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Preise und Leistungen 2008

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Harley Club Allgäu-Chapter<br />

<strong>Preise</strong> <strong>und</strong> <strong>Leistungen</strong> <strong>2008</strong><br />

Preisliste Nr. 35, extra-Preisliste Nr. 26, Verlagsort 87437 Kempten, Heisinger Straße 14, gültig ab 1. Januar <strong>2008</strong><br />

VON HUBRAUM<br />

BIS KLASSENZIMMER<br />

Die besten Seiten des Allgäus<br />

www.all-in.de<br />

Memminger Zeitung Der Westallgäuer<br />

Allgäuer Anzeigeblatt Buchloer Zeitung


allgäu weit – Verbreitung <strong>und</strong> Auflage<br />

Auflage<br />

143 000 Exemplare<br />

Weitere Objekte aus unserem<br />

Verlagsprogramm:<br />

� Allgäuer Kultursommer<br />

� Golfregion Allgäu<br />

� Kraft-Quellen – Die Schwäbische Bäderstraße<br />

� allgäu weit Pferde<br />

Die Magazine „Allgäuer Winter“, „Allgäuer Sommer“ <strong>und</strong> „Golfregion Allgäu“<br />

werden durch die Allgäu Marketing GmbH auf den großen Touristikmessen im<br />

In- <strong>und</strong> Ausland verteilt.<br />

Musterhefte <strong>und</strong> weitere Informationen erhalten Sie unter Telefon (08 31) 2 06-290.<br />

332 000 Stammleser<br />

3,9 Millionen<br />

Gäste p. a.<br />

Ausgaben<br />

Dez. 07/Jan. 08<br />

Februar<br />

März/April<br />

Mai<br />

Juni<br />

Juli<br />

August<br />

September<br />

Okt./Nov.<br />

Dez. 08/Jan. 09<br />

18,2 Millionen<br />

Übernachtungen<br />

Buchloe<br />

Memmingen<br />

Mindelheim<br />

Leutkirch Bad<br />

Wörishofen<br />

Preisliste Nr. 6<br />

Seite 30<br />

Kaufbeuren<br />

Kempten<br />

Wangen<br />

Marktoberdorf<br />

Isny<br />

Lindenberg<br />

Immenstadt<br />

Lindau<br />

Erscheinungs-<br />

termine<br />

Di., 4. Dezember 2007<br />

Di., 29. Januar <strong>2008</strong><br />

Di., 26. Februar <strong>2008</strong><br />

Mo., 28. April <strong>2008</strong><br />

Di., 27. Mai <strong>2008</strong><br />

Di., 1. Juli <strong>2008</strong><br />

Di., 29. Juli <strong>2008</strong><br />

Mo., 1. September <strong>2008</strong><br />

Mo., 29. September <strong>2008</strong><br />

Di., 25. November <strong>2008</strong><br />

Redaktions-/Anzeigenschluss immer<br />

12 Arbeitstage vor Erscheinen.<br />

Sonthofen<br />

Oberstdorf<br />

Füssen<br />

Kern-<br />

verbreitungsgebiet:<br />

Landkreise Ober-<br />

allgäu, Ostallgäu,<br />

teilweise Unterallgäu<br />

<strong>und</strong> Lindau,<br />

kreisfreie Städte:<br />

Kempten, Kaufbeuren,<br />

Memmingen<br />

ca. 115 000<br />

Exemplare<br />

Zusatzverteilung<br />

– Mindelheim<br />

– Bad Wörishofen<br />

– Landkreis Lindau<br />

– Stadt Lindau<br />

über die Allgäuer<br />

Zeitung, Tourismusverband<br />

Allgäu/<br />

Bayerisch-Schwaben<br />

<strong>und</strong> die Allgäu-Initiative<br />

an: Fremdenverkehrsämter,<br />

Hotels,<br />

Freizeiteinrichtungen<br />

etc. im Kern-<br />

gebiet Allgäu, Landkreis<br />

Unterallgäu<br />

ca. 28 000 Exemplare<br />

Optimale Frühzustellung durch Zeitungszusteller im Kerngebiet<br />

der Allgäuer Zeitung <strong>und</strong> der Heimatzeitungen.


allgäu weit – <strong>Preise</strong> <strong>und</strong> Servicenummern<br />

Anzeigen-<strong>Preise</strong>:<br />

€/mm<br />

Gr<strong>und</strong>preis<br />

Lokalpreis<br />

1/1 Seite Gr<strong>und</strong>preis<br />

1/1 Seite Lokalpreis<br />

Umschlagseiten:<br />

Satzspiegel 1/1 Seite 233 x 327 mm<br />

€/Seite Gr<strong>und</strong>preis Lokalpreis<br />

Seite 2 1/1 4c 6825,- 5800,-<br />

Seite 3 1/1 4c 6825,- 5800,-<br />

Seite 4 1/1 4c 7790,- 6620,-<br />

Satzspiegel Innenteil<br />

Größe Breite x Höhe<br />

in mm<br />

1/1 Seite 233 x 320 1 600<br />

1/3 Seite quer 233 x 107 535<br />

2-spaltig 100 92 x 100 200<br />

2-spaltig 80 92 x 80 160<br />

s/w 2c 3c/4c<br />

3,00 3,29 3,89<br />

2,55 2,80 3,31<br />

4800,- 5264,- 6224,-<br />

4080,- 4480,- 5296,-<br />

Gesamt-<br />

millimeter<br />

1/2 Seite quer 233 x 160 800<br />

2-sp. seitenhoch 92 x 320 640<br />

3-spaltig 100 139 x 100 300<br />

1-spaltig 100 45 x 100 100<br />

Nachlässe:<br />

Malstaffel:<br />

3-mal 5 %<br />

6-mal 10 %<br />

9-mal 15 %<br />

Mengenstaffel:<br />

4000 mm = 15 %<br />

8000 mm = 20 %<br />

Spaltenbreite<br />

<strong>und</strong> -zahl<br />

Anzeigenteil:<br />

45 mm/5 Spalten<br />

1-spaltig = 45 mm breit<br />

2-spalti = 92 mm breit<br />

3-spaltig = 139 mm breit<br />

4-spaltig = 186 mm breit<br />

5-spaltig = 233 mm breit<br />

Fordern Sie<br />

Musterhefte <strong>und</strong><br />

unsere allgäu weit<br />

Tarifunterlagen an!<br />

Michael Müller<br />

Teamleitung<br />

Tel. 08 31/2 06-2 90<br />

Fax 08 31/2 06-450<br />

E-Mail:<br />

muellerm@azv.de<br />

Allgäuer Zeitung,<br />

Kaufbeuren<br />

Manuela Rau<br />

Tel. 08341/8096-11<br />

Fax 08341/80 96-77<br />

E-Mail: rau@azv.de,<br />

Postfach 1135,<br />

87571 Kaufbeuren<br />

Der Westallgäuer<br />

Hartmut Schönberg,<br />

Telefon 08387/399-12<br />

Claus Helmbrecht,<br />

Tel. 08387/399-13<br />

Fax 08387/399-63,<br />

Postfach 1246,<br />

88169 Weiler<br />

allgäu weit<br />

Preisliste Nr. 6<br />

Seite 31<br />

Hannes Nägele<br />

Medienberater<br />

Tel. 08 31/2 06-438<br />

Fax 0831/206-450<br />

E-Mail:<br />

naegele@azv.de<br />

Service-Nummern der Heimatverlage<br />

Allgäuer Zeitung,<br />

Marktoberdorf<br />

Johann Epp,<br />

Tel. 08342/9696-97<br />

Anneliese Kommeter<br />

Tel. 08342/9696-96<br />

Birgit Schneider,<br />

Tel. 08342/9696-98<br />

Fax 08342/9696-94<br />

Postfach 1352,<br />

87611 Marktoberdorf<br />

Allgäuer Zeitung,<br />

Füssener Blatt<br />

Elke Tamm,<br />

Tel. 08362/5079-25<br />

Fax 08362/5079-46<br />

Postfach 1540,<br />

87621 Füssen<br />

Dennis Drinkuth<br />

Medienberater<br />

Tel. 08 31/2 06-5779<br />

Fax 08 31/2 06-450<br />

E-Mail:<br />

drinkuth@azv.de<br />

Allgäuer Anzeigeblatt,<br />

Immenstadt<br />

Peter Fuchs,<br />

Tel. 08323/802-121<br />

Fax 08323/802-156<br />

Postfach 1164,<br />

87501 Immenstadt<br />

Memminger Zeitung<br />

Bernd Eschrich<br />

Tel. 08331/109-165<br />

Fax 08331/109-106<br />

Postfach 1651,<br />

87686 Memmingen<br />

Buchloer Zeitung<br />

Marika Metz,<br />

Tel. 08241/9617-24<br />

Fax 08241/9617-20,<br />

Bahnhofstraße 54,<br />

86807 Buchloe


2006<br />

Preisliste Nr. 41<br />

gültig ab 1. Januar 2006<br />

Seite 36/37<br />

Erscheinungsort<br />

86167 Augsburg Allgäuer Zeitung<br />

Nielsen-Gebiet IV (Bayern)<br />

Preisliste Nr. 35<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 36/37 Allgäuer Anzeigeblatt<br />

1. Allgemeine „Anzeigenauftrag“ im Geschäftsbedingungen Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen ist der Ver <strong>und</strong> Fremdbeilagen der Zweck der Anzeige beeinträchtigt in Zeitungen wurde, oder der Abdruck <strong>und</strong> einer Zeitschriften<br />

Der einwandfreien Westallgäuer Ersatzanzei-<br />

trag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder<br />

1. sonstigen „ Anzeigenauftrag“ Inserenten im Sinn in einer der Druckschrift nachfolgenden zum Allgemeinen Zweck der Geschäftsbedingungen Verbreitung. ist der Vertrag<br />

2. Anzeigen über die Veröffentlichung sind im Zweifel zur einer Veröffentlichung oder mehrerer Anzeigen innerhalb eines Werbungtreibenden Jahres nach Vertragsabschluss oder sonstigenab<br />

zurufen. Inserenten Ist in im einer Rahmen Druckschrift eines Abschlusses zum Zweck der das Verbreitung. Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt,<br />

2. so Anzeigen ist der sind Auftrag im Zweifel innerhalb zur Veröffentlichung eines Jahres seit innerhalb Erscheinen eines der Jahres ersten nach Anzeige Vertragsabschluss abzuwickeln, abzu- sofern<br />

die rufen. erste Ist im Anzeige Rahmen innerhalb eines Abschlusses der in Satz das 1 genannten Recht zum Abruf Frist abgerufen einzelner Anzeigen <strong>und</strong> veröffentlicht eingeräumt, wird. so ist<br />

3. Bei der Auftrag Abschlüssen innerhalb ist eines der Auftraggeber Jahres seit Erscheinen berechtigt, der innerhalb ersten Anzeige der vereinbarten abzuwickeln, sofern bzw. der die erste in Ziffer<br />

2 Anzeige genannten innerhalb Frist der auch in Satz über 1 die genannten im Auftrag Fristgenannte abgerufen Anzeigenmenge <strong>und</strong> veröffentlichthinaus wird. weitere Anzeigen<br />

abzurufen.<br />

4.<br />

3.<br />

Wird<br />

Bei Abschlüssen<br />

ein Auftrag<br />

ist<br />

aus<br />

der<br />

Umständen<br />

Auftraggeber<br />

nicht<br />

berechtigt,<br />

erfüllt, die<br />

innerhalb<br />

der Verlag<br />

der vereinbarten<br />

nicht zu vertreten<br />

bzw. der<br />

hat,<br />

in<br />

so<br />

Ziffer<br />

hat<br />

2<br />

der<br />

genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen<br />

Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem<br />

abzurufen.<br />

gewährten <strong>und</strong> dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu er-<br />

4. statten. Wird ein Die Auftrag Erstattung aus Umständen entfällt, wenn nicht die erfüllt, Nichterfüllung die der Verlag auf nicht höherer zu vertreten Gewalt hat, im Risikobereich so hat der Auf- des<br />

Verlages traggeber, beruht. unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewähr-<br />

5. Bei ten der <strong>und</strong> Errechnung dem der tatsächlichen der Abnahmemengen Abnahme entsprechenden werden Text-Millimeterzeilen Nachlass dem Verlag dem Preis zu erstatten. entsprechend Die<br />

in Erstattung Anzeigen-Millimeter entfällt, wenn umgerechnet.<br />

die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages<br />

6. Aufträge beruht. für Anzeigen <strong>und</strong> Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten<br />

5. Nummern, Bei der Errechnung bestimmten der Abnahmemengen Ausgaben oder werden an bestimmten Text-Millimeterzeilen Plätzen der dem Druckschrift Preis entsprechend veröffentlicht in<br />

werden Anzeigen-Millimeter sollen, müssen umgerechnet. so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor<br />

6.<br />

Anzeigenschluss<br />

Aufträge für Anzeigen<br />

mitgeteilt<br />

<strong>und</strong> Fremdbeilagen,<br />

werden kann,<br />

die<br />

wenn<br />

erklärtermaßen<br />

der Auftrag<br />

ausschließlich<br />

auf diese Weise<br />

in bestimmten<br />

nicht auszuführen<br />

Num-<br />

ist. mern, Rubrizierte bestimmten Anzeigen Ausgaben werden oder an in der bestimmten jeweiligen Plätzen Rubrik der abgedruckt, Druckschriftohne veröffentlicht dass dies werden der ausdrücklichen<br />

sollen, müssen Vereinbarung so rechtzeitig bedarf. beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigen-<br />

7. Textteil-Anzeigen schluss mitgeteilt werden sind Anzeigen, kann, wenn die der mit Auftrag mindestens auf diese drei Weise Seiten nicht an auszuführen den Text <strong>und</strong> ist. Rubrizier- nicht an anderete<br />

Anzeigen Anzeigen werden angrenzen. in der jeweiligen Anzeigen, Rubrik die aufgr<strong>und</strong> abgedruckt, ihrer ohne redaktionellen dass dies der ausdrücklichen Gestaltung nicht Verein- als Anzeigenbarung<br />

erkennbar bedarf. sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich<br />

gemacht.<br />

7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text <strong>und</strong> nicht an andere<br />

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlus-<br />

Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgr<strong>und</strong> ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen<br />

ses – <strong>und</strong> Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach<br />

erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.<br />

einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Gr<strong>und</strong>sätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren In-<br />

8. halt Der Verlag gegen behält Gesetze sich oder vor, Anzeigenaufträge behördliche Bestimmungen – auch einzelne verstößt Abrufe oder im Rahmen deren eines Veröffentlichung Abschlusses für<br />

den – <strong>und</strong> Verlag Beilagenaufträge unzumutbar wegen ist. Dies des gilt Inhalts, auch der für Aufträge, Herkunft oder die bei der Geschäftsstellen, technischen Form Annahmestellen<br />

nach einheit-<br />

oder lichen, Vertretern sachlich gerechtfertigten aufgegeben werden. Gr<strong>und</strong>sätzen Beilagenaufträge des Verlages sind abzulehnen, für den Verlag wenn deren erst nach Inhalt Vorlage gegen eines<br />

Gesetze Musters oder der behördliche Beilage <strong>und</strong> Bestimmungen deren Billigung verstößt bindend. oder Beilagen, deren Veröffentlichung die durch Format für den oder Verlag Aufmachung<br />

unzumutbar<br />

beim<br />

ist.<br />

Leser<br />

Dies<br />

den<br />

gilt<br />

Eindruck<br />

auch für Aufträge,<br />

eines Bestandteils<br />

die bei Geschäftsstellen,<br />

der Zeitung oder<br />

Annahmestellen<br />

Zeitschrift erwecken<br />

oder Vertre-<br />

oder<br />

Fremdanzeigen<br />

tern aufgegeben<br />

enthalten,<br />

werden.<br />

werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem<br />

Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage <strong>und</strong> deren Billi-<br />

Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.<br />

gung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines<br />

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes <strong>und</strong> einwandfreier Druckunterlagen oder der<br />

Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht<br />

Beilagen<br />

angenommen.<br />

ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen<br />

Die Ablehnung fordert eines der Auftrages Verlag unverzüglich wird dem Auftraggeber Ersatz an. Der unverzüglich Verlag gewährleistet mitgeteilt. die für den belegten<br />

Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.<br />

10. 9. Reklamationen Für die rechtzeitige müssen Lieferung vom des Auftraggeber Anzeigentextes bei offensichtlichen <strong>und</strong> einwandfreier Mängeln Druckunterlagen innerhalb oder von der 4 Wochen Bei-<br />

nach lagen Eingang ist der Auftraggeber von Rechnung verantwortlich. <strong>und</strong> Beleg geltend Für erkennbar gemacht ungeeignete werden; bei nicht oder beschädigte offensichtlichen DruckMängelnunterlagen binnen<br />

fordert<br />

1 Jahres<br />

der Verlag<br />

nach Veröffentlichung<br />

unverzüglich Ersatz<br />

des<br />

an.<br />

Werbemittels.<br />

Der Verlag gewährleistet<br />

Entspricht<br />

die<br />

die<br />

für<br />

Anzeige,<br />

den belegten<br />

trotz der<br />

Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.<br />

rechtzeitigen Lieferung einwandfreier Druckunterlagen, nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit<br />

<strong>und</strong> wurde rechtzeitig reklamiert, kann Zahlungsminderung in dem Ausmaß, in dem<br />

ge (Nacherfüllung) verlangt werden. Der Anspruch auf Abdruck einer Ersatzanzeige ist ausge-<br />

10. Reklamationen schlossen, wenn müssen dies vom für den Auftraggeber Verlag mit bei unverhältnismäßigen offensichtlichen Mängeln Kosten innerhalb verb<strong>und</strong>en von 4ist. Wochen Lässt der<br />

nach Verlag Eingang eine ihm von für Rechnung die Ersatzanzeige <strong>und</strong> Beleg angemessene geltend gemacht Frist werden; verstreichen, Allgäuer bei nicht verweigert offensichtlichen Zeitung er die Nach-<br />

Mängeln erfüllung binnen oder 1ist Jahres diese nach unzumutbar Veröffentlichung oder schlägt des Werbemittels. fehl, so hat Entspricht der Auftraggeber die Anzeige, Anspruch trotz der auf<br />

rechtzeitigen Zahlungsminderung Lieferung oder einwandfreier Rückgängigmachung Druckunterlagen, des Auftrages. nicht der Bei vertraglich unwesentlichen geschuldeten Mängeln der<br />

Beschaffenheit Anzeige ist die <strong>und</strong> Rückgängigmachung wurde rechtzeitig reklamiert, des Auftrages kann Zahlungsminderung ausgeschlossen. Allgäuer Gewährleistungsansprü-<br />

in dem Ausmaß, Zeitung in<br />

dem che der von Zweck Kaufleuten der Anzeige verjähren beeinträchtigt 12 Monate wurde, nach oder Veröffentlichung der Abdruck einer der entsprechenden einwandfreien Ersatz- Anzeige<br />

anzeige oder Beilage. (Nacherfüllung) verlangt werden. Der Anspruch auf Abdruck einer Ersatzanzeige ist ausge-<br />

11. schlossen, Eine Haftung wenn des dies Verlages für den Verlag auf Schadens- mit unverhältnismäßigen oder Aufwendungsersatz Kosten Allgäuer verb<strong>und</strong>en – gleich ist. Zeitung<br />

aus Lässtwelchem der<br />

Verlag Rechtsgr<strong>und</strong> eine ihm – für besteht die Ersatzanzeige nur, wenn der angemessene Schaden bzw. Frist verstreichen, die Aufwendungen verweigert auf er Vorsatz die Nacherfül- oder grobe<br />

lung<br />

Fahrlässigkeit<br />

oder ist diese<br />

des<br />

unzumutbar<br />

Verlages zurückzuführen<br />

oder schlägt fehl,<br />

sind<br />

so hat<br />

oder<br />

der<br />

durch<br />

Auftraggeber<br />

schuldhafte<br />

Anspruch<br />

Verletzung<br />

auf Zahlungs-<br />

einer verminderung<br />

oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige ist<br />

kehrswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährden-<br />

die Rückgängigmachung des Auftrages ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche von Kaufden<br />

Weise vom Verlag verursacht wurden. Haftet der Verlag nach den vorstehenden Gr<strong>und</strong>sätleuten<br />

verjähren 12 Monate nach Veröffentlichung der entsprechenden Anzeige oder Beilage.<br />

zen dem Gr<strong>und</strong>e nach, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, so ist die Haftung<br />

11. Eine des Verlages Haftung der des Höhe Verlages nach auf auf Schadens- den typischen oder Schadens- Aufwendungsersatz bzw. Aufwendungsumfang, – gleich aus welchem der zum<br />

Rechtsgr<strong>und</strong> Zeitpunkt des – besteht Vertragsschlusses nur, wenn der vernünftigerweise Schaden bzw. die voraussehbar Aufwendungen war, auf <strong>und</strong> Vorsatz auf das oder für grobe die be-<br />

Fahrlässigkeit treffende Anzeige des Verlages oder Beilage zurückzuführen zu zahlende sind oder Entgelt durch begrenzt. schuldhafte Die Verletzung vorstehenden einer verkehrsHaftungsbewesentlichenschränkungen Pflicht bzw. (Kardinalpflicht) -ausschlüsse gelten in einer nicht das bei Erreichen schuldhafter des Vertragszwecks Verletzung von gefährdenden Leben, Körper<br />

Weise <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit, vom Verlag verursacht für Haftungsansprüche wurden. Haftetnach der Verlag dem nach Produkthaftungsgesetz den vorstehenden Gr<strong>und</strong>sätzen sowie im Falle demeiner<br />

Gr<strong>und</strong>e<br />

vertraglich<br />

nach,<br />

vereinbarten<br />

ohne dass Vorsatz<br />

verschuldensunabhängigen<br />

oder grobe Fahrlässigkeit<br />

Einstandspflicht.<br />

vorliegt, so ist die Haftung<br />

Soweit die<br />

des<br />

Haftung<br />

Verlages<br />

des<br />

der Höhe nach auf den typischen Schadens- bzw. Aufwendungsumfang, der zum Zeitpunkt des<br />

Verlages nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch<br />

Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar war, <strong>und</strong> auf das für die betreffende Anzeige<br />

für die persönliche Haftung ihrer Organe, Arbeitnehmer, Vertreter <strong>und</strong> Erfüllungsgehilfen.<br />

oder Beilage zu zahlende Entgelt begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -aus-<br />

12.<br />

schlüsse<br />

Probeabzüge<br />

gelten nicht<br />

werden<br />

bei<br />

nur<br />

schuldhafter<br />

auf ausdrücklichen<br />

Verletzung von<br />

Wunsch<br />

Leben,<br />

geliefert.<br />

Körper <strong>und</strong><br />

Der<br />

Ges<strong>und</strong>heit,<br />

Auftraggeber<br />

für Haftungs-<br />

trägt die Veransprücheantwortung<br />

nach für die dem Richtigkeit Produkthaftungsgesetz der zurückgesandten sowie Probeabzüge. im Falle einer Der vertraglich Verlag berücksichtigt vereinbarten alle<br />

verschuldensunabhängigen Fehlerkorrekturen, die ihm Einstandspflicht. innerhalb der bei Soweit der Übersendung die Haftung des des Verlages Probeabzuges nach den gesetzten vorstehen- Frist<br />

den mitgeteilt Regelungen werden. ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer<br />

13. Organe, Sind keine Arbeitnehmer, besonderen Vertreter Größenvorschriften <strong>und</strong> Erfüllungsgehilfen. gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche,<br />

tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

12.<br />

14.<br />

Probeabzüge<br />

Falls der Auftraggeber<br />

werden nur auf<br />

nicht<br />

ausdrücklichen<br />

Vorauszahlung<br />

Wunsch<br />

leistet,<br />

geliefert.<br />

wird<br />

Der<br />

die<br />

Auftraggeber<br />

Rechnung<br />

trägt<br />

sofort,<br />

die<br />

möglichst<br />

Verantwor-<br />

aber<br />

tung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrek-<br />

14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der<br />

turen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.<br />

Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht<br />

13. Sind im einzelnen keine besonderen Fall eine andere Größenvorschriften Zahlungsfrist gegeben, oder Vorauszahlung so wird die nach vereinbart Art der ist. Anzeige Etwaige übliche, Nachläs-<br />

tatsächliche se für vorzeitige Abdruckhöhe Zahlung der werden Berechnung nach der zugr<strong>und</strong>e Preisliste gelegt. gewährt.<br />

14. 15. Falls Bei der Zahlungsverzug Auftraggeber nicht oder Vorauszahlung St<strong>und</strong>ung werden leistet, Zinsen wird die in Rechnung der jeweils sofort, geltenden möglichst gesetzlichen aber 14 TageHöhe<br />

nach sowie Veröffentlichung die Einziehungskosten der Anzeige berechnet. übersandt. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Aus-<br />

Die führung Rechnung des ist laufenden innerhalb Auftrages der aus der bis Preisliste zur Bezahlung ersichtlichen, zurückstellen vom Empfang <strong>und</strong> der für Rechnung die restlichen an lauAnzeifendengen<br />

Vorauszahlung Frist zu bezahlen, verlangen. sofern nicht Bei im Vorliegen einzelnen begründeter Fall eine andere Zweifel Zahlungsfrist an der Zahlungsfähigkeit oder Vorauszah- des<br />

lung Auftraggebers vereinbart ist. ist Etwaige der Verlag Nachlässe berechtigt, für vorzeitige auch während Zahlung der werden Laufzeit nach eines der Preisliste Anzeigenabschlusses<br />

gewährt.<br />

15. Bei<br />

das<br />

Zahlungsverzug<br />

Erscheinen weiterer<br />

oder St<strong>und</strong>ung<br />

Anzeigen<br />

werden<br />

ohne<br />

Zinsen<br />

Rücksicht<br />

sowie<br />

auf<br />

die<br />

ein<br />

Einziehungskosten<br />

ursprünglich vereinbartes<br />

berechnet. Der<br />

ZahlungsVerlagziel<br />

kann von bei der Zahlungsverzug Vorauszahlung die des weitere Betrages Ausführung <strong>und</strong> von dem des laufenden Ausgleich Auftrages offenstehender bis zur Rechnungsbe-<br />

Bezahlung<br />

zurückstellen träge abhängig <strong>und</strong> zu für machen. die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.<br />

16. Bei Der Vorliegen Verlag liefert begründeter mit Rechnung Zweifel auf an Wunsch der Zahlungsfähigkeit einen Anzeigenbeleg. des Auftraggebers Je nach Art ist <strong>und</strong> der Umfang Verlag des<br />

berechtigt, Anzeigenauftrages auch während werden der Anzeigenausschnitte, Laufzeit eines Anzeigenabschlusses Belegseiten das oder Erscheinen vollständige weiterer Belegnummern<br />

Anzeigen<br />

geliefert. ohne Rücksicht Kann ein Beleg auf ein nicht ursprünglich mehr beschafft vereinbartes werden, Zahlungsziel so tritt an seine von der Stelle Vorauszahlung eine rechtsverbind- des<br />

Betrages liche Bescheinigung <strong>und</strong> von dem Ausgleich des Verlages offenstehender über die Veröffentlichung Rechnungsbeträge <strong>und</strong> abhängig Verbreitung zu machen. der Anzeige.<br />

Buchloer Zeitung<br />

Memminger Zeitung


17. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen <strong>und</strong> Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber<br />

gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen<br />

hat der Auftraggeber zu tragen.<br />

18. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch<br />

auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige<br />

beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche<br />

Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte<br />

(bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des<br />

vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur<br />

Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie<br />

bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H.,<br />

bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H.,<br />

bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H.,<br />

bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt.<br />

18. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der<br />

Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat,<br />

dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.<br />

19. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung <strong>und</strong> rechtzeitige Weitergabe der Angebote<br />

die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe <strong>und</strong> Eilbriefe auf Chiffreanzeigen<br />

werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen<br />

werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden<br />

vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem<br />

Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote<br />

anstelle <strong>und</strong> im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige<br />

Format DIN A4 (Gewicht 100 g) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen <strong>und</strong><br />

Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen <strong>und</strong> werden nicht entgegengenommen.<br />

Eine Entgegennahme <strong>und</strong> Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden,<br />

dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.<br />

20. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt.<br />

Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. Eine Aufbewahrung<br />

elektronisch übermittelter Anzeigen ist nicht möglich.<br />

21. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen<br />

des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen<br />

Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren<br />

geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren<br />

Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-<br />

Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss<br />

seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes<br />

verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.<br />

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages<br />

a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages anerkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen<br />

<strong>und</strong> die Preisliste des Verlages.<br />

b) Der Verlag darf die Anzeigen auch ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber im Internet veröffentlichen.<br />

c) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder Änderungen <strong>und</strong> bei unleserlichen Manuskripten<br />

übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Ausführung. Abbestellungen können<br />

nur schriftlich erfolgen.<br />

d) Für den Inhalt <strong>und</strong> die rechtliche Zulässigkeit von Anzeigen <strong>und</strong> Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich.<br />

Dem Verlag obliegt keine Prüfpflicht, ob die Anzeigen oder Beilagen Rechte Dritter<br />

beeinträchtigen. Der Auftraggeber stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter – gleich aus welchem<br />

Rechtsgr<strong>und</strong> die wegen der Veröffentlichung der Anzeigen oder Beilagen geltend gemacht<br />

werden, oder sonstigen Schädigungen, die dem Verlag durch die Veröffentlichung entstehen, frei.<br />

Die Freistellung umfasst auch evtl. erforderliche Rechtsverteidigungskosten. Der Auftraggeber<br />

hat auch die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, Richtigstellung oder Widerruf,<br />

die sich auf Tatsachenbehauptungen der veröffentlichten Anzeige beziehen, zu tragen, <strong>und</strong> zwar<br />

nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.<br />

Allgemeine<br />

Geschäfts-<br />

bedingungen<br />

e) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden diese erst<br />

beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine<br />

Ansprüche. Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen wird kein Nachlass oder Ersatz gewährt,<br />

wenn der Besteller nicht vor der nächsten Einschaltung auf den Fehler hinweist. Das gilt sinngemäß<br />

auch für mitgeteilte Abbestellungen.<br />

f) Satzkosten für rechtzeitig abbestellte Anzeigen stellt der Verlag in Rechnung. Rückzuzahlende<br />

Anzeigenbeträge werden um diese Satzkosten gekürzt.<br />

g) Die Werbungsmittler <strong>und</strong> Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen<br />

<strong>und</strong> Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom<br />

Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben<br />

werden.<br />

h) Im Falle höherer Gewalt oder Arbeitskampfmaßnahmen erlischt für den Verlag jede Verpflichtung<br />

zur Erfüllung von Aufträgen. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind in diesen Fällen ausgeschlossen,<br />

sofern diese Störungen nicht auf vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung<br />

des Verlages beruhen.<br />

i) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen<br />

innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag<br />

abgeschlossen hat, der aufgr<strong>und</strong> der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Ansprüche<br />

auf rückwirkenden Nachlass müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf des Auftragsjahres<br />

gestellt sein.<br />

j) Für Sonderbeilagen <strong>und</strong> Sonderveröffentlichungen können vom Verlag besondere <strong>Preise</strong> festgesetzt<br />

werden.<br />

k) Der Verlag behält sich Abweichungen von in der Preisliste ausgewiesenen Rabattkonditionen<br />

vor.<br />

l) Bei Änderung der Anzeigen- <strong>und</strong> Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen auch für laufende<br />

Aufträge sofort in Kraft.<br />

m) Bei der Belegung von Bezirks- bzw. Teilausgaben mit eigenen <strong>Preise</strong>n ist ein gesonderter Abschluss<br />

für die betreffende Ausgabe oder Kombination zu tätigen.<br />

n) Bei Insolvenz, Vergleich <strong>und</strong> Liquidation entfällt jeder tarifliche Nachlass es sei denn, der Vertrag<br />

wird vollständig erfüllt.<br />

o) Anzeigen- <strong>und</strong> Beilagenaufträge von Lokalinserenten oder für lokale Niederlassungen werden<br />

aus Orten des Verbreitungsgebietes Anzeigenmittlern provisioniert, wenn sie zum Gr<strong>und</strong>preis<br />

abgerechnet werden. Die Kontrahierungsfreiheit bleibt unberührt.<br />

p) Mit Aufgabe einer Anzeige erklärt sich der Inserent damit einverstanden, dass die für die<br />

Veröffentlichung <strong>und</strong> Abrechnung der Anzeige notwendigen Daten in einer Datenverarbeitungsanlage<br />

gespeichert werden, aufgr<strong>und</strong> der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen<br />

auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. Eine Weitergabe der Daten an Dritte<br />

erfolgt ausschließlich zum Zweck der Abrechung des Auftrages.<br />

q) Voraussetzung für die Gewährung eines Konzernrabattes ist der schriftliche Nachweis einer Beteiligung<br />

von mindestens 51 Prozent. Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten<br />

Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung erfolgt z. B. beim Zusammenschluss verschiedener<br />

selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen<br />

Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind.<br />

r) Platzierungsangaben bei Aufträgen können nur als Wunsch, nicht jedoch als Bedingung geäußert<br />

werden <strong>und</strong> werden nur dann verbindlicher Vertragsinhalt, wenn sie vom Verlag ausdrücklich<br />

schriftlich (auch E-Mail) bestätigt werden.<br />

s) Auf den Ausschluss von Konkurrenzanzeigen/Mitbewerbern besteht kein Anspruch.<br />

t) Digitale Druckunterlagen müssen den Erfordernissen des Verlages vollständig entsprechen. Für<br />

Abweichungen von den Verlagserfordernissen, fehlerhafte Dateien, fehlende Auftragsunterlagen<br />

<strong>und</strong> Andrucke sowie für die fehlerhafte Übermittlung via ISDN, Internet, etc. übernimmt der Verlag<br />

keine Haftung. Der Auftraggeber stellt dem Verlag Druckunterlagen nach DIN ISO 12647-3 zur<br />

Verfügung (Norm für den standardisierten Zeitungsdruck, die alle qualitätsrelevanten Parameter<br />

im Herstellungsprozess definiert; siehe auch Seite 8/9 unter Datenqualität). Ein farbverbindlicher<br />

Proof ist bei mehrfarbigen Anzeigen Bestandteil dieser Druckunterlagen. Sollte keine verbindliche<br />

Farbvorlage rechtzeitig vorhanden sein, liegt die Farbgebung im Druck im Ermessen des Verlages<br />

<strong>und</strong> ist von Preisminderungsansprüchen ausgeschlossen. Der K<strong>und</strong>e haftet dafür, dass die<br />

übermittelten Daten frei von Computerviren sind.


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Was wir für Sie tun können?<br />

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Auflagen: ab 10 000 Exemplaren<br />

Format: Rheinisch 35,0 cm x 51,0 cm<br />

Tabloid 25,5 cm x 35,0 cm<br />

Umfänge: Rheinisch 4 – 48 Seiten<br />

Tabloid 8 – 96 Seiten<br />

Farbigkeit: bis 4/4 farbig, 4c durchgängig möglich<br />

Papiersorten: 45 g/m² Standard bis 90 g/m²<br />

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Druck: Zeitungsrotationsdruck<br />

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Ansprechpartner: Ursula Piater<br />

Tel.: +49 (0) 8 31/2 06-310<br />

Fax: +49 (0) 8 31/2 06-5 83 10<br />

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