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WERTPAPIER- MITTEILUNGEN - WM Wirtschafts- und Bankrecht

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www.wertpapiermitteilung.comD 22085 C7<strong>WERTPAPIER</strong>-<strong>MITTEILUNGEN</strong>20. Februar 201064. JahrgangSeiten 289-336Redaktion:RechtsanwaltDr. Andreas Lange,Frankfurt a. M.Prof. Dr. Tobias Lettl,PotsdamRechtsanwaltDr. Helmut Merkel,Frankfurt a. M.RechtsanwaltDr. Jürgen Than,Frankfurt a. M.Arne Wittig,Frankfurt a. M.Redaktionsbeirat:RechtsanwaltDr. Wolfgang Gößmann,HamburgVors. Richter am BGH a.D.Dr. Gero Fischer,FreiburgRechtsanwaltThorsten Höche,BerlinProf. Dr. Dr. Dr. h.c. mult.Klaus J. Hopt,HamburgRichter am BGHDr. Hans-Ulrich Joeres,KarlsruheRechtsanwaltProf. Dr. Hans-Jürgen Lwowski,HamburgProf. Dr. Peter O. Mülbert,MainzRechtsanwaltReinhard Nützel,Frankfurt a. M.AUS DEM INHALT:Seite 289Univ.-Prof. Dr. Lars Klöhn, LL.M. (Harvard), MarburgOptimistische Prognosen in der bürgerlich-rechtlichenProspekthaftung- Zugleich Besprechung von BGH <strong>WM</strong> 2009, 2303 -Seite 296Akad. Rat Dr. Marcel Krumm, BochumInsolvenzrechtliches Zahlungsverbot <strong>und</strong> rechtmäßigesAlternativverhalten- Zur Massesicherungs- <strong>und</strong> -erhaltungspflicht beidebitorischen Bankkonten -Seite 302BGH, 8.12.2009Haftung aus einer Bürgschaft gemäß § 7 Abs. 1 MaBVauch dann, wenn mangels Vollzug der Wandelung desBauträgervertrages gegen den Insolvenzverwalter keinRückabwicklungsanspruch bestehtSeite 308BGH, 12.1.2010Geltung der für die Gesellschaftsschuld maßgeblichenVerjährung gr<strong>und</strong>sätzlich auch für die akzessorischeHaftung des BGB-GesellschaftersSeite 312Kammergericht, 15.10.2009Zur Haftung des Geldkuriers bei Phishing<strong>WERTPAPIER</strong>-<strong>MITTEILUNGEN</strong>TEIL IVSeite 317BGH, 30.11.2009Zu den Rechtswirkungen einer umsetzungsbedürftigenAustrittserklärung eines GmbH-Gesellschafters <strong>und</strong> zurAuslegung eines umfassenden WettbewerbsverbotsPostverlagsort Frankfurt a. M.


<strong>WERTPAPIER</strong>-<strong>MITTEILUNGEN</strong>Zeitschriftfür <strong>Wirtschafts</strong><strong>und</strong><strong>Bankrecht</strong>720. Februar 201064. JahrgangSeiten 289-336InhaltsverzeichnisBeiträgeUniv.-Prof. Dr. Lars Klöhn, LL.M. (Harvard), MarburgOptimistische Prognosen in der bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung- Zugleich Besprechung von BGH <strong>WM</strong> 2009, 2303 - 289Akad. Rat Dr. Marcel Krumm, BochumInsolvenzrechtliches Zahlungsverbot <strong>und</strong> rechtmäßiges Alternativverhalten- Zur Massesicherungs- <strong>und</strong> -erhaltungspflicht bei debitorischen Bankkonten - 296Rechtsprechung<strong>Bankrecht</strong> <strong>und</strong> KapitalmarktrechtB<strong>und</strong>esgerichtshof 17.12.2009 Zur Notwendigkeit der Feststellung <strong>und</strong> näheren Unterscheidung301von Werbemaßnahmen, wenn der im Gesell-schaftsvertrag enthaltene Investitionsplan zum einenMittelverwendungen für die Eigenkapitalvermittlung<strong>und</strong> zum anderen Werbung im Rahmen der Konzeptiondes Fonds vorsiehtB<strong>und</strong>esgerichtshof 8.12.2009 Haftung aus einer Bürgschaft gemäß § 7 Abs. 1 MaBV 302auch dann, wenn mangels Vollzug der Wandelung desBauträgervertrags gegen den Insolvenzverwalter keinRückabwicklungsanspruch besteht; zum Erlöschen desgegen den Bauträger gerichteten Nacherfüllungsanspruchsim Insolvenzverfahren; zur Dauer der durch dieAnmeldung eines Anspruchs im Insolvenzverfahren eingetretenenHemmung der VerjährungB<strong>und</strong>esgerichtshof 12.1.2010 Identische Verjährung von Gesellschaftsschuld <strong>und</strong> Gesellschafterhaftung308aus § 128HGBKammergericht 15.10.2009 Zur Haftung des Geldkuriers bei „Phishing“312LG Regensburg 21.9.2009 Zur Verpflichtung des nachrangigen Gr<strong>und</strong>schuldgläubigers316zur Herausgabe des Gr<strong>und</strong>schuldbriefs bei freihän-digem VerkaufGesellschaftsrechtB<strong>und</strong>esgerichtshof 30.11.2009 Zu den Rechtswirkungen der Austrittserklärung eines 317Gesellschafters der GmbH, wenn der Austritt nach derSatzung der Umsetzung bedarf, insbesondere im Hinblickauf ein umfassendes Wettbewerbsverbot in dem GesellschaftsvertragB<strong>und</strong>esgerichtshof 16.12.2009 Zur Prüfung, ob das nur von einem der beiden gesamtvertretungsberechtigten320Gesellschafter einer Gesellschaftbürgerlichen Rechts vorgenommene Rechtsgeschäft vondem anderen konkludent genehmigt wurde; freie Wahldes Gläubigers, welchen der Gesamtschuldner er in Anspruchnehmen willKammergericht 16.7.2009 Zu den Voraussetzungen des Zulassungsbeschlusses 324nach § 132 Abs. 3 Satz 2 <strong>und</strong> 3 AktG, der Berechtigungdes Aktionärs zur Beantragung des Auskunftserzwingungsverfahrensnach §§ 132, 131 AktG, wenn die Aktiengesellschaftihm auf der Hauptversammlung eine falscheAuskunft erteilt hat, sowie zum Auskunftsanspruchdes Aktionärs bei Zu-Eigenmachung von durch einen anderenAktionär gestellten FragenI


Insolvenzrecht <strong>und</strong> ZwangsvollstreckungB<strong>und</strong>esgerichtshof 8.12.2009 Zur Frage, ob die Einstellung der Zwangsvollstreckung 328nach § 719 Abs. 2 ZPO ohne oder gegen Sicherheitsleistunganzuordnen istBürgerliches Recht <strong>und</strong> HandelsrechtB<strong>und</strong>esgerichtshof 18.11.2009 Pflicht zur Verzinsung der von einem Leasingnehmer gezahlten330Kaution nur bei ausdrücklicherVereinbarungSonstigesB<strong>und</strong>esgerichtshof 15.12.2009 Zur Frage anderweitiger Rechtshängigkeit; zur Vorgreiflichkeit331als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Zwischen-feststellungswiderklageDokumentationBücherschauRechtsanwalt Dr. Ulrich Müller Bericht über den 6. Tag des Bank- <strong>und</strong> Kapitalmarktrechts 334vom 19. <strong>und</strong> 20. November 2009 in HamburgChristoph Reithmann/Dieter Internationales Vertragsrecht, 7. Aufl.336Martiny (Hrsg.)Rezensent: Prof. Dr. Joachim Gruber, D.E.A. (Paris I),ZwickauDie mit gekennzeichneten Entscheidungen des BGH sind zum Abdruck in der amtlichen Sammlung vorgesehen.Nicht amtliche Leitsätze zu Entscheidungen des BGH sind kursiv gesetzt. Leitsätze zu Entscheidungen der Instanzgerichte sind überwiegend durch den Einsender oderdie Redaktion verfasst.Die mit einem gekennzeichneten Entscheidungen sind zur Veröffentlichung <strong>und</strong> Besprechung in der Entscheidungssammlung zum <strong>Wirtschafts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Bankrecht</strong> (WuB)vorgesehen.Nur soweit der Redaktion bis zur Drucklegung die Rechtskraft einer instanzgerichtlichen Entscheidung mitgeteilt worden ist, wird dies im Anschluss an das Aktenzeichenvermerkt. Ein fehlender Rechtskrafthinweis muss daher nicht bedeuten, dass die Entscheidung nicht rechtskräftig geworden ist.Redaktion: Professor Dr. Tobias Lettl, LL.M. (EUR), Universität Potsdam; Rechtsanwalt Dr. Helmut Merkel, Frankfurt am Main; Rechtsanwalt Dr. Jürgen Than, Frankfurtam Main; Arne Wittig, Frankfurt am Main; Rechtsanwalt Dr. Andreas Lange, Frankfurt am Main (presserechtlich verantwortlicher Redakteur)Redaktionsbeirat: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Gößmann, Leiter der Rechtsabteilung der HSH Nordbank AG, Hamburg/Kiel (Vorsitzender); Dr. Gero Fischer, Vors. Richteram B<strong>und</strong>esgerichtshof a.D., Freiburg; Rechtsanwalt Thorsten Höche, Chefsyndikus des B<strong>und</strong>esverbandes deutscher Banken e.V., Berlin; Professor Dr.Dr.Dr.h.c.mult.Klaus J. Hopt, Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches <strong>und</strong> internationales Privatrecht a.D., Hamburg; Dr. Hans-Ulrich Joeres, Richter am B<strong>und</strong>esgerichtshof,Karlsruhe; Rechtsanwalt Professor Dr. Hans-Jürgen Lwowski, Hamburg; Professor Dr. Peter O. Mülbert, Direktor des Instituts für Internationales Recht des Spar-,Giro- <strong>und</strong> Kreditwesens an der Johannes Gutenberg-Universität, Mainz; Rechtsanwalt Reinhard Nützel, Chefsyndikus der DZ-Bank AG, Frankfurt a. M.Verlag: Herausgebergemeinschaft <strong>WERTPAPIER</strong>-<strong>MITTEILUNGEN</strong> Keppler, Lehmann GmbH & Co. KG, Postfach 11 09 32, 60044 Frankfurt a. M.; Düsseldorfer Straße 16,60329 Frankfurt a. M.; Geschäftsführung: Ernst Padberg (Anschrift des Verlags)Telefon Redaktion: Dr. Andreas Lange, (0 69) 27 32-164, E-Mail: a.lange@wmrecht.com; Lektorat: Dr. Monika Diakité, (0 69) 27 32-172, E-Mail: m.diakite@wmrecht.com;Sekretariat: Elina Vykoukal, (0 69) 27 32-188, E-Mail: e.vykoukal@wmrecht.comAnzeigen: Dr. Jens Zinke, (0 69) 27 32-265, E-Mail: j.zinke@wmrecht.com; Vertrieb/Nachbestellungen: (0 69) 27 32-142; Telefax (0 69) 23 26 85Druck: Central-Druck Trost GmbH & Co. KG, Industriestraße 2, 63150 Heusenstamm, Telefon (0 61 04) 60 60Bei Einzelbezug des Teils IV der <strong>WERTPAPIER</strong>-<strong>MITTEILUNGEN</strong> beträgt der Abonnementpreis monatlich € 81,90 (einschl. 7% MwSt. € 5,36) + € 7,45 Versandkostenzuschlag(einschl. € –,49 MwSt.). Auslandsbezug ohne Mehrwertsteuer + € 9,10 Versandkostenzuschlag. Für Mitglieder der ARGE Bank- <strong>und</strong> Kapitalmarktrecht gibt es für die Dauerdes Fachanwaltslehrgangs einen Rabatt von 50% auf den Abonnementpreis.Im Preis inbegriffen sind die jährlichen zwei Einbanddecken.Bei Nichtbelieferung infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.Abbestellungen nur zum Quartalsende bei dreiwöchiger Kündigungsfrist.©2010 Herausgebergemeinschaft <strong>WERTPAPIER</strong>-<strong>MITTEILUNGEN</strong>, Frankfurt am Main – ISSN 0342-6971Urheber- <strong>und</strong> Verlagsrechte: Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Urheberschutz besteht auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheidungen<strong>und</strong> deren Leitsätze, soweit sie vom Einsender oder der Redaktion erarbeitet oder redigiert worden sind. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberechtsgesetzesist ohne Zustimmung unzulässig <strong>und</strong> strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen <strong>und</strong> die Einspeicherung <strong>und</strong> Verarbeitungin elektronischen Systemen.Manuskripte: Die Übersendung eines Manuskripts beinhaltet die Erklärung, dass der Verfasser den Beitrag oder einen Beitrag mit gleichem Gegenstand nicht zeitnahanderweitig anbietet. Für unverlangt eingereichte Manuskripte übernehmen Verlag <strong>und</strong> Redaktion keine Haftung. Mit der Annahme zur Veröffentlichung erwirbt derVerlag vom Verfasser alle Rechte, insbesondere das ausschließliche Verlagsrecht für die Zeit bis zum Ablauf des Urheberrechts <strong>und</strong> die Befugnis zur Einspeicherung in eineDatenbank sowie das Recht zur weiteren Vervielfältigung zu gewerblichen Zwecken im Wege eines photomechanischen oder eines anderen Verfahrens.Hinweise für Autoren unter www.wertpapiermitteilung.com<strong>WERTPAPIER</strong>-<strong>MITTEILUNGEN</strong> Teil IVII

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