Enquetekommission zur Reform der Hessischen ... - Quanz, Lothar
Enquetekommission zur Reform der Hessischen ... - Quanz, Lothar
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HESSISCHER LANDTAG
Der Vorsitzende der Enquetekommission
zur Reform der Hessischen Verfassung
65183 WIESBADEN, 17. Februar 2004
SCHLOSSPLATZ 1 - 3
HESSISCHER LANDTAG • POSTFACH 3240 • 65022 WIESBADEN
Pressemitteilung
Enquetekommission zur Reform der Hessischen Verfassung
hat ersten Durchgang durch die Hessische Verfassung beendet
Im Anschluss an eine weitere Sitzung der Enquetekommission des Hessischen
Landtags teilte der Vorsitzende, Lothar Quanz (SPD, Vizepräsident) mit, dass die
vier Fraktionen Vorschläge in die Diskussion einbrachten, die darauf abzielten, Artikel
infrage zu stellen, deren Inhalt durch Zeitabläufe oder auch durch rechtlichen
Kompetenzverlust obsolet geworden seien. Die Artikel 64 bis 161 standen auf dem
Prüfstand.
Unstrittig war zwischen den Fraktionen, dass einzelne Artikel, insbesondere Teile der
Übergangsbestimmungen, revisionsbedürftig seien. Streichung sei nur eine Möglichkeit,
Veränderung eine andere. Dabei wurde auch die Möglichkeit diskutiert, insgesamt
die Übergangsbestimmungen der Artikel 151 bis 161 auf den Prüfstand zu stellen.
In einer weiteren Diskussionsrunde vergewisserte man sich über die Bedeutung des
historischen Charakters der Hessischen Verfassung. Alle Fraktionen erzielten darüber
Übereinstimmung, dass eine öffentliche Anhörung zu diesem wichtigen Themenkomplex
durchgeführt werden solle. Ebenfalls soll die Vertretung des Landes
Hessen nach außen durch die Exekutive und die gleichzeitige Bindung durch die
Verfassung in einem öffentlichen Diskurs beleuchtet werden.
Gemeinsam mit einer interessierten Öffentlichkeit sollen diese Fragen im Frühsommer
diskutiert werden. Das konkrete Verfahren und die konkrete Beteiligung der Öffentlichkeit
werden der Vorsitzende und die vier Obleute der Fraktionen am Rande
des Plenums in dieser Woche erörtern.
Darüber hinaus konnte auch Einigung darin erzielt werden, dass in geeigneter Form
die Öffentlichkeit über die weiteren Beratungen informiert werden soll. So ist unter
anderem vorgesehen, dass nach der nächsten Sitzung der Enquetekommission am
19. Mai 2004 die Landespressekonferenz eingeladen werden soll.
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• Internet-Adresse des Hessischen Landtags: http://www.hessischer-landtag.de •
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Zudem erhielt der Vorsitzende den Auftrag, dass alle hessischen Universitäten mit
rechtswissenschaftlichen Fachbereichen angeschrieben werden sollen, um anzuregen,
dass die jeweiligen Dekanate Angebote machen, um über die Hessische Verfassung
Vorlesungen und andere universitäre Veranstaltungen abzuhalten. Damit
wolle man einen weiteren Schritt gehen, um die Diskussion über die Hessische Verfassung
aus dem Landtag auch hinauszutragen in eine interessierte Öffentlichkeit.
Anregungen zum Diskussionsstand der Enquetekommission gingen derzeit auch
schon ein. Die Fraktionen seien sich im Grundsatz darin einig, dass unterschiedliche
Formen der öffentlichen Beteiligung gefunden werden sollen, die jeweiligen Beratungen
der Enquetekommission sollen allerdings erst zu präsentablen Zwischenergebnissen
gebracht werden.
Alle Fraktionen bereiten im nächsten Schritt für den ersten Hauptteil der Hessischen
Verfassung, d. h. für die Artikel 1 bis 63, Änderungswünsche vor. Hierbei geht es um
inhaltliche und/oder redaktionelle Änderungen, aber auch um wünschenswerte Ergänzungen.
„Wir sind in einem fruchtbaren und konstruktiven Dialog. Alle Fraktionen
sind bemüht, ergebnisorientiert und möglichst konsensual zu Ergebnissen zu kommen.
Dies ermutigt alle Teilnehmenden, sodass noch vor den Sommerferien mit einem
ersten Resümee von Zwischenergebnissen gerechnet werden kann“, erklärte
der Vorsitzende Quanz abschließend.
Lothar Quanz