Satzung - Verein der ehemaligen AWD Mitarbeiter eV
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<strong>Verein</strong> <strong>der</strong> <strong>ehemaligen</strong> <strong>AWD</strong> <strong>Mitarbeiter</strong> e.V.<br />
<strong>Satzung</strong><br />
1. Name und Sitz<br />
1) Der <strong>Verein</strong> führt den Namen „<strong>Verein</strong> <strong>der</strong> <strong>ehemaligen</strong> <strong>AWD</strong> <strong>Mitarbeiter</strong>“. Er ist in<br />
das <strong>Verein</strong>sregister einzutragen und führt den Zusatz e.V.<br />
Die Anerkennung als gemeinnützig ist anzustreben<br />
2) <strong>der</strong> Sitz des <strong>Verein</strong>s ist Marburg<br />
3) Der <strong>Verein</strong> kann auf Beschluss des Vorstandes auch an an<strong>der</strong>en Orten<br />
selbständige Geschäftsstellen / Kontaktstellen vorübergehend o<strong>der</strong> dauerhaft<br />
einrichten.<br />
2. Zweck und Ziel<br />
Der <strong>Verein</strong> widmet sich unmittelbar, ausschließlich und selbstlos <strong>ehemaligen</strong> <strong>AWD</strong>-<br />
<strong>Mitarbeiter</strong>n und an<strong>der</strong>en Hilfesuchenden und ihren Problemen, die durch ihre<br />
Geschäftsbeziehung zu <strong>AWD</strong> Hannover, den damit verbundenen Firmen und / o<strong>der</strong><br />
an<strong>der</strong>en Vertrieben eingetreten sind. Zielstellung ist <strong>der</strong> Erfahrungsaustausch und<br />
die Information und Aufklärung <strong>der</strong> Bevölkerung über die<br />
Finanzdienstleistungsbranche im Allgemeinen und den <strong>AWD</strong> im Beson<strong>der</strong>en.<br />
Interessenvertretung und Hilfestellung beim beruflichen Neuanfang.<br />
3. Mitgliedschaft<br />
1) Mitglie<strong>der</strong> des <strong>Verein</strong>s sind ordentliche und För<strong>der</strong>mitglie<strong>der</strong>.<br />
Ordentliche Mitglie<strong>der</strong> sind natürliche Personen, die nachweislich ehemalige<br />
<strong>Mitarbeiter</strong> des <strong>AWD</strong> o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Finanzvertriebe waren.<br />
Jede an<strong>der</strong>e Person – auch juristisch – kann För<strong>der</strong>mitglied werden.<br />
a) Ordentlichen Mitglie<strong>der</strong> sind mit einer Stimme stimmberechtigt und haben das<br />
aktive Wahlrecht.<br />
b) Die För<strong>der</strong>mitgliedschaft in Form ideeller o<strong>der</strong> materieller Unterstützung ist für<br />
jede Person möglich (außer praktizirenden <strong>Mitarbeiter</strong>n und<br />
Vorstandsmitglie<strong>der</strong>n des <strong>AWD</strong> und an<strong>der</strong>er Vertriebe)<br />
För<strong>der</strong>mitglie<strong>der</strong> sind nicht stimmberechtigt, jedoch passiv wahlberechtigt<br />
2) Über den schriftlichen Antrag auf Mitgliedschaft, dem eine Kündigungsbestätigung<br />
des <strong>AWD</strong> bzw. eines an<strong>der</strong>en Finanzvertriebes beigefügt sein muss, entscheidet <strong>der</strong><br />
Vorstand. Eine Ablehnung <strong>der</strong> Mitgliedschaft ist mit eingeschriebenen Brief an den<br />
Antragsteller zu dokumentieren.<br />
<strong>Satzung</strong> des <strong>Verein</strong> <strong>der</strong> <strong>ehemaligen</strong> <strong>AWD</strong> <strong>Mitarbeiter</strong> e. V. 1/3
4. Beendigung <strong>der</strong> <strong>Verein</strong>smitgliedschaft<br />
1) Die <strong>Verein</strong>smitgliedschaft endet<br />
a) durch schriftliche Austrittserklärung gerichtet an den Vorstand<br />
b) durch Ausschluss aus dem <strong>Verein</strong><br />
c) mit dem Tod.<br />
2) Gezahlte Beiträge werden in keinem Fall zurückerstattet<br />
3) Ein Mitglied, das in erheblichem Maße gegen <strong>Verein</strong>sinteressen verstoßen hat,<br />
kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem <strong>Verein</strong> ausgeschlossen werden. Vor<br />
dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich anzuhören. Die Entscheidung<br />
über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied mit<br />
eingeschriebenen Brief zuzustellen. Es kann mit einer Frist von einem Monat nach<br />
Zugang Berufung dagegen beim Vorstand einlegen. Über die Berufung entscheidet<br />
die Versammlung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>. Macht das Mitglied innerhalb dieser Frist keinen<br />
Gebrauch von dem Rechtsbehelf, unterwirft er sich dem Ausschließungsbeschluss.<br />
4) Ein Beitragsrückstand von mehr als 6 Monaten ist Grund für den Ausschluss eines<br />
Mitgliedes ohne Berufungsmöglichkeit.<br />
5. Die Organe des <strong>Verein</strong>s<br />
Die Organe des <strong>Verein</strong>s sind<br />
1. Die Mitglie<strong>der</strong><br />
2. Der Vorstand<br />
6. Vorstand<br />
1) <strong>der</strong> Vorstand des <strong>Verein</strong>s besteht aus<br />
a) dem 1. Vorsitzenden und gleichzeitig Pressesprecher<br />
b) dem 2. Vorsitzenden<br />
c) dem Schriftführer und Kassenwart<br />
Alle drei müssen Mitglie<strong>der</strong> des <strong>Verein</strong>s sein<br />
Der <strong>Verein</strong> wird durch mindestens 2 Vorstandsmitglie<strong>der</strong> vertreten<br />
Der Vorstand kann Dritten Handlungsvollmacht erteilen, das bedarf jedoch notarieller<br />
Beurkundung<br />
2) Der Vorstand wird von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung für die Dauer von 2 Jahren<br />
gewählt und ist im Amt bis eine Neuwahl erfolgt.<br />
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während <strong>der</strong> Amtszeit aus, wählt <strong>der</strong> Vorstand<br />
ein Ersatzmitglied für den Rest <strong>der</strong> Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitgliedes.<br />
3) Der Vorstand berichtet mindestens einmal jährlich den Mitglie<strong>der</strong>n über seine<br />
Arbeit.<br />
7. Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist einmal jährlich vom Vorstand einzuberufen. Termin,<br />
Ort und Tagesordnung sind den Mitglie<strong>der</strong>n 4 Wochen vorher mitzuteilen.<br />
Einladung kann per e-mail o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Schriftverkehr erfolgen.<br />
Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung wählt den Vorstand, beschließt über Beitrag und<br />
Auflösung des <strong>Verein</strong>s.<br />
Sie genehmigt die Abrechnung des vergangenen Jahres.<br />
Über die Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist vom Vorstand Protokoll zu führen, dass von zwei<br />
Mitglie<strong>der</strong>n des Vorstandes und einem Mitglied, das nicht Mitglied des Vorstandes ist<br />
unterschrieben werden muss.<br />
Stimmvertretung und Stimmabgabe in Abwesenheit ist ausgeschlossen.<br />
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8. Beiträge, Finanzen und Geschäftsjahr<br />
1) Die zur Durchführung <strong>der</strong> Aufgabe erfor<strong>der</strong>liche Mittel werden insbeson<strong>der</strong>e durch<br />
Mitgliedsbeiträge und Spenden aufgebracht. Über die Erhebung von Beiträgen und<br />
ihre Höhe entscheidet die Mitglie<strong>der</strong>versammlung auf Vorschlag des Vorstandes.<br />
2) Alle Mittel des <strong>Verein</strong>s dürfen nur satzungsgemäß verwendet werden, Kein<br />
Mitglied darf wegen seiner Mitgliedschaft begünstigt werden.<br />
3) Geschäftsjahr ist das Kalen<strong>der</strong>jahr.<br />
9) Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong><br />
Die <strong>Satzung</strong> kann mit 2/3 Mehrheit <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung anwesenden<br />
Mitglie<strong>der</strong> geän<strong>der</strong>t werden.<br />
10) Auflösung des <strong>Verein</strong>s<br />
Zur Auflösung des <strong>Verein</strong>s ist eine 2/3 Mehrheit des Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
notwendig.<br />
Bei Auflösung und Wegfall des <strong>Verein</strong>s fällt das Vermögen an eine gemeinnützige<br />
Organisation. Hierüber entscheidet die Mitglie<strong>der</strong>versammlung.<br />
11) Einrichtung des <strong>Verein</strong>s<br />
Die Einrichtung des <strong>Verein</strong>s geschieht am Tage <strong>der</strong> Gründungsversammlung , dem<br />
03.06.2003<br />
<strong>Satzung</strong> des <strong>Verein</strong> <strong>der</strong> <strong>ehemaligen</strong> <strong>AWD</strong> <strong>Mitarbeiter</strong> e. V. 3/3