Neubau-Eigentumswohnungen in Griesheim
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#1
IHR NEUES ZUHAUSE
GRIESHEIM
WILLY-BRANDT-ALLEE 1
4
RichtungDarmstadt
B 26
H
H
H
H
Schule H
H
Freibad
H
A 67
Linie 9
Gerhart-
Hauptmann-
Daniel-Müller-
Str.
Flughafenstr.
Im Dürren
Wilhelm-Leuschner-Str.
Kopf
Am Schwimmbad
Lilienthaler Str.
Jahnstr. Donaustr.
Brahmsstr.
Berliner Str.
Mozartstr.
Darmstädter
Kreuz
Brucknerstr.
Haydenstr.
Sterngasse
Hausweg
Draustr.
Draustr.
Südring
GRIESHEIM
Eberstädter Weg
Str.
Goethestr.
Lindenstr.
Eichendorffstr.
Weiterstädte
Elbestr.
Rheinstr.
str.
Rübgrund
Sandgasse
Hofmannstr.
Sandgasse
Ebert- Str.
Schönweibergasse
Am Bahnhof
Pfützenstr.
Str.
Darmstädter
Groß-Gerauer-Str.
Bessunger
Friedrich-
August-Bebel-Str.
Karlstr.
Hahlgartenstr.
Schülerstr.
Pfungstädter Str.
Sterngasse
Oberndorfer Str.
#1
Willy-Brandt-Allee
Südring
Westring
str.
Die Stadt Griesheim ist mit ihren über 28.000 Einwohnern
die größte Stadt im Landkreis Darmstadt-Dieburg und
nur wenige Autokilometer von Darmstadt entfernt.
Über zwei Autobahn-Anschlussstellen ist Griesheim optimal an das
Ballungsgebiet Rhein-Main-Neckar und an den Frankfurter Flughafen angebunden.
WILLKOMMEN IN GRIESHEIM
Eine sehr günstige Verkehrsanbindung mit der Linie 9 nach Darmstadt
wird durch eine Straßenbahnverbindung gewährleistet.
Die Griesheimer sind stolz darauf, dass ihre Heimatstadt ihren ursprünglichen und sympathischen
Charakter bewahren konnte und ein überschaubarer Ort blieb, in dem es sich
ruhig und sicher leben und arbeiten lässt.
Die Stadt bietet ein gesundes soziales Umfeld mit einer außergewöhnlich guten
Infrastruktur und familienfreundlichen Neubaugebieten.
Alljährlich findet in Griesheim der Griesheimer Zwiebelmarkt statt.
Zum ersten Mal fand dieses Volks- bzw. Stadtfest damals noch unter dem Namen „Griesheimer
Woche“ im Juli 1977 statt, um Alt- und Neubürger einander näher zu bringen und
um alte Griesheimer Traditionen zu pflegen und darzustellen.
5
GARTENANSICHT
Ein eigener Garten ist schon wie ein eigenes kleines Paradies.
Constanze Hoffmann
8
23
19
23
18
17
22
21
16
12
13 11 10
7 6
5
4 3
2
Bitte beachten: Das Grundstück erhält lt. Freiflächenplan eine Bepflanzung mit Bäumen, die in dieser Visualisierung nicht abgebildet sind.
Unverbindliche Visualisierung
9
EINGANGSANSICHT
Wenn eine neue Tür dein Herz öffnet, findest du neue Wege ins Glück.
Natascha J. Hahn
10
21
24
15
23
20
19
9
14
13
1
8
7
Bitte beachten: Das Grundstück erhält lt. Freiflächenplan eine Bepflanzung mit Bäumen, die in dieser Visualisierung nicht abgebildet sind.
Unverbindliche Visualisierung
11
Südring
12
Willy-Brandt-Allee
N
Eingang
GA 7 *
ca. 122 m²
GA 6 *
ca. 470 m²
Öffentlicher Gehweg
GA 8 *
ca. 41 m²
GA 1 *
ca. 67 m²
Öffentlicher Fuß- und Radweg
Tiefgarage -
Einfahrt | Ausfahrt
GA 2 *
ca. 357 m²
Öffentlicher Gehweg
GA 5 *
ca. 89 m²
GA 4 *
ca. 56 m²
GA 3 *
ca. 63 m²
Spielen
#1
FREIFLÄCHENPLAN
Ohne Maßstab · *Sondernutzungsrecht gem. WEG
Pflege der Bäume gem. B-Plan obliegt der Gemeinschaft
KfW Energieeffizienzhaus 70
24 Wohneinheiten im Haus
1-, 2-, 3- und 4-Zimmer- sowie Penthouse-Wohnungen
PROJEKTHIGHLIGHTS
Erdgeschosswohnungen mit schönen Privatgärten
Große Terrassen, Balkone und Dachterrassen
Gehobene Ausstattung: Aufzug, Glasfasertapete, elektrische Rollläden
Design-Vinyl-Boden, Videogegensprechanlage
Tiefgarage
Renommierter regionaler Bauträger (Firma Kleespies)
13
GESCHOSSÜBERSICHT
Erdgeschoss
7
8
1
6
5
4
3 2
N
ohne Maßstab
14
Wohnung 1
Lage EG
3-Zimmer-Wohnung
Wohnen/Essen/
Terrasse 1
Kochen ca. 37,67 m²
Schlafen ca. 16,47 m²
Kind ca. 13,24 m²
Bad ca. 8,13 m²
Flur ca. 7,47 m²
Abstellraum ca. 2,07 m²
Bad
Kind
Terrasse 1
WC ca. 3,26 m²
ca. 4,54 m²
(ca. 9,08 m²)
Schlafen
Flur
Wohnen/Essen/
Kochen
Terrasse 2
ca. 2,79 m²
(ca. 5,58 m²)
Gesamt ca. 95,64 m²
Abstellraum
WC
Terrasse 2
X
N
N
ohne Maßstab · Angaben in Klammern = Grundfläche
18
19
Unverbindliche Visualisierung
Wohnung 2
Lage
EG
Flur 1
4-Zimmer-Wohnung
Abstellraum
WC/DU
Schlafen
Wohnen/Essen/
Kochen ca. 33,53 m²
Schlafen ca. 16,59 m²
Kind 1 ca. 11,20 m²
Kind 2 ca. 11,33 m²
Wohnen/Essen/
Kochen
Flur 2
Kind 1
Bad ca. 7,83 m²
Flur 1 ca. 5,91 m²
Flur 2 ca. 6,55 m²
Abstellraum ca. 1,33 m²
WC/DU ca. 3,94 m²
Bad
Kind 2
Terrasse
ca. 5,14 m²
(ca. 10,30 m²)
Gesamt ca. 103,35 m²
Terrasse
X
N
N
ohne Maßstab · Angaben in Klammern = Grundfläche
20
21
Unverbindliche Visualisierung
Kellerräume
Wasch- und Trockenraum
KELLER- / TIEFGARAGENPLAN
Fahrräder/Kinderwagen
Tiefgaragenstellplätze
Müllbox
60
Fahrräder/
Kinderwagen
ST17
ST18
ST16
ST15
Wasch- u.Trockenraum
Trocknen
K21 K5
ST14
K16
K4
ST13
Heizung
ST12
Kellerflur
K22
K19
K17
K3
Schleuse
Treppenhaus HA-Raum
K18
Aufzug
K8 K14 K12 K13 K1 K2 K24
K20
Kellerfl ur
K7 K6 K15 K11 K10 K9 K23
Abfahrt
Tiefgarage
ST19
ST20
ST11
ST10
ST9 ST8 ST7 ST6
ST5
ST4 ST3 ST2 ST1
Müllbox
ST21
ST22
Fahrräder/
Kinderwagen
ST23 ST24 ST25 ST26 ST27
ST29 ST30 ST32 ST33 ST34 ST35
Müllbox
ST28
ST31
Ohne Maßstab
61
Neubau von einem 24-Familien-Wohnhaus mit Tiefgarage,
im KfW-Effizienzhaus 70 Standard
Willy-Brandt-Allee 1, 64347 Griesheim
Erdarbeiten
Aushub der Baugrube und Fundamente, Verfüllen der Arbeitsräume
mit seitlich gelagertem Material. Abfuhr des Erdaushubes
inklusive Kippgebühr, soweit erforderlich.
Hausanschlüsse
Die Anschlüsse an die öffentlichen Versorgungsnetze für
Wasser und Strom sowie die Anschlüsse an den Kanal sind
im Kaufpreis enthalten.
Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtung mit allen erforderlichen Geräten, Gerüsten
etc. sowie Vorhalten während der Bauzeit.
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Stahlbetonbodenplatte aus wasserundurchlässigem Beton
sowie Decken und gegebenenfalls notwendige Aussteifungsstützen
aus Beton/Stahlbeton nach den jeweiligen statischen
Erfordernissen.
Kelleraußenwände und seitliche Wände der Tiefgarageneinfahrt
werden in wasserundurchlässigem Beton und, wenn
notwendig, einer Bitumenabdichtung in Anlehnung an die
DIN 18195 erstellt. Die Außendämmung in diesem Bereich
erfolgt nach Energieeinsparverordnung (EnEV 2014).
BAUBESCHREIBUNG
Telefon/Fernsehen
Die Kabel oder Leerrohre für die Medienversorgung mit Telefon
und Kabelfernsehen werden von der Grundstücksgrenze
in den Hausanschlussraum verlegt. Der Anschluss von der
Grundstücksgrenze an das öffentliche oder private Netz für
Kabelfernsehen ist Sache der Erwerber. Der Bauträger haftet
nicht für das Vorhandensein eines Anschlusses am Grundstück.
Die Entscheidung für Kabel- oder Satellitenanschluss
obliegt dem Bauträger oder dessen Bevollmächtigten. Alle
Anschlüsse sind vom Käufer zu beantragen, die Anschlussgebühren
sind nicht im Kaufpreis enthalten, ebenso wenig
etwa erforderliche technische Einrichtungen, wie z. B. Satellitenanlage,
-antenne etc.
Maurerarbeiten und nicht tragende Wände
Die Wohnungstrennwände, Treppenhauswände, Kellerinnenwände
und Wände in der Tiefgarage werden nach statischen
und schallschutztechnischen Erfordernissen in Kalksandstein
oder Stahlbeton errichtet. Die Festlegung obliegt
dem Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.
Die Oberfläche der Kellerinnenwände besteht aus Mauerwerk
verputzt (Kalkzementputz), Beton schalungsrauh.
Nichttragende Innenwände im Erdgeschoss, 1. und 2. Oberund
Dachgeschoss bestehen aus Gipskartonständerwänden
d = 12,5 cm stark. Falls es konstruktiv notwendig ist, können
die Wandstärken auch bis zu 20 cm betragen. Die verputz-
62
te Oberfläche in Qualitätsstufe Q 2. Tragende Innenwände
im Erdgeschoss, 1. und 2. Ober- und Dachgeschoss nach
statischen Erfordernissen in Kalksandstein oder Stahlbeton,
auch hier obliegt die Festlegung dem Bauträger oder dessen
Bevollmächtigten.
Außenwände bestehen aus gebranntem porosiertem Ziegelmauerwerk
mit integrierter Wärmedämmung, Typ Coriso.
Die Außenwände werden geklebt, die Innenwände gemauert
oder geklebt.
Außenputz
Unterputz
Kalkzementputz als Grundputz d = 10 - 15 mm
Oberputz
Mineralischer Edelputz, Korngröße ca. 3 mm. An allen Ecken
und Kanten werden Eckschutzschienen eingebaut.
Die farbliche Gestaltung der jeweiligen Außenfassade obliegt
alleine dem Bauträger oder dessen Bevollmächtigten,
dem insoweit ein Wahlrecht zusteht. Die in den Vertriebsunterlagen
des Vertriebspartners ggf. enthaltenen Farbgestaltungen
sind nur beispielhaft und werden nicht Vertragsbestandteil.
Der Bauträger ist an diese Farbgestaltung nicht
gebunden.
Sockelputz
Die sichtbaren Sockelflächen werden mit Zementmörtel
glatt gescheibt und farbig angelegt oder mit Zinkblech verkleidet,
Farbfestlegung obliegt dem Bauträger oder dessen
Bevollmächtigten.
Dach
Das Dach wird als Flachdach ausgebildet, wobei die Unterkonstruktion
mit einer Stahlbetondecke als tragendes Element
für die weiteren Aufbauten ausgeführt wird.
Wärmedämmung und Abdichtung
Auf der Stahlbetondecke wird ein Voranstrich zur Aufnahme
der Dampfsperre aufgebracht. Auf die Dampfsperre wird die
Wärmedämmung gemäß Berechnung der EnEV 2014 als
Gefälledämmung zur Wasserleitung verlegt. Zum Schutz
gegen Witterungseinflüsse von außen erfolgt eine Abdichtung
mit Kunststoffbahnen.
Die Dachrinnen und Fallrohre werden aus Zinkblech hergestellt.
Die Dachränder werden aus Zinkblech bzw. aus kunststoffbeschichtetem
Verbundblech in hellgrau hergestellt.
Fenster
Kunststofffenster und -türen mit 3-facher Verglasung, Doppeldichtung,
Isolierverglasung, U-Wert gemäß Berechnung
der EnEV 2014. Farbe: innen weiß, außen anthrazit. Die
Fenstereinteilung, Aufschlags- bzw. Drehrichtung der Flügel
und der Bedarfsflügel werden durch den Bauträger oder
dessen Bevollmächtigen festgelegt.
Es gelten nicht die Abbildungen und Aufteilungen in Plänen
oder im Exposé. Alle Fenster haben einen bedienungsfreundlichen
Standard-Sicherheitsbeschlag.
Es wird auf Seite 77 „Allgemeines“ verwiesen - siehe hier
Bewertung lüftungstechnischer Merkmale nach DIN 1946-6
Kap. 4.2.
63
Die Kellerräume erhalten wärmegedämmte Nebenraumfenster
und je nach Lage und Erfordernis einen Lichtschacht mit
Einbruchschutz.
Die Fenster der Bäder erhalten auf Wunsch ohne Mehrkosten
Ornamentglas 504, ausgenommen sind Dachflächenfenster.
Im Treppenhaus im Dachgeschoss wird gemäß Architektenplanung
ein Flachdachausstiegsfenster in zweischaliger
Ausführung mit einem 150 mm hohen Aufsatzkranz und mit
einem manuellen Öffnungsmechanismus, Größe 100 x 100
cm, als Dachausstieg eingebaut.
Fensterbänke/Rollläden mit Elektroantrieb
Innenfensterbänke Micro sivec, Farbe grau-weiß, d = 2 cm,
Breite ca. 20 cm, auf gemauerten Brüstungen.
Außenfensterbänke in Aluminium, pulverbeschichtet, Farbe
anthrazit oder alternativ Alu natur möglich. Festlegung durch
den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.
Alle Fenster im Erdgeschoss, 1. und 2. Ober- und Dachgeschoss
sind mit Rollladenkästen, Führungsschienen sowie
Kunststoffprofilrollläden grau und Elektroantrieb mit Aufund
Ab-Kippschalter ausgestattet.
Ausgenommen sind die Dachflächenfenster, Treppenhausfenster
sowie Fenster, bei denen dies aus technischen Gründen
nicht möglich ist.
Türen
Die Hauseingangstür aus Aluminium-Profilen anthrazit, gemäß
Planung mit elektrischem Türöffner, Sicherheitszylinderschloss
3-fach Verriegelung.
Verglasung: Sicherheits-Iso-Glas.
Die Wohnungseingangstüren im Erdgeschoss, 1. und 2.
Ober- und Dachgeschoss werden in schallhemmender Ausführung
SKE 332, kunststoffbeschichtet als massive Vollspantür,
Farbe Esche weiß, mit Bodendichtungsprofil und
3-fach Verriegelung als Komplettelement eingebaut.
Die Wohnungsinnentüren im Erdgeschoss, 1. und 2. Oberund
Dachgeschoss sind glatt, kunststoffbeschichtet, in
Esche weiß, Ahorn oder Buche, mit Futter und Bekleidung
sowie einer Anschlagdichtung zur Geräuschminderung ausgestattet.
Passende Drückergarnituren in Edelstahl, Materialpreis
bis 25 €/Stück inklusive Mehrwertsteuer, sowie Buntbartschloss
mit Schlüssel.
Die Türen im Keller werden gemäß Brandschutzgutachten
bzw. aus dem System Braun Forum oder gleichwertig ausgeführt.
Tiefgaragen- und Kellergeschosstüren
Stahltüren mit Stahleckzargen und Obertürschließern entsprechend
den brandschutztechnischen Anforderungen,
teilweise als Rauch- und/oder Feuerschutztüren. Die restlichen
Türen werden im System der Firma Braun in den Serien
Fünfzig 200 oder Forum (oder gleichwertig) nach Festlegung
durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten eingebaut.
64
Innentreppe
Die Geschosstreppe führt vom Kellergeschoss bis zum
Dachgeschoss, Ausführung aus Stahlbeton, Stufen und Podest,
werden mit Feinsteinzeugplatten belegt, nach Vorgabe
durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.
Heizung
Beheizt werden alle Wohnräume entsprechend den geltenden
Vorschriften in dem Erdgeschoss, 1. und 2. Ober- und
Dachgeschoss und das Treppenhaus.
Heizkessel
Blockheizkraftwerk mit Pufferspeicher für Grundlast.
Wärmeerzeugung, Gasbrennwerttherme für Spitzenlast und
als Reserve.
Warmwasserspeicher
Standspeicher, Größe nach Berechnung und Vorschrift.
Steuerung/Regelung
Die Regelung erfolgt witterungsabhängig mit gleitender Außentemperatursteuerung
und Digitalschaltung.
Brennstoffversorgung
Erdgas
Heizkörper
Es werden Heizkörper, Größe und Leistung nach Berechnung,
eingebaut. Markenfabrikat Stelrad oder gleichwertig.
Ein- oder mehrlagig profilierte Heizkörper. Jeder Heizkörper
ist vom Werk aus grundiert und mit einer weißen Fertiglackierung
versehen.
Heizkörper-Thermostat-Ventil
Sämtliche Heizkörper werden zur Steuerung der Raumtemperatur
mit Thermostatventilen, Fabrikat Heimeier oder
gleichwertig, versehen.
Heizkörper Kunststoffrosetten
Zur Abdeckung der Rohraustritte aus dem Fußboden oder
Wand.
Heizkörperanschlussgarnituren
Enthalten ist die Heizkörperverschraubung, das Entlüftungsventil
und Wandhalterungen.
Rohrleitungen
Leitungen im Hausanschlussraum, Heizung sowie in den
Kellerräumen werden aus Kunststoff- oder außen verzinkten
Stahlrohren verlegt.
Heizungszuleitungen
Aus Kunststoff- oder außen verzinkten Stahlrohren.
Wärmedämmung der Heizkörperzuleitungen
Heizkörperzuleitungen werden nach der bei Baugenehmigung
gültigen EnEV wärmegedämmt.
Messeinrichtungen werden vom Bauträger in Abstimmung
mit der Hausverwaltung eingebaut und angemietet. Der Käufer
tritt in das Mietverhältnis ein.
Kamin/Kamine der Wohnungen
Der Ausstieg für den Kaminfeger zu dem Kaminkopf des
Wohnhauses erfolgt durch ein Dachflächenfenster aus dem
Flur/Treppenhaus im 2. OG. Zu Wartungs- und Reinigungs-
65
arbeiten des Kamins wird eine Sicherungseinrichtung eingebaut.
In den Wohnungen 21, 22, 23, 24 ist gegen Mehrkosten
der Einbau eines Kamins möglich, in der Ausführung eines
einzügigen Kamins, nach den Regeln der Technik für Festbrennstoffe.
Der Standort des Kamins wird nach den technischen
Möglichkeiten durch den Bauträger festgelegt. Die
Reinigung des Kamins erfolgt in den Wohnungen 21, 22,
23 und 24.
Sanitäre Installationen
Abwasserleitungen einschließlich aller Form- und Verbindungsstücke
aus hochwertigem, hitzebeständigem Kunststoffrohr;
die Kalt- und Warmwasserleitungen in Kunststoff¬
oder Kupferrohr, gedämmt.
Kalt- und Warmwasserversorgung erfolgt in den Bädern,
Küchen und WCs.
Bei innenliegendem Bad, WC und WC/Dusche erfolgt die
Entlüftung zeitverzögert über einen Ventilator. Bei Bädern mit
Fenstern und in den Hauswirtschaftsräumen in den Dachgeschosswohnungen
mit Waschmaschinenanschluss erfolgt
die Entlüftung über einen feuchtegesteuerten Ventilator.
Im Waschraum im Kellergeschoss sind Kaltwasseranschlüsse
inklusive Zapfventilen für Waschmaschinen vorgesehen.
In dem Waschraum wird des Weiteren ein Ausgussbecken
mit Kaltwasser- und in dem Raum Heizung ein Ausgussbecken
mit Kalt- und Warmwasseranschluss eingerichtet.
Für die Erdgeschosswohnungen wird jeweils eine Außenzapfstelle
mit Trinkwasser eingerichtet. Standort nach Wahl
des Bauträgers oder dessen Bevollmächtigten.
Des Weiteren erhält das Haus eine allgemeine Außenzapfstelle
(Trinkwasser), Standort nach Wahl des Bauträgers
oder dessen Bevollmächtigten.
Die Sanitärobjekte werden in der Standardfarbe weiß geliefert.
Im Einzelnen werden eingebaut:
Bäder:
Je 1 Stahlkörperform-Badewanne, Fabrikat Kaldewei, emailliert,
3,5 mm stark, Größe 170 x 75 cm, inkl. Aufputz-Badearmatur
Serie „Mystyle“ und Optiline Shower-Wannenset
100.
Je 1 Duschwanne emailliert, Größe 90 x 90 x 6,5 cm, inkl.
Aufputz-Brausearmatur Serie „Mystyle“ und Optiline Shower-Brauseset
200/900.
Je 1 Waschtisch von Villeroy & Boch, Serie „O`Novo“, Größe
65 x 51 cm inkl. Waschtischarmatur Serie „Mystyle“.
Je 1 wandhängendes Tiefspül-Klosett von Villeroy & Boch,
Serie „O`Novo“ inkl. Kunststoffsitz und Unterputzspülkasten.
66
oder alternativ:
Je 1 Waschtisch von Laufen, Serie „Mystyle“, Größe 65 x
48,5 cm inkl. Waschtischarmatur Serie „Mystyle“.
oder alternativ:
Je 1 wandhängendes Tiefspül-Klosett von Laufen, Serie
„Mystyle“ inkl. Kunststoffsitz und Unterputzspülkasten.
WCs/WCs mit Dusche (falls Dusche vorhanden):
Je 1 Duschwanne, Größe 75 x 90 x 6,5 cm, emailliert inkl.
Aufputz-Brausearmatur Serie „Mystyle“ und Optiline Shower-Brauseset
200/900.
Je 1 wandhängendes Tiefspül-Klosett von Villeroy & Boch,
Serie „O`Novo“ inkl. Kunststoffsitz und Unterputzspülkasten.
Je 1 Handwaschbecken von Villeroy & Boch, Serie „O`Novo“,
Größe 50 x 40 cm inkl. Waschtischarmatur Serie „Mystyle“.
oder alternativ:
Je 1 wandhängendes Tiefspül-Klosett von Laufen, Serie
„Mystyle“ inkl. Kunststoffsitz und Unterputzspülkasten
Je ein Handwaschbecken von Laufen, Serie „Mystyle“, 45 x
34 cm inkl. Waschtischarmatur Serie „Mystyle“
Elektroinstallationen
Die Ausführung erfolgt nach den DIN- bzw. VDE-Richtlinien
und den jeweiligen Vorschriften des Energieversorgungsunternehmens.
Zähler werden zentral in den Kellergeschossen
für jede Wohnung eingebaut. Die Unterverteilung mit
Sicherungsautomaten in jeder Wohnung, bestückt nach
DIN 18015-2:2010-11. Zum Einbau kommen quadratische
Großflächen-Wippschalter mit dazu passenden Steckdosen
in alpin- oder cremeweiß, Fabrikat Busch Jäger Reflex SI
oder gleichwertig.
Im Einzelnen werden eingebaut:
Kellergeschoss + Tiefgarage:
Keller 1 bis 24
Je 1 Deckenbrennstelle mit Oval-Leuchte und Ausschaltung
Je 1 Steckdose
Waschraum
24 abschließbare Waschmaschinensteckdosen
24 abschließbare Wäschetrocknersteckdosen für
Kondensattrockner
3 Deckenbrennstellen mit Ausschaltung auf
Wannenleuchten
Raum Müllbox 1 und 2
Je zwei Deckenbrennstellen mit zwei Langfeldleuchten und
Ausschaltung
67
Treppenhaus
3 Deckenbrennstellen und 1 Wandbrennstelle mit Rundlampen
und integriertem Präsenzmelder je Stockwerk, innerhalb
des jeweiligen Stockwerks miteinander vernetzt.
Tiefgarage
Langfeldleuchten mit Bewegungsmeldern, an den Zugangstüren
und an der Einfahrt mit zusätzlichem Taster, nach technischen
Erfordernissen.
Fahrradabstellplatz 1 und 2/KiWa
Je 2 Deckenbrennstellen mit Tasterschalter und einstellbarem
Zeitrelais auf Wannenleuchten.
Kellerflure
Deckenbrennstellen mit Rundlampen und integriertem Präsenzmelder
miteinander vernetzt. Ausstattung nach technischen
Erfordernissen.
Hausanschlussraum und Raum Heizung, Schleuse
Im Hausanschlussraum und im Raum Heizung Ausstattung
nach technischen Erfordernissen. In der Schleuse Deckenbrennstelle
mit Rundlampe und integriertem Präsenzmelder.
Erdgeschoss/1. und 2. Ober- und Dachgeschoss
Terrassen/Balkone/Dachterrassen
Je 1 Außenwandbrennstelle mit Ausschaltung von innen
Je 1 Steckdose mit Deckel (mit Ausschaltung von innen für
Erdgeschoss-Wohnungen)
Kochen
Je 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung
Je 1 Anschluss für Backofen
Je 1 Anschluss Dampfgarer/Mikrowelle
Je 1 Anschluss für Elektroherd
Je 1 Anschluss für Spülmaschine
Je 8 Steckdosen
Wohnen
Je 1 Deckenbrennstelle mit Wechselschaltung
Je 3 Steckdosen
Je 2 Doppelsteckdosen
Je 1 Dreifachsteckdose
Je 1 SAT- oder Kabelanschlussdose
Essplätze
Je 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung
Je 2 Steckdosen
Abstellräume
Je 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung
Je 2 Steckdosen
Hauswirtschaftsräume in den Dachgeschosswohnungen
21, 22, 23, 24
Je 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung
Je 2 Steckdosen
Je 1 Steckdose für Waschmaschine
Je 1 Steckdose für Wäschetrockner (Kondensattrockner)
Bad
Je 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung
68
Je 1 Wandbrennstelle über Waschbecken
Je 2 Steckdosen
WC/WC mit Dusche (falls vorhanden)
Je 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung
Je 1 Wandbrennstelle über Waschbecken
Je 2 Steckdosen
Flur
Je 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung
Je 3 Steckdosen
Je 1 Telefonanschlussdose
Kind 1 + 2
Je 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung
Je 3 Steckdosen
Je 2 Doppelsteckdosen
Je 1 SAT- oder Kabelanschlussdose
Schlafen
Je 1 Deckenbrennstelle mit Wechselschaltung
Je 2 Steckdosen
Je 2 Doppelsteckdosen
Je 1 SAT- oder Kabelanschlussdose
Klingelanlagen/Gegensprechanlagen/
Videoüberwachungen
Jede Wohnung erhält eine kombinierte Klingel- und Gegensprechanlage
mit Videoüberwachung, Fabrikat Ritto oder
gleichwertig, in der Nähe der Wohnungseingangstür bzw.
Haustür.
Innenputz
Alle Massivwände im Erdgeschoss, 1. und 2. Ober- Dachgeschoss,
Treppenhaus, Kellerfluren und in der Schleuse
erhalten einen tapezierfähigen Kalkgipsputz (Qualitätsstufe
Q 2) mit Eckschutzschienen. Bäder, WCs, WCs mit Dusche
und Waschraum werden in Kalkzementputz (Qualitätsstufe
Q 2) ausgeführt.
Für die Aufnahme von Malervlies oder für Verwendung als
Sichtputzfläche sind weitere Untergrundbehandlungen erforderlich,
die nicht im Festpreis enthalten sind. Bei den
tapezierfertigen Stahlbetonfertigdecken im Erdgeschoss, 1.
und 2. Ober- und Dachgeschoss werden die unterseitigen
Stöße lediglich verspachtelt, ebenso die Stöße der Stahlbeton-Kellerwände,
falls vorhanden. Gipskartonständerwände
gespachtelt zur Aufnahme von mittel- und grobstrukturierter
Wandbekleidung.
Estrich
Schwimmender Estrich (Wärmeschutz nach EnEV, erhöhter
Schallschutz nach DIN 4109:1989-11, Beiblatt 2) auf allen
Fußböden im Erdgeschoss, 1. und 2. Ober- und Dachgeschoss
und im Kellergeschoss.
Die Kellerräume, die den Wohnungen 1 - 24 zugeordnet
sind, der Raum Heizung sowie Hausanschlussraum erhalten
einen Bodenanstrich. Farbliche Festlegung durch den Bauträger
oder dessen Bevollmächtigten .
Fußbodenbeläge
Die Räume (falls vorhanden) Wohnen/Kochen, Schlafen,
Kind, Kind 1 und 2, Abstellraum, Flur, Flur 1 und Flur 2 in
69
den Wohnungen im Erdgeschoss, 1. und 2. Ober- und Dachgeschoss
erhalten Vinyl Joka Classic Designböden 15 bzw.
gleichwertig, Materialpreis 25,00 €/m² inklusive Mehrwertsteuer,
mit einem Kunststoffkernsockel.
Die Böden der Bäder, der WCs, WCs mit Dusche im Erdgeschoss,
1. und 2. Ober- und Dachgeschoss sowie die
Hauswirtschaftsräume mit Waschmaschinenanschluss im
Dachgeschoss erhalten Keramikbodenbeläge nach Mustervorlage,
Materialpreis 30,00 €/m² inklusive Mehrwertsteuer.
Eine Diagonalverlegung bei Fliesen ist gegen Aufpreis möglich
(siehe unter Allgemeines).
Der Waschraum, die Kellerflure, Schleuse und das Treppenhaus
werden mit Feinsteinzeugplatten nach Vorgabe durch
den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten ausgelegt und
erhalten einen Sockel aus der Fliese geschnitten.
Fliesenarbeiten
Die Bäder erhalten Wandplatten, farbig oder gemustert, ca.
2,00 m hoch, ringsum gefliest. Die WCs und WCs mit Dusche
(falls vorhanden) werden ringsum ca. 1,40 m hoch gefliest.
Falls Duschen vorhanden, wird in der Dusche türhoch
gefliest. Bordüren und Dekorfliesen in Bädern, WCs und
WCs mit Dusche gegen Aufpreis möglich.
Es wird grundsätzlich ein Materialpreis bis zu 30,00 €/ m²
inklusive Mehrwertsteuer zugrunde gelegt.
Terrassen/Balkone/Dachterrassen
Die Balkone im 1. und 2. Obergeschoss bestehen aus auskragenden
Stahlbetonplatten, Schöck-Isokorb oder gleichwertig
als thermische Trennung zum Gebäude, soweit statisch
möglich.
Die Terrassen im 1. Obergeschoss, die Balkone im 2. Obergeschoss
und die Dachterrassen sollen nach den Regeln
der Technik im Übergangsbereich zur Wohnung eine Aufkantung/Schwelle
von 15 cm erhalten. Aus der Erfahrung
heraus, dass durch diese Art der Ausführung eine Stolperfalle
entstehen kann und Nachteile bei Nutzung und Wartung
entstehen können, wird hiervon abgewichen:
Die Abdichtung der Balkonplatte wird vollflächig und ohne
Unterbrechung für z. B. schwierige Anschlussarbeiten an
Entwässerungsrinnen hergestellt.
Auf den Einbau einer nach den Regeln der Technik erforderlichen
Entwässerungsrinne wird in diesem Fall verzichtet.
Der Erwerber ist berechtigt, bis 4 Monate nach Rohbaubeginn,
den Einbau einer 15 cm hohen Aufkantung/Schwelle
vom Bauträger zu verlangen. Alle späteren Entscheidungen
werden vom Bauträger oder dessen Bevollmächtigten getroffen.
Der Zeitunkt des Einbaus der Aufkantung/Schwelle
wird vom Bauträger festgelegt und erfolgt kostenfrei. Wir
weisen in diesem Fall ausdrücklich auf eine verminderte
Durchgangshöhe hin. Weiter empfehlen wir die Einholung
eines unabhängigen fachmännischen Rates (z.B. Architekten,
etc.) zu dieser gesamten Thematik, sollte dies nicht verständlich
sein.
Die Terrassen, Balkone und Dachterrassen aller Wohnungen
erhalten einen Betonplattenbelag, Materialpreis 20,00 €/qm
70
inklusive Mehrwertsteuer, der lose auf Stelzlager oder in
Splitt verlegt wird.
Das Material und die Ausführung werden einheitlich durch
den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten festgelegt. Die
Ausführung erfolgt nach technischen Möglichkeiten und
Festlegung durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.
BlowerDoor-Messung
Die Wärmedämmung wird entsprechend dem Wärmeschutzbedarf
nach der bei der Erteilung der Baugenehmigung
geltenden Energiesparverordnung (EnEV 2014) und
geprüftem Nachweis ausgeführt. BlowerDoor-Messung
(Luftdichtigkeitsprüfung der Wohnung) nach DIN EN 13829.
Maler- und Tapezierarbeiten
Treppenhaus: Wände mit Glasfasertapete (Sto Classic 210
oder gleichwertig), Anstrich weiß. Decken mit Raufasertapete,
mittlere Körnung, Anstrich weiß.
Alle Wände der Wohnungen 1 bis 24 werden mit Glasfasertapete
(Sto Classic 210 oder gleichwertig), Anstrich weiß,
ausgeführt. Alle Decken der Wohnungen 1 bis 24 werden
mit Raufasertapete, mittlere Körnung, Anstrich weiß, ausgeführt.
Endbehandelt sind die Außen- und Innentüren sowie die
Heizkörper.
Massive Wände der Keller, Schleuse, Waschraum, Hausanschlussraum
und der Raum Heizung erhalten einen Anstrich
weiß.
Die Wände und Decken der Tiefgarage werden als sichtbare
Betonfläche belassen, außer in den Deckenbereichen, die
unterseitig mit Wärmedämmplatten versehen werden. Es
erfolgt kein weiterer Anstrich.
Aufzug
Aufzugsschacht: Ausführung gemäß statischen Erfordernissen,
gemauert oder in Stahlbeton. Es wird ein Personenaufzug
für mindestens vier Personen eingebaut. Der Aufzug
enthält einen Hydraulikantrieb, alternativ System Seilaufzug.
Dies behält sich der Bauträger vor. Ausstattung mit Schiebetüren,
Beleuchtung und Nottelefon nach den gültigen Vorschriften.
Der Aufzug beginnt im Kellergeschoss und endet
im Dachgeschoss.
Trennung Kellerräume
Die Trennwände werden im System der Firma Braun mit der
Serie Forum (oder gleichwertig) hergestellt, nach Festlegung
durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.
Tiefgaragentor
Ein automatisches Garagentor nach Wahl des Bauträgers
oder dessen Bevollmächtigten, mit Funkbedienung und mit
Schlüsselschalter außen, innen mit Zugschalter, automatischer
Schließung und Ampelanlage.
Tiefgarageneinfahrt/Tiefgaragendecke
Der jeweilige nicht überbaute Teil des Kellergeschosses und
der Tiefgarage wird nach den Regeln der Bauwerksabdichtung
abgedichtet und aufgebaut. Auf den nicht überbauten
Teilen des Kellergeschosses und der Tiefgarage wird an-
71
schließend Erdreich aufgebracht und so vorbereitet, dass
eine Raseneinsaat vorgenommen bzw. Zuwege ausgeführt
werden können.
Metallbauarbeiten
Die Geländer der Wohnungen bestehen aus einer verzinkten,
pulverbeschichteten Stahlkonstruktion und Brüstungsfeldern
mit Aluminium-Lochblech-Füllung.
Farbliche Festlegung durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.
Die Treppengeländer bestehen aus Stahl mit Ober- und Untergurt
aus Rohr- oder Flachstahl, mit senkrechten Füllstäben
aus Rund- oder Flachstahl. Farbliche Festlegung durch
den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.
Geländer vor den Fenstern (falls vorhanden) und Geländer
als Absturzsicherung im Außengelände z. B. TG-Einfahrt,
falls vorhanden, bestehen aus einer pulverbeschichteten,
verzinkten Stahlkonstruktion mit Ober- und Untergurt aus
Rohr- oder Flachstahl mit senkrechten Füllstäben aus Rundoder
Flachstahl. Farbliche Festlegung durch den Bauträger
oder dessen Bevollmächtigten.
Außenanlage
Garten: Die vorhandene Erde wird eingeebnet. Die Erstraseneinsaat
(zum geeigneten Zeitpunkt) der Gartenfläche
inklusive der Sondernutzungsflächen (Gartenanteile) wird
durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten vorgenommen,
allerdings ohne Anwuchsgarantie und ohne Anwuchspflege.
Die laufende Bewässerung der Sondernutzungsflächen,
Hecken und Bäume erfolgt durch den jeweiligen Sondernutzungsberechtigten.
Die Pflege und die laufende Bewässerung
der Gemeinschaftsflächen erfolgt durch die Eigentümergemeinschaft.
Im Gemeinschaftseigentum und auf den Sondernutzungsflächen
werden Pflanzen, Sträucher und Bäume nach Festlegung
durch den Bauträger gepflanzt. Diese werden ggf.
entsprechend den Auflagen aus der Baugenehmigung oder
dem Bebauungsplan für die Gemeinschaftsflächen und die
Sondernutzungsflächen vom Bauträger ausgeführt. Die
spätere Pflege, Unterhaltung sowie notwendige Ersatzpflanzungen
der Bäume, welche bedingt durch die Auflagen aus
der Baugenehmigung oder dem Bebauungsplan gepflanzt
werden, obliegen der Eigentümergemeinschaft, auch wenn
sie sich in der Sondernutzungsfläche befinden.
Die restliche Gestaltung der Gärten z. B. Bepflanzung der
Gärten mit Sondernutzungsrecht und der Gemeinschaftsflächen
ist durch den jeweiligen Sondernutzungsberechtigten
oder die Eigentümergemeinschaft vorzunehmen. Die weitere
Gestaltung der Außenanlagen und eine eventuelle Einzäunung
ist für die Gemeinschaftsflächen Sache der Eigentümergemeinschaft
und für die Sondernutzungsflächen Sache
der Sondernutzungsberechtigten.
Höhenunterschiede im Gelände werden durch Böschungen
bzw. Betonwinkelsteine, Farbe grau, nach Festlegung durch
den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten ausgeglichen.
Es wird eine freistehende Briefkastenanlage erstellt, in der
jede Wohnung einen Briefkasten erhält, Ausführung und
72
Lage nach Festlegung durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.
Zisternen
Gemäß Bebauungsplan werden das Regenwasser der Dachflächen
in zwei Zisternen, Zisterne 1 mit 10.000 Litern und
Zisterne 2 mit 6.500 Litern Nennvolumen, gesammelt. Genaue
Größe nach Berechnungsvorschriften im Bebauungsplan.
Die Lage der Zisternen wird durch den Bauträger oder dessen
Bevollmächtigten festgelegt. Sie werden voraussichtlich
im Gemeinschaftseigentum „Spielen“ und in der Sondernutzungsfläche
GA 2 errichtet.
Die Zisterne 1 dient der Bewässerung der Grünfläche der
Sondernutzungsfläche GA 6 und GA 7. An dieser Zisterne
wird ein Sondernutzungsrecht für die Eigentümer der Wohnungen
6 und 7 begründet. Dafür wird je eine Wasserzapfstelle
für die Wohnungen 6 und 7 im Bereich der Außenfassade
eingerichtet. Die Lage der Außenzapfstelle wird durch
den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten festgelegt. Im
Raum Fahrradabstellplatz 2/KiWa wird ein Hauswasserwerk
für die Zisterne 1 montiert, an dem ebenfalls ein Sondernutzungsrecht
für die Eigentümer der Wohnungen 6 und 7
bestellt wird. Darüber hinaus erfolgen keine weiteren Maßnahmen
durch den Bauträger.
Die Zisterne 2 dient der Bewässerung der Grünfläche der
Sondernutzungsfläche GA 2. An dieser Zisterne wird ein
Sondernutzungsrecht für die Eigentümer der Wohnung 2
begründet. Dafür wird eine Wasserzapfstelle für die Wohnung
2 im Bereich der Außenfassade eingerichtet. Die Lage
der Außenzapfstelle wird durch den Bauträger oder dessen
Bevollmächtigten festgelegt. Im Raum Müllbox 2 wird ein
Hauswasserwerk für die Zisterne 2 montiert, an dem ebenfalls
ein Sondernutzungsrecht für die Eigentümer der Wohnung
2 bestellt wird. Darüber hinaus erfolgen keine weiteren
Maßnahmen durch den Bauträger. In der Sondernutzungsfläche
GA 2 wird ein Versickerungstunnel mit ca. 3.000
Litern Volumen vom Bauträger hergestellt. Die Lage wird
durch den Bauträger festgelegt und im Plan „Zisternen“, der
beigefügt ist, angegeben.
Wir weisen darauf hin, dass bei beiden Zisternen keine automatische
Nachfüllung mit Frischwasser erfolgt.
Tiefgaragenboden/Stellplätze (TG)/Fahrradabstellplatz 1
und 2 /KiWa (TG)/Müllbox 1 und 2
Auf die Stahlbetonbodenplatte der Tiefgaragenstellplätze 1
bis 35, Raum Fahrradabstellplatz 1 und 2/KiWa sowie im
jeweiligen Raum Müllbox 1 und 2 wird ein Verbundestrich
im System Rheodur der Fa. Chemotechnik oder gleichwertig
aufgebracht. Dieser Verbundestrich ist öl- und treibstoffbeständig,
diffusionsoffen, wasserfest, nicht brennbar und
trittsicher.
Der Verbundestrich im System Rheodur oder gleichwertig
wird ohne Gefälle ausgeführt; Entwässerungsrinnen, Bodenabläufe
und Ölabscheider werden nicht eingebaut. Das anfallende
Wasser durch z. B. Einfahrten mit schneebedeckten
Fahrzeugen, wird nicht durch Entwässerungsmaßnahmen in
der Tiefgaragenbodenplatte abgeleitet, sondern verdunstet
auf natürliche Weise. Diese Ausführung erfolgt insoweit ab-
73
weichend von den Regeln der Technik.
Es wird eine regelmäßige Inaugenscheinnahme des Tiefgaragenbodens
durch ein Fachunternehmen empfohlen.
Rampe/Zuweg/Terrassen der Erdgeschosswohnungen
Die Rampe, der Zuweg und die Einfahrt zur Tiefgarage im
Außenbereich werden nach Planungsvorgabe und örtlicher
Auflage gepflastert. Betonsteinpflaster inklusive erforderlicher
Unterbauten.
Die Festlegung der Lage des Übergangs vom Pflasterbelag
der Tiefgaragenrampe zum Belag der Tiefgarage obliegt dem
Bauträger oder dessen Bevollmächtigten. Farbe und Aussehen
des Pflasters werden vom Bauträger festgelegt.
An der Zufahrt zur Tiefgarage werden Entwässerungsrinnen
angeordnet. Anzahl und Lage nach Festlegung durch den
Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.
Die Terrassen der Wohnungen im Erdgeschoss werden mit
Betonplatten auf erforderlichen Unterbauten erstellt. Farbe
und Aussehen werden vom Bauträger oder dessen Bevollmächtigten
festgelegt. Höhenunterschiede von den Terrassen
auf das Gartengelände werden mit Böschungen oder
mit Betonwinkelsteinen ausgeglichen, festgelegt durch den
Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.
Allerdings weisen wir hier auch darauf hin, dass das zuständige
Bauamt Anforderungen an die Art der Ausführung, ob
mit Rasengitter, Öko-Pflaster etc. stellen kann, an die wir
dann gebunden sind.
Baureinigung
Die Wohnungen werden besenrein übergeben. Das Gemeinschaftseigentum
wird einmalig vom Bauträger gereinigt. Die
Endreinigung der Fußböden und Fenster ist Sache der Erwerber.
Sonderwünsche
Die Ausführung von Sonderwünschen und Abweichungen
von der Baubeschreibung und den Plandarstellungen sind
nur beim Innenausbau und gegen Aufpreis möglich.
Umfang und Art der Sonderwünsche sowie deren Durchführung
sind mit der Bauleitung zu vereinbaren, rechtzeitig zu
beantragen und dürfen die laufenden Arbeiten nicht behindern.
Technische Informationen/Änderungen
Maße
Maße, Mengen und Gewichte halten sich innerhalb der Toleranzen
der DIN 18202 und der Maßtoleranzen im Hochbau.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei allen in den
Plänen angegebenen Maßen, wie z.B. Flächenmaßen, Fenstergrößen
oder Türgrößen um „Rohbaumaße“ handelt. Die
Putzstärke an Wänden ist rechnerisch mit ca. 15 mm anzusetzen.
Bei der Planung der Möblierung sind die Maße daher
grundsätzlich am vorhandenen Bauwerk zu überprüfen.
Naturprodukte
Holz: Naturbedingte Verdrehungen, Rissbildungen etc. in
und an den Bauteilen und Verkleidungen lassen sich nicht
immer vermeiden. Solche Erscheinungen führen zu keinem
Qualitätsverlust und sind ohne Bedeutung für die Tauglich-
74
keit des Materials als Baustoff und stellen im Rahmen der
Gewährleistung keine Mängel dar. Holzteile bedürfen einer
regelmäßigen Pflege.
Kleespies Projekt Süd-Hessen GmbH empfiehlt daher dem
Käufer, dass er Unterhaltsanstriche rechtzeitig vor dem Auftreten
von deutlich sichtbaren Verwitterungserscheinungen,
d.h. bereits innerhalb der 5-jährigen Gewährleistungszeit
ausführt. Dies gilt insbesondere für Bauteile, die einer starken
Witterung oder Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind.
Optische oder sonstige Materialbeeinträchtigungen, die auf
die Unterlassung von Unterhaltsanstrichen zurückzuführen
sind, stellen im Rahmen der Gewährleistung keinen Mangel
dar. Alle Holzbauteile im Außenbereich bleiben naturbelassen
oder, wenn notwendig, mit Schutzanstrich/-lasur.
Naturstein
Bei Natursteinbelägen sind Farbstruktur- und Texturschwankungen
innerhalb desselben Vorkommens zulässig. Das
Gleiche gilt für Abweichungen in der Oberfläche (stumpfe
und glatte Flächen). Ebenso sind sogenannte Glasadern
möglich, für die weder für Haltbarkeit, Qualität und Aussehen
eine Wertminderung abzuleiten ist.
Pflasterbeläge, Betonsteinplatten, Terrassenplatten
Der Einsatz von Tausalz ist nur nach den Herstellerrichtlinien
für das Pflaster und generell für alle Betonsteinplatten
und nach den örtlichen Satzungen zulässig. Der Einsatz von
Tausalz kann - im Falle der fehlerhaften Verwendung - zu
Ausblühungen und Beschädigungen am Belag führen.
Auftreten feiner Risse in den Stahlbetonelementen, Wandanschlüssen,
Innenwänden, Außenwänden und Decken
Allgemein übliche Setzungen des Bauwerkes, Lastspannungen,
Eigenspannungen beim Erhärten des Betons und
Temperatureinflüsse können in den ersten Jahren nach Fertigstellung
des Bauwerkes feine Risse in den Stahlbetonelementen
hervorrufen.
Diese feinen Risse stellen - sofern sie die nach DIN 1045
angegebenen zulässigen Grenzwerte nicht überschreiten
- keinen Mangel dar. Ebenso sind Rissbildungen in den
Stahlbetonelementen und Mauerwerkswänden im Bereich
der Konstruktionsfugen und an den Stößen der Wand- und
Deckenfertigteile bautechnisch bzw. bauphysikalisch unvermeidbar.
Solche Erscheinungen stellen im Rahmen der Gewährleistung
keinen Mangel dar.
Wartungen, Verschleißteile und Eingriffe des Käufers
Das Bauwerk enthält Teile, die einer natürlichen, gebrauchsbedingten
und gewöhnlichen Abnutzung und unvermeidbaren
Rissbildung, auch innerhalb der Verjährungsfrist, unterliegen
(Verschleißteile). Es handelt sich hierbei insbesondere
um Bauteile, bei denen zur dauerhaften Aufrechterhaltung
der Funktions- und Gebrauchstüchtigkeit eine regelmäßige
Wartung bzw. Kundendienstleistungen erforderlich ist.
Ferner handelt es sich hierbei um Elektroteile und elektrotechnische
flammenberührende Teile, wie z. B. Pumpen,
Schalter, Schaltrelais und Thermostatventile oder um funktionale
Bauteile wie Griffe, Schlösser, Fensterbeschläge, Kurbeln
zu Rollläden etc. Funktionsstörungen und Funktionsausfälle,
die ihre Ursache ganz oder auch nur teilweise in
fehlenden, regelmäßigen Wartungs- oder Kundendienstleistungen
haben, stellen im Rahmen der Gewährleistung keine
Mängel dar. Dasselbe gilt für solche Störungen und Ausfälle,
75
die nachweisbar ihre Ursache in eigenmächtigen Eingriffen
des Käufers oder durch vom Käufer ermöglichte Eingriffe
Dritter in technische Bauteile/Anlagen haben.
Der Bauträger weist den Erwerber darauf hin, dass Wartungsverträge
bzw. -arbeiten an folgenden, soweit vorhandenen
Bauteilen, erforderlich sind und empfohlen werden:
Hebeanlagen, Heizungsanlagen, Aufzugsanlagen, Zisternenfilter
und Hauswasserwerke, Rolltore (Tiefgarage), Tiefgaragenboden,
Brandschutztüren, Rauchmelder, Einlaufrinnen
bzw. Dachrinnen, FI-Schalter, CO-Warnanlagen.
Wartungsfugen
Die elastischen Verfugungen in Duschen, Bädern, WC‘s,
in den Hauswirtschaftsräumen mit Waschmaschinenanschluss
im Dachgeschoss und in den Treppenhäusern sind
unvermeidbar Mikroorganismen, Schrumpfprozessen und
mit diesem im weitesten Sinne vergleichbaren, weiteren
Vorgängen ausgesetzt.
Die Wartungsfuge ist eine starken chemischen und/oder
physikalischen Einflüssen ausgesetzte Fuge, deren Dichtstoff
in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und ggf. erneuert
werden muss, um Folgeschäden zu vermeiden. Auch
Dichtstoffe haben in ihrer Belastbarkeit Grenzen.
Bei den elastischen Verfugungen handelt es sich daher um
Fugen, die vom Käufer bereits innerhalb der Gewährleistungszeit
auf Rissbildungen oder sonstige Beschädigungen
hin beobachtet und ggf. nachgebessert oder erneuert werden
müssen. Für Rissbildungen oder Schäden an diesen Fugen
sowie für die sich hieraus möglicherweise ergebenden
Folgeschäden besteht keine Gewährleistungsverpflichtung
des Bauträgers.
Für die erforderliche Überprüfung, Wartung und Erneuerung
elastischer Fugen ist ausschließlich der Käufer verantwortlich.
Allgemeines
Der Wärmeschutznachweis des Gebäudes wird/wurde auf
der Grundlage der bei Erteilung der Baugenehmigung geltenden
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ermittelt.
In Bezug auf Schalldämmung gelten die sich aus den gültigen
Vorschriften ergebenden erhöhten Schallschutzwerte
der DIN 4109 als vereinbart, auch wenn aus der Baubeschreibung
und den Plänen heraus höhere Werte abgeleitet
werden können. Bei den Wohnungstrennwänden bzw. –decken
gilt die DIN 4109:1989-11, Beiblatt 2.
Die in der Wohnflächenberechnung angegebenen Flächen
der Räume wurden auf der Grundlage der Wohnflächenverordnung
(WoFIV) ermittelt. Die angegebenen Wohnflächen
sind Rohbaumaße.
Wird infolge technischer Fortschritte anderes, mindestens
gleichwertiges Material verwendet oder werden infolge behördlicher
Anordnungen oder Auflagen, Materialknappheit
oder Lieferungsänderungen Umdisponierungen notwendig,
müssen diese, falls keine Qualitätsminderung und Verschiebung
des vereinbarten Einzugstermins damit verbunden ist,
vom Käufer anerkannt werden.
Bei Diagonalverlegung der Fliesen entstehen Mehrkosten
von 11,60 €/m² und für Verlegung eines Fliesenformat ab 30
76
cm x 60 cm entstehen Mehrkosten von 9,50 €/m² jeweils für
die reine Verlegearbeit.
Ver- und Entsorgungsleitungen laufen nach Erfordernissen
vor Wand und Decke. Bei Erstellung der Werkpläne 1:50
kann es sich ergeben, dass aus statischen Gründen oder wegen
der haustechnischen Installation Stützen, Träger, Unter-/
Überzüge, Abmauerungen und Rohrverkleidungen angeordnet
werden.
Die Be- und Entlüftung der Tiefgarage erfolgt über natürliche
Querlüftung. Wie im Freiflächenbereich erkennbar, setzen
sich notwendige Entlüftungsschächte im Gelände sichtbar
ab.
Der Bauträger liefert und montiert in der Tiefgarage eine CO-
Warnanlage der Fa. Dräger oder gleichwertig. Diese wird von
der Eigentümergemeinschaft übernommen und unterhalten.
Soweit im Baugenehmigungsverfahren zur Nutzung des Gebäudes
oder der Tiefgarage weitere Auflagen zu beachten
oder notwendigen Änderungen vorzunehmen sind, werden
diese vom Bauträger auf seine Kosten erbracht. Diese Leistungen
sind von den Eigentümern bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft
zu übernehmen und zu unterhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Erstellen der Werkpläne
bzw. der Entwässerungsplanung noch Fallleitungen,
Einläufe, Notüberläufe und sämtliche Leitungen hierfür für
Dach- und Balkonentwässerung/Dachterrassen notwendig
werden bzw. zur Ausführung kommen. Diese sind bisher
noch in keiner Ansicht oder Perspektive ersichtlich, werden
sich dabei sichtbar von der Fassade abheben und sind von
den Eigentümern zu übernehmen. Lage und Ausführung
nach Festlegung durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.
Den Erwerbern der einzelnen Wohnungen ist es freigestellt,
eine Dunstabzugshaube zu montieren. Je nach Lage ist ein
Mauerwerkskasten auf der Fassade sichtbar.
Im hinteren Bereich wird gemäß Freiflächenplan des Antrags
auf Abgeschlossenheit eine Fläche für einen Spielplatz mit
Rasenweg ausgewiesen. Die Ausführung und Bestückung
mit Spielgeräten erfolgt durch die Eigentümergemeinschaft
und ist nicht Sache des Bauträgers.
Es wird ein Brandschutzgutachten erstellt. Dieses lag bei
Aufstellung der Baubeschreibung und Beurkundung der Teilungserklärung
noch nicht vor. Alle Auflagen bzw. erforderlichen
Maßnahmen werden vom Bauträger ausgeführt und
sind von den Erwerbern vorbehaltlos zu übernehmen und
zu unterhalten. Weiter werden die Standorte der Rauchmelder,
im Rahmen der Montagevorschriften für Rauchmelder,
durch den Montagebetrieb festgelegt.
Es wird eine Bewertung lüftungstechnischer Maßnahmen
nach DIN 1946-6 Kap. 4.2 8 (vereinfachter Nachweis, Lüftungskonzept)
erstellt. Dieses lag bei Aufstellung der Baubeschreibung
und Beurkundung der Teilungserklärung noch
nicht vor. Alle Auflagen bzw. erforderlichen Maßnahmen
werden vom Bauträger ausgeführt und sind von den Erwerbern
vorbehaltlos zu übernehmen und zu unterhalten.
Den Erwerbern der Wohnungen 21, 22, 23 und 24 steht es
frei, innerhalb von 6 Wochen nach Rohbaubeginn als Sonderwunsch
einen Kamin für Festbrennstoffe zu bestellen.
Die Reinigung würde aus den Wohnungen erfolgen.
Der Dachausstieg ist aus dem Treppenhaus vorgesehen
77
und zwar unter Berücksichtigung der Auflagen des Bezirksschornsteinfegermeisters.
Die Lage des Kaminzuges und somit Standort des Ofens ist
nur an einer Tragwand, nach technischen Möglichkeiten und
bis zu einem bestimmten Bautenstand, jeweils nach Festlegung
des Bauträgers oder dessen Bevollmächtigten, möglich.
Die Ausführung des Kaminkopfes wird einheitlich vom Bauträger
oder dessen Bevollmächtigten festgelegt.
Die Wohnungseigentümer der Wohnungen Nr. 21, 22, 23
und 24 sind berechtigt, ihre nicht überdachten Dachterrassen
mit einem Kunststoff- oder Glasdach mit einer Tiefe bis
zur Balkonbrüstung zu überdachen. Selbiges gilt für die Erwerber
der nicht überdachten Balkone in den Wohnungen
15, 16, 17, 18 und 19. Die Profile sind einheitlich anthrazitfarben
auszuführen. Eine Prüfung der baurechtlichen Durchführbarkeit
obliegt nicht dem Bauträger.
und APP-Nutzung
- Fernmeldekabel 4x2x0,6 zur Anbindung Scharf-/Unscharfschalteeinheit.
Eine Kopie der Baugenehmigung wird der Hausverwaltung
nach Übergabe des Gemeinschaftseigentums in Papierform
oder CD-Form zu Verfügung gestellt.
Bei Diskrepanzen oder abweichenden Aussagen zwischen
Baubeschreibung und Plänen ist die Baubeschreibung maßgebend.
Änderungen, Druckfehler vorbehalten.
Rechtlich verbindlich ist die notariell beurkundete Bauleistungsbeschreibung.
Stand: Juni 2015
Sicherheitstechnik/ Vorbereitung zur Alarmanlage
Die Erdgeschosswohnungen 1-8 erhalten eine BUS-Verkabelung
zur Anbindung aller Reedkontakte an den entsprechenden
Fenstern und Terrassentüren. Darüber hinaus wird
jede Erdgeschosswohnung bauseitig mit dafür vorgesehenen
Kabeln vorbereitet, so dass bei Bedarf jederzeit eine
Alarmanlage auf Sonderwunsch durch den Käufer nachgerüstet
werden kann.
Im Einzelnen werden, z.B. durch die Firma Miller Security
Service aus 65830 Kriftel, eingebaut:
- Kabel NYM-J 3x1,5 zur Spannungsversorgung
Alarmanlage(230V)
- Cat5-Patchkabel zur Anbindung Alarmanlage ans Internet
78
80
Referenzobjekt Hattersheim
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wichtig zu wissen, wer Ihr Partner ist.
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Kleespies seit vielen Jahren mit einem erfahrenen und bewährten Team von Handwerkern
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Bauträger
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Deutelbacher Str. 10 · 63637 Jossgrund
Telefon: 06059 906920 · E-Mail: info@kleespies.de
www.kleespies.de
Layout
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Hermann Immobilien GmbH
Fotos
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Hermann Immobilien GmbH
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Bitte beachten Sie:
Alle in diesem Prospekt enthaltenen Angaben sollen dem Interessenten eine
allgemeine Information ermöglichen. Die Bilder geben Stimmungen wieder und
bestimmen nicht den Leistungsumfang. Die Verkaufsunterlagen erheben keinen
Anspruch auf Vollständigkeit. Der Leistungsumfang wird durch die geschlossenen
Verträge und nicht durch den Prospekt bestimmt.
Änderungen gegenüber dem Stand der Planungen bei Prospektherausgabe sind
zwar nicht vorgesehen, können aber aus technischen und terminlichen Gründen
eintreten. Daher ist eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben oder für die
Verletzung eventueller Aufklärungspflichten auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
beschränkt. Dieser Prospekt wird nach Maßgabe dieses Vorbehaltes zur
Verfügung gestellt.
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