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Wohnbau barrierefrei Studie Teil 2 Bautechnische Analyse und ...

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743. <strong>Analyse</strong> baurechtlicherVorschriftenBei der Sanierung erfolgt die Förderung von Maßnahmen, „die den besonderenWohnbedürfnissen von behinderten oder alten Menschen dienen“, imRahmen der Basisförderung durch Annuitätenzuschüsse in Höhe von bis zu25% (TWFG § 2 (8) <strong>und</strong> WS Richtlinie 2.2).3.6.1.8 VorarlbergVoraussetzung „Mindeststandards Energie“Sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungen müssen gewisse energetischeMindestanforderungen erfüllt <strong>und</strong> nachgewiesen werden(Energieausweis), damit ein Förderungsdarlehen gewährt werden kann(Neubauförderungsrichtlinie § 7 (2) <strong>und</strong> Wohnhaussanierungsrichtlinie § 7).Voraussetzung „Mindeststandards Barrierefreiheit“Die Herstellung von Barrierefreiheit ist keine Gr<strong>und</strong>voraussetzung, um eine<strong>Wohnbau</strong>förderung zu erhalten.Für die im Neubau mögliche Förderung der Sonderwohnform „BetreutesWohnen“ ist eine <strong>barrierefrei</strong>e Bauweise Voraussetzung. Als Gr<strong>und</strong>lage dafürist die ÖNORM B 1600 heranzuziehen. Die betreuten Wohnungen solltennach Möglichkeit in gemeinnützige Wohnprojekte integriert werden <strong>und</strong> nurin begründeten Ausnahmefällen in Zusammenhang mit Pflegeheimen stehen(Neubauförderungsrichtlinie § 11).Voraussetzung „Mindestgebäudealter“ bei SanierungDie Förderung der Sanierung von Wohnhäusern, Wohnungen <strong>und</strong>Wohnheimen ist nur möglich, wenn die Baubewilligung zum Zeitpunktder Antragstellung 20 Jahre <strong>und</strong> für Lärmschutzmaßnahmen gemäß §9 zumindest 10 Jahre zurück liegt (Wohnhaussanierungsrichtlinie § 7).Sanierungsmaßnahmen für Barrierefreiheit bilden dabei keine Ausnahme.Förderung von Maßnahmen für BarrierefreiheitDie Berechnung der Förderungshöhe erfolgt aufgr<strong>und</strong> eines Punktesystems.Sowohl bei der Errichtung als auch bei der Sanierung von <strong>Wohnbau</strong>ten könnenfür Maßnahmen im Sinne einer <strong>barrierefrei</strong>en Bauweise bis zu 15 sogenannten„Ökopunkten“ erreicht werden. Dafür ist es notwendig, dass mindestens80% der Wohnungen <strong>barrierefrei</strong> ausgeführt werden. Die Förderung<strong>barrierefrei</strong>en Bauens erfolgt also im Zuge der Basisförderung.Im Neubau kann eine Förderung für integrative Mietwohnanlagen mitWohnungen, in denen „betreutes Wohnen“ möglich ist, gewährt werden.Zielgruppe betreuten Wohnens sind „Menschen mit nachgewiesenemPflege- <strong>und</strong> Betreuungsbedarf“. Dies setzt voraus, dass ein ent-

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