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HYMER GB 2010-2011 layout 1

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74 Geschäftsbericht der <strong>HYMER</strong> AKTIENGESELLSCHAFT <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong><br />

IFRS 12 führt überarbeitete Angabepflichten zu IAS 27, IAS 28, IAS 31, IFRS 10 und IFRS 11 in<br />

einem Standard zusammen.<br />

IAS 27 findet zukünftig nur noch auf Einzelabschlüsse Anwendung.<br />

IAS 28 erläutert die At-Equity-Bilanzierung von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.<br />

Die Abschaffung der Quotenkonsolidierung bei Gemeinschaftsunternehmen wird Auswirkungen<br />

auf den Konzernabschluss der <strong>HYMER</strong> Aktiengesellschaft haben, da das Gemeinschaftsunternehmen<br />

CAPRON GmbH aktuell quotenkonsolidiert wird. Die bisher mit der Anteilsquote<br />

von 50 Prozent einbezogenen Vermögenswerte und Schulden bzw. Erträge und Aufwendungen<br />

(siehe Abschnitt „Gemeinschaftsunternehmen“) werden ab dem Geschäftsjahr 2013/14<br />

sowie in dessen Vergleichsperiode nicht mehr im Konzernabschluss enthalten sein.<br />

IFRS 13 - Bemessung des beizulegenden Zeitwerts<br />

IFRS 13 regelt, wie der beizulegende Zeitwert zu ermitteln ist, sofern ein anderer IFRS dessen<br />

Anwendung oder Angabe vorschreibt. Es gilt eine neue Definition des beizulegenden Zeitwerts,<br />

die diesen als Veräußerungspreis einer tatsächlichen oder hypothetischen regulären Transaktion<br />

zwischen voneinander unabhängigen, sachverständigen, vertragswilligen und -fähigen<br />

Marktteilnehmern unter marktüblichen Bedingungen zum Bewertungsstichtag charakterisiert.<br />

Der Standard gilt nahezu umfassend, lediglich IAS 17, IFRS 2 und die Bewertungsgrößen, die<br />

lediglich Ähnlichkeiten mit dem beizulegenden Zeitwert aufweisen, (beispielsweise der Nettoveräußerungswert<br />

gemäß IAS 2 und der Nutzungswert gemäß IAS 36) sind aus dem Anwendungsbereich<br />

des IFRS 13 ausgenommen. Während für Finanzinstrumente der Umfang dieser<br />

Vorschriften nahezu unverändert bleibt, ist dies für andere Sachverhalte (z.B. Investmentimmobilien,<br />

immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen) nunmehr umfassender bzw. präziser<br />

geregelt. Für Finanzinstrumente ist künftig der Einbezug von Markt- und Kreditrisikoeffekten<br />

in den beizulegenden Zeitwert auf saldierter Ebene eines Portfolios möglich, wenn deren<br />

Zusammenhang nachweisbar ist. Die bereits bekannte dreistufige „Fair Value-Hierarchie“ ist<br />

übergreifend anzuwenden. Bei „sinkenden Marktaktivitäten“ (bisher „inaktive Märkte“) sind<br />

nun zwei Prüfschritte durchzuführen, nämlich ob (a) Handelsaktivitäten nachgelassen haben<br />

und (b) daraufhin tatsächliche Transaktionen nicht marktgerecht waren - erst wenn beides<br />

gegeben ist, darf vom Marktpreis abgewichen werden. Durch die Anwendung des neuen Standards<br />

sind keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss zu erwarten.<br />

Änderung zu IFRS 7 - Finanzinstrumente: Angaben<br />

Die Änderung des IFRS 7 sieht zusätzliche Anhangsangaben für Transaktionen vor, die eine<br />

Übertragung von finanziellen Vermögenswerten beinhalten. Hierbei stehen insbesondere die<br />

bei der übertragenden Partei verbleibenden Restrisiken im Mittelpunkt. Darüber hinaus entstehen<br />

weitergehende Angabepflichten für Berichtsperioden, an deren Ende unverhältnismäßig<br />

viele Übertragungen stattfinden. Aus der erstmaligen Anwendung dieser Änderungen<br />

werden sich Auswirkungen auf die Angaben im Konzernanhang ergeben, sofern finanzielle<br />

Vermögenswerte übertragen werden und die mit dem Eigentum dieser Vermögenswerte verbundenen<br />

Risiken und Chancen zumindest teilweise im Konzern verbleiben. Aus der Änderung<br />

können sich im Konzernabschluss der <strong>HYMER</strong> Aktiengesellschaft geänderte Anhangsangaben<br />

zum Factoring von Forderungen ergeben.<br />

Änderung von IAS 1 - Ausweis sonstiges Ergebnis<br />

Die Standardänderung enthält Neuerungen zur Darstellung und zum Aufbau der Ergebnisrechnung.<br />

Hinsichtlich des Aufbaus der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben sich keine nen-

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