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CITY LOFTS - can unternehmensgruppe bochum

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Garten<br />

Der Garten enthält einen Mutterbodenauftrag als<br />

sogenannten Rollrasen.<br />

Carport, Stellplätze und Müllboxen<br />

Pflasterbelag in der Zufahrt vom „Möhkersgäßchen“<br />

und vor den 5 Carports und 2 Stellplätze sowie dem<br />

Grundstückseingang gemäß Planung.<br />

Jede Wohneinheit erhält einen Carport. Alle Carports<br />

bestehen aus Holz mit Flachdach (mit leichtem<br />

Gefälle zur Grundstücksgrenze) und einer Dachrinnenanlage.<br />

Dachentwässerung an die Grundstück-<br />

und Hausentwässerung angeschlossen.<br />

Die Dacheindeckung besteht aus einer Holzschalung<br />

mit Bitumenschweissbahn.<br />

Das Objekt erhält angrenzend zur Durchfahrt auf den<br />

Carporthof zur Nutzung aller Bewohner gemeinschaftliche<br />

Müllboxen.<br />

Sonstige Leistungen<br />

Hausanschlüsse für Gas, Wasser, Strom und Telefon<br />

sowie der Kanalanschluss für Regen- und Schmutzwasser<br />

mit Anschlussleitungen auf dem Grundstück.<br />

Kostenübernahme der Genehmigungs- und Abnahmegebühren<br />

sowie für Baustrom und Bauwasser<br />

während der Bauzeit; ebenso die Kosten für die<br />

Vermessung des Kaufgrundstücks sowie der Nebenflächen.<br />

<strong>CITY</strong> <strong>LOFTS</strong><br />

LOFT- UND ATELIERWOHNUNGEN IN DÜSSELDORF - HAMM<br />

Baubeschreibung<br />

Sonstige Hinweise<br />

Alle im Festpreis-Paket enthaltenen Leistungen<br />

wurden detailliert erläutert. Gleichwohl ist bei den<br />

Bauprojekten der Grundstücksgesellschaft Hammer<br />

Dorfstr. UG die individuelle Ausstattung Trumpf.<br />

Selbstverständlich reifen während der Planungsphase<br />

neue Ideen heran. Deshalb können Bauherren der<br />

Grundstücksgesellschaft Hammer Dorfstr. UG noch<br />

Änderungen und Ergänzungen abweichend von der<br />

Baubeschreibung zusätzlich vereinbaren. Allerdings<br />

muss dies spätestens vor Baubeginn in der Werkplanbesprechung<br />

erfolgen. Um einen reibungslosen<br />

und zügigen Ablauf des Bauprojekts zu gewährleisten,<br />

müssen diese Extras in einer Zusatzvereinbarung<br />

schriftlich vereinbart und von der Geschäftsleitung<br />

bestätigt werden.<br />

Sind im Vertrag mehrere Bauherren genannt, so ist<br />

jeder allein vertretungsberechtigt. Nach Durchführung<br />

der Werkplan- Besprechung werden die Verträge<br />

von der Grundstücksgesellschaft Hammer Dorfstr.<br />

UG mit den ausführenden Firmen abgeschlossen.<br />

Spätere Ergänzungen und Änderungen sind nur mit<br />

erheblichem Mehraufwand umsetzbar.<br />

Der Grundstücksgesellschaft Hammer Dorfstr. UG<br />

bleiben technische und architektonische Änderungen<br />

vorbehalten, sofern sie den Bauwert nicht<br />

beeinträchtigen oder verbessern, insbesondere<br />

solche, die auf behördlichen oder statischen Auflagen<br />

beruhen.<br />

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