Jahresbericht 2009 - Ostalb-Klinikum
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Nach § 4 Abs. 2a des Krankenhausentgeltgesetzes<br />
(KHEntgG) war für das Jahr <strong>2009</strong><br />
für vereinbarte Mehrleistungen ein Abschlag<br />
auf den Landesbasisfallwert mit den<br />
Kostenträgern zu vereinbaren. Mit dieser<br />
zum Jahreswechsel 2008/<strong>2009</strong> kurzfristig<br />
eingeführten Regelung sollte eine gewisse<br />
Kostendämpfung im Jahr <strong>2009</strong> erreicht<br />
werden. Da die Höhe des Mehr-leistungsabschlags<br />
im Gesetz nicht definiert ist,<br />
entbrannte bundesweit ein heftiger Zwist<br />
zwischen den Vertragsparteien über die<br />
„richtige“ Höhe des Abschlags. Im Laufe des<br />
Jahres <strong>2009</strong> kristallisierte sich durch bereits<br />
erfolgte Vereinbarungen und Schiedsstellenentscheidungen<br />
eine Bandbreite<br />
möglicher Abschläge zwischen 15 % und<br />
30 % heraus. Das <strong>Ostalb</strong>-<strong>Klinikum</strong> konnte<br />
in der Verhandlung einen Abschlag in Höhe<br />
von 20 % verhandeln. Bezogen auf die<br />
oben genannten Mehrleistungen errechnet<br />
sich für <strong>2009</strong> ein Abschlag in Höhe von<br />
743.023 1.<br />
<strong>2009</strong> sollte ursprünglich die letzte Stufe<br />
der Konvergenzphase umgesetzt werden.<br />
Ebenfalls aus Kostendämpfungsgründen<br />
hat der Gesetzgeber die Konvergenzphase<br />
um ein weiteres Jahr verlängert und den<br />
Konvergenzschritt des Jahres <strong>2009</strong> halbiert.<br />
Gegenüber dem vollen Konvergenzschritt<br />
musste das <strong>Ostalb</strong>-<strong>Klinikum</strong> für <strong>2009</strong> einen<br />
Konvergenzabschlag in Höhe von etwa<br />
925.000 1 hinnehmen.<br />
Im Bereich der Psychosomatik, die über die<br />
Bundespflegesatzverordnung abgebildet<br />
wird, ist ab <strong>2009</strong> die Vereinbarung von Veränderungen<br />
der medizinischen Leistungsstruktur<br />
oder der Fallzahlen im Gegensatz<br />
zu den Vorjahren schiedsstellenfähig.<br />
Die Psychosomatik des <strong>Ostalb</strong>-<strong>Klinikum</strong>s<br />
kann seit Jahren auf steigende Leistungen<br />
zurückblicken. In den Entgeltverhandlungen<br />
<strong>2009</strong> konnte die jahrelange Leistungssteigerung<br />
der Psychosomatik einvernehmlich<br />
mit den Kostenträgern in eine Budgetaufstockung<br />
umgesetzt werden.<br />
Eckdaten der Vereinbarung<br />
1. Erlösbudget nach § 4 Abs. 2 KHEntgG:<br />
49.260.582,21 1<br />
2. Erlössumme nach § 6 Abs. 3 KHEntgG:<br />
135.909,25 1<br />
3. Gesamtbetrag zur Verbesserung der<br />
Arbeitszeitbedingungen gem. § 4 Abs.<br />
13 KHEntgG:<br />
580.716,80 1<br />
4. Gesamtbetrag für die besonderen<br />
Aufgaben des Onkologischen Schwerpunkts<br />
gem. § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4<br />
KHEntgG:<br />
154.486,39 1<br />
5. Abschlag für die Verlängerung der<br />
Konvergenzphase gem. § 5 Abs. 6<br />
KHEntgG<br />
55,38 1<br />
6. Abschlagsvolumen für Mehrmengen<br />
gem. § 4 Abs. 2a KHEntgG:<br />
743.023 1<br />
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