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Informationen zum Antrag auf Fach-, Gewichtungswechsel oder ...

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<strong>Informationen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong><br />

<strong>Fach</strong>-, <strong>Gewichtungswechsel</strong> <strong>oder</strong> Wechsel des weiteren <strong>Fach</strong>es<br />

Der <strong>Antrag</strong> für das Wintersemester 2011/12 ist bis spätestens 21. Oktober 2011 einzureichen.<br />

� Ihr <strong>Antrag</strong> kann erst bearbeitet werden, wenn Sie für das Wintersemester 2011/12 zurückgemeldet sind.<br />

� Wenn Sie zur Zeit im dritten <strong>oder</strong> einem höheren <strong>Fach</strong>semester immatrikuliert sind, müssen Sie eine<br />

studienfachliche Beratung in dem neugewünschten <strong>Fach</strong> nachweisen. Siehe dazu Rückseite des <strong>Antrag</strong>es.<br />

� Nach Bearbeitung Ihres <strong>Antrag</strong>es können Sie Ihr geändertes Semesterblatt und die Immatrikulationsbescheinigungen<br />

über das LSF-Programm ausdrucken.<br />

� Ein <strong>Gewichtungswechsel</strong> (= Haupt- Leit- <strong>oder</strong> affines <strong>Fach</strong> wird getauscht) ist beim Lehramt Realschule<br />

immer möglich. Beim Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen ist ein <strong>Gewichtungswechsel</strong><br />

möglich, sofern sich dadurch das weitere <strong>Fach</strong> nicht ändert.<br />

� Studierende, die im Studiengang Lehramt an Grund- und Hauptschulen den Schwerpunkt wechseln<br />

möchten, müssen einen <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Zulassung in ein höheres <strong>Fach</strong>semester für einen neuen Studiengang<br />

stellen.<br />

Wechsel im Fundamentum<br />

� Hinweis für Studierende, die ihr Studium ab dem WS 2009/10 begonnen haben<br />

Die Akademische Zwischenprüfung (AZ) ist als Einheit anzusehen, weshalb ein Wechsel dieser Fächer<br />

während dieses Prüfungsverfahrens ausgeschlossen ist.<br />

Der Wechsel von Fächern, die Teil der Akademischen Zwischenprüfung sind, ist nicht möglich, sofern<br />

die Akademische Zwischenprüfung begonnen wurde. D. h., eine der drei AZ-Klausuren wurde bereits<br />

geschrieben. Die Fächer sind bis <strong>zum</strong> Abschluss der akademischen Zwischenprüfung beizubehalten.<br />

Diese Regelung gilt für Studierende der Studiengänge Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen<br />

und an Realschulen, die ihr Studium nach dem Sommersemester 2009 begonnen haben.<br />

� Hinweis für Studierende des Studienganges Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen,<br />

die ihr Studium vor dem WS 09/10 begonnen haben,<br />

bei Wechsel des weiteren <strong>Fach</strong>es im Fundamentum im Studiengang GHS:<br />

– Wird in Grund- und Hauptschule das weitere <strong>Fach</strong> im Fundamentum vor Ablegen der<br />

Akademischen Zwischenprüfung (AZ) gewechselt, so findet die AZ im neu gewählten <strong>Fach</strong> statt.<br />

– Wurde die AZ im weiteren <strong>Fach</strong> bereits abgelegt, kann das weitere <strong>Fach</strong> im Fundamentum nicht<br />

mehr gewechselt werden, da die AZ im weiteren <strong>Fach</strong> im Fundamentum abgeschlossen ist.<br />

– Ein Wechsel der anderen Fächer ist auch noch während der AZ möglich.<br />

� Hinweis für Studierende des Studienganges Lehramt an Realschulen, die ihr Studium vor dem<br />

WS 09/10 begonnen haben.<br />

Die Angabe des weiteren <strong>Fach</strong>es im Fundamentum ist auch künftig nicht erforderlich.<br />

Wechsel im Hauptstudium<br />

Im Hauptstudium ist ein Wechsel aller Fächer zu jedem Semester möglich.<br />

Ein Studienfachwechsel kann sich nachteilig <strong>auf</strong> die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />

(BAföG) auswirken. Sofern Sie Ausbildungsförderung erhalten, empfehlen wir Ihnen, sich beim<br />

BAföG-Amt über mögliche Konsequenzen zu erkundigen.<br />

Falls Sie Fragen zur Akademischen Zwischenprüfung haben, dann wenden Sie sich bitte an das<br />

Akademische Prüfungsamt (Raum A 108a – Telefon 07171 / 983-283). Des weiteren informiert das Akademische<br />

Prüfungsamt über die Anrechnung von erbrachten Prüfungsleistungen am Anschlagsbrett bzw.<br />

während seiner Sprechzeiten.


<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Fach</strong>-, <strong>Gewichtungswechsel</strong> <strong>oder</strong> Wechsel des weiteren <strong>Fach</strong>es<br />

Einzureichen beim Studierendensekretariat der<br />

Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd<br />

Oberbettringer Str. 200<br />

73525 Schwäbisch Gmünd<br />

für das Wintersemester 2011/12 bis 21. Oktober 2011<br />

Name<br />

Matrikelnummer<br />

Immatrikuliert im Studiengang<br />

Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen, Schwerpunkt Grundschule<br />

Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen, Schwerpunkt Hauptschule<br />

Lehramt an Realschulen<br />

derzeit <strong>Fach</strong>semester<br />

Fächern<br />

Hauptfach<br />

Leitfach<br />

Affines <strong>Fach</strong><br />

Grundlagenwahlfach<br />

Die AZ lege ich in<br />

folgenden Fächern ab<br />

* 1, 2, 3<br />

1. <strong>Fach</strong><br />

Weiteres <strong>Fach</strong><br />

bisher beantragte Änderungen<br />

Bei Studium des <strong>Fach</strong>es ev. bzw. kath. Theologie / Religionspädagogik: Konfession<br />

(Angabe zwingend erforderlich, bei Wahl des <strong>Fach</strong>es ev. bzw. kath. Theologie/Religionspädagogik)<br />

1<br />

Angabe nicht erforderlich, falls Sie im Studiengang Lehramt an Realschulen immatrikuliert sind und Ihr Studienbeginn vor dem<br />

WS 09/10 war.<br />

2<br />

Im Studiengang Realschule muss die Akademische Zwischenprüfung in Deutsch, Mathematik <strong>oder</strong> Englisch und im weiteren gewählten<br />

<strong>Fach</strong> abgelegt werden. Das weitere <strong>Fach</strong> kann frei gewählt werden, falls Sie Ihr Studium nach dem Sommersemester 2009<br />

begonnen haben. Eine Bindung an das Hauptfach besteht nicht mehr. Die Fächer Deutsch, Mathematik <strong>oder</strong> Englisch können auch<br />

als weiteres <strong>Fach</strong> gewählt werden wenn Sie mindestens zwei dieser Fächer studieren.<br />

3<br />

Im Studiengang Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen ist die Akademische Zwischenprüfung in Deutsch <strong>oder</strong><br />

Mathematik und im weiteren <strong>Fach</strong> (= Leitfach) abzulegen. Die Fächer Deutsch <strong>oder</strong> Mathematik dürfen nicht als weiteres <strong>Fach</strong> im<br />

Fundamentum gewählt werden. Sollte Ihr Leitfach Deutsch <strong>oder</strong> Mathematik sein, können Sie zwischen Hauptfach <strong>oder</strong> dem affinen<br />

<strong>Fach</strong> als weiteres <strong>Fach</strong> im Fundamentum wählen.


Erklärungen<br />

In folgenden Fächern habe ich die AZ schon abgelegt bzw. werde die AZ im WS 2010 noch schreiben.<br />

Allg./Schulpädagogik bzw.<br />

Päd. Psychologie<br />

Deutsch <strong>oder</strong> Mathematik<br />

bei Realschule evtl. Englisch<br />

Weiteres <strong>Fach</strong><br />

<strong>Fach</strong> Klausur am Wiederholungsklausur am<br />

Der Prüfungsanspruch in meinem Studiengang ist nicht erloschen, weil ich entweder eine<br />

Prüfung in diesem Studiengang endgültig nicht bestanden habe <strong>oder</strong> ein Prüfungsanspruch nicht<br />

mehr besteht (§ 60 Abs. 2 Nr. 2 Landeshochschulgesetz)<br />

Der Prüfungsanspruch im Studienfach ist erloschen, weil ich<br />

eine Prüfung (bitte Angabe der Prüfung und des Modul, z. B. Teilprüfung, Modul)<br />

in diesem Studienfach endgültig nicht bestanden habe.<br />

Der Prüfungsanspruch für diesen Studiengang ist nicht erloschen.<br />

Bitte Kopie des Schreibens des Prüfungsamtes beilegen.<br />

Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben. Sollte der <strong>Fach</strong>- bzw. <strong>Gewichtungswechsel</strong> <strong>auf</strong> Grund unrichtiger<br />

Angaben erfolgen, ist dieser rechtswidrig und wird zurückgenommen (§ 48 Landesverwaltungsverfahrensgesetz).<br />

Die Daten dieses <strong>Antrag</strong>es werden <strong>auf</strong> Grund der Verordnung des Wissenschaftsministeriums zur Erhebung<br />

und Verarbeitung personenbezogener Daten der Studienbewerber, Studierenden und Prüfungskandidaten<br />

für Verwaltungszwecke der Hochschulen erhoben, gespeichert und verarbeitet.<br />

_________________________ _____________________________________________<br />

Datum Unterschrift<br />

Wenn Sie zur Zeit im dritten <strong>oder</strong> einem höheren <strong>Fach</strong>semester immatrikuliert sind und einen <strong>Fach</strong>wechsel<br />

beantragen, müssen Sie eine studienfachliche Beratung in dem/in den neu gewünschten<br />

<strong>Fach</strong>/Fächern nachweisen (§ 60 Abs. 2, Nr. 5 und § 2 Abs. 2 LHG).<br />

Beratung im <strong>Fach</strong> durchgeführt am Unterschrift des <strong>Fach</strong>studienberaters<br />

Bearbeitungsvermerke der Hochschule:<br />

Dem <strong>Fach</strong>wechsel wird zugestimmt <strong>zum</strong> WS / SS ______________________<br />

Datum / Unterschrift: _____________________________________________<br />

Prorektor<br />

POS-Fenster: <strong>Fach</strong>wechsel möglich � ja � nein Datum / Namenszeichen: _________________________<br />

SOS-erfasst: Datum / Namenszeichen: ___________________________________________________________<br />

Akte geändert: Datum / Namenszeichen: ___________________________________________________________<br />

Schulpraxis: Datum / Namenszeichen: ___________________________________________________________

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