Unterrichtung - DORIS - Bundesamt für Strahlenschutz
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gebieten wurde im Jahr 2005 Jod-131 nicht nachgewiesen.<br />
1.3 Zusammenfassende Bewertung<br />
Aus den <strong>für</strong> das Jahr 2005 ermittelten Werten <strong>für</strong> die Ableitung<br />
radioaktiver Stoffe mit Fortluft und Abwasser aus<br />
kerntechnischen Anlagen geht hervor, dass die von den<br />
zuständigen Behörden festgelegten Höchstwerte <strong>für</strong> die<br />
jährlichen Emissionen in allen Fällen eingehalten wurden.<br />
Die tatsächlichen jährlichen Ableitungen liegen im<br />
Allgemeinen deutlich unter den Genehmigungswerten,<br />
wie beispielsweise <strong>für</strong> Kernkraftwerke der Vergleich<br />
zwischen den Werten der Abbildungen II.1-1 bzw. II.1-2<br />
und üblichen Genehmigungswerten von ca. 1015 Bq <strong>für</strong><br />
Edelgase, ca. 3 • 10 10 Bq <strong>für</strong> Schwebstoffe und ca.<br />
10 10 Bq <strong>für</strong> Jod-131 zeigt.<br />
Die aus den Jahresableitungen <strong>für</strong> eine Referenzperson<br />
berechneten Werte der Strahlenexposition im Jahr 2005<br />
haben die in § 47 der StrlSchV festgelegten Dosisgrenzwerte<br />
unterschritten und betragen bei der effektiven Dosis<br />
und bei den einzelnen Organdosen weniger als 5 % des jeweiligen<br />
Dosisgrenzwertes. Damit sind die oberen Werte<br />
der Strahlenexposition durch Ableitungen radioaktiver<br />
Stoffe aus kerntechnischen Anlagen kleiner als die<br />
Schwankungsbreite der natürlichen Strahlenexposition in<br />
der Bundesrepublik Deutschland.<br />
Der Beitrag der kerntechnischen Anlagen in der Bundesrepublik<br />
Deutschland sowie im angrenzenden Ausland<br />
zur mittleren effektiven Dosis der Bevölkerung der Bundesrepublik<br />
Deutschland lag auch 2005 deutlich unter<br />
0,01 mSv pro Jahr.<br />
2. Umweltradioaktivität aus Bergbau und<br />
Sanierung durch die Wismut GmbH<br />
Bei der Sanierung der Hinterlassenschaften des Uranerzbergbaus<br />
durch die Wismut GmbH werden radioaktive<br />
Stoffe mit den Schacht- und Abwässern und der Fortluft1 in die Umwelt abgeleitet. Für diese Ableitungen werden<br />
von den zuständigen Landesbehörden Grenzwerte festgelegt,<br />
deren Einhaltung die Wismut GmbH gemäß der<br />
„Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung<br />
bei bergbaulichen Tätigkeiten - REI Bergbau“ nachweisen<br />
muss. Die <strong>für</strong> das Jahr 2005 ermittelten Werte der Ableitungen<br />
radioaktiver Stoffe mit Abwässern und Abluft<br />
bzw. Abwettern zeigen, dass die festgelegten Genehmigungswerte<br />
<strong>für</strong> radioaktive Stoffe ausnahmslos eingehalten<br />
wurden (Abbildung II.2-1 und Abbildung II.2-2).<br />
Während die Ableitungen von Radium-226 mit den<br />
Schacht- und Abwässern etwa auf Vorjahresniveau blieben,<br />
wurde die Menge des abgeleiteten Urans im Vergleich<br />
zum Vorjahr um rund ein Fünftel verringert.<br />
Wie die Überwachungsmessungen in der Umgebung der<br />
Sanierungsbetriebe zeigten, traten in den unmittelbar von<br />
diesen Ableitungen betroffenen kleineren Zuflüssen auf<br />
Grund der geringeren Abflussmenge Uran- und Radium-<br />
226-Konzentrationen auf, die im Vergleich zum natürlichen<br />
Niveau deutlich erhöht sind. Das Wasser dieser Ge-<br />
1 Hier sind im wesentlichen Abwetter von Untertage gemeint.<br />
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wässer wird jedoch nicht zu Trinkwasserzwecken genutzt,<br />
so dass dadurch keine nennenswerten Strahlenexpositionen<br />
entstehen. Dagegen wurden in den großen<br />
Vorflutern der Bergbaugebiete (Elbe, Zwickauer Mulde,<br />
Weiße Elster und Pleiße) wie schon in den Vorjahren keine<br />
oder nur geringfügige Erhöhungen der Urankonzentrationen<br />
und der Radium-226-Aktivitätskonzentrationen<br />
gegenüber dem natürlichen, bergbaulich unbeeinflussten<br />
Niveau festgestellt.<br />
Auch bei den Ableitungen <strong>für</strong> Radon-222 aus Abwetterschächten<br />
und Wetterbohrlöchern ergaben sich keine<br />
Überschreitungen der Genehmigungswerte. Im Ergebnis<br />
der fortschreitenden Verwahrung untertägiger Grubenfelder<br />
wurden diese Ableitungen im Vergleich zu den Vorjahren<br />
ebenfalls verringert.<br />
Auf Betriebsflächen und in der unmittelbaren Nähe von<br />
Abwetterschächten, industriellen Absetzanlagen und an<br />
einigen großflächigen Halden wurden insbesondere bei<br />
ungünstigen atmosphärischen Bedingungen (z.B. Inversion<br />
in Tallagen) Radon-222-Konzentrationen im Freien<br />
festgestellt, die bis etwa das Zehnfache des natürlichen,<br />
bergbaulich unbeeinflussten Niveaus betragen können.<br />
Radon-222-Konzentrationen im Freien, die aus Sicht des<br />
<strong>Strahlenschutz</strong>es zu beachten sind, treten jedoch nur in<br />
Wohngebieten in unmittelbarer Nähe solcher Hinterlassenschaften<br />
auf.<br />
Die Hinterlassenschaften des Altbergbaus und diejenigen<br />
Hinterlassenschaften des Uranbergbaus, die sich nicht im<br />
Besitz der Wismut GmbH befinden, wurden vom BfS im<br />
Projekt „Radiologische Erfassung, Untersuchung und Bewertung<br />
bergbaulicher Altlasten (Altlastenkataster)“ systematisch<br />
erfasst, orientierend untersucht und radiologisch<br />
bewertet. Die Ergebnisse des Projektes stehen den<br />
<strong>für</strong> den Vollzug des <strong>Strahlenschutz</strong>rechtes zuständigen<br />
Behörden in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur<br />
Verfügung. Seit September 2003 werden auf der Grundlage<br />
eines Verwaltungsabkommens zwischen dem Bund<br />
und dem Freistaat Sachsen die sächsischen sog. Wismut-<br />
Altstandorte saniert.<br />
3. Radioaktive Stoffe und ionisierende<br />
Strahlung in Forschung, Technik und<br />
Haushalt<br />
Die StrlSchV verbietet zum Schutz des Verbrauchers den<br />
Zusatz von radioaktiven Stoffen bzw. die Aktivierung bei<br />
der Herstellung bestimmter Produkte wie z.B. Spielsachen,<br />
kosmetischen Mitteln und Schmuck.<br />
Sie regelt den genehmigungsbedürftigen Zusatz von radioaktiven<br />
Stoffen und die genehmigungsbedürftige<br />
Aktivierung bei der Herstellung von bestimmten Industrieerzeugnissen<br />
bzw. Konsumgütern und die Rückführung<br />
von Produkten nach Beendigung des Gebrauchs.<br />
Die Anwendung radioaktiver Stoffe und ionisierender<br />
Strahlung am Menschen in der medizinischen Forschung<br />
ist in der StrlSchV und in der RöV geregelt. Für die Genehmigung<br />
dieser Anwendungen ist das <strong>Bundesamt</strong> <strong>für</strong><br />
<strong>Strahlenschutz</strong> zuständig.