CITY LOFTS - can unternehmensgruppe bochum
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Garten<br />
Der Garten enthält einen Mutterbodenauftrag als<br />
sogenannten Rollrasen.<br />
Carport, Stellplätze und Müllboxen<br />
Pflasterbelag in der Zufahrt vom „Möhkersgäßchen“<br />
und vor den 5 Carports und 2 Stellplätze sowie dem<br />
Grundstückseingang gemäß Planung.<br />
Jede Wohneinheit erhält einen Carport. Alle Carports<br />
bestehen aus Holz mit Flachdach (mit leichtem<br />
Gefälle zur Grundstücksgrenze) und einer Dachrinnenanlage.<br />
Dachentwässerung an die Grundstück-<br />
und Hausentwässerung angeschlossen.<br />
Die Dacheindeckung besteht aus einer Holzschalung<br />
mit Bitumenschweissbahn.<br />
Das Objekt erhält angrenzend zur Durchfahrt auf den<br />
Carporthof zur Nutzung aller Bewohner gemeinschaftliche<br />
Müllboxen.<br />
Sonstige Leistungen<br />
Hausanschlüsse für Gas, Wasser, Strom und Telefon<br />
sowie der Kanalanschluss für Regen- und Schmutzwasser<br />
mit Anschlussleitungen auf dem Grundstück.<br />
Kostenübernahme der Genehmigungs- und Abnahmegebühren<br />
sowie für Baustrom und Bauwasser<br />
während der Bauzeit; ebenso die Kosten für die<br />
Vermessung des Kaufgrundstücks sowie der Nebenflächen.<br />
<strong>CITY</strong> <strong>LOFTS</strong><br />
LOFT- UND ATELIERWOHNUNGEN IN DÜSSELDORF - HAMM<br />
Baubeschreibung<br />
Sonstige Hinweise<br />
Alle im Festpreis-Paket enthaltenen Leistungen<br />
wurden detailliert erläutert. Gleichwohl ist bei den<br />
Bauprojekten der Grundstücksgesellschaft Hammer<br />
Dorfstr. UG die individuelle Ausstattung Trumpf.<br />
Selbstverständlich reifen während der Planungsphase<br />
neue Ideen heran. Deshalb können Bauherren der<br />
Grundstücksgesellschaft Hammer Dorfstr. UG noch<br />
Änderungen und Ergänzungen abweichend von der<br />
Baubeschreibung zusätzlich vereinbaren. Allerdings<br />
muss dies spätestens vor Baubeginn in der Werkplanbesprechung<br />
erfolgen. Um einen reibungslosen<br />
und zügigen Ablauf des Bauprojekts zu gewährleisten,<br />
müssen diese Extras in einer Zusatzvereinbarung<br />
schriftlich vereinbart und von der Geschäftsleitung<br />
bestätigt werden.<br />
Sind im Vertrag mehrere Bauherren genannt, so ist<br />
jeder allein vertretungsberechtigt. Nach Durchführung<br />
der Werkplan- Besprechung werden die Verträge<br />
von der Grundstücksgesellschaft Hammer Dorfstr.<br />
UG mit den ausführenden Firmen abgeschlossen.<br />
Spätere Ergänzungen und Änderungen sind nur mit<br />
erheblichem Mehraufwand umsetzbar.<br />
Der Grundstücksgesellschaft Hammer Dorfstr. UG<br />
bleiben technische und architektonische Änderungen<br />
vorbehalten, sofern sie den Bauwert nicht<br />
beeinträchtigen oder verbessern, insbesondere<br />
solche, die auf behördlichen oder statischen Auflagen<br />
beruhen.<br />
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