Auslagerung von Abfertigungsverpflichtungen: - BAV-Wagner
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altersvorsorge<br />
Abfertigung<br />
<strong>Auslagerung</strong> <strong>von</strong><br />
<strong>Abfertigungsverpflichtungen</strong>:<br />
Die Abfertigungs-Direktversicherung<br />
Alle Arbeitsverhältnisse, die<br />
nach dem 31.12.2002 neu eingegangen<br />
worden sind bzw.<br />
eingegangen werden, unterliegen<br />
automatisch den Regelungen<br />
der „Abfertigung NEU“. Für<br />
jene Arbeitsverhältnisse, die<br />
zuvor bereits bestanden haben,<br />
gibt es die Möglichkeit, einvernehmlich<br />
in die „Abfertigung<br />
Neu“ zu wechseln. Da diese<br />
Möglichkeit nur in einem recht<br />
geringen Ausmaß in Anspruch<br />
genommen wurde, befinden<br />
sich viele Arbeitnehmerinnen<br />
und Arbeitnehmer noch im<br />
System der „Abfertigung ALT“.<br />
Nach der Abfertigung ALT (§ 23 AngG)<br />
haben ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin<br />
einen Anspruch auf Abfertigung,<br />
wenn das Arbeitsverhältnis mindestens<br />
drei Jahre gedauert hat. Die Höhe der<br />
Abfertigung hängt <strong>von</strong> der ununterbrochenen<br />
Dauer des Dienstverhältnisses ab und<br />
beträgt nach<br />
3 Jahren 2 Monatsentgelte<br />
5 Jahren 3 Monatsentgelte<br />
10 Jahren 4 Monatsentgelte<br />
15 Jahren 6 Monatsentgelte<br />
20 Jahren 9 Monatsentgelte<br />
25 Jahren 12 Monatsentgelte<br />
Dieser Anspruch entfällt jedoch idR bei<br />
Kündigung durch den Arbeitnehmer selbst,<br />
bei verschuldeter Entlassung oder bei einem<br />
ungerechtfertigten vorzeitigen Austritt.<br />
<strong>Abfertigungsverpflichtungen</strong> für Mitarbeiter,<br />
die nach wie vor im System der Abfertigung<br />
„Alt“ sind, können oft unliebsame<br />
Auswirkungen auf die Liquidität eines<br />
Unternehmens haben, vor allen dann,<br />
wenn mehrere Mitarbeiter zugleich oder in<br />
kurzen Zeitabständen in Pension gehen.<br />
<strong>Abfertigungsverpflichtungen</strong> führen auch<br />
zu Rückstellungen in der Bilanz. Gerade<br />
diese Abfertigungsrückstellungen sind<br />
jedoch für börsennotierte Unternehmen<br />
bzw. für Unternehmen, die nach internationalen<br />
Standards bilanzieren müssen, unter<br />
Umständen ein deutlicher Nachteil durch<br />
das schlechtere Verhältnis <strong>von</strong> Eigenkapital<br />
zu Fremdkapital bzw. einem daraus resultierenden<br />
schlechteren Ratings des Unternehmens.<br />
Lösung: Eine <strong>Auslagerung</strong> <strong>von</strong> <strong>Abfertigungsverpflichtungen</strong><br />
an eine Versicherung<br />
könnte hierbei zwei Fliegen mit einer Klappe<br />
schlagen.<br />
Einerseits bietet sich hierdurch eine sehr<br />
interessante Vorsorgeform, weil die Wertzuwächse<br />
der Versicherung nicht gewinnerhöhend<br />
aktiviert und somit nicht versteuert<br />
werden müssen und die Abfertigungs-<strong>Auslagerung</strong>sversicherung<br />
<strong>von</strong> der Versicherungssteuer<br />
befreit ist.<br />
Andererseits kann bei richtiger Gestaltung<br />
die Abfertigungsrückstellung überhaupt<br />
aus der Bilanz verschwinden bzw. deutlich<br />
reduziert werden. Diese Bilanzverkürzung<br />
führt zu einer deutlich besseren Bilanzoptik,<br />
ohne dass die einzelnen Mitarbeiter oder<br />
der Betriebsrat der <strong>Auslagerung</strong> zustimmen<br />
müssen.<br />
Das Grundkonzept einer <strong>Auslagerung</strong><br />
Hierbei schließt der Unternehmer für Mitarbeiter<br />
im „alten“ Abfertigungsrecht eine so<br />
genannte Direktversicherung ab, wobei der<br />
24
altersvorsorge<br />
Abfertigung<br />
Arbeitnehmer im Abfertigungsfall direkt die<br />
Versicherungsleistung erhält.<br />
Durch eine einmalige Startprämie – zumindest<br />
in Höhe der steuerrechtlichen Rückstellung<br />
– und laufende Prämienzahlungen,<br />
wird die Abfertigungsverpflichtung zum<br />
Pensionsantritt ausfinanziert.<br />
Sollte zum Zeitpunkt der Fälligkeit der<br />
Abfertigungszahlung das in der Versicherung<br />
angesparte Kapital nicht ausreichen,<br />
so hat der Arbeitgeber eine Nachschussprämie<br />
zu leisten. Wurde zu viel Kapital angespart<br />
oder scheidet der Mitarbeiter ohne<br />
Ansprüche aus (z. B. bei Selbstkündigung),<br />
so fließt das angesparte Kapital an den<br />
Arbeitgeber zurück!<br />
Versicherungsprämie ist Betriebsausgabe,<br />
- sofern sie nicht höher ist, als die<br />
Zuführung zur Rückstellung nach § 14<br />
EStG gewesen wäre<br />
- Prämien, die darüber hinausgehen,<br />
sind einem Aktivposten zuzuführen, der<br />
im Zeitpunkt der Abfertigungszahlung<br />
gewinnmindernd aufzulösen ist<br />
- in Jahren, in denen der Zuwachs zur<br />
Rückstellung die Prämie übersteigt,<br />
ist der Aktivposten entsprechend zu<br />
reduzieren, d.h. gewinnmindernd aufzulösen<br />
- bei Auflösung der bestehenden Rückstellung<br />
kann eine Prämie in gleicher<br />
Höhe als Betriebsaufwand abgesetzt<br />
werden<br />
Abfertigungsansprüche werden – wie<br />
im System Abfertigung NEU - betriebswirtschaftlich<br />
sinnvoll auf die gesamte<br />
Dienstzeit des Mitarbeiters verteilt und<br />
laufend angespart – gleichmäßige und<br />
planbare Liquiditätsbelastung<br />
Unternehmen entscheidet frei, für<br />
welche Mitarbeiter eine Abfertigungs-<br />
Direktversicherung abgeschlossen wird<br />
(kein Gruppenkriterium erforderlich)<br />
Zustimmung der Mitarbeiter nicht not-<br />
!<br />
Voraussetzung:<br />
unwiderrufliche Zweckwidmung als<br />
Abfertigungsvorsorge<br />
Versicherungsleistung muss dem künftigen<br />
Anspruch des Mitarbeiters bei Laufzeit-Ende<br />
entsprechen<br />
Abfertigungszahlung direkt <strong>von</strong> Versicherung<br />
an Mitarbeiter<br />
Haftung für Besteuerung der Abfertigung<br />
bei Unternehmen (Abfertigungszahlung<br />
ist in Lohnverrechnung des AG<br />
aufzunehmen)<br />
Steuerliche Folge:<br />
Entfall der Aktivierungspflicht der Versicherung<br />
Entfall der (steuerwirksamen) Rückstellungsbildung<br />
Vorteile der <strong>Auslagerung</strong>:<br />
Hohe Effektivrendite mangels Aktivierungspflicht<br />
und Befreiung <strong>von</strong> der Versicherungssteuer<br />
Keine steuerrechtliche Rückstellungsbildung<br />
mehr<br />
Prämie in Höhe der sonstigen Rückstellungsdotation<br />
als Betriebsausgabe<br />
Verbesserte Bilanzkennzahlen auch unternehmensrechtlich<br />
Mitarbeiter verbleibt im alten Abfertigungsrecht<br />
(Bindungswirkung bleibt<br />
erhalten)<br />
Bei Ausscheiden ohne Abfertigungsanspruch<br />
bleibt das angesammelte Kapital<br />
im Unternehmen<br />
keine liquiden Engpässe durch Abfertigungszahlungen<br />
zum Pensionsantritt<br />
Beispiel für eine steuerliche Behandlung<br />
fiktive RS<br />
fiktive<br />
Zuweisung<br />
Prämie<br />
ohne Kosten<br />
Zuführung<br />
Aktivposten<br />
Aktivposten<br />
gesamt<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Jahr 1<br />
5.000<br />
5.000<br />
5.000<br />
0<br />
0<br />
Jahr 2<br />
5.200<br />
200<br />
500<br />
300<br />
300<br />
Jahr 3<br />
5.500<br />
300<br />
500<br />
200<br />
500<br />
Jahr 4<br />
5.850<br />
350<br />
500<br />
150<br />
650<br />
Jahr 5<br />
7.100<br />
1.250<br />
500<br />
-750<br />
0<br />
Jahr 6<br />
7.500<br />
400<br />
500<br />
100<br />
100<br />
Jahr 7<br />
7.900<br />
400<br />
500<br />
100<br />
200<br />
nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter:<br />
http://www.bav-felbinger.at/publikationen<br />
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