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Satzung - Verein der ehemaligen AWD Mitarbeiter eV

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<strong>Verein</strong> <strong>der</strong> <strong>ehemaligen</strong> <strong>AWD</strong> <strong>Mitarbeiter</strong> e.V.<br />

<strong>Satzung</strong><br />

1. Name und Sitz<br />

1) Der <strong>Verein</strong> führt den Namen „<strong>Verein</strong> <strong>der</strong> <strong>ehemaligen</strong> <strong>AWD</strong> <strong>Mitarbeiter</strong>“. Er ist in<br />

das <strong>Verein</strong>sregister einzutragen und führt den Zusatz e.V.<br />

Die Anerkennung als gemeinnützig ist anzustreben<br />

2) <strong>der</strong> Sitz des <strong>Verein</strong>s ist Marburg<br />

3) Der <strong>Verein</strong> kann auf Beschluss des Vorstandes auch an an<strong>der</strong>en Orten<br />

selbständige Geschäftsstellen / Kontaktstellen vorübergehend o<strong>der</strong> dauerhaft<br />

einrichten.<br />

2. Zweck und Ziel<br />

Der <strong>Verein</strong> widmet sich unmittelbar, ausschließlich und selbstlos <strong>ehemaligen</strong> <strong>AWD</strong>-<br />

<strong>Mitarbeiter</strong>n und an<strong>der</strong>en Hilfesuchenden und ihren Problemen, die durch ihre<br />

Geschäftsbeziehung zu <strong>AWD</strong> Hannover, den damit verbundenen Firmen und / o<strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>en Vertrieben eingetreten sind. Zielstellung ist <strong>der</strong> Erfahrungsaustausch und<br />

die Information und Aufklärung <strong>der</strong> Bevölkerung über die<br />

Finanzdienstleistungsbranche im Allgemeinen und den <strong>AWD</strong> im Beson<strong>der</strong>en.<br />

Interessenvertretung und Hilfestellung beim beruflichen Neuanfang.<br />

3. Mitgliedschaft<br />

1) Mitglie<strong>der</strong> des <strong>Verein</strong>s sind ordentliche und För<strong>der</strong>mitglie<strong>der</strong>.<br />

Ordentliche Mitglie<strong>der</strong> sind natürliche Personen, die nachweislich ehemalige<br />

<strong>Mitarbeiter</strong> des <strong>AWD</strong> o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Finanzvertriebe waren.<br />

Jede an<strong>der</strong>e Person – auch juristisch – kann För<strong>der</strong>mitglied werden.<br />

a) Ordentlichen Mitglie<strong>der</strong> sind mit einer Stimme stimmberechtigt und haben das<br />

aktive Wahlrecht.<br />

b) Die För<strong>der</strong>mitgliedschaft in Form ideeller o<strong>der</strong> materieller Unterstützung ist für<br />

jede Person möglich (außer praktizirenden <strong>Mitarbeiter</strong>n und<br />

Vorstandsmitglie<strong>der</strong>n des <strong>AWD</strong> und an<strong>der</strong>er Vertriebe)<br />

För<strong>der</strong>mitglie<strong>der</strong> sind nicht stimmberechtigt, jedoch passiv wahlberechtigt<br />

2) Über den schriftlichen Antrag auf Mitgliedschaft, dem eine Kündigungsbestätigung<br />

des <strong>AWD</strong> bzw. eines an<strong>der</strong>en Finanzvertriebes beigefügt sein muss, entscheidet <strong>der</strong><br />

Vorstand. Eine Ablehnung <strong>der</strong> Mitgliedschaft ist mit eingeschriebenen Brief an den<br />

Antragsteller zu dokumentieren.<br />

<strong>Satzung</strong> des <strong>Verein</strong> <strong>der</strong> <strong>ehemaligen</strong> <strong>AWD</strong> <strong>Mitarbeiter</strong> e. V. 1/3


4. Beendigung <strong>der</strong> <strong>Verein</strong>smitgliedschaft<br />

1) Die <strong>Verein</strong>smitgliedschaft endet<br />

a) durch schriftliche Austrittserklärung gerichtet an den Vorstand<br />

b) durch Ausschluss aus dem <strong>Verein</strong><br />

c) mit dem Tod.<br />

2) Gezahlte Beiträge werden in keinem Fall zurückerstattet<br />

3) Ein Mitglied, das in erheblichem Maße gegen <strong>Verein</strong>sinteressen verstoßen hat,<br />

kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem <strong>Verein</strong> ausgeschlossen werden. Vor<br />

dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich anzuhören. Die Entscheidung<br />

über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied mit<br />

eingeschriebenen Brief zuzustellen. Es kann mit einer Frist von einem Monat nach<br />

Zugang Berufung dagegen beim Vorstand einlegen. Über die Berufung entscheidet<br />

die Versammlung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>. Macht das Mitglied innerhalb dieser Frist keinen<br />

Gebrauch von dem Rechtsbehelf, unterwirft er sich dem Ausschließungsbeschluss.<br />

4) Ein Beitragsrückstand von mehr als 6 Monaten ist Grund für den Ausschluss eines<br />

Mitgliedes ohne Berufungsmöglichkeit.<br />

5. Die Organe des <strong>Verein</strong>s<br />

Die Organe des <strong>Verein</strong>s sind<br />

1. Die Mitglie<strong>der</strong><br />

2. Der Vorstand<br />

6. Vorstand<br />

1) <strong>der</strong> Vorstand des <strong>Verein</strong>s besteht aus<br />

a) dem 1. Vorsitzenden und gleichzeitig Pressesprecher<br />

b) dem 2. Vorsitzenden<br />

c) dem Schriftführer und Kassenwart<br />

Alle drei müssen Mitglie<strong>der</strong> des <strong>Verein</strong>s sein<br />

Der <strong>Verein</strong> wird durch mindestens 2 Vorstandsmitglie<strong>der</strong> vertreten<br />

Der Vorstand kann Dritten Handlungsvollmacht erteilen, das bedarf jedoch notarieller<br />

Beurkundung<br />

2) Der Vorstand wird von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung für die Dauer von 2 Jahren<br />

gewählt und ist im Amt bis eine Neuwahl erfolgt.<br />

Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während <strong>der</strong> Amtszeit aus, wählt <strong>der</strong> Vorstand<br />

ein Ersatzmitglied für den Rest <strong>der</strong> Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitgliedes.<br />

3) Der Vorstand berichtet mindestens einmal jährlich den Mitglie<strong>der</strong>n über seine<br />

Arbeit.<br />

7. Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist einmal jährlich vom Vorstand einzuberufen. Termin,<br />

Ort und Tagesordnung sind den Mitglie<strong>der</strong>n 4 Wochen vorher mitzuteilen.<br />

Einladung kann per e-mail o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Schriftverkehr erfolgen.<br />

Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung wählt den Vorstand, beschließt über Beitrag und<br />

Auflösung des <strong>Verein</strong>s.<br />

Sie genehmigt die Abrechnung des vergangenen Jahres.<br />

Über die Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist vom Vorstand Protokoll zu führen, dass von zwei<br />

Mitglie<strong>der</strong>n des Vorstandes und einem Mitglied, das nicht Mitglied des Vorstandes ist<br />

unterschrieben werden muss.<br />

Stimmvertretung und Stimmabgabe in Abwesenheit ist ausgeschlossen.<br />

<strong>Satzung</strong> des <strong>Verein</strong> <strong>der</strong> <strong>ehemaligen</strong> <strong>AWD</strong> <strong>Mitarbeiter</strong> e. V. 2/3


8. Beiträge, Finanzen und Geschäftsjahr<br />

1) Die zur Durchführung <strong>der</strong> Aufgabe erfor<strong>der</strong>liche Mittel werden insbeson<strong>der</strong>e durch<br />

Mitgliedsbeiträge und Spenden aufgebracht. Über die Erhebung von Beiträgen und<br />

ihre Höhe entscheidet die Mitglie<strong>der</strong>versammlung auf Vorschlag des Vorstandes.<br />

2) Alle Mittel des <strong>Verein</strong>s dürfen nur satzungsgemäß verwendet werden, Kein<br />

Mitglied darf wegen seiner Mitgliedschaft begünstigt werden.<br />

3) Geschäftsjahr ist das Kalen<strong>der</strong>jahr.<br />

9) Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong><br />

Die <strong>Satzung</strong> kann mit 2/3 Mehrheit <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung anwesenden<br />

Mitglie<strong>der</strong> geän<strong>der</strong>t werden.<br />

10) Auflösung des <strong>Verein</strong>s<br />

Zur Auflösung des <strong>Verein</strong>s ist eine 2/3 Mehrheit des Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

notwendig.<br />

Bei Auflösung und Wegfall des <strong>Verein</strong>s fällt das Vermögen an eine gemeinnützige<br />

Organisation. Hierüber entscheidet die Mitglie<strong>der</strong>versammlung.<br />

11) Einrichtung des <strong>Verein</strong>s<br />

Die Einrichtung des <strong>Verein</strong>s geschieht am Tage <strong>der</strong> Gründungsversammlung , dem<br />

03.06.2003<br />

<strong>Satzung</strong> des <strong>Verein</strong> <strong>der</strong> <strong>ehemaligen</strong> <strong>AWD</strong> <strong>Mitarbeiter</strong> e. V. 3/3

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