Anhang zum Jahresabschluss 2009 - OstseeSparkasse Rostock
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<strong>Anhang</strong> <strong>zum</strong><br />
<strong>Jahresabschluss</strong> <strong>2009</strong><br />
<strong>OstseeSparkasse</strong> <strong>Rostock</strong> (OSPA)<br />
Allgemeine Angaben<br />
Der <strong>Jahresabschluss</strong> der OSPA wurde nach den für<br />
Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches<br />
(HGB) und der Verordnung über die<br />
Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute<br />
(RechKredV) aufgestellt.<br />
Aufgrund der für die Vermittlung eines den tatsächlichen<br />
Verhältnissen entsprechenden Bildes der<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage untergeordneten<br />
Bedeutung der Tochterunternehmen wurde entsprechend<br />
§ 296 Abs. 2 HGB auf die Erstellung eines<br />
Konzernabschlusses verzichtet. Ihre Bilanzsummen<br />
betragen insgesamt weniger als 0,5 % einer Konzernbilanzsumme.<br />
Ihre Umsatzerlöse machen insgesamt<br />
weniger als 5,0 % des Konzernumsatzes aus. Bei einer<br />
Einzelbetrachtung der Umsatzerlöse liegen die<br />
Tochterunternehmen jeweils unter 1,0 % des Konzernumsatzes,<br />
bis auf die DS Management GmbH<br />
mit 1,8 %. Auch bei der DS Management GmbH ist<br />
aufgrund des Bestehens eines Ergebnisabführungsvertrages<br />
zwischen der Gesellschaft und der OSPA sowie<br />
der Tatsache, dass die OSPA derzeit einziger<br />
Auftraggeber der Gesellschaft ist, von einer untergeordneten<br />
Bedeutung für die Vermittlung eines den<br />
tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes<br />
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auszugehen.<br />
I. Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsmethoden<br />
Forderungen und Wechsel<br />
Forderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich<br />
Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen)<br />
wurden mit dem Nennwert<br />
bilanziert. Bei Darlehen wird der Differenzbetrag<br />
zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag in den<br />
Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen.<br />
Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt<br />
grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig. Im Fall von<br />
Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die<br />
Dauer der Festzinsbindung.<br />
Bei den Forderungen an Kunden wurde dem akuten<br />
Ausfallrisiko durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen<br />
Rechnung getragen. Basierend auf den<br />
Erfahrungswerten der Vergangenheit, wurde das allgemeine<br />
Kreditrisiko durch angemessene Pauschalwertberichtigung<br />
zu Forderungen berücksichtigt. Die<br />
Höhe der Pauschalwertberichtigung wird entspre-<br />
17<br />
chend dem Schreiben des Bundesministeriums der<br />
Finanzen vom 10. Januar 1994 sowie in Anlehnung an<br />
die BFA-Stellungnahme 1/90 des Instituts der Wirtschaftsprüfer<br />
(IDW) ermittelt. Für das Mengengeschäft<br />
bei Privatkunden sind pauschalierte Einzelwertberichtigungen<br />
vorgenommen worden, deren Höhe mit Hilfe<br />
eines Stichprobenverfahrens (Auswahl von 25 % der<br />
Konten des Stichprobenumfangs) unter Berücksichtigung<br />
eines 25 %-igen Abschlages für noch zu erwartende<br />
Zahlungseingänge ermittelt wurde.<br />
Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung nicht<br />
mehr bestehen, sind Zuschreibungen (Wertaufholungen)<br />
bis zu den Zeit- bzw. Nominalwerten vorgenommen<br />
worden.<br />
Für die im Anlagevermögen der OSPA befindlichen<br />
Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen<br />
erfolgte <strong>zum</strong> Jahresende eine Bewertung des<br />
Bestandes. Abschreibungen waren nicht vorzunehmen,<br />
da keine dauerhaften Wertminderungen vorlagen.<br />
Der Wechselbestand wurde <strong>zum</strong> Zeitwert bilanziert.<br />
Wertpapiere<br />
Die Ermittlung der Anschaffungskosten der Wertpapiere<br />
erfolgte nach der Durchschnittsmethode.<br />
Während die Bewertung der Wertpapiere der Liquiditätsreserve<br />
<strong>zum</strong> strengen Niederstwertprinzip erfolgte,<br />
sind die Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet<br />
worden. Bei Teilen der Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
sind Abschreibungen, höchstens bis <strong>zum</strong><br />
Rückzahlungskurs, vorgenommen worden, sofern<br />
die Wertminderungen dauerhaft erschienen. Wertaufholungen<br />
wurden durch Zuschreibungen auf den<br />
höheren Kurs, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten,<br />
berücksichtigt.<br />
Bei der Bewertung von Wertpapieren und Schuldverschreibungen<br />
wurde der beizulegende Wert aus einem<br />
Börsen- oder Marktpreis abgeleitet. Die automatisch<br />
eingespielten Börsenkurse wurden mit Kursen<br />
aus einer Preisagentur verglichen. Bei Überschreitung<br />
von festgelegten Grenzwerten bzw. wenn keine<br />
Börsenkurse vorlagen, ist der Kurs des Composite<br />
Bloomberg Bond Trader (CBBT) als Bewertungskurs<br />
angesetzt worden. Sofern in Einzelfällen für die relevanten<br />
Papiere kein Kurs über CBBT veröffentlicht<br />
wurde, wurden die Kurse des Bloomberg Asset-<br />
Bewertungsservice bzw. von BNP Paribas S. A. zur<br />
Bewertung angesetzt. Weitere Anmerkungen zur<br />
Bewertung stehen im Abschnitt Strukturierte<br />
Produkte.<br />
Bei den im Bestand gehaltenen Spezialfonds ist für<br />
die Bewertung der nach investmentrechtlichen Grundsätzen<br />
bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich.