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Unterrichtung - DORIS - Bundesamt für Strahlenschutz

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gebieten wurde im Jahr 2005 Jod-131 nicht nachgewiesen.<br />

1.3 Zusammenfassende Bewertung<br />

Aus den <strong>für</strong> das Jahr 2005 ermittelten Werten <strong>für</strong> die Ableitung<br />

radioaktiver Stoffe mit Fortluft und Abwasser aus<br />

kerntechnischen Anlagen geht hervor, dass die von den<br />

zuständigen Behörden festgelegten Höchstwerte <strong>für</strong> die<br />

jährlichen Emissionen in allen Fällen eingehalten wurden.<br />

Die tatsächlichen jährlichen Ableitungen liegen im<br />

Allgemeinen deutlich unter den Genehmigungswerten,<br />

wie beispielsweise <strong>für</strong> Kernkraftwerke der Vergleich<br />

zwischen den Werten der Abbildungen II.1-1 bzw. II.1-2<br />

und üblichen Genehmigungswerten von ca. 1015 Bq <strong>für</strong><br />

Edelgase, ca. 3 • 10 10 Bq <strong>für</strong> Schwebstoffe und ca.<br />

10 10 Bq <strong>für</strong> Jod-131 zeigt.<br />

Die aus den Jahresableitungen <strong>für</strong> eine Referenzperson<br />

berechneten Werte der Strahlenexposition im Jahr 2005<br />

haben die in § 47 der StrlSchV festgelegten Dosisgrenzwerte<br />

unterschritten und betragen bei der effektiven Dosis<br />

und bei den einzelnen Organdosen weniger als 5 % des jeweiligen<br />

Dosisgrenzwertes. Damit sind die oberen Werte<br />

der Strahlenexposition durch Ableitungen radioaktiver<br />

Stoffe aus kerntechnischen Anlagen kleiner als die<br />

Schwankungsbreite der natürlichen Strahlenexposition in<br />

der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Der Beitrag der kerntechnischen Anlagen in der Bundesrepublik<br />

Deutschland sowie im angrenzenden Ausland<br />

zur mittleren effektiven Dosis der Bevölkerung der Bundesrepublik<br />

Deutschland lag auch 2005 deutlich unter<br />

0,01 mSv pro Jahr.<br />

2. Umweltradioaktivität aus Bergbau und<br />

Sanierung durch die Wismut GmbH<br />

Bei der Sanierung der Hinterlassenschaften des Uranerzbergbaus<br />

durch die Wismut GmbH werden radioaktive<br />

Stoffe mit den Schacht- und Abwässern und der Fortluft1 in die Umwelt abgeleitet. Für diese Ableitungen werden<br />

von den zuständigen Landesbehörden Grenzwerte festgelegt,<br />

deren Einhaltung die Wismut GmbH gemäß der<br />

„Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung<br />

bei bergbaulichen Tätigkeiten - REI Bergbau“ nachweisen<br />

muss. Die <strong>für</strong> das Jahr 2005 ermittelten Werte der Ableitungen<br />

radioaktiver Stoffe mit Abwässern und Abluft<br />

bzw. Abwettern zeigen, dass die festgelegten Genehmigungswerte<br />

<strong>für</strong> radioaktive Stoffe ausnahmslos eingehalten<br />

wurden (Abbildung II.2-1 und Abbildung II.2-2).<br />

Während die Ableitungen von Radium-226 mit den<br />

Schacht- und Abwässern etwa auf Vorjahresniveau blieben,<br />

wurde die Menge des abgeleiteten Urans im Vergleich<br />

zum Vorjahr um rund ein Fünftel verringert.<br />

Wie die Überwachungsmessungen in der Umgebung der<br />

Sanierungsbetriebe zeigten, traten in den unmittelbar von<br />

diesen Ableitungen betroffenen kleineren Zuflüssen auf<br />

Grund der geringeren Abflussmenge Uran- und Radium-<br />

226-Konzentrationen auf, die im Vergleich zum natürlichen<br />

Niveau deutlich erhöht sind. Das Wasser dieser Ge-<br />

1 Hier sind im wesentlichen Abwetter von Untertage gemeint.<br />

- 21 -<br />

wässer wird jedoch nicht zu Trinkwasserzwecken genutzt,<br />

so dass dadurch keine nennenswerten Strahlenexpositionen<br />

entstehen. Dagegen wurden in den großen<br />

Vorflutern der Bergbaugebiete (Elbe, Zwickauer Mulde,<br />

Weiße Elster und Pleiße) wie schon in den Vorjahren keine<br />

oder nur geringfügige Erhöhungen der Urankonzentrationen<br />

und der Radium-226-Aktivitätskonzentrationen<br />

gegenüber dem natürlichen, bergbaulich unbeeinflussten<br />

Niveau festgestellt.<br />

Auch bei den Ableitungen <strong>für</strong> Radon-222 aus Abwetterschächten<br />

und Wetterbohrlöchern ergaben sich keine<br />

Überschreitungen der Genehmigungswerte. Im Ergebnis<br />

der fortschreitenden Verwahrung untertägiger Grubenfelder<br />

wurden diese Ableitungen im Vergleich zu den Vorjahren<br />

ebenfalls verringert.<br />

Auf Betriebsflächen und in der unmittelbaren Nähe von<br />

Abwetterschächten, industriellen Absetzanlagen und an<br />

einigen großflächigen Halden wurden insbesondere bei<br />

ungünstigen atmosphärischen Bedingungen (z.B. Inversion<br />

in Tallagen) Radon-222-Konzentrationen im Freien<br />

festgestellt, die bis etwa das Zehnfache des natürlichen,<br />

bergbaulich unbeeinflussten Niveaus betragen können.<br />

Radon-222-Konzentrationen im Freien, die aus Sicht des<br />

<strong>Strahlenschutz</strong>es zu beachten sind, treten jedoch nur in<br />

Wohngebieten in unmittelbarer Nähe solcher Hinterlassenschaften<br />

auf.<br />

Die Hinterlassenschaften des Altbergbaus und diejenigen<br />

Hinterlassenschaften des Uranbergbaus, die sich nicht im<br />

Besitz der Wismut GmbH befinden, wurden vom BfS im<br />

Projekt „Radiologische Erfassung, Untersuchung und Bewertung<br />

bergbaulicher Altlasten (Altlastenkataster)“ systematisch<br />

erfasst, orientierend untersucht und radiologisch<br />

bewertet. Die Ergebnisse des Projektes stehen den<br />

<strong>für</strong> den Vollzug des <strong>Strahlenschutz</strong>rechtes zuständigen<br />

Behörden in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur<br />

Verfügung. Seit September 2003 werden auf der Grundlage<br />

eines Verwaltungsabkommens zwischen dem Bund<br />

und dem Freistaat Sachsen die sächsischen sog. Wismut-<br />

Altstandorte saniert.<br />

3. Radioaktive Stoffe und ionisierende<br />

Strahlung in Forschung, Technik und<br />

Haushalt<br />

Die StrlSchV verbietet zum Schutz des Verbrauchers den<br />

Zusatz von radioaktiven Stoffen bzw. die Aktivierung bei<br />

der Herstellung bestimmter Produkte wie z.B. Spielsachen,<br />

kosmetischen Mitteln und Schmuck.<br />

Sie regelt den genehmigungsbedürftigen Zusatz von radioaktiven<br />

Stoffen und die genehmigungsbedürftige<br />

Aktivierung bei der Herstellung von bestimmten Industrieerzeugnissen<br />

bzw. Konsumgütern und die Rückführung<br />

von Produkten nach Beendigung des Gebrauchs.<br />

Die Anwendung radioaktiver Stoffe und ionisierender<br />

Strahlung am Menschen in der medizinischen Forschung<br />

ist in der StrlSchV und in der RöV geregelt. Für die Genehmigung<br />

dieser Anwendungen ist das <strong>Bundesamt</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>Strahlenschutz</strong> zuständig.

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