09.06.2015 Aufrufe

Curriculum DOKTORATSSTUDIUM der Sozial- und ... - JKU

Curriculum DOKTORATSSTUDIUM der Sozial- und ... - JKU

Curriculum DOKTORATSSTUDIUM der Sozial- und ... - JKU

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

§ 5 Aufbau des Studiums<br />

(1) Das Doktoratsstudium <strong>der</strong> <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> Wirtschaftswissenschaften dauert 3 Jahre<br />

<strong>und</strong> umfasst 180 ECTS-Punkte (17 SSt). Diese Studienleistungen verteilen sich auf folgende<br />

drei Fächer:<br />

Dissertationsfach (Wahlfach) SSt. ECTS<br />

Lehrveranstaltungsprüfungen (Dissertationskolloquien) 6 18<br />

Dissertation 122<br />

Rigorosum (Präsentation <strong>und</strong> Verteidigung <strong>der</strong> Dissertation) 6<br />

6 146<br />

Wissenschaftstheorie <strong>und</strong> Forschungsmethodik (Pflichtfach)<br />

Lehrveranstaltungsprüfungen 7 22<br />

7 22<br />

<strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> Wirtschaftswissenschaften für<br />

Doktoratsstudierende (Pflichtfach)<br />

Lehrveranstaltungsprüfungen 4 12<br />

4 12<br />

Gesamt 17 180<br />

§ 6 Dissertationsfach<br />

(1) Im Dissertationsfach, das nach den Bestimmungen des § 4 gewählt wurde, sind<br />

folgende Lehrveranstaltungen zu absolvieren:<br />

Dissertationskolloquien sind insgesamt im Ausmaß von 18 ECTS Punkten (6 SSt) zu absolvieren,<br />

wobei je Semester Lehrveranstaltungen im Ausmaß von höchstens 6 ECTS<br />

berücksichtigt werden. Die Beurteilung des Dissertationskolloquiums erfolgt aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> schriftlichen <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> mündlichen Präsentation des jeweiligen Standes <strong>der</strong> Dissertation.<br />

LV-Klasse LV-Titel LV-Typ ECTS SSt. Teilungsziffer<br />

3D*KS Dissertationskolloqium Fach SE 6 2 15<br />

* ist dabei durch die Abkürzung des Faches zu ersetzen, wie in eckigen Klammern in § 4 angegeben <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> jeweilige Begriff des Faches ist im LV-Titel einzusetzen: 3DBWLKS, 3DSOZWIKS, 3DSOZKS,<br />

3DSTATKS, 3DVWLKS, 3DWINKS, 3DWIPAEDKS, 3DGESCHKS, 3DPHILKS, 3DPSYCHKS.<br />

(2) Die Dissertationskolloquien dienen <strong>der</strong> laufenden Präsentation des<br />

Dissertationsfortschritts <strong>und</strong> <strong>der</strong> Qualitätssicherung <strong>der</strong> Dissertation, insbeson<strong>der</strong>e<br />

auch im Sinne <strong>der</strong> Sicherung einer guten wissenschaftlichen Praxis.<br />

(3) Dissertationskolloquien sind gr<strong>und</strong>sätzlich bei Bedarf anzubieten. Der Bedarf in<br />

einem Dissertationsfach gilt bei mindestens fünf teilnehmenden Dissertierenden als<br />

gegeben. Die gemeinsame Abhaltung eines Dissertationskolloquiums für mehrere<br />

Fächer ist zulässig, insbeson<strong>der</strong>e wenn nur wenige DissertantInnen in den jeweiligen<br />

Themengebieten zu erwarten sind.<br />

(4) Ein Dissertationskolloquium wird von drei UniversitätslehrerInnen mit venia<br />

docendi gleichzeitig geleitet. Für die Beurteilung des Erfolgs <strong>der</strong> Teilnahme werden<br />

die LeiterInnen gemeinsam wie ein Prüfungssenat tätig, die Bestimmungen des § 32<br />

des Satzungsteiles Studienrecht <strong>der</strong> <strong>JKU</strong> gelten sinngemäß. Der Betreuer/die Betreuerin<br />

ist zu je<strong>der</strong> Präsentation im Rahmen des Dissertationskolloquiums einzuladen.<br />

38. Sitzung des Senats, 16.6.09 Mitteilungsblatt vom 1.7.2009, 31. Stk. Pkt. 270 Version II.1<br />

1_DrS_Doktorat SOWI Seite 5 von 11 Inkrafttreten: 1.8.2009

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!