIII</strong><br />
Beteiligungsangebot im Überblick<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong><br />
Als erstes deutsches Unternehmen hat <strong>Maritim</strong><br />
<strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
unter der Marke <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> einen liquiden<br />
Zweitmarkt für Schiffsbeteiligungen etabliert.<br />
Grundlage für den Erfolg dieser Fondsserie war<br />
der Aufbau eines leistungsfähigen Bewertungssystems.<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> verfolgt konsequent die<br />
Umsetzung des „<strong>Invest</strong>mentfonds-Gedankens“<br />
im Bereich der Schiffsbeteiligungen. Ziel ist eine<br />
Streuung der <strong>Invest</strong>itionen in unterschiedliche<br />
Segmente insbesondere in der Containerschifffahrt.<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> stellt eine risikoarme<br />
Beteiligungsmöglichkeit im Markt der Schiffsbeteiligungen<br />
dar.<br />
<strong>Invest</strong>itionsgegenstand<br />
Es werden überwiegend Zweitmarktbeteiligungen<br />
großer Containerschiffe erworben.<br />
Angekauft werden Beteiligungen, die in dem<br />
von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> entwickelten Bewertungssystem<br />
analysiert wurden. Bei der Auswahl<br />
spielt neben den positiven Zukunftsaussichten<br />
insbesondere auch die Qualität der Emissionshäuser<br />
und Reeder eine besondere Rolle. Darüber<br />
hinaus können auch Zweitmarktbeteiligungen<br />
in anderen Schifffahrtsbereichen (z. B.<br />
Bulker, Tanker) erworben werden. Die Entscheidung<br />
über die Portfoliostruktur treffen<br />
die <strong>Invest</strong>oren von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> direkt im<br />
Rahmen einer Gesellschafterversammlung auf<br />
Vorschlag der Geschäftsführung. Gleiches gilt<br />
für die <strong>Invest</strong>ition von Eigenmitteln in andere<br />
lukrativ erscheinende Schiffsinvestitionen<br />
(z. B. Private Placements, Direktbeteiligungen<br />
etc.). Zeitgleich mit der <strong>Invest</strong>ition der Eigenmittel<br />
beginnt das aktive Portfoliomanagement<br />
durch die Treuhänderin. Im Rahmen dieser<br />
Tätigkeit wird die Möglichkeit der vorzeitigen<br />
Gewinnrealisierung überprüft.<br />
Auszahlungen<br />
Ab 2008 sind jährliche Auszahlungen in Höhe<br />
von 6 % auf 45 % steigend – einschließlich<br />
der geplanten Veräußerungserlöse – vorgesehen.<br />
Innerhalb der geplanten zwölfjährigen<br />
Fondslaufzeit sind Auszahlungen in Höhe von<br />
insgesamt 194 % vorgesehen. In den Auszahlungen<br />
ist die Rückführung des eingesetzten<br />
Kapitals enthalten.<br />
Vermögensmehrung<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> kann bei den unterstellten,<br />
branchenüblichen Planungsansätzen eine<br />
durchschnittliche Vermögensmehrung in Höhe<br />
von 6 bis 8 % p. a. prognostizieren. Die jährliche<br />
Vermögensmehrung stellt den Gesamtüberschuss<br />
aus einer Beteiligung nach Kapitaleinsatz,<br />
bezogen auf die geplante Laufzeit ab<br />
Vollinvestition, dar.<br />
Sicherheit<br />
Beteiligungen an Schiffsfonds und damit auch<br />
Beteiligungen an <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> sind<br />
unternehmerische Beteiligungen, deren tatsächliche<br />
Entwicklung grundsätzlich nicht vorhersehbar<br />
ist. <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong>-Fonds sind somit<br />
für Anleger geeignet, die unternehmerisch<br />
investieren möchten, aber dabei ein erhöhtes<br />
Sicherheitsprofil anstreben. Sie verfügen gegenüber<br />
Einzelinvestments über folgende<br />
Sicherheitselemente:<br />
fortgeschrittene Entschuldung der Zielschiffe<br />
„<strong>Invest</strong>mentfonds-Charakter“, d. h. Beteiligungen<br />
an einer Vielzahl unterschiedlicher<br />
Schiffsgesellschaften<br />
Eigenkapitalfonds – geringe Kreditverpflichtungen<br />
Veräußerungsmöglichkeiten<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong>-Fonds zeichnen sich im Vergleich<br />
zu vielen anderen geschlossenen Fonds<br />
durch eine erhöhte Handelbarkeit aus. Sofern<br />
Anleger während der Laufzeit der Fonds ihre<br />
Beteiligung veräußern möchten, erfolgt gemeinsam<br />
mit dem Beirat eine Bewertung<br />
dieses Anteils. Die nachfolgenden <strong>Maritim</strong><br />
<strong>Invest</strong>-Fonds können diese Anteile zu den so<br />
festgelegten Kursen übernehmen. Es besteht<br />
die Möglichkeit eines vorzeitigen Verkaufs<br />
der steuerlich „unproblematischen“ <strong>Maritim</strong><br />
<strong>Invest</strong>-Anteile im Kreis der <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong>-<br />
Anleger.<br />
Laufzeit<br />
Die Laufzeit von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> ist mit<br />
zwölf Jahren ab Vollinvestition geplant. Nach<br />
Ablauf dieser Zeit ist geplant, die Beteiligungen,<br />
die sich noch im Fonds befinden, bestmöglich<br />
zu veräußern. Dafür stehen die<br />
Plattformen der Emissionshäuser, Direktverkäufe<br />
an Anleger, Börsenplattformen, aber<br />
insbesondere die jeweils in der <strong>Invest</strong>itionsphase<br />
befindlichen <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong>-Fonds zur<br />
Verfügung.<br />
15
MARITIM INVEST <strong>VIII</strong><br />
Beteiligungsangebot im Überblick<br />
16<br />
Marktentwicklung<br />
Eine negative Entwicklung der Schifffahrtsmärkte<br />
ist grundsätzlich nicht auszuschließen. Ratentiefs<br />
treffen Einzelschiffe nach Ablauf der Charter<br />
in vollem Umfang. <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong>-Fonds<br />
haben durch ihren „<strong>Invest</strong>mentfonds-Charakter“<br />
hier einen deutlichen Vorteil, da die Schiffe<br />
der Zielgesellschaften über mehrere Jahre zeitversetzt<br />
neu verchartert werden. Auch besteht<br />
in der „<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong>-Flotte“ permanent ein<br />
erheblicher Tilgungsvorsprung gegenüber<br />
Schiffsneubauten. Diese planen derzeit durchschnittlich<br />
eine Tilgung über 15 Jahre. <strong>Maritim</strong><br />
<strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> ist weitgehend eigenkapitalfinanziert<br />
und somit auch bei lang anhaltender Marktschwäche<br />
nicht in seiner Existenz gefährdet.<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
Die <strong>Invest</strong>oren beteiligen sich als treugeberische<br />
Kommanditisten an der Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong><br />
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG. Die<br />
Beteiligungsgesellschaft ist beim Amtsgericht<br />
Hamburg unter HRA 102616 eingetragen. Persönlich<br />
haftende Gesellschafterin ist die Verwaltungsgesellschaft<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> mbH mit Sitz in<br />
Hamburg. Bei der Beteiligungsart handelt es<br />
sich um eine Kommanditbeteiligung/Treuhandbeteiligung<br />
an der Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG.<br />
Treuhänderin<br />
Die treuhänderische Verwaltung des eingeworbenen<br />
Eigenkapitals, die laufende Information<br />
der Anleger sowie das Portfoliomanagement<br />
erfolgen durch die <strong>Maritim</strong>e Treuhand-<br />
und Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />
Hamburg.<br />
Rechte aus der Beteiligung<br />
Die <strong>Invest</strong>oren sind am Ergebnis und an den<br />
Ausschüttungen der Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong><br />
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG beteiligt.<br />
Sie haben Stimm- und Kontrollrechte<br />
nach Maßgabe des Gesellschafts- und des<br />
Treuhandvertrages.<br />
Mindestbeteiligung<br />
Die Mindestzeichnungssumme beträgt<br />
€ 20.000,–. Zusätzlich ist ein Agio in Höhe von<br />
3 % der Zeichnungssumme zu zahlen. Höhere<br />
Beiträge müssen durch 1.000 teilbar sein.<br />
Einzahlung<br />
Das Zeichnungskapital ist wie folgt einzuzahlen:<br />
40 % zzgl. 3 % Agio nach Annahme und<br />
Aufforderung durch<br />
die Treuhänderin<br />
30 % am 1. Februar 2007<br />
30 % am 1. Juli 2007<br />
Fondsvolumen<br />
Auf Basis des Gesellschaftsvertrages kann ein<br />
Kommanditkapital von insgesamt bis zu<br />
€ 48,2 Mio. eingeworben werden. Es ist zunächst<br />
vorgesehen, das Kommanditkapital auf<br />
bis zu € 22,85 Mio. zu erhöhen. Sollte eine<br />
erhöhte Nachfrage von <strong>Invest</strong>oren an dem<br />
Beteiligungsangebot <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> vorliegen,<br />
ist die Treuhänderin insoweit auf Verlangen<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
gemäß § 4 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages<br />
berechtigt, das Kapital um bis zu weiteren<br />
€ 22,85 Mio. zu erhöhen. Darüber hinaus kann<br />
die persönlich haftende Gesellschafterin gemäß<br />
§ 4 Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrages von der<br />
Treuhänderin verlangen, das Kommanditkapital<br />
um bis zu € 1.250.000,– bzw. bei entsprechender<br />
Erhöhung nach § 4 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages<br />
um bis zu € 2.500.000,– zu<br />
erhöhen. Die Treuhänderin ist mit Zustimmung<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
berechtigt, die Beteiligung vor Erreichen des<br />
Emissionskapitals zu schließen. Die exakte Höhe<br />
wird erst nach endgültiger Schließung ermittelt.<br />
Die Schließung des Fonds erfolgt ansonsten mit<br />
Vollplatzierung eines Kommanditkapitals in<br />
Höhe von € 48,2 Mio., spätestens aber zum 31.<br />
Dezember 2006. Eine Kürzung von Anteilen ist<br />
nicht vorgesehen.<br />
Steuerliche Ergebnisse<br />
Die steuerlichen Ergebnisse von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong><br />
<strong>VIII</strong> ergeben sich im Wesentlichen unmittelbar<br />
aus den steuerlichen Ergebnissen der Untergesellschaften.<br />
Es ist vorgesehen, nur Beteiligungen<br />
an Schifffahrtsgesellschaften zu erwerben,<br />
die bereits zur Tonnagesteuer optiert haben.<br />
Daher kann von niedrigen steuerlichen Ergebnissen<br />
über die gesamte Laufzeit der Beteili-
MARITIM INVEST <strong>VIII</strong><br />
gung ausgegangen werden. Es entsteht kein<br />
steuerlicher Unterschiedsbetrag. Die vorgenannten<br />
Aussagen zum steuerlichen Ergebnis<br />
beruhen auf dem steuerlichen Gutachten. Eine<br />
ausführliche Darstellung der steuerlichen<br />
Grundlagen befindet sich auf den Seiten 47 ff.<br />
dieses Prospektes.<br />
<strong>Invest</strong>itionsplanung (Prognose)<br />
Mittelverwendung T €<br />
1) Ankauf der Zweitmarktbeteiligungen (inkl. Erwerbsnebenkosten) 20.570<br />
2) Gründungs- und Beratungskosten, Mittelverwendungskontrolle,<br />
Gutachten, Handelsregister etc. 190<br />
3) Projektierung des Beteiligungsangebotes und Mitwirkung bei der Eigenkapitalvermittlung<br />
durch die <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg 1.775<br />
Mittelverwendungskontrolle<br />
Durch einen unabhängigen Mittelverwendungskontrolleur<br />
wird sichergestellt, dass die<br />
Verwendung des Fondskapitals während der<br />
<strong>Invest</strong>itionsphase prospektgemäß erfolgt.<br />
Beirat<br />
Es wird ein Beirat, bestehend aus drei Personen,<br />
gebildet werden. Zwei Mitglieder werden von<br />
den Gesellschaftern direkt gewählt, ein Mitglied<br />
wird von der Geschäftsführung ernannt.<br />
4) Einrichtung der Treuhand- und Beteiligungsverwaltung durch die <strong>Maritim</strong>e Treuhandund<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg 215<br />
5) Eigenkapitalvermittlung einschl. Emissionsunterlagen 2.250 1)<br />
Summe 2) 25.000<br />
Mittelherkunft<br />
6) Kommanditkapital 22.850 1)<br />
7) Kontokorrent 2.150<br />
Summe 2) 25.000<br />
1)<br />
Zuzüglich 3 % Agio in Höhe von T€ 685,5 für weitere Eigenkapitalbeschaffungskosten.<br />
2)<br />
Sollte die Gesamtinvestition hiervon abweichen, verändern sich die Positionen 1-7 entsprechend.<br />
17<br />
Kapitaleinsatz und Rückfluss (Prognose)<br />
Die folgende Kapitaleinsatz- und Rückflussprognose stellt beispielhaft die Entwicklung einer Beteiligung<br />
in Höhe von € 103.000,– (inkl. 3 % Agio) dar.<br />
1) Kapitaleinsatz (inkl. Agio) 103.000,–<br />
2) Geplante Auszahlungen kumuliert 94.000,–<br />
Anteilige Veräußerungserlöse 100.000,–<br />
3) Mittelrückfluss vor Steuern 194.000,–<br />
Voraussichtliche Steuerzahlungen 1) 0,–<br />
4) Mittelrückfluss nach Steuern 194.000,–<br />
5) Vermögenszuwachs gesamt nach Steuern 91 %<br />
6) Vermögenszuwachs p. a. nach Steuern 7,6 % 2)<br />
1)<br />
Siehe hierzu Seite 47 ff. (Steuerliche Grundlagen).<br />
2)<br />
Bezogen auf den Beteiligungsbetrag ohne Agio.<br />
€<br />
negativ beeinflussen. Der wirtschaftliche<br />
Erfolg einer Beteiligung an <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong><br />
und damit die erzielbaren Ergebnisse werden<br />
im Wesentlichen durch die nachfolgenden<br />
Faktoren bestimmt:<br />
die Höhe der Ankaufspreise der Zweitmarktbeteiligungen<br />
die Höhe der Chartererlöse<br />
die Höhe der Betriebskosten<br />
die Höhe der Zinsaufwendungen<br />
Die Portfoliostruktur von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong><br />
wird durch Gesellschafterbeschluss der Beteiligungsgesellschaft<br />
festgelegt. Mit der Kapitaleinsatz-<br />
und Rückflussplanung soll dem<br />
<strong>Invest</strong>or ein beispielhafter Fondsverlauf dargestellt<br />
werden. Die Entwicklung der <strong>Invest</strong>ition<br />
hängt primär von den künftigen Auszahlungen<br />
und Veräußerungserlösen der<br />
Schiffsbeteiligungen ab. Diese Beispielrechnung<br />
basiert auf Erfahrungen und Erwartungen.<br />
Es kann zu Abweichungen kommen, die<br />
das Ergebnis dieser <strong>Invest</strong>ition positiv oder<br />
die Höhe und den Zeitpunkt der späteren<br />
Verkaufserlöse der Schiffe/Beteiligungen<br />
die Währungsentwicklungen (insbesondere<br />
US-Dollar und japanischer Yen)
MARITIM INVEST <strong>VIII</strong><br />
Risiken der Beteiligung<br />
Eine Beteiligung an der Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong><br />
dass die Charterraten marktbedingt Schwan-<br />
Währungsrisiken<br />
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Ham-<br />
kungen unterworfen sind. Dies kann die Er-<br />
Der US-Dollar, der japanische Yen sowie der<br />
burg, ist grundsätzlich mit einer Reihe von<br />
gebnisse von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> negativ beein-<br />
Schweizer Franken spielen im Rahmen der<br />
Risiken verbunden, die in diesem Kapitel dar-<br />
flussen.<br />
einzelnen Zielgesellschaften eine zentrale Rol-<br />
gestellt werden. Wenn die künftigen wirt-<br />
le, da die Einnahmen und ein Teil der Ausga-<br />
schaftlichen, steuerlichen und rechtlichen<br />
Technischer Zustand<br />
ben in diesen Währungen anfallen. Darüber<br />
Rahmenbedingungen von den Annahmen ab-<br />
Der allgemeine und technische Zustand der<br />
hinaus werden die Veräußerungserlöse der<br />
18<br />
weichen, kann dieses zu Ertrags- und Wert-<br />
im Eigentum der Schiffsgesellschaften stehen-<br />
Schiffe ebenfalls in der Regel in US$ realisiert.<br />
entwicklungsabweichungen führen. Durch<br />
den Schiffe wird nicht untersucht, wie es bei<br />
Bei vielen Schiffsbeteiligungen ist ein Teil der<br />
die Addition mehrerer negativer Abweichun-<br />
dem Kauf von Secondhand-Schiffen sonst<br />
Fremdfinanzierung in japanischen Yen sowie<br />
gen kann es zu einem deutlich schlechteren<br />
üblich ist. Es ist daher möglich, dass erhöhte<br />
in Schweizer Franken aufgenommen worden,<br />
Ergebnis als prospektiert kommen.<br />
Instandhaltungskosten, längere Off-Hire-Zei-<br />
da die Zinssätze in diesen Währungen deut-<br />
ten oder höhere Kosten durch anfallende<br />
lich niedriger sind als für US$-Darlehen.<br />
Dockungs- und Klassearbeiten entstehen, die<br />
Kommt es zu starken Veränderungen der<br />
Wertentwicklung der<br />
das Ergebnis von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> negativ<br />
Wechselkurse des US$, des japanischen Yen<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
beeinflussen können.<br />
oder des Schweizer Franken zum Euro, kann<br />
das Ergebnis der Zielgesellschaft und damit<br />
Chartermarkt<br />
Schiffsbetriebskosten<br />
auch der Beteiligungsgesellschaft maßgeblich<br />
Zu der Wertentwicklung einer Beteiligung an<br />
Die Performance einer Schiffsbeteiligung steht<br />
negativ beeinflusst werden.<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> trägt aufgrund der breiten<br />
in engem Zusammenhang mit den Schiffsbe-<br />
Streuung eine Vielzahl von Faktoren bei. Die<br />
triebskosten. Letztere können in Folge von<br />
Versicherungen<br />
künftige Entwicklung der angekauften Zweit-<br />
Preissteigerungen (z. B. für Trockendock- und<br />
Schiffe werden gegen Risiken normalerweise in<br />
marktbeteiligungen ist abhängig von der<br />
Klassearbeiten an den Schiffen) und sonstigen<br />
marktüblichem Umfang versichert. Selbst-<br />
weltwirtschaftlichen Entwicklung, die sich<br />
Umständen höher als geplant ausfallen. Eine<br />
behalte bei Schäden würden zu Lasten der<br />
teilweise in der Höhe der zu erzielenden Char-<br />
Überschreitung der in den Zielgesellschaften<br />
Beteiligungsgesellschaft gehen. Es kann nicht<br />
tereinnahmen widerspiegelt. Von der Höhe<br />
geplanten Werte geht zu Lasten der Beteili-<br />
ausgeschlossen werden, dass Schadensfälle von<br />
der Chartereinnahmen der einzelnen Schiffs-<br />
gungsgesellschaft.<br />
Schiffen der Zielgesellschaften nicht versichert<br />
beteiligungen hängt die unmittelbare Höhe<br />
sind bzw. werden können. Des Weiteren könn-<br />
der zu erwartenden Auszahlungen von Mari-<br />
Zinsänderungsrisiko<br />
ten Einnahmeausfälle auf Seiten der Zielgesell-<br />
tim <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> ab. Es besteht das Risiko, dass<br />
Die Kapitalmärkte sind Schwankungen unter-<br />
schaften nach Schadensfällen, da sie im Rah-<br />
sich die Bonität oder die Leistungsbereitschaft<br />
worfen. Zinsbindungsperioden und Wäh-<br />
men der jeweiligen Loss-of-Hire Versicherung<br />
einer oder mehrerer Charterer der Schiffsge-<br />
rungsgeschäfte werden unter Einschätzung<br />
unter den Selbstbehalt fallen und/oder die Leis-<br />
sellschaften verschlechtert oder sie ganz aus-<br />
der jeweiligen Marktsituation von den Ge-<br />
tungsfrist übersteigen, das Ergebnis der Zielge-<br />
fallen oder dass im Falle vorzeitiger Vertrags-<br />
schäftsführungen der Zielgesellschaften ver-<br />
sellschaften belasten und somit unter Umstän-<br />
beendigung oder auch nach vertragsgemä-<br />
einbart. Allgemeine Zinssteigerungen können<br />
den auch Auszahlungen an <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong>.<br />
ßem Ablauf der Charterverträge eine weitere<br />
die Ergebnisse der Zielgesellschaften und<br />
Eine detaillierte Überprüfung des Versiche-<br />
Vercharterung nicht, nur mit Verzögerung<br />
damit auch das Ergebnis von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong><br />
rungsschutzes der Zielgesellschaften erfolgt<br />
oder nur zu einer niedrigeren Charterrate<br />
<strong>VIII</strong> negativ beeinflussen.<br />
vor Ankauf der Zweitmarktbeteiligung nicht<br />
erfolgen kann. Insbesondere ist zu beachten,<br />
(siehe auch Haftung des Kapitalanlegers).
MARITIM INVEST <strong>VIII</strong><br />
19<br />
Blind Pool/<strong>Invest</strong>ition<br />
Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung ist der<br />
Ankauf der Zweitmarktbeteiligungen durch<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> noch nicht erfolgt. Es ist<br />
vorgesehen, sich an Fonds renommierter<br />
Emissionshäuser zu beteiligen. Die Entscheidung<br />
über die Portfoliostruktur treffen die<br />
<strong>Invest</strong>oren von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> direkt im<br />
Rahmen einer Gesellschafterversammlung<br />
auf Vorschlag der Geschäftsführung. Gleiches<br />
gilt für <strong>Invest</strong>itionen von Eigenmitteln in<br />
andere lukrativ erscheinende Schiffsinvestitionen<br />
(z. B. Private Placements, Direktbeteiligungen<br />
etc.).<br />
Es besteht die Möglichkeit von Fehleinschätzungen<br />
und -entscheidungen, welche zu<br />
Lasten der geplanten Ergebnisse gingen.<br />
Auch sind die Anzahl der Zweitmarktbeteiligungen<br />
und das jeweilige Kapitalvolumen<br />
zum Zeitpunkt der Prospekterstellung nicht<br />
bekannt, was Auswirkungen auf die Risikostreuung<br />
und das Fondsvolumen der Beteiligungsgesellschaft<br />
haben kann.<br />
Die in der <strong>Invest</strong>itionsplanung genannten<br />
Aufwandspositionen basieren im Wesentlichen<br />
auf abgeschlossenen Verträgen. Sofern<br />
die kalkulierten Kosten der <strong>Invest</strong>itionsphase<br />
(z. B. Beratungskosten) überschritten werden,<br />
würden sich die Liquiditätsreserven entsprechend<br />
verringern.<br />
Beteiligte Partner<br />
Die Qualitätskriterien der Anlagestrategie<br />
sollen sicherstellen, dass das Portfolio aus<br />
Anteilen an Schiffsgesellschaften renommierter<br />
Emissionshäuser besteht. Ungeachtet dessen<br />
trägt die Beteiligungsgesellschaft das Risiko<br />
von Insolvenz, Betrug oder sonstiger negativer<br />
Auswirkungen beteiligter Parteien. Trotz<br />
sorgfältiger Auswahl der beteiligten Vertragspartner<br />
und Mitwirkenden kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass es während der<br />
Fondslaufzeit zu Auseinandersetzungen, Vertragsbrüchen<br />
bzw. -verletzungen und/oder<br />
Ausfällen von wichtigen Vertragspartnern<br />
kommt.<br />
Sollte es durch den Ausfall von Vertragspartnern<br />
notwendig sein, neue Dienstleister zu<br />
beauftragen, können dadurch eventuell höhere<br />
Aufwendungen entstehen, die Einfluss auf<br />
den geplanten Mittelrückfluss hätten.
MARITIM INVEST <strong>VIII</strong><br />
Risiken der Beteiligung<br />
Beteiligungserwerb<br />
entsprechende Gesellschafterversammlungen<br />
le der Verweigerung der Zustimmung besteht<br />
Die Gesellschaftsverträge der Zielgesellschaf-<br />
bzw. Umlaufverfahren bedingen. Hieraus kön-<br />
die Möglichkeit, dass die Beteiligungsgesell-<br />
ten regeln die Verfahrensweise für die Fälle, in<br />
nen zeitliche Verzögerungen entstehen. Am<br />
schaft mit dem veräußerungswilligen Kom-<br />
denen der Kommanditist seinen Kommandit-<br />
Markt gibt es Fondskonstruktionen, bei denen<br />
manditisten der Zielgesellschaften ein Treu-<br />
anteil veräußern und übertragen kann.<br />
der Komplementärin bzw. dem Vertrags-<br />
handverhältnis vertraglich vereinbart. Dieses<br />
Wesentliche Hürden für Anteilskäufe sind Fris-<br />
reeder ein Vorkaufs- oder Andienungsrecht<br />
Treuhandverhältnis beinhaltet mindestens die<br />
ten, die der Kommanditist der Zielgesellschaf-<br />
vorbehalten ist. Üblicherweise bedarf die<br />
schuldrechtliche Übertragung von sämtlichen<br />
20<br />
ten beachten muss. Dies bedeutet, dass das<br />
Übertragung eines Kommanditanteils der<br />
Ausschüttungen und Veräußerungserlösen<br />
Ausscheiden unter Umständen nur mit mehr-<br />
Zustimmung der Komplementärin und/oder<br />
der jeweiligen Zielgesellschaften gegen Zah-<br />
monatiger Wartefrist möglich ist. Zudem sind<br />
der Treuhandgesellschaft. Sollte die Zustim-<br />
lung des Kaufpreises. Sollte es zur Insolvenz<br />
in den Zielgesellschaften unter Umständen<br />
mung verweigert werden, können rechtliche<br />
des Kommanditisten kommen, so würde dies<br />
Gesellschafterbeschlüsse erforderlich, welche<br />
Auseinandersetzungen die Folge sein. Im Fal-<br />
zu Lasten der Beteiligungsgesellschaft gehen.<br />
Es besteht das Risiko, dass geeignete Zweitmarktbeteiligungen<br />
nicht, nur im geringen<br />
Maße oder nicht zum geplanten Zeitpunkt<br />
angekauft werden können.<br />
Anteilsfinanzierung<br />
Eine Anteilsfinanzierung ist nach dem Konzept<br />
dieses Beteiligungsangebotes nicht vorgesehen<br />
und wird weder von der <strong>Maritim</strong><br />
<strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.<br />
KG noch vom Vertriebsbeauftragten angeboten.<br />
Jeder Anleger hat jedoch grundsätzlich<br />
die Möglichkeit, eine persönliche<br />
Beteiligungsfinanzierung über seine Hausbank<br />
oder eine Bank seiner Wahl vorzunehmen.<br />
Hierbei besteht das Risiko, dass die prognostizierten<br />
Rückflüsse an die Anleger aufgrund<br />
verschlechterter Liquiditätslage der<br />
Beteiligungsgesellschaft nicht oder nur vermindert<br />
erfolgen und somit die Tilgung der<br />
Anteilsfinanzierung eventuell nicht planmäßig<br />
verlaufen kann. In diesem Fall muss der<br />
Anleger als Darlehensnehmer in der Lage<br />
sein, die Tilgung und/oder die Zinsen aus<br />
anderen Mitteln zu bezahlen.
MARITIM INVEST <strong>VIII</strong><br />
Fungibilität<br />
Grundsätzlich ist eine Beteiligung an <strong>Maritim</strong><br />
<strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> eine langfristige <strong>Invest</strong>ition. Unabhängig<br />
davon ist eine Übertragung oder eine<br />
Veräußerung einer Beteiligung nur mit Zustimmung<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
der Beteiligungsgesellschaft möglich.<br />
Die Übertragung von treugeberisch<br />
gehaltenen Anteilen bedarf der Zustimmung<br />
der Treuhänderin. Es ist darauf hinzuweisen,<br />
dass für den Verkauf von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong>-<br />
Fondsanteilen kein geregelter Markt besteht,<br />
so dass eine Beteiligungsveräußerung nur<br />
schwer zu verwirklichen sein wird. Es besteht<br />
somit das Risiko, dass bei einem Veräußerungswunsch<br />
kein eintrittsbereiter Erwerber<br />
für die Kommanditanteile gefunden werden<br />
kann oder eine Veräußerung nur zu einem<br />
geringeren Wert erfolgen kann.<br />
Kontokorrentkredit<br />
In der Konzeption des Beteiligungsangebotes<br />
ist ein Kontokorrentkredit in Höhe von<br />
€ 2,15 Mio. vorgesehen. Zum Zeitpunkt der<br />
Erstellung des Prospektes wurde noch keine<br />
entsprechende Kreditvereinbarung geschlossen.<br />
Es kann deshalb hinsichtlich Erteilung,<br />
Höhe sowie Zinsvereinbarung zu Abweichungen<br />
kommen, die die prognostizierten Ergebnisse<br />
negativ beeinflussen können.<br />
Eigenkapitalplatzierung<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />
die Einwerbung des Emissionskapitals nicht<br />
vollständig wie vorgesehen gelingt. In diesem<br />
Fall würden sich einige Aufwandspositionen,<br />
welche nicht von der Höhe des platzierten<br />
Kommanditkapitals abhängen (z. B. steuerliche<br />
Beratungskosten), verhältnismäßig stärker<br />
auswirken, als dies bei plangemäßer<br />
Eigenkapitaleinwerbung der Fall gewesen<br />
wäre. Dies hätte eine Verschlechterung der<br />
Wirtschaftlichkeit der Beteiligungsgesellschaft<br />
und somit eine Verminderung der Anlagerentabilität<br />
zur Folge. Sollten die Einzahlungen<br />
des Emissionskapitals nicht wie geplant<br />
erfolgen, können die Zielgesellschaften<br />
nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt<br />
akquiriert und angekauft werden. Dies kann<br />
die erzielbare Rendite des Anlegers negativ<br />
beeinflussen.<br />
Auszahlungen<br />
Sofern sich die wirtschaftliche Situation oder<br />
die Liquiditätslage der Beteiligungsgesellschaft<br />
schlechter als prognostiziert entwickelt,<br />
können die Auszahlungen ggf. ganz oder teilweise<br />
ausfallen.<br />
21<br />
Laufzeit der Beteiligung/Veräußerung<br />
Im Rahmen der Ankaufsbewertung der Zweitmarktbeteiligungen<br />
wird unterstellt, dass die<br />
Zielgesellschaften ihre Schiffe nach durchschnittlich<br />
16 Jahren Gesamtlaufzeit veräußern.<br />
Sollte dies nicht erfolgen, ist alternativ ein<br />
Verkauf der Anteile an den Zielgesellschaften<br />
aus dem Portfolio vorgesehen, da ein günstiger<br />
Verkaufszeitpunkt für die Höhe des Gesamtergebnisses<br />
bei Schiffsbeteiligungen generell mit<br />
von entscheidender Bedeutung ist. Die Veräußerungserlöse<br />
können sowohl später als prognostiziert<br />
wie auch deutlich geringer als<br />
geplant ausfallen. Darüber hinaus ist geplant,<br />
nach Ablauf von ca. zwölf Jahren ab Vollinvestition<br />
ggf. noch im <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong>-Fonds<br />
befindliche Zweitmarktbeteiligungen bestmöglich<br />
zu veräußern. Sollten die Zielgesellschaften<br />
ihre Schiffe bis zur Verschrottung fahren und<br />
die Zweitmarktbeteiligungen nicht veräußert<br />
werden, so wird sich die Laufzeit von <strong>Maritim</strong><br />
<strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> bei nahezu steuerfreien Auszahlungen<br />
verlängern. Innerhalb der geplanten<br />
Ergebnisse aus der Betriebs- und Veräußerungsphase<br />
kann es zu negativen Abweichungen<br />
gegenüber der Prognose kommen. Dies<br />
ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen,<br />
dass keine verlässliche Aussage z. B. darüber<br />
getroffen werden kann, bis zu welchem Zeitpunkt<br />
die Anteile an den Zielgesellschaften im<br />
Bestand gehalten werden und welches Ergebnis<br />
bei Veräußerung erzielt wird.<br />
Kündigung<br />
Eine Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses<br />
ist frühestens zum 31. Dezember 2019<br />
möglich. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht
MARITIM INVEST <strong>VIII</strong><br />
Risiken der Beteiligung<br />
22<br />
vorgesehen. Sollte es einem <strong>Invest</strong>or nicht<br />
möglich sein, die Beteiligung vorzeitig zu veräußern,<br />
so wäre dieser entsprechend lange an<br />
die Beteiligungen gebunden.<br />
Rückabwicklung<br />
Bei fehlender Kapitalbeschaffungsmöglichkeit<br />
oder ungenügendem Erwerb von Zweitmarktanteilen<br />
könnte die Beteiligungsgesellschaft<br />
gezwungen sein, den Fonds rückabzuwickeln.<br />
Auch der Ausfall wichtiger Partner, z. B. des<br />
Fondsmanagements, und/oder die Aufhebung<br />
der Tonnagesteuer während der <strong>Invest</strong>itionsphase<br />
kann zu einer ganzen oder teilweisen<br />
Rückabwicklung führen. In diesem Fall<br />
erhalten die Anleger ihre <strong>Invest</strong>itionsmittel<br />
gemindert um die bereits angefallenen Vorkosten<br />
wieder zurück. Zielgesellschaften, die zu<br />
diesem Zeitpunkt bereits angekauft wurden,<br />
können eventuell nur mit deutlichen Preisabschlägen<br />
wieder veräußert werden. Die dadurch<br />
entstehende Reduzierung des Eigenkapitals<br />
tragen allein die Anleger.<br />
noch weiter gehende Haftung nach §§ 30 f.<br />
GmbHG bis maximal zur Höhe der insgesamt<br />
empfangenen Auszahlungen kommt in<br />
Betracht, wenn diese unter Verstoß gegen die<br />
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages erfolgen,<br />
obwohl die Finanzlage der Beteiligungsgesellschaft<br />
dies nicht zulässt.<br />
Haftung der Beteiligungsgesellschaft<br />
Durch die Konstruktion der Ober- (<strong>Maritim</strong><br />
<strong>Invest</strong>) und Untergesellschaften (Zielgesellschaften)<br />
besteht die Möglichkeit, dass die<br />
Kommanditeinlage, die die Beteiligungsgesellschaft<br />
in die Zielgesellschaften investiert<br />
hat, durch Entnahmen (Auszahlungen)<br />
an die Beteiligungsgesellschaft unter die<br />
Hafteinlage gemindert wird und so die Haftung<br />
der Beteiligungsgesellschaft für Verbindlichkeiten<br />
der Zielgesellschaften bis zur<br />
Höhe der Hafteinlage (§ 172 Absatz 4 i. V. m.<br />
§ 171 Abs. 1 HGB) wieder auflebt.<br />
Es besteht das Risiko, dass mit dem Betrieb<br />
des jeweiligen Schiffes der Zielgesellschaft<br />
Dritte im Ausland geschädigt werden und<br />
der zur Schädigung führende Sachverhalt<br />
nicht versicherbar ist oder der Versicherungsschutz<br />
aus irgendwelchen Gründen versagt<br />
oder nicht ausreichend ist. Es ist nicht ausgeschlossen,<br />
dass das mit der Sache befasste<br />
ausländische Gericht die Haftungsbeschränkung<br />
der Kommanditgesellschaft /Kommanditisten<br />
nach deutschem Recht nicht anerkennt.<br />
Haftung des Kapitalanlegers<br />
Die Haftung des <strong>Invest</strong>ors ist grundsätzlich auf<br />
die Höhe seiner Einlage zzgl. Agio begrenzt.<br />
Sobald diese Einlage vollständig eingezahlt ist,<br />
unterliegt der <strong>Invest</strong>or keiner Nachschusspflicht.<br />
Werden die Kommanditeinlagen durch Entnahmen<br />
(Auszahlungen) unter die Hafteinlage<br />
gemindert, so lebt die Haftung bis zur Höhe der<br />
Hafteinlage wieder auf (§ 172 Abs. 4 i. V. m.<br />
§ 171 Abs. 1 HGB). Auch nach einem Ausscheiden<br />
haften Kommanditisten bis zu fünf Jahre in<br />
Höhe der Einlage für die im Zeitpunkt ihres Ausscheidens<br />
begründeten Verbindlichkeiten. Eine
MARITIM INVEST <strong>VIII</strong><br />
Beschlussfassung<br />
von einem Spitzensteuersatz von 42 % zuzüg-<br />
erwirbt, die bereits zur pauschalen Gewinn-<br />
Der einzelne <strong>Invest</strong>or befindet sich bei Be-<br />
lich 5,5 % Solidaritätszuschlag ausgegangen.<br />
ermittlung nach § 5a EStG optiert haben. Die<br />
schlussfassungen in der Beteiligungsgesell-<br />
Erhöhungen der Steuersätze in der Zukunft<br />
Prognoserechnung geht ferner davon aus,<br />
schaft bei üblichen Zeichnungssummen in der<br />
würden zu einer Erhöhung der individuellen<br />
dass die Schiffsgesellschaften während der<br />
Minderheit und kann ggf. seine gesellschafts-<br />
Steuerbelastung führen. Eine etwaige Kirchen-<br />
gesamten Laufzeit der Beteiligungsgesell-<br />
rechtlichen Interessen nicht durchsetzen. Es<br />
steuer eines Anlegers wurde im Rahmen der<br />
schaft an der Tonnagesteuer festhalten.<br />
kann darüber hinaus nicht ausgeschlossen<br />
Berechnungen nicht berücksichtigt und erhöht<br />
werden, dass aufgrund der Zeichnung eines<br />
bei kirchensteuerpflichtigen Anlegern in den<br />
Nach dem Erwerb einer Beteiligung an einer<br />
großen Gesellschaftsanteils durch einen Ein-<br />
Jahren, in denen sich positive steuerliche<br />
Schiffsgesellschaft mit Gewinnermittlung<br />
zelinvestor dieser die Stimmenmehrheit in der<br />
Ergebnisse aus der Beteiligung ergeben, die<br />
nach § 5a EStG wird das steuerliche Ergebnis<br />
23<br />
Beteiligungsgesellschaft erhält und damit<br />
individuelle Steuerbelastung entsprechend.<br />
der Beteiligungsgesellschaft durch den Ge-<br />
einen beherrschenden Einfluss ausüben kann.<br />
winnanteil aus der Mitunternehmerschaft an<br />
Die Konzeption dieses Beteiligungsangebots<br />
der jeweiligen Schiffsgesellschaft bestimmt.<br />
geht davon aus, dass die handelsrechtlichen<br />
Durch die pauschale Gewinnermittlung erge-<br />
Veränderungen von steuerrechtli-<br />
Aufwendungen der Beteiligungsgesellschaft in<br />
ben sich niedrige positive steuerliche Ergeb-<br />
chen und rechtlichen Rahmenbe-<br />
der <strong>Invest</strong>itionsphase steuerlich abzugsfähige<br />
nisse, die allerdings auch dann entstehen,<br />
dingungen<br />
Betriebsausgaben darstellen, die hieraus resul-<br />
wenn die Schiffsgesellschaft tatsächlich keine<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass sich die steu-<br />
tierenden negativen Einkünfte jedoch nach<br />
positiven Ergebnisse erwirtschaftet.<br />
errechtlichen und/oder die rechtlichen Rah-<br />
§ 15b EStG nicht mit anderen positiven Ein-<br />
menbedingungen während der Laufzeit der<br />
künften eines Anlegers ausgeglichen werden<br />
Wird ein Anteil an der Beteiligungsgesell-<br />
Beteiligung verändern. Die steuerrechtlichen<br />
können. Sie können jedoch mit den späteren<br />
schaft verkauft, geht die Beteiligungsgesell-<br />
Grundlagen wurden durch die für die Beteili-<br />
Gewinnen aus dieser Beteiligung verrechnet<br />
schaft davon aus, dass hierbei aufgedeckte<br />
gungsgesellschaft tätigen Berater erarbeitet<br />
werden. Allerdings hat sich die Finanzverwal-<br />
stille Reserven in den Schiffsgesellschaften mit<br />
und stellen die aktuellen steuerrechtlichen Er-<br />
tung in ihren einschlägigen Erlassen hierzu<br />
der pauschalen Gewinnermittlung nach § 5a<br />
kenntnisse dar. Eine verbindliche Auskunft<br />
noch nicht geäußert, so dass eine Handha-<br />
EStG abgegolten sind und insoweit keiner be-<br />
über die steuerrechtliche Behandlung der Be-<br />
bung durch die Finanzverwaltung nicht vor-<br />
sonderen Besteuerung unterliegen. Allerdings<br />
teiligungsgesellschaft beim zuständigen Be-<br />
hergesagt werden kann. Sofern die Aufwen-<br />
hat sich die Finanzverwaltung zu dieser<br />
triebsstättenfinanzamt wurde nicht bean-<br />
dungen von der Finanzverwaltung abwei-<br />
Rechtsfrage noch nicht geäußert, so dass ein<br />
tragt. Abweichungen können auf das indivi-<br />
chend von der hier vertretenen Auffassung als<br />
Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe<br />
duelle Ergebnis der Beteiligung bei dem jewei-<br />
Anschaffungskosten der Schiffe im Eigentum<br />
eines Anteils an der Beteiligungsgesellschaft<br />
ligen <strong>Invest</strong>or negative Auswirkungen haben.<br />
der Schiffsgesellschaften oder als Sonderbe-<br />
bzw. der Aufgabe des Gewerbebetriebes der<br />
triebsausgaben bei den Schiffsgesellschaften<br />
Beteiligungsgesellschaft abweichend von der<br />
beurteilt würden, wirken sich die Aufwendun-<br />
hier vertretenen Auffassung der Besteuerung<br />
Einkommensteuerliche Risiken<br />
gen nicht steuermindernd aus, zumindest<br />
unterliegen könnte.<br />
Das steuerliche Konzept des Beteiligungsange-<br />
soweit die Schiffsgesellschaften ihren Gewinn<br />
botes wurde auf der Grundlage der derzeit<br />
pauschal nach § 5a EStG ermitteln.<br />
Der Gewinn aus der Veräußerung eines<br />
geltenden Rechtslage, insbesondere der der-<br />
Anteils an der Beteiligungsgesellschaft unter-<br />
zeit geltenden Regelungen zur pauschalen<br />
Nach der Konzeption des Beteiligungsange-<br />
liegt nicht der pauschalen Gewinnermittlung<br />
Gewinnermittlung nach § 5a EStG (Tonnage-<br />
botes ist vorgesehen, dass die Beteiligungsge-<br />
nach § 5a EStG sondern der allgemeinen<br />
steuer), entwickelt. Im Rahmen der Ergebnis-<br />
sellschaft nach Einwerbung des Eigenkapitals<br />
Besteuerung, soweit dieser Gewinn auf stille<br />
prognose für den Anleger wurde durchgehend<br />
ausschließlich Anteile an Schiffsgesellschaften<br />
Reserven in solchen Schiffsgesellschaften ent-
MARITIM INVEST <strong>VIII</strong><br />
24<br />
fällt, die im Zeitpunkt der Anteilsveräußerung<br />
ihren Gewinn nicht mehr pauschal nach § 5a<br />
EStG ermitteln.<br />
Sofern die Regelungen zur Tonnagesteuer in<br />
der Zukunft geändert oder aufgehoben werden<br />
sollten oder die Inanspruchnahme der<br />
Tonnagesteuer bei den Schiffsgesellschaften<br />
aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen<br />
nicht möglich oder nicht mehr sinnvoll sein<br />
und daher eine Rückkehr zur herkömmlichen<br />
Gewinnermittlung erfolgen sollte, kann dies<br />
voraussichtlich zu einer gegenüber der Prognoserechnung<br />
deutlich erhöhten steuerlichen<br />
Belastung der Anleger führen.<br />
Sofern festgestellte steuerliche Ergebnisse bei<br />
einem Anleger zu Steuernachzahlungen führen,<br />
sind ab dem 16. Monat nach Ablauf des<br />
Jahres, für das der Einkommensteuerbescheid<br />
ergeht, für jeden angefangenen Monat Zinsen<br />
in Höhe von 0,5 % an die Finanzverwaltung<br />
zu zahlen.<br />
Gewerbesteuerliche Risiken<br />
Erwirbt die Beteiligungsgesellschaft einen<br />
Anteil an einer Schiffsgesellschaft mit gewerbesteuerlichen<br />
Verlustvorträgen, gehen diese<br />
anteilig in Höhe des erworbenen nominellen<br />
Beteiligungsbetrages zum Gesamtkapital der<br />
Schiffsgesellschaft verloren. Sofern im<br />
Gesellschaftsvertrag der Schiffsgesellschaft<br />
eine Vorschrift enthalten ist, die zu einem<br />
Ausgleich eines bei der Schiffsgesellschaft<br />
eingetretenen Nachteils verpflichtet, führt<br />
dies zu liquiden Abflüssen bei der Beteiligungsgesellschaft<br />
in entsprechender Höhe.<br />
Wechselt eine Schiffsgesellschaft von der<br />
pauschalen Gewinnermittlung nach § 5a<br />
EStG zur herkömmlichen Gewinnermittlung<br />
nach § 5 EStG, unterliegen anschließend die<br />
bei dieser Schiffsgesellschaft entstehenden<br />
Gewinne, einschließlich etwaiger Gewinne<br />
aus der Veräußerung des Anteils der Beteiligungsgesellschaft<br />
an der betreffenden<br />
Schiffsgesellschaft, der Gewerbesteuer.<br />
Sofern im Gesellschaftsvertrag der Schiffsgesellschaft<br />
eine Vorschrift enthalten ist, die<br />
den Veräußerer zu einem Ausgleich des bei<br />
der Schiffsgesellschaft eingetretenen Gewerbesteuernachteils<br />
aus der Anteilsveräußerung<br />
verpflichtet, führt dies zu liquiden<br />
Abflüssen bei der Beteiligungsgesellschaft in<br />
entsprechender Höhe.<br />
Umsatzsteuerliche Risiken<br />
Die Beteiligungsgesellschaft ist nicht unternehmerisch<br />
tätig und daher nicht zum Vorsteuerabzug<br />
berechtigt. Werden gegenüber<br />
der Gesellschaft umsatzsteuerpflichtige Leistungen<br />
erbracht, die im Rahmen der Kalkulation<br />
als umsatzsteuerfreie Leistungen behandelt<br />
wurden, würde dies zu höheren Aufwendungen<br />
der Gesellschaft führen und<br />
deren Liquidität entsprechend belasten.<br />
Erbschaft- und schenkungsteuerliche<br />
Risiken<br />
Eine unmittelbar gehaltene, im Handelsregister<br />
eingetragene Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />
stellt steuerliches Betriebsvermögen<br />
dar. In diesem Fall bildet der anteilige<br />
Wert des Betriebsvermögens der Beteiligungsgesellschaft,<br />
abgeleitet aus den Steuerbilanzen<br />
der Schiffsgesellschaften, die Grundlage<br />
für etwaige erbschaft- und schenkungsteuerliche<br />
Feststellungen. Der anteilige positive<br />
Wert des Betriebsvermögens der Beteiligungsgesellschaft<br />
unterliegt nach derzeitiger<br />
Rechtslage gem. §§ 13a und 19a ErbStG verschiedenen<br />
steuerlichen Vergünstigungen in<br />
Form eines Freibetrags, eines Bewertungsabschlags<br />
sowie einer Tarifbegrenzung. Einzelheiten<br />
hierzu finden sich bei den steuerlichen<br />
Grundlagen ab Seite 47.<br />
Da sich das Bundesverfassungsgericht derzeit<br />
mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der<br />
unterschiedlichen Behandlung der Vermögensarten,<br />
insbesondere der Begünstigung<br />
von Betriebsvermögen gegenüber Privatvermögen,<br />
befasst, ist es möglich, dass die bisher<br />
gemäß § 13a ErbStG (Freibetrag und Bewertungsabschlag)<br />
sowie § 19a ErbStG (Tarifbegrenzung)<br />
geltenden Begünstigungen von<br />
Betriebsvermögen aufgrund einer Entscheidung<br />
des Bundesverfassungsgerichts oder im<br />
Zuge einer Neuregelung durch den Gesetzgeber<br />
beschränkt werden oder ganz entfallen.<br />
Die Qualifikation einer Beteiligung als<br />
Betriebsvermögen für Zwecke der Erbschaftund<br />
Schenkungsteuer gilt nach Auffassung
MARITIM INVEST <strong>VIII</strong><br />
der Finanzverwaltung nicht für eine Beteiligung,<br />
die von einem Treuhänder treuhänderisch<br />
gehalten wird. Sollte der Erbfall eintreten,<br />
bevor der Anleger sich unmittelbar als<br />
Kommanditist an der Gesellschaft beteiligt,<br />
kann sich hieraus eine erhöhte steuerliche<br />
Belastung ergeben. Dies gilt entsprechend bei<br />
Schenkungen.<br />
Steuerlicher Vorbehalt<br />
Die in dem Prospekt enthaltenen steuerlichen<br />
Aspekte setzen neben der planmäßigen Realisierung<br />
der <strong>Invest</strong>ition auch den Planungen entsprechende<br />
Schiffsbetriebe der Schiffsgesellschaften<br />
voraus. Die abschließende Würdigung<br />
der steuerlich relevanten Sachverhalte wird erst<br />
im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung<br />
(Betriebsprüfung) erfolgen. Abweichungen von<br />
den Prospektaussagen sind darüber hinaus<br />
nicht nur unter dem Gesichtspunkt von Gesetzesänderungen<br />
denkbar, sondern können auch<br />
im Hinblick auf Änderungen in der Rechtsprechung<br />
und einem Wandel in der Beurteilung<br />
durch die Finanzverwaltung nicht ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Zusammenfassung<br />
Wesentliche Risiken dieses Beteiligungsangebotes<br />
ergeben sich insbesondere aus:<br />
der Höhe der Ankaufspreise der Zweitmarktbeteiligungen<br />
der Höhe der Chartererlöse<br />
der Höhe der Betriebskosten<br />
der Höhe der Zinsaufwendungen<br />
der Höhe und dem Zeitpunkt der späteren<br />
Verkaufserlöse der Schiffe/Beteiligungen<br />
dem Kurs des US-Dollar, des japanischen<br />
Yen und des Schweizer Franken<br />
Die Planungen dieses Prospektes basieren<br />
auf Prognosen, die auf Erfahrungen und<br />
Erwartungen beruhen. Es kann zu zahlreichen<br />
Abweichungen kommen, die das<br />
Ergebnis dieser <strong>Invest</strong>ition negativ beeinflussen<br />
können. Die in diesem Kapitel dargestellten<br />
Risiken sind grundsätzlich<br />
prognosegefährdend, d. h. es kann nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass bei Verwirklichung<br />
eines Risikos die betreffenden<br />
Prognosen nicht eintreten. Kumulieren<br />
sich mehrere Risiken, kann darüber<br />
hinaus auch die wirtschaftliche Substanz<br />
der Beteiligung angegriffen werden (anlagegefährdende<br />
Risiken). Zu den potenziell<br />
anlagegefährdenden Risiken zählen, auch<br />
wenn sie nicht kumuliert auftreten, insbesondere<br />
die Chartereinnahmen, der wirtschaftliche<br />
Ausfall wesentlicher Vertragspartner,<br />
nicht versicherte Schadensfälle<br />
sowie eine etwaige Fremdfinanzierung<br />
der Beteiligung. Auch die übrigen prognosegefährdenden<br />
Risiken können bei extremen<br />
Veränderungen der wirtschaftlichen<br />
Ausgangsbedingungen anlagegefährdend<br />
werden. Dies kann zu einem Totalverlust<br />
des eingezahlten Kapitals führen.<br />
Eine Gefährdung des Privatvermögens des<br />
<strong>Invest</strong>ors über den Totalverlust hinaus<br />
(sogenanntes anlegergefährdendes Risiko)<br />
kann sich grundsätzlich über eine Inanspruchnahme<br />
aus der Nichtanerkennung<br />
der beschränkten Kommanditistenhaftung<br />
im Ausland, aus einer etwaigen Fremdfinanzierung<br />
der Beteiligung oder unter<br />
steuerlichen Gesichtspunkten ergeben.<br />
Dieses Beteiligungsangebot ist somit<br />
nur für <strong>Invest</strong>oren geeignet, die bei unerwartet<br />
negativer Entwicklung einen<br />
entstehenden Verlust bis zum Totalverlust<br />
der Kapitaleinlage und in extremen<br />
Fällen auch eine Haftung bis zur<br />
Höhe der empfangenen Auszahlungen<br />
hinnehmen könnten. Weitere wesentliche<br />
Risiken existieren nach Kenntnis der<br />
Anbieterin nicht.<br />
25
ZWEITMARKT FÜR SCHIFFSBETEILIGUNGEN<br />
Zweitmarkt für Schiffsbeteiligungen<br />
Schiffsfonds stellen ein vergleichsweise traditi-<br />
dass sich namhafte Treuhänder bzw. Emissi-<br />
für die zukünftig stärkere Rolle des Zweit-<br />
onsreiches Marktsegment im Bereich der ge-<br />
onshäuser und Börsen diesem Thema immer<br />
markthandels von Fondsanteilen sprechen<br />
schlossenen Fonds dar. Das Potenzial für einen<br />
mehr zuwenden. Bei angemessenen Preisen<br />
wirtschaftliche und faktische Gegebenheiten:<br />
Zweitmarkt liegt, gemessen am Eigenkapitalvo-<br />
bildet sich ein interessanter Zweitmarkt für<br />
lumen, von 1993 bis 2005 bei rund € 20 Mrd.<br />
Schiffsbeteiligungen.<br />
Gewinnrealisierung bei positivem Markt-<br />
Das Volumen wächst derzeit ständig.<br />
umfeld<br />
Eine wichtige Ankaufsquelle in diesem Zusam-<br />
26<br />
Die bisherigen Erfahrungswerte von <strong>Maritim</strong><br />
menhang wird eine von Salomon & Partner<br />
Schwierigkeiten für den Mittelstand auf-<br />
<strong>Invest</strong> zeigen, dass ein wachsendes Interesse<br />
aufgebaute Handelsgesellschaft sein, die als<br />
grund des Rückzuges der Banken als Kre-<br />
besteht, Schiffsbeteiligungen auch während<br />
Broker im Bereich der geschlossenen Fonds<br />
ditgeber (Basel II)<br />
der Laufzeit zu fairen Preisen zu veräußern.<br />
agieren wird. Kompetente Ansprechpartner,<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> kann bereits auf Erfahrungs-<br />
professionelle Beratung und eine umkompli-<br />
längere Fondslaufzeit als ursprünglich<br />
werte im Bereich des Ankaufs von Zweitmarkt-<br />
zierte Abwicklung sind dafür eine Grundvor-<br />
geplant<br />
anteilen zurückgreifen. Bis dato haben die<br />
aussetzung. Des Weiteren wird diese Gesell-<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong>-Fonds insgesamt in über 250<br />
schaft auf Basis einer internetbasierten Han-<br />
Hinzu kommen die bisherigen Auslöser für<br />
verschiedene Schiffsgesellschaften investiert.<br />
delsplattform die Möglichkeit für einen fairen<br />
eine Liquiditätsmobilisierung wie:<br />
und transparenten Handel von Anteilen an<br />
Bedingt durch die bisherigen <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong>-<br />
geschlossenen Fonds nach dem Höchst-<br />
Depotumschichtung<br />
Fonds, hat sich ein Kontaktnetz zu Anlagebe-<br />
gebotsverfahren – insbesondere im Bereich<br />
ratern, Beiräten, Treuhändern und Emissions-<br />
von Schiffen und Immobilien anbieten.<br />
Scheidung<br />
häusern etabliert. Darüber hinaus wird das<br />
zunehmende Interesse an einem funktionie-<br />
Für die vorzeitige Auflösung langfristig<br />
Erbfall<br />
renden Zweitmarkt dadurch dokumentiert,<br />
gebundener Kapitalanlagen und damit auch<br />
Vermögensverfall<br />
Ein zusätzlicher, aber bis dato weitgehend<br />
unbekannter Faktor, der zu einer erheblichen<br />
Belebung des Zweitmarktes führen wird, ist<br />
der sogenannte Unterschiedsbetrag. Der individuelle<br />
Zeitpunkt der Veräußerung von<br />
Anteilen an Schiffsgesellschaften ist für die<br />
Gesamtrendite der Altinvestoren von außerordentlicher<br />
Bedeutung.<br />
Grundsätzlich sollte jeder <strong>Invest</strong>or von Anteilen<br />
an Schiffsgesellschaften im Rahmen seiner<br />
jährlichen Disposition überprüfen, ob aus<br />
steuerlicher und/oder wirtschaftlicher Sicht<br />
ein Verkauf seiner Beteiligung sinnvoll ist.
ANKAUFSSITUATION VON SCHIFFSBETEILIGUNGEN<br />
Ankaufssituation von Schiffsbeteiligungen<br />
27<br />
Mittlerweile hat <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> bereits sechs<br />
Fonds der <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong>-Fondsserie realisiert<br />
und am Kapitalmarkt mit einem Eigenkapitalvolumen<br />
von rund € 125 Mio. platziert. Die<br />
bisher zur Verfügung stehende Liquidität<br />
konnte entsprechend dem geplanten <strong>Invest</strong>itionsverlauf<br />
zeitnah in leistungsfähige Zweitmarktbeteiligungen<br />
investiert werden. Mit<br />
rund 1.000 Beteiligungsankäufen an über<br />
250 verschiedenen Schiffsgesellschaften hat<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> den Zweitmarkt für Schiffsbeteiligungen<br />
nicht nur begründet, sondern diesen<br />
auch nachhaltig geprägt. Die Ankaufssituation<br />
hat sich somit in den letzten beiden<br />
Jahren deutlich verbessert.<br />
Die bisherigen Ergebnisse von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong><br />
sind in der Leistungsbilanz zum 30. Juni 2005<br />
ausführlich dokumentiert. Diese Leistungsbilanz<br />
wird jedem Interessierten auf Anfrage<br />
gern zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus<br />
ist die Leistungsbilanz zum 31. Dezember<br />
2005 in Vorbereitung.<br />
Beim Ankauf von Anteilen an Schiffsgesellschaften<br />
entstehen üblicherweise Anschaffungsnebenkosten,<br />
wie z. B. Maklerhonorare,<br />
sofern die Beteiligungen über Vermittler oder<br />
über die verschiedenen Handelsplattformen<br />
angekauft werden. Diese Maklerkosten belaufen<br />
sich im Durchschnitt zwischen 3 bis 5 %<br />
des Ankaufspreises. Erwirbt <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong><br />
Anteile an Schiffsgesellschaften über die von<br />
Salomon & Partner gegründete Handelsgesellschaft,<br />
so entstehen hier Gebühren in Höhe<br />
von 2,5 % bezogen auf den Kaufpreis der<br />
Beteiligung, wobei der Verkäufer ebenfalls<br />
2,5 % des Kaufpreises seiner Beteiligung entrichten<br />
muss.<br />
Bevor es zu einem Kauf von Anteilen an<br />
Schiffsgesellschaften durch <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong>-<br />
Fonds kommt, findet eine Bewertung statt.<br />
Ein von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> hierfür entwickeltes<br />
Bewertungssystem ermöglicht die Analyse<br />
und Bewertung von Anteilen an Schiffsgesellschaften<br />
zu fairen und objektiven Wertansätzen.<br />
Die Bewertungsabteilung beobachtet<br />
aktuell die Entwicklung von rund 1.000<br />
Schiffsgesellschaften. Dabei werden für 25<br />
Schiffstypen – vom kleinen Produktentanker<br />
bis zum Postpanamax-Containerschiff – ständig<br />
die Entwicklung der Marktpreise und<br />
Charterraten verfolgt. Die bewerteten Schiffe<br />
repräsentieren bei derzeitigen Marktpreisen<br />
Schiffswerte von insgesamt ca. US$ 30 Mrd.<br />
und ein platziertes Eigenkapitalvolumen von<br />
rund € 14 Mrd. Im Containerbereich wird der<br />
Wert einer Flotte von rund 2.000.000 TEU<br />
verfolgt. Zusätzlich werden Poolprognosen für<br />
mehr als 45 Containerschiffspools mit über<br />
300 Containerschiffen erstellt, die auch für<br />
Poolschiffe detaillierte Ertragsprognosen<br />
ermöglichen.<br />
Das so gewonnene Know-how bildet die Basis<br />
für die Verhandlungen zwischen <strong>Maritim</strong><br />
<strong>Invest</strong> und den Verkäufern. Am Ende einer<br />
jeden Transaktion steht Folgendes eindeutig<br />
fest: eine aktuelle Bewertung, eine unkomplizierte<br />
Vertragsgestaltung, ein reibungsloser<br />
Ablauf, eine schnelle Zahlungsabwicklung<br />
und als Ergebnis ein fairer Kaufpreis für Verkäufer<br />
und Ankäufer. Dies zeichnet <strong>Maritim</strong><br />
<strong>Invest</strong> aus.
ANLAGESTRATEGIE<br />
Anlagestrategie<br />
„Im Einkauf liegt der Gewinn.“ Dieser traditio-<br />
fähiges Bewertungssystem sowie die langjäh-<br />
Zielgesellschaften insbesondere die Qualität<br />
nelle Kaufmannsgrundsatz bedeutet für Mari-<br />
rige Erfahrung von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> im Markt<br />
der Emissionshäuser und Reeder eine wesent-<br />
tim <strong>Invest</strong>, dass auf der Basis einer exakt<br />
der Schiffsbeteiligungen. <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong><br />
liche Rolle.<br />
strukturierten und durchgeführten Analyse<br />
investiert vorrangig in Containerschiffe, die in<br />
und Bewertung ein attraktives Portfolio an<br />
dem von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> entwickelten Bewer-<br />
Zeitgleich mit der <strong>Invest</strong>ition der Eigenmittel<br />
Beteiligungen zusammengestellt wird. Dies ist<br />
tungssystem analysiert wurden. Darüber hin-<br />
beginnt das aktive Portfoliomanagement<br />
allerdings nur möglich mit einer umfassenden<br />
aus können auch Zweitmarktbeteiligungen in<br />
durch die Treuhänderin. Im Rahmen dieser<br />
28<br />
Marktkenntnis sowie einem leistungsfähigen<br />
anderen Schifffahrtsbereichen erworben wer-<br />
Tätigkeit wird die Möglichkeit der vorzeitigen<br />
Bewertungssystem. Dennoch sind Schiffs-<br />
den. Die Entscheidung über die Portfoliostruk-<br />
Gewinnrealisierung überprüft. Zum Zeitpunkt<br />
beteiligungen <strong>Invest</strong>itionen in einen Markt,<br />
tur treffen die <strong>Invest</strong>oren von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong><br />
der Prospektaufstellung sind noch keine Be-<br />
der in puncto Volatilität anderen unternehme-<br />
<strong>VIII</strong> direkt im Rahmen einer Gesellschafterver-<br />
teiligungen erworben worden.<br />
rischen Beteiligungen in nichts nachsteht.<br />
sammlung auf Vorschlag der Geschäftsführung.<br />
Gleiches gilt für die <strong>Invest</strong>ition von<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH<br />
Eigenmitteln in andere lukrativ erscheinende<br />
& Co. KG, Hamburg, sondiert den Markt der<br />
Schiffsinvestitionen (z. B. Private Placements,<br />
Schiffsbeteiligungen nach geeigneten Zweit-<br />
Direktbeteiligungen etc.). Bei der Auswahl der<br />
marktangeboten. Grundlage für den Erfolg<br />
Zweitmarktbeteiligungen spielt neben den<br />
der <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong>-Fonds sind ein leistungs-<br />
positiven Zukunftsaussichten der Schiffe der<br />
<strong>Invest</strong>itionskriterien<br />
Folgende Kriterien sind beim Ankauf der Zweitmarktbeteiligungen maßgeblich für einen positiven <strong>Invest</strong>itionsentscheid:<br />
Zum einen ist der Reeder bei der Bewertung einer Schiffsbeteiligung vergleichbar mit dem Standort einer Immobilie. Der wirtschaft-<br />
liche Erfolg einer Beteiligung hängt unmittelbar mit der Leistungsfähigkeit des Reeders zusammen. Zum anderen hat die Vergangenheit<br />
gezeigt, dass ein erfahrenes Fondsmanagement in schwierigen Zeiten (z. B. Insolvenz eines Charterers) durchaus in der<br />
Lage ist, in Not geratene Beteiligungsgesellschaften durch professionelles Verhalten zu stabilisieren und mittelfristig wieder auf<br />
Erfolgskurs zu bringen.<br />
Ankauf von<br />
Zweitmarktbeteiligungen<br />
Bisherige Performance<br />
des Schiffes<br />
Leistungsfähiges Schiffsund<br />
Fondsmanagement<br />
Marktgängigkeit<br />
des Schiffstyps<br />
Positive Zukunftserwartung<br />
Tonnagesteuer<br />
Direktinvestitionen<br />
Es ist beabsichtigt, überwiegend in Containerschiffe größer als 1.500 TEU zu investieren. Der Schwerpunkt im Ankauf liegt bei<br />
Schiffen im Alter von 3 bis 11 Jahren. Die Erfahrung zeigt, dass bei Schiffen, die drei bis fünf Jahre erfolgreich in Fahrt sind, die<br />
Risiken deutlich abnehmen.<br />
Die historische Betrachtung einer Beteiligung gibt wichtige Einblicke, wie das <strong>Invest</strong>ment bisher verlaufen ist.<br />
Unterschiedliche Schiffsgrößen und -typen beinhalten unterschiedliche Marktchancen. Ein wesentliches Erfolgskriterium bei<br />
der Auswahl der Schiffsgrößen und -typen ist die langjährige Erfahrung im Bereich der Schiffsbeteiligungen von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong>.<br />
Die anzukaufenden Zweitmarktbeteiligungen werden hinsichtlich der Erfüllung der Erfolgskriterien bezüglich künftiger<br />
Auszahlungen und Veräußerungserlöse überprüft.<br />
Die pauschale Gewinnermittlung (Tonnagesteuer) ermöglicht nahezu steuerfreie Auszahlungen. Die Veräußerungserlöse<br />
fließen den <strong>Invest</strong>oren steuerfrei zu. <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> erwirbt Schiffsbeteiligungen, die für die Tonnagesteuer optiert haben.<br />
Sofern die Gesellschafterversammlung bei Festlegung der Portfoliostruktur dies beschlossen hat, ist die Geschäftsführung berechtigt,<br />
sich an interessanten Schiffsinvestitionen leistungsfähiger Reedereien im Rahmen von Private Placements zu beteiligen.
ANLAGESTRATEGIE<br />
29<br />
Ziele von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong><br />
Ziel der <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong>-Fonds ist das Erwirtschaften<br />
von langfristigen und attraktiven<br />
Renditen durch den Erwerb einer Vielzahl von<br />
leistungsfähigen Zweitmarktbeteiligungen. Es<br />
ist nicht beabsichtigt, die Stimmrechte von<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> gegen die berechtigten Interessen<br />
der weiteren Anleger der Zielgesellschaften<br />
zu richten. Bei einer deutlichen Ausweitung<br />
des Zweitmarktes und dem zunehmenden<br />
Erwerb der Beteiligungen durch institutionelle<br />
<strong>Invest</strong>oren wie z. B. <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong><br />
sind die Besonderheiten des Marktes der<br />
geschlossenen Fonds im Sinne aller Beteiligten<br />
zu berücksichtigen.<br />
Um die berechtigten Interessen der Anleger<br />
der Zielgesellschaften und der Vertragsreeder<br />
in angemessener Weise zu schützen, können<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong>-Fonds bei der Ausübung ihrer<br />
Stimmrechte hinsichtlich sogenannter „sensibler<br />
Bereiche“ wie z. B. Verkauf der Schiffe<br />
und Auswechseln des Vertragsreeders ihr<br />
jeweiliges Stimmrecht auf Dritte, wie z. B.<br />
Wirtschaftsprüfer beziehungsweise Beiräte<br />
der Zielgesellschaften übertragen. Diese Übertragung<br />
der Stimmrechte wird jeweils mit<br />
einer Weisung erfolgen.<br />
Die <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong>-Fonds können ihre Beteiligungen<br />
jederzeit über die von Salomon &<br />
Partner aufgebaute Handelsgesellschaft, die<br />
Fondsbörse Hamburg und über andere sich<br />
etablierende Handelsplattformen für Zweitmarktbeteiligungen<br />
handeln.<br />
Darüber hinaus können Schiffsbeteiligungen<br />
auch an Privatinteressenten bzw. nachfolgende<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong>-Fonds veräußert werden.<br />
Somit wird sichergestellt, dass die <strong>Invest</strong>oren<br />
von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> das geplante Anlageziel<br />
erreichen, ohne die Zielgesellschaften wirtschaftlich<br />
zu benachteiligen.
MARITIM INVEST<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> – Eine Erfolgsgeschichte<br />
Als Salomon & Partner (siehe Seite 34) sich mit<br />
den. Eine Handelbarkeit von Anteilen im<br />
ausführlich dokumentiert. Diese Leistungsbi-<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> als erstes deutsches Emissions-<br />
Bereich der Schiffsbeteiligungen ist heute ver-<br />
lanz wird jedem Interessierten auf Anfrage<br />
haus der Etablierung eines liquiden Zweit-<br />
bessert möglich. Die bisherige Entwicklung<br />
gern zur Verfügung gestellt.<br />
marktes für Schiffsbeteiligungen widmete,<br />
zeigt, dass sich die Idee hinter <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong><br />
war eine derartig positive Entwicklung noch<br />
bewährt hat: Sicher investieren – profitabel<br />
Damit wird deutlich, welche Maßstäbe Mari-<br />
nicht vorhersehbar.<br />
verkaufen.<br />
tim <strong>Invest</strong> als Konzeptionärin und Anbieterin<br />
für Zweitmarktfonds im Bereich der Schiffs-<br />
Salomon & Partner hat in der Vergangenheit<br />
Mit rund 1.000 Beteiligungsankäufen hat sich<br />
beteiligungen mit dieser Fondsserie bereits<br />
31<br />
vielversprechende <strong>Invest</strong>itionsobjekte akqui-<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> im Zweitmarkt der Schiffsbetei-<br />
heute gesetzt hat.<br />
riert und aus ihnen renditestarke Beteiligungs-<br />
ligungen etabliert und diesen nachhaltig<br />
konzepte entwickelt. Die Gesellschafter von<br />
geprägt. Die bei den Vorläuferfonds <strong>Maritim</strong><br />
Die positive Entwicklung der Fondsserie wird<br />
Salomon & Partner sind seit mehr als 30 Jah-<br />
<strong>Invest</strong> I-IV prognostizierten Auszahlungen<br />
insbesondere deutlich von rund 1.000 Schiffs-<br />
ren erfolgreich im Bereich öffentlich finanzier-<br />
wurden bisher in voller Höhe erreicht bzw.<br />
gesellschaften, die im Rahmen des von <strong>Maritim</strong><br />
ter Beteiligungsangebote aktiv. Gemeinsam<br />
leicht überschritten.<br />
<strong>Invest</strong> entwickelten Bewertungssystems bis<br />
mit ihren Partnern haben sie mehrere leis-<br />
heute analysiert und bewertet wurden. <strong>Maritim</strong><br />
tungsfähige Emissionshäuser im Bereich der<br />
Die steuerlichen Ergebnisse der Vorläufer-<br />
<strong>Invest</strong> verfügt mittlerweile über die umfang-<br />
Schifffahrt gegründet, aufgebaut und zum<br />
fonds <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> I und II sind erklärungs-<br />
reichste Wertanalyse für Schiffsbeteiligungen<br />
Erfolg geführt. Die daraus gewonnenen Erfah-<br />
gemäß festgestellt worden und lagen im pros-<br />
mit einem insgesamt bewerteten Eigenkapital<br />
rungen und Verbindungen führten als logische<br />
pektierten Rahmen. Aussagen zu den steuer-<br />
von rund € 14 Mrd. Seit 1993 wurde im<br />
Konsequenz im Jahre 2002 zum Aufbau eines<br />
lichen Ergebnissen der <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong>-Fonds<br />
Bereich der Schiffsbeteiligungen ein Eigenkapi-<br />
eigenständigen Zweitmarktes für Schiffsbetei-<br />
III-VI können derzeit nicht gemacht werden,<br />
tal von ca. € 20 Mrd. platziert. Der zunehmen-<br />
ligungen unter der Marke <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong>.<br />
da das Veranlagungsverfahren noch nicht<br />
de Wunsch der Anleger nach einer freien Han-<br />
abgeschlossen ist.<br />
delbarkeit dieser langfristig gebundenen Kapi-<br />
Dieses innovative Beteiligungskonzept kombi-<br />
talanlagen erfordert einen liquiden Zweitmarkt.<br />
niert attraktive Renditeaussichten für <strong>Invest</strong>oren<br />
Die bisherigen Ergebnisse von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong><br />
Das daraus entstehende Wachstumspotenzial<br />
bei überschaubarem Risiko durch die konse-<br />
sind in der Leistungsbilanz zum 30. Juni 2005<br />
nutzt <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> in idealer Weise.<br />
quente Umsetzung des „<strong>Invest</strong>mentfonds-<br />
Gedankens“ im Bereich der Schiffsbeteiligungen.<br />
Mittlerweile sind sechs attraktive Beteiligungsangebote<br />
der <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong>-Fondsserie<br />
realisiert und ist ein <strong>Invest</strong>itionskapital in Höhe<br />
von rund € 125 Mio. – geplant waren € 108<br />
Mio. – am Kapitalmarkt platziert worden. Insgesamt<br />
haben sich bislang knapp 2.900 <strong>Invest</strong>oren<br />
an der <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong>-Fondsserie beteiligt.<br />
Das zur Verfügung stehende Kapital der <strong>Maritim</strong><br />
<strong>Invest</strong>-Fonds konnte jeweils zeitnah in<br />
attraktive Schiffsbeteiligungen investiert wer-
PARTNER<br />
Partner<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesell-<br />
lysiert bzw. prognostiziert werden. Ein Unter-<br />
kaufenden Beteiligungen wird anhand eines<br />
schaft mbH & Co. KG<br />
nehmen, das im Zweitmarkt erfolgreich agie-<br />
unternehmenseigenen Bewertungssystems<br />
Wer im Zweitmarkt für Schiffsbeteiligungen<br />
ren will, muss genaue Einblicke in die Konzep-<br />
unterstützt.<br />
erfolgreich tätig sein will, benötigt präzise<br />
te und die Wirtschaftlichkeit der Schiffsbetei-<br />
Kenntnisse der Märkte, ihrer Besonderheiten<br />
ligungen aus erster Hand haben.<br />
Einen Überblick über die bewerteten Schiffs-<br />
und nicht zuletzt der dort aktiven Partner.<br />
beteiligungen ermöglicht das Ranking Mari-<br />
Schiffsbeteiligungen sind <strong>Invest</strong>itionen in<br />
Langjährige Verbindungen zu leistungsfähi-<br />
tim <strong>Invest</strong>. Es bildet die Basis für die Ankaufs-<br />
33<br />
einen Markt, der in puncto Volatilität den<br />
gen Anlageberatern, Banken, Beiräten, Emis-<br />
kurse der <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong>-Fonds. Gelistet wer-<br />
anderen unternehmerischen Beteiligungen in<br />
sionshäusern und Treuhandgesellschaften<br />
den überwiegend Containerschiffe, die zur<br />
nichts nachsteht. Zahlreiche Entwicklungen,<br />
ermöglichen es der <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteili-<br />
Tonnagesteuer optiert und eine Größe von<br />
wie etwa die der Charterraten, der Betriebs-<br />
gungsgesellschaft, ein attraktives Portfolio an<br />
über 1.500 TEU haben. Das Ranking <strong>Maritim</strong><br />
kosten von Schiffen, der Zinsen, der Wäh-<br />
Zweitmarktbeteiligungen für jedes Beteili-<br />
<strong>Invest</strong> wird regelmäßig überarbeitet, ergänzt<br />
rungskurse, der Baupreise, der Bonität von<br />
gungsangebot der <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong>-Fondsserie<br />
und veröffentlicht.<br />
Charterern etc. müssen daher sorgfältig ana-<br />
zusammenzustellen. Die Auswahl der anzu-
PARTNER<br />
Partner<br />
34<br />
Salomon & Partner <strong>Invest</strong> GmbH &<br />
Co. KG<br />
Die Gesellschafter von Salomon & Partner sind<br />
seit mehr als 30 Jahren im Bereich öffentlich<br />
finanzierter Beteiligungsangebote erfolgreich<br />
aktiv. Der Erfolg gewinnorientierter Kreativität<br />
ist leicht sichtbar an:<br />
dem Aufbau von fünf führenden deutschen<br />
Emissionshäusern für Schiffsbeteiligungen<br />
Kapitalmarktinnovationen wie z. B. <strong>Maritim</strong><br />
<strong>Invest</strong>, dem erfolgreichen Zweitmarkt<br />
für Schiffsbeteiligungen<br />
Die Gesellschafter von Salomon & Partner<br />
haben gemeinsam mit ihren jeweiligen<br />
Partnern ein <strong>Invest</strong>itionsvolumen<br />
von mehreren Milliarden Euro realisiert.<br />
Um die Rahmenbedingungen für einen<br />
transparenten Zweitmarkt weiter zu verbessern<br />
und zu stärken, hat Salomon & Partner eine<br />
Handelsgesellschaft gegründet, die als Broker<br />
im Bereich der geschlossenen Fonds agieren<br />
wird. Diese Gesellschaft wird eine internetbasierte<br />
Handelsplattform für einen fairen und<br />
transparenten Handel von geschlossenen<br />
Fonds im Bereich der Schiffs- und Immobilienbeteiligungen<br />
bereitstellen. Professionelle<br />
Unterstützung bei der Bewertung von Fondsanteilen<br />
sowie das zur Verfügung stellen aller<br />
notwenigen Informationen ist dafür eine<br />
Grundvoraussetzung. Dies bildet eine Grundlage<br />
für die <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong>-Fonds auch in Zukunft<br />
zu marktgerechten Preisen Schiffsbeteiligungen<br />
erwerben zu können.
PARTNER<br />
<strong>Maritim</strong>e Treuhand- und<br />
allen wirtschaftlichen und steuerlichen Fra-<br />
gebote und der gezeichneten Anteile. Kern-<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
gen. Auch überprüft sie die Ergebnisse der<br />
kompetenz der Anleger- und Treuhandverwal-<br />
Die Kommunikationsschnittstelle für die<br />
einzelnen Beteiligungsgesellschaften und teilt<br />
tung ist die regelmäßige, zeitnahe und fun-<br />
<strong>Invest</strong>oren der <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong>-Fonds ist die<br />
diese ihren Treugebern mit. Die Anleger- und<br />
dierte Information der Anleger über den<br />
<strong>Maritim</strong>e Treuhand- und Verwaltungsgesell-<br />
Treuhandverwaltung organisiert Gesellschaf-<br />
Stand der Beteiligungsgesellschaft. Dazu<br />
schaft mbH, die die Anleger- und Treuhand-<br />
terversammlungen. Dazu gehört auch die<br />
erstellt sie Dokumentationen, die aus dem<br />
verwaltung übernimmt. Sie vertritt die Interes-<br />
Durchführung der Beschlussfassungen der<br />
Jahresabschluss, dem Bericht der Geschäfts-<br />
sen der Anleger über die gesamte Laufzeit der<br />
einzelnen Beteiligungsgesellschaften.<br />
führung und des Beirates bestehen. Die kom-<br />
jeweiligen Beteiligungsgesellschaft. Zu ihrem<br />
petente und schnelle Beantwortung aller Fra-<br />
Verantwortungsbereich gehören die treuhän-<br />
Auf Wunsch der <strong>Invest</strong>oren vermittelt die<br />
gen der Anleger zählt zum Qualitätsanspruch<br />
35<br />
derische Abwicklung neu konzipierter Beteili-<br />
Anleger- und Treuhandverwaltung auch Über-<br />
und Qualitätsbewusstsein der Anleger- und<br />
gungsangebote und die Führung der jeweili-<br />
tragungen und Veräußerungen von Gesell-<br />
Treuhandverwaltung.<br />
gen Treuhandkonten.<br />
schaftsanteilen an <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong>-Fonds.<br />
Des Weiteren ist die Anleger- und Treuhand-<br />
Im Rahmen des Portfoliomanagements ver-<br />
verwaltung Ansprechpartner der <strong>Invest</strong>oren in<br />
folgt sie die Entwicklung der Beteiligungsan-
BETEILIGUNGSANGEBOT IN ZAHLEN<br />
<strong>Invest</strong>itionsplanung (Prognose)<br />
Laut Gesellschaftsvertrag (§ 4 Ziffer 5) kann<br />
das Kommanditkapital auf Veranlassung der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin erhöht<br />
werden. Daraus ergibt sich eine Erhöhung des<br />
<strong>Invest</strong>itionsvolumens von € 25 Mio. auf bis zu<br />
€ 50 Mio. Die unten aufgeführten Positionen<br />
würden sich in diesem Fall in ihrem prozentualen<br />
Verhältnis erhöhen (vgl. Seite 45 f. des Beteiligungsangebotes).<br />
Mittelverwendung T €<br />
1) Ankauf der Zweitmarktbeteiligungen (inkl. Erwerbsnebenkosten) 20.570<br />
36<br />
2) Gründungs- und Beratungskosten, Mittelverwendungskontrolle,<br />
Gutachten, Handelsregister etc. 190<br />
3) Projektierung des Beteiligungsangebotes und Mitwirkung bei der Eigenkapitalvermittlung durch die<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg 1.775<br />
4) Einrichtung der Treuhand- und Beteiligungsverwaltung durch die <strong>Maritim</strong>e Treuhandund<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg 215<br />
5) Eigenkapitalvermittlung einschl. Emissionsunterlagen 2.250 1)<br />
Summe 2) 25.000<br />
Mittelherkunft<br />
6) Kommanditkapital 22.850 1)<br />
7) Kontokorrent 2.150<br />
Summe 2) 25.000<br />
1)<br />
Zuzüglich 3 % Agio in Höhe von T€ 685,5 für weitere Eigenkapitalbeschaffungskosten. 2) Sollte die Gesamtinvestition hiervon abweichen, verändern sich die Positionen 1-7 entsprechend.<br />
Zu 1.<br />
Aus dem Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft<br />
werden nach Begleichung der Fondskosten<br />
(Positionen 2 bis 5) die Schiffsbeteiligungen<br />
erworben. Weitere attraktive Zweitmarktbeteiligungen<br />
sowie Beteiligungsankäufe<br />
der vorausgegangenen <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong>-<br />
Fonds (eigener Zweitmarkt) können aus dem<br />
geplanten Kontokorrentkredit finanziert<br />
werden. Insgesamt können somit bei voller<br />
Ausschöpfung der Kontokorrentkreditlinie<br />
bis zu € 20.570.000,– investiert werden.<br />
Maklerhonorare für die Vermittlung geeigneter<br />
Zweitmarktanteile sowie eventuelle Übertragungsgebühren<br />
der Treuhandgesellschaften<br />
der Zielgesellschaften sind hierin ebenfalls<br />
enthalten und mit durchschnittlich ca.<br />
4 % kalkuliert.<br />
Zu 2.<br />
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um<br />
Festpreise.<br />
Zu 3.<br />
Hierbei handelt es sich um Leistungen der <strong>Maritim</strong><br />
<strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.<br />
KG, Hamburg, gemäß § 6 des Gesellschaftsvertrages.<br />
Die Vergütungen werden entsprechend<br />
dem Platzierungsvolumen anteilig fällig.<br />
Zu 4.<br />
Die <strong>Maritim</strong>e Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH, Hamburg, erhält für die Einrichtung<br />
der Treuhandverwaltung einen Betrag<br />
in Höhe von € 86.830,–. Für die Einrichtung<br />
der Portfolioverwaltung erhält sie einen<br />
Betrag in Höhe von € 127.960,–.
BETEILIGUNGSANGEBOT IN ZAHLEN<br />
37<br />
Zu 5.<br />
Das Emissionskapital wird durch Vertriebsbeauftragte<br />
der Beteiligungsgesellschaft platziert,<br />
mit denen entsprechende Vertriebsvereinbarungen<br />
getroffen werden. Ferner sind<br />
in dieser Position die Kosten für die Erstellung<br />
der Emissionsunterlagen enthalten. Bei<br />
den Aufwendungen für die Eigenkapitalvermittlungen<br />
handelt es sich um kalkulierte<br />
Kosten. Die Vergütungen für die Eigenkapitalvermittlungen<br />
werden entsprechend<br />
dem platzierten Emissionskapital sofort<br />
anteilig fällig.<br />
Zu 6.<br />
Gründungskommanditisten sind die <strong>Maritim</strong><br />
<strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.<br />
KG, Hamburg, und die <strong>Maritim</strong>e Treuhand-<br />
und Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />
Hamburg. Nach dem Gesellschaftsvertrag<br />
vom 28. Februar 2006 ist die <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong><br />
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG mit<br />
einer Einlage von € 10.000,– und die <strong>Maritim</strong>e<br />
Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH mit einer Einlage von € 5.000,– an der<br />
Beteiligungsgesellschaft beteiligt. Es ist vorgesehen,<br />
weiteres Kommanditkapital in Höhe<br />
von € 22.835.000,– einzuwerben.<br />
Die Treuhänderin ist auf Veranlassung der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin gemäß<br />
§ 4 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages berechtigt,<br />
das Kapital um bis zu weiteren € 22,85<br />
Mio. zu erhöhen. Darüber hinaus kann die<br />
persönlich haftende Gesellschafterin gemäß<br />
§ 4 Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrages von der<br />
Treuhänderin verlangen, das Kommanditkapital<br />
um bis zu € 1.250.000,– bzw. bei entsprechender<br />
Erhöhung nach § 4 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages<br />
um bis zu € 2.500.000,– zu<br />
erhöhen. Aus dieser Überplatzierung wird<br />
nach Zahlung der anteiligen Emissionskosten<br />
eine angemessene Liquiditätsreserve gebildet.<br />
Darüber hinaus können weitere Zweitmarktbeteiligungen<br />
erworben werden. Die Liquiditätsreserve<br />
kann auch zur Reduzierung der<br />
Kontokorrentlinie verwendet werden. Ferner<br />
dient sie zur Begleichung eventuell anfallender<br />
und nicht geplanter Aufwendungen sowie für<br />
die laufenden Aufwendungen der Beteiligungsgesellschaft<br />
bis zur Vollinvestition des<br />
Fonds. Darüber hinaus kann sie in Abstimmung<br />
mit dem Beirat zur Glättung von Ausschüttungen<br />
verwendet werden.<br />
Zu 7.<br />
Die Geschäftsführung ist berechtigt, einen<br />
Kontokorrentkredit bis zu € 2.150.000,– aufzunehmen.<br />
Der Kontokorrentkredit kann zum<br />
Ankauf von weiteren Beteiligungen sowie zur<br />
Glättung von Auszahlungen in Anspruch<br />
genommen werden. Darüber hinaus können<br />
hieraus auch Beteiligungsankäufe von den<br />
Vorläuferfonds von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> finanziert<br />
werden (eigener Zweitmarkt). Durch die<br />
laufenden Auszahlungen aus den Zielgesellschaften<br />
ergibt sich jeweils nur eine teilweise<br />
Inanspruchnahme des Kontokorrentkredites.<br />
Demzufolge entsteht nur eine anteilige Zinsbelastung.<br />
Sollte der Kontokorrentkredit nicht<br />
oder nur teilweise in Anspruch genommen<br />
werden, so reduziert sich das Fondsvolumen<br />
von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> entsprechend (Mittelverwendung<br />
Position 1/Mittelherkunft Position<br />
7). Die Besicherung der Kreditlinie erfolgt<br />
im banküblichen Rahmen.<br />
Hinweis<br />
Da es sich bei diesem Beteiligungsangebot um<br />
einen Blind Pool handelt, bei dem die genauen<br />
<strong>Invest</strong>itionsobjekte also noch nicht feststehen,<br />
ist eine exakte Angabe der Kosten und<br />
der geplanten Finanzierung in den Ziffern<br />
1 bis 7 des <strong>Invest</strong>itionsplans nicht möglich.<br />
Abweichungen der angegebenen Gesamtkosten<br />
würden das Ergebnis beeinflussen.
BETEILIGUNGSANGEBOT IN ZAHLEN<br />
Ergebnisprognose<br />
Ergebnisprognose 1) 2006 2007 2008 2009<br />
Einzahlung des Kommanditkapitals € -43.000 -60.000 - -<br />
Die folgende Ergebnisprognose stellt beispielhaft<br />
die Entwicklung einer Beteiligung in<br />
Höhe von € 103.000,– (inkl. Agio) dar.<br />
. Zu versteuerndes Einkommen: € 250.000,–/Splitting<br />
. Steuersätze: durchgehend 42%<br />
. Kirchensteuer: keine<br />
. Solidaritätszuschlag: durchgehend 5,5 %<br />
Auszahlungen: in % - - 6 8<br />
- davon Betriebsphase € - - 6.000 8.000<br />
- davon Veräußerungsphase € - - - -<br />
Mittelrückfluss 2) € - - 6.000 8.000<br />
Kapitalbindung zum Jahresanfang € -43.000 -103.000 -97.000<br />
1)<br />
Die Darstellung bezieht sich jeweils auf volle Kalenderjahre.<br />
2)<br />
Eine Belastung durch die Tonnagesteuer entfällt aufgrund der Verrechenbarkeit mit den<br />
38<br />
anfänglich entstandenen Verlusten (siehe Hierzu Seite 47ff., Steuerliche Grundlagen).<br />
Die Erfahrungen am Markt der Schiffsbeteiligungen<br />
zeigen, dass verlässliche Ergebnisplanungen<br />
aus dem langjährigen Betrieb und der<br />
späteren Veräußerung von Schiffen nicht<br />
möglich sind. Schiffsbeteiligungen sind unternehmerische<br />
Beteiligungen und unterliegen<br />
erfahrungsgemäß einer sehr hohen Volatilität.<br />
Mit der Ergebnisprognose soll dem <strong>Invest</strong>or<br />
ein beispielhafter Fondsverlauf dargestellt<br />
werden. Das Ergebnis von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong><br />
setzt sich aus den jährlich geplanten Auszahlungen<br />
und anteiligen Veräußerungserlösen<br />
der in den Zielgesellschaften befindlichen<br />
Schiffe zusammen.<br />
Die kalkulierten Ergebnisse basieren zum<br />
einen auf langfristigen Erfahrungen und branchenüblichen<br />
Planungsansätzen bei Schiffsbeteiligungen<br />
sowie den beim Ankauf der<br />
Zweitmarktbeteiligungen zugrunde gelegten<br />
Bewertungsansätzen. Darüber hinaus wurden<br />
bei der Erstellung der Ergebnisprognose die<br />
laufenden Verwaltungskosten und Gebühren<br />
berücksichtigt. Das Bewertungssystem von<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> basiert auf dem „Discounted<br />
Cash Flow“- Verfahren und ermittelt den<br />
gegenwärtigen Wert der zukünftig zu erwartenden<br />
Zahlungsströme der Zielgesellschaften.<br />
Für die Ermittlung der zugrunde liegenden<br />
Zahlungsströme verwendet <strong>Maritim</strong><br />
<strong>Invest</strong> branchenübliche Ansätze bei der kalkulierten<br />
Durchschnittscharter, den Schiffsbetriebskosten,<br />
den Verwaltungskosten der<br />
Zielgesellschaft sowie bei dem zu erbringenden<br />
Kapitaldienst. Darüber hinaus werden die<br />
Schiffswerte anerkannter Schiffsmakler als<br />
Vergleichsmaßstab in das Bewertungssystem<br />
einbezogen. Die Portfoliostruktur von <strong>Maritim</strong><br />
<strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> wird im Rahmen der Gesellschafterversammlung<br />
festgelegt. Die Entwicklung der<br />
<strong>Invest</strong>ition hängt primär von den künftigen<br />
Auszahlungen und Veräußerungserlösen der<br />
Zielgesellschaften ab.<br />
Der wirtschaftliche Erfolg einer Beteiligung an<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> und damit die erzielbaren<br />
Ergebnisse werden im Wesentlichen durch die<br />
nachfolgenden Entwicklungen bestimmt:<br />
die Höhe der Ankaufspreise der Zweitmarktbeteiligungen<br />
die Höhe der Chartererlöse<br />
die Höhe der Betriebskosten<br />
die Höhe der Zinsaufwendungen<br />
die Höhe und den Zeitpunkt der späteren<br />
Verkaufserlöse der Schiffe/Beteiligungen<br />
den Kurs des US-Dollars, des japanischen<br />
Yen und des Schweizer Franken<br />
Die Ergebnisprognose basiert auf Erfahrungen<br />
und Erwartungen. Es kann daher zu Abweichungen<br />
kommen, die das Ergebnis positiv oder<br />
negativ beeinflussen können. Der Beteiligungsverlauf<br />
bei <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> ist in drei Phasen<br />
gegliedert, die wie folgt zu beschreiben sind:
BETEILIGUNGSANGEBOT IN ZAHLEN<br />
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Summe 3)<br />
- - - - - - - - - - - -103.000 €<br />
8 10 10 20 19 19 17 16 16 45 - 194 %<br />
8.000 10.000 10.000 10.000 9.000 9.000 7.000 6.000 6.000 5.000 - 94.000 €<br />
- - - 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 40.000 - 100.000 €<br />
8.000 10.000 10.000 20.000 19.000 19.000 17.000 16.000 16.000 45.000 - 194.000 €<br />
-89.000 -81.000 -71.000 -61.000 -41.000 -22.000 -3.000 14.000 30.000 46.000 91.000<br />
3)<br />
In den Gesamtsummen der einzelnen Positionen kumulieren sich die Unsicherheiten der Jahreswerte.<br />
4)<br />
Mittelrückfluss abzüglich Kapitaleinsatz inkl. Agio, geteilt durch die Auszahlungsjahre.<br />
durchschnittlich geplante Vermögensmehrung nach Steuern: 4) 7,6 % p. a.<br />
39<br />
<strong>Invest</strong>itionsphase<br />
Aus dem Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft<br />
wird, nach Zahlung der Emissionskosten,<br />
das Beteiligungsportfolio durch Ankauf<br />
der Zweitmarktbeteiligungen aufgebaut.<br />
Sofern Anleger der vorausgegangenen <strong>Maritim</strong><br />
<strong>Invest</strong>-Fonds ihre Beteiligungen vorzeitig<br />
veräußern möchten (eigener Zweitmarkt),<br />
kann der Ankauf dieser Beteiligungen aus der<br />
Liquiditätsreserve finanziert werden. Die Entscheidung<br />
über die Portfoliostruktur treffen<br />
die <strong>Invest</strong>oren von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> direkt im<br />
Rahmen einer Gesellschafterversammlung auf<br />
Vorschlag der Geschäftsführung. Gleiches gilt<br />
für die <strong>Invest</strong>itionen von Eigenmitteln in andere<br />
lukrativ erscheinende Schiffsinvestitionen<br />
(z. B. Private Placements, Direktbeteiligungen<br />
etc.). Es ist geplant, dass das Eigenkapital von<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> bis Ende 2007 weitgehend<br />
investiert sein wird.<br />
Betriebsphase<br />
Die Betriebsphase beginnt ab Vollinvestition<br />
und ist im Wesentlichen durch Auszahlungen<br />
der Zielgesellschaften geprägt. Auf Basis der<br />
geplanten Portfoliostruktur und der geplanten<br />
Annahmen ist mit jährlichen Auszahlungen<br />
in Höhe von ca. 6-8 % zu rechnen. Eine<br />
Steuerzahlung aufgrund der Tonnagesteuer<br />
der Zielgesellschaften entsteht nicht, da konzeptionsgemäß<br />
die in der Anfangsphase der<br />
<strong>Invest</strong>ition entstehenden Verluste mit den zukünftigen<br />
Tonnagesteuergewinnen verrechenbar<br />
sind (siehe hierzu Seite 47 ff., Steuerliche<br />
Grundlagen). Bei vollständiger Entschuldung<br />
der Schiffe der Zielgesellschaften steigen<br />
erfahrungsgemäß deren Auszahlungen auf ca.<br />
12-15 % p. a.<br />
Veräußerung<br />
Im Rahmen der Ankaufsbewertung der Zweitmarktbeteiligungen<br />
wird unterstellt, dass die<br />
Zielgesellschaften ihre Schiffe nach durchschnittlich<br />
16 Jahren Gesamtlaufzeit veräußern.<br />
Sollte dies nicht erfolgen, ist alternativ ein<br />
Verkauf der Beteiligungen aus dem Portfolio<br />
vorgesehen, da ein günstiger Verkaufszeitpunkt<br />
für die Höhe des Gesamtergebnisses bei<br />
Schiffsbeteiligungen generell mit von entscheidender<br />
Bedeutung ist. Die in der Prognoserechnung<br />
dargestellten Veräußerungserlöse können<br />
sowohl vom Zeitpunkt her wie auch in der<br />
Höhe abweichen. Aus den anteiligen Veräußerungserlösen<br />
wird ein Mittelrückfluss von ca.<br />
80–120 %, bezogen auf das Kommanditkapital<br />
von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong>, erwartet. Die anteiligen<br />
Veräußerungserlöse bleiben bei den <strong>Invest</strong>oren<br />
von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> auf Basis der Ton-<br />
nagebesteuerung steuerfrei. Darüber hinaus ist<br />
geplant, nach Ablauf von ca. zwölf Jahren ab<br />
Vollinvestition ggf. noch im Fonds befindliche<br />
Zweitmarktbeteiligungen bestmöglich zu veräußern.<br />
Sollten die Zielgesellschaften ihre<br />
Schiffe bis zur Verschrottung fahren und die<br />
Zweitmarktbeteiligungen nicht veräußert werden,<br />
so wird sich die Laufzeit von <strong>Maritim</strong><br />
<strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> bei hohen, nahezu steuerfreien Auszahlungen<br />
verlängern. Ein Rückfluss der eingesetzten<br />
Mittel wird innerhalb von acht Jahren<br />
ab Vollinvestition erwartet.<br />
Resümee<br />
Innerhalb der geplanten Ergebnisse aus der<br />
Betriebs- und Veräußerungsphase kann es<br />
naturgemäß zu erheblichen Abweichungen<br />
kommen. Dies ist im Wesentlichen darauf<br />
zurückzuführen, dass per heute insbesondere<br />
keine verlässliche Aussage z. B. darüber<br />
getroffen werden kann, bis zu welchem Zeitpunkt<br />
die Zielgesellschaften ihre Schiffe im<br />
Bestand halten werden und welches Ergebnis<br />
bei Veräußerung erzielt wird. In den vorgesehenen<br />
Auszahlungen an die <strong>Invest</strong>oren in<br />
Höhe von 194 % ist die Rückführung des eingesetzten<br />
Kapitals enthalten.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
Die Beteiligungsgesellschaft und<br />
tions- und Haftungsstruktur der Komplemen-<br />
schafterin weicht nicht von den gesetzlichen<br />
ihre Gesellschafter<br />
tärin keine von der gesetzlichen Regelung<br />
Regelungen ab. Allerdings haften persönlich<br />
Die Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesell-<br />
abweichenden Bestimmungen.<br />
haftende Gesellschafter nach der gesetzlichen<br />
schaft mbH & Co. KG, Hamburg, ist eine<br />
Regelung grundsätzlich unbeschränkt, wäh-<br />
Kommanditgesellschaft. Gründungsgesell-<br />
Das Kapital der Emittentin beträgt zum Zeit-<br />
rend die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
schafter sind die Verwaltungsgesellschaft<br />
punkt der Prospektaufstellung € 15.000,–.<br />
der Beteiligungsgesellschaft eine Gesellschaft<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> mbH als persönlich haftende<br />
Die Kommanditanteile werden von den<br />
mit beschränkter Haftung ist. Diese haftet nur<br />
41<br />
Gesellschafterin, sowie die <strong>Maritim</strong>e Treu-<br />
Gründungskommanditisten, die <strong>Maritim</strong><br />
mit ihrem Gesellschaftsvermögen.<br />
hand- und Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
<strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.<br />
und die <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesell-<br />
KG, Hamburg, und die <strong>Maritim</strong>e Treuhand-<br />
Die Salomon & Partner <strong>Invest</strong> GmbH & Co. KG<br />
schaft mbH & Co. KG als Kommanditisten.<br />
und Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg,<br />
ist alleiniger Kommanditist der Gründungs-<br />
Sie wurde am 21. September 2005 beim<br />
gehalten. Die Hauptmerkmale der Komman-<br />
kommanditistin und Anbieterin dieses Beteili-<br />
Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg<br />
ditanteile der Gründungskommanditisten<br />
gungsangebotes, der <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteili-<br />
unter HRA 102616 eingetragen. Ihr Unter-<br />
entsprechen denen der angebotenen Beteili-<br />
gungsgesellschaft mbH & Co. KG, sowie<br />
nehmensgegenstand ist die mittelbare oder<br />
gungen (siehe auch Seite 43). Nach dem<br />
Alleingesellschafter der Verwaltungsgesell-<br />
unmittelbare Beteiligung (Erwerb, Verwal-<br />
Gesellschaftsvertrag vom 28. Februar 2006<br />
schaft <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> mbH, der persönlich<br />
tung und Veräußerung) an Gesellschaften,<br />
ist die <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft<br />
haftenden Gesellschafterin der Beteiligungs-<br />
die Schiffe betreiben, insbesondere an<br />
mbH & Co. KG mit einer Kommanditeinlage<br />
gesellschaft. Die Beteiligungsgesellschaft ge-<br />
geschlossenen Schiffsfonds. Dies umfasst<br />
von € 10.000,– und die <strong>Maritim</strong>e Treuhand-<br />
hört damit als Konzernunternehmen im Sinne<br />
auch eine etwaige Beteiligung an Komman-<br />
und Verwaltungsgesellschaft mbH mit einer<br />
der §§ 290 ff. HGB, und bis zur Platzierung<br />
ditgesellschaften, die ausschließlich Anteile<br />
Kommanditeinlage von € 5.000,– an der<br />
des Emissionskapitals auch im Sinne von § 15<br />
an Schiffsgesellschaften halten. Das<br />
Beteiligungsgesellschaft beteiligt. Die Kom-<br />
AktG, zur Unternehmensgruppe der Salomon<br />
Geschäftsjahr der Beteiligungsgesellschaft<br />
manditeinlagen der Gründungskommanditi-<br />
& Partner <strong>Invest</strong> GmbH & Co. KG.<br />
endet jeweils am 31. Dezember eines Kalen-<br />
sten sind noch nicht eingezahlt.<br />
derjahres. Die Gesellschaft ist auf unbe-<br />
Herr Matthias J. Brinckman als Geschäftsfüh-<br />
stimmte Zeit errichtet. Sie unterliegt deut-<br />
Die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages<br />
rer der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
schem Recht.<br />
weicht – wie bei sogenannten Publikumskom-<br />
der Anbieterin und der Beteiligungsgesell-<br />
manditgesellschaften üblich – von den gesetz-<br />
schaft ist auch als Geschäftsführer der Treu-<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die<br />
lichen Regelungen zur Kommanditgesell-<br />
händerin tätig. Hierdurch könnten Interessen-<br />
Verwaltungsgesellschaft <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> mbH<br />
schaft ab. Dies betrifft die §§ 3 bis 21 des<br />
konflikte der Treuhänderin begründet wer-<br />
mit Sitz in Hamburg. Sie leistet keine Kapital-<br />
Gesellschaftsvertrages und gilt insbesondere<br />
den. Herr Brinckman erhält keine gesonderte<br />
einlage. Sie vertritt die Beteiligungsgesell-<br />
für die Frage der Gewinnbeteiligung, der Ent-<br />
Vergütung für seine Tätigkeit im Zusammen-<br />
schaft und ist mit der Geschäftsführung<br />
nahmeberechtigung, der Verteilung der<br />
hang mit der Geschäftsführung der Beteili-<br />
betraut. Das Stammkapital der persönlich<br />
Stimmrechte, der Verteilung des Gesell-<br />
gungsgesellschaft. Auch sonstige Bezüge wie<br />
haftenden Gesellschafterin in Höhe von<br />
schaftsvermögens in der Liquidation sowie<br />
Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädi-<br />
€ 50.000,– ist in Bar voll eingezahlt. Die Sat-<br />
hinsichtlich der übrigen Mitwirkungsrechte<br />
gungen oder Provisionen erhält er nicht.<br />
zung der Verwaltungsgesellschaft <strong>Maritim</strong><br />
der Gesellschafter. Die Haftungsstruktur im<br />
<strong>Invest</strong> mbH enthält in Bezug auf die Organisa-<br />
Bezug auf die persönlich haftende Gesell-
RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
Das Eigenkapitalvolumen des Fonds beträgt<br />
berechtigt, den Kommanditisten bzw. die<br />
händerin sind die <strong>Invest</strong>oren am Ergebnis und<br />
bis zu € 22,85 Mio. Die Treuhänderin ist nach<br />
Treuhänderin, insoweit anteilig mit dem auf<br />
an den Entnahmen der Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong><br />
§ 4 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der<br />
den treugeberisch beteiligten <strong>Invest</strong>or entfal-<br />
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG betei-<br />
Beteiligungsgesellschaft ermächtigt, ihre<br />
lenden Kommanditanteil, aus der Beteili-<br />
ligt. Sie haben Stimm- und Kontrollrechte<br />
Kommanditeinlage treuhänderisch für Dritte<br />
gungsgesellschaft auszuschließen. Außerdem<br />
nach Maßgabe des Gesellschafts- und Treu-<br />
im eigenen Namen aber für deren Rechnung<br />
ist die Beteiligungsgesellschaft im Fall der<br />
handvertrages. Aus Haftungsgründen wird<br />
bis zu einem Betrag von € 22,75 Mio. zu<br />
nicht rechtzeitigen Erbringung der Einlage<br />
die Treuhänderin mit 10 % der von den Inves-<br />
42<br />
erhöhen. Darüber hinaus ist die Treuhänderin<br />
zur Geltendmachung von Verzugszinsen<br />
toren gezeichneten Beteiligungen in das Han-<br />
gemäß § 4 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages<br />
berechtigt.<br />
delsregister eingetragen. Jeder <strong>Invest</strong>or hat<br />
berechtigt, auf Verlangen der persönlich haf-<br />
das Recht, sich nach § 4 Ziffer 7 des Gesell-<br />
tenden Gesellschafterin das Kommanditkapi-<br />
schaftsvertrages unmittelbar selbst als Kom-<br />
tal um bis zu weiteren € 22,85 Mio. zu erhö-<br />
Treuhänderin<br />
manditist mit einer Hafteinlage in Höhe von<br />
hen. Ferner kann die persönlich haftende<br />
Die Treuhänderin erwirbt und verwaltet die<br />
10 % der auf ihn entfallenden Pflichteinlage<br />
Gesellschafterin gemäß § 4 Ziffer 6 des Gesell-<br />
von den beitretenden <strong>Invest</strong>oren übernomme-<br />
auf eigene Kosten im Handelsregister eintra-<br />
schaftsvertrages von der Treuhänderin ver-<br />
nen Beteiligungen im eigenen Namen, jedoch<br />
gen zu lassen. Das Treuhandverhältnis wird in<br />
langen, das Kommanditkapital um bis zu<br />
für Rechnung der beigetretenen <strong>Invest</strong>oren<br />
diesem Fall als Verwaltungstreuhand fortge-<br />
€ 1.250.000,– bzw. bei entsprechender Erhö-<br />
(§ 4 des Gesellschaftsvertrages). Zudem ist die<br />
führt. Die Treuhänderin ist berechtigt und ver-<br />
hung nach § 4 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertra-<br />
Treuhänderin Ansprechpartner der <strong>Invest</strong>oren<br />
pflichtet, bis zum schriftlichen Widerruf die<br />
ges um bis zu € 2.500.000,– zu erhöhen. Die<br />
bei allen die Beteiligung betreffenden Fragen.<br />
Stimmrechte gemäß den Weisungen der Treu-<br />
Schließung des Angebots ist bei vollständiger<br />
Sie informiert die <strong>Invest</strong>oren über die wirt-<br />
geber auszuüben. Auf Wunsch der Anleger<br />
Platzierung des vorgesehenen Eigenkapitals,<br />
schaftlichen Verhältnisse der Beteiligungsge-<br />
vermittelt die Treuhänderin auch die Veräuße-<br />
spätestens aber zum 31. Dezember 2006 vor-<br />
sellschaft und organisiert Gesellschafterver-<br />
rung von Beteiligungen.<br />
gesehen.<br />
sammlungen bzw. schriftliche Beschlussfassungen.<br />
Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der<br />
Für die Einrichtung der Treuhandverwaltung<br />
Erbringt ein Kommanditist oder ein über die<br />
Treuhänderin ist der Treuhandvertrag (siehe<br />
erhält die Treuhänderin einmalig eine pauscha-<br />
Treuhänderin beteiligter <strong>Invest</strong>or seine Einla-<br />
Seite 75-78). Die Treuhänderin vermittelt den<br />
le Vergütung in Höhe von 0,38 % inklusive<br />
ge ganz oder teilweise nicht rechtzeitig, so ist<br />
<strong>Invest</strong>oren das wirtschaftliche Eigentum an<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer des bis zum 31.<br />
die persönliche haftende Gesellschafterin<br />
der Beteiligungsgesellschaft. Über die Treu-<br />
Dezember 2006 gemäß § 4 Ziffer 3, 5 und 6<br />
des Gesellschaftsvertrages eingeworbenen<br />
Kommanditkapitals. Als laufende Vergütung<br />
erhält die Treuhänderin für das Jahr 2006 eine<br />
Vergütung in Höhe von 0,25 % zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer, ab dem Kalenderjahr 2007<br />
jährlich einen Betrag in Höhe von 0,5 % des<br />
verwalteten Kommanditkapitals zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer (mit Anpassung an die<br />
Kostenentwicklung alle drei Jahre in Höhe von<br />
2 % für jedes volle abgelaufene Geschäftsjahr).<br />
Die Treuhänderin erhält bei Liquidation
RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />
der Beteiligungsgesellschaft die jährliche Treu-<br />
<strong>Invest</strong>oren, die über die Treuhänderin beitre-<br />
Pflichten des Beirats sind im übrigen in § 12<br />
handgebühr auch für das dem Beginn der<br />
ten, können die für sie gemittelten Mitbe-<br />
des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsge-<br />
Liquidation folgende Kalenderjahr.<br />
stimmungsrechte in der Beteiligungsgesell-<br />
sellschaft geregelt. Es ist vorgesehen, dass der<br />
schaft selbst wahrnehmen, ansonsten übt<br />
Beiratsvorsitzende für seine Tätigkeit eine Ver-<br />
Etwaige Schadensersatzansprüche gegen die<br />
die Treuhänderin diese für sie aus. Ferner<br />
gütung von jährlich € 5.000,– erhält. Die<br />
Treuhandkommanditistin verjähren innerhalb<br />
räumt der Gesellschaftsvertrag sowie auch<br />
anderen Beiratsmitglieder erhalten für Ihre<br />
von zwei Jahren, nachdem der Treugeber von<br />
der Treuhandvertrag den <strong>Invest</strong>oren Infor-<br />
Tätigkeit jeweils eine jährliche Vergütung in<br />
den haftungsbegründenden Tatsachen Kennt-<br />
mationsrechte ein, die den Gesellschaftern<br />
Höhe von € 3.000,–. Die Mitglieder des Bei-<br />
nis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit<br />
und Treugebern das Recht zur Einsichtnah-<br />
rats stehen noch nicht fest, deshalb können<br />
hätte erlangen müssen, spätestens jedoch fünf<br />
me in Geschäftsunterlagen gewähren. Jeder<br />
diesbezüglich keine Angaben nach § 12<br />
43<br />
Jahre nach der Entstehung des Anspruchs. Ein<br />
zunächst als Treugeber beitretende <strong>Invest</strong>or<br />
Absatz 1 und 2 VermVerkProspV gemacht<br />
Schadensersatzanspruch aufgrund vorsätzli-<br />
ist nach Maßgabe des Gesellschafts- und<br />
werden. Über weitere Aufsichtsgremien ver-<br />
cher Pflichtverletzung der Treuhandkomman-<br />
des Treuhandvertrages berechtigt, in das<br />
fügt die Beteiligungsgesellschaft nicht.<br />
ditistin verjährt ausschließlich nach den gesetz-<br />
Handelsregister eingetragen zu werden. Der<br />
lichen Vorschriften.<br />
Gesellschaftsvertrag und der Treuhandvertrag<br />
sowie die dazugehörige Beitrittserklä-<br />
Haftung der beitretenden Kom-<br />
Ferner übernimmt die Treuhänderin auf Basis<br />
rung, auf deren Grundlage der Beitritt der<br />
manditisten<br />
eines gesonderten, nachfolgend noch unter<br />
<strong>Invest</strong>oren erfolgt, regeln die Rechtsstellung<br />
Durch die Rechtsform der Kommanditgesell-<br />
„Portfolioverwaltung“ dargestellten Geschäfts-<br />
der <strong>Invest</strong>oren untereinander und im Ver-<br />
schaft ist die Haftung der beitretenden Inves-<br />
besorgungsvertrages die Verwaltung und das<br />
hältnis zur persönlich haftenden Gesell-<br />
toren auf ihren jeweiligen Beteiligungsbetrag<br />
Management des Beteiligungsportfolios der<br />
schafterin und zur Treuhänderin.<br />
begrenzt. Die gesetzliche Haftung erlischt mit<br />
Beteiligungsgesellschaft.<br />
Einzahlung des Beteiligungskapitals (§§ 171<br />
ff. HGB), eine Nachschusspflicht besteht<br />
Interessenkonflikte der Treuhänderin können<br />
Beirat<br />
nicht. Nur wenn die Kapitaleinlagen durch<br />
sich daraus ergeben, dass ihr Geschäftsführer<br />
Der Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsge-<br />
Entnahmen (Barauszahlung) unter die Haft-<br />
Matthias J. Brinckman gleichzeitig als Ge-<br />
sellschaft (§ 12) sieht die Einrichtung eines aus<br />
einlage (10 % der Pflichteinlage des Inves-<br />
schäftsführer der persönlich haftenden Gesell-<br />
drei natürlichen Personen bestehenden Beira-<br />
tors) sinken, lebt die Haftung bis zur Höhe<br />
schafterin der Anbieterin und der Beteili-<br />
tes vor. Zwei Beiratsmitglieder werden von der<br />
der übernommenen Hafteinlage wieder auf.<br />
gungsgesellschaft tätig ist.<br />
Gesellschafterversammlung gewählt, das drit-<br />
Darüber hinaus hat der <strong>Invest</strong>or keine weite-<br />
te Beiratsmitglied wird von der persönlich haf-<br />
ren Leistungen zu erbringen, insbesondere<br />
tenden Gesellschafterin benannt. Bis auf diese<br />
keine weiteren Zahlungen zu leisten.<br />
Mitwirkungs- und weitere Rechte<br />
Weise ein Beirat gebildet wird, kann die per-<br />
der Gesellschafter<br />
sönlich haftende Gesellschafterin einen vorläu-<br />
Oberstes Organ der Beteiligungsgesellschaft<br />
figen, aus drei Personen bestehenden Beirat<br />
Wiederaufleben der Haftung bei<br />
sind die Gesellschafter in ihrer Verbundenheit,<br />
berufen. Der Beirat berät die Geschäftsfüh-<br />
der Beteiligungsgesellschaft<br />
die im Regelfall durch schriftliche Gesellschaf-<br />
rung der Beteiligungsgesellschaft in wesentli-<br />
Durch die Konstruktion der Ober- (<strong>Maritim</strong><br />
terbeschlüsse und ggf. in Gesellschafterver-<br />
chen Angelegenheiten und überwacht sie. Für<br />
<strong>Invest</strong>) und Untergesellschaften (Zielgesellschaf-<br />
sammlungen insbesondere über die in § 11<br />
bestimmte, in § 8 Ziffer 3 des Gesellschaftsver-<br />
ten) besteht die Möglichkeit, dass die Komman-<br />
des Gesellschaftsvertrages genannten Grund-<br />
trages benannte Geschäfte, bedarf die<br />
diteinlage, die die Beteiligungsgesellschaft in<br />
lagengeschäfte der Beteiligungsgesellschaft<br />
Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft<br />
die Zielgesellschaften investiert hat, durch Ent-<br />
entscheiden.<br />
der Zustimmung des Beirats. Die Rechte und<br />
nahmen (Auszahlungen) an die Beteiligungsge-
RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />
44<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
sellschaft unter die Hafteinlage gemindert wird schaft ausgeschlossen werden. Der <strong>Invest</strong>or<br />
und so die Haftung der Beteiligungsgesellschaft erhält in diesen Fällen eine Abfindung nach<br />
für Verbindlichkeiten der Zielgesellschaften bis zur näherer Maßgabe des § 19 des Gesellschaftsvertrages.<br />
Höhe der Hafteinlage (§ 172 Abs. 4 i. V. m. § 171<br />
Abs. 1. HGB) wieder auflebt.<br />
Rückabwicklung<br />
Übertragung der Beteiligung/Ausscheiden<br />
aus der Beteiligungsgesell-<br />
oder einem nicht ausreichenden Angebot<br />
Bei fehlender Kapitalbeschaffungsmöglichkeit<br />
schaft<br />
geeigneter <strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten für die<br />
Treugeberisch oder direkt gehaltene Beteiligungen<br />
der beitretenden <strong>Invest</strong>oren können bestehen, die Beteiligungsgesellschaft rückab-<br />
Beteiligungsgesellschaft könnte das Erfordernis<br />
jeweils zum Ende oder Beginn eines Geschäftsjahres<br />
ganz oder teilweise mit Zustimmung der z. B. des Fondsmanagements und/ oder die<br />
zuwickeln. Auch der Ausfall wichtiger Partner,<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin bzw. der Aufhebung der Tonnagesteuer während der<br />
Treuhänderin an Dritte übertragen werden (vgl. <strong>Invest</strong>itionsphase kann eine ganze oder teilweise<br />
Rückabwicklung erforderlich machen. Im Fall<br />
§ 15 des Gesellschaftsvertrages sowie § 7 des<br />
Treuhandvertrages). Die Übertragung einer einer vollständigen Rückabwicklung erhalten<br />
Kommanditeinlage und einer treugeberisch die Anleger ihre geleisteten Einlagen gemindert<br />
gehaltenen Beteiligung erfolgt bei Verkauf um die bereits angefallenen Vorkosten (zzgl.<br />
oder Schenkung durch Abtretung gemäß § 398 Agio), bei einer teilweisen Rückabwicklung<br />
BGB. Im Todesfall erfolgt der Übergang nach anteilig, wieder zurück. Beteiligungen, die zu<br />
erb- und gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen diesem Zeitpunkt bereits angekauft wurden,<br />
ohne weiteren Übertragungstatbestand auf die können eventuell nur mit deutlichen Preisabschlägen<br />
wieder veräußert werden. Die dadurch<br />
Erben des <strong>Invest</strong>ors. Es ist darauf hinzuweisen,<br />
dass für den Verkauf von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Fondsanteilen<br />
kein geregelter Markt besteht, sodass gen allein die <strong>Invest</strong>oren sowie sonstige Gesell-<br />
entstehende Reduzierung des Eigenkapitals tra-<br />
eine Beteiligungsveräußerung nur schwer zu schafter der Beteiligungsgesellschaft.<br />
verwirklichen sein wird. Eine ordentliche Kündigung<br />
des Gesellschafts- und Treuhandvertrages<br />
ist erstmals zum 31. Dezember 2019 möglich. Portfolioverwaltung<br />
Des Weiteren kann ein Gesellschafter nach § 17 Auf Basis eines am 28. Februar 2006 mit der<br />
des Gesellschaftsvertrages aus wichtigem Beteiligungsgesellschaft abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrages<br />
übernimmt die Treu-<br />
Grund aus der Beteiligungsgesellschaft ausgeschlossen<br />
werden. Liegt ein solcher wichtiger händerin die Verwaltung und das Management<br />
Grund in der Person eines treugeberisch beteiligten<br />
<strong>Invest</strong>ors vor, kann die Treuhänderin schaft (Portfolioverwaltung). Dabei ist die Treu-<br />
des Beteiligungsportfolios der Beteiligungsgesell-<br />
anteilig mit dem für diesen <strong>Invest</strong>or gehaltenen händerin berechtigt, Dritte mit der Durchführung<br />
Teil ihrer Kommanditeinlage aus der Gesell-<br />
der von ihr übernommenen Leistungen zu beauftragen.<br />
Ihre Tätigkeiten auf Basis dieses Vertrages<br />
umfassen etwa die Mitwirkung bei der Auswahl<br />
anzukaufender Zweitmarktbeteiligungen, die<br />
Wahrnehmung von Gesellschafterrechten innerhalb<br />
der Beteiligungen, die Information der<br />
Beteiligungsgesellschaft über die Entwicklung<br />
der erworbenen Beteiligungen, die Mitwirkung<br />
bei der Veräußerung von Beteiligungen und die<br />
Abwicklungsarbeit bei deren Veräußerung oder<br />
dem Totalverlust eines in einer Beteiligung<br />
befindlichen Schiffes. Für die Einrichtung der<br />
Portfolioverwaltung erhält die Treuhänderin eine<br />
Vergütung in Höhe von 0,56 % inkl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer des nach den Bestimmungen des<br />
Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />
eingeworbenen Kommanditkapitals. Für<br />
die laufende Portfolioverwaltung erhält sie für<br />
das Kalenderjahr 2006 eine Vergütung in Höhe<br />
von 0,375 % zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
und ab dem Kalenderjahr 2007 jährlich eine Vergütung<br />
in Höhe von 0,75 % zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer des von ihr nach Maßgabe des<br />
Treuhandvertrages verwalteten Kommanditkapitals.<br />
Die Vergütung wird nach Ablauf von drei<br />
vollen Geschäftsjahren der Beteiligungsgesellschaft<br />
um 2 % für jedes volle abgelaufene<br />
Geschäftsjahr erhöht. Bei Veräußerung oder<br />
Totalverlust eines in einer Zielgesellschaft der Beteiligungsgesellschaft<br />
befindlichen Schiffes sowie<br />
bei Veräußerung eines Anteils an einer Zielgesellschaft<br />
erhält die Treuhänderin für die damit verbundenen<br />
Abwicklungsarbeiten zusätzlich<br />
jeweils eine Vergütung in Höhe von 3 % zzgl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer des anteiligen Brutto-<br />
Veräußerungserlöses bzw. der Versicherungsentschädigung.<br />
Eine Kündigung des Vertrages ist erstmals zum<br />
31. Dezember 2019 möglich, frühestens aber<br />
nach Veräußerung oder Vollbeendigung der<br />
letzten Beteiligung der Beteiligungsgesellschaft.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />
Vergütungen während der <strong>Invest</strong>iti-<br />
der Kosten für die Erstellung des steuerlichen<br />
lioverwaltung erhält die Treuhänderin zudem<br />
onsphase<br />
Gutachtens in Summe € 5.115.735,–. Sofern<br />
die oben unter „Portfolioverwaltung“ erwähn-<br />
Für die Einrichtung der Treuhandverwaltung<br />
das Eigenkapital nur anteilig eingeworben wird,<br />
te Vergütung. Die jährlichen Kosten der Beteili-<br />
erhält die Treuhänderin eine einmalige Einrich-<br />
reduzieren sich diese Kosten prozentual ent-<br />
gungsgesellschaft für Komplementärvergü-<br />
tungsgebühr in Höhe von 0,38 % inkl. gesetzli-<br />
sprechend. Wird das Kommanditkapital gemäß<br />
tung, Gesellschafterversammlung, steuerliche<br />
cher Umsatzsteuer des bis zum 31. Dezember<br />
§ 4 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages um bis zu<br />
Beratung, Beirat und Jahresabschluss sind mit<br />
2006 eingeworbenen Kommanditkapitals – die-<br />
weiteren € 22,85 Mio. erhöht, so erhöhen sich<br />
anfänglich €<br />
100.000,– inkl. gesetzlicher<br />
ses versteht sich jeweils einschließlich der in<br />
die genannten Kostenpositionen prozentual<br />
Umsatzsteuer kalkuliert. Die hier angegebenen<br />
§ 4 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages genann-<br />
entsprechend. Bei einer Erhöhung des Kom-<br />
Kosten basieren auf einem <strong>Invest</strong>itionsvolumen<br />
ten Kommanditeinlagen – was bei einem einge-<br />
manditkapitals gemäß § 4 Ziffer 6 des Gesell-<br />
in Höhe von € 25 Mio.<br />
45<br />
worbenen Kommanditkapital von € 22,85 Mio.<br />
schaftsvertrages um bis zu € 2.500.000,–, so<br />
einem Betrag von € 86.830,– entspricht. Für<br />
erhöhen sich die genannten Kostenpositionen,<br />
die Einrichtung der Portfolioverwaltung erhält<br />
mit Ausnahme der Vergütung der <strong>Maritim</strong><br />
Mittelverwendungskontrolle<br />
die Treuhänderin eine Vergütung in Höhe von<br />
<strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
Eine Mittelverwendungskontrolle während der<br />
0,56 % inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer des bis<br />
für die Projektierung des Beteiligungsangebotes<br />
<strong>Invest</strong>itionsphase wird durch entsprechende<br />
zum 31. Dezember 2006 eingeworbenen Kom-<br />
sowie die Mitwirkung bei der Eigenkapitalbe-<br />
Vereinbarungen zwischen der Beteiligungsge-<br />
manditkapitals, was bei einem eingeworbenen<br />
schaffung, prozentual entsprechend. Das Emis-<br />
sellschaft und einer Wirtschaftsprüfungsgesell-<br />
Kommanditkapital von € 22,85 Mio. einem<br />
sionskapital wird durch Vertriebsbeauftragte<br />
schaft sichergestellt. Die Einlagen der <strong>Invest</strong>o-<br />
Betrag von € 127.960,– entspricht. Für die Pro-<br />
der Beteiligungsgesellschaft platziert.<br />
ren werden auf ein Mittelverwendungskontroll-<br />
jektierung des Beteiligungsangebotes sowie für<br />
konto eingezahlt, über das die Beteiligungsge-<br />
die Mitwirkung bei der Eigenkapitalvermittlung<br />
sellschaft nur gemeinsam mit der Treuhänderin<br />
erhält die <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesell-<br />
Laufende Kosten der Beteiligungs-<br />
und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verfü-<br />
schaft mbH & Co. KG, Hamburg, auf Grundla-<br />
gesellschaft<br />
gen kann. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />
ge eines Geschäftsbesorgungsvertrages vom<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält<br />
prüft die betragsmäßige Übereinstimmung der<br />
28. Februar 2006 Vergütungen in Höhe von ins-<br />
für die Geschäftsführung und die Übernahme<br />
Verfügungen über das Fondskapital mit den<br />
gesamt 7,77 % inkl. ggf. anfallender Umsatz-<br />
der Haftung eine feste jährliche Vergütung in<br />
Angaben des Emissionsprospektes, dem <strong>Invest</strong>i-<br />
steuer des eingeworbenen Kommanditkapitals,<br />
Höhe von € 12.000,– zzgl. Umsatzsteuer. Für<br />
tionsplan und den entsprechenden Verträgen<br />
was bei einem eingeworbenen Kommanditka-<br />
die Treuhandverwaltung erhält die Treuhände-<br />
und Honorarvereinbarungen. Er ist zur Freigabe<br />
pital von € 22,85 Mio. einem Betrag von<br />
rin für das Geschäftsjahr 2006 für die Treu-<br />
berechtigt und verpflichtet, wenn die Zahlun-<br />
€ 1.775.445,– entspricht. Die genannten Ver-<br />
handverwaltung eine Vergütung in Höhe von<br />
gen an die dort genannten Empfänger in der<br />
gütungen sind spätestens zum 31. Dezember<br />
0,25 %, bezogen auf das von ihr nach Maßga-<br />
dort genannten Höhe (ggf. zzgl. anfallender<br />
2006 fällig; verfügt die Beteiligungsgesellschaft<br />
be des Treuhandvertrages verwaltete Komman-<br />
Umsatzsteuer) gehen. Die Kontrolle erstreckt<br />
vorher über ausreichende Liquidität, sind die<br />
ditkapital zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Ab<br />
sich nur auf die <strong>Invest</strong>itionsphase und ist mit<br />
Vergütungen vorher zu entrichten. Die kalku-<br />
dem Geschäftsjahr 2007 erhält sie hierfür eine<br />
vollständiger Abwicklung der im <strong>Invest</strong>itions-<br />
lierten Vertriebskosten belaufen sich auf insge-<br />
jährliche Vergütung in Höhe von 0,5 % bezo-<br />
plan genannten Zahlungen und Auskehrung<br />
samt € 2.250.000,– zzgl. 3 % Agio. Somit<br />
gen auf das jeweils verwaltete Kommanditkapi-<br />
der verbleibenden Beträge an die Beteiligungs-<br />
beträgt die voraussichtliche Gesamthöhe der<br />
tal zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese der<br />
gesellschaft abgeschlossen. Der Mittelverwen-<br />
Provisionen und der vorgenannten anderen<br />
Treuhänderin zustehende Vergütung erhöht<br />
dungskontrolleur überprüft nicht die Werthal-<br />
Kosten einschließlich der Gründungs- und Bera-<br />
sich jeweils nach Ablauf von drei vollen<br />
tigkeit der anzukaufenden Beteiligungen. Es gilt<br />
tungskosten, der Kosten für die Mittelverwen-<br />
Geschäftsjahren um 2 % für jedes volle abge-<br />
die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften übli-<br />
dungskontrolle, der Handelsregisterkosten und<br />
laufene Geschäftsjahr. Für die laufende Portfo-<br />
che Haftungsbegrenzung.
STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
Die nachfolgende Darstellung der steuerlichen<br />
Grundlagen dient dazu, dem Anleger<br />
einen Überblick über die steuerlichen Aspekte<br />
der Beteiligung zu vermitteln. Es wird jedem<br />
Anleger empfohlen, die persönlichen steuerlichen<br />
Auswirkungen der Beteiligung mit seinem<br />
steuerlichen Berater zu erörtern.<br />
Die nachfolgenden Ausführungen gehen<br />
davon aus, dass es sich bei den Anlegern ausschließlich<br />
um unmittelbar oder treugeberisch<br />
beteiligte natürliche Personen handelt, die in<br />
Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind.<br />
Bei der Ausarbeitung der steuerlichen Grundlagen<br />
hat sich die Gesellschaft von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
beraten lassen.<br />
Grundlage des Beratungsverhältnisses bildet<br />
eine vertragliche Vereinbarung, nach der die<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – auch im<br />
Verhältnis zu Dritten – ihre Haftung wie allgemein<br />
üblich für fahrlässig verursachte Schäden<br />
auf bis zu € 4,0 Mio. pro Schadensfall<br />
und für Serienschäden auf bis zu € 5,0 Mio.<br />
beschränkt hat. Eine gutachterliche Stellungnahme<br />
zu den steuerlichen Grundlagen des<br />
Beteiligungsangebotes kann nach Abschluss<br />
einer gesonderten individuellen Auskunftsvereinbarung<br />
von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
angefordert werden.<br />
Einkommensteuer/Einkunftsart<br />
Die Schiffsgesellschaften, an denen sich die<br />
Beteiligungsgesellschaft beteiligen wird,<br />
unterhalten durch den Betrieb von Handelsschiffen<br />
im internationalen Verkehr jeweils<br />
einen Gewerbebetrieb. Die Beteiligungsgesellschaft<br />
ist als gewerblich geprägte Personengesellschaft<br />
nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG<br />
konzipiert. Demnach erzielen auch die Anleger<br />
aus ihrer Beteiligung an der Achte <strong>Maritim</strong><br />
<strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH &<br />
Co. KG als Mitunternehmer i.S.d. § 15 Abs.<br />
1 Satz 1 Nr. 2 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />
Gewinnerzielungsabsicht<br />
Voraussetzung für die Erzielung gewerblicher<br />
Einkünfte ist das Vorliegen der Gewinnerzielungsabsicht<br />
sowohl auf Ebene der<br />
Schiffsgesellschaften und der Beteiligungsgesellschaft<br />
als auch auf Ebene des Anlegers.<br />
Unter Gewinnerzielungsabsicht versteht man<br />
das Streben nach einem positiven steuerlichen<br />
Gesamtergebnis, d. h. nach Erzielung<br />
eines Totalgewinnes, über die voraussichtliche<br />
Dauer der jeweiligen Gesellschaft bzw.<br />
der Beteiligung des Anlegers. Hierbei ist darauf<br />
abzustellen, ob der Geschäftsbetrieb der<br />
Gesellschaft aus der Sicht eines ordentlichen<br />
Kaufmanns zum gegenwärtigen Zeitpunkt<br />
objektiv geeignet ist, über die Betriebsdauer<br />
einen Totalgewinn zu erwirtschaften.<br />
Das Vorliegen der Gewinnerzielungsabsicht<br />
auf Ebene der jeweiligen Schiffsgesellschaften<br />
ist nach dem BMF-Schreiben vom 12.<br />
Juni 2002 zur Gewinnermittlung nach § 5a<br />
EStG (BStBl. 2002 I S. 614 ff., Rz. 33) jeweils<br />
auf der Grundlage einer herkömmlichen<br />
Gewinnermittlung nach § 5 EStG unter Einbezug<br />
eines Anteils am Gewinn aus der Veräußerung<br />
des Schiffes oder der Beteiligung<br />
zu prüfen. Die pauschale Gewinnermittlung<br />
nach der Tonnage bleibt hierbei außer<br />
Betracht.<br />
Die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht<br />
auf der Ebene der Beteiligungsgesellschaft<br />
erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse aus<br />
der Summe der Steuerbilanzen der Schiffsgesellschaften,<br />
an denen Beteiligungen erworben<br />
wurden sowie des eigenen steuerlichen<br />
Ergebnisses der Beteiligungsgesellschaft.<br />
Nach Auffassung der Beteiligungsgesellschaft<br />
liegen die vorgenannten Voraussetzungen für<br />
die Anerkennung der Gewinnerzielungsabsicht<br />
vor, da der Geschäftsbetrieb der Beteiligungsgesellschaft<br />
ausschließlich auf den<br />
Erwerb von Beteiligungen an ausgewählten<br />
Schiffsgesellschaften mit – bezogen auf die<br />
Anschaffungskosten der Beteiligungen – überdurchschnittlichen<br />
Gewinnerwartungen ausgerichtet<br />
ist. Es ist daher davon auszugehen,<br />
dass aus den Anteilen an Schiffsgesellschaften<br />
Gewinnanteile in einer Höhe zu erwarten sind,<br />
die die steuerlichen Aufwendungen auf Ebene<br />
der Beteiligungsgesellschaft, insbesondere in<br />
der <strong>Invest</strong>itionsphase, deutlich übersteigen, so<br />
dass aus heutiger Sicht das Merkmal der<br />
Gewinnerzielungsabsicht zu bejahen ist.<br />
Eine Fremdfinanzierung der Beteiligung an der<br />
Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG ist nach der Konzeption der<br />
Beteiligung nicht vorgesehen. Da die Gewinnerzielungsabsicht<br />
auch auf Ebene des einzelnen<br />
Anlegers zu prüfen ist, sollten bei Vorliegen von<br />
beteiligungsbezogenen Aufwendungen (z. B.<br />
Zinsen für eventuelle Anteilsfinanzierung) die<br />
individuellen Auswirkungen mit dem persönlichen<br />
steuerlichen Berater erörtert werden.<br />
47
STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
Mitunternehmerschaft<br />
Die Beteiligungsgesellschaft wird ihrerseits<br />
wendungen, die nicht auf den Erwerb von<br />
Neben der Gewinnerzielungsabsicht ist die<br />
durch den Erwerb von Anteilen an den<br />
Wirtschaftsgütern durch den Fonds gerichtet<br />
Mitunternehmerstellung des Anlegers Voraus-<br />
Schiffsgesellschaften jeweils Mitunternehmer<br />
sind und die der Anleger auch außerhalb der<br />
setzung dafür, dass die prognostizierten<br />
dieser Schiffsgesellschaften. Nach § 15 Abs. 1<br />
Fondsgestaltung als Betriebsausgaben abzie-<br />
Ergebnisanteile mit steuerlicher Wirkung den<br />
Nr. 2 Satz 2 EStG sind die Anleger der Beteili-<br />
hen könnte, wären danach keine Anschaf-<br />
einzelnen Anlegern zugerechnet werden kön-<br />
gungsgesellschaft daher auch als Mitunter-<br />
fungskosten der Wirtschaftsgüter.<br />
nen. Das setzt voraus, dass die Anleger als<br />
nehmer der gewerblich tätigen Schiffsgesell-<br />
48<br />
Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaft<br />
schaften einzustufen, an denen Anteile<br />
Haben dagegen die Anleger eines geschlosse-<br />
Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmer-<br />
erworben werden.<br />
nen Fonds wesentliche Einflussnahmemög-<br />
initiative tragen. Indem die Anleger nach der<br />
lichkeiten auf wesentliche Teile des Fondskon-<br />
gesellschaftsrechtlichen Konzeption der Betei-<br />
zeptes, indem sie rechtlich und tatsächlich in<br />
ligungsgesellschaft am Gewinn und Verlust<br />
Steuerliche Ergebnisse in der Inves-<br />
der Lage sind, wesentliche Teile des Konzep-<br />
sowie an den stillen Reserven der Kommandit-<br />
titions- und Betriebsphase<br />
tes zu verändern oder über Entscheidungsal-<br />
gesellschaft beteiligt sind, tragen sie das er-<br />
Während der <strong>Invest</strong>itionsphase entstehen<br />
ternativen für die wesentlichen Konzeptbe-<br />
forderliche Maß an Mitunternehmerrisiko,<br />
nach der hier vorgesehenen Planung in der<br />
standteile abzustimmen, stellen die Aufwen-<br />
wie es für eine Mitunternehmerschaft voraus-<br />
Gesellschaft u. a. Gründungs-, Beratungs- und<br />
dungen des Fonds in der <strong>Invest</strong>itionsphase<br />
gesetzt wird. Die Anleger können, sowohl bei<br />
Eigenkapitalbeschaffungskosten i.H.v. 22,4 %<br />
steuerlich Betriebsausgaben dar (BMF-Schrei-<br />
Beteiligung als unmittelbar beteiligter Kom-<br />
des vorgesehenen Eigenkapitals, die handels-<br />
ben vom 20.10.2003, BStBl. I 2003, S. 546,<br />
manditist als auch als Treugeber, an den mit-<br />
rechtlich Betriebsausgaben darstellen, deren<br />
Rz. 33 bis 37 i. V. m. Rz.41).<br />
unternehmerischen Entscheidungen durch<br />
steuerliche Behandlung aber umstritten ist.<br />
Ausübung ihrer Gesellschafterrechte, insbe-<br />
Die Beteiligungsgesellschaft vertritt die Auf-<br />
sondere der Stimm- und Kontrollrechte, wie<br />
Die Finanzverwaltung vertritt unter Berufung<br />
fassung, dass die aus der Rechtsprechung<br />
sie nach § 166 HGB Kommanditisten einge-<br />
auf die Urteile des Bundesfinanzhofes vom<br />
des Bundesfinanzhofes zu geschlossenen<br />
räumt werden, teilhaben und insoweit Mitun-<br />
8. Mai 2001 (BStBl. II 2001, S. 720) sowie vom<br />
Immobilienfonds abgeleiteten Grundsätze<br />
ternehmerinitiative ausüben. Darüber hinaus<br />
28. Juni 2001 (BStBl. II 2001, S.717) die Auf-<br />
des BMF-Schreibens vom 20. Oktober 2003<br />
erhält jeder Treugeber das Recht, sich unmit-<br />
fassung, dass bei geschlossenen Fonds sämtli-<br />
auf die Beteiligungsgesellschaft nicht anzu-<br />
telbar als Kommanditist in das Handelsregister<br />
che Aufwendungen, die in der <strong>Invest</strong>itions-<br />
wenden sind. Bei der Gesellschaft steht das<br />
eintragen zu lassen.<br />
phase eines Fonds anfallen, wie beispielsweise<br />
<strong>Invest</strong>itionsobjekt zu Beginn noch nicht fest<br />
Eigenkapitalvermittlungsprovisionen, Konzep-<br />
(sog. „Blindpool“). Über die endgültige<br />
Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ist da-<br />
tions- und Beratungsgebühren sowie Treu-<br />
Zusammensetzung des Portfolios entschei-<br />
mit die gesellschaftsrechtliche Stellung der<br />
handvergütungen zu den Anschaffungskosten<br />
den die Gesellschafter in einer Gesellschaf-<br />
Anleger so ausgestaltet, dass sie den Anforde-<br />
der vom Fonds zu erwerbenden Wirtschafts-<br />
terversammlung. Die Aufwendungen der<br />
rungen des geltenden Steuerrechts an eine<br />
güter zählen, sofern die Anleger des Fonds<br />
Beteiligungsgesellschaft in der <strong>Invest</strong>itions-<br />
Mitunternehmerstellung nach § 15 EStG ent-<br />
keine wesentlichen Einflussnahmemöglichkei-<br />
phase stellen daher sofort abzugsfähige<br />
spricht. Insoweit bilden alle Gesellschafter<br />
ten auf die wesentlichen Teile des Fondskon-<br />
Betriebsausgaben dar. Der neu eingeführte<br />
und Treugeber auf Basis des geltenden Steu-<br />
zeptes, wie beispielsweise die Auswahl der zu<br />
§ 15b EStG führt aber im Ergebnis dazu, dass<br />
errechts und der höchstrichterlichen Recht-<br />
erwerbenden Wirtschaftsgüter, haben (BMF-<br />
etwaige steuerliche Verluste aus der Beteili-<br />
sprechung eine Mitunternehmerschaft und<br />
Schreiben vom 20. Oktober 2003, BStBl. I<br />
gung, sofern sie insgesamt 10 % des aufzu-<br />
erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />
2003, S. 546, Rz. 38). Lediglich solche Auf-<br />
bringenden Eigenkapitals übersteigen, beim
STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />
Anleger nur mit künftigen Gewinnen aus die-<br />
Schiffsgesellschaften darstellen, sind diese in<br />
Sofern eine oder mehrere Schiffsgesellschaf-<br />
ser Beteiligung ausgeglichen werden können<br />
dem pauschal ermittelten Ergebnis der<br />
ten nach Ablauf der 10jährigen Bindungsfrist<br />
(vgl. hierzu die Ausführungen im nachstehen-<br />
Schiffsgesellschaft enthalten und nicht<br />
nach § 5a Abs. 3 Satz 3 EStG von ihrem<br />
den Abschnitt). Ein Ausgleich mit sonstigen<br />
gesondert abzugsfähig.<br />
Recht auf Rückkehr zur herkömmlichen<br />
positiven Einkünften ist den Anlegern inso-<br />
Gewinnermittlung nach § 5 EStG Gebrauch<br />
weit nicht möglich.<br />
Sollte die Finanzverwaltung der Ansicht der<br />
machen, wirkt sich dies auch auf die Ergeb-<br />
Beteiligungsgesellschaft nicht folgen und die<br />
nisanteile der Beteiligungsgesellschaft aus.<br />
Nach der steuerlichen Konzeption der Betei-<br />
handelsrechtlichen Aufwendungen in der In-<br />
Es können sich somit ab diesem Zeitpunkt<br />
ligungsgesellschaft ist vorgesehen, dass die-<br />
vestitionsphase steuerlich als Anschaffungs-<br />
sowohl positive als auch negative Ergebnis-<br />
se nach Einwerbung des Eigenkapitals ihr<br />
kosten bzw. Sonderbetriebsausgaben bei den<br />
anteile für die Anleger der Beteiligungsge-<br />
49<br />
Kapital ausschließlich in Schiffsgesellschaften<br />
Schiffsgesellschaften behandeln oder eine<br />
sellschaft in der Höhe ergeben, wie sie antei-<br />
investiert, die ihre Gewinne pauschal nach<br />
Verrechnung der Verluste i.S.d. § 15b EStG<br />
lig bei der entsprechenden Schiffsgesell-<br />
§ 5a EStG ermitteln. Durch die pauschale<br />
mit den später zugewiesenen Gewinnanteilen<br />
schaft für die Beteiligungsgesellschaft fest-<br />
Gewinnermittlung nach § 5a EStG ergeben<br />
aus den Schiffsgesellschaften nicht zulassen,<br />
gestellt werden.<br />
sich niedrige positive steuerliche Ergebnisse,<br />
würde sich das von den Anlegern zu versteu-<br />
die allerdings auch dann entstehen, wenn<br />
ernde Ergebnis aus ihrer Beteiligung entspre-<br />
Erzielt die Beteiligungsgesellschaft aus der<br />
die Schiffsgesellschaften tatsächlich keine<br />
chend erhöhen.<br />
Anlage liquider Mittel Guthabenzinsen, so<br />
positiven Ergebnisse erwirtschaften (zur pau-<br />
handelt es sich um Erträge, die dem eigenen<br />
schalen Gewinnermittlung nach § 5a EStG<br />
Die ersten Beteiligungsgesellschaften der<br />
Bereich der Beteiligungsgesellschaft zuzu-<br />
im Einzelnen vgl. die nachfolgenden Ausfüh-<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong>-Fondsserie, deren steuerliche<br />
ordnen sind. Diese Erträge sind nicht von der<br />
rungen). Die auf die Beteiligungsgesellschaft<br />
Konzepte mit dem der Beteiligungsgesell-<br />
pauschalen Gewinnermittlung der Schiffsge-<br />
anteilig entfallenden Gewinne der Schiffsge-<br />
schaft vergleichbar sind, wurden bereits erklä-<br />
sellschaften abgegolten und daher von je-<br />
sellschaften können nach Auffassung der<br />
rungsgemäß veranlagt und insoweit von der<br />
dem Anleger anteilig neben dem Anteil an<br />
Beteiligungsgesellschaft mit den nach § 15b<br />
Finanzverwaltung anerkannt. Da diese Gesell-<br />
den pauschal ermittelten Gewinnen der<br />
EStG lediglich verrechenbaren Verlusten aus<br />
schaften jedoch vor Inkrafttreten des § 15 b<br />
Schiffsgesellschaften als Einkünfte aus Ge-<br />
der <strong>Invest</strong>itionsphase der Beteiligungsgesell-<br />
EStG ihre jeweilige Tätigkeit aufgenommen<br />
werbebetrieb zu versteuern. Die Erträge wer-<br />
schaft ausgeglichen werden. Soweit<br />
haben, liegen Erfahrungswerte hinsichtlich<br />
den im Rahmen der einheitlichen und ge-<br />
Betriebsausgaben der Beteiligungsgesell-<br />
der Handhabung dieser Vorschrift durch die<br />
sonderten Feststellung der Besteuerungs-<br />
schaft Sonderbetriebsausgaben bei den<br />
Finanzverwaltung noch nicht vor.<br />
grundlagen der Beteiligungsgesellschaft gesondert<br />
erfasst und auf die Anleger quotal<br />
aufgeteilt.<br />
Ausschluss des Ausgleichs negativer<br />
Einkünfte nach § 15b EStG<br />
Mit dem Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung<br />
im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen<br />
wurde mit Wirkung<br />
zum 11. November 2005 ein neuer § 15b<br />
EStG eingeführt. Danach dürfen die aufgrund<br />
eines vorgefertigten Konzeptes zumindest in
STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
50<br />
der <strong>Invest</strong>itionsphase entstehenden Verluste<br />
im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell<br />
weder mit Einkünften aus<br />
Gewerbebetrieb noch mit anderen Einkünften<br />
ausgeglichen werden, sofern die prognostizierten<br />
Verluste 10 % des nach dem Konzept<br />
aufzubringenden Kapitals übersteigen. Ein<br />
Steuerstundungsmodell in diesem Sinne liegt<br />
vor, wenn aufgrund einer modellhaften<br />
Gestaltung steuerliche Vorteile in Form negativer<br />
Einkünfte erzielt werden sollen. Nach der<br />
Vorschrift können solche Verluste nur mit späteren,<br />
positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle<br />
ausgeglichen werden.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft geht davon aus,<br />
dass die Aufwendungen der Beteiligungsgesellschaft<br />
in der <strong>Invest</strong>itionsphase zu Verlusten<br />
im Sinne des § 15b EStG führen, welche beim<br />
Anleger mit zukünftigen positiven Ergebnissen<br />
aus der Beteiligungsgesellschaft ausgeglichen<br />
werden können.<br />
Sofern die künftigen positiven Ergebnisse der<br />
Beteiligungsgesellschaft nicht ausreichen, um<br />
die Verluste nach § 15b EStG auszugleichen,<br />
ist die Behandlung dieser Verluste nicht im<br />
Gesetz geregelt. Insoweit ist die Rechtsentwicklung<br />
abzuwarten.<br />
Tonnagesteuer der Schiffsgesellschaften<br />
Nach der Konzeption der Beteiligungsgesellschaft<br />
ist vorgesehen, nach Einwerbung des<br />
Eigenkapitals ausschließlich Beteiligungen an<br />
Schiffsgesellschaften zu erwerben, die zur<br />
pauschalen Gewinnermittlung nach § 5a EStG<br />
(Tonnagesteuer) optiert haben.<br />
Die Tonnagesteuer ist eine pauschale Gewinnermittlung<br />
für Seeschiffe, die im internationalen<br />
Verkehr eingesetzt werden. Sie ersetzt die<br />
herkömmliche Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich<br />
nach § 5 EStG. Mit<br />
der pauschalen Gewinnermittlung sind nicht<br />
nur die laufenden Gewinne des Schiffsbetriebes,<br />
sondern auch ein etwaiger Gewinn aus<br />
einer Anteilsveräußerung oder Veräußerung<br />
des Schiffs bzw. bei einer Betriebsaufgabe im<br />
Ganzen abgegolten.<br />
Die pauschale Gewinnermittlung richtet sich<br />
nach der in Nettotonnen ausgedrückten Größe<br />
des Schiffes. Die Anzahl der Nettotonnen wird<br />
mit einem Staffeltarif belegt, der mit den<br />
Betriebstagen des Schiffes multipliziert wird.<br />
Der so ermittelte pauschale Gewinn ist gering,<br />
so dass bei positiver Entwicklung der Schiffsgesellschaft<br />
nur eine geringe Steuerlast besteht.<br />
Der pauschal ermittelte jährliche Gewinn liegt<br />
bei einer üblichen Finanzierungsstruktur in<br />
einer Größenordnung von bis zu 1 % des<br />
nominellen Kapitals der Schiffsgesellschaft.<br />
Die pauschale Gewinnermittlung nach § 5a<br />
EStG ist von verschiedenen Voraussetzungen<br />
abhängig, die von der jeweiligen Schiffsgesellschaft<br />
erfüllt werden müssen. Wesentliche<br />
Voraussetzung ist u. a., dass die Geschäftsleitung<br />
der Schiffsgesellschaft sowie die Beree-
STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />
derung der im Eigentum der Schiffsgesell-<br />
Höhe der Barauszahlungen zu einer Gewinn-<br />
sellschaften evtl. bestehenden sog. Unter-<br />
schaft stehenden Schiffe im Inland erfolgen,<br />
fiktion und damit zu einer Versteuerung der<br />
schiedsbetrages gem. § 5 a Abs. 4 EStG.<br />
die Schiffe im internationalen Verkehr betrie-<br />
Barauszahlungen führt. Die Vorschrift des<br />
ben und die Schiffe im Wirtschaftsjahr über-<br />
§ 15 a EStG ist grundsätzlich auch im Rahmen<br />
Erfolgt dagegen die Veräußerung eines An-<br />
wiegend in einem inländischen Seeschiffsre-<br />
der pauschalen Gewinnermittlung nach § 5 a<br />
teils an der Beteiligungsgesellschaft zu einem<br />
gister eingetragen. An die Option zur pau-<br />
EStG zu beachten (§ 5 a Abs. 5 Satz 4 EStG).<br />
Zeitpunkt, zu dem einzelne Schiffsgesellschaf-<br />
schalen Gewinnermittlung nach § 5a EStG ist<br />
Die Auszahlungen der Schiffsgesellschaften<br />
ten ihren Gewinn nicht mehr nach § 5a EStG<br />
die Schiffsgesellschaft für einen Zeitraum von<br />
an die Beteiligungsgesellschaft und deren<br />
ermitteln, ist ein etwaiger Veräußerungsge-<br />
mindestens zehn Jahren gebunden. Nach Ab-<br />
Weiterausschüttung von der Beteiligungsge-<br />
winn – ggf. unter Anwendung der Begünsti-<br />
lauf dieser Bindungsfrist kann die Schiffsge-<br />
sellschaft an die Anleger führen nach der hier<br />
gungsregelungen nach § 16, § 34 EStG – vom<br />
51<br />
sellschaft weiterhin von der Option zur Ton-<br />
vorliegenden Konzeption jedoch zu keiner fik-<br />
Anleger zu versteuern.<br />
nagesteuer Gebrauch machen oder aber ent-<br />
tiven Gewinnzuweisung nach § 15a Abs. 3<br />
scheiden, zur herkömmlichen Gewinnermitt-<br />
EStG, da weder der Beteiligungsgesellschaft<br />
lung nach § 5 EStG zurückzukehren.<br />
noch den Anlegern während der Laufzeit des<br />
Verfahrensrechtliche Fragen<br />
Beteiligungsangebots steuerlich ausgleichsfä-<br />
Die Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaft<br />
Die Beteiligungsgesellschaft hat keinen Ein-<br />
hige Verluste zugewiesen werden.<br />
werden einheitlich und gesondert für jeden<br />
fluss darauf, ob die Schiffsgesellschaften die-<br />
Anleger von dem für die Beteiligungsgesell-<br />
se Voraussetzungen in der Zukunft erfüllen<br />
schaft zuständigen Betriebsfinanzamt festge-<br />
werden oder nach Ablauf der Bindungsfrist<br />
Steuerliche Ergebnisse bei Anteils-<br />
stellt. Die Ergebnisse werden den Wohnsitz-<br />
von 10 Jahren von der Option zur Tonnage-<br />
veräußerung/Verkauf eines Schiffes<br />
finanzämtern der Anleger amtsintern mitge-<br />
steuer keinen Gebrauch mehr machen wird.<br />
Im Falle der Veräußerung eines Anteils an der<br />
teilt. Aufwendungen, die einem Anleger im<br />
Sofern einzelne Schiffsgesellschaften in Zu-<br />
Beteiligungsgesellschaft kann ein Gewinn aus<br />
Zusammenhang mit der Beteiligung an der<br />
kunft von der pauschalen Gewinnermittlung<br />
der Realisierung der stillen Reserven in den<br />
Beteiligungsgesellschaft entstanden sind,<br />
nach § 5a EStG keinen Gebrauch mehr<br />
Schiffsgesellschaften entstehen. Die Beteili-<br />
können ausschließlich über die Beteiligungs-<br />
machen, kann dies zu einer gegenüber der<br />
gungsgesellschaft geht davon aus, dass aufge-<br />
gesellschaft steuerlich geltend gemacht wer-<br />
Prognoserechnung deutlich höheren steuerli-<br />
deckte stille Reserven in den Schiffsgesellschaf-<br />
den. Sie bleiben jedoch unberücksichtigt,<br />
chen Belastung der Beteiligungsgesellschaft<br />
ten, die ihren Gewinn nach § 5a EStG pauschal<br />
soweit der Gewinn aller Schiffsgesellschaften<br />
und damit einem geringeren Mittelrückfluss<br />
ermitteln, bei den Anlegern der Beteiligungs-<br />
pauschal nach § 5a EStG ermittelt wird.<br />
an den Anleger führen.<br />
gesellschaft keiner weiteren Besteuerung<br />
unterliegen, sondern mit der pauschalen<br />
Da das steuerliche Ergebnis der Beteiligungsge-<br />
Gewinnermittlung abgegolten sind. Gleiches<br />
sellschaft von den steuerlichen Ergebnissen der<br />
Steuerliche Behandlung von Bar-<br />
gilt, wenn eine Schiffsgesellschaft ihr Schiff ver-<br />
Schiffsgesellschaften bestimmt wird, wird das<br />
auszahlungen<br />
kauft, oder die Beteiligungsgesellschaft einen<br />
Feststellungsverfahren einen deutlich längeren<br />
Bei den von der Beteiligungsgesellschaft ge-<br />
Anteil an einer Schiffsgesellschaft veräußert.<br />
Zeitraum umfassen als sonst üblich. Erfah-<br />
planten Barauszahlungen handelt es sich<br />
rungsgemäß gestaltet sich das amtsinterne<br />
steuerlich um Entnahmen von Liquiditätsüber-<br />
Da konzeptionsgemäß ausschließlich Beteili-<br />
Mitteilungsverfahren zwischen den zuständi-<br />
schüssen, die grundsätzlich nicht der Steuer-<br />
gungen an Schiffsgesellschaften erworben<br />
gen Finanzämtern der Beteiligungsgesellschaft<br />
pflicht unterliegen. Sofern durch die Baraus-<br />
werden, die zum Zeitpunkt des Beteiligungser-<br />
und der Schiffsgesellschaften sehr langwierig.<br />
zahlungen jedoch negative Kapitalkonten<br />
werbs bereits zur Tonnagesteuer optiert haben<br />
Sofern aufgrund der Feststellungen der betei-<br />
entstehen oder sich erhöhen, ist § 15a Abs. 3<br />
kommt es auch zu keiner Besteuerung eines<br />
ligten Finanzämter Steuernachzahlungen von<br />
EStG zu beachten, der in diesen Fällen in<br />
Anteils an einem auf der Ebene der Schiffsge-<br />
einem beteiligten Anleger zu leisten sind, ist zu
STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
52<br />
beachten, dass ab dem 16. Monat nach Ablauf<br />
des Jahres, für das der Bescheid ergeht, Zinsen<br />
i.H.v. 0,5 % für jeden angefangenen Monat an<br />
die Finanzverwaltung zu zahlen sind.<br />
Einkommensteuersatz, Solidaritätszuschlag<br />
und Kirchensteuer<br />
Die steuerlichen Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaft<br />
unterliegen beim Anleger der<br />
Besteuerung mit dessen individuellem Steuersatz.<br />
Insoweit kann sich nach gegenwärtiger<br />
Rechtslage eine Belastung mit Einkommensteuer<br />
von bis zu 42 % ergeben. Hinzu kommt<br />
ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % der festgesetzten<br />
Einkommensteuer sowie ggf. eine Kirchensteuer,<br />
deren Höhe sich nach den einschlägigen<br />
Landeskirchensteuergesetzen richtet und<br />
bis zu 9 % der festgesetzten Einkommensteuer<br />
betragen kann.<br />
Gewerbesteuer<br />
Eine gewerbesteuerliche Belastung fällt bei<br />
der Beteiligungsgesellschaft nur auf ein etwaiges<br />
eigenes Ergebnis (wie z. B. Zinseinkünfte)<br />
abzüglich der steuerlichen Betriebsausgaben<br />
der Beteiligungsgesellschaft an, soweit diese<br />
den für die Beteiligungsgesellschaft geltenden<br />
jährlichen Freibetrag in Höhe von € 24.500,–<br />
übersteigen. Die Höhe der steuerlichen Betriebsausgaben<br />
hängt von der beschriebenen<br />
ertragsteuerlichen Behandlung ab. Im Hinblick<br />
auf die Gewinnanteile aus der jeweiligen<br />
Beteiligung an den Schiffsgesellschaften findet<br />
die Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 2<br />
GewStG Anwendung. Die nach § 35 EStG für<br />
den Anleger geltende Einkommensteuerminderung<br />
durch pauschale Anrechnung der<br />
Gewerbesteuer wurde im Rahmen des steuerlichen<br />
Konzeptes nicht berücksichtigt, da konzeptionsgemäß<br />
kein eigenes Ergebnis erwirtschaftet<br />
wird; gewerbeertragsteuerliche<br />
Ergebnisse der Schiffsgesellschaften führen<br />
mit Ausnahme von Sonderbetriebseinnahmen<br />
der Schiffsgesellschaften nach § 5a Abs. 5<br />
Satz 2 EStG zu keiner Steuerermäßigung nach<br />
§ 35 Abs. 1 EStG.<br />
Sofern ein Anleger seine Beteiligung veräußert,<br />
verschenkt oder vererbt, entfällt bei der<br />
Beteiligungsgesellschaft anteilig der auf ihn<br />
entfallende gewerbeertragsteuerliche Verlustvortrag<br />
aus der <strong>Invest</strong>itionsphase. Ein gewerbeertragsteuerlicher<br />
Verlustvortrag entsteht<br />
bei der Beteiligungsgesellschaft jedoch nur,<br />
wenn ertragsteuerlich die handelsrechtlichen<br />
Aufwendungen ganz oder zum Teil steuerlich<br />
entsprechend als Betriebsausgaben behandelt<br />
werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich<br />
insoweit hieraus für die Beteiligungsgesellschaft<br />
eine Erhöhung der gewerbeertragsteuerlichen<br />
Belastung ergibt. Eine Erhöhung der<br />
gewerbesteuerlichen Belastung kann sich auch<br />
ergeben, wenn eine Kapital- oder Personengesellschaft<br />
an der Gesellschaft beteiligt ist und<br />
deren Beteiligung veräußert wird. In diesen<br />
Fällen hat der neu eintretende Gesellschafter<br />
etwaige, bei der Gesellschaft entstehende<br />
gewerbesteuerliche Nachteile nach § 14 Ziff. 4<br />
des Gesellschaftsvertrages auszugleichen.<br />
Entsprechend ist nicht ausgeschlossen, dass<br />
eine gleich lautende Vorschrift in den Gesellschaftsverträgen<br />
der Schiffsgesellschaften vereinbart<br />
ist, die dazu führen kann, dass die<br />
Beteiligungsgesellschaft den Schiffsgesellschaften<br />
einen etwaigen gewerbesteuerlichen<br />
Nachteil ausgleichen muss, z. B. wenn sie eine<br />
Beteiligung an einer Schiffsgesellschaft mit<br />
einem steuerpflichtigen Gewinn veräußert,<br />
sofern die Schiffsgesellschaft zu diesem Zeitpunkt<br />
ihren Gewinn nicht nach § 5a EStG,<br />
sondern nach § 5 EStG ermittelt.<br />
Umsatzsteuer<br />
Da sich die Tätigkeit der Beteiligungsgesellschaft<br />
auf reine Beteiligungsverwaltung<br />
beschränkt, ist sie nicht unternehmerisch im<br />
Sinne des Umsatzsteuergesetztes tätig. Damit<br />
ist die Gesellschaft nicht zum Vorsteuerabzug<br />
berechtigt.<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Die unentgeltliche Übertragung von Anteilen<br />
an der Beteiligungsgesellschaft unterliegt der<br />
Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer.<br />
Übertragung unmittelbar gehaltener<br />
Kommanditbeteiligungen<br />
Bei unmittelbar beteiligten, im Handelsregister<br />
eingetragenen, Anlegern bildet der anteilige<br />
Wert des Betriebsvermögens der Beteiligungsgesellschaft<br />
und der Schiffsgesellschaften<br />
die Grundlage für etwaige erbschaft- und<br />
schenkungsteuerliche Feststellungen. Basis<br />
der Bewertung sind die jeweils anteiligen<br />
Buchwerte der Beteiligungsgesellschaft und<br />
der Schiffsgesellschaften (§ 98a, § 109 Abs. 1<br />
BewG) zum Zeitpunkt des Erb- oder Schenkungsfalles.<br />
Die Ermittlung dieser Werte erfolgt jeweils<br />
einmal jährlich zum Bilanzstichtag durch die<br />
Beteiligungsgesellschaft. Da erfahrungsge-
STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />
mäß die anteiligen Werte der Schiffsgesell-<br />
gungsgesellschaft nicht die jeweilige Kom-<br />
Mögliche Neuregelungen bei der<br />
schaften von diesen nur sehr zögerlich mitge-<br />
manditbeteiligung, sondern der Herausgabe-<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
teilt werden, werden die entsprechenden<br />
anspruch gegen den Treuhänder, der für<br />
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich<br />
Werte nur mit deutlicher zeitlicher Verzöge-<br />
Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
derzeit mit der Frage der Verfassungsmäßig-<br />
rung nach dem jeweiligen Bilanzstichtag vor-<br />
mit dem gemeinen Wert zu bewerten ist. Der<br />
keit der unterschiedlichen Behandlung der<br />
liegen. Unterjährige Werte können lediglich<br />
gemeine Wert wird dabei durch den fiktiven<br />
Vermögensarten, insbesondere der Begünsti-<br />
interpoliert werden.<br />
Veräußerungspreis bestimmt, der bei einer<br />
gung von Betriebsvermögen gegenüber Pri-<br />
zum Bewertungsstichtag angenommenen<br />
vatvermögen. Außerdem ist nach dem Koaliti-<br />
Positives Betriebsvermögen unterliegt in Erb-<br />
Veräußerung der treuhänderisch gehaltenen<br />
onsvertrag vorgesehen, die Erbschaft- und<br />
schafts- sowie Schenkungsfällen nach derzei-<br />
Beteiligung zu erzielen wäre (Verkehrswert).<br />
Schenkungsteuer spätestens zum 1. Januar<br />
53<br />
tiger Rechtslage bei einem einmaligen Freibe-<br />
Außerdem können danach bei der Übertra-<br />
2007 unter Berücksichtigung des zu erwar-<br />
trag von € 225.000,– lediglich zu 65 % der<br />
gung einer treuhänderisch gehaltenen Beteili-<br />
tenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer. Der Freibe-<br />
gung an der Beteiligungsgesellschaft die<br />
zu reformieren. In diesem Zusammenhang ist<br />
trag wird bei einer Schenkung von begünstig-<br />
Begünstigungen nach §§ 13a und 19a ErbStG<br />
auch geplant, die derzeit geltenden Regelun-<br />
tem Betriebsvermögen innerhalb eines Zeit-<br />
nicht in Anspruch genommen werden. Damit<br />
gen zur Übertragung von Betriebsvermögen<br />
raumes von 10 Jahren insgesamt nur einmal<br />
würde bei der Übertragung solcher Beteili-<br />
im Wege der Erbschaft oder Schenkung zu<br />
gewährt. Ferner werden Erwerbe von<br />
gungen der gesamte Verkehrswert des Anteils<br />
ersetzen. Es ist daher möglich, dass die bisher<br />
Betriebsvermögen durch Personen der Erb-<br />
– und nicht wie derzeit nur 65 % dieses Wer-<br />
gemäß § 13a ErbStG (Freibetrag und Bewer-<br />
schaftsteuerklassen II oder III durch Gewäh-<br />
tes – der Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
tungsabschlag) sowie § 19a ErbStG (Tarifbe-<br />
rung eines Entlastungsbetrags in Höhe von<br />
unterworfen. Des Weiteren entfiele damit<br />
grenzung) geltenden Begünstigungen von<br />
88 % der Differenz zwischen der Steuer nach<br />
u. a. die Möglichkeit, bei der Übertragung sol-<br />
Betriebsvermögen aufgrund einer Entschei-<br />
Steuerklasse I und nach der tatsächlichen<br />
cher Beteiligungen den Freibetrag und die<br />
dung des Bundesverfassungsgerichts oder im<br />
Steuerklasse des Erwerbers begünstigt. Diese<br />
Tarifbegrenzung in Anspruch zu nehmen.<br />
Zuge einer Neuregelung durch den Gesetzge-<br />
Vergünstigungen fallen jedoch mit Wirkung<br />
Dazu, wie der Verkehrswert bei der Übertra-<br />
ber beschränkt werden oder ganz entfallen.<br />
für die Vergangenheit fort, soweit innerhalb<br />
gung treuhänderisch gehaltener Kommandit-<br />
Daher sollte vor einer geplanten Übertragung<br />
von 5 Jahren nach dem Erwerb die Beteili-<br />
beteiligungen zu ermitteln ist, hat sich die<br />
von Anteilen an den Schiffsgesellschaften<br />
gung oder die Gesellschaft aufgegeben wird<br />
Finanzverwaltung noch nicht geäußert.<br />
Rücksprache mit einem steuerlichen Berater<br />
oder die vom Erwerber innerhalb dieses Zeit-<br />
gehalten werden.<br />
raums insgesamt getätigten Entnahmen die<br />
Um die für unmittelbar beteiligte Kommandi-<br />
Summe seiner Einlagen und der ihm zuzu-<br />
tisten geltenden Bewertungsregeln auch<br />
rechnenden Gewinnanteile um mehr als<br />
zukünftig nutzen zu können, kommt für den<br />
€ 52.000,– übersteigen.<br />
treuhänderisch beteiligten Anleger in Betracht,<br />
anstelle der Treuhänderin selbst in die<br />
Übertragung treuhänderisch ge-<br />
Stellung eines unmittelbar beteiligten Kom-<br />
haltener Kommanditbeteiligungen<br />
manditisten zu wechseln. Die für unmittelbar<br />
Bei treuhänderisch beteiligten Anlegern ist<br />
beteiligte Kommanditisten geltenden Bewer-<br />
nach neuen, koordinierten Erlassen der<br />
tungsregeln kämen in diesem Fall allerdings<br />
Finanzverwaltung (z. B. Erlass des Finanzmini-<br />
erst für Erb- und Schenkungsfälle ab dem<br />
steriums Baden-Württemberg vom 27. Juni<br />
Zeitpunkt der Begründung einer unmittelba-<br />
2005, DB 2005 S. 1493) der Gegenstand der<br />
ren Beteiligung zur Anwendung.<br />
Übertragung eines Anteils an der Beteili-
BETEILIGUNGSHINWEISE<br />
Beteiligungshinweise<br />
Wenn Sie sich an der Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG beteiligen<br />
möchten, senden Sie bitte die ausgefüllte<br />
und unterschriebene Beitrittserklärung an:<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH<br />
& Co. KG, Zippelhaus 2, 20457 Hamburg.<br />
Der Beitritt zu der Beteiligungsgesellschaft<br />
wird mit der Annahme der Beitrittserklärung<br />
durch die Treuhänderin, die <strong>Maritim</strong>e Treuhand-<br />
und Verwaltungsgesellschaft mbH, Zippelhaus<br />
2, 20457 Hamburg, wirksam. Das<br />
öffentliche Angebot beginnt einen Werktag<br />
nach der Veröffentlichung des Verkaufsprospekts<br />
gemäß § 9 Verkaufsprospektgesetz und<br />
endet mit der Vollplatzierung des vorgesehenen<br />
Fondskapitals oder der vorzeitigen Schließung<br />
des Fonds, spätestens jedoch am<br />
31. Dezember 2006.<br />
Mindestzeichnungssumme<br />
Die Mindestzeichnungssumme beträgt<br />
€ 20.000,– zzgl. 3% Agio. Höhere Beträge<br />
müssen durch 1.000 teilbar sein. Die Mindestanzahl<br />
der Vermögensanlage ist eins.<br />
Einzahlungsraten<br />
Das Zeichnungskapital ist wie folgt einzuzahlen:<br />
40 % zzgl. 3 % Agio nach Annahme und<br />
Aufforderung durch<br />
die Treuhänderin<br />
30 % am 1. Februar 2007<br />
30 % am 1. Juli 2007<br />
Einzahlungskonto<br />
Einzahlungen sind auf das Mittelverwendungskontrollkonto<br />
zu leisten:<br />
Kontoinhaber:<br />
Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG<br />
Bank: Commerzbank AG, Hamburg<br />
BLZ: 200 400 00<br />
Konto-Nr.: 6 432 116<br />
Verwendungszweck:<br />
Einzahlung <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong><br />
Handelsregistereintragungen<br />
Die <strong>Maritim</strong>e Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH, Hamburg, wird als Treuhandkommanditistin<br />
für die <strong>Invest</strong>oren unmittelbar<br />
in das Handelsregister eingetragen. Die <strong>Invest</strong>oren<br />
haben jedoch das Recht, sich nach Maßgabe<br />
des Gesellschafts- und Treuhandvertrages<br />
direkt in das Handelsregister eintragen zu<br />
lassen.<br />
Zahlstelle<br />
Die Treuhänderin, die <strong>Maritim</strong>e Treuhandund<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH, Zippelhaus<br />
2, 20457 Hamburg, führt die Auszahlungen<br />
als Zahlstelle an die Anleger aus.<br />
Vertriebshinweis<br />
Das Emissionskapital wird durch die Vertriebsbeauftragten<br />
der Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong><br />
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG platziert,<br />
mit denen entsprechende Vertriebsvereinbarungen<br />
getroffen werden. Die Vertriebsbeauftragten<br />
sind selbständige Unternehmer.<br />
Sie sind nicht berechtigt, von diesem Prospekt<br />
abweichende Zusicherungen zu geben.<br />
Prospektherausgeber ist die Achte <strong>Maritim</strong><br />
<strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.<br />
KG, Hamburg.<br />
Angabenvorbehalt<br />
Alle hier aufgeführten Angaben, Prognosen<br />
über Entwicklungen, Berechnungen<br />
sowie die steuerlichen und rechtlichen<br />
Grundlagen wurden von der Prospektverantwortlichen<br />
dieses Beteiligungsangebotes,<br />
der <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG, mit Sorgfalt<br />
zusammengestellt.<br />
Eine Haftung für den Eintritt der in diesem<br />
Prospekt enthaltenen Prognosen<br />
wird nicht übernommen. Für den Inhalt<br />
des Prospektes sind nur die bis zum<br />
Datum der Aufstellung bekannten oder<br />
erkennbaren Sachverhalte maßgeblich.<br />
Alle Angaben in diesem Prospekt basieren<br />
auf den abgeschlossenen Verträgen<br />
sowie Markteinschätzungen, die ihrerseits<br />
auf Erfahrungen und Erwartungen<br />
der <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG und mit einbezogenen<br />
Fachleuten beruhen. Dieses<br />
Beteiligungsangebot ist nur für Anleger<br />
geeignet, die bei unerwartet negativer<br />
Entwicklung einen entstehenden Verlust<br />
bis zum Totalverlust hinnehmen können<br />
(siehe auch Risiken der Beteiligung auf<br />
den Seiten 18 - 25). Kapitalanlegern wird<br />
empfohlen, diesen Prospekt mit den<br />
anderen ihnen übergebenen Unterlagen<br />
aufzubewahren.<br />
55
BETEILIGTE PARTNER<br />
Beteiligte Partner<br />
56 Funktion Geschäftsanschrift/Sitz Handelsregister<br />
Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft, Zippelhaus 2, HRA 102616, Amtsgericht Hamburg<br />
Beteiligungsgesellschaft Emittentin, Prospektherausgeberin 20457 Hamburg Tag der ersten Eintragung: 21. September 2005<br />
mbH & Co. KG<br />
Verwaltungsgesellschaft Komplementärin der Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Zippelhaus 2, HRB 94792, Amtsgericht Hamburg<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> mbH Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG 20457 Hamburg Tag der ersten Eintragung: 14. September 2005<br />
sowie der <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG, der Gründungskommanditistin<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Anbieterin, Prospektverantwortliche, Zippelhaus 2, HRA 98022, Amtsgericht Hamburg<br />
Beteiligungsgesellschaft Grundlagenaufbereitung, Koordination 20457 Hamburg Tag der ersten Eintragung: 9. Januar 2003<br />
mbH & Co. KG<br />
der Emission des Fondskapitals,<br />
Gründungsgesellschafterin<br />
<strong>Maritim</strong>e Treuhand- und Treuhänderin, Management und Zippelhaus 2, HRB 84398, Amtsgericht Hamburg<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH Verwaltung der erworbenen Zweitmarkt- 20457 Hamburg Tag der ersten Eintragung: 2. August 2002<br />
beteiligungen der Beteiligungsgesellschaft,<br />
Zahlstelle, Gründungsgesellschafterin<br />
Salomon & Partner Alleinige Kommanditistin der Zippelhaus 2, HRA 100103, Amtsgericht Hamburg<br />
<strong>Invest</strong> GmbH & Co. KG <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> 20457 Hamburg Tag der ersten Eintragung: 19. März 2004<br />
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,<br />
alleinige Gesellschafterin der<br />
Verwaltungsgesellschaft <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> GmbH
BETEILIGTE PARTNER<br />
Kapital Kommanditisten/Gesellschafter Komplementär/Geschäftsführer<br />
57<br />
Kommanditkapital: - <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> mbH, Hamburg<br />
€ 22.850.000,– mbH & Co. KG, Hamburg, mit € 10.000,–<br />
(Erhöhung gem. § 4 Ziffer 5 und 6 - <strong>Maritim</strong>e Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />
des Gesellschaftvertrages möglich) Hamburg, mit € 5.000,–<br />
Stammkapital: - Salomon & Partner <strong>Invest</strong> GmbH & Co. KG, Hamburg Matthias J. Brinckman, Hamburg*<br />
€ 50.000,–<br />
Kommanditkapital: - Salomon & Partner <strong>Invest</strong> GmbH & Co. KG, Hamburg Verwaltungsgesellschaft <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> mbH, Hamburg<br />
€ 1.000.000,–<br />
Stammkapital: - Jürgen Draabe, Hamburg Matthias J. Brinckman, Hamburg*<br />
€ 50.000,– - Frank Moysich, Jesteburg Karl-Georg von Ferber, Schwerin*<br />
(jeweils über 25 %)<br />
- weitere Gesellschafter<br />
Kommanditkapital: - Matthias J. Brinckman, Hamburg Salomon & Partner Unternehmensberatung GmbH, Hamburg<br />
€ 2.000.000,– - KG DIS Beteiligungsgesellschaft für Immobilienund<br />
Schiffsinvestitionen mbH & Cie., Hamburg<br />
- Frank Moysich, Jesteburg<br />
- Horst Rahe, Hamburg<br />
* Die Geschäftsanschrift der Mitglieder der Geschäftsführung<br />
ist identisch mit derjenigen der Gesellschaft.
ANHANG<br />
Anhang<br />
Die Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG wurde am 6. September 2005 gegründet und hat am 21. September 2005 mit ihrer<br />
Eintragung ins Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter der HRA-Nummer 102616 begonnen. Auf den Tag der Eintragung wurde folgende<br />
Eröffnungsbilanz aufgestellt:<br />
Eröffnungsbilanz zum 21. September 2005 (ungeprüft)<br />
Alle Werte in EUR<br />
58<br />
Aktiva € Passiva €<br />
A. Ausstehende Einlagen 15.750 A. Eigenkapital<br />
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 15.000<br />
II. Rücklagen 750<br />
15.750 15.750<br />
Jahresabschluss<br />
Bilanz zum 31. Dezember 2005<br />
Alle Werte in EUR<br />
Aktiva € Passiva €<br />
A. Ausstehende Einlagen 15.750 A. Eigenkapital<br />
I. Komplementäreinlagen 0<br />
II. Kommanditieinlagen 14.250<br />
14.250<br />
B. Rückstellungen<br />
Sonstige Rückstellungen 1.500<br />
15.750 15.750<br />
Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 21. September bis 31. Dezember 2005<br />
Alle Werte in EUR<br />
€<br />
Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
1. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.500<br />
2. Jahresfehlbetrag 1.500<br />
3. Belastung auf Kapitalkonten 1.500<br />
4. Bilanzgewinn 0
ANHANG<br />
Anhang zur Bilanz<br />
Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,Hamburg<br />
Anhang für 2005<br />
Allgemeine Hinweise<br />
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB und unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Es<br />
gelten die Vorschriften für kleine Gesellschaften.<br />
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.<br />
Bilanzierung- und Bewertungsmethoden<br />
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.<br />
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer<br />
Beurteilung notwendig ist.<br />
59<br />
Sonstige Angaben<br />
Hafteinlage<br />
Die im Handelsregister gemäß § 172 Abs. 1 HGB eingetragenen Einlagen von € 15.000,– sind noch nicht geleistet.<br />
Geschäftsführung<br />
Die Geschäftsführung und Vertretung obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Verwaltungsgesellschaft <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> mbH, Hamburg.<br />
Diese ist in der Abteilung B des Handelsregisters beim Amtsgericht Hamburg unter HRB Nr. 94792 eingetragen.<br />
Die Komplementärin ist gemäß Gesellschaftsvertrag von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />
Geschäftsführer ist Herr Matthias Brinckman, Hamburg.<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin in der Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, ist die Verwaltungsgesellschaft<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> mbH, Hamburg. Ihr Stammkapital beträgt € 50.000,–. Sie leistet keine Einlage und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />
Mitarbeiter<br />
Die Gesellschaft beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter.<br />
Ergebnisverwendung<br />
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von € 1.500,– wird mit den Rücklagen verrechnet bzw. den Kapitalkonten belastet.<br />
Hamburg, im Januar 2006<br />
gez. Geschäftsführung
ANHANG<br />
Lagebericht der Beteiligungsgesellschaft<br />
Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg<br />
Anhang für 2005<br />
Der Geschäftsverlauf des Jahres 2005 war geprägt durch die Gründung der Gesellschaft. Aktives Geschäft war nicht zu verzeichnen, da die Gesellschaft<br />
erst im Jahr 2006 ihre Tätigkeiten aufnimmt. Der Jahresfehlbetrag resultiert aus den Kosten der Gründung sowie aus Kosten der allgemeinen<br />
Verwaltung.<br />
60<br />
Die Gesellschaft wird als Beteiligungsfonds <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong>, dessen Konzept bereits entwickelt wurde, angeboten. Die Platzierung des Kommanditkapitals<br />
wird voraussichtlich in 2006 erfolgen. Aufgrund von Erfahrungswerten vergleichbarer Fonds der Initiatoren wird von einer zügigen Platzierung<br />
des Fonds ausgegangen.<br />
Die Höhe des Eigenkapitals soll ca. € 26 Mio. (inkl. Agio) betragen. Der nach Abzug der im Emissionsprospekt näher beschriebenen Aufwendungen<br />
verbleibende Betrag wird für den Erwerb von Beteiligungen verwendet.<br />
Chancen und Risiken für die Gesellschaft ergeben sich insbesondere aus der richtigen Auswahl der zu erwerbenden Zweitmarktbeteiligungen auf Basis<br />
eines bewährten Bewertungssystems. Aufgrund der Analyse jeder anzukaufenden Zweitmarktbeteiligung auf Basis dieses Bewertungssystems besteht<br />
die Chance der Auswahl von renditestarken Beteiligungen. Da die <strong>Invest</strong>ition in Schiffsbeteiligungen eine <strong>Invest</strong>ition in einen volatilen Markt darstellt,<br />
besteht jedoch das Risiko, dass die angestrebten Renditen nicht erreicht werden.<br />
Für das Geschäftsjahr 2006 wird mit einem Jahresfehlbetrag von ca. T€ 6.000 (inkl. Agio) gerechnet, der im Wesentlichen aus den geplanten <strong>Invest</strong>itionskosten<br />
resultiert.<br />
Hamburg, im Januar 2006<br />
gez. Matthias J. Brinckman<br />
als Geschäftsführer der Verwaltungsgesellschaft <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> mbH diese wiederum als Geschäftsführerin für die Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG<br />
Bestätigungsvermerk<br />
An die Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg:<br />
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den<br />
Lagebericht der Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, für das Rumpfgeschäftsjahr vom 21. September bis<br />
31. Dezember 2005 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften<br />
liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten<br />
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
ANHANG<br />
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen<br />
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und<br />
Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den<br />
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der<br />
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft<br />
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben<br />
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen<br />
Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine<br />
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />
61<br />
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und<br />
vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der<br />
Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.<br />
Hamburg, 16. Januar 2006<br />
Ernst & Young AG<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
gez. Klein<br />
Wirtschaftsprüfer<br />
gez. Semmerow<br />
Wirtschaftsprüfer<br />
Angaben über den jüngsten Geschäftsgang und die Geschäftsaussichten<br />
Aktives Geschäft der Beteiligungsgesellschaft war bis zum Datum der Prospekterstellung nicht zu verzeichnen, da die Beteiligungsgesellschaft<br />
bis zu diesem Zeitpunkt ihre Tätigkeit noch nicht aufgenommen hat.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft wird als Beteiligungsfonds <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong>, dessen Konzept bereits entwickelt wurde, angeboten. Die<br />
Einwerbung des Kommanditkapitals erfolgt bis zur Vollplatzierung, spätestens bis zum 31. Dezember 2006. Aufgrund von Erfahrungswerten<br />
vergleichbarer Fonds des Initiators wird von einer zügigen Platzierung des Beteiligungsangebotes ausgegangen. Die Höhe<br />
des Eigenkapitals soll ca. € 23,5 Mio. betragen. Der nach Abzug in diesem Emissionsprospekt detailliert beschriebenen Aufwendungen<br />
verbleibender Betrag wird für den Erwerb von Anteilen an Schiffsgesellschaften verwendet. Die <strong>Invest</strong>itionen werden nach Schließung<br />
des Fonds und nach Abstimmung der <strong>Invest</strong>oren über die Portfoliostruktur von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> im Rahmen einer Gesellschafterversammlung<br />
getätigt. Es wird seitens der Beteiligungsgesellschaft angestrebt, die <strong>Invest</strong>itionen weitestgehend bis Ende 2007<br />
durchgeführt zu haben.
Vertragsteil
GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
64<br />
§ 1 Firma und Sitz der Gesellschaft<br />
1. Die Firma der Kommanditgesellschaft lautet:<br />
Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg.<br />
§ 2 Gegenstand des Unternehmens<br />
1. Gegenstand des Unternehmens ist die mittelbare oder unmittelbare<br />
Beteiligung (Erwerb, Verwaltung und Veräußerung)<br />
an Gesellschaften, die Schiffe betreiben, insbesondere an<br />
geschlossenen Schiffsfonds („Zielfonds“).<br />
Höhe des gezeichneten Nominalbetrages. Unbeschadet der<br />
sofortigen Wirksamkeit der Erhöhung der Einlagen wird die<br />
Treuhandkommanditistin die Gesellschaft in angemessener<br />
Frist über die angenommenen Beitrittserklärungen und deren<br />
jeweiliges Datum informieren. Die Fälligkeit der erhöhten Einlage<br />
ergibt sich aus den von der Treuhandkommanditistin mit<br />
den Treugebern gemäß Beitrittserklärung vereinbarten Einzahlungsterminen.<br />
Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, ihre<br />
Einlageverpflichtung dadurch zu erfüllen, dass sie ihre Zahlungsansprüche<br />
gegenüber den Treugebern an Erfüllung statt<br />
an die Gesellschaft abtritt. Die Schließung des Fonds erfolgt bei<br />
Vollplatzierung, spätestens aber zum 31. Dezember 2006.<br />
2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Rechtsgeschäfte und<br />
Rechtshandlungen vorzunehmen, die geeignet sind, den<br />
Gegenstand des Unternehmens zu fördern und die mit ihm im<br />
Zusammenhang stehen.<br />
§ 3 Dauer der Gesellschaft<br />
Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Die Kündigungsrechte<br />
der Gesellschafter regelt § 18.<br />
§ 4 Gesellschafter, Kapitaleinlagen, Haftung<br />
1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Verwaltungsgesellschaft<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> mbH mit Sitz in Hamburg, eingetragen<br />
im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB<br />
94792. Sie ist berechtigt, auch bei anderen Gesellschaften als<br />
persönlich haftende Gesellschafterin tätig zu sein. Die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin leistet keine Einlage und ist am<br />
Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />
2. Kommanditisten sind:<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,<br />
mit einer Kommanditeinlage von € 10.000,–<br />
<strong>Maritim</strong>e Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
(„Treuhandkommanditistin“)<br />
mit einer Kommanditeinlage von € 5.000,–<br />
3. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt aber nicht verpflichtet,<br />
ihre Einlage schrittweise zu erhöhen, und zwar bis die Summe<br />
aller Kommanditeinlagen € 22.850.000,– („Vollplatzierung“)<br />
erreicht ist. Die Erhöhung der Einlage erfolgt jeweils mit<br />
der Annahme der Beitrittserklärung eines treugeberisch beitretenden<br />
Kommanditisten durch die Treuhandkomanditistin in<br />
4. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, das von ihr übernommene<br />
weitere Kommanditkapital ganz oder teilweise für<br />
Dritte („Treugeber“) als Treuhandkommanditist zu halten oder<br />
Kommanditeinlagen für Kommanditisten als Verwaltungstreuhänder<br />
zu verwalten. Hierzu wird ein gesonderter Treuhandvertrag<br />
(im Folgenden auch der „Treuhandvertrag“) abgeschlossen.<br />
5. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, auf Verlangen<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin ihre Kommanditeinlage<br />
um bis zu weiteren € 22,85 Mio. durch schriftliche Erklärung<br />
gegenüber der Gesellschaft zu erhöhen. Ziff. 3 Sätze 2<br />
bis 4 finden Anwendung.<br />
6. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, ihre treuhänderisch<br />
gehaltende Kommanditeinlage auch über den in Ziffer<br />
3 genannten Betrag hinaus auf Anforderung der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin u. a. zur Aufstockung der Liquiditätsreserve<br />
um bis zu € 1.250.000,– bzw. um bis zu<br />
€ 2.500.000,– bei entsprechender Erhöhung des Kommanditkapitals<br />
nach Ziffer 5 zu erhöhen; von diesem Recht kann die<br />
Treuhandkommanditistin nur durch schriftliche Erklärung<br />
gegenüber der Gesellschaft Gebrauch machen, die dort bis<br />
zum 31. Dezember 2006 eingegangen sein muss. Ziffer 3 Sätze<br />
2 bis 4 finden Anwendung.<br />
7. Nach Vollplatzierung, spätestens aber ab dem 31. Dezember<br />
2006, können die Treugeber verlangen, dass sie anstelle der<br />
Treuhandkommanditistin als Kommanditisten in das Handelsregister<br />
eingetragen werden, vorausgesetzt,<br />
a) die persönlich haftende Gesellschafterin und die Treuhandkommanditistin<br />
erhalten eine umfassende Handels-
GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
registervollmacht, die unwiderruflich und über den Tod<br />
hinaus wirksam ist und einzeln insbesondere zu folgenden<br />
Anmeldungen berechtigt:<br />
• Eintritt und Ausscheiden von Kommanditisten<br />
(auch des Vollmachtgebers),<br />
• Eintritt und Ausscheiden von persönlich haftenden<br />
Gesellschaftern,<br />
• Änderung der Beteiligungsverhältnisse und des<br />
Kapitals der Gesellschaft,<br />
• Änderung von Firma, Sitz und Unternehmensgegenstand<br />
der Gesellschaft,<br />
• Auflösung und Löschung der Gesellschaft, und<br />
nicht erbracht hat, durch schriftliche Erklärung aus der Gesellschaft<br />
ganz oder teilweise auszuschließen und nach eigenem<br />
Ermessen an seiner Stelle einen oder mehrere Kommanditisten<br />
aufzunehmen, ohne dass es eines besonderen Beschlusses der<br />
Gesellschafter bedarf. Die Treuhandkommanditistin kann<br />
anteilig als Kommanditistin ausgeschlossen werden, sofern ein<br />
Treugeber seine Einlage ganz oder teilweise nicht pflichtgemäß<br />
erbringt.<br />
Der ausscheidende Kommanditist trägt die im Zusammenhang<br />
mit seinem Ausscheiden entstehenden Kosten. Die Berechnung<br />
von Verzugszinsen bleibt davon unberührt. Etwaige<br />
Rückzahlungsansprüche werden nicht verzinst.<br />
65<br />
b) die Treuhandkommanditistin wurde mit der Hafteinlage<br />
insoweit im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.<br />
Nach Erhalt der vorgenannten Handelsregistervollmacht ist die<br />
Treuhandkommanditistin verpflichtet, auf den Treugeber die<br />
diesem anteilig zustehende Kommanditbeteiligung im Wege<br />
der Sonderrechtsnachfolge zu übertragen. Das Treuhandverhältnis<br />
wird dann hinsichtlich der Beteiligung als Verwaltungstreuhand<br />
nach Maßgabe des Treuhandvertrages fortgeführt.<br />
8. Die Kommanditeinlagen nach dieser Vorschrift sind die von<br />
den Kommanditisten geschuldeten Pflichteinlagen. Nach der<br />
Pflichteinlage bestimmen sich die Vermögens- und Verwaltungsrechte<br />
der Kommanditisten. Die im Handelsregister einzutragende<br />
Hafteinlage beträgt 10 % (zehn Prozent) der<br />
Pflichteinlage. Hiervon ausgenommen sind die Kommanditeinlagen<br />
der Kommanditisten nach Ziffer 2 in der dort<br />
genannten Höhe, bei denen die Pflichteinlage insoweit der<br />
Hafteinlage entspricht.<br />
Die Treugeber sind verpflichtet, auf die von ihnen übernommenen<br />
Kommanditeinlagen ein Agio zu zahlen. Die Höhe und die<br />
Fälligkeit des Agios ergibt sich aus der zwischen Treuhandkommanditistin<br />
und Treugebern gemäß Beitrittserklärung getroffenen<br />
Vereinbarung.<br />
10. Die Beteiligung von Kommanditisten erfolgt unter der aufschiebenden<br />
Bedingung ihrer Eintragung in das Handelsregister. Bis<br />
zu ihrer Eintragung in das Handelsregister haben die Kommanditisten<br />
die Rechtsstellung eines atypisch stillen Gesellschafters;<br />
die Regelungen dieses Gesellschaftsvertrages gelten entsprechend.<br />
Dies gilt auch hinsichtlich der nach Maßgabe von Ziffer 3<br />
erhöhten Einlage der Treuhandkommanditistin.<br />
§ 5 Gesellschafterkonten<br />
1. Für jeden Kommanditisten werden die nachfolgenden Konten<br />
gebildet:<br />
a) ein Festkapitalkonto,<br />
b) ein Kapitalrücklagenkonto,<br />
c) ein Ergebnissonderkonto.<br />
d) ein Darlehenskonto.<br />
Die Gesellschaft ist berechtigt weitere Konten einzurichten.<br />
2. Die Pflichteinlagen der Kommanditisten sind Festeinlagen. Sie<br />
werden auf dem Festkapitalkonto gebucht.<br />
Für Einzahlungen, die nach den jeweiligen Fälligkeitsterminen<br />
geleistet werden, kann die Gesellschaft den betroffenen Kommanditisten<br />
mit Zinsen in Höhe von 1 % monatlich belasten.<br />
Die Treuhandkommanditistin und die Gesellschaft ermächtigen<br />
sich wechselseitig, Ansprüche gegen Treugeber auf Zahlung<br />
der Einlage zuzüglich etwaiger Zinsen geltend zu<br />
machen.<br />
9. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt, einen<br />
Kommanditisten, der seine fällige Einlage trotz schriftlicher<br />
Fristsetzung mit Ausschlussandrohung ganz oder teilweise<br />
3. Das Agio wird auf dem gesamthänderisch gebundenen<br />
Kapitalrücklagenkonto erfasst. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
ist berechtigt, die Kapitalrücklage aufzulösen.<br />
4. Verluste werden den Kommanditisten auf Ergebnissonderkonten<br />
belastet, auch soweit sie die Pflichteinlagen übersteigen.<br />
Solange ein Ergebnissonderkonto einen negativen Saldo ausweist,<br />
sind zukünftige Gewinne des Kommanditisten diesem<br />
Konto gutzuschreiben. Ein negativer Saldo auf dem Ergebnissonderkonto<br />
begründet keine Verpflichtung des Gesellschafters,<br />
insbesondere entsteht keine Nachschusspflicht.
GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
66<br />
5. Entnahmen, zusätzliche Einlagen der Kommanditisten und<br />
Gewinne, die nach Ausgleich des Ergebnissonderkontos anfallen,<br />
sowie der sonstige Zahlungsverkehr zwischen der Gesellschaft<br />
und den Kommanditisten werden auf einem gesonderten<br />
Konto (Darlehenskonto) verbucht. Im Verhältnis zwischen<br />
Gesellschafter und Gesellschaft hat das Darlehenskonto Forderungs-<br />
bzw. Verbindlichkeitscharakter.<br />
6. Die Konten werden nicht verzinst, soweit in diesem Gesellschaftsvertrag<br />
nichts anderes bestimmt ist.<br />
§ 6 Besondere Vergütungen für Gesellschafterleistungen und<br />
Ergebnisverteilung<br />
1. Aufgrund eines gesonderten Geschäftsbesorgungsvertrages<br />
übernimmt die <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH &<br />
Co. KG, Hamburg, insbesondere folgende entgeltliche Leistungen,<br />
längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2006:<br />
5. Die Vergütungen gemäß vorstehenden Ziffern 1-4 sind im Verhältnis<br />
der Gesellschafter untereinander und zur Gesellschaft<br />
als Aufwand zu behandeln.<br />
6. Das Ergebnis der Gesellschaft wird unter den Kommanditisten<br />
im Verhältnis ihrer Kommanditeinlagen verteilt. Für das<br />
Geschäftsjahr 2006 erfolgt die Ergebnisverteilung dergestalt,<br />
dass die Ergebnissonderkonten der Kommanditisten zum<br />
31. Dezember 2006 im Verhältnis der bis zu diesem Zeitpunkt<br />
gezeichneten Kommanditeinlagen zueinander stehen. Hierfür<br />
werden Verluste vom Zeitpunkt des Beitritts eines Kommanditisten<br />
an zunächst von dem beitretenden Gesellschafter in<br />
dem Umfang allein getragen, in dem vorher beigetretene<br />
Kommanditisten Verluste bereits getragen haben. Danach verbleibende<br />
Verluste werden auf die Gesellschafter wieder im<br />
Verhältnis ihrer gezeichneten Einlagen verteilt. Vorstehendes<br />
gilt entsprechend für die Treugeber.<br />
a) Im Rahmen der Einrichtung des Geschäftsbetriebes der<br />
Gesellschaft die betriebswirtschaftliche Beratung der<br />
Gesellschaft bis zur Vollplatzierung.<br />
b) Mitwirkung bei der Einwerbung des Kommanditkapitals<br />
einschließlich der dazugehörigen Werbe- und Vertriebsmaßnahmen<br />
sowie Mitwirkung bei der Prospekterstellung.<br />
Als Vergütung erhält die <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG, Hamburg, den Betrag inklusive etwaiger<br />
Umsatzsteuer, der in Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag<br />
unter Ziffer 3 ausgewiesen ist.<br />
2. Die Treuhandkommanditistin erhält für ihre Treuhand- und<br />
Verwaltungstätigkeit – die die Gesellschaft ansonsten selbst<br />
gegenüber ihren Kommanditisten erbringen müsste – und zur<br />
Erstattung ihrer Aufwendungen und Auslagen von der Gesellschaft<br />
die im Treuhandvertrag vereinbarte Vergütung.<br />
3. Die Treuhandkommanditistin übernimmt aufgrund eines<br />
gesonderten Geschäftsbesorgungsvertrages die Verwaltung<br />
und das Management des Beteiligungsportfolios der Gesellschaft.<br />
Als Vergütung erhält die Treuhandkommanditistin den<br />
Betrag inklusive etwaiger Umsatzsteuer, der in der Anlage 1<br />
zum Gesellschaftsvertrag unter Ziffer 4 ausgewiesen ist, sowie<br />
eine vereinbarte laufende jährliche Vergütung.<br />
4. Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält jährlich für die<br />
Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft einschließlich<br />
Aufwendungen und Auslagen sowie für die Übernahme der<br />
persönlichen Haftung eine Vergütung in Höhe von € 12.000,–<br />
zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
§ 7 Entnahme und Haftung<br />
1. Ausschüttungen (Gewinn- oder Liquiditätsausschüttungen) an<br />
die Gesellschafter sind nur zulässig, soweit die Liquiditätslage<br />
der Gesellschaft dies unter Berücksichtigung einer angemessenen<br />
Liquiditätsreserve zulässt.<br />
2. Ausschüttungen sind unter Berücksichtigung der Gleichbehandlung<br />
der Gesellschafer im Verhältnis der Festkapitalkonten<br />
vorzunehmen.<br />
3. Ausschüttungen sind auch dann zulässig, wenn die Pflichteinlage<br />
hierdurch herabgemindert wird oder die Pflichteinlage<br />
durch Verluste herabgemindert ist. Die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin kann beschlossene Ausschüttungen an die<br />
Kommanditisten aussetzen, soweit die Vermögens- oder Liquiditätslage<br />
der Gesellschaft die Durchführung des Ausschüttungsbeschlusses<br />
nicht zulässt.<br />
4. Die Kommanditisten sind über die Verpflichtung zur Leistung<br />
der Pflichteinlage und des Agios hinaus zu keinen Nachschüssen<br />
oder sonstigen Leistungen verpflichtet. Die Haftung nach<br />
den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den §§ 171<br />
ff. HGB bleibt unberührt.<br />
§ 8 Geschäftsführung und Vertretung<br />
1. Die persönlich haftende Gesellschafterin führt die Geschäfte der<br />
Gesellschaft und vertritt diese. Sie darf sich hierzu der<br />
Hilfe Dritter bedienen. Bei der Geschäftsführung der Gesellschaft<br />
ist die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns anzuwenden.
GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
2. Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer<br />
sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />
3. Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten gemäß § 164<br />
HGB ist ausgeschlossen. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
bedarf zur Vornahme folgender Geschäfte der Zustimmung<br />
des Beirats, soweit nicht gemäß § 11 die Zustimmung<br />
der Gesellschafter erforderlich ist:<br />
a) Beteiligungen an Zielfonds, die nicht dem Wertpapierverkaufsprospektgesetz<br />
unterliegen oder unterlegen hätten<br />
und der Beteiligungswert (Kaufpreis) € 500.000,– überschreitet,<br />
b) Beteiligungen an einem Zielfonds, wenn und soweit mit der<br />
Beteiligung ein Anteil von mehr als 10 % des Kommanditkapitals<br />
der Gesellschaft in einen Zielfonds investiert wird.<br />
4. In Fällen der Not oder in Eilfällen hat die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin das Recht, unaufschiebbare Rechtsgeschäfte<br />
und/oder Rechtshandlungen, die der Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />
oder des Beirats bedürfen, mit der Sorgfalt<br />
eines ordentlichen Kaufmanns auch ohne vorherige<br />
Zustimmung vorzunehmen. Macht die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin hiervon Gebrauch, so hat sie den Beirat oder<br />
– in den in § 11 genannten Fällen – die Gesellschafter unverzüglich<br />
zu unterrichten.<br />
§ 9 Gesellschafterbeschlüsse<br />
1. Je € 1.000,– Kommanditeinlage gewähren eine Stimme. Die<br />
persönlich haftende Gesellschafterin hat kein Stimmrecht.<br />
2. Gesellschafterbeschlüsse werden, soweit in diesem Gesellschaftsvertrag<br />
nicht etwas anderes bestimmt ist, mit einfacher<br />
Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen<br />
und ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben.<br />
3. Beschlüsse in den Fällen des § 11 Ziffer 1 lit. (f) und (g) bedürfen<br />
einer Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen<br />
Stimmen („qualifizierte Mehrheit“).<br />
4. Änderungen der Vergütungen der Gründungsgesellschafter<br />
gemäß § 6 Ziffern 1 bis 3 und der Haftungsvergütung der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin gemäß § 6 Ziffer 4 bedürfen<br />
zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des jeweils berechtigten<br />
Gesellschafters.<br />
5. Die Gesellschafter sind berechtigt, sich in der Gesellschafterversammlung<br />
und bei sonstigen Gesellschafterbeschlüssen<br />
durch einen Mitgesellschafter oder Angehörigen der rechtsoder<br />
steuerberatenden Berufe aufgrund schriftlicher Vollmacht<br />
vertreten zu lassen. Die Vertretung durch sonstige Personen<br />
ist zulässig, sofern dies von der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin nach pflichtgemäßem Ermessen gestattet<br />
wird. Eine Vertretung ist unzulässig, sofern der Bevollmächtigte<br />
direkt oder indirekt im Wettbewerb zur Gesellschaft oder<br />
den Kommanditisten gemäß § 4 Ziffer 2 steht.<br />
6. Die Treuhandkommanditistin ist vorbehaltlich der Regelungen<br />
in nachstehender Ziffer 7 bezüglich der von ihr vertretenen<br />
Treugeber grundsätzlich bevollmächtigt, diese auf Gesellschafterversammlungen<br />
und bei sonstigen Gesellschafterbeschlüssen<br />
nach Maßgabe der Bestimmungen des Treuhandvertrages<br />
zu vertreten und deren Stimmrecht auszuüben.<br />
7. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, ihr Stimmrecht<br />
entsprechend den Kapitalanteilen der von ihr vertretenen Treugeber<br />
unterschiedlich auszuüben und dabei den ihr von den<br />
Treugebern erteilten Weisungen zu folgen. Die Treugeber der<br />
Treuhandkommanditistin sind berechtigt, das auf sie anteilig<br />
entfallende Stimmrecht der Treuhandkommanditistin selbst auszuüben<br />
oder sich durch einen Bevollmächtigten nach Maßgabe<br />
vorstehender Ziffer 5 vertreten zu lassen. In diesen Fällen hat die<br />
Treuhandkommanditistin für den Treugeber kein Stimmrecht.<br />
8. Gesellschafterbeschlüsse werden in der Regel schriftlich oder<br />
per Telefax gefasst, wobei die Stimmabgabe innerhalb von<br />
drei Wochen nach Absendung der Beschlussfassungsunterlagen<br />
an die Gesellschafter erfolgen muss. Die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin ist berechtigt, eine längere Frist für die<br />
Stimmabgabe zu bestimmen. Erklärungen über die Stimmabgabe<br />
müssen vor Ablauf der Frist der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin zugehen. Das Ergebnis der Beschlussfassung<br />
ist von der persönlich haftenden Gesellschafterin festzustellen<br />
und allen Gesellschaftern zuzuleiten.<br />
9. Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses kann nur<br />
geltend gemacht werden, wenn innerhalb einer Ausschlussfrist<br />
von drei Monaten nach Absendung des Protokolls der<br />
Gesellschafterversammlung oder der schriftlichen Mitteilung<br />
über die Beschlussfassung Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit<br />
gegen die Gesellschaft erhoben wird.<br />
§ 10 Gesellschafterversammlung<br />
1. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt und<br />
verpflichtet, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen,<br />
wenn es entweder das Interesse der Gesellschaft nach dem<br />
Ermessen der persönlich haftenden Gesellschafterin erfordert<br />
oder wenn Kommanditisten, die zusammen mindestens 25 %<br />
des Kommanditkapitals auf sich vereinigen, oder der Beirat<br />
67
GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
68<br />
dieses schriftlich unter Übersendung einer Tagesordnung und<br />
einer Begründung verlangen.<br />
2. Gesellschafterversammlungen werden von der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin einberufen und finden am Sitz der<br />
Gesellschaft statt. Die Einberufungsfrist für eine Gesellschafterversammlung<br />
beträgt drei Wochen, beginnend mit dem<br />
Tage der Absendung der Einladung. Die Einladung hat unter<br />
Angabe des Tagungsortes und der Tagesordnung schriftlich<br />
zu erfolgen. Die Gesellschafter können Anträge, die die<br />
Tagesordnung ändern oder ergänzen, spätestens sieben Tage<br />
vor der Versammlung bei der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
schriftlich oder per Telefax einreichen.<br />
3. Kommt die persönlich haftende Gesellschafterin der Aufforderung<br />
von Kommanditisten oder des Beirates gemäß vorstehender<br />
Ziffer 1 zur Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
nicht binnen zwei Wochen nach,<br />
sind die Kommanditisten bzw. der Beirat selbst berechtigt,<br />
eine Gesellschafterversammlung mit vorstehender Form und<br />
Frist einzuberufen.<br />
4. Die persönlich haftende Gesellschafterin leitet die Gesellschafterversammlung;<br />
sie ist berechtigt, die Leitung der<br />
Gesellschafterversammlung auf Dritte zu übertragen.<br />
5. Sind in einer Gesellschafterversammlung nicht die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin und Kommanditisten, die zusammen<br />
mindestens 50 % des stimmberechtigten Kommanditkapitals<br />
auf sich vereinen, anwesend oder vertreten, so ist<br />
unverzüglich eine neue Gesellschafterversammlung in gleicher<br />
Form und Frist einzuberufen, welche ohne Rücksicht auf<br />
die Zahl der dann anwesenden oder vertretenen Gesellschafter<br />
beschlussfähig ist.<br />
§ 11 Zuständigkeit der Gesellschafter<br />
Die Gesellschafter entscheiden im schriftlichen Verfahren oder im<br />
Rahmen einer Gesellschafterversammlung über<br />
a) die Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft,<br />
b) die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin,<br />
c) die Wahl und die Abberufung der von den Gesellschaftern<br />
zu wählenden Beiratsmitglieder sowie die Entlastung der<br />
Mitglieder des Beirats,<br />
d) die Gewinnverwendung,<br />
e) die Wahl des Abschlussprüfers; für das am 31. Dezember<br />
2006 endende Geschäftsjahr ist Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
Hamburg, bestellt,<br />
f) Änderung des Gesellschaftsvertrages,<br />
g) Auflösung der Gesellschaft,<br />
h) Aufnahme und Ausschluss von Gesellschaftern, soweit nicht<br />
nach diesem Vertrag die Treuhandkommanditistin oder die<br />
persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt sind.<br />
i) Festlegung der Portfoliostruktur im Hinblick auf den<br />
Erwerb der Zweitmarktbeteiligungen und bezüglich alternativer<br />
<strong>Invest</strong>ments im Schifffahrtsmarkt.<br />
Über die vorstehend in lit a), b), d) und e) genannten Gegenstände ist jährlich<br />
im schriftlichen Verfahren oder im Rahmen einer Gesellschafterversammlung<br />
Beschluss zu fassen.<br />
§ 12 Beirat<br />
1. Bei der Gesellschaft wird ein Beirat eingerichtet, der aus drei<br />
natürlichen Personen besteht. Zwei Beiratsmitglieder werden<br />
von der Gesellschafterversammlung mit relativer Mehrheit der<br />
abgegebenen Stimmen gewählt. Die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin ist berechtigt, ein drittes Beiratsmitglied zu<br />
benennen. Bis zur Wahl des Beirates kann die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin einen vorläufigen Beirat berufen, der<br />
aus drei Personen besteht.<br />
2. Der Beirat berät die persönlich haftende Gesellschafterin in<br />
wesentlichen Angelegenheiten der Geschäftsführung und<br />
überwacht sie. Er hat die in diesem Gesellschaftsvertrag geregelten<br />
Befugnisse. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
berichtet dem Beirat regelmäßig, mindestens aber einmal<br />
jährlich, über den Gang der Geschäfte sowie aus wichtigem<br />
Anlass. Der Beirat kann Auskunft über die Angelegenheiten<br />
der Gesellschaft und Einsicht in die Bücher und Papiere der<br />
Gesellschaft verlangen. Der Beirat kann hierzu einen zur<br />
Berufsverschwiegenheit verpflichteten Angehörigen der<br />
rechts- oder steuerberatenden Berufe heranziehen, der<br />
jedoch nicht direkt oder indirekt in Wettbewerb zur Gesellschaft<br />
stehen darf.<br />
3. Die Amtsdauer der Beiratsmitglieder beträgt fünf Jahre. Sie<br />
läuft jedoch über diesen Zeitraum hinaus bis zur nächsten<br />
ordentlichen Gesellschafterversammlung oder der Beschlussfassung<br />
zur Beiratsneuwahl bzw. für das von der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin benannte Beiratsmitglied bis zu<br />
einer Benennung eines neuen Beiratsmitglieds. Eine Wieder-
GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
wahl ist zulässig. Scheidet ein Beiratsmitglied aus, erfolgt für<br />
den Rest der Amtsperiode, wenn diese zum Zeitpunkt des Ausscheidens<br />
noch mindestens ein Jahr beträgt, eine Nachwahl.<br />
4. Die Beiratsmitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden<br />
und geben sich eine Geschäftsordnung. Die Einberufung<br />
zur Beiratssitzung erfolgt durch den Vorsitzenden mündlich<br />
oder schriftlich. Die Treuhandkommanditistin ist zu den Beiratssitzungen<br />
zu laden. Sie ist zur Anwesenheit berechtigt.<br />
Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens ein gewähltes<br />
und ein benanntes Mitglied anwesend sind. Beschlüsse sind<br />
zu protokollieren und der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
zuzuleiten.<br />
§ 14 Jahresabschluss<br />
1. Der Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung)<br />
ist von der persönlich haftenden Gesellschafterin nach den<br />
Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und den gesetzlichen<br />
Rechnungslegungsvorschriften innerhalb der gesetzlichen<br />
Frist aufzustellen und durch einen Wirtschaftsprüfer oder<br />
eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen zu lassen.<br />
2. Die Handelsbilanz der Gesellschaft entspricht der Steuerbilanz,<br />
soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.<br />
3. Der testierte Jahresabschluss sowie ggf. der Lagebericht sind<br />
den Gesellschaftern und dem Beirat in Kopie zu übersenden.<br />
Dies kann zusammen mit der Übersendung der Einladung zur<br />
ordentlichen Gesellschafterversammlung oder zur Beschlussfassung<br />
über den Jahresabschluss im schriftlichen Verfahren<br />
geschehen.<br />
69<br />
5. Die Gesellschaft ersetzt den Beiratsmitgliedern ihre notwendigen<br />
Auslagen. Der Vorsitzende des Beirats erhält eine jährliche<br />
Vergütung in Höhe von € 5.000,–, die weiteren Beiratsmitglieder<br />
erhalten eine jährliche Vergütung in Höhe von<br />
€ 3.000,–, jeweils inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
6. Die Beiratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.<br />
Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Amtes.<br />
7. Die Beiratsmitglieder haften bei ihrer Tätigkeit nur für Vorsatz<br />
und grobe Fahrlässigkeit. In den Fällen grober Fahrlässigkeit ist<br />
die Haftung auf € 50.000,– beschränkt.<br />
4. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt, sich<br />
bei der Führung der Bücher und der Erstellung des Jahresabschlusses<br />
der Hilfe Dritter zu bedienen.<br />
§ 15 Verfügungen über Kommanditanteile<br />
1. Verfügungen über Kommanditanteile, ganz oder teilweise,<br />
bedürfen der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin,<br />
die nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden<br />
darf. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn<br />
a) der Erwerber mittelbar oder unmittelbar in Konkurrenz<br />
zur Gesellschaft steht,<br />
§ 13 Informationsrechte<br />
1. Die persönlich haftende Gesellschafterin unterrichtet die<br />
Gesellschafter mindestens einmal im Jahr über den Geschäftsverlauf<br />
und darüber hinaus bei Geschäftsfällen von besonderer<br />
Bedeutung.<br />
2. Die Gesellschafter und die Treugeber der Treuhandkommanditistin<br />
können selbst oder durch einen zur Berufsverschwiegenheit<br />
verpflichteten Angehörigen der rechts- oder steuerberatenden<br />
Berufe, der jedoch nicht direkt oder indirekt in Wettbewerb<br />
zur Gesellschaft stehen darf, alle Geschäftsunterlagen<br />
der Gesellschaft einsehen, vorausgesetzt, durch die Ausübung<br />
dieses Rechts wird der ordentliche Betrieb der Gesellschaft<br />
nicht beeinträchtigt. Die hierdurch entstehenden Kosten tragen<br />
die Gesellschafter oder Treugeber, die die Einsichtnahme<br />
verlangt haben, selbst.<br />
b) die Gesellschaft nach den ihr bekannten Umständen<br />
annehmen muss, dass der Erwerber seine Verpflichtungen<br />
aus dem Gesellschaftsvertrag nicht oder nicht vollständig<br />
erfüllen wird,<br />
c) der Gesellschaft gegen den Veräußerer fällige Ansprüche<br />
zustehen oder<br />
d) nach dem Ermessen der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
durch die Verfügung der Gesellschaft oder<br />
einem ihrer Gesellschafter Schaden droht.<br />
2. Die Zustimmung zur Sicherungsabtretung oder Verpfändung<br />
eines Kommanditanteils, soweit diese ausschließlich im<br />
Zusammenhang mit der Refinanzierung der Kommanditeinlage<br />
steht, wird hiermit erteilt.<br />
3. Die Übertragung des von der Treuhandkommanditistin gehaltenen<br />
Kommanditanteils ist ganz oder teilweise nur gleichzeitig<br />
mit der Übertragung der Rechte und Pflichten des jeweiligen<br />
Treugebers aus dem Treuhandvertrag möglich. Das Recht<br />
zur Übertragung der Treugeberstellung gemäß § 7 Ziffer 1 des<br />
Treuhandvertrages bleibt unberührt.
GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
70<br />
4. Bei Verfügungen über Kommanditeinlagen, für die eine Verwaltungstreuhand<br />
im Sinne des § 8 Ziffer 2 des Treuhandvertrages<br />
besteht, darf die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
ihre Zustimmung gemäß vorstehender Ziffer 1 nur erteilen,<br />
wenn der Erwerber gleichzeitig alle Rechte und Pflichten aus<br />
dem Treuhandverhältnis übernimmt und der Treuhandkommanditistin<br />
eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />
gemäß § 4 Ziffer 7 lit. a) des Gesellschaftsvertrages zur<br />
Verfügung stellt.<br />
5. Ein Kommanditist oder Treugeber ist berechtigt, seine Beteiligung<br />
ganz oder teilweise auf seinen Ehegatten oder in gerader<br />
Linie Verwandte entgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen.<br />
Voraussetzung für die Übertragung ist jedoch, dass der<br />
übertragende Kommanditist/Treugeber die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin von der Übertragung schriftlich in Kenntnis<br />
setzt und der Erwerber – sofern er im Handelsregister als<br />
Kommanditist eingetragen werden soll – eine notariell beglaubigte<br />
Handelsregistervollmacht gemäß § 4 Ziffer 7 lit. a) des<br />
Gesellschaftsvertrages erteilt.<br />
6. Die Treuhandkommanditistin ist zur Übertragung ihrer treuhänderisch<br />
gehaltenen Kommanditbeteiligung auf einen<br />
Dritten oder einen Treugeber nur nach Maßgabe der Regelungen<br />
des Treuhandvertrages berechtigt.<br />
7. Die Übertragung kann nur mit Wirkung zum Anfang oder<br />
zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen.<br />
8. Im Falle der teilweisen Übertragung müssen die zu übertragenden<br />
und die verbleibenden Anteile durch € 1.000,– teilbar<br />
sein und mindestens € 10.000,–betragen.<br />
§ 16 Tod eines Gesellschafters<br />
1. Durch den Tod eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht<br />
aufgelöst, sondern mit dem Erben oder dem Vermächtnisnehmer<br />
fortgesetzt. Werden mehrere Personen Erben oder Vermächtnisnehmer<br />
eines Kommanditisten, können sie ihre Rechte<br />
als Kommanditist nur einheitlich durch einen gemeinsamen<br />
Bevollmächtigten ausüben, der auch zu Entgegennahmen aller<br />
Erklärungen der übrigen Gesellschafter und der Gesellschaft als<br />
ermächtigt gilt. Gemeinsamer Vertreter kann nur ein Miterbe<br />
oder Mitvermächtnisnehmer, ein anderer Gesellschafter oder<br />
eine von Berufs wegen zu Verschwiegenheit verpflichtete Person<br />
sein. Solange ein solcher Vertreter nicht schriftlich gegenüber<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin von allen<br />
Erben/Vermächtnisnehmern einheitlich benannt ist, ruhen die<br />
Stimmrechte der betroffenen Kommanditbeteiligung, und es<br />
können weder Entnahmen getätigt werden noch kann über<br />
das Gewinnbezugsrecht oder das Auseinandersetzungsguthaben<br />
verfügt werden. Die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte<br />
durch einen Testamentsvollstrecker ist zulässig.<br />
2. Erben und Vermächtnisnehmer müssen sich auf Anforderung<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin durch einen Erbschein<br />
legitimieren. Ist dies nicht möglich, so ist eine beglaubigte<br />
Abschrift des Testamentseröffnungsprotokolls und der<br />
letztwilligen Verfügung vorzulegen. Der Testamentsvollstrecker<br />
weist sich durch das Testamentsvollstreckerzeugnis aus.<br />
Werden der Gesellschaft ausländische Urkunden zum Nachweis<br />
der Erben- oder Vermächtnisnehmerstellung oder der<br />
Verfügungsbefugnis vorgelegt, so ist die Gesellschaft berechtigt,<br />
diese auf Kosten dessen, der seine Berechtigung auf die<br />
ausländische Urkunde stützt, übersetzen zu lassen und/oder<br />
ein Rechtsgutachten („legal opinion“) über die Rechtswirkungen<br />
der vorgelegten Urkunden einzuholen.<br />
§ 17 Ausscheiden eines Gesellschafters/<br />
Ausschließung eines Gesellschafters<br />
1. In folgenden Fällen scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft<br />
aus:<br />
a) wenn er das Gesellschaftsverhältnis kündigt, zum Zeitpunkt<br />
des Zugangs der Kündigungserklärung bei der<br />
Gesellschaft, nicht indes vor Wirksamkeit der Kündigung,<br />
b) wenn über das Vermögen des Gesellschafters ein Insolvenzverfahren<br />
eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse<br />
abgelehnt wird, zum Zeitpunkt des Beschlusses des<br />
Insolvenzgerichts,<br />
c) wenn ein Gläubiger eines Gesellschafters dessen Gesellschaftsanteil<br />
oder sein Auseinandersetzungsguthaben<br />
pfändet und die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht<br />
innerhalb von vier Wochen aufgehoben werden, wobei<br />
jedoch die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt<br />
ist, die vorgenannte Frist nach eigenem Ermessen zu verlängern,<br />
zum Zeitpunkt des Fristablaufes,<br />
d) wenn der Gesellschafter Klage auf Auflösung der Gesellschaft<br />
erhebt, zum Zeitpunkt der Rechtskraft einer stattgebenden<br />
Entscheidung,<br />
e) wenn der Gesellschafter gemäß § 4 Ziffer 9 von der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin durch schriftliche<br />
Erklärung aus der Gesellschaft ausgeschlossen wird, zum<br />
Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung,<br />
f) wenn in der Person eines Gesellschafters ein wichtiger<br />
Grund im Sinne der §§ 133, 140 HGB vorliegt und darauf-
GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
hin ein Beschluss auf Ausschluss dieses Gesellschafters aus<br />
der Gesellschaft von der Gesellschafterversammlung<br />
gefasst wird, zum Zeitpunkt des Zugangs einer Niederschrift<br />
des Beschlusses bei dem Gesellschafter.<br />
2. Die Regelung in vorstehender Ziffer 1 gilt für die Treugeber der<br />
Treuhandkommanditistin entsprechend, jedoch mit der Maßgabe,<br />
dass in einem solchen Fall die Treuhandkommanditistin<br />
anteilig mit dem Teil ihrer Kommanditbeteiligung aus der<br />
Gesellschaft ausscheidet, den sie treuhänderisch für den<br />
jeweils betroffenen Treugeber hält.<br />
3. Durch das Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft<br />
nicht aufgelöst, sondern unter den übrigen Gesellschaftern<br />
fortgesetzt.<br />
Zur Berechnung dieses Wertes ist zum 31. Dezember des Jahres<br />
vor seinem Ausscheiden eine Auseinandersetzungsbilanz aufzustellen.<br />
In dieser Auseinandersetzungsbilanz, die vom handelsrechtlichen<br />
Jahresabschluss der Gesellschaft ausgeht, sind die<br />
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit<br />
Zeitwerten anzusetzen. Vom Zeitwert der Beteiligungen der<br />
Gesellschaft wird ein Abschlag von 10 % Prozent vorgenommen,<br />
um den üblichen Kosten bei Verwaltung und bei Veräußerung<br />
Rechnung zu tragen. Ein Firmenwert wird nicht berücksichtigt.<br />
An schwebenden Geschäften nimmt der ausscheidende<br />
Gesellschafter nicht teil, es sei denn, ein Verlust ist handelsrechtlich<br />
als Rückstellung in der Auseinandersetzungsbilanz zu<br />
berücksichtigen. Sofern ein Gesellschafter nicht zum Schluss<br />
eines Geschäftsjahres ausscheidet, steht ihm das Ergebnis des<br />
Jahres, in dem er ausscheidet, zeitanteilig zu.<br />
71<br />
4. Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin aus, so setzt<br />
die Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit eine<br />
neue persönlich haftende Gesellschafterin ein. Die die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin betreffenden Regelungen dieses<br />
Gesellschaftervertrages bleiben in diesem Fall unverändert.<br />
§ 18 Kündigung<br />
1. Jeder Gesellschafter kann seine Gesellschafterstellung mit<br />
einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres,<br />
jedoch erstmals zum 31. Dezember 2019 kündigen. Die<br />
Kündigung bedarf der Schriftform und ist gegenüber der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin zu erklären.<br />
2. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, unter Beachtung<br />
der Form und Fristen gemäß vorstehender Ziffer 1 ihre Kommanditeinlage<br />
auch teilweise zu kündigen, soweit Treugeber<br />
ihr gegenüber das Treuhandverhältnis gekündigt haben.<br />
§ 19 Abfindungsansprüche<br />
1. Sofern ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet,<br />
steht ihm eine Abfindung zu.<br />
2. Sofern ein Gesellschafter von der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
gemäß § 4 Ziffer 9 ausgeschlossen wird, erhält er<br />
nur die gegebenenfalls eingezahlte Pflichteinlage abzüglich<br />
der darauf anteilig entfallenden Vergütungen nach Anlage 1<br />
des Gesellschaftsvertrages Ziffer 1 bis 5 zurück, in keinem Fall<br />
indes mehr als den nach nachfolgender Ziffer 3 mit Ziffer 7<br />
ermittelten Betrag. Die Regelungen der nachfolgenden Ziffern<br />
8 bis 10 bleiben unberührt.<br />
3. In den anderen Fällen erhält der Gesellschafter vorbehaltlich Ziffer<br />
7 den Verkehrswert des Kommanditanteils als Abfindung.<br />
4. Kann zwischen dem ausscheidenden Kommanditisten und der<br />
Gesellschaft keine Einigung über den Verkehrswert des Kommanditanteils<br />
erzielt werden, wird dieser auf Verlangen einer<br />
Partei durch einen vom Präses der Handelskammer Hamburg<br />
zu benennenden Schiedsgutachter verbindlich festgelegt. Die<br />
Kosten des Schiedsgutachters trägt die Gesellschaft, wenn ein<br />
höherer als der von der Gesellschaft angebotene Verkehrswert<br />
von dem Schiedsgutachter festgestellt wird. In allen anderen<br />
Fällen trägt der ausscheidende Kommanditist die Kosten. Der<br />
Schiedsgutachter wird nicht als Schiedsrichter tätig.<br />
5. Sofern sich aufgrund der Auseinandersetzungsbilanz ein<br />
negativer Abfindungsbetrag ergibt, ist der ausscheidende<br />
Gesellschafter nicht verpflichtet, diesen auszugleichen, soweit<br />
er nicht durch Ausschüttungen verursacht wurde, die nicht<br />
durch entsprechende Gewinne der Gesellschaft gedeckt sind.<br />
6. Werden aufgrund einer steuerlichen Außenprüfung die maßgeblichen<br />
Jahresabschlüsse geändert, ist die Auseinandersetzungsbilanz<br />
entsprechend zu ändern.<br />
7. Wird innerhalb von drei Monaten vor oder nach dem Ausscheidensdatum<br />
ein Liquidationsbeschluss gefasst, so erhält<br />
der ausscheidende Gesellschafter nicht den gemäß Ziffern 3<br />
bis 6 berechneten Abfindungsbetrag, sondern den auf ihn<br />
hypothetisch entfallenden anteiligen Liquidationserlös.<br />
8. Die Abfindung ist dem ausscheidenden Gesellschafter in fünf<br />
gleichen Jahresraten auszuzahlen. Die erste Rate wird ein Jahr<br />
nach dem Zeitpunkt des Ausscheidens, die weiteren Raten<br />
jeweils ein Jahr später fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, das<br />
Abfindungsguthaben vorzeitig zu zahlen. Der Anspruch auf<br />
Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens ist in Höhe des<br />
jeweiligen Basiszinssatzes gemäß § 247 BGB zuzüglich 2 % p. a.<br />
zu verzinsen. Die Zinsen werden mit den einzelnen Raten fällig.
GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
72<br />
Die Gesellschaft ist nur verpflichtet, fällige Raten aus dem<br />
Abfindungsguthaben zu zahlen, sofern es die Liquiditätslage<br />
der Gesellschaft zulässt. In den Fällen der Ziffer 7 wird die Abfindung<br />
gezahlt, wenn der Liquidationserlös an die Gesellschafter<br />
ausgeschüttet wird; eine Verzinsung erfolgt in diesem Fall nicht.<br />
9. Sofern das Ausscheiden des Gesellschafters nicht aufgrund<br />
einer Kündigung erfolgt, sind die durch das Ausscheiden entstehenden<br />
Mehrkosten von dem ausgeschiedenen Gesellschafter<br />
bzw. von dem betreibenden Gläubiger zu tragen. Die<br />
Gesellschaft ist berechtigt, insofern einen angemessenen Vorschuss<br />
für die Kosten zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche<br />
der Gesellschaft bleiben unberührt. Im Falle<br />
der Kündigung trägt der ausscheidende Gesellschafter die<br />
Hälfte der Mehrkosten.<br />
10. Der ausscheidende Gesellschafter kann nicht Befreiung von<br />
Gesellschaftsverbindlichkeiten oder Sicherheitsleistungen verlangen.<br />
§ 20 Wettbewerbsverbot<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin, ihre Organe und alle<br />
anderen Gesellschafter unterliegen keinem Wettbewerbsverbot.<br />
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag<br />
oder aufgrund dieses Vertrages ergebenden Ansprüche<br />
ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg.<br />
5. Schadensersatzansprüche der Gesellschaft und der Gesellschafter<br />
aus diesem Vertrag verjähren in drei Jahren nach ihrer<br />
Entstehung, sofern nicht gesetzlich eine kürzere Frist besteht.<br />
Sie sind innerhalb einer Ausschlussfrist von zwölf Monaten<br />
nach Kenntniserlangung von den anspruchsbegründenden<br />
Umständen schriftlich geltend zu machen.<br />
6. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages<br />
ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar<br />
sein oder werden, wird die Wirksamkeit dieses Vertrages und<br />
seiner übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle<br />
der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen<br />
gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die nach<br />
Form, Inhalt, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten<br />
kommt, was von den Parteien nach dem wirtschaftlichen<br />
Sinn und Zweck der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren<br />
Bestimmung gewollt war. Entsprechendes gilt für<br />
etwaige Lücken in diesem Vertrag.<br />
§ 21 Liquidation der Gesellschaft<br />
1. Die Gesellschaft wird liquidiert, wenn die Gesellschafter die<br />
Auflösung beschließen.<br />
Hamburg, den 28. Februar 2006<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
2. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist Liquidatorin.<br />
<strong>Maritim</strong>e Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
3. Im Falle der Liquidation wird nach Ausgleich aller Verbindlichkeiten<br />
gegenüber Gläubigern und nach Rückzahlung der Einlagen<br />
die verbleibende Liquidität auf die Gesellschafter im Verhältnis<br />
ihrer festen Kapitalanteile verteilt.<br />
Verwaltungsgesellschaft <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> GmbH<br />
§ 22 Schlussbestimmungen<br />
1. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen<br />
und Ergänzungen dieses Vertrages können nur durch entsprechenden<br />
Gesellschafterbeschluss erfolgen.<br />
2. Die Kommanditisten sind verpflichtet, der Gesellschaft Änderungen<br />
ihrer Adresse unverzüglich mitzuteilen. Mitteilungen<br />
an die Kommanditisten erfolgen an die letzte der Gesellschaft<br />
bekannt gegebene Adresse.<br />
3. Die Kosten dieses Gesellschaftsvertrages und seiner Durchführung<br />
trägt die Gesellschaft.
ANLAGE<br />
I<br />
Anlage I<br />
zum Gesellschaftsvertrag der Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong><br />
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
<strong>Invest</strong>itionsplanung (Prognose)<br />
73<br />
Mittelverwendung T €<br />
1) Ankauf der Zweitmarktbeteiligungen (inkl. Erwerbsnebenkosten) 20.570<br />
2) Gründungs- und Beratungskosten, Mittelverwendungskontrolle,<br />
Gutachten, Handelsregister etc. 190<br />
3) Projektierung des Beteiligungsangebotes und Mitwirkung bei der Eigenkapitalvermittlung durch die<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg 1.775<br />
4) Einrichtung der Treuhandverwaltung 87<br />
Einrichtung der Portfolioverwaltung 128<br />
durch die <strong>Maritim</strong>e Treuhand- Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
5) Eigenkapitalvermittlung einschl. Emissionsunterlagen 2.250 1)<br />
Summe 2) 25.000<br />
Mittelherkunft<br />
6) Kommanditkapital 22.850 1)<br />
7) Kontokorrent 2.150<br />
Summe 2) 25.000<br />
1)<br />
Zuzüglich 3% Agio in Höhe von T€ 685,5 für weitere Eigenkapitalbeschaffungskosten.<br />
2)<br />
Sollte die Gesamtinvestition hiervon abweichen, verändern sich die Positionen 1-7 entsprechend; dies gilt, wenn eine Erhöhung nach §4 Ziffer 5 und 6 des Gesellschaftsvertrages erfolgt.
ANLAGE<br />
II<br />
Beitrittserklärung MARITIM INVEST <strong>VIII</strong><br />
Bearbeitungsvermerk (nicht vom Zeichner auszufüllen)<br />
Register-Nr.<br />
Vertriebspartner<br />
Vermittler (vom Vermittler auszufüllen)<br />
Name,Vorname bzw. Firma:<br />
Straße:<br />
Bei Firmen Vertretungsberechtigter:<br />
PLZ/Ort:<br />
Beitrittserklärung zu einer treuhänderisch von der <strong>Maritim</strong>e Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH gehaltenen Kommanditbeteiligung an der Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong><br />
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg.<br />
Ich, der/die Unterzeichnende<br />
74<br />
Name:<br />
Straße:<br />
Telefon:<br />
Finanzamt:<br />
Ausschüttung auf Konto-Nr.:<br />
Name der Bank, Ort:<br />
Vorname:<br />
PLZ/Wohnort:<br />
Geburtsdatum:<br />
Steuernummer:<br />
BLZ:<br />
beauftrage hiermit die <strong>Maritim</strong>e Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH als Treuhänderin, für mich eine Kommanditbeteiligung an der Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG in Höhe von:<br />
Datum der Erstellung: 28. Februar 2006<br />
€ in Worten: Euro – zzgl. 3 % Agio zu erwerben.<br />
Ich beauftrage hiermit die <strong>Maritim</strong>e Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH als Treuhänderin, die erworbenen Rechte zu den Bestimmungen des Treuhandvertrages vom<br />
28. Februar 2006 für mich zu verwalten.Treuhand- und Gesellschaftsvertrag sind Bestandteil dieser Beitrittserklärung, deren Inhalt ich für mich als verbindlich anerkenne.<br />
Die Einzahlung der Kommanditbeteiligung zzgl. Agio (in Prozent des Kommanditkapitals) ist wie folgt an die Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG auf<br />
deren Mittelverwendungskontrollkonto Nr. 6 432 116 bei der Commerzbank AG, Hamburg, BLZ 200 400 00 zu leisten:<br />
• nach Annahme 40 % + Agio • am 01.02.2007 30 % • am 01.07.2007 30 %<br />
Etwaige Änderungen der in dieser Beitrittserklärung enthaltenen Angaben werde ich der Gesellschaft unverzüglich mitteilen. Ich bestätige, dass mein Beitritt vorbehaltlos und ausschließlich<br />
aufgrund der Prospektangaben und der o. g.Verträge erfolgt und keine hiervon abweichenden oder darüber hinausgehenden Erklärungen oder Zusicherungen abgegeben<br />
worden sind.<br />
Ich bin damit einverstanden, dass die mitgeteilten persönlichen Daten über eine EDV-Anlage gespeichert werden. Sie werden ausschließlich zur Verwaltung der Kommanditbeteiligung<br />
und zu meiner Betreuung verwendet.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift des Zeichners<br />
✗<br />
Vorstehender Auftrag wird angenommen:<br />
Hamburg, den /<br />
<strong>Maritim</strong>e Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
Widerrufsrecht<br />
Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. durch Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt<br />
frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an die <strong>Maritim</strong>e Treuhand- und<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH, Zippelhaus 2, 20457 Hamburg, zu richten. Der Widerruf wirkt auch gegenüber der Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG.<br />
Widerrufsfolgen<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die ggf. gezogenen Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie<br />
uns die Beteiligung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf.Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie<br />
die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von<br />
30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufsbelehrung erfüllen.<br />
Besonderheiten bei Fernabsatzgeschäften<br />
Bei Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Brief, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet) abgeschlossen werden (Fernabsatzgeschäfte),<br />
beginnt die Frist zum Widerruf nicht vor dem Tag der Annahme der Beitrittserklärung durch die <strong>Maritim</strong>e Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH. Ihr Widerrufsrecht<br />
erlischt jedoch vorzeitig, wenn der mit der Beitrittserklärung erteilte Auftrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.<br />
„Ende der Widerrufsbelehrung“<br />
Empfangsbestätigung<br />
Ich bestätige, den Prospekt vom 28. Februar 2006 einschließlich je einer Ausfertigung des Treuhandvertrages und des Gesellschaftsvertrages der Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG, Hamburg, die Hinweise für Fernabsatzverträge sowie die Informationen zur Identität und ladungsfähigen Anschrift meines Vermittlers erhalten zu haben.<br />
Weiterhin bestätige ich, dass ich vor Unterzeichnung meiner Beitrittserklärung ausreichend Gelegenheit hatte, diese Unterlagen sowie die vorstehende Widerrufsbelehrung zur<br />
Kenntnis zu nehmen.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift des Zeichners ✗
TREUHANDVERTRAG<br />
Treuhandvertrag<br />
zwischen der<br />
Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,<br />
Hamburg (im Folgenden „Gesellschaft“)<br />
und der<br />
<strong>Maritim</strong>e Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg<br />
(im Folgenden „Treuhandkommanditistin“)<br />
Präambel<br />
Die Treuhandkommanditistin ist gemäß § 4 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Gesellschaft (im Folgenden der „Gesellschaftsvertrag“)<br />
berechtigt, ihre Einlage als Kommanditistin der Gesellschaft zu erhöhen<br />
bis die Summe aller treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteile<br />
€ 22.835.000,– erreicht. Gemäß § 4 Ziffer 5 und 6 des Gesellschaftsvertrages<br />
kann die Treuhandkommanditistin eine weitere Erhöhung vornehmen,<br />
wenn die persönlich haftende Gesellschafterin dies verlangt.<br />
Die Treuhandkommanditistin wird den erhöhten Betrag der Kommanditeinlage<br />
im eigenen Namen, jedoch anteilig für Rechnung des Treugebers<br />
in Höhe des von dem Treugeber übernommenen Beteiligungsbetrages<br />
halten. Der Treugeber tritt mit Annahme der Beitrittserklärung durch die<br />
Treuhandkommanditistin diesem Treuhandvertrag bei.<br />
Auf der Grundlage dieses Vertrages übernimmt die Treuhandkommanditistin<br />
für die Gesellschaft ferner die Verwaltung des treuhänderisch<br />
gehaltenen Kommanditkapitals sowie die Betreuung der Treugeber.<br />
Dies vorausgeschickt, wird folgendes vereinbart:<br />
§ 1 Treuhandstellung<br />
1. Der Treuhandvertrag zwischen der Treuhandkommanditistin<br />
und dem Treugeber unter Einbeziehung der Gesellschaft<br />
kommt zustande, sobald die Treuhandkommanditistin den in<br />
der Beitrittserklärung des Treugebers gegebenen Auftrag, eine<br />
Beteiligung an der Gesellschaft zu erwerben, schriftlich angenommen<br />
hat. Auf den Zeitpunkt des Zugangs der Annahmeerklärung<br />
beim Treugeber kommt es nicht an.<br />
2. Die Treuhandkommanditistin hält ihre Kommanditeinlage an<br />
der Gesellschaft anteilig als Treuhänder für den Treugeber in<br />
Höhe der in seiner jeweiligen Beitrittserklärung angegebenen<br />
Beteiligung. Die Treuhandkommanditistin handelt im eigenen<br />
Namen, aber auf Rechnung des Treugebers, und verwaltet die<br />
für den Treugeber übernommene Beteiligung treuhänderisch.<br />
3. Der Treugeber hat seine Einlage unverzüglich zu den in der<br />
Beitrittserklärung vorgesehenen Terminen einschließlich des<br />
dort genannten Agios durch Zahlung auf das in der Beitrittserklärung<br />
angegebene Treuhandkonto zur Verfügung zu<br />
stellen. Verfügungen über das Treuhandkonto sind nur nach<br />
Maßgabe des von Gesellschaft und Treuhandkommanditistin<br />
mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgeschlossenen<br />
Mittelverwendungskontrollvertrages möglich.<br />
4. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, sich neben ihrer<br />
Beteiligung als Kommanditistin an der Gesellschaft auch als<br />
Treuhänderin für Dritte an anderen Gesellschaften zu beteiligen.<br />
Sie ist ebenso berechtigt, sich für eine Vielzahl von Treugebern<br />
an der Gesellschaft zu beteiligen.<br />
5. Nach dem Gesellschaftsvertrag erwirbt die Treuhandkommanditistin<br />
mit Annahme der Beitrittserklärung des Treugebers<br />
treuhänderisch die von diesem übernommene Beteiligung am<br />
Kommanditkapital der Gesellschaft.<br />
6. Die Treuhandkommanditistin hat das Treuhandvermögen<br />
getrennt von ihrem sonstigen Vermögen zu halten und zu<br />
verwalten.<br />
7. Die Treuhandkommanditistin ist von den Beschränkungen des<br />
§ 181 BGB befreit.<br />
8. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Treugeber und der<br />
Treuhandkommanditistin und zwischen dem Treugeber und<br />
der Gesellschaft richten sich nach diesem Treuhandvertrag,<br />
der Beitrittserklärung des Treugebers und nach dem Gesellschaftsvertrag.<br />
Die Beitrittserklärung und der Gesellschaftsvertrag<br />
sind Bestandteile dieses Vertrages. Soweit in diesem Vertrag<br />
nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen<br />
des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft in ihrer jeweils gültigen<br />
Fassung für das Treuhandverhältnis sinngemäß.<br />
9. Der Treugeber ist damit einverstanden, dass seine personenund<br />
beteiligungsbezogenen Daten per elektronischer Datenverarbeitung<br />
gespeichert werden, und dass die in die Platzierung<br />
des Eigenkapitals eingebundenen Personen über die Verhältnisse<br />
der Gesellschaft, über seine Beteiligung und über seine<br />
Person informiert werden.<br />
75
TREUHANDVERTRAG<br />
76<br />
§ 2 Aufgaben der Treuhandkommanditistin<br />
1. Die Treuhandkommanditistin hat insbesondere folgende Aufgaben:<br />
a) Annahme der Beitrittserklärungen der Treugeber,<br />
b) Anforderung, Überwachung und ggf. Anmahnung der<br />
Einzahlungen der Treugeber,<br />
c) Abwicklung von Ausschüttungen an die Treugeber,<br />
d) Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von<br />
Gesellschafterversammlungen und -beschlüssen einschließlich<br />
der Versendung von Einladungen und Protokollen,<br />
e) Pflege der Treugeberdaten,<br />
f) Koordination zwischen Gesellschaft, Treugebern und Beirat.<br />
§ 4 Gesellschafterbeschlüsse der Gesellschaft<br />
1. Die Treuhandkommanditistin hat den Treugeber rechtzeitig<br />
von schriftlichen Beschlussfassungen und Gesellschafterversammlungen<br />
der Gesellschaft, über Beschlussgegenstände<br />
und eine etwaige Tagesordnung zu unterrichten und seine<br />
Weisungen einzuholen. § 3 Ziffer 2 bleibt unberührt.<br />
2. Mit der Aufforderung an den Treugeber zur Stimmabgabe<br />
wird die Treuhandkommanditistin dem Treugeber einen<br />
Abstimmungsvorschlag unterbreiten. Sofern die Treuhandkommanditistin<br />
vom Treugeber keine Weisungen rechtzeitig<br />
erhält, ist sie berechtigt, das Stimmrecht für die Beteiligung<br />
des Treugebers entsprechend dem Abstimmungsvorschlag<br />
abzugeben.<br />
3. Die Treuhandkommanditistin ermächtigt den Treugeber, das<br />
Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft<br />
in Höhe seiner Beteiligung selbst auszuüben.<br />
2. Ferner gehören u. a. folgende Tätigkeiten zu den Aufgaben<br />
der Treuhandkommanditistin:<br />
a) Vertretung von Treugebern in Gesellschafterversammlungen<br />
und bei -beschlüssen, sofern diese nicht persönlich<br />
teilnehmen oder abstimmen oder Dritte bevollmächtigen,<br />
§ 5 Informationspflichten<br />
Die Treuhandkommanditistin ist verpflichtet, dem Treugeber über<br />
alle ihr nach § 13 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages gemachten<br />
Mitteilungen der Gesellschaft zeitnah zu unterrichten. Sie wird<br />
dem Treugeber Abschriften der Jahresabschlüsse gemäß § 14 Ziffer<br />
3 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft übersenden.<br />
b) Ermittlung von Sonderbetriebsausgaben und Sonderbetriebseinnahmen<br />
der Treugeber sowie Informationen über<br />
steuerliche Ergebnisanteile der Treugeber.<br />
§ 3 Weisungsrecht<br />
1. Die Treuhandkommanditistin übt die Rechte aus der Kommanditbeteiligung<br />
anteilig entsprechend der Höhe der Beteiligung<br />
des jeweiligen Treugebers nach den Weisungen des Treugebers<br />
aus. Der Treugeber hat das Recht, der Treuhandkommanditistin<br />
schriftliche Weisungen bezüglich der Ausübung des Stimmrechts<br />
aus der Beteiligung zu erteilen. Diese Weisungen müssen<br />
von der Treuhandkommanditistin nicht ausgeführt werden,<br />
wenn dadurch Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der<br />
Gesellschaft verletzt würden.<br />
2. Sofern der Treugeber keine Weisungen erteilt oder sofern in<br />
Eilfällen eine Weisung nicht eingeholt werden kann, entscheidet<br />
die Treuhandkommanditistin nach Maßgabe eines dem<br />
Treugeber unterbreiteten Abstimmungsvorschlages bzw. mit<br />
der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach eigenem<br />
Ermessen.<br />
§ 6 Innenverhältnis Treuhandkommanditistin/Treugeber<br />
1. Im Innenverhältnis ist der Treugeber von der Treuhandkommanditistin<br />
wirtschaftlich so zu stellen, als ob der Treugeber<br />
selbst Kommanditist wäre. Die Treuhandkommanditistin hat<br />
demgemäß dem Treugeber alles herauszugeben, was sie in<br />
Ausübung ihrer Treuhandstellung für ihn erlangt. Auszahlungen<br />
und ein etwaiges Abfindungsguthaben sind demgemäß<br />
unverzüglich an den Treugeber auszukehren. Der Treugeber ist<br />
verpflichtet, die Treuhandkommanditistin von allen Verbindlichkeiten<br />
und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der<br />
treuhänderisch gehaltenen Beteiligung freizuhalten, jedoch<br />
der Höhe nach begrenzt auf den Betrag für den er als eingetragener<br />
Kommanditist haften würde.<br />
2. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, die ihr zustehende<br />
Vergütung gemäß § 9 dieses Vertrages einzubehalten.<br />
§ 7 Übertragung treuhänderisch gehaltener Beteiligungen<br />
1. Der Treugeber ist berechtigt, seine Beteiligung ganz oder teilweise,<br />
jedoch nur in Verbindung mit den Rechten und Pflichten<br />
aus diesem Treuhandvertrag, auf Dritte zu übertragen. Die<br />
Übertragung kann nur mit Wirkung zum Anfang oder zum
TREUHANDVERTRAG<br />
Ende eines Geschäftsjahres der Gesellschaft erfolgen. Der<br />
Treugeber hat seine Übertragungsabsicht der Treuhandkommanditistin<br />
schriftlich unter Angabe von Namen und Anschrift<br />
des in Aussicht genommenen Rechtsnachfolgers anzuzeigen.<br />
Die Treuhandkommanditistin darf in Abstimmung mit der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft ihre<br />
Zustimmung zur Übertragung aus wichtigem Grund verweigern.<br />
Für das Vorliegen eines wichtigen Grundes gilt § 15<br />
Ziffer 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages entsprechend. Die<br />
Zustimmung zur Sicherungsabtretung oder Verpfändung einer<br />
treugeberischen Beteiligung, soweit diese ausschließlich im<br />
Zusammenhang mit der Refinanzierung der Einlage steht,<br />
wird hiermit erteilt.<br />
2. Im Falle von Teilabtretungen können jeweils nur Nominalbeteiligungen<br />
übertragen werden, die durch € 1.000,– teilbar sind<br />
und mindestens € 10.000,– betragen.<br />
3. Im Falle des Todes eines Treugebers wird das Treuhandverhältnis<br />
mit den Erben und/oder Vermächtnisnehmern des Treugebers<br />
fortgesetzt. Werden mehrere Personen Erben oder Vermächtnisnehmer,<br />
können sie ihre Rechte aus dem Treuhandvertrag<br />
nur einheitlich durch einen gemeinsamen Bevollmächtigten<br />
ausüben, der auch zur Entgegennahme von Erklärungen<br />
der Treuhandkommanditistin als ermächtigt gilt. Gemeinsamer<br />
Vertreter kann nur ein Miterbe oder Mitvermächtnisnehmer,<br />
ein anderer Treugeber, ein Testamentsvollstrecker<br />
oder eine von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtete<br />
Person sein. § 17 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages gilt entsprechend.<br />
der Gesellschaft beteiligten Treugebers, sein Stimmrecht selbst<br />
oder durch einen Vertreter auszuüben, bleibt unberührt.<br />
3. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, die treuhänderische<br />
Beteiligung an der Gesellschaft im Ganzen mit allen<br />
Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein verbundenes<br />
Unternehmen zu übertragen. Der Treugeber erteilt hiermit<br />
seine unwiderrufliche Zustimmung zur Übertragung.<br />
4. Nur soweit die Kündigung der Gesellschaft durch die Gesellschafter<br />
nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
der Gesellschaft oder des Gesetzes möglich ist, kann der Treugeber<br />
diesen Treuhandvertrag kündigen. Die Kündigung hat<br />
durch eingeschriebenen Brief an die Treuhandkommanditistin<br />
zu erfolgen und muß spätestens 4 Wochen vor Beginn der<br />
Kündigungsfrist des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft<br />
(§ 18 Ziffer 1) der Treuhandkommanditistin zugehen. Das<br />
Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.<br />
Soweit erforderlich, ist die Treuhandkommanditistin verpflichtet,<br />
ihre treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung<br />
unverzüglich im verhältnismäßigen Umfang zu kündigen.<br />
5. Die Treuhandkommanditistin kann das Treuhandverhältnis mit<br />
einer Frist von 6 Monaten zum Ablauf eines Monats durch eingeschriebenen<br />
und an den Treugeber gerichteten Brief kündigen.<br />
Eine Kündigung durch die Treuhandkommanditistin kann<br />
jedoch frühestens zu dem für eine Kündigung der Gesellschaft<br />
vorgesehenen Termin gemäß § 18 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages<br />
ausgesprochen werden. Das Recht zur außerordentlichen<br />
Kündigung bleibt unberührt.<br />
77<br />
§ 8 Laufzeit/Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />
1. Dieser Treuhandvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />
2. Der Treugeber hat gemäß § 4 Ziffer 7 des Gesellschaftsvertrages<br />
das Recht, sich als Kommanditist mit seiner treuhänderisch<br />
gehaltenen Einlage in das Handelsregister eintragen zu<br />
lassen. In diesem Fall wird das Vertragsverhältnis als Verwaltungstreuhandschaft<br />
fortgeführt, so dass die mit diesem Vertrag<br />
zwischen der Treuhandkommanditistin und dem Treugeber<br />
geregelten Rechte und Pflichten fortgelten, soweit sich<br />
nicht aus der unmittelbaren Beteiligung des Treugebers an der<br />
Gesellschaft zwingend etwas anderes ergibt. Die Treuhandkommanditistin<br />
ist insbesondere bis auf schriftlichen Widerruf<br />
bevollmächtigt, das Stimmrecht des als Kommanditisten eingetragenen<br />
Treugebers bei Gesellschafterversammlungen auszuüben.<br />
Diesbezüglich ist sie jedoch an die Weisungen des<br />
Treugebers gebunden, die die Treuhandkommanditistin<br />
gemäß den Regelungen nach §§ 3 und 4 dieses Vertrages einzuholen<br />
und zu befolgen hat. Das Recht des unmittelbar an<br />
6. Ohne Kündigung endet das Treuhandverhältnis, wenn durch<br />
Gläubiger der Treuhandkommanditistin in deren Kommanditanteil<br />
an der Gesellschaft vollstreckt oder die Eröffnung des<br />
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Treuhandkommanditistin<br />
beantragt wird.<br />
§ 9 Vergütung<br />
1. Die Treuhandkommanditistin erhält ab dem 1. Januar 2007<br />
von der Gesellschaft für ihre Treuhandverwaltung eine jährliche<br />
Vergütung in Höhe von 0,5 % des von ihr verwalteten<br />
Kommanditkapitals zuzüglich etwaig anfallender Umsatzsteuer.<br />
Die Vergütung ist in halbjährlichen Raten jeweils zum<br />
30. Juni und 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres fällig.<br />
Für das Kalenderjahr 2006 erhält die Treuhandkommanditistin<br />
abweichend eine Jahresgebühr in Höhe von 0,25 % des von<br />
ihr verwalteten Kommanditkapitals für die Treuhandverwaltung<br />
zuzüglich etwaig anfallender Umsatzsteuer. Die Vergütung<br />
für das Kalenderjahr 2006 ist zum 31. Dezember 2006<br />
fällig. Das verwaltete Kommanditkapital bestimmt sich aus der
TREUHANDVERTRAG<br />
78<br />
Summe der von der Treuhandkommanditistin gemäß § 4 Ziffer<br />
3, 5 und 6 des Gesellschaftsvertrages für Dritte (Treugeber)<br />
übernommenen Kommanditeinlagen zuzüglich der Kommanditanteile<br />
solcher Kommanditisten, für welche die Treuhandkommanditistin<br />
nur als Verwaltungstreuhänderin tätig ist. Für<br />
die Bemessung der Vergütung der Treuhandkommanditistin ist<br />
das von ihr jeweils zum 30. Juni bzw. 31. Dezember verwaltete<br />
Kommanditkapital maßgeblich. Die Vergütung wird jeweils<br />
nach Ablauf von drei vollen Jahren um 2 % für jedes volle<br />
abgelaufene Geschäftsjahr erhöht.<br />
2. Für die Einrichtung der Treuhandverwaltung erhält die Treuhandkommanditistin<br />
von der Gesellschaft eine pauschale Vergütung<br />
in Höhe von 0,38 % inklusive Umsatzsteuer, des bis<br />
zum 31. Dezember 2006 gemäß § 4 Ziffer 3, 5 und 6 des<br />
Gesellschaftsvertrages eingeworbenen Kommanditkapitals,<br />
(Einschließlich der Kommanditeinlagen nach § 4 Ziffer 2 des<br />
Gesellschaftsvertrages), die spätestens zum 31. Dezember<br />
2006 fällig ist. Sobald die Gesellschaft über ausreichende<br />
Liquidität verfügt, ist sie berechtigt und verpflichtet, die Pauschalvergütung<br />
zu entrichten.<br />
3. Bei Liquidation der Gesellschaft erhält die Treuhandkommanditistin<br />
zum Ausgleich des mit der Liquidation verbundenen<br />
Mehraufwandes die Treuhandgebühr auch für das dem<br />
Beginn der Liquidation folgende Kalenderjahr, auch wenn die<br />
Gesellschaft vor Ablauf dieses Zeitraums beendet wird.<br />
§ 10 Haftung der Treuhandkommanditistin<br />
1. Die Treuhandkommanditistin haftet nicht für den Eintritt der<br />
im Emissionsprospekt dargestellten wirtschaftlichen Ergebnisse<br />
der Beteiligungen und deren Werthaltigkeit.<br />
2. Die Treuhandkommanditistin und ihre Erfüllungsgehilfen haften,<br />
soweit es um den Ersatz von Vermögensschäden geht,<br />
auch für ein Verhalten vor Abschluss des Treuhandvertrages<br />
nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind.<br />
Sofern kein Vorsatz gegeben ist, ist die Haftung der Treuhandkommanditistin<br />
der Höhe nach gegenüber dem einzelnen<br />
Treugeber auf dessen Nominalbeteiligung beschränkt.<br />
3. Etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Treuhandkommanditistin<br />
verjähren innerhalb von zwei Jahren, nachdem der<br />
Treugeber von den haftungsbegründenden Tatsachen Kenntnis<br />
erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen<br />
müssen, spätestens jedoch fünf Jahre nach der Entstehung<br />
des Anspruchs. Ein Schadensersatzanspruch aufgrund vorsätzlicher<br />
Pflichtverletzung der Treuhandkommanditistin verjährt<br />
ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.<br />
§ 11 Sonstige Bestimmungen<br />
1. Der Treugeber ist verpflichtet, Namens- und Adressänderungen<br />
der Treuhandkommanditistin unverzüglich mitzuteilen.<br />
Mitteilungen an den Treugeber gelten mit Ablauf einer Frist<br />
von acht Kalendertagen an die letzte der Treuhandkommanditistin<br />
vom Treugeber mitgeteilte Anschrift als zugegangen.<br />
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag<br />
oder aufgrund dieses Vertrages ergebenden Ansprüche<br />
ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg.<br />
3. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen<br />
und/oder Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich<br />
der Änderung dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.<br />
4. Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Erteilung einer<br />
Handelsregistervollmacht für die Eintragung des Treugebers<br />
als Kommanditist nach § 4 Ziffer 7 des Gesellschaftsvertrages<br />
anfallen oder derjenigen, die durch die Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />
entstehen, trägt der jeweilige Treugeber.<br />
Die Gesellschaft ersetzt der Treuhandkommanditistin die<br />
Kosten, insbesondere Notar- und Handelsregistergebühren,<br />
die durch die Eintragung der Treuhandkommanditistin als<br />
Kommanditist der Gesellschaft und durch die Erhöhung ihrer<br />
Einlage entstehen sowie die Kosten für die Eintragung der<br />
Treugeber als Direktkommanditisten.<br />
4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages<br />
ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar<br />
sein oder werden, wird die Wirksamkeit dieses Vertrages und<br />
seiner übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle<br />
der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen<br />
gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die nach<br />
Form, Inhalt, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten<br />
kommt, was von den Parteien nach dem wirtschaftlichen<br />
Sinn und Zweck der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren<br />
Bestimmung gewollt war. Entsprechendes gilt für<br />
etwaige Lücken in diesem Vertrag.<br />
Hamburg, den 28. Februar 2006<br />
Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
<strong>Maritim</strong>e Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH
HINWEISE FÜR FERNABSATZVERTRÄGE<br />
Hinweise für Fernabsatzverträge<br />
80<br />
Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder<br />
über die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich Finanzdienstleistungen,<br />
die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter<br />
ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (beispielsweise<br />
Briefe, Prospekte, Telefon, Telefax, E-Mail) abgeschlossen<br />
werden. Nach § 312 c BGB in Verbindung mit § 1 BGB-Informationspflichten-Verordnung<br />
sind wir verpflichtet, Ihnen die folgenden Informationen<br />
zur Verfügung zu stellen:<br />
d. Vermittler<br />
Siehe Beitrittserklärung.<br />
Die angegebenen Personen unterliegen der Aufsicht keiner<br />
speziellen Aufsichtsbehörde.<br />
2. Hauptgeschäftstätigkeit des Treuhänders und der Beteiligungsgesellschaft<br />
1. Informationen zum Anbieter und zu anderen mit dem Verbraucher<br />
in Kontakt tretenden gewerblich tätigen Personen<br />
a. Treuhänder<br />
Treuhänder und damit zunächst Vertragspartner der<br />
<strong>Invest</strong>oren ist die <strong>Maritim</strong>e Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH, eingetragen im Handelsregister des<br />
Amtsgerichts Hamburg, HRB 84398, Geschäftsführer:<br />
Matthias J. Brinckman, Hamburg, Karl-Georg von Ferber,<br />
Schwerin,<br />
a. Treuhänderin<br />
Hauptgeschäftstätigkeit der Treuhänderin ist die Übernahme<br />
der Stellung als Treuhandkommanditistin an Beteiligungsgesellschaften<br />
sowie die Verwaltung von Schiffs- und Immobilienbeteiligungen.<br />
b. Beteiligungsgesellschaft<br />
Gegenstand des Unternehmens ist die mittelbare oder unmittelbare<br />
Beteiligung (Erwerb, Verwaltung und Veräußerung) an<br />
Gesellschaften, die Schiffe betreiben, insbesondere an<br />
geschlossenen Schiffsfonds („Zielfonds“)<br />
Zippelhaus 2, 20457 Hamburg.<br />
b. Beteiligungsgesellschaft, Prospektherausgeberin<br />
Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH &<br />
Co. KG eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts<br />
Hamburg, HRA 102616; Komplementärin: Verwaltungsgesellschaft<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> mbH, eingetragen im<br />
Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, HRB 94792;<br />
Geschäftsführer: Matthias J. Brinckman, Hamburg,<br />
Zippelhaus 2, 20457 Hamburg.<br />
c. Projektierung des Beteiligungsangebotes<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,<br />
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg,<br />
HRA 98022; Komplementärin: Verwaltungsgesellschaft<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> mbH, eingetragen im Handelsregister<br />
des Amtsgerichts Hamburg, HRB 94792; Geschäftsführer:<br />
Matthias J. Brinckman, Hamburg,<br />
Zippelhaus 2, 20457 Hamburg.<br />
3. Risikohinweise<br />
Für die umfassende Beurteilung einer Beteiligung ist es erforderlich,<br />
dass der <strong>Invest</strong>or den vollständigen Emissionsprospekt einschließlich<br />
der Angaben über die Risiken auf den Seiten 18 bis 25<br />
sorgfältig und vollständig durchliest. Im Zweifelsfall kann die Einholung<br />
von rechtlichem und steuerlichem Rat erforderlich sein.<br />
4. Merkmale der Beteiligung; Zustandekommen des Vertrages;<br />
Vorbehalte<br />
a. Der <strong>Invest</strong>or erwirbt treuhänderisch gehaltene Anteile an einer<br />
Beteiligungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co.<br />
KG, die ihrerseits Anteile an anderen Beteiligungsgesellschaften<br />
in der Rechtsform von GmbH & Co. KGs, die Eigentümer<br />
oder Betreiber von Schiffen sind, erwirbt, verwaltet und veräußert.<br />
b. Der Vertrag zwischen dem <strong>Invest</strong>or und dem Treuhänder<br />
kommt zustande, wenn der Treuhänder die Annahme des<br />
Beteiligungsangebots des <strong>Invest</strong>ors erklärt. Der <strong>Invest</strong>or verzichtet<br />
auf den Zugang der Annahmeerklärung. Der Treuhänder<br />
ist nicht verpflichtet, das Angebot des <strong>Invest</strong>ors zum Beitritt<br />
anzunehmen.
HINWEISE FÜR FERNABSATZVERTRÄGE<br />
5. Informationen zur Mindestlaufzeit der Beteiligung, Kündigungsmöglichkeiten<br />
a. Ein <strong>Invest</strong>or kann seine Gesellschafterstellung in der<br />
Beteiligungsgesellschaft nach Übertragung der Beteiligung<br />
auf ihn gemäß § 18 des Gesellschaftsvertrages mit<br />
einer Frist von sechs Monaten ordentlich zum Schluss<br />
eines Kalenderjahres kündigen, jedoch erstmals zum<br />
31. Dezember 2019. Entsprechend ist vor Übertragung<br />
der Beteiligung auf den Kommanditisten der Treuhänder<br />
hinsichtlich seiner treuhänderisch gehaltenen Beteiligung<br />
zu einer teilweisen Kündigung berechtigt, wenn<br />
ein über ihn treugeberisch beteiligter <strong>Invest</strong>or zuvor<br />
den Treuhandvertrag gekündigt hat. Ansonsten steht<br />
dem Treuhänder hinsichtlich des treuhänderisch gehaltenen<br />
Anteils kein ordentliches Kündigungsrecht zu.<br />
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem<br />
Grund bleibt unberührt.<br />
b. Ein <strong>Invest</strong>or, der selbst als Kommanditist ins Handelsregister<br />
der Beteiligungsgesellschaft eingetragen ist, hat die<br />
Kündigung durch eingeschriebenen Brief an die Achte<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,<br />
Zippelhaus 2, 20457 Hamburg, zu erklären. Maßgeblich<br />
für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang des<br />
Kündigungsschreibens.<br />
c. Ein <strong>Invest</strong>or, der über den Treuhänder treugeberisch an<br />
der Beteiligungsgesellschaft beteiligt ist, hat die Kündigung<br />
durch eingeschriebenen Brief an die <strong>Maritim</strong>e Treuhand-<br />
und Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Zippelhaus<br />
2, 20457 Hamburg zu erklären. Die Kündigung<br />
muß dem Treuhänder spätestens vier Wochen vor Beginn<br />
der Kündigungsfrist des § 18 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Beteiligungsgesellschaft zugehen. Maßgeblich<br />
für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang<br />
des Kündigungsschreibens.<br />
d. <strong>Invest</strong>oren, die selbst als Kommanditisten ins Handelsregister<br />
der Beteiligungsgesellschaft eingetragen sind, können<br />
aus wichtigem Grund, insbesondere bei Nichtleistung ihrer<br />
Kommanditeinlage gemäß § 4 Ziffer 9 des Gesellschaftsvertrages,<br />
aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Gleiches<br />
gilt für den Treuhänder hinsichtlich seiner jeweils treuhänderisch<br />
gehaltenen Beteiligung.<br />
e. Der Treuhandvertrag wird nach einer Übertragung der<br />
Beteiligung auf den <strong>Invest</strong>or gemäß § 8 Ziffer 2 des Treuhandvertrages<br />
als Verwaltungstreuhand fortgeführt.<br />
Dieser kann vom <strong>Invest</strong>or nur zusammen mit der Beteiligung<br />
an der Gesellschaft schriftlich gekündigt werden.<br />
Hiervon unberührt bleibt die Kündigung aus wichtigem<br />
Grund.<br />
6. Beteiligungsbetrag<br />
Die vom <strong>Invest</strong>or zu zahlende Gesamtsumme ist abhängig von<br />
der Höhe, mit der sich der <strong>Invest</strong>or an der Beteiligungsgesellschaft<br />
beteiligen möchte (Kommanditeinlage). Zusätzlich zu der individuell<br />
vom <strong>Invest</strong>or gezeichneten Beteiligungssumme hat der<br />
<strong>Invest</strong>or ein Agio in Höhe von 3 % gemäß Beitrittserklärung zu<br />
entrichten. Im Übrigen fallen lediglich übliche Überweisungssowie<br />
Porto- und Telefongebühren für die Kommunikation an.<br />
Für die mögliche Umwandlung seiner Beteiligung als Treugeber in<br />
eine direkte Beteiligung muss der <strong>Invest</strong>or die Kosten (ca. 1‰ der<br />
Beteiligung für die notarielle Beglaubigung seiner Handelsregistervollmacht)<br />
tragen. Für den Erwerb und die Verwaltung der<br />
Beteiligung fallen keine weiteren Kosten an. Bei einer Veräußerung<br />
der Beteiligung entstehen seitens der Gesellschaft oder des<br />
Treuhänders keine gesonderten Kosten. Der Veräußerer hat gegebenenfalls<br />
gewerbesteuerliche Nachteile zu erstatten. Schaltet<br />
der <strong>Invest</strong>or bei Veräußerung der Beteiligung Dritte, z. B. Makler,<br />
ein, können dort weitere Kosten anfallen. Eventuell anfallende<br />
Kosten können für den <strong>Invest</strong>or für die Löschung aus dem Handelsregister<br />
sowie für eine ggf. anfallende Vorfälligkeitsentschädigung<br />
bei einer etwaigen persönlichen Anteilsfinanzierung entstehen.<br />
Die Mindestbeteiligung beträgt € 20.000,–. Hinzu kommt<br />
ein vom <strong>Invest</strong>or zu zahlendes Agio gemäß Beitrittserklärung.<br />
Beteiligungen müssen durch € 1.000,– ohne Rest teilbar sein.<br />
Einzelheiten hierzu findet der <strong>Invest</strong>or in diesem Emissionsprospekt,<br />
u. a. auf Seite 53. Der Beteiligungsbetrag (Pflichteinlage)<br />
zzgl. Agio muss als Bareinlage in Euro zu den in der Beitrittserklärung<br />
angegebenen Terminen auf das Einzahlungskonto eingezahlt<br />
werden.<br />
7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sprachen<br />
Die Beteiligungsgesellschaft und sämtliche Verträge einschließlich<br />
des Treuhandvertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland. Dies gilt auch für alle vorvertraglichen Rechtsbeziehungen<br />
zwischen den Beteiligten, insbesondere zwischen dem<br />
<strong>Invest</strong>or und dem Treuhänder. Als Gerichtsstand ist in sämtlichen<br />
Verträgen Hamburg vereinbart. Der Emissionsprospekt einschließlich<br />
der darin enthaltenen wesentlichen Verträge ist in deutscher<br />
Sprache verfasst.<br />
Die Kommunikation zwischen der Gesellschaft, dem Treuhänder<br />
und dem <strong>Invest</strong>or erfolgt in deutscher Sprache.<br />
81
HINWEISE FÜR FERNABSATZVERTRÄGE<br />
8. Widerrufsrecht<br />
Der <strong>Invest</strong>or kann seine Beteiligung nach Maßgabe der in<br />
der Beitrittserklärung separat abgedruckten und besonders<br />
hervorgehobenen Widerrufsbelehrung widerrufen.<br />
9. Informationen zu etwaigen Rechtsbehelfen und das Bestehen<br />
von Garantiefonds<br />
82<br />
a. Außergerichtliche Schlichtungsstelle<br />
Die Möglichkeit zum Anrufen einer außergerichtlichen<br />
Schlichtungsstelle ist vertraglich nicht vorgesehen. Soweit der<br />
<strong>Invest</strong>or die Beteiligung im Wege des Fernabsatzes erworben<br />
hat, kann er bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften<br />
des BGB betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen<br />
einschließlich damit zusammenhängender<br />
Streitigkeiten aus der Anwendung des § 676 h BGB die bei der<br />
Deutschen Bundesbank, Postfach 111232, 60047 Frankfurt<br />
am Main, Telefon: 069 2388-1907/ 1906, Fax 069 2388-<br />
1919, eingerichtete Schlichtungsstelle anrufen. Die Beschwerde<br />
ist schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhaltes<br />
und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde<br />
erforderlichen Unterlagen zu erheben. Der <strong>Invest</strong>or<br />
(Beschwerdeführer) hat zu versichern, dass er in der Streitigkeit<br />
noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine<br />
Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen hat und<br />
auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Beschwerdegegner<br />
abgeschlossen hat. Im Übrigen gilt die Schlichtungsstellenverfahrensverordnung.<br />
b. Garantiefonds<br />
Ein Garantiefonds, wie beispielsweise der Einlagensicherungsfonds<br />
des Bundesverbandes deutscher Banken, steht für<br />
Beteiligungsangebote wie dem vorliegenden nicht zur Verfügung.
BESONDERE ANGABEN<br />
Besondere Angaben nach VermVerkProspV<br />
Dieser Verkaufsprospekt unterliegt der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
vom 16. Dezember 2004 (VermVerkProspV). Die nachstehenden<br />
besonderen Angaben sind zur Erfüllung der Pflichten nach<br />
der VermVerkProspV erforderlich.<br />
§ 4 Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV<br />
Der Anbieter und der Emittent übernehmen keine Zahlungen von<br />
Steuern für den <strong>Invest</strong>or.<br />
§ 4 Satz 1 Nr. 7 VermVerkProspV<br />
Das Angebot wird bei Vollplatzierung, spätestens zum 31. Dezember<br />
2006 geschlossen. Eine Kürzung der Zeichnungssumme ist<br />
nicht vorgesehen.<br />
§ 4 Satz 1 Nr. 8 VermVerkProspV<br />
Das Angebot wird nur in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen.<br />
Ein Vertrieb in anderen Staaten ist nicht geplant. Es kann<br />
allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass auch Personen mit<br />
Wohnsitz in anderen Staaten Beteiligungen erwerben.<br />
§ 6 Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV<br />
Zum Tag der Aufstellung dieses Verkaufsprospekts sind nur die<br />
Gründungsgesellschafter an der Beteiligungsgesellschaft beteiligt.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft hat bisher keine Wertpapiere<br />
oder Vermögensanlagen im Sinne des § 8 f Abs. 1 VerkProspG<br />
ausgegeben.<br />
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV<br />
Die Gründungsgesellschafter sind nicht an Unternehmen beteiligt,<br />
die der Gesellschaft Fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />
§ 7 Abs. 2 Nr. 3 VermVerkProspV<br />
Die Gründungsgesellschafterin <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG hat die Projektierung sowie die Koordination<br />
des Vertriebes des Beteiligungsangebotes im Rahmen eines<br />
Geschäftsbesorgungsvertrages übernommen. Die <strong>Maritim</strong>e Treuhand-<br />
und Verwaltungsgesellschaft mbH hat die treuhänderische<br />
Verwaltung des Eigenkapitals, die laufende Information der Anleger<br />
im Rahmen eines Treuhandvertrages übernommen. Das Portfoliomanagement<br />
wird seitens der <strong>Maritim</strong>e Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft,<br />
mbH im Zuge eines gesonderten Geschäftsbesorgungsvertrages<br />
übernommen. Die Gründungsgesellschafter<br />
sind im Übrigen nicht an Unternehmen beteiligt, die<br />
nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang<br />
mit der Herstellung des Anlageobjektes übernommen<br />
haben.<br />
§ 8 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV<br />
Die Beteiligungsgesellschaft ist von Patenten und Lizenzen oder<br />
neuen Herstellungsverfahren nicht abhängig. Von wesentlicher<br />
Bedeutung für die Geschäftstätigkeit und die Ertragslage der<br />
Beteiligungsgesellschaft sind lediglich die Kaufverträge über die<br />
Zweitmarktbeteiligungen, die Entwicklungen der Auszahlungen<br />
und Veräußerungserlöse der Zielfondsgesellschaften.<br />
83<br />
§ 6 Satz 2 und 3 VermVerkProspV<br />
Da die Beteiligungsgesellschaft keine Aktiengesellschaft oder<br />
Kommanditgesellschaft auf Aktien ist, entfallen die Pflichtangaben<br />
zu diesem Punkt.<br />
§ 8 Abs. 1 Nr. 3 VermVerkProspV<br />
Gerichts- oder Schiedsverfahren, die Einfluss auf die wirtschaftliche<br />
Lage der Beteiligungsgesellschaft haben könnten, sind nicht<br />
bekannt.<br />
§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VermVerkProspV<br />
Außer den auf Seiten 44 und 45 dieses Verkaufsprospektes<br />
genannten Vergütungen stehen den Gründungsgesellschaftern<br />
keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige<br />
Bezüge, insbesondere der Gehälter, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />
jeder Art zu.<br />
§ 7 Abs. 2 Nr. 1 VermVerkProspV<br />
Die Gründungsgesellschafterin <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG koordiniert den Vertrieb des Beteiligungsangebotes.<br />
Die Gründungsgesellschafter sind im Übrigen<br />
nicht an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb des<br />
Angebotes beauftragt sind.<br />
§ 8 Abs. 1 Nr. 4 VermVerkProspV<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe sind noch keine Beteiligungen<br />
erworben worden, und es wurden auch sonst keine laufenden<br />
<strong>Invest</strong>itionen getätigt.<br />
§ 8 Abs. 2 VermVerkProspV<br />
Außergewöhnliche Ereignisse, die Einfluss auf die Tätigkeit oder<br />
die wirtschaftliche Lage der Beteiligungsgesellschaft haben könnten,<br />
sind nicht bekannt.<br />
§ 9 Abs. 1 VermVerkProspV<br />
Die gesamten Nettoeinnahmen werden für den Erwerb von<br />
geeigneten Beteiligungen an Gesellschaften verwendet, die Schiffe<br />
betreiben, insbesondere für den Erwerb von Zweitmarktbetei-
BESONDERE ANGABEN<br />
ligungen an Schiffsfonds. Für sonstige Zwecke werden die Nettoeinnahmen<br />
nicht genutzt. Die Nettoeinnahmen reichen für die<br />
Realisierung der Anlageziele aus.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV<br />
Der Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaften und<br />
dem Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
stand und steht weder das Eigentum am Anlageobjekt noch eine<br />
sonstige dingliche Berechtigung zu.<br />
§ 11 Satz 1 VermVerkProspV<br />
Anschrift des Abschlußprüfers:<br />
Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rothenbaumchaussee<br />
78, 20148 Hamburg<br />
§ 12 Abs. 1 Nr. 1 VermVerkProspV<br />
Der Alleingeschäftsführer Matthias J. Brinckman übernimmt die<br />
Geschäftsführung der Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft.<br />
Eine Aufteilung in Funktionsbereiche erfolgt nicht.<br />
84<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 3 VermVerkProspV<br />
Es bestehen keine nicht nur unerheblichen dinglichen Belastungen<br />
des Anlageobjektes.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 4 VermVerkProspV<br />
Rechtliche und tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />
des Anlageobjektes, insbesondere im Hinblick auf<br />
das Anlageziel, bestehen nicht.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 5 VermVerkProspV<br />
Behördliche Genehmigungen sind für den Erwerb von Beteiligungen<br />
an Gesellschaften, die Schiffe betreiben, nicht erforderlich.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 6 und Nr. 8 VermVerkProspV<br />
Die Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
hat mit der <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
am 28. Februar 2006 einen Geschäftsbesorgungsvertrag und mit<br />
der Martime <strong>Invest</strong> Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft am<br />
28. Februar 2006 einen Vertrag über die Portfolioverwaltung<br />
abgeschlossen. Darüber hinaus sind keine weiteren Verträge über<br />
die Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjektes oder<br />
wesentlicher Teile davon geschlossen worden, und es werden keine<br />
nicht nur geringfügigen Lieferungen und Leistungen durch<br />
Personen erbracht, die nach §§ 3, 7 oder 12 VermVerkProspV zu<br />
nennen sind.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 7 VermVerkProspV<br />
Die Portfoliostruktur von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> wird durch die Gesellschafter<br />
der Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH &<br />
Co. KG nach Schließung des Angebots festgelegt. Daher liegt<br />
noch kein Anlageobjekt vor. Insofern kann auch kein Bewertungsgutachten<br />
erstellt werden.<br />
§ 12 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV<br />
Der Geschäftsführer der Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft<br />
hat im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr keinerlei<br />
Vergütung erhalten.<br />
§ 12 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VermVerkProspV<br />
Der Geschäftsführer der Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft<br />
ist nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der<br />
angebotenen Vermögensanlagen betraut sind oder der Beteiligungsgesellschaft<br />
Fremdkapital zur Verfügung stellen. Der<br />
Geschäftsführer der Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft<br />
ist als Geschäftsführer auch für die <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG tätig. Diese erbringt im Rahmen eines<br />
Geschäftsbesorgungsvertrages die Projektierung des Beteiligungsangebotes<br />
sowie die Koordination des Vertriebs.<br />
§ 12 Abs. 4 VermVerkProspV<br />
Über die als Prospektverantwortliche zeichnende <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong><br />
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hinaus gibt es keine Personen,<br />
die die Herausgabe oder den Inhalt des Prospektes oder<br />
die Abgabe oder den Inhalt des Angebotes wesentlich beeinflußt<br />
haben.<br />
§ 14 VermVerkProspV<br />
Eine Gewährleistung der Verzinsung oder der Rückzahlung der<br />
Einlage gegenüber dem <strong>Invest</strong>or durch juristische Personen oder<br />
Gesellschaften ist nicht übernommen worden.<br />
§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VermVerkProspV<br />
Es wurde seitens der Beteiligungsgesellschaft seit Aufstellung des<br />
Jahresabschlusses vom 31.Dezember 2005 keine Zwischenübersicht<br />
veröffentlicht.<br />
§ 10 Abs. 2 Satz 1 HS. 1 VermVerkProspV<br />
Der Emittent ist nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses<br />
verpflichtet. Daher ist dieser nicht in den Verkaufsprospekt mit<br />
aufzunehmen.
MARITIM INVEST <strong>VIII</strong><br />
Beitrittserklärung<br />
Original für die Treuhänderin<br />
Bearbeitungsvermerk (nicht vom Zeichner auszufüllen)<br />
Register-Nr.<br />
Vertriebspartner<br />
Vermittler (vom Vermittler auszufüllen)<br />
Name,Vorname bzw. Firma:<br />
Straße:<br />
Bei Firmen Vertretungsberechtigter:<br />
PLZ/Ort:<br />
Beitrittserklärung zu einer treuhänderisch von der <strong>Maritim</strong>e Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH gehaltenen Kommanditbeteiligung an der Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong><br />
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg.<br />
Ich, der/die Unterzeichnende<br />
Name:<br />
Straße:<br />
Telefon:<br />
Finanzamt:<br />
Ausschüttung auf Konto-Nr.:<br />
Vorname:<br />
PLZ/Wohnort:<br />
Geburtsdatum:<br />
Steuernummer:<br />
BLZ:<br />
Name der Bank, Ort:<br />
beauftrage hiermit die <strong>Maritim</strong>e Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH als Treuhänderin, für mich eine Kommanditbeteiligung an der Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG in Höhe von:<br />
Datum der Erstellung: 28. Februar 2006<br />
€ in Worten: Euro – zzgl. 3 % Agio zu erwerben.<br />
Ich beauftrage hiermit die <strong>Maritim</strong>e Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH als Treuhänderin, die erworbenen Rechte zu den Bestimmungen des Treuhandvertrages vom<br />
28. Februar 2006 für mich zu verwalten.Treuhand- und Gesellschaftsvertrag sind Bestandteil dieser Beitrittserklärung, deren Inhalt ich für mich als verbindlich anerkenne.<br />
Die Einzahlung der Kommanditbeteiligung zzgl. Agio (in Prozent des Kommanditkapitals) ist wie folgt an die Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG auf<br />
deren Mittelverwendungskontrollkonto Nr. 6 432 116 bei der Commerzbank AG, Hamburg, BLZ 200 400 00 zu leisten:<br />
• nach Annahme 40 % + Agio • am 01.02.2007 30 % • am 01.07.2007 30 %<br />
Etwaige Änderungen der in dieser Beitrittserklärung enthaltenen Angaben werde ich der Gesellschaft unverzüglich mitteilen. Ich bestätige, dass mein Beitritt vorbehaltlos und ausschließlich<br />
aufgrund der Prospektangaben und der o. g.Verträge erfolgt und keine hiervon abweichenden oder darüber hinausgehenden Erklärungen oder Zusicherungen abgegeben<br />
worden sind.<br />
Ich bin damit einverstanden, dass die mitgeteilten persönlichen Daten über eine EDV-Anlage gespeichert werden. Sie werden ausschließlich zur Verwaltung der Kommanditbeteiligung<br />
und zu meiner Betreuung verwendet.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift des Zeichners<br />
✗<br />
Vorstehender Auftrag wird angenommen:<br />
Hamburg, den /<br />
<strong>Maritim</strong>e Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
Widerrufsrecht<br />
Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. durch Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt<br />
frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an die <strong>Maritim</strong>e Treuhand- und<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH, Zippelhaus 2, 20457 Hamburg, zu richten. Der Widerruf wirkt auch gegenüber der Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG.<br />
Widerrufsfolgen<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die ggf. gezogenen Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie<br />
uns die Beteiligung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf.Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie<br />
die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von<br />
30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufsbelehrung erfüllen.<br />
Besonderheiten bei Fernabsatzgeschäften<br />
Bei Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Brief, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet) abgeschlossen werden (Fernabsatzgeschäfte),<br />
beginnt die Frist zum Widerruf nicht vor dem Tag der Annahme der Beitrittserklärung durch die <strong>Maritim</strong>e Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH. Ihr Widerrufsrecht<br />
erlischt jedoch vorzeitig, wenn der mit der Beitrittserklärung erteilte Auftrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.<br />
„Ende der Widerrufsbelehrung“<br />
Empfangsbestätigung<br />
Ich bestätige, den Prospekt vom 28. Februar 2006 einschließlich je einer Ausfertigung des Treuhandvertrages und des Gesellschaftsvertrages der Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG, Hamburg, die Hinweise für Fernabsatzverträge sowie die Informationen zur Identität und ladungsfähigen Anschrift meines Vermittlers erhalten zu haben.<br />
Weiterhin bestätige ich, dass ich vor Unterzeichnung meiner Beitrittserklärung ausreichend Gelegenheit hatte, diese Unterlagen sowie die vorstehende Widerrufsbelehrung zur<br />
Kenntnis zu nehmen.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift des Zeichners ✗
MARITIM INVEST <strong>VIII</strong><br />
Beitrittserklärung<br />
Ausfertigung für den Vermittler<br />
Bearbeitungsvermerk (nicht vom Zeichner auszufüllen)<br />
Register-Nr.<br />
Vertriebspartner<br />
Vermittler (vom Vermittler auszufüllen)<br />
Name,Vorname bzw. Firma:<br />
Straße:<br />
Bei Firmen Vertretungsberechtigter:<br />
PLZ/Ort:<br />
Beitrittserklärung zu einer treuhänderisch von der <strong>Maritim</strong>e Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH gehaltenen Kommanditbeteiligung an der Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong><br />
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg.<br />
Ich, der/die Unterzeichnende<br />
Name:<br />
Straße:<br />
Telefon:<br />
Finanzamt:<br />
Ausschüttung auf Konto-Nr.:<br />
Vorname:<br />
PLZ/Wohnort:<br />
Geburtsdatum:<br />
Steuernummer:<br />
BLZ:<br />
Name der Bank, Ort:<br />
beauftrage hiermit die <strong>Maritim</strong>e Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH als Treuhänderin, für mich eine Kommanditbeteiligung an der Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG in Höhe von:<br />
Datum der Erstellung: 28. Februar 2006<br />
€ in Worten: Euro – zzgl. 3 % Agio zu erwerben.<br />
Ich beauftrage hiermit die <strong>Maritim</strong>e Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH als Treuhänderin, die erworbenen Rechte zu den Bestimmungen des Treuhandvertrages vom<br />
28. Februar 2006 für mich zu verwalten.Treuhand- und Gesellschaftsvertrag sind Bestandteil dieser Beitrittserklärung, deren Inhalt ich für mich als verbindlich anerkenne.<br />
Die Einzahlung der Kommanditbeteiligung zzgl. Agio (in Prozent des Kommanditkapitals) ist wie folgt an die Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG auf<br />
deren Mittelverwendungskontrollkonto Nr. 6 432 116 bei der Commerzbank AG, Hamburg, BLZ 200 400 00 zu leisten:<br />
• nach Annahme 40 % + Agio • am 01.02.2007 30 % • am 01.07.2007 30 %<br />
Etwaige Änderungen der in dieser Beitrittserklärung enthaltenen Angaben werde ich der Gesellschaft unverzüglich mitteilen. Ich bestätige, dass mein Beitritt vorbehaltlos und ausschließlich<br />
aufgrund der Prospektangaben und der o. g.Verträge erfolgt und keine hiervon abweichenden oder darüber hinausgehenden Erklärungen oder Zusicherungen abgegeben<br />
worden sind.<br />
Ich bin damit einverstanden, dass die mitgeteilten persönlichen Daten über eine EDV-Anlage gespeichert werden. Sie werden ausschließlich zur Verwaltung der Kommanditbeteiligung<br />
und zu meiner Betreuung verwendet.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift des Zeichners<br />
✗<br />
Vorstehender Auftrag wird angenommen:<br />
Hamburg, den /<br />
<strong>Maritim</strong>e Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
Widerrufsrecht<br />
Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. durch Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt<br />
frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an die <strong>Maritim</strong>e Treuhand- und<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH, Zippelhaus 2, 20457 Hamburg, zu richten. Der Widerruf wirkt auch gegenüber der Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG.<br />
Widerrufsfolgen<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die ggf. gezogenen Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie<br />
uns die Beteiligung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf.Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie<br />
die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von<br />
30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufsbelehrung erfüllen.<br />
Besonderheiten bei Fernabsatzgeschäften<br />
Bei Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Brief, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet) abgeschlossen werden (Fernabsatzgeschäfte),<br />
beginnt die Frist zum Widerruf nicht vor dem Tag der Annahme der Beitrittserklärung durch die <strong>Maritim</strong>e Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH. Ihr Widerrufsrecht<br />
erlischt jedoch vorzeitig, wenn der mit der Beitrittserklärung erteilte Auftrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.<br />
„Ende der Widerrufsbelehrung“<br />
Empfangsbestätigung<br />
Ich bestätige, den Prospekt vom 28. Februar 2006 einschließlich je einer Ausfertigung des Treuhandvertrages und des Gesellschaftsvertrages der Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG, Hamburg, die Hinweise für Fernabsatzverträge sowie die Informationen zur Identität und ladungsfähigen Anschrift meines Vermittlers erhalten zu haben.<br />
Weiterhin bestätige ich, dass ich vor Unterzeichnung meiner Beitrittserklärung ausreichend Gelegenheit hatte, diese Unterlagen sowie die vorstehende Widerrufsbelehrung zur<br />
Kenntnis zu nehmen.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift des Zeichners ✗
MARITIM INVEST <strong>VIII</strong><br />
Beitrittserklärung<br />
Ausfertigung für den Auftraggeber<br />
Bearbeitungsvermerk (nicht vom Zeichner auszufüllen)<br />
Register-Nr.<br />
Vertriebspartner<br />
Vermittler (vom Vermittler auszufüllen)<br />
Name,Vorname bzw. Firma:<br />
Straße:<br />
Bei Firmen Vertretungsberechtigter:<br />
PLZ/Ort:<br />
Beitrittserklärung zu einer treuhänderisch von der <strong>Maritim</strong>e Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH gehaltenen Kommanditbeteiligung an der Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong><br />
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg.<br />
Ich, der/die Unterzeichnende<br />
Name:<br />
Straße:<br />
Telefon:<br />
Finanzamt:<br />
Ausschüttung auf Konto-Nr.:<br />
Vorname:<br />
PLZ/Wohnort:<br />
Geburtsdatum:<br />
Steuernummer:<br />
BLZ:<br />
Name der Bank, Ort:<br />
beauftrage hiermit die <strong>Maritim</strong>e Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH als Treuhänderin, für mich eine Kommanditbeteiligung an der Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG in Höhe von:<br />
Datum der Erstellung: 28. Februar 2006<br />
€ in Worten: Euro – zzgl. 3 % Agio zu erwerben.<br />
Ich beauftrage hiermit die <strong>Maritim</strong>e Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH als Treuhänderin, die erworbenen Rechte zu den Bestimmungen des Treuhandvertrages vom<br />
28. Februar 2006 für mich zu verwalten.Treuhand- und Gesellschaftsvertrag sind Bestandteil dieser Beitrittserklärung, deren Inhalt ich für mich als verbindlich anerkenne.<br />
Die Einzahlung der Kommanditbeteiligung zzgl. Agio (in Prozent des Kommanditkapitals) ist wie folgt an die Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG auf<br />
deren Mittelverwendungskontrollkonto Nr. 6 432 116 bei der Commerzbank AG, Hamburg, BLZ 200 400 00 zu leisten:<br />
• nach Annahme 40 % + Agio • am 01.02.2007 30 % • am 01.07.2007 30 %<br />
Etwaige Änderungen der in dieser Beitrittserklärung enthaltenen Angaben werde ich der Gesellschaft unverzüglich mitteilen. Ich bestätige, dass mein Beitritt vorbehaltlos und ausschließlich<br />
aufgrund der Prospektangaben und der o. g.Verträge erfolgt und keine hiervon abweichenden oder darüber hinausgehenden Erklärungen oder Zusicherungen abgegeben<br />
worden sind.<br />
Ich bin damit einverstanden, dass die mitgeteilten persönlichen Daten über eine EDV-Anlage gespeichert werden. Sie werden ausschließlich zur Verwaltung der Kommanditbeteiligung<br />
und zu meiner Betreuung verwendet.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift des Zeichners<br />
✗<br />
Vorstehender Auftrag wird angenommen:<br />
Hamburg, den /<br />
<strong>Maritim</strong>e Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
Widerrufsrecht<br />
Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. durch Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt<br />
frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an die <strong>Maritim</strong>e Treuhand- und<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH, Zippelhaus 2, 20457 Hamburg, zu richten. Der Widerruf wirkt auch gegenüber der Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG.<br />
Widerrufsfolgen<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die ggf. gezogenen Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie<br />
uns die Beteiligung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf.Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie<br />
die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von<br />
30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufsbelehrung erfüllen.<br />
Besonderheiten bei Fernabsatzgeschäften<br />
Bei Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Brief, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet) abgeschlossen werden (Fernabsatzgeschäfte),<br />
beginnt die Frist zum Widerruf nicht vor dem Tag der Annahme der Beitrittserklärung durch die <strong>Maritim</strong>e Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH. Ihr Widerrufsrecht<br />
erlischt jedoch vorzeitig, wenn der mit der Beitrittserklärung erteilte Auftrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.<br />
„Ende der Widerrufsbelehrung“<br />
Empfangsbestätigung<br />
Ich bestätige, den Prospekt vom 28. Februar 2006 einschließlich je einer Ausfertigung des Treuhandvertrages und des Gesellschaftsvertrages der Achte <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG, Hamburg, die Hinweise für Fernabsatzverträge sowie die Informationen zur Identität und ladungsfähigen Anschrift meines Vermittlers erhalten zu haben.<br />
Weiterhin bestätige ich, dass ich vor Unterzeichnung meiner Beitrittserklärung ausreichend Gelegenheit hatte, diese Unterlagen sowie die vorstehende Widerrufsbelehrung zur<br />
Kenntnis zu nehmen.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift des Zeichners ✗
www.sop-hamburg.de<br />
<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
Katharinenhof · Zippelhaus 2 · 20457 Hamburg<br />
Telefon: 040-429 329-0 · Telefax: 040-429 329-99<br />
info@maritim-invest.de · www.maritim-invest.de