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Maritim Invest VIII

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MARITIM INVEST <strong>VIII</strong><br />

19<br />

Blind Pool/<strong>Invest</strong>ition<br />

Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung ist der<br />

Ankauf der Zweitmarktbeteiligungen durch<br />

<strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> noch nicht erfolgt. Es ist<br />

vorgesehen, sich an Fonds renommierter<br />

Emissionshäuser zu beteiligen. Die Entscheidung<br />

über die Portfoliostruktur treffen die<br />

<strong>Invest</strong>oren von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> direkt im<br />

Rahmen einer Gesellschafterversammlung<br />

auf Vorschlag der Geschäftsführung. Gleiches<br />

gilt für <strong>Invest</strong>itionen von Eigenmitteln in<br />

andere lukrativ erscheinende Schiffsinvestitionen<br />

(z. B. Private Placements, Direktbeteiligungen<br />

etc.).<br />

Es besteht die Möglichkeit von Fehleinschätzungen<br />

und -entscheidungen, welche zu<br />

Lasten der geplanten Ergebnisse gingen.<br />

Auch sind die Anzahl der Zweitmarktbeteiligungen<br />

und das jeweilige Kapitalvolumen<br />

zum Zeitpunkt der Prospekterstellung nicht<br />

bekannt, was Auswirkungen auf die Risikostreuung<br />

und das Fondsvolumen der Beteiligungsgesellschaft<br />

haben kann.<br />

Die in der <strong>Invest</strong>itionsplanung genannten<br />

Aufwandspositionen basieren im Wesentlichen<br />

auf abgeschlossenen Verträgen. Sofern<br />

die kalkulierten Kosten der <strong>Invest</strong>itionsphase<br />

(z. B. Beratungskosten) überschritten werden,<br />

würden sich die Liquiditätsreserven entsprechend<br />

verringern.<br />

Beteiligte Partner<br />

Die Qualitätskriterien der Anlagestrategie<br />

sollen sicherstellen, dass das Portfolio aus<br />

Anteilen an Schiffsgesellschaften renommierter<br />

Emissionshäuser besteht. Ungeachtet dessen<br />

trägt die Beteiligungsgesellschaft das Risiko<br />

von Insolvenz, Betrug oder sonstiger negativer<br />

Auswirkungen beteiligter Parteien. Trotz<br />

sorgfältiger Auswahl der beteiligten Vertragspartner<br />

und Mitwirkenden kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass es während der<br />

Fondslaufzeit zu Auseinandersetzungen, Vertragsbrüchen<br />

bzw. -verletzungen und/oder<br />

Ausfällen von wichtigen Vertragspartnern<br />

kommt.<br />

Sollte es durch den Ausfall von Vertragspartnern<br />

notwendig sein, neue Dienstleister zu<br />

beauftragen, können dadurch eventuell höhere<br />

Aufwendungen entstehen, die Einfluss auf<br />

den geplanten Mittelrückfluss hätten.

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