Ratgeber Schmerz - Schmerzzentrum Ludwigshafen
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Umfang<br />
!<br />
Praxistipp<br />
Häusliche Pflege beinhaltet<br />
• Grundpflege, das sind: pflegerische Leistungen nicht<br />
medizinischer Art, wie z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität<br />
• Behandlungspflege, das sind: medizinische Hilfeleistungen,<br />
wie z. B. Verabreichung von Medikamenten, Anlegen von<br />
Verbänden, Injektionen, Messen der Körpertemperatur,<br />
Spülungen und Einreibungen.<br />
• hauswirtschaftliche Versorgung, wie z. B. Einkaufen, Kochen,<br />
Putzen, Spülen, Waschen, Heizen<br />
Voraussetzung für eine Kostenübernahme der häuslichen<br />
Krankenpflege seitens der Krankenkasse ist, dass auf der<br />
Verordnung des Arztes Behandlungspflege mitverordnet wird.<br />
Grundpflege oder hauswirtschaftliche Versorgung ohne Notwendigkeit<br />
von Behandlungspflege wird nicht übernommen.<br />
Sachleistungserbringung<br />
Vorrangig erbringen die Krankenkassen oder die Berufsgenossenschaften<br />
eine Sachleistung, d. h., sie stellen die Pflegekraft.<br />
Die Krankenkassen haben mit geeigneten Organisationen (z. B.<br />
Trägern der freien Wohlfahrtspflege, ambulanten Pflegediensten<br />
oder Sozialstationen) Verträge über die Erbringung von<br />
Haushaltshilfe geschlossen. Haushaltshilfekräfte dieser Vertragsorganisationen<br />
erbringen die Leistung und rechnen dann direkt<br />
mit der Krankenkasse ab.<br />
Wenn die Sachleistungserbringung nicht möglich ist, werden die<br />
Kosten für selbstbeschaffte Pflegekräfte der Sozialstationen,<br />
Krankenpflegevereine etc. von Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft<br />
übernommen. Dies muss unbedingt vorher mit dem<br />
Leistungsträger abgesprochen und von diesem genehmigt sein.<br />
Ausnahme<br />
Ausnahmsweise erstatten die Krankenkassen und die Berufsgenossenschaften<br />
die Kosten für eine selbst beschaffte Kraft<br />
in angemessener Höhe (d. h. in Anlehnung an das tarifliche<br />
oder übliche Entgelt einer Pflegekraft), falls:<br />
• die Krankenkasse keine Kraft für die häusliche Krankenpflege<br />
stellen kann, z. B. wenn die Kapazität der von der Krankenkasse<br />
eingestellten Pflegekräfte erschöpft ist<br />
• die selbst beschaffte Pflegekraft geringere Kosten verursacht<br />
• die zu pflegende Person aus nachvollziehbaren Gründen nur<br />
eine bestimmte selbst ausgewählte Kraft akzeptiert. Diese<br />
Kraft muss geeignet sein, pflegerische Dienste zu erbringen,<br />
was allerdings nicht notwendigerweise eine abgeschlossene<br />
Ausbildung voraussetzt.<br />
38 Pflege