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Curriculum DOKTORATSSTUDIUM der Sozial- und ... - JKU

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§ 8 <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> Wirtschaftswissenschaften für Doktoratsstudierende<br />

(1) Im Fach <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> Wirtschaftswissenschaften für Doktoratsstudierende sind<br />

nach freier Wahl des/<strong>der</strong> Studierenden Lehrveranstaltungen von insgesamt 12 ECTS (4<br />

SSt) aus folgendem Angebot zu belegen; ihre Beurteilung erfolgt in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen:<br />

LV-Klasse LV-Titel LV-Typ ECTS SSt. Teilungsziffer<br />

3D*S Doktoratsseminar Fach SE 6 2 20<br />

* ist dabei durch die Abkürzung des Faches zu ersetzen, wie in eckigen Klammern in § 4 angegeben <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> jeweilige Begriff des Faches ist im LV-Titel einzusetzen: 3DBWLS, 3DSOZWIS, 3DSOZS, 3DSTATS,<br />

3DVWLS, 3DWINS, 3DWIPAEDS, 3DGESCHS, 3DPHILS, 3DPSYCHS.<br />

(2) Die Doktoratsseminare dienen <strong>der</strong> inhaltlichen Vertiefung in <strong>der</strong> wissenschaftlichen<br />

Auseinan<strong>der</strong>setzung mit Inhalten <strong>der</strong> <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> Wirtschaftswissenschaften. Es<br />

wird den Studierenden empfohlen, Lehrveranstaltungen aus - auch unterschiedlichen -<br />

Fächern zu wählen, die eine inhaltliche Weiterentwicklung/Reflexion des eigenen Dissertationsvorhabens<br />

sicherstellen. Die Beurteilung in den Doktoratsseminare erfolgt<br />

auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> laufenden mündlichen <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> schriftlichen Beiträge.<br />

Doktoratsseminare sind nach Maßgabe des Bedarfs in den Dissertationsfächern anzubieten.<br />

Die Anzahl <strong>der</strong> Dissertationsseminare ist am Bedarf zu orientieren. Der Bedarf<br />

gilt bei mindestens fünf teilnehmenden Studierenden als gegeben.<br />

§ 9 Allgemeine Bestimmungen für Lehrveranstaltungen<br />

(1) Es wird folgende Aufteilung <strong>der</strong> Lehrveranstaltungen auf die einzelnen Semester<br />

des Studiums empfohlen:<br />

Wiss. Arbeiten Dissertationsfach Doktoratsfach<br />

1. Semester 3DOK<br />

Zweimal 3D*S<br />

2. Semester 3DFMQUANI 3D*KS<br />

(Semesterzuordnung<br />

3. Semester 3DFMQUALI<br />

laut Empfehlung<br />

4. Semester 3DFGI 3D*KS<br />

<strong>der</strong>/des<br />

5. Semester<br />

Betreuerin/Betreuers)<br />

6. Semester 3D*KS<br />

(2) Bei <strong>der</strong> zeitlichen Planung <strong>der</strong> Abhaltungstermine <strong>der</strong> Lehrveranstaltungen ist<br />

auf die beson<strong>der</strong>en Bedarfe berufstätiger Studieren<strong>der</strong> Rücksicht zu nehmen.<br />

(3) Sämtliche Lehrveranstaltungen im Doktoratsstudium richten sich ausschließlich<br />

an Studierende des Doktoratsstudiums <strong>und</strong> haben immanenten Prüfungscharakter. Die<br />

Abhaltung englischsprachiger Lehrveranstaltungen wird empfohlen.<br />

(4) Die Zuteilung <strong>der</strong> Lehrveranstaltungsplätze erfolgt nach dem Verfahren „Zuteilung<br />

nach Vorrangzahl“ aus <strong>der</strong> von dem/<strong>der</strong> Vizerektor/in für Lehre erlassenen Verordnung<br />

über die zulässigen Zuteilungsverfahren gem. § 26 des Satzungsteiles Studienrecht<br />

<strong>der</strong> <strong>JKU</strong> Linz.<br />

(5) Lehrveranstaltungen gemäß § 7 <strong>und</strong> § 8 können bis zu einem Gesamtausmaß von<br />

18 ECTS-Punkten auf Antrag durch an<strong>der</strong>e studienspezifische Lehrveranstaltungen ersetzt<br />

werden, sofern dadurch das Ziel <strong>der</strong> wissenschaftlichen Berufsvorbildung nicht<br />

beeinträchtigt wird <strong>und</strong> die Wahl <strong>der</strong> vorgeschlagenen Lehrveranstaltungen im Hinblick<br />

auf die im Qualifikationsprofil festgelegten Ziele, auf die wissenschaftlichen Zusammenhänge<br />

sowie auf eine Ergänzung <strong>der</strong> wissenschaftlichen Berufsvorbildung sinnvoll<br />

erscheint. Der Antrag auf Lehrveranstaltungstausch ist bei <strong>der</strong>/beim Vizerektor/in<br />

38. Sitzung des Senats, 16.6.09 Mitteilungsblatt vom 1.7.2009, 31. Stk. Pkt. 270 Version II.1<br />

1_DrS_Doktorat SOWI Seite 7 von 11 Inkrafttreten: 1.8.2009

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