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Rentner in der privaten Krankenversicherung der ... - R+V Maklerportal

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<strong>Rentner</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>privaten</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> <strong>der</strong> <strong>R+V</strong><br />

Die private Kranken-Vollversicherung ermöglicht wegen des zugrunde liegenden Kapitaldeckungs-<br />

verfahrens und flexibler Vertragsgestaltung e<strong>in</strong>e größtmögliche Beitragsstabilität im Alter.<br />

Wege zur Beitragsentlastung im Alter<br />

3 Gesetzlicher Zuschlag<br />

Der gesetzliche Zuschlag von 10 % und die gesetzlich vorgeschriebene Gutschrift von Kapitalerträgen werden<br />

dazu verwendet, ab dem 65. Lebensjahr Beitragserhöhungen zu vermeiden. Der Zuschlag entfällt zum 01.01. des<br />

Kalen<strong>der</strong>jahres, <strong>in</strong> dem die versicherte Person 61 Jahre alt wird.<br />

3 Wegfall Krankentagegeld<br />

Der Wegfall des Krankentagegeldes mit Rentenbeg<strong>in</strong>n senkt die Beitragshöhe.<br />

3 Beson<strong>der</strong>e Bed<strong>in</strong>gungen für die Beitragsentlastung im Alter<br />

Die Vere<strong>in</strong>barung <strong>der</strong> Beson<strong>der</strong>en Bed<strong>in</strong>gungen für die Beitragsentlastung im Alter ermöglicht e<strong>in</strong>e Reduktion des<br />

Beitrages um e<strong>in</strong>en festen Betrag ab Alter 65; die Beiträge hierfür s<strong>in</strong>d arbeitgeberzuschussfähig.<br />

3 Zuschuss des Rentenversicherungsträgers<br />

Auf Antrag erhält <strong>der</strong> privat krankenversicherte <strong>Rentner</strong> mit <strong>der</strong> gesetzlichen Rente e<strong>in</strong>en monatlichen Zuschuss<br />

zum <strong>Krankenversicherung</strong>sbeitrag. Im Jahr 2012 beträgt dieser 7,3 % <strong>der</strong> gesetzlichen Rente, maximal die Hälfte des<br />

tatsächlich zu zahlenden <strong>Krankenversicherung</strong>sbeitrags.<br />

3 Private Pflegepflichtversicherung<br />

<strong>Rentner</strong> zahlen ihren Beitrag zur <strong>privaten</strong> Pflegepflichtversicherung nach Rentene<strong>in</strong>tritt weiter. Sie erhalten hierfür<br />

ke<strong>in</strong>en Zuschuss.<br />

E<strong>in</strong>künfte (beispielsweise aus e<strong>in</strong>er Betriebsrente) haben ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>fluss auf den Beitrag zur <strong>privaten</strong><br />

Kranken-Vollversicherung und Pflegepflichtversicherung.<br />

*<br />

*Beste Note für den Gesundheitsschutz <strong>der</strong> <strong>R+V</strong> im FOCUS-MONEY-<br />

Zukunftsvorsorge-Vergleich, Ausgabe 5/2012. Getestet: zehn<br />

Versicherungsunternehmen. FOCUS-MONEY hat für die Bewertung<br />

<strong>der</strong> Krankenversicherer die Analysen des renommierten Branchen<strong>in</strong>formationsdiensts<br />

map-report sowie die Ergebnisse <strong>der</strong> Rat<strong>in</strong>g-<br />

Agentur Franke & Bornberg (F&B) herangezogen. Die Versicherungsunternehmen,<br />

die nicht alle von diesen geprüften Produkten im<br />

Programm führen, hat FOCUS-MONEY nicht getestet. Testsieger <strong>der</strong><br />

Gesamtwertung mit dem besten Gesundheitsschutz ist <strong>R+V</strong>.


Stand 03.2012<br />

<strong>Rentner</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> gesetzlichen <strong>Krankenversicherung</strong> (GKV)<br />

Die Beiträge von GKV-Versicherten steigen automatisch mit <strong>der</strong> Erhöhung <strong>der</strong> Beitragsbemessungs-<br />

grenze, <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Beitragssatzes, <strong>der</strong> Erhebung von Zusatzbeiträgen und s<strong>in</strong>d ebenso wie<br />

<strong>der</strong> Leistungsumfang abhängig von politischen Entscheidungen.<br />

33 <strong>Krankenversicherung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rentner</strong> (KVdR)<br />

3 Um Mitglied <strong>in</strong> <strong>der</strong> KVdR zu werden, muss <strong>der</strong> <strong>Rentner</strong> m<strong>in</strong>destens neun Zehntel <strong>der</strong> zweiten Hälfte des<br />

Erwerbslebens <strong>in</strong> <strong>der</strong> GKV versichert gewesen se<strong>in</strong>. Als Erwerbsleben wird dabei <strong>der</strong> gesamte Zeitraum seit<br />

erstmaliger Erwerbstätigkeit bis zum Rentenantrag gewertet.<br />

3 Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist <strong>der</strong> <strong>Rentner</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> GKV freiwillig versichert und zahlt Beiträge für alle<br />

E<strong>in</strong>kunftsarten.<br />

33 Relevante E<strong>in</strong>kunftsarten<br />

3 Der Zahlbetrag <strong>der</strong> Rente <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung,<br />

3 Versorgungsbezüge (z. B. Betriebsrenten und Pensionen) sowie<br />

3 Arbeitse<strong>in</strong>kommen<br />

werden mit dem allgeme<strong>in</strong>en Beitragssatz belegt.<br />

Freiwillig versicherte <strong>Rentner</strong> zahlen darüber h<strong>in</strong>aus auf<br />

3 E<strong>in</strong>künfte aus Kapitalvermögen und<br />

3 E<strong>in</strong>künfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

den ermäßigten Beitragssatz.<br />

33 Soziale Pflegeversicherung<br />

3 Für <strong>Rentner</strong> gilt <strong>der</strong> volle Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung (ohne anteiligen Zuschuss des Renten-<br />

versicherungsträgers). H<strong>in</strong>zu kommt auch bei <strong>Rentner</strong>n <strong>der</strong> Zuschlag von 0,25 % für k<strong>in</strong><strong>der</strong>lose Mitglie<strong>der</strong> ab<br />

Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie nach dem 31.12.1939 geboren s<strong>in</strong>d.<br />

33 Allgeme<strong>in</strong>es<br />

3 Der Beitrag berechnet sich aus <strong>der</strong> Gesamtsumme <strong>der</strong> oben aufgeführten E<strong>in</strong>kunftsarten max. bis zur Höhe <strong>der</strong><br />

Beitragsbemessungsgrenze (3.825,00 EUR mtl. <strong>in</strong> 2012).<br />

3 Die jeweilige Krankenkasse kann e<strong>in</strong>en Zusatzbeitrag erheben.<br />

33 Beispiel: Versicherung <strong>in</strong> <strong>der</strong> KVdR/freiwillige Versicherung <strong>in</strong> <strong>der</strong> GKV<br />

E<strong>in</strong>kunftsart<br />

Zahlbetrag <strong>der</strong> Rente<br />

Versorgungsbezüge<br />

Arbeitse<strong>in</strong>kommen<br />

E<strong>in</strong>künfte aus Kapitalvermögen<br />

E<strong>in</strong>künfte aus Vermietung und<br />

Verpachtung<br />

Summe<br />

E<strong>in</strong>künfte<br />

Höhe<br />

1.500,00 EUR<br />

1.000,00 EUR<br />

100,00 EUR<br />

300,00 EUR<br />

1.000,00 EUR<br />

3.900,00 EUR<br />

Bezugsgröße<br />

Pflichtversichert (KVdR) Freiwillig <strong>in</strong> <strong>der</strong> GKV versichert<br />

Beitragssatz<br />

1.500,00 EUR 15,5%<br />

1.000,00 EUR 15,5%<br />

100,00 EUR 15,5%<br />

(3)<br />

0,00 EUR –<br />

(3)<br />

0,00 EUR –<br />

2.600,00 EUR –<br />

KV-Beitrag Bezugsgröße Beitragssatz KV-Beitrag<br />

123,00 EUR (1)<br />

1.500,00 EUR 15,5 % 123,00 EUR (2)<br />

155,00 EUR 1.000,00 EUR 15,5 % 155,00 EUR<br />

15,50 EUR 100,00 EUR 15,5 % 15,50 EUR<br />

– 300,00 EUR 14,9 % 44,70 EUR<br />

– 925,00 EUR (4)<br />

14,9 % 137,83 EUR<br />

293,50 EUR 3.825,00 EUR – 476,03 EUR<br />

(1) Die an<strong>der</strong>e Hälfte des zu zahlenden KV-Beitrages (abzüglich 0,9 %) übernimmt <strong>der</strong> Rentenversicherungsträger.*<br />

(2) Freiwillig <strong>in</strong> <strong>der</strong> GKV Versicherte erhalten e<strong>in</strong>en Zuschuss <strong>in</strong> Höhe des halben Beitrages, <strong>der</strong> sich nach Anwendung des um<br />

0,9 Prozentpunkte verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ten allgeme<strong>in</strong>en Beitragssatzes <strong>in</strong> <strong>der</strong> GKV auf den Rentenzahlbetrag ergibt.*<br />

(3) Die E<strong>in</strong>künfte aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> KVdR nicht beitragspflichtig.<br />

(4) Überschreiten die E<strong>in</strong>künfte aus Vermietung und Verpachtung die monatliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG), werden diese<br />

nur bis zur Erreichung <strong>der</strong> BBG berücksichtigt.<br />

* Rentenversicherungsträger 7,3 %; <strong>Rentner</strong> 8,2 %

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