Download - EURES Bodensee
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4 Infos für Grenzgänger Infos für Grenzgänger 5<br />
Vorwort | Inhaltsverzeichnis | Einleitung Vorwort | Inhaltsverzeichnis | Einleitung<br />
Was sind Grenzgänger?<br />
Grenzgänger sind Personen, die in einem Staat wohnen, dauerhaft<br />
in einem anderen Staat arbeiten und regelmäßig an ihren Wohnort<br />
zurückkehren.<br />
Arbeitnehmer, die von ihrem Betrieb zu einer vorübergehenden Tätigkeit<br />
ins Ausland geschickt werden, gelten nicht als Grenzgänger, sondern<br />
werden als Entsendete bezeichnet.<br />
An wen wendet sich diese Broschüre?<br />
Diese Broschüre wendet sich in erster Linie an Bewohner der <strong>Bodensee</strong>region,<br />
die grenzüberschreitend eine Arbeitsstelle suchen oder die<br />
bereits als Grenzgänger beschäftigt sind. Darüber hinaus liefert sie<br />
Hinweise für Arbeitgeber und andere Personen, die beruflich mit Grenzgängern<br />
in Kontakt kommen.<br />
Erfasst werden 9 verschiedene Grenzgängersituationen. Den 4 Staaten<br />
am <strong>Bodensee</strong> als Erwerbsstaaten können jeweils 2 oder 3 Wohnsitzstaaten<br />
zugeordnet werden. Liechtenstein wird nur als Beschäftigungsstaat<br />
und nicht als Wohnsitzstaat berücksichtigt.<br />
Wie ist diese Broschüre aufgebaut?<br />
Die Broschüre behandelt in 11 Kapiteln die wichtigsten Themen aus<br />
den 3 großen Sachbereichen Arbeit, Soziales und Steuern. Im ersten<br />
Abschnitt eines jeden Kapitels werden die überstaatlichen Regelungen<br />
vorgestellt, wichtige Begriffe erklärt und praktische Empfehlungen<br />
gegeben. In den folgenden Abschnitten zu den einzelnen Staaten wird<br />
vor allem auf die innerstaatlichen Gegebenheiten eingegangen. Zum<br />
besseren Verständnis sollte der Abschnitt »Grundsätzliches« einleitend<br />
oder begleitend zum Abschnitt für den jeweiligen Staat gelesen<br />
werden. Begriffe, die im ersten Abschnitt erläutert wurden, werden im<br />
speziellen Teil nicht mehr erklärt.<br />
Für die meisten Leser sind wahrscheinlich vor allem die Bedingungen<br />
im Zielstaat von Interesse. Teilweise gelten für Grenzgänger jedoch<br />
auch die Bestimmungen am Wohnsitz. Es kann sinnvoll sein, die Leistungen<br />
im Beschäftigungsstaat mit denen im Wohnsitzstaat zu vergleichen.<br />
Am Ende eines jeden Abschnittes finden Sie die Adressen<br />
der wichtigsten Ansprechpartner zum Thema.<br />
Um der besseren Lesbarkeit Willen wird darauf verzichtet, durchgängig<br />
die männliche und weibliche Form nebeneinander zu verwenden.<br />
Welche Rolle spielt die Staatsangehörigkeit?<br />
Bei vielen Rechtsfragen, mit denen Grenzgänger konfrontiert sind, ist<br />
die Staatsangehörigkeit ein entscheidendes Kriterium.<br />
Die 4 Staaten der <strong>Bodensee</strong>region – Österreich, Liechtenstein,<br />
Schweiz und Deutschland – sind unterschiedlich in den Staatengruppen<br />
Europäische Union (EU), Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)<br />
und Europäische Freihandelszone (EFTA) vertreten. Nur Österreich<br />
und Deutschland sind Mitglied der EU. Zum EWR gehören neben den<br />
27 EU-Staaten auch Island, Liechtenstein und Norwegen. In der EFTA<br />
sind lediglich die 4 Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und die<br />
Schweiz zusammengeschlossen.<br />
Wenn von »EWR und Schweiz« die Rede ist, handelt es sich um dieselben<br />
Staaten wie im Fall von ÅEU/EFTAå. Die zweite Bezeichnung<br />
ist in der Schweiz üblich (häufig auch »EG/EFTA«). In der vorliegenden<br />
Broschüre wird durchgehend die erste Bezeichnung verwendet.<br />
In bestimmten Zusammenhängen wird derzeit noch zwischen Staatsangehörigen<br />
der EU-17 (alte EU-Mitgliedsstaaten, Malta und Zypern)<br />
und Staatsangehörigen der EU-8 (neuere EU-Mitgliedsstaaten, die der<br />
Europäischen Union zum 1. Mai 2004 beigetreten sind) unterschieden.<br />
Bulgarien und Rumänien haben aufgrund ihres noch späteren<br />
EU-Beitritts am 1. Januar 2007 einen Sonderstatus.<br />
Folgende Tabelle und die Europakarte auf Seite 6 liefern einen<br />
Überblick:<br />
Übersichtstabelle Staatengruppen<br />
27 Mitgliedsstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland,<br />
Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland,<br />
EU Europäische Union Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich,<br />
Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien,<br />
Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern<br />
Belgien, Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland,<br />
EU-17 Europäische Union 17 Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande,<br />
Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Zypern<br />
Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien,<br />
EU-8 Europäische Union 8<br />
Ungarn<br />
Europäische<br />
EFTA<br />
Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz<br />
Freihandelszone<br />
Europäischer<br />
EWR<br />
EU + EFTA mit Ausnahme der Schweiz<br />
Wirtschaftsraum<br />
EWR-20 Europäischer<br />
EU-17 + EFTA mit Ausnahme der Schweiz<br />
Wirtschaftsraum 20<br />
Hinweis: Möglicherweise begegnen Ihnen im Internet oder in anderen<br />
Quellen die Begriffe EU-15 bzw. EU-10. Damit sind die EU-17 ohne<br />
Malta und Zypern bzw. die EU-8 plus Malta und Zypern gemeint.<br />
Des Weiteren sei darauf hingewiesen, dass in der Schweiz oftmals das<br />
Kürzel EG (Europäische Gemeinschaft) verwendet wird. Damit ist stets<br />
die EU gemeint.