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Satzung des Bankenverbandes

In unserer Satzung legen wir offen, wie wir unsere eigenen Verwaltungsangelegenheiten mit Wirksamkeit für die ihnen angehörenden und unterworfenen Personen regeln. Außerdem sind Bestimmungen über die Art, die Aufgaben und die Organisation des Verbandes enthalten.

In unserer Satzung legen wir offen, wie wir unsere eigenen Verwaltungsangelegenheiten mit Wirksamkeit für die ihnen angehörenden und unterworfenen Personen regeln. Außerdem sind Bestimmungen über die Art, die Aufgaben und die Organisation des Verbandes enthalten.

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§ 4 Einlagensicherungsfonds<br />

1. Innerhalb <strong>des</strong> Bankenverban<strong>des</strong> besteht ein Einlagensicherungsfonds deutscher<br />

Banken.<br />

2. Der Einlagensicherungsfonds hat die Aufgabe, bei drohenden oder bestehenden<br />

finanziellen Schwierigkeiten von Banken, insbesondere bei drohender<br />

Zahlungs einstellung, im Interesse der Einleger Hilfe zu leisten, um Beeinträchtigungen<br />

<strong>des</strong> Vertrauens in die privaten Kreditinstitute zu verhüten.<br />

3. Das Statut <strong>des</strong> innerhalb <strong>des</strong> Bankenverban<strong>des</strong> bestehenden Einlagensicherungs<br />

fonds ist Bestandteil dieser <strong>Satzung</strong>.<br />

§ 5 Mitgliedschaft von Verbänden<br />

1. Mitglied <strong>des</strong> Bankenverban<strong>des</strong> können alle deutschen regionalen Verbände<br />

werden, deren <strong>Satzung</strong>szweck sich auf die Wahrung der Interessen der Banken<br />

und der Finanzdienstleistungsbranche in Deutschland beschränkt ohne<br />

Rücksicht darauf, ob die Verbände rechtsfähig sind oder nicht.<br />

2. [1] Die Mitgliedschaft wird auf Grund eines schriftlichen Aufnahmeantrages<br />

durch Beschluss der Mitgliederversammlung erworben. [2] Der Beschluss<br />

bedarf der erforderlichen Mehrheit nach § 11 Abs. 8 sowie der Zustimmung<br />

aller Mitglieds verbände.<br />

3. Die Mitgliedsverbände sind verpflichtet, den Bankenverband bei der Durchführung<br />

seiner Aufgaben zu unterstützen sowie Veränderungen in ihrem<br />

Verband und in der Verbandsleitung anzuzeigen.<br />

<strong>Satzung</strong> Bun<strong>des</strong>verband deutscher Banken e. V.<br />

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