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Kennzeichnung von Wein, Schaumwein und Traubensaft aus ...

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BIO AUSTRIA-Beratungsblatt<br />

<strong>Kennzeichnung</strong> <strong>von</strong> <strong>Wein</strong>, <strong>Schaumwein</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Traubensaft</strong> <strong>aus</strong> biologischer Landwirtschaft<br />

In den vergangenen Monaten gab es einige Änderungen in der <strong>Kennzeichnung</strong> <strong>von</strong> Bio-Produkten.<br />

Dieses Beratungsblatt informiert über die Änderungen bei der <strong>Kennzeichnung</strong> <strong>von</strong> <strong>Wein</strong>,<br />

<strong>Schaumwein</strong> <strong>und</strong> <strong>Traubensaft</strong> <strong>aus</strong> biologischer Landwirtschaft, da es hier einige Besonderheiten<br />

gibt.<br />

Es beinhaltet <strong>aus</strong>schließlich die erforderlichen Bio-<strong>Kennzeichnung</strong>svorschriften, andere gesetzlich<br />

verpflichtende Vorgaben zur <strong>Kennzeichnung</strong> sind nicht berücksichtigt. Die Bezeichnungsvorschriften<br />

für die Gestaltung <strong>von</strong> Etiketten für <strong>Wein</strong> <strong>und</strong> Sekt sind unter www.b<strong>und</strong>eskellereiinspektion.at/<br />

Downloads herunterzuladen.<br />

<strong>Kennzeichnung</strong> <strong>von</strong> <strong>Wein</strong> <strong>aus</strong> Bio-Trauben<br />

Die folgenden Vorschriften gelten neben <strong>Wein</strong> auch für Traubenmost <strong>und</strong> Sturm.<br />

Hinweis auf Bio-Herkunft<br />

<strong>Wein</strong> <strong>aus</strong> biologischem Anbau darf auf der Etikette nicht als „Bio-<strong>Wein</strong>“ <strong>aus</strong>gelobt werden. Es gibt<br />

folgende Möglichkeiten, <strong>Wein</strong>e <strong>aus</strong> Bio-Trauben zu deklarieren:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

<strong>aus</strong> biologischem Anbau<br />

<strong>aus</strong> biologischem Landbau<br />

<strong>aus</strong> biologischer Landwirtschaft<br />

<strong>aus</strong> Bio-Trauben<br />

<strong>aus</strong> Trauben <strong>aus</strong> biologischem Anbau<br />

<strong>aus</strong> Trauben <strong>aus</strong> biologischem Landbau<br />

<strong>aus</strong> Trauben <strong>aus</strong> biologischer Landwirtschaft<br />

Statt dem Wort „biologisch“ könnte es auch „organisch-biologisch“ oder „biologisch-dynamisch“<br />

heißen. Es sind keine weiteren Bezeichnungen möglich!<br />

Dieser Schriftzug darf nicht größer als die Verkehrsbezeichnung geschrieben sein, die Platzierung<br />

ist beliebig. Beispiele: <strong>Wein</strong> <strong>aus</strong> Bio-Trauben, Zweigelt <strong>aus</strong> organisch-biologischem Anbau,...<br />

Die oben genannten Möglichkeiten der <strong>Kennzeichnung</strong> sind nur auf <strong>Wein</strong>en <strong>von</strong> Rebflächen erlaubt,<br />

die mindestens drei Jahre vor der Ernte auf biologische Landwirtschaft umgestellt <strong>und</strong> nach<br />

den Verarbeitungsrichtlinien für Trauben <strong>aus</strong> biologischer Landwirtschaft hergestellt wurden (österr.<br />

Lebensmittelbuch, Kapitel A 8, Herstellung <strong>von</strong> <strong>Wein</strong> <strong>aus</strong> Bio-Trauben).<br />

Kontrollstellencode<br />

Der Code Ihrer Bio-Kontrollstelle muss auf allen <strong>Wein</strong>en mit Bio-Hinweis angeführt werden: Diese<br />

Codes wurden vor kurzem geändert, bitte berücksichtigen Sie das bei einem Nachdruck oder bei<br />

einer Neugestaltung Ihrer Etiketten. Die neuen Codes lauten nun:<br />

AT-BIO-301 für die Kontrollstelle Austria Bio Garantie (ABG)<br />

AT-BIO-401 für die Kontrollstelle BIOS – Biokontrollservice Österreich<br />

AT-BIO-402 für die Kontrollstelle Lacon<br />

AT-BIO-902 für die Kontrollstelle SGS Austria<br />

AT-BIO-501 für die Kontrollstelle Salzburger Landwirtschaftliche Kontrolle<br />

Neben dem Kontrollstellencode kann die BIO AUSTRIA-Mitgliedsnummer angeführt werden –<br />

BIO AUSTRIA-Beratungsblatt <strong>Kennzeichnung</strong> <strong>von</strong> <strong>Wein</strong>, <strong>Schaumwein</strong> <strong>und</strong> <strong>Traubensaft</strong> Stand 03/2011 Seite 1 <strong>von</strong> 4


Beispiel: steirischer ERNTE-Betrieb, Mitgliedsnummer 6543, Kontrollstelle ABG:<br />

AT-BIO-301 St-6543<br />

BIO AUSTRIA-Markenzeichen<br />

Eine Mitgliedschaft bei BIO AUSTRIA <strong>und</strong> die Einhaltung der BIO AUSTRIA-Richtlinien für die<br />

<strong>Wein</strong>verarbeitung ermöglichen eine <strong>Kennzeichnung</strong> der <strong>Wein</strong>e mit dem BIO AUSTRIA-Markenzeichen.<br />

Das Markenzeichen bietet viele Vorteile: es ist bei vielen Konsumenten bekannt, hat einen<br />

hohen Wiedererkennungswert <strong>und</strong> steht für eine österreichische Bio-Qualität, die weit über den<br />

gesetzlichen Vorschriften liegt.<br />

Eine druckfähige Vorlage des BIO AUSTRIA-Markenzeichens können Sie unter<br />

www.bio-<strong>aus</strong>tria.at/kennzeichnung downloaden oder erhalten Sie unter Tel. 0732/654 884-223.<br />

Verboten sind:<br />

• Bezeichnungen wie z. B. Bio-<strong>Wein</strong>, Öko-Zweigelt, Bio-Riesling, biologisch <strong>aus</strong>gebaut, rein biologisch,<br />

natürlicher <strong>Wein</strong> usw.<br />

• <strong>Kennzeichnung</strong> mit dem EU-Bio-Logo<br />

<strong>Kennzeichnung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schaumwein</strong><br />

Die nachfolgende Regelung gilt außer für <strong>Schaumwein</strong> auch für Perlwein, entalkoholisierten <strong>und</strong><br />

alkoholarmen <strong>Wein</strong>.<br />

Zusätzlich zu den üblichen Bezeichnungsvorschriften ist bei Bio-Auslobung Folgendes zu berücksichtigen:<br />

Hinweis auf Bio-Herkunft<br />

Bei Erzeugnissen, die <strong>aus</strong> Gr<strong>und</strong>weinen <strong>aus</strong> biologischer Landwirtschaft hergestellt wurden, sind<br />

z.B. folgende Bezeichnungen möglich:<br />

• <strong>aus</strong> (Gr<strong>und</strong>)wein <strong>aus</strong> biologischem Anbau<br />

• <strong>aus</strong> (Gr<strong>und</strong>)wein <strong>aus</strong> biologischer Landwirtschaft usw.<br />

Kontrollstellencode<br />

Die Angabe ist verpflichtend, die Codes der Kontrollstellen stehen unter „<strong>Kennzeichnung</strong> <strong>von</strong> <strong>Wein</strong><br />

<strong>aus</strong> Bio-Trauben“.<br />

BIO AUSTRIA-Markenzeichen<br />

Auch bei <strong>Schaumwein</strong> soll <strong>und</strong> kann <strong>von</strong> BIO AUSTRIA-Mitgliedern zur K<strong>und</strong>enbindung das BIO<br />

AUSTRIA-Logo verwendet werden.<br />

Verboten ist:<br />

• die Bezeichnung „Bio-Sekt“ oder ähnliche Wortlaute<br />

• der Einsatz des EU-Bio-Logos<br />

<strong>Kennzeichnung</strong> <strong>von</strong> Bio-<strong>Traubensaft</strong><br />

Die Herstellung <strong>und</strong> <strong>Kennzeichnung</strong> <strong>von</strong> <strong>Traubensaft</strong> unterliegt der Fruchtsaft-Verordnung <strong>und</strong><br />

nicht dem <strong>Wein</strong>recht. Daher gelten hier andere <strong>Kennzeichnung</strong>svorschriften als bei <strong>Wein</strong> <strong>und</strong><br />

BIO AUSTRIA-Beratungsblatt <strong>Kennzeichnung</strong> <strong>von</strong> <strong>Wein</strong>, <strong>Schaumwein</strong> <strong>und</strong> <strong>Traubensaft</strong> Stand 03/2011 Seite 2 <strong>von</strong> 4


<strong>Schaumwein</strong>.<br />

Bio-Auslobung in der Sachbezeichnung<br />

<strong>Traubensaft</strong> darf im Unterschied zu <strong>Wein</strong> als „Bio-<strong>Traubensaft</strong>“ gekennzeichnet werden.<br />

Bei Bio-<strong>Traubensaft</strong> sind folgende Angaben verpflichtend:<br />

EU-Bio-Logo<br />

Seit 1.7.2010 muss auf allen vorverpackten Bio-Lebensmitteln das EU-Bio-Logo verwendet werden.<br />

Daher muss es auf Bio-<strong>Traubensaft</strong> eingesetzt werden. Für vorhandene Etiketten <strong>und</strong> Verpackungsmaterialien<br />

gelten Übergangsfristen bis 1.7.2012.<br />

Das EU-Bio-Logo muss mindestens 9 mm hoch <strong>und</strong> 13,5 mm breit sein, das Höhe/Breite-Verhältnis<br />

muss 1:1,5 sein. Die Referenzfarbe ist Green Pantone Nr. 376 <strong>und</strong> Green (50 % Cyan <strong>und</strong> 100<br />

% Yellow), wenn ein Vier-Farben-Druck verwendet wird. Es kann jedoch ebenfalls in schwarz-weiß<br />

gedruckt werden. In Kombination mit dem BIO AUSTRIA-Logo darf das EU-Bio-Logo in den BIO<br />

AUSTRIA-Farben gedruckt werden.<br />

Druckfähige Vorlagen des Logos können unter www.bio-<strong>aus</strong>tria.at/kennzeichnung herunter geladen<br />

beziehungsweise unter Tel. 0732/654 884-223 bestellt werden.<br />

Kontrollstellencode<br />

Der Kontrollstellencode muss im gleichen Sichtfeld wie das EU-Bio-Logo stehen. Die Codes der<br />

Kontrollstellen stehen unter „<strong>Kennzeichnung</strong> <strong>von</strong> <strong>Wein</strong> <strong>aus</strong> Bio-Trauben“.<br />

Herkunftskennzeichnung<br />

Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung muss unmittelbar unter dem Kontrollstellencode stehen<br />

<strong>und</strong> lautet im Falle eines österreichischen Produktes (d.h. es muss zu 98 % <strong>aus</strong> österreichischer<br />

Landwirtschaft stammen):<br />

Österreichische Landwirtschaft oder Österreich - Landwirtschaft<br />

BIO AUSTRIA-Markenzeichen<br />

Für BIO AUSTRIA-Mitglieder ist es <strong>aus</strong> Werbegründen günstig <strong>und</strong> sinnvoll, das BIO AUSTRIA-<br />

Markenzeichen einzusetzen. Eine druckfähige Vorlage des Logos können Sie unter www.bio-<strong>aus</strong>tria.at/kennzeichnung<br />

herunter laden.<br />

<strong>Kennzeichnung</strong> <strong>von</strong> Bio-<strong>Traubensaft</strong> <strong>aus</strong> Umstellungsbetrieben<br />

<strong>Traubensaft</strong> <strong>aus</strong> Umstellungsbetrieben darf – im Unterschied zu <strong>Wein</strong> – mit einem Umstellungshinweis<br />

versehen werden, wenn:<br />

• die Rebfläche mindestens ein Jahr vor der Ernte auf biologische Landwirtschaft umgestellt<br />

wurde (d.h. ein Kontrollvertrag abgeschlossen wurde) <strong>und</strong><br />

• der Saft nur <strong>aus</strong> einer einzigen pflanzlichen Zutat besteht. Das heißt, es darf nur 100 % Saft<br />

gekennzeichnet werden <strong>und</strong> es darf sich um keinen Mischsaft oder Nektar – z.B. Trauben/Hol<strong>und</strong>ersaft<br />

oder Traubennektar – handeln.<br />

Bei einer <strong>Kennzeichnung</strong> als Umstellungsprodukt sind folgende Angaben verpflichtend:<br />

Sachbezeichnung<br />

<strong>Traubensaft</strong>: Hier darf jedoch der Wortlaut „Bio“ nicht vorkommen!<br />

BIO AUSTRIA-Beratungsblatt <strong>Kennzeichnung</strong> <strong>von</strong> <strong>Wein</strong>, <strong>Schaumwein</strong> <strong>und</strong> <strong>Traubensaft</strong> Stand 03/2011 Seite 3 <strong>von</strong> 4


Umstellungshinweis<br />

Der Wortlaut lautet: „Erzeugnis <strong>aus</strong> der Umstellung auf die biologische Landwirtschaft“<br />

Er darf nicht auffälliger gestaltet werden als die Sachbezeichnung „<strong>Traubensaft</strong>“, die Buchstaben<br />

müssen gleich groß sein.<br />

Kontrollstellencode<br />

Der Kontrollstellencode ist anzugeben, die Codes der Kontrollstellen stehen unter „<strong>Kennzeichnung</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Wein</strong> <strong>aus</strong> Bio-Trauben“.<br />

Verboten ist auf Umstellungsprodukten:<br />

• die Verwendung des EU-Bio-Logos<br />

• der Einsatz des BIO AUSTRIA-Markenzeichens<br />

Übersicht über die <strong>Kennzeichnung</strong> <strong>von</strong> <strong>Wein</strong>, <strong>Schaumwein</strong> <strong>und</strong> <strong>Traubensaft</strong><br />

<strong>aus</strong> biologischer Landwirtschaft<br />

<strong>Wein</strong> <strong>Schaumwein</strong> <strong>Traubensaft</strong> <strong>Traubensaft</strong> <strong>von</strong><br />

UM-Betrieben<br />

Hinweis auf die<br />

Bio-Herkunft<br />

zB <strong>Wein</strong> <strong>aus</strong> biologischem<br />

Anbau<br />

zB Sekt <strong>aus</strong><br />

Gr<strong>und</strong>wein <strong>aus</strong><br />

biologischem<br />

Anbau<br />

Bio-<strong>Traubensaft</strong> Erzeugnis <strong>aus</strong><br />

der Umstellung<br />

auf biologische<br />

Landwirtschaft<br />

EU-Bio-Logo nein nein verpflichtend nein<br />

Kontrollstellencode<br />

verpflichtend verpflichtend verpflichtend verpflichtend<br />

Herkunftshin- nein nein Österreichische nein<br />

weis<br />

Landwirtschaft<br />

BIO AUSTRIA-<br />

Zeichen<br />

möglich möglich möglich nein<br />

Umsetzung der Bio-<strong>Kennzeichnung</strong>svorschriften – andere gesetzliche <strong>Kennzeichnung</strong>svorgaben<br />

sind nicht berücksichtigt<br />

<strong>Wein</strong> <strong>aus</strong> biologischem Anbau<br />

AT-BIO-XXX ST-XXXX<br />

Bio-<strong>Traubensaft</strong><br />

AT-BIO-XXX N-XXXX<br />

Österreichische Landwirtschaft<br />

Sekt <strong>aus</strong> Gr<strong>und</strong>wein <strong>aus</strong> biologischem Anbau<br />

AT-BIO-XXX N-XXXX<br />

<strong>Traubensaft</strong><br />

Erzeugnis<br />

<strong>aus</strong> der Umstellung<br />

auf die biologische<br />

Landwirtschaft<br />

AT-BIO-XXX<br />

BIO AUSTRIA-Beratungsblatt <strong>Kennzeichnung</strong> <strong>von</strong> <strong>Wein</strong>, <strong>Schaumwein</strong> <strong>und</strong> <strong>Traubensaft</strong> Stand 03/2011 Seite 4 <strong>von</strong> 4

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