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Anhang zum Jahresabschluss 2009 - OstseeSparkasse Rostock

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<strong>Anhang</strong> <strong>zum</strong><br />

<strong>Jahresabschluss</strong> <strong>2009</strong><br />

<strong>OstseeSparkasse</strong> <strong>Rostock</strong> (OSPA)<br />

Allgemeine Angaben<br />

Der <strong>Jahresabschluss</strong> der OSPA wurde nach den für<br />

Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches<br />

(HGB) und der Verordnung über die<br />

Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute<br />

(RechKredV) aufgestellt.<br />

Aufgrund der für die Vermittlung eines den tatsächlichen<br />

Verhältnissen entsprechenden Bildes der<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage untergeordneten<br />

Bedeutung der Tochterunternehmen wurde entsprechend<br />

§ 296 Abs. 2 HGB auf die Erstellung eines<br />

Konzernabschlusses verzichtet. Ihre Bilanzsummen<br />

betragen insgesamt weniger als 0,5 % einer Konzernbilanzsumme.<br />

Ihre Umsatzerlöse machen insgesamt<br />

weniger als 5,0 % des Konzernumsatzes aus. Bei einer<br />

Einzelbetrachtung der Umsatzerlöse liegen die<br />

Tochterunternehmen jeweils unter 1,0 % des Konzernumsatzes,<br />

bis auf die DS Management GmbH<br />

mit 1,8 %. Auch bei der DS Management GmbH ist<br />

aufgrund des Bestehens eines Ergebnisabführungsvertrages<br />

zwischen der Gesellschaft und der OSPA sowie<br />

der Tatsache, dass die OSPA derzeit einziger<br />

Auftraggeber der Gesellschaft ist, von einer untergeordneten<br />

Bedeutung für die Vermittlung eines den<br />

tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes<br />

der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auszugehen.<br />

I. Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsmethoden<br />

Forderungen und Wechsel<br />

Forderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich<br />

Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen)<br />

wurden mit dem Nennwert<br />

bilanziert. Bei Darlehen wird der Differenzbetrag<br />

zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag in den<br />

Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen.<br />

Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt<br />

grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig. Im Fall von<br />

Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die<br />

Dauer der Festzinsbindung.<br />

Bei den Forderungen an Kunden wurde dem akuten<br />

Ausfallrisiko durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen<br />

Rechnung getragen. Basierend auf den<br />

Erfahrungswerten der Vergangenheit, wurde das allgemeine<br />

Kreditrisiko durch angemessene Pauschalwertberichtigung<br />

zu Forderungen berücksichtigt. Die<br />

Höhe der Pauschalwertberichtigung wird entspre-<br />

17<br />

chend dem Schreiben des Bundesministeriums der<br />

Finanzen vom 10. Januar 1994 sowie in Anlehnung an<br />

die BFA-Stellungnahme 1/90 des Instituts der Wirtschaftsprüfer<br />

(IDW) ermittelt. Für das Mengengeschäft<br />

bei Privatkunden sind pauschalierte Einzelwertberichtigungen<br />

vorgenommen worden, deren Höhe mit Hilfe<br />

eines Stichprobenverfahrens (Auswahl von 25 % der<br />

Konten des Stichprobenumfangs) unter Berücksichtigung<br />

eines 25 %-igen Abschlages für noch zu erwartende<br />

Zahlungseingänge ermittelt wurde.<br />

Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung nicht<br />

mehr bestehen, sind Zuschreibungen (Wertaufholungen)<br />

bis zu den Zeit- bzw. Nominalwerten vorgenommen<br />

worden.<br />

Für die im Anlagevermögen der OSPA befindlichen<br />

Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen<br />

erfolgte <strong>zum</strong> Jahresende eine Bewertung des<br />

Bestandes. Abschreibungen waren nicht vorzunehmen,<br />

da keine dauerhaften Wertminderungen vorlagen.<br />

Der Wechselbestand wurde <strong>zum</strong> Zeitwert bilanziert.<br />

Wertpapiere<br />

Die Ermittlung der Anschaffungskosten der Wertpapiere<br />

erfolgte nach der Durchschnittsmethode.<br />

Während die Bewertung der Wertpapiere der Liquiditätsreserve<br />

<strong>zum</strong> strengen Niederstwertprinzip erfolgte,<br />

sind die Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet<br />

worden. Bei Teilen der Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

sind Abschreibungen, höchstens bis <strong>zum</strong><br />

Rückzahlungskurs, vorgenommen worden, sofern<br />

die Wertminderungen dauerhaft erschienen. Wertaufholungen<br />

wurden durch Zuschreibungen auf den<br />

höheren Kurs, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten,<br />

berücksichtigt.<br />

Bei der Bewertung von Wertpapieren und Schuldverschreibungen<br />

wurde der beizulegende Wert aus einem<br />

Börsen- oder Marktpreis abgeleitet. Die automatisch<br />

eingespielten Börsenkurse wurden mit Kursen<br />

aus einer Preisagentur verglichen. Bei Überschreitung<br />

von festgelegten Grenzwerten bzw. wenn keine<br />

Börsenkurse vorlagen, ist der Kurs des Composite<br />

Bloomberg Bond Trader (CBBT) als Bewertungskurs<br />

angesetzt worden. Sofern in Einzelfällen für die relevanten<br />

Papiere kein Kurs über CBBT veröffentlicht<br />

wurde, wurden die Kurse des Bloomberg Asset-<br />

Bewertungsservice bzw. von BNP Paribas S. A. zur<br />

Bewertung angesetzt. Weitere Anmerkungen zur<br />

Bewertung stehen im Abschnitt Strukturierte<br />

Produkte.<br />

Bei den im Bestand gehaltenen Spezialfonds ist für<br />

die Bewertung der nach investmentrechtlichen Grundsätzen<br />

bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich.

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