Interpellation
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Seite 2 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/5263<br />
Die Alpen sind einer der größten zusammenhängenden<br />
Naturräume Europas, mit hoher Vielfalt an Lebens- und<br />
Rückzugsräumen gefährdeter Pflanzen- und Tierarten.<br />
Gleichzeitig sind die Alpen als Lebens- und Wirtschaftsraum,<br />
Kultur- und Erholungsraum von vielen unterschiedlichen<br />
Nutzungsansprüchen geprägt. Verkehrserschließungen,<br />
Tourismusprojekte, Abholzen der Bergwälder, Siedlungserweitungen<br />
in Tälern sind angesichts des Klimawandels<br />
und der Bestimmungen der Alpenkonvention neu zu<br />
bewerten.<br />
In der Alpenkonvention und ihren Protokollen haben sich<br />
die acht Alpenländer zu gemeinsamen Erklärungen zusammengefunden<br />
mit dem Ziel eine nachhaltige Entwicklung<br />
des Alpenraumes umzusetzen.<br />
Am 18.12.2002 traten für den bayerischen Alpenraum die<br />
Protokolle der Alpenkonvention in Kraft. Auch zahlreiche<br />
bayerische Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Pläne<br />
weisen auf die Einzigartigkeit und Störungsempfindlichkeit<br />
der bayerischen Alpen hin, die eine nachhaltige und rücksichtsvolle<br />
Politik erfordern. Teilweise steht das Handeln<br />
von Verwaltung und Politik jedoch im eklatanten Widerspruch<br />
zu den in der Alpenkonvention festgehaltenen<br />
Grundsätzen und Bestimmungen. Inhalt der vorliegenden<br />
<strong>Interpellation</strong> ist eine Situationsanalyse der für eine nachhaltigen<br />
Entwicklung im bayerischen Alpenraum wichtigen<br />
politischen Handlungsfelder. Gerade angesichts der dramatischen<br />
Auswirkungen des Klimawandels mit Häufung von<br />
Hochwassern, Muren und Lawinen ist entschiedenes gemeinsames<br />
Handeln nötig um Natur und Lebensraum der<br />
Alpen zu sichern.<br />
Soweit nicht anders vermerkt, beziehen sich die folgenden<br />
Fragen auf die auf Gemeindeebene vorgenommene Abgrenzung<br />
des Alpenraums nach dem Landesentwicklungsprogramm<br />
Bayern, die sich eng am morphologischen Alpenraum<br />
orientiert. Für die spezifisch die Alpenkonvention<br />
betreffenden Fragen bildet die nach Landkreisen abgegrenzte<br />
Gebietskulisse der Alpenkonvention den Bezugsraum.<br />
1. Themenübergreifende Fragen zur Alpenkonvention<br />
Ziel der Alpenkonvention ist eine ganzheitliche Politik zur<br />
Erhaltung und zum Schutz der Alpen unter ausgewogener<br />
Berücksichtigung der Interessen aller Alpenstaaten, ihrer<br />
alpinen Regionen sowie der Europäischen Union unter<br />
umsichtiger und nachhaltiger Nutzung der Ressourcen.<br />
Dabei soll das Vorsorge-, das Verursacher- und das Kooperationsprinzips<br />
Beachtung finden. Die Alpenkonvention<br />
bietet damit Chancen zur nachhaltigen Entwicklung der<br />
Alpen als für Biodiversität, Wasser- und Energieressourcen,<br />
Erholungs-, Lebens- und Wirtschaftsraum für fast 14 Mio.<br />
Menschen wichtige, aber gleichzeitig höchst sensible Region.<br />
In Deutschland hat allein Bayern Anteil am Geltungsbereich<br />
der Alpenkonvention.<br />
1.1 Öffentlichkeitsarbeit<br />
─ Welche Maßnahmen führt die Staatsregierung<br />
durch, um die Bekanntheit der Ziele und Inhalte<br />
der Alpenkonvention und ihrer Protokolle in der<br />
Alpenbevölkerung, bei Gemeinden, wichtigen Ak-<br />
teuren aus dem privaten Sektor sowie innerhalb der<br />
betroffenen Verwaltungen auf Landes-, Bezirks-<br />
und Landkreisebene im bayerischen Alpenraum zu<br />
steigern?<br />
─ Welche Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit sind<br />
hierfür zukünftig geplant, insbesondere auch, um<br />
die Potenziale und Chancen der Alpenkonvention<br />
aufzuzeigen?<br />
1.2 Umsetzung durch die Verwaltung<br />
─ Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die Alpenkonvention<br />
und ihre Protokolle entsprechend<br />
ihrer völkerrechtlichen Verbindlichkeit in angemessenem<br />
Maß bei Verwaltungsentscheidungen<br />
und Planungen berücksichtigt werden? Gibt es<br />
hierfür entsprechende Verwaltungsvorschriften<br />
oder einen Leitfaden zur Umsetzung der Alpenkonvention<br />
(wie derzeit für Österreich in Arbeit)<br />
bzw. sind derartige Instrumente geplant?<br />
─ Bietet die Staatsregierung Fortbildungsveranstaltungen<br />
zur Alpenkonvention für Beschäftigte im<br />
öffentlichen Dienst an?<br />
─ Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um<br />
die angemessene Berücksichtigung der Alpenkonvention<br />
und ihrer Protokolle sicherzustellen?<br />
1.3 Anpassung landesrechtlicher Bestimmungen, Vermeidung<br />
von Zielkonflikten<br />
─ Wie hat die Staatsregierung analysiert, ob Zielkonflikte<br />
zwischen bestehenden landesrechtlichen Instrumenten<br />
und den Zielen und Bestimmungen der<br />
Alpenkonvention und ihrer Protokolle bestehen?<br />
─ Welche Regelungen in den genannten landesrechtlichen<br />
Instrumenten wurden an die Zielaussagen<br />
und Bestimmungen der Alpenkonvention und ihrer<br />
Protokolle angepasst?<br />
1.4 Weiterentwicklung der Alpenkonvention<br />
─ Wie unterstützt die Staatsregierung die Erarbeitung<br />
der noch ausstehenden Protokolle (Bevölkerung<br />
und Kultur, Luftreinhaltung, Wasserhaushalt, Abfallwirtschaft)<br />
zu den in Art. 2 (2) der Alpenkonvention<br />
genannten Zielen?<br />
1.5 Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen und<br />
Kommunen bei der Umsetzung<br />
─ Wie beurteilt die Staatsregierung die Bedeutung<br />
der Kommunen für die Umsetzung der Alpenkonvention<br />
und ihrer Protokolle? Wie beurteilt die<br />
Staatsregierung vor diesem Hintergrund die Entwicklung<br />
der Aktivitäten und der Zahl der bayerischen<br />
Mitgliedsgemeinden im Gemeindenetzwerk<br />
„Allianz in den Alpen“?<br />
─ Werden Nichtregierungsorganisationen und Kommunen<br />
in ihren Aktivitäten zur Umsetzung der Alpenkonvention<br />
unterstützt und welche Maßnahmen<br />
sind hier zukünftig ggf. geplant?