Maritim Invest VIII
Maritim Invest VIII
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BETEILIGUNGSANGEBOT IN ZAHLEN<br />
37<br />
Zu 5.<br />
Das Emissionskapital wird durch Vertriebsbeauftragte<br />
der Beteiligungsgesellschaft platziert,<br />
mit denen entsprechende Vertriebsvereinbarungen<br />
getroffen werden. Ferner sind<br />
in dieser Position die Kosten für die Erstellung<br />
der Emissionsunterlagen enthalten. Bei<br />
den Aufwendungen für die Eigenkapitalvermittlungen<br />
handelt es sich um kalkulierte<br />
Kosten. Die Vergütungen für die Eigenkapitalvermittlungen<br />
werden entsprechend<br />
dem platzierten Emissionskapital sofort<br />
anteilig fällig.<br />
Zu 6.<br />
Gründungskommanditisten sind die <strong>Maritim</strong><br />
<strong>Invest</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.<br />
KG, Hamburg, und die <strong>Maritim</strong>e Treuhand-<br />
und Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />
Hamburg. Nach dem Gesellschaftsvertrag<br />
vom 28. Februar 2006 ist die <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong><br />
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG mit<br />
einer Einlage von € 10.000,– und die <strong>Maritim</strong>e<br />
Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH mit einer Einlage von € 5.000,– an der<br />
Beteiligungsgesellschaft beteiligt. Es ist vorgesehen,<br />
weiteres Kommanditkapital in Höhe<br />
von € 22.835.000,– einzuwerben.<br />
Die Treuhänderin ist auf Veranlassung der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin gemäß<br />
§ 4 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages berechtigt,<br />
das Kapital um bis zu weiteren € 22,85<br />
Mio. zu erhöhen. Darüber hinaus kann die<br />
persönlich haftende Gesellschafterin gemäß<br />
§ 4 Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrages von der<br />
Treuhänderin verlangen, das Kommanditkapital<br />
um bis zu € 1.250.000,– bzw. bei entsprechender<br />
Erhöhung nach § 4 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages<br />
um bis zu € 2.500.000,– zu<br />
erhöhen. Aus dieser Überplatzierung wird<br />
nach Zahlung der anteiligen Emissionskosten<br />
eine angemessene Liquiditätsreserve gebildet.<br />
Darüber hinaus können weitere Zweitmarktbeteiligungen<br />
erworben werden. Die Liquiditätsreserve<br />
kann auch zur Reduzierung der<br />
Kontokorrentlinie verwendet werden. Ferner<br />
dient sie zur Begleichung eventuell anfallender<br />
und nicht geplanter Aufwendungen sowie für<br />
die laufenden Aufwendungen der Beteiligungsgesellschaft<br />
bis zur Vollinvestition des<br />
Fonds. Darüber hinaus kann sie in Abstimmung<br />
mit dem Beirat zur Glättung von Ausschüttungen<br />
verwendet werden.<br />
Zu 7.<br />
Die Geschäftsführung ist berechtigt, einen<br />
Kontokorrentkredit bis zu € 2.150.000,– aufzunehmen.<br />
Der Kontokorrentkredit kann zum<br />
Ankauf von weiteren Beteiligungen sowie zur<br />
Glättung von Auszahlungen in Anspruch<br />
genommen werden. Darüber hinaus können<br />
hieraus auch Beteiligungsankäufe von den<br />
Vorläuferfonds von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> finanziert<br />
werden (eigener Zweitmarkt). Durch die<br />
laufenden Auszahlungen aus den Zielgesellschaften<br />
ergibt sich jeweils nur eine teilweise<br />
Inanspruchnahme des Kontokorrentkredites.<br />
Demzufolge entsteht nur eine anteilige Zinsbelastung.<br />
Sollte der Kontokorrentkredit nicht<br />
oder nur teilweise in Anspruch genommen<br />
werden, so reduziert sich das Fondsvolumen<br />
von <strong>Maritim</strong> <strong>Invest</strong> <strong>VIII</strong> entsprechend (Mittelverwendung<br />
Position 1/Mittelherkunft Position<br />
7). Die Besicherung der Kreditlinie erfolgt<br />
im banküblichen Rahmen.<br />
Hinweis<br />
Da es sich bei diesem Beteiligungsangebot um<br />
einen Blind Pool handelt, bei dem die genauen<br />
<strong>Invest</strong>itionsobjekte also noch nicht feststehen,<br />
ist eine exakte Angabe der Kosten und<br />
der geplanten Finanzierung in den Ziffern<br />
1 bis 7 des <strong>Invest</strong>itionsplans nicht möglich.<br />
Abweichungen der angegebenen Gesamtkosten<br />
würden das Ergebnis beeinflussen.