Neue Entgelte 2012 – Was hat sich geändert? - Ontras
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<strong>Neue</strong> <strong>Entgelte</strong> <strong>2012</strong> <strong>–</strong> <strong>Was</strong> <strong>hat</strong> <strong>sich</strong><br />
<strong>geändert</strong>?<br />
Erik Bauer<br />
Leiter Technisches Vertragsmanagement<br />
Netzbetreiberforum<br />
15. Oktober <strong>2012</strong><br />
erik.bauer@ontras.com
<strong>Neue</strong> <strong>Entgelte</strong> der ONTRAS<br />
Rahmenbedingungen für die <strong>Entgelte</strong> FNB:<br />
§6 Ziff 5 der Kooperationsvereinbarung in der Fassung vom 29.Juni <strong>2012</strong><br />
müssen die marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber ihren unmittelbar<br />
nachgelagerten Netzbetreibern ihre <strong>Entgelte</strong> für das folgende Kalenderjahr in<br />
Textform bis zum 30. September des laufenden Jahres mitteilen.<br />
Wenn die <strong>Entgelte</strong> nicht feststehen sollten, ist die Höhe der <strong>Entgelte</strong> indikativ<br />
mitzuteilen.<br />
ONTRAS <strong>hat</strong> die <strong>Entgelte</strong> für das Jahr 2013 am 28. September an die<br />
nachgelagerten Netzbetreiber übermittelt und zeitgleich auf der Internet-<br />
Seite der ONTRAS veröffentlicht.<br />
© ONTRAS <strong>2012</strong> 2 19.10.<strong>2012</strong>
<strong>Neue</strong> <strong>Entgelte</strong> der ONTRAS<br />
Einflussgrößen für die <strong>Entgelte</strong> der FNB:<br />
1. Erlösobergrenze<br />
Die maßgebliche Einflussgröße bildet die Erlösobergrenze.<br />
Laut Schreiben der BNetzA vom 10.September <strong>2012</strong> wird ONTRAS bis<br />
Jahresende <strong>2012</strong> keinen finalen Bescheid über die EOG 2013 bis 2017<br />
erhalten.<br />
In diesem Schreiben verpflichtet die BNetzA ONTRAS zur Bestimmung der<br />
<strong>Entgelte</strong> die EOG selbst zu schätzen und dabei alle ge<strong>sich</strong>erten Erkenntnisse<br />
zu berück<strong>sich</strong>tigen.<br />
2. Vermarktete Kapazitäten<br />
Die zweite Einflussgröße bildet die Prognose der im Jahr 2013 vermarkteten<br />
Kapazitäten. Da ein großer Teil der Kapazitäten der ONTRAS kurzfristig<br />
vermarktet werden („day ahead“) besteht eine erhebliche Un<strong>sich</strong>erheit und es<br />
muss ein Rückgang der Buchungen angenommen werden.<br />
© ONTRAS <strong>2012</strong> 3 19.10.<strong>2012</strong>
<strong>Neue</strong> <strong>Entgelte</strong> der ONTRAS<br />
Einflussgrößen für die <strong>Entgelte</strong> der FNB:<br />
3. Verteilung auf Ein- und Ausspeisepunkte<br />
Die genehmigten Kosten wurden zu je 50 % auf die Ein- und die<br />
Ausspeisepunkte verteilt.<br />
4. Verteilung auf die Entgeltzonen<br />
Die Verteilung auf die Entgeltzonen <strong>hat</strong> <strong>sich</strong> gegenüber den Vorjahren nicht<br />
verändert.<br />
EOG<br />
50% 50%<br />
Einspeisung Ausspeisung<br />
Zone 3 =<br />
Zone 2 *1,87<br />
Zone 2<br />
Zone 1 =<br />
Zone 2 *1,17<br />
© ONTRAS <strong>2012</strong> 4 19.10.<strong>2012</strong>
<strong>Neue</strong> <strong>Entgelte</strong> der ONTRAS<br />
Ergebnisse:<br />
Die drei Entgeltzonen bleiben bestehen.<br />
Alle <strong>Entgelte</strong><br />
Tageskapazitätsentgelt<br />
Messentgelt<br />
Abrechnungsentgelt ändern <strong>sich</strong> proportional.<br />
Keine unterbrechbaren Kapazitäten an NKP<br />
Eine Anpassung der <strong>Entgelte</strong> wäre möglich, falls:<br />
Die Erlösobergrenze durch die BNetzA angepasst wird.<br />
Der Effizienzwert angepasst wird<br />
Eine unterjährige Anpassung soll allerdings vermieden werden<br />
Eine Anpassung der <strong>Entgelte</strong> wird nicht erfolgen, sollte <strong>sich</strong> das<br />
Buchungsverhalten der Kunden unerwartet ändern<br />
Mehr- oder Mindererlöse werden über das Regulierungskonto in den<br />
Folgejahren ausgeglichen<br />
© ONTRAS <strong>2012</strong> 5 19.10.<strong>2012</strong>
<strong>Neue</strong> <strong>Entgelte</strong> der ONTRAS<br />
Ergebnisse:<br />
Der mittlere Anstieg aller <strong>Entgelte</strong> beträgt ca. 6%<br />
Dadurch wächst die absolute Spreizung der <strong>Entgelte</strong> zwischen den<br />
Entgeltzonen gegenüber dem Vorjahr<br />
Achtung!<br />
Der Biogaswälzungsbetrag wurde durch die beteiligten TSO für das<br />
gesamte Marktgebiet GASPOOL ermittelt.<br />
ONTRAS <strong>hat</strong> keinen Einfluss auf den Biogaswälzungsbetrag.<br />
ONTRAS führt wie im Vorjahr Biogaswälzungsbetrag an GASPOOL ab.<br />
Der Biogaswälzungsbetrag beläuft <strong>sich</strong> 2013 auf 0,75 €/kWh/h/a.<br />
© ONTRAS <strong>2012</strong> 6 19.10.<strong>2012</strong>
<strong>Entgelte</strong>ntwicklung<br />
Zone <strong>2012</strong><br />
(in ct/kWh/h/d)<br />
1<br />
2<br />
3<br />
Messentgelt<br />
Abr.-entgelt<br />
2013<br />
(in ct/kWh/h/d)<br />
Tendenz<br />
0,79 0,85 107,6%<br />
0,65 0,69 106,2%<br />
1,03 1,11 107,8%<br />
0,0008 0,001 125,0%<br />
0,008 0,007 87,5%<br />
© ONTRAS <strong>2012</strong> 7 19.10.<strong>2012</strong>
<strong>Entgelte</strong>ntwicklung<br />
© ONTRAS <strong>2012</strong> 8 19.10.<strong>2012</strong>
<strong>Entgelte</strong>ntwicklung<br />
© ONTRAS <strong>2012</strong> 9 19.10.<strong>2012</strong>
<strong>Neue</strong> <strong>Entgelte</strong> der ONTRAS<br />
Umstellung auf Taggenaue Abrechnung :<br />
Grundlage:<br />
Anpassung der Kooperationsvereinbarung :<br />
Die Formulierung aus Kooperationsvereinbarung §12 entfällt, nach der<br />
das Monatsentgelt 1/12 des Jahresentgeltes sein soll.<br />
Vorteil:<br />
Keine Rückverrechnungen bei Anpassungen der iB mehr.<br />
Nachteil:<br />
Monatlich schwankende Abrechnungen für die iB.<br />
© ONTRAS <strong>2012</strong> 10 19.10.<strong>2012</strong>
Sonstige Anpassungen<br />
Umstellung auf Taggenaue Abrechnung<br />
Grundlage:<br />
Anpassung Kooperationsvereinbarung IV <strong>–</strong> Formulierung 1/12 des<br />
Jahresentgeltes in §12 entfällt.<br />
Vorteil:<br />
Keine Rückverrechnungen bei Anpassungen der iB mehr.<br />
Nachteil:<br />
Monatlich schwankende Abrechnungen für die iB.<br />
© ONTRAS <strong>2012</strong> 11 19.10.<strong>2012</strong>