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Jahresbericht 2009 - Ostalb-Klinikum

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Nach § 4 Abs. 2a des Krankenhausentgeltgesetzes<br />

(KHEntgG) war für das Jahr <strong>2009</strong><br />

für vereinbarte Mehrleistungen ein Abschlag<br />

auf den Landesbasisfallwert mit den<br />

Kostenträgern zu vereinbaren. Mit dieser<br />

zum Jahreswechsel 2008/<strong>2009</strong> kurzfristig<br />

eingeführten Regelung sollte eine gewisse<br />

Kostendämpfung im Jahr <strong>2009</strong> erreicht<br />

werden. Da die Höhe des Mehr-leistungsabschlags<br />

im Gesetz nicht definiert ist,<br />

entbrannte bundesweit ein heftiger Zwist<br />

zwischen den Vertragsparteien über die<br />

„richtige“ Höhe des Abschlags. Im Laufe des<br />

Jahres <strong>2009</strong> kristallisierte sich durch bereits<br />

erfolgte Vereinbarungen und Schiedsstellenentscheidungen<br />

eine Bandbreite<br />

möglicher Abschläge zwischen 15 % und<br />

30 % heraus. Das <strong>Ostalb</strong>-<strong>Klinikum</strong> konnte<br />

in der Verhandlung einen Abschlag in Höhe<br />

von 20 % verhandeln. Bezogen auf die<br />

oben genannten Mehrleistungen errechnet<br />

sich für <strong>2009</strong> ein Abschlag in Höhe von<br />

743.023 1.<br />

<strong>2009</strong> sollte ursprünglich die letzte Stufe<br />

der Konvergenzphase umgesetzt werden.<br />

Ebenfalls aus Kostendämpfungsgründen<br />

hat der Gesetzgeber die Konvergenzphase<br />

um ein weiteres Jahr verlängert und den<br />

Konvergenzschritt des Jahres <strong>2009</strong> halbiert.<br />

Gegenüber dem vollen Konvergenzschritt<br />

musste das <strong>Ostalb</strong>-<strong>Klinikum</strong> für <strong>2009</strong> einen<br />

Konvergenzabschlag in Höhe von etwa<br />

925.000 1 hinnehmen.<br />

Im Bereich der Psychosomatik, die über die<br />

Bundespflegesatzverordnung abgebildet<br />

wird, ist ab <strong>2009</strong> die Vereinbarung von Veränderungen<br />

der medizinischen Leistungsstruktur<br />

oder der Fallzahlen im Gegensatz<br />

zu den Vorjahren schiedsstellenfähig.<br />

Die Psychosomatik des <strong>Ostalb</strong>-<strong>Klinikum</strong>s<br />

kann seit Jahren auf steigende Leistungen<br />

zurückblicken. In den Entgeltverhandlungen<br />

<strong>2009</strong> konnte die jahrelange Leistungssteigerung<br />

der Psychosomatik einvernehmlich<br />

mit den Kostenträgern in eine Budgetaufstockung<br />

umgesetzt werden.<br />

Eckdaten der Vereinbarung<br />

1. Erlösbudget nach § 4 Abs. 2 KHEntgG:<br />

49.260.582,21 1<br />

2. Erlössumme nach § 6 Abs. 3 KHEntgG:<br />

135.909,25 1<br />

3. Gesamtbetrag zur Verbesserung der<br />

Arbeitszeitbedingungen gem. § 4 Abs.<br />

13 KHEntgG:<br />

580.716,80 1<br />

4. Gesamtbetrag für die besonderen<br />

Aufgaben des Onkologischen Schwerpunkts<br />

gem. § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4<br />

KHEntgG:<br />

154.486,39 1<br />

5. Abschlag für die Verlängerung der<br />

Konvergenzphase gem. § 5 Abs. 6<br />

KHEntgG<br />

55,38 1<br />

6. Abschlagsvolumen für Mehrmengen<br />

gem. § 4 Abs. 2a KHEntgG:<br />

743.023 1<br />

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