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Download - EURES Bodensee

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4 Infos für Grenzgänger Infos für Grenzgänger 5<br />

Vorwort | Inhaltsverzeichnis | Einleitung Vorwort | Inhaltsverzeichnis | Einleitung<br />

Was sind Grenzgänger?<br />

Grenzgänger sind Personen, die in einem Staat wohnen, dauerhaft<br />

in einem anderen Staat arbeiten und regelmäßig an ihren Wohnort<br />

zurückkehren.<br />

Arbeitnehmer, die von ihrem Betrieb zu einer vorübergehenden Tätigkeit<br />

ins Ausland geschickt werden, gelten nicht als Grenzgänger, sondern<br />

werden als Entsendete bezeichnet.<br />

An wen wendet sich diese Broschüre?<br />

Diese Broschüre wendet sich in erster Linie an Bewohner der <strong>Bodensee</strong>region,<br />

die grenzüberschreitend eine Arbeitsstelle suchen oder die<br />

bereits als Grenzgänger beschäftigt sind. Darüber hinaus liefert sie<br />

Hinweise für Arbeitgeber und andere Personen, die beruflich mit Grenzgängern<br />

in Kontakt kommen.<br />

Erfasst werden 9 verschiedene Grenzgängersituationen. Den 4 Staaten<br />

am <strong>Bodensee</strong> als Erwerbsstaaten können jeweils 2 oder 3 Wohnsitzstaaten<br />

zugeordnet werden. Liechtenstein wird nur als Beschäftigungsstaat<br />

und nicht als Wohnsitzstaat berücksichtigt.<br />

Wie ist diese Broschüre aufgebaut?<br />

Die Broschüre behandelt in 11 Kapiteln die wichtigsten Themen aus<br />

den 3 großen Sachbereichen Arbeit, Soziales und Steuern. Im ersten<br />

Abschnitt eines jeden Kapitels werden die überstaatlichen Regelungen<br />

vorgestellt, wichtige Begriffe erklärt und praktische Empfehlungen<br />

gegeben. In den folgenden Abschnitten zu den einzelnen Staaten wird<br />

vor allem auf die innerstaatlichen Gegebenheiten eingegangen. Zum<br />

besseren Verständnis sollte der Abschnitt »Grundsätzliches« einleitend<br />

oder begleitend zum Abschnitt für den jeweiligen Staat gelesen<br />

werden. Begriffe, die im ersten Abschnitt erläutert wurden, werden im<br />

speziellen Teil nicht mehr erklärt.<br />

Für die meisten Leser sind wahrscheinlich vor allem die Bedingungen<br />

im Zielstaat von Interesse. Teilweise gelten für Grenzgänger jedoch<br />

auch die Bestimmungen am Wohnsitz. Es kann sinnvoll sein, die Leistungen<br />

im Beschäftigungsstaat mit denen im Wohnsitzstaat zu vergleichen.<br />

Am Ende eines jeden Abschnittes finden Sie die Adressen<br />

der wichtigsten Ansprechpartner zum Thema.<br />

Um der besseren Lesbarkeit Willen wird darauf verzichtet, durchgängig<br />

die männliche und weibliche Form nebeneinander zu verwenden.<br />

Welche Rolle spielt die Staatsangehörigkeit?<br />

Bei vielen Rechtsfragen, mit denen Grenzgänger konfrontiert sind, ist<br />

die Staatsangehörigkeit ein entscheidendes Kriterium.<br />

Die 4 Staaten der <strong>Bodensee</strong>region – Österreich, Liechtenstein,<br />

Schweiz und Deutschland – sind unterschiedlich in den Staatengruppen<br />

Europäische Union (EU), Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)<br />

und Europäische Freihandelszone (EFTA) vertreten. Nur Österreich<br />

und Deutschland sind Mitglied der EU. Zum EWR gehören neben den<br />

27 EU-Staaten auch Island, Liechtenstein und Norwegen. In der EFTA<br />

sind lediglich die 4 Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und die<br />

Schweiz zusammengeschlossen.<br />

Wenn von »EWR und Schweiz« die Rede ist, handelt es sich um dieselben<br />

Staaten wie im Fall von ÅEU/EFTAå. Die zweite Bezeichnung<br />

ist in der Schweiz üblich (häufig auch »EG/EFTA«). In der vorliegenden<br />

Broschüre wird durchgehend die erste Bezeichnung verwendet.<br />

In bestimmten Zusammenhängen wird derzeit noch zwischen Staatsangehörigen<br />

der EU-17 (alte EU-Mitgliedsstaaten, Malta und Zypern)<br />

und Staatsangehörigen der EU-8 (neuere EU-Mitgliedsstaaten, die der<br />

Europäischen Union zum 1. Mai 2004 beigetreten sind) unterschieden.<br />

Bulgarien und Rumänien haben aufgrund ihres noch späteren<br />

EU-Beitritts am 1. Januar 2007 einen Sonderstatus.<br />

Folgende Tabelle und die Europakarte auf Seite 6 liefern einen<br />

Überblick:<br />

Übersichtstabelle Staatengruppen<br />

27 Mitgliedsstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland,<br />

Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland,<br />

EU Europäische Union Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich,<br />

Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien,<br />

Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern<br />

Belgien, Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland,<br />

EU-17 Europäische Union 17 Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande,<br />

Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Zypern<br />

Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien,<br />

EU-8 Europäische Union 8<br />

Ungarn<br />

Europäische<br />

EFTA<br />

Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz<br />

Freihandelszone<br />

Europäischer<br />

EWR<br />

EU + EFTA mit Ausnahme der Schweiz<br />

Wirtschaftsraum<br />

EWR-20 Europäischer<br />

EU-17 + EFTA mit Ausnahme der Schweiz<br />

Wirtschaftsraum 20<br />

Hinweis: Möglicherweise begegnen Ihnen im Internet oder in anderen<br />

Quellen die Begriffe EU-15 bzw. EU-10. Damit sind die EU-17 ohne<br />

Malta und Zypern bzw. die EU-8 plus Malta und Zypern gemeint.<br />

Des Weiteren sei darauf hingewiesen, dass in der Schweiz oftmals das<br />

Kürzel EG (Europäische Gemeinschaft) verwendet wird. Damit ist stets<br />

die EU gemeint.

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