Einsatzplanung
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Fachbereich Feuerwehr<br />
Einleitung<br />
Voraussetzungen<br />
• Rd.Erl. d. MU vom 08.12.1995:<br />
„Der Zeitpunkt der Entschärfung oder Sprengung ist möglichst so zu<br />
wählen, dass die im Gefahrenbereich liegenden gewerblichen<br />
Unternehmungen und der Verkehr nicht mehr als nach den Umständen<br />
unvermeidbar beeinträchtigt werden. Auch die Interessen der umliegenden<br />
Arbeitsstätten und öffentlichen Einrichtungen sind zu berücksichtigen.“<br />
� Daher finden planbare Kampfmittelbeseitigungen in der LHH:<br />
• grundsätzlich am Wochenende,<br />
• außerhalb der Schulferien,<br />
• unter Berücksichtigung von Feier- und Festtagen,<br />
• Veranstaltungen sowie Verfügbarkeit der Einsatzkräfte (u.a. KBD, Pol, HiOrgs, BF, FF)<br />
und -mittel,<br />
• möglichst nur einmal im Jahr für den denselben Personenkreis statt.<br />
� Die Anzahl der an einem Tag möglichen Entschärfungen von<br />
Bombenblindgängern ist begrenzt.