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Einsatzplanung

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Fachbereich Feuerwehr<br />

Einleitung<br />

Voraussetzungen<br />

• Rd.Erl. d. MU vom 08.12.1995:<br />

„Der Zeitpunkt der Entschärfung oder Sprengung ist möglichst so zu<br />

wählen, dass die im Gefahrenbereich liegenden gewerblichen<br />

Unternehmungen und der Verkehr nicht mehr als nach den Umständen<br />

unvermeidbar beeinträchtigt werden. Auch die Interessen der umliegenden<br />

Arbeitsstätten und öffentlichen Einrichtungen sind zu berücksichtigen.“<br />

� Daher finden planbare Kampfmittelbeseitigungen in der LHH:<br />

• grundsätzlich am Wochenende,<br />

• außerhalb der Schulferien,<br />

• unter Berücksichtigung von Feier- und Festtagen,<br />

• Veranstaltungen sowie Verfügbarkeit der Einsatzkräfte (u.a. KBD, Pol, HiOrgs, BF, FF)<br />

und -mittel,<br />

• möglichst nur einmal im Jahr für den denselben Personenkreis statt.<br />

� Die Anzahl der an einem Tag möglichen Entschärfungen von<br />

Bombenblindgängern ist begrenzt.

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