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Ratgeber Schmerz - Schmerzzentrum Ludwigshafen

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Umfang<br />

!<br />

Praxistipp<br />

Häusliche Pflege beinhaltet<br />

• Grundpflege, das sind: pflegerische Leistungen nicht<br />

medizinischer Art, wie z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität<br />

• Behandlungspflege, das sind: medizinische Hilfeleistungen,<br />

wie z. B. Verabreichung von Medikamenten, Anlegen von<br />

Verbänden, Injektionen, Messen der Körpertemperatur,<br />

Spülungen und Einreibungen.<br />

• hauswirtschaftliche Versorgung, wie z. B. Einkaufen, Kochen,<br />

Putzen, Spülen, Waschen, Heizen<br />

Voraussetzung für eine Kostenübernahme der häuslichen<br />

Krankenpflege seitens der Krankenkasse ist, dass auf der<br />

Verordnung des Arztes Behandlungspflege mitverordnet wird.<br />

Grundpflege oder hauswirtschaftliche Versorgung ohne Notwendigkeit<br />

von Behandlungspflege wird nicht übernommen.<br />

Sachleistungserbringung<br />

Vorrangig erbringen die Krankenkassen oder die Berufsgenossenschaften<br />

eine Sachleistung, d. h., sie stellen die Pflegekraft.<br />

Die Krankenkassen haben mit geeigneten Organisationen (z. B.<br />

Trägern der freien Wohlfahrtspflege, ambulanten Pflegediensten<br />

oder Sozialstationen) Verträge über die Erbringung von<br />

Haushaltshilfe geschlossen. Haushaltshilfekräfte dieser Vertragsorganisationen<br />

erbringen die Leistung und rechnen dann direkt<br />

mit der Krankenkasse ab.<br />

Wenn die Sachleistungserbringung nicht möglich ist, werden die<br />

Kosten für selbstbeschaffte Pflegekräfte der Sozialstationen,<br />

Krankenpflegevereine etc. von Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft<br />

übernommen. Dies muss unbedingt vorher mit dem<br />

Leistungsträger abgesprochen und von diesem genehmigt sein.<br />

Ausnahme<br />

Ausnahmsweise erstatten die Krankenkassen und die Berufsgenossenschaften<br />

die Kosten für eine selbst beschaffte Kraft<br />

in angemessener Höhe (d. h. in Anlehnung an das tarifliche<br />

oder übliche Entgelt einer Pflegekraft), falls:<br />

• die Krankenkasse keine Kraft für die häusliche Krankenpflege<br />

stellen kann, z. B. wenn die Kapazität der von der Krankenkasse<br />

eingestellten Pflegekräfte erschöpft ist<br />

• die selbst beschaffte Pflegekraft geringere Kosten verursacht<br />

• die zu pflegende Person aus nachvollziehbaren Gründen nur<br />

eine bestimmte selbst ausgewählte Kraft akzeptiert. Diese<br />

Kraft muss geeignet sein, pflegerische Dienste zu erbringen,<br />

was allerdings nicht notwendigerweise eine abgeschlossene<br />

Ausbildung voraussetzt.<br />

38 Pflege

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