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Neubau-Eigentumswohnungen in Griesheim

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#1

IHR NEUES ZUHAUSE

GRIESHEIM

WILLY-BRANDT-ALLEE 1


4

RichtungDarmstadt

B 26

H

H

H

H

Schule H

H

Freibad

H

A 67

Linie 9

Gerhart-

Hauptmann-

Daniel-Müller-

Str.

Flughafenstr.

Im Dürren

Wilhelm-Leuschner-Str.

Kopf

Am Schwimmbad

Lilienthaler Str.

Jahnstr. Donaustr.

Brahmsstr.

Berliner Str.

Mozartstr.

Darmstädter

Kreuz

Brucknerstr.

Haydenstr.

Sterngasse

Hausweg

Draustr.

Draustr.

Südring

GRIESHEIM

Eberstädter Weg

Str.

Goethestr.

Lindenstr.

Eichendorffstr.

Weiterstädte

Elbestr.

Rheinstr.

str.

Rübgrund

Sandgasse

Hofmannstr.

Sandgasse

Ebert- Str.

Schönweibergasse

Am Bahnhof

Pfützenstr.

Str.

Darmstädter

Groß-Gerauer-Str.

Bessunger

Friedrich-

August-Bebel-Str.

Karlstr.

Hahlgartenstr.

Schülerstr.

Pfungstädter Str.

Sterngasse

Oberndorfer Str.

#1

Willy-Brandt-Allee

Südring

Westring

str.


Die Stadt Griesheim ist mit ihren über 28.000 Einwohnern

die größte Stadt im Landkreis Darmstadt-Dieburg und

nur wenige Autokilometer von Darmstadt entfernt.

Über zwei Autobahn-Anschlussstellen ist Griesheim optimal an das

Ballungsgebiet Rhein-Main-Neckar und an den Frankfurter Flughafen angebunden.

WILLKOMMEN IN GRIESHEIM

Eine sehr günstige Verkehrsanbindung mit der Linie 9 nach Darmstadt

wird durch eine Straßenbahnverbindung gewährleistet.

Die Griesheimer sind stolz darauf, dass ihre Heimatstadt ihren ursprünglichen und sympathischen

Charakter bewahren konnte und ein überschaubarer Ort blieb, in dem es sich

ruhig und sicher leben und arbeiten lässt.

Die Stadt bietet ein gesundes soziales Umfeld mit einer außergewöhnlich guten

Infrastruktur und familienfreundlichen Neubaugebieten.

Alljährlich findet in Griesheim der Griesheimer Zwiebelmarkt statt.

Zum ersten Mal fand dieses Volks- bzw. Stadtfest damals noch unter dem Namen „Griesheimer

Woche“ im Juli 1977 statt, um Alt- und Neubürger einander näher zu bringen und

um alte Griesheimer Traditionen zu pflegen und darzustellen.

5


GARTENANSICHT

Ein eigener Garten ist schon wie ein eigenes kleines Paradies.

Constanze Hoffmann

8


23

19

23

18

17

22

21

16

12

13 11 10

7 6

5

4 3

2

Bitte beachten: Das Grundstück erhält lt. Freiflächenplan eine Bepflanzung mit Bäumen, die in dieser Visualisierung nicht abgebildet sind.

Unverbindliche Visualisierung

9


EINGANGSANSICHT

Wenn eine neue Tür dein Herz öffnet, findest du neue Wege ins Glück.

Natascha J. Hahn

10


21

24

15

23

20

19

9

14

13

1

8

7

Bitte beachten: Das Grundstück erhält lt. Freiflächenplan eine Bepflanzung mit Bäumen, die in dieser Visualisierung nicht abgebildet sind.

Unverbindliche Visualisierung

11


Südring

12

Willy-Brandt-Allee

N

Eingang

GA 7 *

ca. 122 m²

GA 6 *

ca. 470 m²

Öffentlicher Gehweg

GA 8 *

ca. 41 m²

GA 1 *

ca. 67 m²

Öffentlicher Fuß- und Radweg

Tiefgarage -

Einfahrt | Ausfahrt

GA 2 *

ca. 357 m²

Öffentlicher Gehweg

GA 5 *

ca. 89 m²

GA 4 *

ca. 56 m²

GA 3 *

ca. 63 m²

Spielen

#1

FREIFLÄCHENPLAN

Ohne Maßstab · *Sondernutzungsrecht gem. WEG

Pflege der Bäume gem. B-Plan obliegt der Gemeinschaft


KfW Energieeffizienzhaus 70

24 Wohneinheiten im Haus

1-, 2-, 3- und 4-Zimmer- sowie Penthouse-Wohnungen

PROJEKTHIGHLIGHTS

Erdgeschosswohnungen mit schönen Privatgärten

Große Terrassen, Balkone und Dachterrassen

Gehobene Ausstattung: Aufzug, Glasfasertapete, elektrische Rollläden

Design-Vinyl-Boden, Videogegensprechanlage

Tiefgarage

Renommierter regionaler Bauträger (Firma Kleespies)

13


GESCHOSSÜBERSICHT

Erdgeschoss

7

8

1

6

5

4

3 2

N

ohne Maßstab

14


Wohnung 1

Lage EG

3-Zimmer-Wohnung

Wohnen/Essen/

Terrasse 1

Kochen ca. 37,67 m²

Schlafen ca. 16,47 m²

Kind ca. 13,24 m²

Bad ca. 8,13 m²

Flur ca. 7,47 m²

Abstellraum ca. 2,07 m²

Bad

Kind

Terrasse 1

WC ca. 3,26 m²

ca. 4,54 m²

(ca. 9,08 m²)

Schlafen

Flur

Wohnen/Essen/

Kochen

Terrasse 2

ca. 2,79 m²

(ca. 5,58 m²)

Gesamt ca. 95,64 m²

Abstellraum

WC

Terrasse 2

X

N

N

ohne Maßstab · Angaben in Klammern = Grundfläche

18


19

Unverbindliche Visualisierung


Wohnung 2

Lage

EG

Flur 1

4-Zimmer-Wohnung

Abstellraum

WC/DU

Schlafen

Wohnen/Essen/

Kochen ca. 33,53 m²

Schlafen ca. 16,59 m²

Kind 1 ca. 11,20 m²

Kind 2 ca. 11,33 m²

Wohnen/Essen/

Kochen

Flur 2

Kind 1

Bad ca. 7,83 m²

Flur 1 ca. 5,91 m²

Flur 2 ca. 6,55 m²

Abstellraum ca. 1,33 m²

WC/DU ca. 3,94 m²

Bad

Kind 2

Terrasse

ca. 5,14 m²

(ca. 10,30 m²)

Gesamt ca. 103,35 m²

Terrasse

X

N

N

ohne Maßstab · Angaben in Klammern = Grundfläche

20


21

Unverbindliche Visualisierung


Kellerräume

Wasch- und Trockenraum

KELLER- / TIEFGARAGENPLAN

Fahrräder/Kinderwagen

Tiefgaragenstellplätze

Müllbox

60


Fahrräder/

Kinderwagen

ST17

ST18

ST16

ST15

Wasch- u.Trockenraum

Trocknen

K21 K5

ST14

K16

K4

ST13

Heizung

ST12

Kellerflur

K22

K19

K17

K3

Schleuse

Treppenhaus HA-Raum

K18

Aufzug

K8 K14 K12 K13 K1 K2 K24

K20

Kellerfl ur

K7 K6 K15 K11 K10 K9 K23

Abfahrt

Tiefgarage

ST19

ST20

ST11

ST10

ST9 ST8 ST7 ST6

ST5

ST4 ST3 ST2 ST1

Müllbox

ST21

ST22

Fahrräder/

Kinderwagen

ST23 ST24 ST25 ST26 ST27

ST29 ST30 ST32 ST33 ST34 ST35

Müllbox

ST28

ST31

Ohne Maßstab

61


Neubau von einem 24-Familien-Wohnhaus mit Tiefgarage,

im KfW-Effizienzhaus 70 Standard

Willy-Brandt-Allee 1, 64347 Griesheim

Erdarbeiten

Aushub der Baugrube und Fundamente, Verfüllen der Arbeitsräume

mit seitlich gelagertem Material. Abfuhr des Erdaushubes

inklusive Kippgebühr, soweit erforderlich.

Hausanschlüsse

Die Anschlüsse an die öffentlichen Versorgungsnetze für

Wasser und Strom sowie die Anschlüsse an den Kanal sind

im Kaufpreis enthalten.

Baustelleneinrichtung

Baustelleneinrichtung mit allen erforderlichen Geräten, Gerüsten

etc. sowie Vorhalten während der Bauzeit.

Beton- und Stahlbetonarbeiten

Stahlbetonbodenplatte aus wasserundurchlässigem Beton

sowie Decken und gegebenenfalls notwendige Aussteifungsstützen

aus Beton/Stahlbeton nach den jeweiligen statischen

Erfordernissen.

Kelleraußenwände und seitliche Wände der Tiefgarageneinfahrt

werden in wasserundurchlässigem Beton und, wenn

notwendig, einer Bitumenabdichtung in Anlehnung an die

DIN 18195 erstellt. Die Außendämmung in diesem Bereich

erfolgt nach Energieeinsparverordnung (EnEV 2014).

BAUBESCHREIBUNG

Telefon/Fernsehen

Die Kabel oder Leerrohre für die Medienversorgung mit Telefon

und Kabelfernsehen werden von der Grundstücksgrenze

in den Hausanschlussraum verlegt. Der Anschluss von der

Grundstücksgrenze an das öffentliche oder private Netz für

Kabelfernsehen ist Sache der Erwerber. Der Bauträger haftet

nicht für das Vorhandensein eines Anschlusses am Grundstück.

Die Entscheidung für Kabel- oder Satellitenanschluss

obliegt dem Bauträger oder dessen Bevollmächtigten. Alle

Anschlüsse sind vom Käufer zu beantragen, die Anschlussgebühren

sind nicht im Kaufpreis enthalten, ebenso wenig

etwa erforderliche technische Einrichtungen, wie z. B. Satellitenanlage,

-antenne etc.

Maurerarbeiten und nicht tragende Wände

Die Wohnungstrennwände, Treppenhauswände, Kellerinnenwände

und Wände in der Tiefgarage werden nach statischen

und schallschutztechnischen Erfordernissen in Kalksandstein

oder Stahlbeton errichtet. Die Festlegung obliegt

dem Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.

Die Oberfläche der Kellerinnenwände besteht aus Mauerwerk

verputzt (Kalkzementputz), Beton schalungsrauh.

Nichttragende Innenwände im Erdgeschoss, 1. und 2. Oberund

Dachgeschoss bestehen aus Gipskartonständerwänden

d = 12,5 cm stark. Falls es konstruktiv notwendig ist, können

die Wandstärken auch bis zu 20 cm betragen. Die verputz-

62


te Oberfläche in Qualitätsstufe Q 2. Tragende Innenwände

im Erdgeschoss, 1. und 2. Ober- und Dachgeschoss nach

statischen Erfordernissen in Kalksandstein oder Stahlbeton,

auch hier obliegt die Festlegung dem Bauträger oder dessen

Bevollmächtigten.

Außenwände bestehen aus gebranntem porosiertem Ziegelmauerwerk

mit integrierter Wärmedämmung, Typ Coriso.

Die Außenwände werden geklebt, die Innenwände gemauert

oder geklebt.

Außenputz

Unterputz

Kalkzementputz als Grundputz d = 10 - 15 mm

Oberputz

Mineralischer Edelputz, Korngröße ca. 3 mm. An allen Ecken

und Kanten werden Eckschutzschienen eingebaut.

Die farbliche Gestaltung der jeweiligen Außenfassade obliegt

alleine dem Bauträger oder dessen Bevollmächtigten,

dem insoweit ein Wahlrecht zusteht. Die in den Vertriebsunterlagen

des Vertriebspartners ggf. enthaltenen Farbgestaltungen

sind nur beispielhaft und werden nicht Vertragsbestandteil.

Der Bauträger ist an diese Farbgestaltung nicht

gebunden.

Sockelputz

Die sichtbaren Sockelflächen werden mit Zementmörtel

glatt gescheibt und farbig angelegt oder mit Zinkblech verkleidet,

Farbfestlegung obliegt dem Bauträger oder dessen

Bevollmächtigten.

Dach

Das Dach wird als Flachdach ausgebildet, wobei die Unterkonstruktion

mit einer Stahlbetondecke als tragendes Element

für die weiteren Aufbauten ausgeführt wird.

Wärmedämmung und Abdichtung

Auf der Stahlbetondecke wird ein Voranstrich zur Aufnahme

der Dampfsperre aufgebracht. Auf die Dampfsperre wird die

Wärmedämmung gemäß Berechnung der EnEV 2014 als

Gefälledämmung zur Wasserleitung verlegt. Zum Schutz

gegen Witterungseinflüsse von außen erfolgt eine Abdichtung

mit Kunststoffbahnen.

Die Dachrinnen und Fallrohre werden aus Zinkblech hergestellt.

Die Dachränder werden aus Zinkblech bzw. aus kunststoffbeschichtetem

Verbundblech in hellgrau hergestellt.

Fenster

Kunststofffenster und -türen mit 3-facher Verglasung, Doppeldichtung,

Isolierverglasung, U-Wert gemäß Berechnung

der EnEV 2014. Farbe: innen weiß, außen anthrazit. Die

Fenstereinteilung, Aufschlags- bzw. Drehrichtung der Flügel

und der Bedarfsflügel werden durch den Bauträger oder

dessen Bevollmächtigen festgelegt.

Es gelten nicht die Abbildungen und Aufteilungen in Plänen

oder im Exposé. Alle Fenster haben einen bedienungsfreundlichen

Standard-Sicherheitsbeschlag.

Es wird auf Seite 77 „Allgemeines“ verwiesen - siehe hier

Bewertung lüftungstechnischer Merkmale nach DIN 1946-6

Kap. 4.2.

63


Die Kellerräume erhalten wärmegedämmte Nebenraumfenster

und je nach Lage und Erfordernis einen Lichtschacht mit

Einbruchschutz.

Die Fenster der Bäder erhalten auf Wunsch ohne Mehrkosten

Ornamentglas 504, ausgenommen sind Dachflächenfenster.

Im Treppenhaus im Dachgeschoss wird gemäß Architektenplanung

ein Flachdachausstiegsfenster in zweischaliger

Ausführung mit einem 150 mm hohen Aufsatzkranz und mit

einem manuellen Öffnungsmechanismus, Größe 100 x 100

cm, als Dachausstieg eingebaut.

Fensterbänke/Rollläden mit Elektroantrieb

Innenfensterbänke Micro sivec, Farbe grau-weiß, d = 2 cm,

Breite ca. 20 cm, auf gemauerten Brüstungen.

Außenfensterbänke in Aluminium, pulverbeschichtet, Farbe

anthrazit oder alternativ Alu natur möglich. Festlegung durch

den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.

Alle Fenster im Erdgeschoss, 1. und 2. Ober- und Dachgeschoss

sind mit Rollladenkästen, Führungsschienen sowie

Kunststoffprofilrollläden grau und Elektroantrieb mit Aufund

Ab-Kippschalter ausgestattet.

Ausgenommen sind die Dachflächenfenster, Treppenhausfenster

sowie Fenster, bei denen dies aus technischen Gründen

nicht möglich ist.

Türen

Die Hauseingangstür aus Aluminium-Profilen anthrazit, gemäß

Planung mit elektrischem Türöffner, Sicherheitszylinderschloss

3-fach Verriegelung.

Verglasung: Sicherheits-Iso-Glas.

Die Wohnungseingangstüren im Erdgeschoss, 1. und 2.

Ober- und Dachgeschoss werden in schallhemmender Ausführung

SKE 332, kunststoffbeschichtet als massive Vollspantür,

Farbe Esche weiß, mit Bodendichtungsprofil und

3-fach Verriegelung als Komplettelement eingebaut.

Die Wohnungsinnentüren im Erdgeschoss, 1. und 2. Oberund

Dachgeschoss sind glatt, kunststoffbeschichtet, in

Esche weiß, Ahorn oder Buche, mit Futter und Bekleidung

sowie einer Anschlagdichtung zur Geräuschminderung ausgestattet.

Passende Drückergarnituren in Edelstahl, Materialpreis

bis 25 €/Stück inklusive Mehrwertsteuer, sowie Buntbartschloss

mit Schlüssel.

Die Türen im Keller werden gemäß Brandschutzgutachten

bzw. aus dem System Braun Forum oder gleichwertig ausgeführt.

Tiefgaragen- und Kellergeschosstüren

Stahltüren mit Stahleckzargen und Obertürschließern entsprechend

den brandschutztechnischen Anforderungen,

teilweise als Rauch- und/oder Feuerschutztüren. Die restlichen

Türen werden im System der Firma Braun in den Serien

Fünfzig 200 oder Forum (oder gleichwertig) nach Festlegung

durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten eingebaut.

64


Innentreppe

Die Geschosstreppe führt vom Kellergeschoss bis zum

Dachgeschoss, Ausführung aus Stahlbeton, Stufen und Podest,

werden mit Feinsteinzeugplatten belegt, nach Vorgabe

durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.

Heizung

Beheizt werden alle Wohnräume entsprechend den geltenden

Vorschriften in dem Erdgeschoss, 1. und 2. Ober- und

Dachgeschoss und das Treppenhaus.

Heizkessel

Blockheizkraftwerk mit Pufferspeicher für Grundlast.

Wärmeerzeugung, Gasbrennwerttherme für Spitzenlast und

als Reserve.

Warmwasserspeicher

Standspeicher, Größe nach Berechnung und Vorschrift.

Steuerung/Regelung

Die Regelung erfolgt witterungsabhängig mit gleitender Außentemperatursteuerung

und Digitalschaltung.

Brennstoffversorgung

Erdgas

Heizkörper

Es werden Heizkörper, Größe und Leistung nach Berechnung,

eingebaut. Markenfabrikat Stelrad oder gleichwertig.

Ein- oder mehrlagig profilierte Heizkörper. Jeder Heizkörper

ist vom Werk aus grundiert und mit einer weißen Fertiglackierung

versehen.

Heizkörper-Thermostat-Ventil

Sämtliche Heizkörper werden zur Steuerung der Raumtemperatur

mit Thermostatventilen, Fabrikat Heimeier oder

gleichwertig, versehen.

Heizkörper Kunststoffrosetten

Zur Abdeckung der Rohraustritte aus dem Fußboden oder

Wand.

Heizkörperanschlussgarnituren

Enthalten ist die Heizkörperverschraubung, das Entlüftungsventil

und Wandhalterungen.

Rohrleitungen

Leitungen im Hausanschlussraum, Heizung sowie in den

Kellerräumen werden aus Kunststoff- oder außen verzinkten

Stahlrohren verlegt.

Heizungszuleitungen

Aus Kunststoff- oder außen verzinkten Stahlrohren.

Wärmedämmung der Heizkörperzuleitungen

Heizkörperzuleitungen werden nach der bei Baugenehmigung

gültigen EnEV wärmegedämmt.

Messeinrichtungen werden vom Bauträger in Abstimmung

mit der Hausverwaltung eingebaut und angemietet. Der Käufer

tritt in das Mietverhältnis ein.

Kamin/Kamine der Wohnungen

Der Ausstieg für den Kaminfeger zu dem Kaminkopf des

Wohnhauses erfolgt durch ein Dachflächenfenster aus dem

Flur/Treppenhaus im 2. OG. Zu Wartungs- und Reinigungs-

65


arbeiten des Kamins wird eine Sicherungseinrichtung eingebaut.

In den Wohnungen 21, 22, 23, 24 ist gegen Mehrkosten

der Einbau eines Kamins möglich, in der Ausführung eines

einzügigen Kamins, nach den Regeln der Technik für Festbrennstoffe.

Der Standort des Kamins wird nach den technischen

Möglichkeiten durch den Bauträger festgelegt. Die

Reinigung des Kamins erfolgt in den Wohnungen 21, 22,

23 und 24.

Sanitäre Installationen

Abwasserleitungen einschließlich aller Form- und Verbindungsstücke

aus hochwertigem, hitzebeständigem Kunststoffrohr;

die Kalt- und Warmwasserleitungen in Kunststoff¬

oder Kupferrohr, gedämmt.

Kalt- und Warmwasserversorgung erfolgt in den Bädern,

Küchen und WCs.

Bei innenliegendem Bad, WC und WC/Dusche erfolgt die

Entlüftung zeitverzögert über einen Ventilator. Bei Bädern mit

Fenstern und in den Hauswirtschaftsräumen in den Dachgeschosswohnungen

mit Waschmaschinenanschluss erfolgt

die Entlüftung über einen feuchtegesteuerten Ventilator.

Im Waschraum im Kellergeschoss sind Kaltwasseranschlüsse

inklusive Zapfventilen für Waschmaschinen vorgesehen.

In dem Waschraum wird des Weiteren ein Ausgussbecken

mit Kaltwasser- und in dem Raum Heizung ein Ausgussbecken

mit Kalt- und Warmwasseranschluss eingerichtet.

Für die Erdgeschosswohnungen wird jeweils eine Außenzapfstelle

mit Trinkwasser eingerichtet. Standort nach Wahl

des Bauträgers oder dessen Bevollmächtigten.

Des Weiteren erhält das Haus eine allgemeine Außenzapfstelle

(Trinkwasser), Standort nach Wahl des Bauträgers

oder dessen Bevollmächtigten.

Die Sanitärobjekte werden in der Standardfarbe weiß geliefert.

Im Einzelnen werden eingebaut:

Bäder:

Je 1 Stahlkörperform-Badewanne, Fabrikat Kaldewei, emailliert,

3,5 mm stark, Größe 170 x 75 cm, inkl. Aufputz-Badearmatur

Serie „Mystyle“ und Optiline Shower-Wannenset

100.

Je 1 Duschwanne emailliert, Größe 90 x 90 x 6,5 cm, inkl.

Aufputz-Brausearmatur Serie „Mystyle“ und Optiline Shower-Brauseset

200/900.

Je 1 Waschtisch von Villeroy & Boch, Serie „O`Novo“, Größe

65 x 51 cm inkl. Waschtischarmatur Serie „Mystyle“.

Je 1 wandhängendes Tiefspül-Klosett von Villeroy & Boch,

Serie „O`Novo“ inkl. Kunststoffsitz und Unterputzspülkasten.

66


oder alternativ:

Je 1 Waschtisch von Laufen, Serie „Mystyle“, Größe 65 x

48,5 cm inkl. Waschtischarmatur Serie „Mystyle“.

oder alternativ:

Je 1 wandhängendes Tiefspül-Klosett von Laufen, Serie

„Mystyle“ inkl. Kunststoffsitz und Unterputzspülkasten.

WCs/WCs mit Dusche (falls Dusche vorhanden):

Je 1 Duschwanne, Größe 75 x 90 x 6,5 cm, emailliert inkl.

Aufputz-Brausearmatur Serie „Mystyle“ und Optiline Shower-Brauseset

200/900.

Je 1 wandhängendes Tiefspül-Klosett von Villeroy & Boch,

Serie „O`Novo“ inkl. Kunststoffsitz und Unterputzspülkasten.

Je 1 Handwaschbecken von Villeroy & Boch, Serie „O`Novo“,

Größe 50 x 40 cm inkl. Waschtischarmatur Serie „Mystyle“.

oder alternativ:

Je 1 wandhängendes Tiefspül-Klosett von Laufen, Serie

„Mystyle“ inkl. Kunststoffsitz und Unterputzspülkasten

Je ein Handwaschbecken von Laufen, Serie „Mystyle“, 45 x

34 cm inkl. Waschtischarmatur Serie „Mystyle“

Elektroinstallationen

Die Ausführung erfolgt nach den DIN- bzw. VDE-Richtlinien

und den jeweiligen Vorschriften des Energieversorgungsunternehmens.

Zähler werden zentral in den Kellergeschossen

für jede Wohnung eingebaut. Die Unterverteilung mit

Sicherungsautomaten in jeder Wohnung, bestückt nach

DIN 18015-2:2010-11. Zum Einbau kommen quadratische

Großflächen-Wippschalter mit dazu passenden Steckdosen

in alpin- oder cremeweiß, Fabrikat Busch Jäger Reflex SI

oder gleichwertig.

Im Einzelnen werden eingebaut:

Kellergeschoss + Tiefgarage:

Keller 1 bis 24

Je 1 Deckenbrennstelle mit Oval-Leuchte und Ausschaltung

Je 1 Steckdose

Waschraum

24 abschließbare Waschmaschinensteckdosen

24 abschließbare Wäschetrocknersteckdosen für

Kondensattrockner

3 Deckenbrennstellen mit Ausschaltung auf

Wannenleuchten

Raum Müllbox 1 und 2

Je zwei Deckenbrennstellen mit zwei Langfeldleuchten und

Ausschaltung

67


Treppenhaus

3 Deckenbrennstellen und 1 Wandbrennstelle mit Rundlampen

und integriertem Präsenzmelder je Stockwerk, innerhalb

des jeweiligen Stockwerks miteinander vernetzt.

Tiefgarage

Langfeldleuchten mit Bewegungsmeldern, an den Zugangstüren

und an der Einfahrt mit zusätzlichem Taster, nach technischen

Erfordernissen.

Fahrradabstellplatz 1 und 2/KiWa

Je 2 Deckenbrennstellen mit Tasterschalter und einstellbarem

Zeitrelais auf Wannenleuchten.

Kellerflure

Deckenbrennstellen mit Rundlampen und integriertem Präsenzmelder

miteinander vernetzt. Ausstattung nach technischen

Erfordernissen.

Hausanschlussraum und Raum Heizung, Schleuse

Im Hausanschlussraum und im Raum Heizung Ausstattung

nach technischen Erfordernissen. In der Schleuse Deckenbrennstelle

mit Rundlampe und integriertem Präsenzmelder.

Erdgeschoss/1. und 2. Ober- und Dachgeschoss

Terrassen/Balkone/Dachterrassen

Je 1 Außenwandbrennstelle mit Ausschaltung von innen

Je 1 Steckdose mit Deckel (mit Ausschaltung von innen für

Erdgeschoss-Wohnungen)

Kochen

Je 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung

Je 1 Anschluss für Backofen

Je 1 Anschluss Dampfgarer/Mikrowelle

Je 1 Anschluss für Elektroherd

Je 1 Anschluss für Spülmaschine

Je 8 Steckdosen

Wohnen

Je 1 Deckenbrennstelle mit Wechselschaltung

Je 3 Steckdosen

Je 2 Doppelsteckdosen

Je 1 Dreifachsteckdose

Je 1 SAT- oder Kabelanschlussdose

Essplätze

Je 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung

Je 2 Steckdosen

Abstellräume

Je 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung

Je 2 Steckdosen

Hauswirtschaftsräume in den Dachgeschosswohnungen

21, 22, 23, 24

Je 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung

Je 2 Steckdosen

Je 1 Steckdose für Waschmaschine

Je 1 Steckdose für Wäschetrockner (Kondensattrockner)

Bad

Je 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung

68


Je 1 Wandbrennstelle über Waschbecken

Je 2 Steckdosen

WC/WC mit Dusche (falls vorhanden)

Je 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung

Je 1 Wandbrennstelle über Waschbecken

Je 2 Steckdosen

Flur

Je 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung

Je 3 Steckdosen

Je 1 Telefonanschlussdose

Kind 1 + 2

Je 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung

Je 3 Steckdosen

Je 2 Doppelsteckdosen

Je 1 SAT- oder Kabelanschlussdose

Schlafen

Je 1 Deckenbrennstelle mit Wechselschaltung

Je 2 Steckdosen

Je 2 Doppelsteckdosen

Je 1 SAT- oder Kabelanschlussdose

Klingelanlagen/Gegensprechanlagen/

Videoüberwachungen

Jede Wohnung erhält eine kombinierte Klingel- und Gegensprechanlage

mit Videoüberwachung, Fabrikat Ritto oder

gleichwertig, in der Nähe der Wohnungseingangstür bzw.

Haustür.

Innenputz

Alle Massivwände im Erdgeschoss, 1. und 2. Ober- Dachgeschoss,

Treppenhaus, Kellerfluren und in der Schleuse

erhalten einen tapezierfähigen Kalkgipsputz (Qualitätsstufe

Q 2) mit Eckschutzschienen. Bäder, WCs, WCs mit Dusche

und Waschraum werden in Kalkzementputz (Qualitätsstufe

Q 2) ausgeführt.

Für die Aufnahme von Malervlies oder für Verwendung als

Sichtputzfläche sind weitere Untergrundbehandlungen erforderlich,

die nicht im Festpreis enthalten sind. Bei den

tapezierfertigen Stahlbetonfertigdecken im Erdgeschoss, 1.

und 2. Ober- und Dachgeschoss werden die unterseitigen

Stöße lediglich verspachtelt, ebenso die Stöße der Stahlbeton-Kellerwände,

falls vorhanden. Gipskartonständerwände

gespachtelt zur Aufnahme von mittel- und grobstrukturierter

Wandbekleidung.

Estrich

Schwimmender Estrich (Wärmeschutz nach EnEV, erhöhter

Schallschutz nach DIN 4109:1989-11, Beiblatt 2) auf allen

Fußböden im Erdgeschoss, 1. und 2. Ober- und Dachgeschoss

und im Kellergeschoss.

Die Kellerräume, die den Wohnungen 1 - 24 zugeordnet

sind, der Raum Heizung sowie Hausanschlussraum erhalten

einen Bodenanstrich. Farbliche Festlegung durch den Bauträger

oder dessen Bevollmächtigten .

Fußbodenbeläge

Die Räume (falls vorhanden) Wohnen/Kochen, Schlafen,

Kind, Kind 1 und 2, Abstellraum, Flur, Flur 1 und Flur 2 in

69


den Wohnungen im Erdgeschoss, 1. und 2. Ober- und Dachgeschoss

erhalten Vinyl Joka Classic Designböden 15 bzw.

gleichwertig, Materialpreis 25,00 €/m² inklusive Mehrwertsteuer,

mit einem Kunststoffkernsockel.

Die Böden der Bäder, der WCs, WCs mit Dusche im Erdgeschoss,

1. und 2. Ober- und Dachgeschoss sowie die

Hauswirtschaftsräume mit Waschmaschinenanschluss im

Dachgeschoss erhalten Keramikbodenbeläge nach Mustervorlage,

Materialpreis 30,00 €/m² inklusive Mehrwertsteuer.

Eine Diagonalverlegung bei Fliesen ist gegen Aufpreis möglich

(siehe unter Allgemeines).

Der Waschraum, die Kellerflure, Schleuse und das Treppenhaus

werden mit Feinsteinzeugplatten nach Vorgabe durch

den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten ausgelegt und

erhalten einen Sockel aus der Fliese geschnitten.

Fliesenarbeiten

Die Bäder erhalten Wandplatten, farbig oder gemustert, ca.

2,00 m hoch, ringsum gefliest. Die WCs und WCs mit Dusche

(falls vorhanden) werden ringsum ca. 1,40 m hoch gefliest.

Falls Duschen vorhanden, wird in der Dusche türhoch

gefliest. Bordüren und Dekorfliesen in Bädern, WCs und

WCs mit Dusche gegen Aufpreis möglich.

Es wird grundsätzlich ein Materialpreis bis zu 30,00 €/ m²

inklusive Mehrwertsteuer zugrunde gelegt.

Terrassen/Balkone/Dachterrassen

Die Balkone im 1. und 2. Obergeschoss bestehen aus auskragenden

Stahlbetonplatten, Schöck-Isokorb oder gleichwertig

als thermische Trennung zum Gebäude, soweit statisch

möglich.

Die Terrassen im 1. Obergeschoss, die Balkone im 2. Obergeschoss

und die Dachterrassen sollen nach den Regeln

der Technik im Übergangsbereich zur Wohnung eine Aufkantung/Schwelle

von 15 cm erhalten. Aus der Erfahrung

heraus, dass durch diese Art der Ausführung eine Stolperfalle

entstehen kann und Nachteile bei Nutzung und Wartung

entstehen können, wird hiervon abgewichen:

Die Abdichtung der Balkonplatte wird vollflächig und ohne

Unterbrechung für z. B. schwierige Anschlussarbeiten an

Entwässerungsrinnen hergestellt.

Auf den Einbau einer nach den Regeln der Technik erforderlichen

Entwässerungsrinne wird in diesem Fall verzichtet.

Der Erwerber ist berechtigt, bis 4 Monate nach Rohbaubeginn,

den Einbau einer 15 cm hohen Aufkantung/Schwelle

vom Bauträger zu verlangen. Alle späteren Entscheidungen

werden vom Bauträger oder dessen Bevollmächtigten getroffen.

Der Zeitunkt des Einbaus der Aufkantung/Schwelle

wird vom Bauträger festgelegt und erfolgt kostenfrei. Wir

weisen in diesem Fall ausdrücklich auf eine verminderte

Durchgangshöhe hin. Weiter empfehlen wir die Einholung

eines unabhängigen fachmännischen Rates (z.B. Architekten,

etc.) zu dieser gesamten Thematik, sollte dies nicht verständlich

sein.

Die Terrassen, Balkone und Dachterrassen aller Wohnungen

erhalten einen Betonplattenbelag, Materialpreis 20,00 €/qm

70


inklusive Mehrwertsteuer, der lose auf Stelzlager oder in

Splitt verlegt wird.

Das Material und die Ausführung werden einheitlich durch

den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten festgelegt. Die

Ausführung erfolgt nach technischen Möglichkeiten und

Festlegung durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.

BlowerDoor-Messung

Die Wärmedämmung wird entsprechend dem Wärmeschutzbedarf

nach der bei der Erteilung der Baugenehmigung

geltenden Energiesparverordnung (EnEV 2014) und

geprüftem Nachweis ausgeführt. BlowerDoor-Messung

(Luftdichtigkeitsprüfung der Wohnung) nach DIN EN 13829.

Maler- und Tapezierarbeiten

Treppenhaus: Wände mit Glasfasertapete (Sto Classic 210

oder gleichwertig), Anstrich weiß. Decken mit Raufasertapete,

mittlere Körnung, Anstrich weiß.

Alle Wände der Wohnungen 1 bis 24 werden mit Glasfasertapete

(Sto Classic 210 oder gleichwertig), Anstrich weiß,

ausgeführt. Alle Decken der Wohnungen 1 bis 24 werden

mit Raufasertapete, mittlere Körnung, Anstrich weiß, ausgeführt.

Endbehandelt sind die Außen- und Innentüren sowie die

Heizkörper.

Massive Wände der Keller, Schleuse, Waschraum, Hausanschlussraum

und der Raum Heizung erhalten einen Anstrich

weiß.

Die Wände und Decken der Tiefgarage werden als sichtbare

Betonfläche belassen, außer in den Deckenbereichen, die

unterseitig mit Wärmedämmplatten versehen werden. Es

erfolgt kein weiterer Anstrich.

Aufzug

Aufzugsschacht: Ausführung gemäß statischen Erfordernissen,

gemauert oder in Stahlbeton. Es wird ein Personenaufzug

für mindestens vier Personen eingebaut. Der Aufzug

enthält einen Hydraulikantrieb, alternativ System Seilaufzug.

Dies behält sich der Bauträger vor. Ausstattung mit Schiebetüren,

Beleuchtung und Nottelefon nach den gültigen Vorschriften.

Der Aufzug beginnt im Kellergeschoss und endet

im Dachgeschoss.

Trennung Kellerräume

Die Trennwände werden im System der Firma Braun mit der

Serie Forum (oder gleichwertig) hergestellt, nach Festlegung

durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.

Tiefgaragentor

Ein automatisches Garagentor nach Wahl des Bauträgers

oder dessen Bevollmächtigten, mit Funkbedienung und mit

Schlüsselschalter außen, innen mit Zugschalter, automatischer

Schließung und Ampelanlage.

Tiefgarageneinfahrt/Tiefgaragendecke

Der jeweilige nicht überbaute Teil des Kellergeschosses und

der Tiefgarage wird nach den Regeln der Bauwerksabdichtung

abgedichtet und aufgebaut. Auf den nicht überbauten

Teilen des Kellergeschosses und der Tiefgarage wird an-

71


schließend Erdreich aufgebracht und so vorbereitet, dass

eine Raseneinsaat vorgenommen bzw. Zuwege ausgeführt

werden können.

Metallbauarbeiten

Die Geländer der Wohnungen bestehen aus einer verzinkten,

pulverbeschichteten Stahlkonstruktion und Brüstungsfeldern

mit Aluminium-Lochblech-Füllung.

Farbliche Festlegung durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.

Die Treppengeländer bestehen aus Stahl mit Ober- und Untergurt

aus Rohr- oder Flachstahl, mit senkrechten Füllstäben

aus Rund- oder Flachstahl. Farbliche Festlegung durch

den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.

Geländer vor den Fenstern (falls vorhanden) und Geländer

als Absturzsicherung im Außengelände z. B. TG-Einfahrt,

falls vorhanden, bestehen aus einer pulverbeschichteten,

verzinkten Stahlkonstruktion mit Ober- und Untergurt aus

Rohr- oder Flachstahl mit senkrechten Füllstäben aus Rundoder

Flachstahl. Farbliche Festlegung durch den Bauträger

oder dessen Bevollmächtigten.

Außenanlage

Garten: Die vorhandene Erde wird eingeebnet. Die Erstraseneinsaat

(zum geeigneten Zeitpunkt) der Gartenfläche

inklusive der Sondernutzungsflächen (Gartenanteile) wird

durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten vorgenommen,

allerdings ohne Anwuchsgarantie und ohne Anwuchspflege.

Die laufende Bewässerung der Sondernutzungsflächen,

Hecken und Bäume erfolgt durch den jeweiligen Sondernutzungsberechtigten.

Die Pflege und die laufende Bewässerung

der Gemeinschaftsflächen erfolgt durch die Eigentümergemeinschaft.

Im Gemeinschaftseigentum und auf den Sondernutzungsflächen

werden Pflanzen, Sträucher und Bäume nach Festlegung

durch den Bauträger gepflanzt. Diese werden ggf.

entsprechend den Auflagen aus der Baugenehmigung oder

dem Bebauungsplan für die Gemeinschaftsflächen und die

Sondernutzungsflächen vom Bauträger ausgeführt. Die

spätere Pflege, Unterhaltung sowie notwendige Ersatzpflanzungen

der Bäume, welche bedingt durch die Auflagen aus

der Baugenehmigung oder dem Bebauungsplan gepflanzt

werden, obliegen der Eigentümergemeinschaft, auch wenn

sie sich in der Sondernutzungsfläche befinden.

Die restliche Gestaltung der Gärten z. B. Bepflanzung der

Gärten mit Sondernutzungsrecht und der Gemeinschaftsflächen

ist durch den jeweiligen Sondernutzungsberechtigten

oder die Eigentümergemeinschaft vorzunehmen. Die weitere

Gestaltung der Außenanlagen und eine eventuelle Einzäunung

ist für die Gemeinschaftsflächen Sache der Eigentümergemeinschaft

und für die Sondernutzungsflächen Sache

der Sondernutzungsberechtigten.

Höhenunterschiede im Gelände werden durch Böschungen

bzw. Betonwinkelsteine, Farbe grau, nach Festlegung durch

den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten ausgeglichen.

Es wird eine freistehende Briefkastenanlage erstellt, in der

jede Wohnung einen Briefkasten erhält, Ausführung und

72


Lage nach Festlegung durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.

Zisternen

Gemäß Bebauungsplan werden das Regenwasser der Dachflächen

in zwei Zisternen, Zisterne 1 mit 10.000 Litern und

Zisterne 2 mit 6.500 Litern Nennvolumen, gesammelt. Genaue

Größe nach Berechnungsvorschriften im Bebauungsplan.

Die Lage der Zisternen wird durch den Bauträger oder dessen

Bevollmächtigten festgelegt. Sie werden voraussichtlich

im Gemeinschaftseigentum „Spielen“ und in der Sondernutzungsfläche

GA 2 errichtet.

Die Zisterne 1 dient der Bewässerung der Grünfläche der

Sondernutzungsfläche GA 6 und GA 7. An dieser Zisterne

wird ein Sondernutzungsrecht für die Eigentümer der Wohnungen

6 und 7 begründet. Dafür wird je eine Wasserzapfstelle

für die Wohnungen 6 und 7 im Bereich der Außenfassade

eingerichtet. Die Lage der Außenzapfstelle wird durch

den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten festgelegt. Im

Raum Fahrradabstellplatz 2/KiWa wird ein Hauswasserwerk

für die Zisterne 1 montiert, an dem ebenfalls ein Sondernutzungsrecht

für die Eigentümer der Wohnungen 6 und 7

bestellt wird. Darüber hinaus erfolgen keine weiteren Maßnahmen

durch den Bauträger.

Die Zisterne 2 dient der Bewässerung der Grünfläche der

Sondernutzungsfläche GA 2. An dieser Zisterne wird ein

Sondernutzungsrecht für die Eigentümer der Wohnung 2

begründet. Dafür wird eine Wasserzapfstelle für die Wohnung

2 im Bereich der Außenfassade eingerichtet. Die Lage

der Außenzapfstelle wird durch den Bauträger oder dessen

Bevollmächtigten festgelegt. Im Raum Müllbox 2 wird ein

Hauswasserwerk für die Zisterne 2 montiert, an dem ebenfalls

ein Sondernutzungsrecht für die Eigentümer der Wohnung

2 bestellt wird. Darüber hinaus erfolgen keine weiteren

Maßnahmen durch den Bauträger. In der Sondernutzungsfläche

GA 2 wird ein Versickerungstunnel mit ca. 3.000

Litern Volumen vom Bauträger hergestellt. Die Lage wird

durch den Bauträger festgelegt und im Plan „Zisternen“, der

beigefügt ist, angegeben.

Wir weisen darauf hin, dass bei beiden Zisternen keine automatische

Nachfüllung mit Frischwasser erfolgt.

Tiefgaragenboden/Stellplätze (TG)/Fahrradabstellplatz 1

und 2 /KiWa (TG)/Müllbox 1 und 2

Auf die Stahlbetonbodenplatte der Tiefgaragenstellplätze 1

bis 35, Raum Fahrradabstellplatz 1 und 2/KiWa sowie im

jeweiligen Raum Müllbox 1 und 2 wird ein Verbundestrich

im System Rheodur der Fa. Chemotechnik oder gleichwertig

aufgebracht. Dieser Verbundestrich ist öl- und treibstoffbeständig,

diffusionsoffen, wasserfest, nicht brennbar und

trittsicher.

Der Verbundestrich im System Rheodur oder gleichwertig

wird ohne Gefälle ausgeführt; Entwässerungsrinnen, Bodenabläufe

und Ölabscheider werden nicht eingebaut. Das anfallende

Wasser durch z. B. Einfahrten mit schneebedeckten

Fahrzeugen, wird nicht durch Entwässerungsmaßnahmen in

der Tiefgaragenbodenplatte abgeleitet, sondern verdunstet

auf natürliche Weise. Diese Ausführung erfolgt insoweit ab-

73


weichend von den Regeln der Technik.

Es wird eine regelmäßige Inaugenscheinnahme des Tiefgaragenbodens

durch ein Fachunternehmen empfohlen.

Rampe/Zuweg/Terrassen der Erdgeschosswohnungen

Die Rampe, der Zuweg und die Einfahrt zur Tiefgarage im

Außenbereich werden nach Planungsvorgabe und örtlicher

Auflage gepflastert. Betonsteinpflaster inklusive erforderlicher

Unterbauten.

Die Festlegung der Lage des Übergangs vom Pflasterbelag

der Tiefgaragenrampe zum Belag der Tiefgarage obliegt dem

Bauträger oder dessen Bevollmächtigten. Farbe und Aussehen

des Pflasters werden vom Bauträger festgelegt.

An der Zufahrt zur Tiefgarage werden Entwässerungsrinnen

angeordnet. Anzahl und Lage nach Festlegung durch den

Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.

Die Terrassen der Wohnungen im Erdgeschoss werden mit

Betonplatten auf erforderlichen Unterbauten erstellt. Farbe

und Aussehen werden vom Bauträger oder dessen Bevollmächtigten

festgelegt. Höhenunterschiede von den Terrassen

auf das Gartengelände werden mit Böschungen oder

mit Betonwinkelsteinen ausgeglichen, festgelegt durch den

Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.

Allerdings weisen wir hier auch darauf hin, dass das zuständige

Bauamt Anforderungen an die Art der Ausführung, ob

mit Rasengitter, Öko-Pflaster etc. stellen kann, an die wir

dann gebunden sind.

Baureinigung

Die Wohnungen werden besenrein übergeben. Das Gemeinschaftseigentum

wird einmalig vom Bauträger gereinigt. Die

Endreinigung der Fußböden und Fenster ist Sache der Erwerber.

Sonderwünsche

Die Ausführung von Sonderwünschen und Abweichungen

von der Baubeschreibung und den Plandarstellungen sind

nur beim Innenausbau und gegen Aufpreis möglich.

Umfang und Art der Sonderwünsche sowie deren Durchführung

sind mit der Bauleitung zu vereinbaren, rechtzeitig zu

beantragen und dürfen die laufenden Arbeiten nicht behindern.

Technische Informationen/Änderungen

Maße

Maße, Mengen und Gewichte halten sich innerhalb der Toleranzen

der DIN 18202 und der Maßtoleranzen im Hochbau.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei allen in den

Plänen angegebenen Maßen, wie z.B. Flächenmaßen, Fenstergrößen

oder Türgrößen um „Rohbaumaße“ handelt. Die

Putzstärke an Wänden ist rechnerisch mit ca. 15 mm anzusetzen.

Bei der Planung der Möblierung sind die Maße daher

grundsätzlich am vorhandenen Bauwerk zu überprüfen.

Naturprodukte

Holz: Naturbedingte Verdrehungen, Rissbildungen etc. in

und an den Bauteilen und Verkleidungen lassen sich nicht

immer vermeiden. Solche Erscheinungen führen zu keinem

Qualitätsverlust und sind ohne Bedeutung für die Tauglich-

74


keit des Materials als Baustoff und stellen im Rahmen der

Gewährleistung keine Mängel dar. Holzteile bedürfen einer

regelmäßigen Pflege.

Kleespies Projekt Süd-Hessen GmbH empfiehlt daher dem

Käufer, dass er Unterhaltsanstriche rechtzeitig vor dem Auftreten

von deutlich sichtbaren Verwitterungserscheinungen,

d.h. bereits innerhalb der 5-jährigen Gewährleistungszeit

ausführt. Dies gilt insbesondere für Bauteile, die einer starken

Witterung oder Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind.

Optische oder sonstige Materialbeeinträchtigungen, die auf

die Unterlassung von Unterhaltsanstrichen zurückzuführen

sind, stellen im Rahmen der Gewährleistung keinen Mangel

dar. Alle Holzbauteile im Außenbereich bleiben naturbelassen

oder, wenn notwendig, mit Schutzanstrich/-lasur.

Naturstein

Bei Natursteinbelägen sind Farbstruktur- und Texturschwankungen

innerhalb desselben Vorkommens zulässig. Das

Gleiche gilt für Abweichungen in der Oberfläche (stumpfe

und glatte Flächen). Ebenso sind sogenannte Glasadern

möglich, für die weder für Haltbarkeit, Qualität und Aussehen

eine Wertminderung abzuleiten ist.

Pflasterbeläge, Betonsteinplatten, Terrassenplatten

Der Einsatz von Tausalz ist nur nach den Herstellerrichtlinien

für das Pflaster und generell für alle Betonsteinplatten

und nach den örtlichen Satzungen zulässig. Der Einsatz von

Tausalz kann - im Falle der fehlerhaften Verwendung - zu

Ausblühungen und Beschädigungen am Belag führen.

Auftreten feiner Risse in den Stahlbetonelementen, Wandanschlüssen,

Innenwänden, Außenwänden und Decken

Allgemein übliche Setzungen des Bauwerkes, Lastspannungen,

Eigenspannungen beim Erhärten des Betons und

Temperatureinflüsse können in den ersten Jahren nach Fertigstellung

des Bauwerkes feine Risse in den Stahlbetonelementen

hervorrufen.

Diese feinen Risse stellen - sofern sie die nach DIN 1045

angegebenen zulässigen Grenzwerte nicht überschreiten

- keinen Mangel dar. Ebenso sind Rissbildungen in den

Stahlbetonelementen und Mauerwerkswänden im Bereich

der Konstruktionsfugen und an den Stößen der Wand- und

Deckenfertigteile bautechnisch bzw. bauphysikalisch unvermeidbar.

Solche Erscheinungen stellen im Rahmen der Gewährleistung

keinen Mangel dar.

Wartungen, Verschleißteile und Eingriffe des Käufers

Das Bauwerk enthält Teile, die einer natürlichen, gebrauchsbedingten

und gewöhnlichen Abnutzung und unvermeidbaren

Rissbildung, auch innerhalb der Verjährungsfrist, unterliegen

(Verschleißteile). Es handelt sich hierbei insbesondere

um Bauteile, bei denen zur dauerhaften Aufrechterhaltung

der Funktions- und Gebrauchstüchtigkeit eine regelmäßige

Wartung bzw. Kundendienstleistungen erforderlich ist.

Ferner handelt es sich hierbei um Elektroteile und elektrotechnische

flammenberührende Teile, wie z. B. Pumpen,

Schalter, Schaltrelais und Thermostatventile oder um funktionale

Bauteile wie Griffe, Schlösser, Fensterbeschläge, Kurbeln

zu Rollläden etc. Funktionsstörungen und Funktionsausfälle,

die ihre Ursache ganz oder auch nur teilweise in

fehlenden, regelmäßigen Wartungs- oder Kundendienstleistungen

haben, stellen im Rahmen der Gewährleistung keine

Mängel dar. Dasselbe gilt für solche Störungen und Ausfälle,

75


die nachweisbar ihre Ursache in eigenmächtigen Eingriffen

des Käufers oder durch vom Käufer ermöglichte Eingriffe

Dritter in technische Bauteile/Anlagen haben.

Der Bauträger weist den Erwerber darauf hin, dass Wartungsverträge

bzw. -arbeiten an folgenden, soweit vorhandenen

Bauteilen, erforderlich sind und empfohlen werden:

Hebeanlagen, Heizungsanlagen, Aufzugsanlagen, Zisternenfilter

und Hauswasserwerke, Rolltore (Tiefgarage), Tiefgaragenboden,

Brandschutztüren, Rauchmelder, Einlaufrinnen

bzw. Dachrinnen, FI-Schalter, CO-Warnanlagen.

Wartungsfugen

Die elastischen Verfugungen in Duschen, Bädern, WC‘s,

in den Hauswirtschaftsräumen mit Waschmaschinenanschluss

im Dachgeschoss und in den Treppenhäusern sind

unvermeidbar Mikroorganismen, Schrumpfprozessen und

mit diesem im weitesten Sinne vergleichbaren, weiteren

Vorgängen ausgesetzt.

Die Wartungsfuge ist eine starken chemischen und/oder

physikalischen Einflüssen ausgesetzte Fuge, deren Dichtstoff

in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und ggf. erneuert

werden muss, um Folgeschäden zu vermeiden. Auch

Dichtstoffe haben in ihrer Belastbarkeit Grenzen.

Bei den elastischen Verfugungen handelt es sich daher um

Fugen, die vom Käufer bereits innerhalb der Gewährleistungszeit

auf Rissbildungen oder sonstige Beschädigungen

hin beobachtet und ggf. nachgebessert oder erneuert werden

müssen. Für Rissbildungen oder Schäden an diesen Fugen

sowie für die sich hieraus möglicherweise ergebenden

Folgeschäden besteht keine Gewährleistungsverpflichtung

des Bauträgers.

Für die erforderliche Überprüfung, Wartung und Erneuerung

elastischer Fugen ist ausschließlich der Käufer verantwortlich.

Allgemeines

Der Wärmeschutznachweis des Gebäudes wird/wurde auf

der Grundlage der bei Erteilung der Baugenehmigung geltenden

Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ermittelt.

In Bezug auf Schalldämmung gelten die sich aus den gültigen

Vorschriften ergebenden erhöhten Schallschutzwerte

der DIN 4109 als vereinbart, auch wenn aus der Baubeschreibung

und den Plänen heraus höhere Werte abgeleitet

werden können. Bei den Wohnungstrennwänden bzw. –decken

gilt die DIN 4109:1989-11, Beiblatt 2.

Die in der Wohnflächenberechnung angegebenen Flächen

der Räume wurden auf der Grundlage der Wohnflächenverordnung

(WoFIV) ermittelt. Die angegebenen Wohnflächen

sind Rohbaumaße.

Wird infolge technischer Fortschritte anderes, mindestens

gleichwertiges Material verwendet oder werden infolge behördlicher

Anordnungen oder Auflagen, Materialknappheit

oder Lieferungsänderungen Umdisponierungen notwendig,

müssen diese, falls keine Qualitätsminderung und Verschiebung

des vereinbarten Einzugstermins damit verbunden ist,

vom Käufer anerkannt werden.

Bei Diagonalverlegung der Fliesen entstehen Mehrkosten

von 11,60 €/m² und für Verlegung eines Fliesenformat ab 30

76


cm x 60 cm entstehen Mehrkosten von 9,50 €/m² jeweils für

die reine Verlegearbeit.

Ver- und Entsorgungsleitungen laufen nach Erfordernissen

vor Wand und Decke. Bei Erstellung der Werkpläne 1:50

kann es sich ergeben, dass aus statischen Gründen oder wegen

der haustechnischen Installation Stützen, Träger, Unter-/

Überzüge, Abmauerungen und Rohrverkleidungen angeordnet

werden.

Die Be- und Entlüftung der Tiefgarage erfolgt über natürliche

Querlüftung. Wie im Freiflächenbereich erkennbar, setzen

sich notwendige Entlüftungsschächte im Gelände sichtbar

ab.

Der Bauträger liefert und montiert in der Tiefgarage eine CO-

Warnanlage der Fa. Dräger oder gleichwertig. Diese wird von

der Eigentümergemeinschaft übernommen und unterhalten.

Soweit im Baugenehmigungsverfahren zur Nutzung des Gebäudes

oder der Tiefgarage weitere Auflagen zu beachten

oder notwendigen Änderungen vorzunehmen sind, werden

diese vom Bauträger auf seine Kosten erbracht. Diese Leistungen

sind von den Eigentümern bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft

zu übernehmen und zu unterhalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Erstellen der Werkpläne

bzw. der Entwässerungsplanung noch Fallleitungen,

Einläufe, Notüberläufe und sämtliche Leitungen hierfür für

Dach- und Balkonentwässerung/Dachterrassen notwendig

werden bzw. zur Ausführung kommen. Diese sind bisher

noch in keiner Ansicht oder Perspektive ersichtlich, werden

sich dabei sichtbar von der Fassade abheben und sind von

den Eigentümern zu übernehmen. Lage und Ausführung

nach Festlegung durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.

Den Erwerbern der einzelnen Wohnungen ist es freigestellt,

eine Dunstabzugshaube zu montieren. Je nach Lage ist ein

Mauerwerkskasten auf der Fassade sichtbar.

Im hinteren Bereich wird gemäß Freiflächenplan des Antrags

auf Abgeschlossenheit eine Fläche für einen Spielplatz mit

Rasenweg ausgewiesen. Die Ausführung und Bestückung

mit Spielgeräten erfolgt durch die Eigentümergemeinschaft

und ist nicht Sache des Bauträgers.

Es wird ein Brandschutzgutachten erstellt. Dieses lag bei

Aufstellung der Baubeschreibung und Beurkundung der Teilungserklärung

noch nicht vor. Alle Auflagen bzw. erforderlichen

Maßnahmen werden vom Bauträger ausgeführt und

sind von den Erwerbern vorbehaltlos zu übernehmen und

zu unterhalten. Weiter werden die Standorte der Rauchmelder,

im Rahmen der Montagevorschriften für Rauchmelder,

durch den Montagebetrieb festgelegt.

Es wird eine Bewertung lüftungstechnischer Maßnahmen

nach DIN 1946-6 Kap. 4.2 8 (vereinfachter Nachweis, Lüftungskonzept)

erstellt. Dieses lag bei Aufstellung der Baubeschreibung

und Beurkundung der Teilungserklärung noch

nicht vor. Alle Auflagen bzw. erforderlichen Maßnahmen

werden vom Bauträger ausgeführt und sind von den Erwerbern

vorbehaltlos zu übernehmen und zu unterhalten.

Den Erwerbern der Wohnungen 21, 22, 23 und 24 steht es

frei, innerhalb von 6 Wochen nach Rohbaubeginn als Sonderwunsch

einen Kamin für Festbrennstoffe zu bestellen.

Die Reinigung würde aus den Wohnungen erfolgen.

Der Dachausstieg ist aus dem Treppenhaus vorgesehen

77


und zwar unter Berücksichtigung der Auflagen des Bezirksschornsteinfegermeisters.

Die Lage des Kaminzuges und somit Standort des Ofens ist

nur an einer Tragwand, nach technischen Möglichkeiten und

bis zu einem bestimmten Bautenstand, jeweils nach Festlegung

des Bauträgers oder dessen Bevollmächtigten, möglich.

Die Ausführung des Kaminkopfes wird einheitlich vom Bauträger

oder dessen Bevollmächtigten festgelegt.

Die Wohnungseigentümer der Wohnungen Nr. 21, 22, 23

und 24 sind berechtigt, ihre nicht überdachten Dachterrassen

mit einem Kunststoff- oder Glasdach mit einer Tiefe bis

zur Balkonbrüstung zu überdachen. Selbiges gilt für die Erwerber

der nicht überdachten Balkone in den Wohnungen

15, 16, 17, 18 und 19. Die Profile sind einheitlich anthrazitfarben

auszuführen. Eine Prüfung der baurechtlichen Durchführbarkeit

obliegt nicht dem Bauträger.

und APP-Nutzung

- Fernmeldekabel 4x2x0,6 zur Anbindung Scharf-/Unscharfschalteeinheit.

Eine Kopie der Baugenehmigung wird der Hausverwaltung

nach Übergabe des Gemeinschaftseigentums in Papierform

oder CD-Form zu Verfügung gestellt.

Bei Diskrepanzen oder abweichenden Aussagen zwischen

Baubeschreibung und Plänen ist die Baubeschreibung maßgebend.

Änderungen, Druckfehler vorbehalten.

Rechtlich verbindlich ist die notariell beurkundete Bauleistungsbeschreibung.

Stand: Juni 2015

Sicherheitstechnik/ Vorbereitung zur Alarmanlage

Die Erdgeschosswohnungen 1-8 erhalten eine BUS-Verkabelung

zur Anbindung aller Reedkontakte an den entsprechenden

Fenstern und Terrassentüren. Darüber hinaus wird

jede Erdgeschosswohnung bauseitig mit dafür vorgesehenen

Kabeln vorbereitet, so dass bei Bedarf jederzeit eine

Alarmanlage auf Sonderwunsch durch den Käufer nachgerüstet

werden kann.

Im Einzelnen werden, z.B. durch die Firma Miller Security

Service aus 65830 Kriftel, eingebaut:

- Kabel NYM-J 3x1,5 zur Spannungsversorgung

Alarmanlage(230V)

- Cat5-Patchkabel zur Anbindung Alarmanlage ans Internet

78


80

Referenzobjekt Hattersheim


Der Bauträger hat wesentlichen Einfluss auf die Qualität Ihrer neuen Immobilie. Deshalb ist es für Sie

wichtig zu wissen, wer Ihr Partner ist.

Die Unternehmensgruppe Kleespies aus Jossgrund-Oberndorf wird Ihrer berechtigten Forderung nach

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Telefon: 06059 906920 · E-Mail: info@kleespies.de

www.kleespies.de

Layout

Kerstin Varga-Sinsel

Hermann Immobilien GmbH

Fotos

Marco Alexander

Hermann Immobilien GmbH

Fotolia.com

Fotograf Störfix, wikemedia.org

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Bitte beachten Sie:

Alle in diesem Prospekt enthaltenen Angaben sollen dem Interessenten eine

allgemeine Information ermöglichen. Die Bilder geben Stimmungen wieder und

bestimmen nicht den Leistungsumfang. Die Verkaufsunterlagen erheben keinen

Anspruch auf Vollständigkeit. Der Leistungsumfang wird durch die geschlossenen

Verträge und nicht durch den Prospekt bestimmt.

Änderungen gegenüber dem Stand der Planungen bei Prospektherausgabe sind

zwar nicht vorgesehen, können aber aus technischen und terminlichen Gründen

eintreten. Daher ist eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben oder für die

Verletzung eventueller Aufklärungspflichten auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit

beschränkt. Dieser Prospekt wird nach Maßgabe dieses Vorbehaltes zur

Verfügung gestellt.

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