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Vereinbarung zu Qualität, Arbeitssicherheit, Umweltschutz

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<strong>Vereinbarung</strong> <strong>zu</strong> Qualität, <strong>Arbeitssicherheit</strong>, <strong>Umweltschutz</strong> und soziale Verantwortung (Stand 01/2011)<strong>Vereinbarung</strong> <strong>zu</strong> Qualität,<strong>Arbeitssicherheit</strong>, <strong>Umweltschutz</strong> und soziale Verantwortung(Qualitätssicherungsvereinbarung)(Stand 01/2011)zwischenRobert Bosch GmbHRobert-Bosch-Platz 1, 70839 Gerlingenauch namens und im Auftrag der Tochtergesellschaften, an denen BOSCH direkt oder indirektmehrheitlich beteiligt ist, mit Ausnahme der Tochtergesellschaften mit Sitz in der NAFTA-Region- nachstehend „BOSCH“ genannt -und>LIEFERANTListe (als Anlage) oder Adressen der Firmen


<strong>Vereinbarung</strong> <strong>zu</strong> Qualität, <strong>Arbeitssicherheit</strong>, <strong>Umweltschutz</strong> und soziale Verantwortung (Stand 01/2011)Inhalt:Präambel1 Managementsysteme des Lieferanten .................................................................................................32 Managementsysteme der Unterlieferanten ..........................................................................................33 Audit bei LIEFERANT bzw. Unterlieferant ...........................................................................................44 Information und Dokumentation .............................................................................................................45 <strong>Vereinbarung</strong>en <strong>zu</strong>m Produktlebenslauf ..............................................................................................55.1 Entwicklung, Planung, Freigabe ..................................................................................................55.2 Fertigung, Kennzeichnung von Produkten, Rückverfolgbarkeit .............................................65.3 Anlieferung, Wareneingangsprüfung ..........................................................................................65.4 Beanstandungen, Problemlösungen, 8D-Report ......................................................................65.5 Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP).........................................................................75.6 Requalifikationsprüfung, Prozessfähigkeiten ............................................................................76 Qualitätsziele ............................................................................................................................................77 Umwelt-, Arbeitsschutz und soziale Verantwortung ...........................................................................78 Vertragsdauer, Kündigung......................................................................................................................89 Schlussbestimmungen ............................................................................................................................8Seite 2 von 8


Präambel<strong>Vereinbarung</strong> <strong>zu</strong> Qualität, <strong>Arbeitssicherheit</strong>, <strong>Umweltschutz</strong> und soziale Verantwortung (Stand 01/2011)Diese <strong>Vereinbarung</strong> ist Bestandteil des Liefervertrags mit BOSCH und für die Geschäftsbeziehungenzwischen LIEFERANT und den Gesellschaften der Bosch-Gruppe (alle Unternehmen, an denenBOSCH direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist, mit Ausnahme der Gesellschaften mit Sitzin der NAFTA) verbindlich. Diese <strong>Vereinbarung</strong> ersetzt die zwischen der Robert Bosch GmbH undLIEFERANT bisher vereinbarte Bosch-Qualitätssicherungs-Leitlinie für Lieferanten (QSL 06/2004-obligatorische <strong>Vereinbarung</strong>en) und gilt bei Widersprüchen vorrangig <strong>zu</strong> etwaigen individuellenQualitätssicherungsvereinbarungen.Gegenstand der <strong>Vereinbarung</strong> sind alle vom LIEFERANT gelieferten Produkte oder Leistungen.1 Managementsysteme des LieferantenLIEFERANT verpflichtet sich, ein zertifiziertes Managementsystem mindestens nach ISO 9001 <strong>zu</strong>unterhalten.Liefert LIEFERANT Erzeugnisse, die in Automotive-Produkte von BOSCH eingehen, verpflichtet ersich darüber hinaus, ein zertifiziertes Managementsystem nach ISO/TS 16949 <strong>zu</strong> unterhalten. UnterhältLIEFERANT kein zertifiziertes Managementsystem nach ISO/TS 16949 verpflichtet er sich,sein System dahin weiter <strong>zu</strong> entwickeln. Kann LIEFERANT sich aufgrund der Art seiner Geschäftstätigkeitnicht nach ISO/TS 16949 zertifizieren lassen (z.B. Fabless Companies; Handelsunternehmen)verpflichtet er sich, ein zertifiziertes Managementsystem nach ISO 9001 <strong>zu</strong> unterhalten.Die Einhaltung von branchen- bzw. materialfeldspezifischen Forderungen ist <strong>zu</strong>sätzlich nach<strong>zu</strong>weisen.Sofern LIEFERANT gleichzeitig Hersteller ist, verpflichtet er sich <strong>zu</strong>r Einführung bzw. Weiterentwicklungeines Umweltmanagementsystems (UMS) nach ISO 14001 oder eines vergleichbarenUmweltmanagementsystems.Als Nachweis entsprechender Managementsysteme wird LIEFERANT Kopien der jeweils gültigenverfügbaren Zertifikate unaufgefordert an BOSCH übersenden.Sollte sich die Ausstellung eines Anschlusszertifikats zeitlich verzögern, informiert LIEFERANTBOSCH vor Ablauf des gültigen Zertifikats mit Angabe des Datums der Re-Zertifizierung. Anschließendlegt LIEFERANT die Bestätigung der Zertifizierungsgesellschaft über die erfolgreicheRe-Zertifizierung unaufgefordert vor.Liegen die gültigen Zertifikate bzw. verbindlichen Terminpläne <strong>zu</strong>r Erreichung der entsprechendenZertifikate nicht vor, ist BOSCH nach erfolgloser Abmahnung <strong>zu</strong>r außerordentlichen, fristlosenKündigung bestehender Lieferverträge berechtigt. LIEFERANT stehen im Fall dieser Kündigungkeine Ersatzansprüche gegen BOSCH <strong>zu</strong>.LIEFERANT informiert BOSCH unverzüglich über die Aberkennung seiner Zertifikate.2 Managementsysteme der UnterlieferantenMit dem Ziel der präventiven Qualitätssicherung (Fehlervermeidung, kontinuierliche Verbesserung) inder gesamten Lieferkette stellt LIEFERANT bei seinen Unterlieferanten sicher, dass ein Qualitätsmanagementsystementsprechend ISO 9001 eingeführt und unterhalten wird.Liefert LIEFERANT Erzeugnisse, die in Automotive-Produkte von BOSCH eingehen, verpflichtet erseine Unterlieferanten, mindestens ein zertifiziertes Managementsystem nach ISO 9001 <strong>zu</strong> unterhaltenund darüber hinaus deren System nach ISO/TS 16949 weiter<strong>zu</strong>entwickeln.Die Einhaltung von branchen- bzw. materialfeldspezifischen Forderungen durch LIEFERANT ist<strong>zu</strong>sätzlich nach<strong>zu</strong>weisen.Seite 3 von 8


<strong>Vereinbarung</strong> <strong>zu</strong> Qualität, <strong>Arbeitssicherheit</strong>, <strong>Umweltschutz</strong> und soziale Verantwortung (Stand 01/2011)Die ersten drei Anlieferungen nach Serienbeginn und nach vorgenannten Änderungsmaßnahmensind je Anlieferadresse in den Lieferpapieren/Warenanhänger <strong>zu</strong> kennzeichnen.Sämtliche Änderungen am Produkt und in der Prozesskette werden von LIEFERANT in einemProduktlebenslauf dokumentiert und BOSCH auf Verlangen ausgehändigt.Die Archivierungsdauer, beginnend mit der letzten Lieferung aus Serienfertigung, aller vertragsundproduktrelevanter Dokumente und Aufzeichnungen beträgt mindestens 15 Jahre.Die Dokumente und Aufzeichnungen müssen so archiviert und entsorgt werden, dass sie Drittennicht <strong>zu</strong>gänglich sind.Wird LIEFERANT von einem Kraftfahrzeughersteller auf einen Sonderstatus gesetzt(z.B. Controlled Shipping Level 2), muss LIEFERANT dies BOSCH unverzüglich mitteilen.5 <strong>Vereinbarung</strong>en <strong>zu</strong>m Produktlebenslauf5.1 Entwicklung, Planung, FreigabeWenn der Auftrag an LIEFERANT Entwicklungsaufgaben einschließt, werden die Anforderungendurch die Vertragspartner schriftlich festgelegt, z.B. in Form eines Lastenheftes. LIEFERANT verpflichtetsich, Projektmanagement bereits in der Planungsphase von Produkten, Abläufen und anderenbereichsübergreifenden Aufgaben <strong>zu</strong> betreiben. Die Dokumentation erfolgt in Form vonQualitätsmanagement- bzw. Projektmanagement-Plänen.Im Zuge der Vertragsprüfung wird LIEFERANT alle technischen Unterlagen wie Spezifikationen,Zeichnungen, Stücklisten, CAD-Daten, Verpackungsvorgaben und Normen (z.B. Bosch-NormN2580) nach Erhalt auf Realisierbarkeit prüfen. Dabei erkannte Mängel und Risiken sowie Verbesserungsmöglichkeitenteilt LIEFERANT BOSCH unverzüglich mit.In der Entwicklungsphase wendet LIEFERANT geeignete präventive Methoden der Qualitätsplanungwie z. B. Herstellbarkeitsanalyse, Zuverlässigkeitsuntersuchungen, Risikoanalyse, FMEA an.Die FMEA ist im Automotive-Bereich verpflichtend und im Nicht-Automotive-Bereich vor<strong>zu</strong>gsweisean<strong>zu</strong>wenden, wobei sich das Vorgehen in Anlehnung an z.B. VDA Band 4, AIAG (Automotive CoreTools der AIAG – Handbuch FMEA) orientieren muss.Erfahrungen (Prozessabläufe, Prozessdaten, Fähigkeitsstudien etc.) aus vorherigen bzw. ähnlichenProjekten werden von LIEFERANT berücksichtigt.Für Prototypen und Vorserienteile stimmt LIEFERANT mit BOSCH die Herstellungs- und Prüfbedingungenab und dokumentiert diese. Vorserienteile sind unter seriennahen Bedingungen her<strong>zu</strong>stellen.Für alle Merkmale führt LIEFERANT eine Prozessplanung (Arbeitspläne, Prüfpläne, Betriebsmittel,Werkzeuge, Maschinen etc.) durch. Für die funktions- und prozesskritischen Merkmale prüft LIE-FERANT die Eignung der Fertigungseinrichtungen nach statistischen Kriterien und dokumentiertdie Ergebnisse.Die Bemusterung ist entsprechend BOSCH-spezifischer Bemusterungsanforderungen durch<strong>zu</strong>führenund nachvollziehbar <strong>zu</strong> dokumentieren.Erkennt LIEFERANT, dass die getroffenen <strong>Vereinbarung</strong>en nicht eingehalten werden können, istder <strong>zu</strong>ständige Einkauf von BOSCH unverzüglich <strong>zu</strong> informieren. Bei Spezifikationsabweichungenentscheidet BOSCH über das weitere Vorgehen.Eine Serienlieferung darf erst nach Freigabe durch BOSCH aufgenommen werden. Die Freigabeentbindet Lieferant nicht von seiner Haftung für Mängel.In alle Unterlagen dieser Ziffer 5.1 ist BOSCH auf Wunsch Einsicht <strong>zu</strong> gewähren.Seite 5 von 8


<strong>Vereinbarung</strong> <strong>zu</strong> Qualität, <strong>Arbeitssicherheit</strong>, <strong>Umweltschutz</strong> und soziale Verantwortung (Stand 01/2011)5.2 Fertigung, Kennzeichnung von Produkten, RückverfolgbarkeitBei Prozessstörungen und Qualitätsabweichungen analysiert LIEFERANT die Ursachen, leitetKorrekturmaßnahmen ein, überprüft ihre Wirksamkeit und dokumentiert dieses Vorgehen.Kann LIEFERANT keine Produkte nach Spezifikation liefern, muss er vor Lieferung eineAbweichgenehmigung von BOSCH einholen.LIEFERANT verpflichtet sich, die Kennzeichnung von Produkten, Teilen und der Verpackung entsprechendden mit BOSCH getroffenen <strong>Vereinbarung</strong>en vor<strong>zu</strong>nehmen. Er muss sicherstellen,dass die Kennzeichnung der verpackten Produkte auch während des Transports und der Lagerunglesbar ist.LIEFERANT verpflichtet sich, das FIFO-Prinzip und die Rückverfolgbarkeit der von ihm geliefertenProdukte sicher<strong>zu</strong>stellen. Wird ein Mangel festgestellt, muss die Eingren<strong>zu</strong>ng der schadhaftenTeile/Produkte/Chargen und Fertigungsdaten innerhalb eines Arbeitstages gewährleistet sein.Von BOSCH <strong>zu</strong>r Verfügung gestellte Fertigungs- und Prüfmittel, insbesondere Mittel und Einrichtungenim Rahmen des Be<strong>zu</strong>gs von Lieferungen, sind als Bosch-Eigentum <strong>zu</strong> kennzeichnen. LIE-FERANT verantwortet Unversehrtheit und ordnungsgemäße Funktion und veranlasst Wartung undInstandset<strong>zu</strong>ng.5.3 Anlieferung, WareneingangsprüfungLIEFERANT liefert die Produkte in geeigneten Transportmitteln gemäß den Bosch Anliefer- bzw.Verpackungsvorschriften an, um Beschädigungen und Qualitätsminderungen (z. B. Verschmut<strong>zu</strong>ng,Korrosion, chemische Reaktionen) <strong>zu</strong> vermeiden.Die Wareneingangsprüfung bei BOSCH beschränkt sich auf äußerlich erkennbare Transportschädensowie auf die Feststellung der Einhaltung von Menge und Identität der bestellten Produktemindestens anhand der Lieferpapiere. Dabei festgestellte Mängel werden unverzüglich angezeigt.Hierbei nicht festgestellte Mängel werden LIEFERANT unverzüglich mitgeteilt, sobald diese nachden Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges festgestellt werden. LIEFERANTverzichtet insoweit auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.LIEFERANT muss sein Qualitätsmanagementsystem und seine Qualitätssicherungsmaßnahmenauf diese reduzierte Wareneingangsprüfung ausrichten.5.4 Beanstandungen, Problemlösungen, 8D-ReportWerden von BOSCH LIEFERANT Mängel angezeigt, wird LIEFERANT unverzüglich eine Fehleranalysedurchführen, bei der ihn BOSCH erforderlichenfalls im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt.LIEFERANT erhält beanstandete Produkte im vereinbarten Umfang <strong>zu</strong>rück.Die Beanstandungsbearbeitung hat grundsätzlich nach der 8D-Methode <strong>zu</strong> erfolgen. Hierbei sinddie 1-2-14-60 Regel bzw. andere BOSCH <strong>Vereinbarung</strong>en ein<strong>zu</strong>halten, welche die Abarbeitungszeitbetreffen. Auf Anforderung von BOSCH hat LIEFERANT die Ursachenanalyse mit 5-Why- undIshikawa-Methode nach<strong>zu</strong>weisen sowie <strong>zu</strong>sätzlich eine Prozessanalyse oder ein Prozessauditdurch<strong>zu</strong>führen.LIEFERANT wird im Automotive-Bereich grundsätzlich und im Nicht-Automotive-Bereich bevor<strong>zu</strong>gtalle 8D-Berichte über das Lieferantenportal von SupplyOn bearbeiten.Die Inanspruchnahme von Be<strong>zu</strong>gsquellen, die durch BOSCH vorgeschrieben sind bzw. über einenAbschluss von BOSCH verhandelt werden, entbindet LIEFERANT nicht von der Verantwortung dieQualität der beschafften Produkte sicher<strong>zu</strong>stellen. Beanstandungen erfolgen durch LIEFERANTSeite 6 von 8


<strong>Vereinbarung</strong> <strong>zu</strong> Qualität, <strong>Arbeitssicherheit</strong>, <strong>Umweltschutz</strong> und soziale Verantwortung (Stand 01/2011)unverzüglich direkt gegenüber den Unterlieferanten. Auf Anfrage unterrichtet LIEFERANT BOSCHüber den jeweils aktuellen Stand der Beanstandungsbearbeitung.5.5 Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP)LIEFERANT verpflichtet sich, einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess <strong>zu</strong> unterhalten und allerelevanten Mitarbeiter ein<strong>zu</strong>beziehen. Qualitätsrelevante Informationen sind <strong>zu</strong> visualisieren undkurze Regelkreise <strong>zu</strong> installieren.5.6 Requalifikationsprüfung, ProzessfähigkeitenSoweit nicht anders spezifiziert, müssen die an BOSCH gelieferten Produkte jährlich einerRequalifikationsprüfung unterzogen werden, in der alle Maße, Funktionsmerkmale und das Materialauf deren Anforderungen überprüft werden.LIEFERANT ist im Rahmen seiner Fertigungsprozesse <strong>zu</strong>r Sicherstellung der kontinuierlichen Prozessfähigkeitdurch Anwendung der statistischen Prozessregelung (SPC) verpflichtet. Die Anwendungvon QS-Stat <strong>zu</strong>r Datensammlung und Überwachung wird hierfür empfohlen. Falls QS-Statnicht verfügbar ist, muss LIEFERANT BOSCH auf Verlangen die statistischen Daten in AQDEF-Format <strong>zu</strong>r Verfügung stellen.Die Ergebnisse müssen BOSCH in beiden Fällen auf Verlangen <strong>zu</strong>r Einsicht <strong>zu</strong>r Verfügung gestelltwerden.6 QualitätszieleWie BOSCH seinen Kunden, ist LIEFERANT gegenüber BOSCH dem Null-Fehler-Ziel verpflichtetund kommuniziert es sowohl intern, als auch an seine Unterlieferanten.Sofern eine fehlerfreie Anlieferung nicht gewährleistet ist, stimmt LIEFERANT mit BOSCHZwischenziele (zeitlich befristete Obergrenzen für Fehlerraten) ab. LIEFERANT führt Maßnahmen<strong>zu</strong>r kontinuierlichen Verbesserung und Erreichung des Null-Fehler-Ziels ein.Zwischenziele, als Obergrenzen definiert, können über eine ppm-/PLKZ-<strong>Vereinbarung</strong> festgelegtwerden.Die Unterschreitung vereinbarter Obergrenzen entbindet LIEFERANT weder von seiner Verpflichtung<strong>zu</strong>r Bearbeitung aller Beanstandungen, noch von der Haftung für alle mangelhaften Lieferungen.Bei Überschreitung der vereinbarten Obergrenzen wird LIEFERANT auf seine Kosten kurzfristigwirksame Verbesserungsmaßnahmen einleiten und BOSCH laufend über den Fortschrittunterrichten.Die Haftung von LIEFERANT für alle mangelhaften Lieferungen bleibt von vereinbarten Obergrenzenunberührt.Qualitätsgespräche mit Themenschwerpunkten wie z.B. vorbeugende Qualitätssicherung, Bewertungder ausgetauschten Qualitätsdaten, Fehlerbesprechung, Besprechung aktueller Themen,usw. finden auf Verlangen eines Vertragspartners statt. Im Falle einer Eskalation verpflichtet sichLIEFERANT <strong>zu</strong> Gesprächen auf Management-Ebene.7 Umwelt-, Arbeitsschutz und soziale VerantwortungLIEFERANT verpflichtet sich, die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen <strong>zu</strong>m Umwelt,-Gesundheits- und Arbeitsschutz ein<strong>zu</strong>halten und durch ein angemessenes <strong>Umweltschutz</strong>managementund betrieblichen <strong>Umweltschutz</strong> Auswirkungen auf Mensch und Umwelt gering <strong>zu</strong> halten.Bei jeder Lieferung ist die BOSCH Norm N2580 "Verbot und Deklaration von Inhaltsstoffen“ bzw.deren geschäftsbereichsspezifischen Anpassungen ein<strong>zu</strong>halten.Seite 7 von 8

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