Informationen zum Antrag auf Fach-, Gewichtungswechsel oder ...
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<strong>Informationen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong><br />
<strong>Fach</strong>-, <strong>Gewichtungswechsel</strong> <strong>oder</strong> Wechsel des weiteren <strong>Fach</strong>es<br />
Der <strong>Antrag</strong> für das Wintersemester 2011/12 ist bis spätestens 21. Oktober 2011 einzureichen.<br />
� Ihr <strong>Antrag</strong> kann erst bearbeitet werden, wenn Sie für das Wintersemester 2011/12 zurückgemeldet sind.<br />
� Wenn Sie zur Zeit im dritten <strong>oder</strong> einem höheren <strong>Fach</strong>semester immatrikuliert sind, müssen Sie eine<br />
studienfachliche Beratung in dem neugewünschten <strong>Fach</strong> nachweisen. Siehe dazu Rückseite des <strong>Antrag</strong>es.<br />
� Nach Bearbeitung Ihres <strong>Antrag</strong>es können Sie Ihr geändertes Semesterblatt und die Immatrikulationsbescheinigungen<br />
über das LSF-Programm ausdrucken.<br />
� Ein <strong>Gewichtungswechsel</strong> (= Haupt- Leit- <strong>oder</strong> affines <strong>Fach</strong> wird getauscht) ist beim Lehramt Realschule<br />
immer möglich. Beim Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen ist ein <strong>Gewichtungswechsel</strong><br />
möglich, sofern sich dadurch das weitere <strong>Fach</strong> nicht ändert.<br />
� Studierende, die im Studiengang Lehramt an Grund- und Hauptschulen den Schwerpunkt wechseln<br />
möchten, müssen einen <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Zulassung in ein höheres <strong>Fach</strong>semester für einen neuen Studiengang<br />
stellen.<br />
Wechsel im Fundamentum<br />
� Hinweis für Studierende, die ihr Studium ab dem WS 2009/10 begonnen haben<br />
Die Akademische Zwischenprüfung (AZ) ist als Einheit anzusehen, weshalb ein Wechsel dieser Fächer<br />
während dieses Prüfungsverfahrens ausgeschlossen ist.<br />
Der Wechsel von Fächern, die Teil der Akademischen Zwischenprüfung sind, ist nicht möglich, sofern<br />
die Akademische Zwischenprüfung begonnen wurde. D. h., eine der drei AZ-Klausuren wurde bereits<br />
geschrieben. Die Fächer sind bis <strong>zum</strong> Abschluss der akademischen Zwischenprüfung beizubehalten.<br />
Diese Regelung gilt für Studierende der Studiengänge Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen<br />
und an Realschulen, die ihr Studium nach dem Sommersemester 2009 begonnen haben.<br />
� Hinweis für Studierende des Studienganges Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen,<br />
die ihr Studium vor dem WS 09/10 begonnen haben,<br />
bei Wechsel des weiteren <strong>Fach</strong>es im Fundamentum im Studiengang GHS:<br />
– Wird in Grund- und Hauptschule das weitere <strong>Fach</strong> im Fundamentum vor Ablegen der<br />
Akademischen Zwischenprüfung (AZ) gewechselt, so findet die AZ im neu gewählten <strong>Fach</strong> statt.<br />
– Wurde die AZ im weiteren <strong>Fach</strong> bereits abgelegt, kann das weitere <strong>Fach</strong> im Fundamentum nicht<br />
mehr gewechselt werden, da die AZ im weiteren <strong>Fach</strong> im Fundamentum abgeschlossen ist.<br />
– Ein Wechsel der anderen Fächer ist auch noch während der AZ möglich.<br />
� Hinweis für Studierende des Studienganges Lehramt an Realschulen, die ihr Studium vor dem<br />
WS 09/10 begonnen haben.<br />
Die Angabe des weiteren <strong>Fach</strong>es im Fundamentum ist auch künftig nicht erforderlich.<br />
Wechsel im Hauptstudium<br />
Im Hauptstudium ist ein Wechsel aller Fächer zu jedem Semester möglich.<br />
Ein Studienfachwechsel kann sich nachteilig <strong>auf</strong> die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />
(BAföG) auswirken. Sofern Sie Ausbildungsförderung erhalten, empfehlen wir Ihnen, sich beim<br />
BAföG-Amt über mögliche Konsequenzen zu erkundigen.<br />
Falls Sie Fragen zur Akademischen Zwischenprüfung haben, dann wenden Sie sich bitte an das<br />
Akademische Prüfungsamt (Raum A 108a – Telefon 07171 / 983-283). Des weiteren informiert das Akademische<br />
Prüfungsamt über die Anrechnung von erbrachten Prüfungsleistungen am Anschlagsbrett bzw.<br />
während seiner Sprechzeiten.
<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Fach</strong>-, <strong>Gewichtungswechsel</strong> <strong>oder</strong> Wechsel des weiteren <strong>Fach</strong>es<br />
Einzureichen beim Studierendensekretariat der<br />
Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd<br />
Oberbettringer Str. 200<br />
73525 Schwäbisch Gmünd<br />
für das Wintersemester 2011/12 bis 21. Oktober 2011<br />
Name<br />
Matrikelnummer<br />
Immatrikuliert im Studiengang<br />
Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen, Schwerpunkt Grundschule<br />
Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen, Schwerpunkt Hauptschule<br />
Lehramt an Realschulen<br />
derzeit <strong>Fach</strong>semester<br />
Fächern<br />
Hauptfach<br />
Leitfach<br />
Affines <strong>Fach</strong><br />
Grundlagenwahlfach<br />
Die AZ lege ich in<br />
folgenden Fächern ab<br />
* 1, 2, 3<br />
1. <strong>Fach</strong><br />
Weiteres <strong>Fach</strong><br />
bisher beantragte Änderungen<br />
Bei Studium des <strong>Fach</strong>es ev. bzw. kath. Theologie / Religionspädagogik: Konfession<br />
(Angabe zwingend erforderlich, bei Wahl des <strong>Fach</strong>es ev. bzw. kath. Theologie/Religionspädagogik)<br />
1<br />
Angabe nicht erforderlich, falls Sie im Studiengang Lehramt an Realschulen immatrikuliert sind und Ihr Studienbeginn vor dem<br />
WS 09/10 war.<br />
2<br />
Im Studiengang Realschule muss die Akademische Zwischenprüfung in Deutsch, Mathematik <strong>oder</strong> Englisch und im weiteren gewählten<br />
<strong>Fach</strong> abgelegt werden. Das weitere <strong>Fach</strong> kann frei gewählt werden, falls Sie Ihr Studium nach dem Sommersemester 2009<br />
begonnen haben. Eine Bindung an das Hauptfach besteht nicht mehr. Die Fächer Deutsch, Mathematik <strong>oder</strong> Englisch können auch<br />
als weiteres <strong>Fach</strong> gewählt werden wenn Sie mindestens zwei dieser Fächer studieren.<br />
3<br />
Im Studiengang Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen ist die Akademische Zwischenprüfung in Deutsch <strong>oder</strong><br />
Mathematik und im weiteren <strong>Fach</strong> (= Leitfach) abzulegen. Die Fächer Deutsch <strong>oder</strong> Mathematik dürfen nicht als weiteres <strong>Fach</strong> im<br />
Fundamentum gewählt werden. Sollte Ihr Leitfach Deutsch <strong>oder</strong> Mathematik sein, können Sie zwischen Hauptfach <strong>oder</strong> dem affinen<br />
<strong>Fach</strong> als weiteres <strong>Fach</strong> im Fundamentum wählen.
Erklärungen<br />
In folgenden Fächern habe ich die AZ schon abgelegt bzw. werde die AZ im WS 2010 noch schreiben.<br />
Allg./Schulpädagogik bzw.<br />
Päd. Psychologie<br />
Deutsch <strong>oder</strong> Mathematik<br />
bei Realschule evtl. Englisch<br />
Weiteres <strong>Fach</strong><br />
<strong>Fach</strong> Klausur am Wiederholungsklausur am<br />
Der Prüfungsanspruch in meinem Studiengang ist nicht erloschen, weil ich entweder eine<br />
Prüfung in diesem Studiengang endgültig nicht bestanden habe <strong>oder</strong> ein Prüfungsanspruch nicht<br />
mehr besteht (§ 60 Abs. 2 Nr. 2 Landeshochschulgesetz)<br />
Der Prüfungsanspruch im Studienfach ist erloschen, weil ich<br />
eine Prüfung (bitte Angabe der Prüfung und des Modul, z. B. Teilprüfung, Modul)<br />
in diesem Studienfach endgültig nicht bestanden habe.<br />
Der Prüfungsanspruch für diesen Studiengang ist nicht erloschen.<br />
Bitte Kopie des Schreibens des Prüfungsamtes beilegen.<br />
Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben. Sollte der <strong>Fach</strong>- bzw. <strong>Gewichtungswechsel</strong> <strong>auf</strong> Grund unrichtiger<br />
Angaben erfolgen, ist dieser rechtswidrig und wird zurückgenommen (§ 48 Landesverwaltungsverfahrensgesetz).<br />
Die Daten dieses <strong>Antrag</strong>es werden <strong>auf</strong> Grund der Verordnung des Wissenschaftsministeriums zur Erhebung<br />
und Verarbeitung personenbezogener Daten der Studienbewerber, Studierenden und Prüfungskandidaten<br />
für Verwaltungszwecke der Hochschulen erhoben, gespeichert und verarbeitet.<br />
_________________________ _____________________________________________<br />
Datum Unterschrift<br />
Wenn Sie zur Zeit im dritten <strong>oder</strong> einem höheren <strong>Fach</strong>semester immatrikuliert sind und einen <strong>Fach</strong>wechsel<br />
beantragen, müssen Sie eine studienfachliche Beratung in dem/in den neu gewünschten<br />
<strong>Fach</strong>/Fächern nachweisen (§ 60 Abs. 2, Nr. 5 und § 2 Abs. 2 LHG).<br />
Beratung im <strong>Fach</strong> durchgeführt am Unterschrift des <strong>Fach</strong>studienberaters<br />
Bearbeitungsvermerke der Hochschule:<br />
Dem <strong>Fach</strong>wechsel wird zugestimmt <strong>zum</strong> WS / SS ______________________<br />
Datum / Unterschrift: _____________________________________________<br />
Prorektor<br />
POS-Fenster: <strong>Fach</strong>wechsel möglich � ja � nein Datum / Namenszeichen: _________________________<br />
SOS-erfasst: Datum / Namenszeichen: ___________________________________________________________<br />
Akte geändert: Datum / Namenszeichen: ___________________________________________________________<br />
Schulpraxis: Datum / Namenszeichen: ___________________________________________________________