16.11.2012 Aufrufe

Messtechnische Mindestanforderungen der ONTRAS

Messtechnische Mindestanforderungen der ONTRAS

Messtechnische Mindestanforderungen der ONTRAS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

14.04.2011<br />

Inhalt<br />

<strong>Messtechnische</strong> <strong>Mindestanfor<strong>der</strong>ungen</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>ONTRAS</strong><br />

1. Geltungsbereich<br />

2. <strong>Messtechnische</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

2.1 Grundsätzliche Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

2.2 Spezielle Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

3. Technische <strong>Mindestanfor<strong>der</strong>ungen</strong> an Messeinrichtungen<br />

3.1 Allgemeines<br />

3.2 Gaszähler<br />

3.2.1 Drehkolbengaszähler<br />

3.2.2 Turbinenradgaszähler<br />

3.2.3 Ultraschallgaszähler<br />

3.3 Mengenumwerter und Zusatzeinrichtungen<br />

3.4 Gasbeschaffenheitsmessung<br />

3.5 An<strong>der</strong>e Gaseigenschaften<br />

4. Datenfernübertragung<br />

4.1 Messdaten für die Technische Mengenermittlung<br />

4.2. Prozessdaten für die Netzsteuerung<br />

5. Bau und Ausrüstung<br />

6. Eichung<br />

7. Gaszählerumgang<br />

9. Eingriffe in die Anlage<br />

10. Prüfung durch den Netzbetreiber<br />

11. Bezugsdokumente<br />

- 1 -


14.04.2011<br />

1. Geltungsbereich<br />

Diese Anlage zum Messstellenbetreibervertrag regelt die technischen<br />

<strong>Mindestanfor<strong>der</strong>ungen</strong> an Gasmesseinrichtungen von Messstellenbetreibern nach § 21 b<br />

EnWG in Ergänzung zur EN 1776 und zu den DVGW Arbeitsblättern insbeson<strong>der</strong>e G 488, G<br />

491, G 492, G 495, G 687, G 689 und G 2000. Bei Wi<strong>der</strong>sprüchen zwischen dem<br />

Messstellenbetreibervertrag und dieser Anlage geht <strong>der</strong> Messstellenbetreibervertrag vor.<br />

Diese Anlage gilt auch bei Durchführung von Umbauten an bestehenden<br />

Gasmesseinrichtungen durch Messstellenbetreiber nach § 21 b EnWG.<br />

Diese Anlage ergänzt die technischen Anschlussbedingungen <strong>der</strong> <strong>ONTRAS</strong>.<br />

Für Messeinrichtungen am Ferngasleitungsnetz sind Planung, Errichtung und Betrieb <strong>der</strong><br />

Messeinrichtung mit <strong>der</strong> <strong>ONTRAS</strong> geson<strong>der</strong>t abzustimmen. Die Ausschreibungsunterlagen<br />

für den messtechnischen Leistungsumfang werden zur Stellungnahme vorab zur Verfügung<br />

gestellt. Auf die Festlegungen dieser Anlage kann dabei sinngemäß zurückgegriffen werden.<br />

Weitergehende technische Einrichtungen, wie z. B. die Absperrbarkeit <strong>der</strong> Gas-<br />

Messeinrichtung, die Druck-/Mengenregelung o<strong>der</strong> die Druckabsicherung sind nicht<br />

Bestandteil dieser <strong>Mindestanfor<strong>der</strong>ungen</strong> und werden in den technischen<br />

Anschlussbedingungen geregelt.<br />

2. <strong>Messtechnische</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

2.1 Grundsätzliche Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

Bei <strong>der</strong> Planung, Errichtung und dem Betrieb <strong>der</strong> Messstelle sind neben den einschlägigen<br />

gesetzlichen Vorschriften, den Normen und den allgemein anerkannten Regeln <strong>der</strong> Technik<br />

die technischen Anfor<strong>der</strong>ungen dieser Anlage zu beachten. Von <strong>der</strong> <strong>ONTRAS</strong> veröffentlichte<br />

weitergehende Anfor<strong>der</strong>ungen sind zu berücksichtigen. Der Messstellenbetreiber stellt<br />

sicher, dass <strong>der</strong> <strong>ONTRAS</strong> an <strong>der</strong> Messstelle alle Voraussetzungen zur Messung <strong>der</strong><br />

abrechnungsrelevanten Größen dauerhaft und sicher zu Verfügung stehen.<br />

Der Messstellenbetreiber hat für die Messanlage zu gewährleisten, dass wahrgenommene<br />

Unregelmäßigkeiten jeglicher Art sowie Störungen an den geeichten Messgeräten sofort<br />

nach ihrer Feststellung telefonisch und schriftlich <strong>der</strong> <strong>ONTRAS</strong> mitgeteilt werden.<br />

2.2 Spezielle Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

Der Aufstellungsort <strong>der</strong> Messeinrichtung muss zugänglich, belüftet, beleuchtet,<br />

witterungsgeschützt und trocken sein. Bei Aufstellung im Freien sind die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

durch gleichwertige Maßnahmen zu erfüllen (z. B. Schutzarten durch Gehäuse). Die<br />

Einhaltung <strong>der</strong> zulässigen Umgebungs- und Betriebstemperaturbereiche <strong>der</strong><br />

Messeinrichtungen (insbeson<strong>der</strong>e bei Messanlagen mit elektronischen Messgeräten in<br />

Schrankanlagen) und sonstigen Anfor<strong>der</strong>ungen an den Aufstellungsort ist sicherzustellen.<br />

Es dürfen nur Geräte eingesetzt werden, die gemäß Herstellerangaben den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

des Aufstellungsortes genügen.<br />

Die erfor<strong>der</strong>lichen Wand- und Montageabstände (z. B. für Zählerwechsel) sind einzuhalten.<br />

In entsprechenden Einbausituationen ist zusätzlich ein Umfahr- und Abreißschutz zur<br />

Sicherung gegen Beschädigungen sicherzustellen.<br />

- 2 -


14.04.2011<br />

Die Messeinrichtung ist entsprechend den allgemein anerkannten Regeln <strong>der</strong> Technik und<br />

nach Vorgabe <strong>der</strong> <strong>ONTRAS</strong> gegen unberechtigte Energieentnahme und<br />

Manipulationsversuche zu schützen (z. B. durch Plombierung, passiven<br />

Manipulationsschutz, Türschloss).<br />

Weitere Anfor<strong>der</strong>ungen wie die Rückwirkungsfreiheit <strong>der</strong> Messeinrichtung auf die<br />

Gesamtanlage, die For<strong>der</strong>ungen des Explosionsschutzes, des Potenzialausgleiches u. a.<br />

sind zu beachten. Störende Einflüsse auf die Messtechnik (z. B. Pulsationen, Störung des<br />

Strömungsprofils, Vibrationen) sind bereits bei <strong>der</strong> Planung zu untersuchen und auf ein<br />

vertretbares Niveau zu reduzieren.<br />

3. Technische <strong>Mindestanfor<strong>der</strong>ungen</strong> an Messeinrichtungen<br />

Bei <strong>der</strong> Planung, <strong>der</strong> Errichtung und dem Betrieb <strong>der</strong> Messeinrichtungen sind neben den<br />

einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, den Normen und den allgemein anerkannten<br />

Regeln <strong>der</strong> Technik die technischen Anfor<strong>der</strong>ungen dieser Anlage zu beachten. Die<br />

folgenden Abschnitte <strong>der</strong> Anlage ergänzen die DVGW Arbeitsblätter G 488, G 492 und die<br />

technischen Anschlussbedingungen <strong>der</strong> <strong>ONTRAS</strong>.<br />

Alle verwendeten Messgeräte für die Abrechnungszwecke müssen eine Zulassung <strong>der</strong><br />

Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) bzw. Konformitätsbewertung gemäß <strong>der</strong><br />

Europäischen Messgeräte-Richtlinie (MID) für die Verwendung in geschäftlichen Verkehr<br />

besitzen. Amtliche Plomben an geeichten Messgeräten dürfen nicht verletzt werden.<br />

Alle elektronischen Messgeräte sind an eine unterbrechungsfreie Spannungsversorgung<br />

(USV) anzuschließen.<br />

3.1 Allgemeines<br />

Die Gas-Messeinrichtung muss für den Abnahmefall geeignet sein und entsprechend<br />

betrieben werden. Die Gas-Messeinrichtung ist in Abhängigkeit vom minimalen und<br />

maximalen Durchfluss im Betriebszustand gemäß Netzanschlussvertrag sowie unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gasbeschaffenheit und des Abnahmeverhaltens des<br />

Letztverbrauchers auszurüsten. Die Messgeräte müssen dem im Betrieb maximal möglichen<br />

Druck (MOP) standhalten. Die Eignung ist nachzuweisen. Die Gestaltung <strong>der</strong><br />

Gasmesseinrichtung sollte nach Tabelle 1 erfolgen.<br />

Tabelle 1 -Richtwerte zu den Auslegekriterien<br />

Auslegungskapazität<br />

Q m³/h (unter<br />

Basisbedingungen)<br />

Einfachmessung Haupt- und<br />

Kontrollzähler<br />

(gleiche<br />

Zählergröße)<br />

< 5.000<br />

> 5.000 – 25.000<br />

- 3 -<br />

Dauerreihen-<br />

schaltung<br />

mit<br />

unterschiedlichen<br />

Messverfahren<br />

> 25.000<br />

Brennwertumwertung<br />

erfor<strong>der</strong>lich<br />

> 100.000<br />

Bei Vergleichsmessungen sind alle Gaszähler mit gleichwertigen Mengenumwertern<br />

auszurüsten. Die Gastemperatur am Gaszähler soll im Bereich von + 5°C bis + 30 °C liegen.


14.04.2011<br />

3.2 Gaszähler<br />

Bei Einsatz von Gaszählern in Dauerreihenschaltung sind beide Messungen geeicht und als<br />

gleichwertig zu betrachten. Es ist <strong>der</strong> Haupt- und Kontrollzähler für die Mengenermittlung<br />

eindeutig festzulegen. Zwischen beiden Messverfahren ist ein Zählergleichlauf von 0,5 %<br />

einzuhalten. Zum Zählerschutz eingebaute Siebdichtungen (Anfahrsiebe) sind spätestens<br />

3 Monate nach Inbetriebnahme zu entfernen.<br />

Die maximale Kapazität eines Gaszählers ist auf die Zählergröße G 4000 begrenzt. Die<br />

Zählergröße ist so zu auszulegen, dass im regulären Betrieb eine Belastung von kleiner 20<br />

% und größer 90 % nicht überschritten wird. Entsprechend <strong>der</strong> Leistungscharakteristik <strong>der</strong><br />

Messanlage ist ggf. eine Sommer/Winterschiene vorzusehen.<br />

Als Strömungsgaszähler können Turbinenradgaszähler (TRZ) und Ultraschallgaszähler<br />

(USZ) eingesetzt werden. Der Einsatz an<strong>der</strong>er Messverfahren ist mit <strong>ONTRAS</strong> im Vorfeld<br />

abzustimmen.<br />

Als Verdrängungszähler können Drehkolbengaszähler eingesetzt werden. Deren Einsatz ist<br />

auf den Druckbereich p ≤ 16 bar beschränkt.<br />

Alle Zähler müssen über eine Zulassung nach EU-Druckgeräterichtlinie (PED) verfügen. Die<br />

Druckstufe ist entsprechend den Betriebsbedingungen auszuwählen und mit <strong>der</strong> <strong>ONTRAS</strong><br />

und dem Messstellenbetreiber <strong>der</strong> Gas-Messanlage abzustimmen. Zur Inbetriebnahme sind<br />

<strong>der</strong> <strong>ONTRAS</strong> Kopien <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Prüfzeugnisse über die durchgeführten Druck- und<br />

Festigkeitsprüfungen nach DIN EN 10204 - 3.1 zu übergeben. Bei <strong>der</strong> Messgeräteauswahl<br />

ist die notwendige Versorgungssicherheit zu beachten.<br />

3.2.1 Drehkolbengaszähler<br />

Alle eingesetzten Drehkolbengaszähler müssen in ihrer technischen Ausführung den<br />

amtlichen Vorschriften, <strong>der</strong> DIN EN 12480, den allgemein anerkannten Regeln <strong>der</strong> Technik<br />

sowie dieser Anlage genügen. In Ergänzung zur DIN EN 12480 gilt für alle<br />

Drehkolbengaszähler:<br />

Die Drehkolbengaszähler sind in Anschlussausführung und Nennweite entsprechend den<br />

Vorgaben <strong>der</strong> <strong>ONTRAS</strong> einzubauen. Beim Werkstoff für die Gehäuse <strong>der</strong><br />

Drehkolbengaszähler ist DIN 30690-1 zu beachten. Als Fehlergrenzen bei <strong>der</strong> Eichung muss<br />

die Hälfte <strong>der</strong> Eichfehlergrenzen eingehalten werden. Es werden zwei separate Impulsgeber<br />

im Zählwerkskopf mit Reedgeber (NF/HF) sowie einem Enco<strong>der</strong>zählwerk empfohlen. Die<br />

Drehkolbengaszähler sind mit zwei im Gehäuse integrierten Tauchhülsen auszustatten. Die<br />

Eichung hat mit den Tauchhülsen zu erfolgen.<br />

3.2.2 Turbinenradgaszähler<br />

Alle eingesetzten Turbinenradgaszähler müssen in ihrer technischen Ausführung den<br />

amtlichen Vorschriften, <strong>der</strong> DIN EN 12261, den allgemein anerkannten Regeln <strong>der</strong> Technik<br />

sowie dieser Anlage genügen. In Ergänzung zur DIN EN 12261 gilt für alle<br />

Turbinenradgaszähler:<br />

Beim Einsatz von Turbinenradgaszählern sind die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Technischen Richtlinie<br />

PTB G 13 zu beachten. Als Gesamtlänge <strong>der</strong> Turbinenradgaszähler zwischen Ein- und<br />

Auslaufanschlüssen, ohne die erfor<strong>der</strong>lichen Ein- und Auslaufstrecken, gilt verbindlich 3 x<br />

DN. Turbinenradgaszähler sind grundsätzlich horizontal, universell einstellbar nach links<br />

o<strong>der</strong> rechts, einzubauen.<br />

- 4 -


14.04.2011<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Gehäusewerkstoffe sind die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> DIN 30690-1 zu beachten.<br />

Die Turbinenradgaszähler sind für den Einsatz bis zu einem Betriebsüberdruck von 4 bar<br />

einer Nie<strong>der</strong>druckeichung zu unterziehen.<br />

Ab einem Betriebsüberdruck von 4 bar ist <strong>der</strong> Einsatz von Turbinenradgaszählern nur mit<br />

einer Hochdruckprüfung nach PTB-Prüfregeln Bd. 30 zulässig. Die Hochdruckprüfung ist<br />

beim von <strong>der</strong> <strong>ONTRAS</strong> vorgegebenen Prüfdruck auf einem Prüfstand, welcher dem<br />

deutsch-nie<strong>der</strong>ländischen Bezugsniveau angeglichen ist, vorzunehmen. Prüfstand und<br />

Termin sind so frühzeitig bekannt zu geben, dass ein Beauftragter <strong>der</strong> <strong>ONTRAS</strong> auf dessen<br />

Kosten an <strong>der</strong> Hochdruckprüfung teilnehmen kann. Die Justage des Zählers erfolgt<br />

einvernehmlich. Das Protokoll <strong>der</strong> HD-Prüfung ist mitzuliefern. Der HD-Messbereich ist mit<br />

<strong>der</strong> <strong>ONTRAS</strong> abzustimmen. Diese Regelungen gelten für Nacheichungen entsprechend. Als<br />

Fehlergrenzen bei <strong>der</strong> Eichung muss die Hälfte <strong>der</strong> Eichfehlergrenzen eingehalten werden.<br />

Beim Einsatz von TRZ sind die Mengenumwerter von zwei HF-Impulsgebern anzusteuern<br />

und eine Schaufelradüberwachung zu realisieren. Zusätzlich sind TRZ mit einem<br />

Enco<strong>der</strong>zählwerk auszurüsten, das im Archiv abzuspeichern ist.<br />

3.2.3 Ultraschallgaszähler<br />

Alle eingesetzten Ultraschallgaszähler müssen in ihrer technischen Ausführung den<br />

amtlichen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln <strong>der</strong> Technik sowie dieser<br />

Anlage genügen, insbeson<strong>der</strong>e ISO 17089-1 Ultraschallgaszähler - Durchflussmessung von<br />

Fluiden in geschlossenen Leitungen. In Ergänzung zu den allgemeinen Regeln gilt für alle<br />

Ultraschallgaszähler:<br />

Beim Einsatz von Ultraschallgaszählern sind die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> PTB hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Ein- und Auslaufstrecken zu beachten.<br />

Ultraschallgaszähler sind grundsätzlich horizontal, universell einstellbar nach links o<strong>der</strong><br />

rechts, einzubauen. Für die Prüfungen, Eichungen und Fehlergrenzen gelten die<br />

Ausführungen für Turbinenradgaszähler entsprechend. Bezüglich <strong>der</strong> Gehäusewerkstoffe<br />

sind die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> DIN 30690-1 sind zu beachten. Als Fehlergrenzen bei <strong>der</strong><br />

Eichung muss die Hälfte <strong>der</strong> Eichfehlergrenzen eingehalten werden. Beim Einsatz von USZ<br />

ist eine digitale Ankopplung an den Mengenumwerter zu bevorzugen.<br />

3.3 Mengenumwerter und Zusatzeinrichtungen<br />

Alle eingesetzten elektronischen Mengenumwerter mit integriertem Datenspeicher und alle<br />

Zusatzeinrichtungen zum Einsatz in Messanlagen für Erdgas müssen in ihrer technischen<br />

Ausführung den amtlichen Vorschriften, <strong>der</strong> DIN EN 12405, den anerkannten Regeln <strong>der</strong><br />

Technik sowie dieser Anlage genügen. Bei Messeinrichtungen an Transportnetzen ist in<br />

Abstimmung mit <strong>der</strong> <strong>ONTRAS</strong> <strong>der</strong> DSfG-Standard einzusetzen. Als Fehlergrenzen bei <strong>der</strong><br />

Eichung muss die Hälfte <strong>der</strong> Eichfehlergrenzen eingehalten werden. In Ergänzung zur DIN<br />

EN 12405 gilt für elektronische Mengenumwerter:<br />

Die Mengenumwerter haben aus einem Rechner und je einem Messumformer für Druck und<br />

Temperatur zu bestehen. Die Umwertung hat als Funktion von Druck, Temperatur und <strong>der</strong><br />

Abweichung vom idealen Gasgesetz zu erfolgen (Zustandsmengenumwertung). Bei <strong>der</strong><br />

Auswahl des K-Zahl-Berechnungsverfahrens sind die aus <strong>der</strong> Gasbeschaffenheit<br />

resultierenden Anfor<strong>der</strong>ungen des DVGW Arbeitsblattes G 486 zu beachten.<br />

Mengenumwerter müssen für das Berechnungsverfahren von AGA 8 und S-GERG<br />

zugelassen sein. Entsprechend des Anschlusspunktes werden das Berechnungsverfahren<br />

- 5 -


14.04.2011<br />

und die Gasbeschaffenheit im Mengenumwerter durch <strong>ONTRAS</strong> vorgeben o<strong>der</strong> über eine<br />

geeignetes Datenprotokoll vom Brennwertmessgerät zur Verfügung gestellt. Ist die Korrektur<br />

<strong>der</strong> Kompressibliltätzahl gemäß DVGW AB G 486 notwendig, wird dies bei <strong>der</strong> technischen<br />

Mengenermittlung für den Anschlusspunkt durchgeführt.<br />

Der Druckmessumformer ist als Absolutdruckaufnehmer auszuführen. Ab einer<br />

Anlagengröße von 100.000 Nm³/h erfolgt die Übertragung von Druck und Temperatur über<br />

HART-Protokoll. Der Messbereich <strong>der</strong> Gastemperatur ist von -10 °C bis +60 °C vorzusehen,<br />

die Hersteller-Angaben sind zu beachten. Die Mengenumwerter und Zusatzeinrichtungen<br />

müssen bei Erfor<strong>der</strong>nis für den Einsatz in <strong>der</strong> für den Aufstellungsraum ausgewiesenen Ex-<br />

Zone zugelassen sein. Die notwendige Zulassung nach ATEX ist bereitzustellen. Die<br />

Datenspeicher müssen über eine Bauartzulassung als Höchstbelastungsanzeigegerät für<br />

Stunden- und Tagesmaximum bzw. als echtzeitbezogener Lastgang- bzw.<br />

Zählerstandsgangspeicher verfügen.<br />

Die Speichertiefe bei stündlicher Speicherung muss den gesetzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

entsprechen. Die Zählerstände sollten setzbar sein. Bei Modemeinsatz ist die<br />

Zeitsynchronisation vorzugsweise PTB-Zeitdienst durch geeignete Maßnahmen<br />

sicherzustellen. Eine Sommerzeitunterdrückung muss möglich sein. Die Eichung <strong>der</strong><br />

Datenspeicher hat als echtzeitbezogener Lastgang- bzw. Zählerstandsgangspeicher zu<br />

erfolgen.<br />

Zur Inbetriebnahme sind Datenblatt, Betriebsanleitung, Bauartzulassung <strong>der</strong> PTB mit<br />

Plombenplänen und die zur Geräteauslesung erfor<strong>der</strong>liche Software bereitzustellen. Die<br />

Mengenumwerter bzw. Zusatzeinrichtungen müssen über mindestens eine <strong>der</strong><br />

nachstehenden Schnittstellen verfügen:<br />

optische Schnittstelle nach IEC 1107 RS 232 / 485 Kommunikationsschnittstelle für den<br />

Modem-Anschluss (wahlweise analog, ISDN, GSM o<strong>der</strong> GPRS) DSfG- Schnittstelle<br />

entsprechend DVGW G 485 Je nach Einsatz <strong>der</strong> Geräte ist es notwendig, dass die Daten<br />

mit verschiedenen Abrufsystemen abrufbar sind, vorzugsweise kompatibel mit dem<br />

Abrechnungssystem GAS-X. Die Übertragungsprotokolle sind dazu offen zulegen.<br />

3.4 Gasbeschaffenheitsmessung<br />

Die Gasbeschaffenheitsmessung ist analog DVGW AB G 488 und den PTB Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

PTB-A 7.61 bis 7.63 zu realisieren und muss für Gase des DVGW AB G 260 bzw. wenn<br />

notwendig G 262 geeignet sein. Vorzugsweise sind Prozessgaschromatographen<br />

einzusetzen. An<strong>der</strong>e Messverfahren bzw. Analyseverfahren sind mit <strong>ONTRAS</strong> geson<strong>der</strong>t<br />

abzustimmen.<br />

Es ist eine Probenahmesonde, die mindestens zu 1/3 ins Rohr hineinreicht, an einer<br />

permanent durchströmten Stelle einzubauen. Die Probenahmesonde ist so nah wie möglich<br />

an <strong>der</strong> Hochdruckreduzierung vorzusehen. Probenahmestutzen, Druckreduzierung und<br />

Probenahmeleitung sind zu isolieren und außerhalb von Gebäuden mit einer Begleitheizung<br />

auszustatten. Eine automatische Trägergasumschaltung ist zu bevorzugen.<br />

3.5 An<strong>der</strong>e Gaseigenschaften<br />

Bei einer Gaseinspeisung in das Netz <strong>der</strong> <strong>ONTRAS</strong> ist ein Prozessgaschromatograph<br />

erfor<strong>der</strong>lich, über dessen analytischen Anfor<strong>der</strong>ungen sich mit <strong>ONTRAS</strong> abzustimmen ist. In<br />

Abhängigkeit vom einzuspeisenden Gas wird mit <strong>ONTRAS</strong> im Vorfeld abgestimmt, welche<br />

weiteren Gaseigenschaften zu überwachen sind. Diese können u. a. sein:<br />

- 6 -


14.04.2011<br />

− Wasserdampftaupunkt<br />

− Kohlenwasserstofftaupunkt<br />

− Schwefelkomponenten<br />

4. Datenfernübertragung<br />

Bei <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> Datenfernübertragung (DFÜ) von Messwerten aus <strong>der</strong> Messanlage ist<br />

zwischen <strong>der</strong> Übertragung von Abrechnungsdaten nach Punkt 4.1 und <strong>der</strong><br />

Messdatenübertragung für das Leitsystem entsprechend 4.2 zu unterscheiden.<br />

4.1 Messdaten für die Technische Mengenermittlung<br />

Für die technische Mengenermittlung am Anschlusspunkt ist die Messanlage mit einer GAS-<br />

X kompatible DSfG-DFÜ zur Kommunikation auszustatten. Die Übertragung von<br />

Verrechnungsdaten aus <strong>der</strong> Registriereinrichtung ist über das Festnetz, über Funk (GSM<br />

/GPRS) o<strong>der</strong> über IP-Zugang möglich. Die jeweiligen Anschlüsse sind vom<br />

Messstellenbetreiber zur Verfügung zu stellen und durch einen Kommunikationstest zu<br />

überprüfen.<br />

4.2. Prozessdaten für die Netzsteuerung<br />

Entsprechend <strong>der</strong> Anlagengröße erfolgt in Abstimmung mit <strong>ONTRAS</strong> <strong>der</strong> Einbau von<br />

Einrichtungen zur Übermittlung <strong>der</strong> Prozessdaten.<br />

Die Datenübertragung erfolgt über digitale Kopplungen. Standardmäßig werden alle Daten<br />

seriell direkt aus dem Umwerter o<strong>der</strong> über einen bzw. mehrere DSfG-Busse alle 3 Minuten<br />

ausgelesen. Für jeden in <strong>der</strong> Messanlage vorhandenen Zähler werden <strong>ONTRAS</strong> die<br />

folgenden Datenelemente online zur Verfügung gestellt:<br />

a) Zählerstände umgewertetes Volumen ungestört / gestört<br />

b) Messwert Momentandurchfluss Normvolumen<br />

c) Zählerstände Energie ungestört / gestört (nur bei lokaler Energieberechnung)<br />

d) Alarmmeldung Mengenumwerter<br />

e) Alarmmeldung Messdatenregistrierung (nur wenn Gerät eigenständig<br />

vorhanden ist)<br />

f) Endlagen Eingangsarmatur (nur wenn per DSfG verfügbar o<strong>der</strong> über<br />

Mengenumwerter abrufbar)<br />

g) Messwert Eingangsdruck (nur wenn per DSfG verfügbar o<strong>der</strong> über<br />

Mengenumwerter abrufbar)<br />

h) Messwert Eingangstemperatur (nur wenn per DSfG verfügbar o<strong>der</strong> über<br />

Mengenumwerter abrufbar)<br />

i) Messwerte Gasanalyse/Gaseigenschaften (nur wenn Messgeräte vorhanden)<br />

Standardmäßig werden die Daten über ein in <strong>der</strong> Messanlage installiertes Gateway vom<br />

DSfG-Bus ausgelesen. Abweichungen davon sind abzustimmen.<br />

Dazu gehören je nach örtlichen Gegebenheiten Fernwirktechnik, GPRS-Router, VPN-Router<br />

- 7 -


14.04.2011<br />

o<strong>der</strong> SAT-Anlagen bzw. eine Kombination aus diesen. Durch <strong>ONTRAS</strong> wird bei Bedarf an<br />

<strong>der</strong> Außenfassade o<strong>der</strong> auf dem Dach <strong>der</strong> Messanlage eine Satellitenfunkantenne o<strong>der</strong><br />

GSM/GPRS-Funkantenne angebracht. Eine Nutzung vorhandener DSL- o<strong>der</strong> Netzwerkanschlüsse<br />

wird vorzugsweise angestrebt und ist abzustimmen. Die<br />

Datenübertragungstechnik innerhalb <strong>der</strong> Messanlage ist nach Möglichkeit in den MSR-<br />

Schränken des Messstellenbetreibers unterzubringen.<br />

5. Bau und Ausrüstung<br />

Messanlagen müssen die Bedingungen des DVGW AB G 491/492 erfüllen. Bei Messungen<br />

im Vordruckbereich ist die Vorwärmung hinter <strong>der</strong> Messeinrichtung anzuordnen. Wenn aus<br />

verfahrenstechnischen Gründen die Vorwärmung vor <strong>der</strong> Messeinrichtung erfolgen muss, ist<br />

die Steuerung des Wärmeübertragers so auszuführen, dass die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Gastemperatur am Gaszähler innerhalb von 10 min nicht größer als ± 1 °C ist. Die<br />

Temperaturschwankung darf jedoch in <strong>der</strong> Stunde insgesamt ± 4 °C nicht überschreiten. Ist<br />

<strong>der</strong> Einsatz von Odoriereinrichtungen erfor<strong>der</strong>lich, so sind die DVGW-Arbeitsblätter<br />

G 280 und G 281 zu beachten.<br />

6. Eichung<br />

Bei Eingriffen in die Messanlage o<strong>der</strong> bei gesetzlich vorgeschriebenen Nacheichungen hat<br />

<strong>der</strong> Messstellenbetreiber zu gewährleisten, dass <strong>ONTRAS</strong> rechtzeitig hiervon unterrichtet<br />

wird. <strong>ONTRAS</strong> ist berechtigt, einen Beauftragten zur Teilnahme an den Maßnahmen zu<br />

entsenden. Nach Ablauf <strong>der</strong> Eichgültigkeit sind die Bedingungen <strong>der</strong> Ersteichung<br />

anzuwenden.<br />

7. Gaszählerumgang<br />

Der Messstellenbetreiber hat sicherzustellen, dass in eventuell vorhandenen<br />

Umgangsleitungen des Gaszählers eine gasdichte, staubunempfindliche und im<br />

geschlossenen Zustand auf Dichtheit prüfbare Absperrarmatur eingebaut ist. Die<br />

Absperrarmatur ist zu schließen und wird von <strong>ONTRAS</strong> plombiert. Die Plomben dürfen nur<br />

mit Genehmigung <strong>der</strong> <strong>ONTRAS</strong> entfernt werden.<br />

Sollte zur Vermeidung drohen<strong>der</strong> Gefahren o<strong>der</strong> erheblicher Nachteile die sofortige<br />

Entfernung <strong>der</strong> Plombe für die Öffnung <strong>der</strong> Absperrarmatur unabdingbar erfor<strong>der</strong>lich sein, so<br />

ist das Regelzentrum Gas (RZG) <strong>der</strong> <strong>ONTRAS</strong> unverzüglich telefonisch und schriftlich zu<br />

unterrichten.<br />

8. Eingriffe in die Anlage<br />

Eingriffe in die Anlage, die nachweislich zu Fehlmessungen geführt haben, berechtigen die<br />

Vertragspartner zur Vornahme einer Korrektur <strong>der</strong> Allokationsdaten in dem erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Umfang.<br />

- 8 -


14.04.2011<br />

9. Prüfung durch die <strong>ONTRAS</strong><br />

<strong>ONTRAS</strong> hat das Recht, die Anlagenteile zur Messung <strong>der</strong> Gasvolumen und -beschaffenheit<br />

in <strong>der</strong> Messanlage je<strong>der</strong>zeit prüfen zu lassen. Dazu wird <strong>ONTRAS</strong> auf <strong>der</strong>en Verlangen hin<br />

unverzüglich Zutritt zu den Anlagen gewährt. Der Messstellenbetreiber ist verpflichtet,<br />

festgestellte Mängel unverzüglich zu beseitigen.<br />

Das Zutrittsrecht <strong>der</strong> <strong>ONTRAS</strong> gilt entsprechend, wenn Arbeiten an Anlagenteilen, die im<br />

Eigentum <strong>der</strong> <strong>ONTRAS</strong> stehen, notwendig sind.<br />

10. Bezugsdokumente<br />

EnWG Energiewirtschaftsgesetz<br />

GasNZV Gasnetzzugangsverordnung<br />

GasHLVO Verordnung über Gashochdruckleitungen<br />

Richtlinie 2004/22/EG Richtlinie über Messgeräte<br />

DIN EN 437 Prüfgase; Prüfdrücke - Gerätekategorien<br />

DIN EN 1359 Gaszähler; Balgengaszähler<br />

DIN EN 1776 Erdgasmessanlagen - Funktionale Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

DIN EN 10204 Metallische Erzeugnisse - Arten von Prüfbescheinigungen<br />

DIN EN 12261 Gaszähler; Turbinenradgaszähler<br />

DIN EN 12405 Gaszähler; Elektronische Zustands-Mengenumwerter<br />

DIN EN 12480 Gaszähler; Drehkolbengaszähler<br />

DIN 30690-1 Bauteile in Anlagen <strong>der</strong> Gasversorgung<br />

PTB TR G 9 Eichung und Inbetriebnahme von Mengenumwertern und<br />

Wirkdruckgaszählern mit Zustandserfassung<br />

PTB TR G 13 Einbau und Betrieb von Turbinenradgaszählern<br />

PTB-Prüfregel Band 30 Hochdruckprüfung von Gaszählern<br />

PTB - Anfor<strong>der</strong>ung 7.61 Brennwertmessgeräte<br />

PTB - Anfor<strong>der</strong>ung 7.62 Brennwertmessgeräte Anfor<strong>der</strong>ungen an den Gebrauchsort<br />

PTB - Anfor<strong>der</strong>ung 7.63 Anfor<strong>der</strong>ungen an Kalibriergase für Brennwert- und Gasbeschaffenheitsmessgeräte<br />

DVGW G 260 Gasbeschaffenheit<br />

DVGW G 262 Nutzung von Gasen aus regenerativen Quellen in <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Gasversorgung<br />

DVGW G 280 Gasodorierung<br />

DVGW G 281 Odoriermittel<br />

- 9 -


14.04.2011<br />

DVGW G 485 Digitale Schnittstelle für Gasmessgeräte (DSfG)<br />

DVGW G 486 Realgasfaktoren und Kompressibilitätszahlen von Erdgasen;<br />

Berechnung und Anwendung<br />

DVGW G 488 Anlagen für die Gasbeschaffenheitsmessung - Planung,<br />

Errichtung und Betrieb<br />

DVGW G 491 Gas-Druckregelanlagen für Eingangsdrücke bis einschließlich<br />

100 bar; Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung,<br />

Inbetriebnahme und Betrieb<br />

DVGW G 492 Gas-Messanlagen für einen Betriebsdruck bis einschließlich 100<br />

bar; Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung, Inbetriebnahme,<br />

Betrieb und Instandhaltung<br />

DVGW G 685 Gasabrechnung<br />

- 10 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!