Maritim Invest VIII
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MARITIM INVEST <strong>VIII</strong><br />
der Finanzverwaltung nicht für eine Beteiligung,<br />
die von einem Treuhänder treuhänderisch<br />
gehalten wird. Sollte der Erbfall eintreten,<br />
bevor der Anleger sich unmittelbar als<br />
Kommanditist an der Gesellschaft beteiligt,<br />
kann sich hieraus eine erhöhte steuerliche<br />
Belastung ergeben. Dies gilt entsprechend bei<br />
Schenkungen.<br />
Steuerlicher Vorbehalt<br />
Die in dem Prospekt enthaltenen steuerlichen<br />
Aspekte setzen neben der planmäßigen Realisierung<br />
der <strong>Invest</strong>ition auch den Planungen entsprechende<br />
Schiffsbetriebe der Schiffsgesellschaften<br />
voraus. Die abschließende Würdigung<br />
der steuerlich relevanten Sachverhalte wird erst<br />
im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung<br />
(Betriebsprüfung) erfolgen. Abweichungen von<br />
den Prospektaussagen sind darüber hinaus<br />
nicht nur unter dem Gesichtspunkt von Gesetzesänderungen<br />
denkbar, sondern können auch<br />
im Hinblick auf Änderungen in der Rechtsprechung<br />
und einem Wandel in der Beurteilung<br />
durch die Finanzverwaltung nicht ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Zusammenfassung<br />
Wesentliche Risiken dieses Beteiligungsangebotes<br />
ergeben sich insbesondere aus:<br />
der Höhe der Ankaufspreise der Zweitmarktbeteiligungen<br />
der Höhe der Chartererlöse<br />
der Höhe der Betriebskosten<br />
der Höhe der Zinsaufwendungen<br />
der Höhe und dem Zeitpunkt der späteren<br />
Verkaufserlöse der Schiffe/Beteiligungen<br />
dem Kurs des US-Dollar, des japanischen<br />
Yen und des Schweizer Franken<br />
Die Planungen dieses Prospektes basieren<br />
auf Prognosen, die auf Erfahrungen und<br />
Erwartungen beruhen. Es kann zu zahlreichen<br />
Abweichungen kommen, die das<br />
Ergebnis dieser <strong>Invest</strong>ition negativ beeinflussen<br />
können. Die in diesem Kapitel dargestellten<br />
Risiken sind grundsätzlich<br />
prognosegefährdend, d. h. es kann nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass bei Verwirklichung<br />
eines Risikos die betreffenden<br />
Prognosen nicht eintreten. Kumulieren<br />
sich mehrere Risiken, kann darüber<br />
hinaus auch die wirtschaftliche Substanz<br />
der Beteiligung angegriffen werden (anlagegefährdende<br />
Risiken). Zu den potenziell<br />
anlagegefährdenden Risiken zählen, auch<br />
wenn sie nicht kumuliert auftreten, insbesondere<br />
die Chartereinnahmen, der wirtschaftliche<br />
Ausfall wesentlicher Vertragspartner,<br />
nicht versicherte Schadensfälle<br />
sowie eine etwaige Fremdfinanzierung<br />
der Beteiligung. Auch die übrigen prognosegefährdenden<br />
Risiken können bei extremen<br />
Veränderungen der wirtschaftlichen<br />
Ausgangsbedingungen anlagegefährdend<br />
werden. Dies kann zu einem Totalverlust<br />
des eingezahlten Kapitals führen.<br />
Eine Gefährdung des Privatvermögens des<br />
<strong>Invest</strong>ors über den Totalverlust hinaus<br />
(sogenanntes anlegergefährdendes Risiko)<br />
kann sich grundsätzlich über eine Inanspruchnahme<br />
aus der Nichtanerkennung<br />
der beschränkten Kommanditistenhaftung<br />
im Ausland, aus einer etwaigen Fremdfinanzierung<br />
der Beteiligung oder unter<br />
steuerlichen Gesichtspunkten ergeben.<br />
Dieses Beteiligungsangebot ist somit<br />
nur für <strong>Invest</strong>oren geeignet, die bei unerwartet<br />
negativer Entwicklung einen<br />
entstehenden Verlust bis zum Totalverlust<br />
der Kapitaleinlage und in extremen<br />
Fällen auch eine Haftung bis zur<br />
Höhe der empfangenen Auszahlungen<br />
hinnehmen könnten. Weitere wesentliche<br />
Risiken existieren nach Kenntnis der<br />
Anbieterin nicht.<br />
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