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Besonderer Teil HOB-I Ingenieurbauwerke, Planung und örtliche ...

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<strong>HOB</strong>-IStand 1. 10. 2003§ 15 Werke extremer Längserstreckung(1) Betrifft ein Auftrag ein Werk mit extremer Längserstreckung, so ist für dieErmittlung des <strong>Planung</strong>shonorars (H P ) nach den folgenden Absätzen vorzugehen.Das Bauaufsichtshonorar bleibt davon unberührt.(2) Soferne längserstreckte Werke, wie Stützwände, Baugrubenumschließungen,Lawinenverbauungen, sonstige Stütz- <strong>und</strong> Schutzkonstruktionen,ober- <strong>und</strong> unterirdische Transport- <strong>und</strong> Kommunikationsbauwerke, Stollen,Schächte, Tunnelanlagen u. dgl., die im wesentlichen nach der gleichenAuslegung <strong>und</strong> Konstruktion, den gleichen Umgebungsbedingungen<strong>und</strong> auch sonst gleichen <strong>Planung</strong>svoraussetzungen zu bearbeiten sind<strong>und</strong> deren Länge größer als das 20fache der größten Querschnittsabmessung(Breite oder Höhe) ist, wird das nach § 2 ermittelte Honorar für die<strong>Planung</strong> (H P ) auf das reduzierte Honorar H Pr nach der Formel (X) abgemindert:⎛⎞n − 1H Pr = HP ⋅⎜1,000 −⎝ n + ⋅ ⎟1 0,500(X)⎠Hierin bedeutet:n ......... Verhältnis der Gesamtlänge des Bauwerkes zum 20fachen dergrößten Querschnittsabmessungn =Gesamtlänge20 ⋅ Breite ( bzw.Höhe)Als Querschnittsabmessung (Breite bzw. Höhe) gelten die Außenmaßedes Querschnittes, wobei Maßnahmen außerhalb der Querschnittsfläche,wie Magerbetonbettungen, Hinterpressungen sowie <strong>örtliche</strong> Verankerungen,Pfähle u. dgl. nicht zum Querschnitt zählen. Bei Stollen, Schächten<strong>und</strong> Tunnelanlagen gelten als Breite bzw. Höhe die lichten Innenmaße.(3) Bei Anlagen, die sich aus mehreren gleichartigen längserstreckten Elementen(z.B. Tunnelanlagen mit zwei Röhren) zusammensetzen, ist alsgesamte Länge die Summe der einzelnen Elementlängen anzusetzen(z.B. die Summe der beiden Längen, jeweils von außen zu außen über diePortale gemessen).(4) Bei Werken, bei denen schon wegen der sich ändernden Umgebungsbedingungenkeine gleichen <strong>Planung</strong>svoraussetzungen entlang ihrer Längserstreckungvorliegen, wie z.B. im Regelfall bei Straßen, Gleisanlagen,Seilbahnen, Flussregulierungen <strong>und</strong> Leitungsanlagen der Ver- <strong>und</strong> Ent-33

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