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NICHTIGE KLAUSELN IN MIETVERTRÄGEN Der OGH hat am ...

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- 2 -nachteilig gebraucht. <strong>Der</strong> erheblich nachteilige Gebrauch setzt einen erheblichen Nachteil fürden Vermieter voraus, der in einer erheblichen Verletzung wichtiger ideeller und wirtschaftlicherInteressen oder in einer erheblichen Verletzung der Substanz des Mietgegenstands gelegensein kann.3. Mietzinsindexierung muss in beide Richtungen vorgesehen sein:Bei Vereinbarung einer Wertbeständigkeit des Mietzinses muss eine Veränderung desVerbraucherpreisindexes sowohl nach oben als auch nach unten wirken. <strong>Der</strong> (einseitige) Ausschlussder Verringerung des Hauptmietzinses aufgrund Anpassung an den Verbraucherpreisindexist sittenwidrig.4. Widmung von Zahlungen des Mieters kann nicht vorab vom Vermieter festgesetztwerden:Eine Klausel, aufgrund welcher (Mietzins)Zahlungen unabhängig von der Widmung auf denältesten aushaftenden Hauptmietzins angerechnet werden, ist unwirks<strong>am</strong>, da sich ansonstender Mieter durch entsprechende Widmung nicht mehr von der Gefahr einer Räumungsklagebefreien könnte.5. Beeinträchtigungen muss der Mieter nur noch in Ausnahmefällen dulden:<strong>Der</strong> Mieter muss sich Eingriffe in seine Bestandrechte durch den Hauseigentümer nur soweitgefallen lassen, als sie die Ausübung seiner Mietrechte nicht wesentlich erschweren oder gefährden.Die Pflicht des Mieters ist dahingehend eingeschränkt, dass es sich hiebei um wirklichnotwendige Maßnahmen des Hauseigentümers handeln muss sowie dass dies die einzigeMöglichkeit ist, das Haus und dessen Bewohner vor Nachteilen zu bewahren. Eine Ausdehnungder Duldungspflichten des Mieters ist sittenwidrig.6. Das Risiko eines zeitweiligen Ausfalls von technischen Anlagen kann nicht zur Gänzeauf Mieter überwälzt werden:<strong>Der</strong> generelle Ausschluss von Minderungs-, Schadenersatz-, Zurückbehaltungs- oder irgendwelchensonstigen Ansprüchen gegenüber dem Vermieter bei zeitweiligem Ausfall von technischenAnlagen, zB von Strom- oder Wasserzufuhr bzw Leitungsgebrechen, ist nicht zulässig.<strong>Der</strong> Vermieter wird zu beweisen haben, dass ihn an diesem Ausfall kein Verschuldentrifft.

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