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GR_12052004_5 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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1Verhandlungsschriftüber die 5. Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>ratesder Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems12. Mai 2004(Funktionsperiode 2003/2009)Anwesende: Vorsitzender :Bürgermeister Günter EngertsbergerMitglieder des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes:Vbgm. Gertraud Eckerstorfer SPÖAlfred Strauß SPÖVbgm. Mag. Max Leonhardmair ÖVPFranz Hagmair ÖVPübrige Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates:SPÖ: Walter Linzmeier ÖVP: Georg BachmairKurt WurzerBaumgartner PetraHarald PalmetshoferGottfried BachlHelmut TripoltKarl-Heinz PramhaasJohann KarmedarPacky AndreasRudolf ListIng. Manfred KrennIngrid LaussClaudia DurchschlagWolfgang Streitner jun ab 19.35 UhrDipl.-Ing. Karl WeinbergerChristian SkrasekManfred Kobler ErsatzMiriam Krennmüller ErsatzAlfred Fiedermutz ErsatzWalter Lauss ErsatzGrüne: Karin Chalupar FPÖ: Johann HauhartHelmut MayrOttilie IrndorferManfred Lanzersdorfer Ersatzentschludigt: Christian Horner SPÖKarl Krennmüller SPÖJohann Kaplinger ÖVPIng. Ernst Aigner ÖVPMag. Erika Hoffelner Gfür die <strong>Gemeinde</strong>:als Schriftführerin:


2AL Willibald MitterbaurSonja EmrichVorsitzender:Ich eröffne die heutige 5. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung dieser Funktionsperiode um 19.10 Uhr, begrüßeSie alle herzlich und stelle fest, dassa) die Sitzung von mir ordnungsgemäß einberufen wurde,b) Ihnen die Einladung und Tagesordnung rechtzeitig zugegangen sind,c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist, da alle <strong>Gemeinde</strong>rats- bzw. Ersatzmitgliederanwesend sindd) die Tagesordnung folgende Ergänzung bzw. Änderung erfährt:Es liegen vier Dringlichkeitsanträge vor:1. Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters:Ankauf der Liegenschaft des Landes OÖ alte Straßenmeisterei Genehmigung des Vertrages2. Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen:Erlassung von verkehrsregelnden Maßnahmen an der B 139 zur Reduzierung des Schwerverkehrs3. Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen:Resolution an Herrn LH.-Stv. Franz Hiesl zur Sicherstellung des Baubeginnes im Herbst2004 für den Kreisverkehr in der Nettingsdorfer Landesstraße4. Dringlichkeitsantrag der FPÖ-Fraktion:Unterbringung von Asylwerbern Resolution an die LandesregierungBeschluss: Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist einhellig mit der Aufnahme der Punkte 1 bis 3 in die Tagesordnungeinverstanden. Diese werden am Schluss der Sitzung vor Allfälligem behandelt. Punkt 4wird die Dringlichkeit nicht zuerkannt. Es wird vereinbart, diesen Punkt in die Tagesordnung fürdie nächste <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung aufzunehmen.Punkt 3 Verkauf des alten Feuerwehrhauses wird ebenfalls am Schluss der Sitzung vor denDringlichkeitsanträgen behandelt.e) Zur Schriftführerin wird Sonja Emrich bestellt.f) Ich stelle weiters fest, dass über alle gestellten Anträge per Akklamation abgestimmt wird,es sei denn, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat eine andere Art der Abstimmung beschließt.g) Die Verhandlungsschrift vom 24.3.2004 wurde unterzeichnet und liegt zur Einsicht auf.Werden bis zum Sitzungsschluss keine Einwendungen vorgebracht, so erkläre ich die Verhandlungsschriftbereits jetzt für genehmigt.Es wird eine Anfrage im Rahmen der Fragesunde von Frau Mag. Dr. Christa Karner nach demmomentanen Stand in der Causa Sauna gestellt. Frau Mag. Dr. Karner übergibt an die Fraktionenin Schriftform eine Empfehlung der Saunarunde für die Verhandlungen mit dem Fitnesscenter-Pächter. Diese ist in Kopie dem Protokoll beigeschlossen.Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Angelegenheit unter Punkt 2 ausführlich behandeltwird.Ich gehe nun zur Tagesordnung über:TagesordnungPunkt1) Berichte des Bürgermeisters und der Ausschussobleute


3PunktPunktPunktPunktPunktPunktPunktPunkt2) Freizeitzentrum Verpachtung von Räumen für Fitnesscenter3) Verkauf des alten Feuerwehrhauses4) Errichtung einer Ballspielhalle Finanzierungsplan5) Umbau der Startwohnungen auf betreubare Wohnungen Grundstücksverkauf6) Kanalbauprogramm 2004 Auftragsvergabe7) Güterweg Lining Finanzierung und Sanierung8) Schutzwegbeleuchtungen Vertrag mit dem Land OÖ.9) Örtliche Raumordnungsverfahrena) Überarbeitung des örtlichen Entwicklungskonzeptes u. FlächenwidmungsplanesÄnderungen nach dem Hochwasser 2002, sonstige Korrekturen, GenehmigungÖEK Ergänzung durch Aufnahme des Ortsbebauungskonzeptes, GrundsatzbeschlussFlächenwidmungsplan Änderungen, Genehmigungenb) 4.27 Resch-Bäckerweg, Grünland in Wohngebiet 900 m²c) 4.28 Bauer-Kremstalstraße, Grünland in Wohngebiet 58 m²d) 4.30 Lebensräume-Kohlwinkel, Grünland in Wohngebiet 703 m²e) 4.32 Scheuringer-Wimmerstraße, Sonderausweisung für Gästehaus ca. 1000 m²f) 4.43 Schöllhuber Bauernfeldstraße, Quellschutzgebiet auflassen ca. 1900 m²g) 4.46 Waldl-Arnulfweg, Grünland in Wohngebiet, Baulandabrundung 85+147 m²PunktPunktPunktPunktPunktBebauungsplan Änderung/Aufhebung, Grundsatzbeschlüsseh) 78.1 Fuchs-Birnenweg, Änderung Parzellenteilung und Baufluchtliniei) 21 Hainbergstraße, Aufhebung, 4 Parzellen offene Bauweise10) FORUM <strong>Neuhofen</strong> Verlängerung des Pachtvertrages11) Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters: Ankauf der Liegenschaft des Landes OÖ alte Straßenmeisterei Genehmigung des Vertrages12) Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen: Erlassung von verkehrsregelnden Maßnahmenan der B 139 zur Reduzierung des Schwerverkehrs13) Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen: Resolution an Herrn LH.-Stv. Franz Hieslzur Sicherstellung des Baubeginnes im Herbst 2004 für den Kreisverkehr in derNettingsdorfer Landesstraße14) AllfälligesPunkt1) Berichte des Bürgermeisters und der Ausschussobleutea) Bericht aus dem Ausschuss für Bildung und KulturObmann Mag. Max Leonhardmair berichtet über- Kulturtage im Herbst: 3 bis 4 Konzerte in Gasthöfen sind geplant- Besuch aus der <strong>Gemeinde</strong> Gusow letztes Wochenende: <strong>Gemeinde</strong> Platkow wird heuer 775Jahre und Gusow nächstes Jahr 600 Jahre. Aus diesem Anlass findet heuer vom 13. bis15. August ein großes Fest statt. Dazu haben wir eine offizielle Einladung erhalten. Eine finanzielleUnterstützung unsererseits wird erwartet. Es herrscht dort eine hohe Arbeitslosigkeitsrate.


4b) Bericht aus dem Ausschuss für Bau- und RaumordnungDiese Themen werden unter Punkt 9 behandelt.c) Bericht aus dem Ausschuss für Verkehrswege und OrtsgestaltungObmann Alfred Strauß berichtet über folgende Themen:- Maßnahmen in der Piberbacher Austraße- Schutzwegbeleuchtungen- Revitalisierung Güterweg Lining- Lieferung der Blumentröge wird nächste Woche erwartet- Fahrbahnteiler auf der B 139 auf Höhe SPAR- Mehrzweckstreifen für Fahrradfahrer in der Steyrerstraße bis zum Bahnhof- Genehmigung des Fahrens gegen die Einbahn für Radfahrer am Marktplatz, in derKirchengasse, Gappstraße (bis zum BILLA)- Gehsteigsanierung entlang der Krems von der Kremsinsel bis zur Marktbrücke Chancen aufFinanzierung aus Hochwasserfondsd) Bericht aus dem Ausschuss für Soziales und GenerationenObfrau Gertraud Eckerstorfer berichtet über die Ausschussthemen:- Dank an <strong>GR</strong>-Mitglieder für Mithilfe bzw. Anwesenheit beim Seniorentag- Weitere Vorgangsweise ARGE Gesunde <strong>Gemeinde</strong>- Umfrage bezüglich gesundheitsrelevanter Daten- nächste Woche 1. Ausschusssitzung mit Betreiber der Krabbelstube und des Hortes- 1. Diskussion über Einrichtung eines Eltern-Kind-Zentrums hat stattgefunden- Übersiedlung des Spielplatzes von der Stockersiedlung zum Forum. Es wird eine Bedarfserhebungbetreffend Spielplätze gemacht werden. Der Vorschlag von der ÖVP-Fraktion in derStockersiedlung wieder einen Spielplatz zu errichten, wird vorerst im Ausschuss behandelt.e) Zuagroast und ankumaAm 22.5.2004 findet im FORUM das Fest für Alteingesessene und Zuagroaste statt. Um Teilnahmewird ersucht.f) BahnunterführungDurch die Absiedlung des Lagerhauses wird derzeit seitens der ÖBB die Auflassung der Eisenbahnkreuzungin km 18,648 durch die Errichtung einer Unterführung untersucht. In der nächsten<strong>GR</strong>-Sitzung soll der entsprechende Grundsatzbeschluss seitens der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> gefasstwerden, erst dann wird das Projekt von den ÖBB fortgesetzt. Der Bahnübergang in der Florianerstraßesollte bei Verwirklichung dieses Projektes wahrscheinlich aufgelassen werden.


5g) Kreisverkehr BauernfeldstraßeDie endgültige Planung liegt vor. Die Grundablösen werden jetzt vorgenommen.h) Bethaus Neukematen Dank und EinladungDie evang. Pfarrgemeinde Neukematen dankt für die Überweisung unserer Subvention und teiltuns den Termin für das Fest zur Fertigstellung am 25. und. 26. September zur Vormerkung mit.i) Nacht der 1000 FeuerDie <strong>Gemeinde</strong> organisiert gemeinsam mit dem Traktor-Veteranen-Club <strong>Neuhofen</strong> eine Fahrt mitdem alten Nostalgiedampfschiff Schönbrunn zur Nacht der 1000 Feuer am Freitag,11. Juni 2004. Die Buskosten werden vom Bürgermeister übernommen.j) Ausbau des T-Mobile MobilfunknetzesDie beiden bestehenden Anlagen in Lining und am Julianaberg werden mit weiteren Antennenversehen.Punkt2) Freizeitzentrum Verpachtung von Räumen für FitnesscenterFür den Betrieb eines Fitnesscenters und die Betreuung der Sauna hat sich Herr Peter JuliusKarst gemeldet. Mit mehreren Beratungen, auch unter Beiziehung des RechtsanwaltesDr. Karl Krückl, ist der nachstehende Bestandsvertrag ausgehandelt worden. Dieser Bestandsvertragliegt nun zur Genehmigung vor. Es ist bei diesem Rechtsgeschäft zu bedenken, dass einerseitsdas Buffet zu betreuen ist und andererseits die Beaufsichtigung und Reinigung der Saunaübernommen wird. Damit fallen beträchtliche Betriebskosten bei der derzeitigen Saunaführungweg. Wenn der Vertrag nicht beschlossen wird, muss die Sauna zugesperrt werdenDer Bürgermeister bringt den gegenständlichen Bestandvertrag dem <strong>Gemeinde</strong>rat vollinhaltlichzur Kenntnis.Die ÖVP Fraktion erklärt, dass sie aus vielerlei Gründen dem Vertrag nicht zustimmen kann, u.a. ist keine Kaution hinterlegt, die finanzielle Situation des Vertragspartners ist äußerst schlecht


6und es ist ein Verfahren wegen Entzugs der Gewerbeberechtigung anhängig. Es stellt sich außerdemdie Frage, ob es seriös ist, diese Anlage nur für ein Jahr zu verpachten.Der Bürgermeister stellt fest, dass wenn ein Konkurs nicht in eigenem Verschulden liegt, man dieMöglichkeit hat, Einspruch zu erheben. Das hat Herr Karst gemacht. Die Behörde wird entscheiden.Wenn er die Firma nicht führen kann, wird eine GesmbH gegründet.Die Grünen können dem vorliegenden Vertrag zustimmen, weil die <strong>Gemeinde</strong> keine Investitionentätigt und dieser befristet ist.Die FPÖ wird sich der Stimme enthalten, da bis jetzt keine Kaution hinterlegt wurde.Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Vertrag zu genehmigen.Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;17 Stimmen dafür: SPÖ, Grüne8 Stimmen dagegen: Leonhardmair, Hagmair, Bachmair, Bachl, Packy,Krenn, Kobler, Fiedermutz6 Stimmen enthalten: FPÖ, Baumgartner, Pramhaas, Weinberger, DurchschlagPunkt4) Errichtung einer Ballspielhalle FinanzierungsplanDer <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems hat mit Beschluss vom 14.12.2000die Finanzierung des Projektes Ballspielhalle / Stockbahnenhalle mit Gesamtherstellungskosten inder Höhe von 1.453.456,68 (ATS 20.000.000,00) beschlossen.Die vorgelegten Projektsunterlagen wurden vom Institut für Schul- und Sportstättenbau, AußenstelleOÖ., einer hochbautechnischen Überprüfung unterzogen, welches lt. Schreiben vom25.8.2003 folgendes Ergebnis brachte:In der bestehenden Tennishalle soll eine Ballspielhalle adaptiert werden. Die in dem Lageplaneingezeichneten Umkleidekabinen und Nebenräume entsprechen den Richtlinien. Die Einrichtungfür den im Plan eingezeichnete Klubraum für die Asphaltschützen und für den Klubraum für dieHalle kann für den sportlich relevanten Bereich aufgrund der Richtlinien nicht berücksichtigtwerden.Für die Errichtung der Ballspielhalle ist lt. Kostenschätzung ein Betrag von 727.370,00 ohneMWSt. bzw. 872.844,00 inkl. MWSt. erforderlich.Die geplante Ballspielhalle mit den dazugehörigen Umkleidekabinen entspricht den Richtlinienund die dafür vorgesehenen Gesamtkosten wurden aus hochbautechnischer Sicht bestätigt.Für die Finanzierung können aufgrund der Richtlinien sie sogenannten Honorare und Nebenkostenfür die Sportförderung nicht berücksichtigt werden, sodass für den sportlich relevanten Bereichein Betrag von 771.000,00 inkl. MWSt. angegeben werden können.Die Adaptierungskosten sind wesentlich geringer gegenüber einem Neubau. Ein Neubau würdeca. 1,5 bis 1,8 Mio. Euro kosten.


7Für die Errichtung der Asphaltstockhalle wurden die Kosten mit 300.069,00 ohne MWSt.bzw. 360.083,00 inkl. MWSt. lt. Schätzung angegeben. Die Asphaltstockhalle ist mit5 Bahnen vorgesehen.Die Errichtung einer 5-bahnigen Asphaltstockhalle wurde aufgrund der Richtlinien nicht bestätigt.Für den sportlich relevanten Bereich können nur max. 3 Bahnen berücksichtigt werden, wofürlt. Richtlinien ein Betrag von ca. 132.000,00 ausreichend ist.Die Kosten der Errichtung der restlichen 2 Bahnen in der Höhe von 228.000,00 werden von derASKÖ <strong>Neuhofen</strong> übernommen.Für die Gesamtfinanzierung ist weiters der Ankauf der bestehenden Tennishalle in der Höhe von 491.000,00 aus dem Besitz der Smash Tenniscenter GesmbH. zu berücksichtigen, wobei für dieKosten des Ankaufes der Tennishalle seitens des Landes ebenfalls eine 2/3 Förderung erwartetwird.Der endgültige Kaufpreis der Tennishalle wird erst mit Kaufvertrag festgesetzt.Es sind daher folgende Kosten zu finanzieren:Ankauf Tennishalle 491.000,00Errichtung Ballspielhalle 872.000,00Err. Asphaltstockhalle (5-bahnig) 360.000,00Gesamtkosten: 1.723.000,00(Alle Beträge inkl. MWSt.)Finanzierungsvorschlag der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Kr.:Bankdarlehen (unverzinst) 495.000,00Anteil ASKÖ für 2 Stockbahnen 228.000,00Landeszuschuss 500.000,00Bedarfszuweisung 500.000,00Summe: 1.723.000,00Für das unverzinste Bankdarlehen in der Höhe von 495.000,00 mit einer Laufzeit von 10 Jahrenliegt seitens der Sparkasse <strong>Neuhofen</strong> Bank AG. eine Zusage, welche an bestimmte Auflagen gebundenist.Über den Zeitpunkt des Beginnes des Projektes kann erst nach Absprache mit den zuständigenStellen des Landes O.Ö. eine Aussage getroffen werden.Eine Möglichkeit der Verringerung der Kosten bestünde in der Errichtung einer Errichtungs- undBetriebs GesmbH., da dadurch die Höhe der Umsatzsteuer (ca. 205.000,00) eingespart werdenkönnte. Überlegungen dahingehend werden angestellt.Ich stelle den Antrag, den mit Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 14.12.2000 festgesetzten Finanzierungsplanfür die Errichtung einer Ballspiel- bzw. Asphaltstockhalle abzuändern und die Kosteninkl. des Ankaufes der bestehenden Tennishalle mit 1.723.000,00 neu festzusetzen.Der endgültige Kaufpreis der Tennishalle wird erst mit Kaufvertrag festgesetzt.Die Finanzierung soll wie aufgezeigt erfolgen.


8B a u a b s c h n i t t e1. Kosten (Beträge in 1.000 Euro) I II III IV V Gesamt:1 Ankauf Tennishalle 4912 Planung u. Bauleitung3 Baumeister- u. übrige 872 872Prof. Arbeiten 360 3604 Einrichtung5 Außengestaltung6 Sonstige Kosten7 Summe: 1.723 1.723a) Ist in der Kostensumme die Umsatzsteuer enthalten? jab) Höhe der Umsatzsteuer 205.000,00c) Ist beim ggstdl. Vorhaben ein Vorsteuerabzug möglich neind) wenn ja, in welcher Höhe?2. Finanzierungsvorschlag gemäß <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom12. Mai 2004:1 Rücklagen2 Anteilsbetrag o.H.3 Interessentenbeiträge4 Vermögensveräußerung5 Darlehen (Förd.Darl.)6 Darlehen (Bank) unverzinst 495 4957 sonstige MittelASKÖ Anteil 2 Stockbahnen228 2288 Bundeszuschuß9 Landeszuschuß 500 500Beantragte bzw. gewährte10 Bedarfszuweisung 500 5001112 Summe: 1.723 1.723Abgang = -/Überschuß =+0Die ÖVP stimmt dem Finanzierungsplan mit folgendem Hinweis zu:Der dargestellte Betrag von 491.000,00 für den Kauf der Tennishalle entspricht nicht dem im<strong>Gemeinde</strong>rat beschlossenen Kaufpreis von 400.000,00, der weiter gelten muss.Der im Finanzierungsplan dargestellte Anteil der ASKÖ in der Höhe von 228.000,00 entspricht13 % der Gesamterrichtungskosten. Es wird festgehalten, dass bei einem höheren tatsächlichenGesamtpreis bzw. auch bei einem niedrigeren Gesamtpreis der Anteil der ASKÖ 13 % beträgt.


9Der Bürgermeister erläutert, dass es sich bei dem Betrag in Höhe von 400.000,-- um den Nettobetragohne Umsatzsteuer handelt.Der Betrag in Höhe von 228.000,-- für eine zweibahnige Halle kommt folgendermaßen zustande:Für eine dreibahnige Halle gibt es Normkosten in Höhe von 132.000,--. Die fünfbahnigeHalle ( 360.000,--) minus drei Bahnen ergibt 228.000,--.Die Klubräume wurden herausgenommen und werden nicht errichtet, wenn sie nicht gefördertwerden. Der Standort der Halle steht noch nicht fest.Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über Antrag abzustimmen.Beschluss: Antrag und Zusatzantrag werden mit Stimmenmehrheit angenommen;26 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP3 Stimmen dagegen: Grüne2 Stimmenthaltungen: FPÖPunkt5) Umbau der Startwohnungen auf betreubare Wohnungen GrundstücksverkaufWie bereits mehrmals angekündigt und schon des Öfteren festgestellt, entsprechen die Startwohnungennicht mehr den Anforderungen und auch nicht dem Bedarf auf dem Wohnungsmarkt. InHinblick darauf, dass betreubares Wohnen vom Land gefördert wird und der Bedarf gegeben ist,soll diese Wohnungsanlage umgewidmet werden auf eine Wohnanlage mit20 Wohneinheiten für betreubares Wohnen und 7 normale Wohnungen. Dieses Projekt wäre auchförderbar, wie in einem Aktenvermerk vom 10. März 2004 über ein Gespräch mit Herrn LR Dr.Hermann Keplinger festgehalten wurde. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die derzeitigenMieter ausgesiedelt sind, sodann kann dieses Projekt in die Förderung für das Bauprojekt 2005aufgenommen werden. Der Zahlungsbeginn der Wohnbauförderung in Etappen wäre ab 2006.Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss zu fassen, eine Wohnanlage mit 20Wohneinheiten für betreubares Wohnen und 7 normale Wohnungen zu errichten und die grundsätzlicheZustimmung zum Verkauf des Grundstückes, auf dem sich derzeit die Startwohnungenbefinden zu geben.Das aushaftende Darlehen für die Startwohnungen beträgt 169.000,--, dazu kommen doch dieAbbruchkosten, damit ergibt sich ein Grundstückspreis von 105,--/m². Die WohnungsgesellschaftLebensräume würde als Bauträger fungieren mit Kaun als Architekt. Architekt Kaun würdedafür für die Planung der 3. Bauetappe der HS 1 keine Kosten verrechnen. Den Anrainern solldas Projekt präsentiert werden.Die ÖVP-Fraktion schlägt vor, das Projekt an einer anderen Stelle zu errichten und das Grundstückauf dem sich die Startwohnungen befinden zu verkaufen, das Darlehen zurückzahlen undein billigeres Grundstück vom Land bei der Pflegeanstalt Schloss-Gschwendt für das gegenständlicheProjekt anzukaufen. 2.400 m² sind dort derzeit noch nicht verplant.Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den Antrag abzustimmen.


10PunktBeschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;29 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP (ohne Pramhaas), Grüne, Hauhart2 Stimmenthaltungen: Pramhaas, Irndorfer6) Kanalbauprogramm 2004 AuftragsvergabeDas Kanalbauprogramm 2004 wurde beschränkt ausgeschrieben. Es erstreckt sich auf Birnenweg,Glücksweg, Lastenstraße und Feldweg. Folgende Firmen wurden zur Angebotslegung eingeladen:Fa. Rabmer, Fa. Porr, Fa. Brüder Resch, Fa. Zaussinger, Fa. Lang & Menhofer. Die Angebotewurden bis 26. April 2004 eingereicht und als Bestbieter geht die Fa. Zaussinger mit 115.500,-- hervor.Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Bestbieterfirma den Zuschlag zu erteilen.Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.Punkt7) Güterweg Lining Finanzierung und SanierungMit Schreiben vom 1.10.2003 teilte der Wegeerhaltungsverband Eisenwurzen der Marktgemeinde<strong>Neuhofen</strong> an der Krems mit, dass in der Dringlichkeitsreihung der notwendigen Instandsetzungsmaßnahmenfür das Jahr 2004 in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong>/Kr. der Güterweg Lining (Haupttrasse)mit voraussichtlichen Kosten von 105.000,00 aufgenommen wurde.Der <strong>Gemeinde</strong>anteil wurde mit 52.500,00 bekannt gegeben. Aufgrund fehlender Budgetmittelwurde die Instandsetzung des Güterweges Lining jedoch nicht in das Budget 2004 aufgenommen.Am 26.4.2004 fand eine Besichtigung des Zustandes des Güterweges Lining statt, an der Herr E-rich Breuer, GF-Stellvertreter des WEV. Eisenwurzen und Herr GV Alfred Strauß teilgenommenhaben.Nach einer neuerlichen Hochrechnung wurden infolge der dzt. niedrigen Asphaltpreise die Kostender Sanierung der Haupttrasse (ca. 1.300 m) mit rd. 70.000,00 ermittelt und folgende Finanzierungseitens des WEV Eisenwurzen bekannt gegeben:Anteil des WEV. 35.000,00BZ-Anteil (ca. 60%) 21.000,00<strong>Gemeinde</strong>anteil 14.000,00Nach Auskunft von Herrn Breuer handelt es sich bei der Bedarfszuweisung um eine Sonderbedarfszuweisungdes Landes, welche nur für das Jahr 2004 zur Verfügung steht.Sollte der <strong>Gemeinde</strong>rat noch vor dem Sommer einen zustimmenden <strong>GR</strong>-Beschluss herbeiführen,würde der Güterweg noch im Herbst 2004 saniert.Aus dzt. Sicht kann der <strong>Gemeinde</strong>anteil aus Mitteln des ordentlichen Haushaltes aufgebracht werden,weil infolge vorzeitiger Zuzählung der BZ-Mittel 2004 für die Errichtung des FF-Depotssich die Leasingbelastung für das Jahr 2004 um rd. 16.000,00 reduzieren wird.


11Die ÖVP-Fraktion plädiert dafür, auch die Stichstraßen in diesem Zuge mit zu sanieren(260 m), wenn diese Kosten ebenfalls gefördert werden. 25 Haushalte sind davon betroffen. DerKostenanteil der <strong>Gemeinde</strong> beträgt dafür 2.800,--.Die Grünen werden diesen Beschluss nicht mittragen, da am Güterweg keine Anrainer durchStaub belästigt werden und es im Verkehrswesen in <strong>Neuhofen</strong> wichtigere Sachen gibt, die zu machensind.Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Instandsetzung des Güterweges Lining einschließlichder Instandsetzung der Stichstraßen, wenn diese ebenfalls gefördert wird - durch den WEV Eisenwurzenim Jahr 2004 die Zustimmung zu erteilen. Der <strong>Gemeinde</strong>anteil in der Höhe von rd. 14.000,00 (+ 2.800,-- für die Stichstraßen) wird in den Nachtragsvoranschlag für das Jahr2004 aufgenommen.Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;28 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ3 Stimmen dagegen: GrünePunkt8) Schutzwegbeleuchtungen Vertrag mit dem Land OÖ.Das Land OÖ. hat mit Schreiben vom 23. April 2004, unter dem AbteilungsleiterOAR Graml und dem Sachbearbeiter Norbert Umgeher, mitgeteilt, dass in <strong>Neuhofen</strong> auf derBundesstraße B 139 fünf Schutzwegbeleuchtungen finanziert werden. Die Arbeiten werden überwiegendvon der Straßenmeisterei durchgeführt. Die <strong>Gemeinde</strong> trifft eine Mitwirkungspflicht undErhaltungsmaßnahmen. Nähere Details sind in dem nachstehenden Übereinkommen geregelt. Fürdie Finanzierung der Beleuchtungsanlage beim Schutzweg Marktbrücke liegt das Übereinkommennoch nicht vor, es wurde jedoch fernmündlich für diese ebenfalls die Zustimmung seitens desLandes erteilt.Ich stelle den Antrag, das folgende Übereinkommen und die gleich lautende Vereinbarung betreffenddie Beleuchtungsanlage beim Schutzweg Marktbrücke zu genehmigen:Amt der OÖ LandesregierungMarktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> a.d.KremsLandesstraßenverwaltung Kirchenplatz 3Abteilung Bau-Services/Serv-Tunneltechnik 4501 <strong>Neuhofen</strong> an der KremsKärntnerstraße 124021 LinzÜ B E R E IN K O M M E Nabgeschlossen zwischen dem Amt der OÖ Landesregierung, Landesstraßenverwaltung, vertreten durch dieAbteilung Bau-Services/Serv-Tunneltechnik,in der Folge kurz LStV genannt, und der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>a.d.Krems, in der Folge kurz <strong>Gemeinde</strong> genannt.


12Gegenstand dieses Übereinkommens ist die Errichtung, Erhaltung und eine allfällige Instandsetzungund Erneuerung der Schutzwegbeleuchtungsanlagen im Zuge der B 139 -Kremstal Straße in <strong>Neuhofen</strong>a.d. Krems uzw.:<strong>Neuhofen</strong> a.d. Krems-Friedhof<strong>Neuhofen</strong> a.d. Krems-Marktplatz<strong>Neuhofen</strong> a.d. Krems-Sparkasse<strong>Neuhofen</strong> a.d. Krems-Kirchgasse<strong>Neuhofen</strong> a.d. Krems-Schulstraße1. AllgemeinesDie gegenständlichen Beleuchtungsanlagen werden von der LStV entsprechend den nachstehendenBedingungen errichtet. Die Anlagen dienen zur Beleuchtung der bereits bestehenden Schutzwege.2.1 Baudurchführung2. Errichtung2.1.1 Straßenbauliche MaßnahmenDie erforderlichen straßenbaulichen Maßnahmen wie die Errichtung der Fundamente für die Mästebzw. Steher, die Kabelzugschächte sowie die Herstellung der Leerverrohrung werden von der LStV (StraßenmeistereiKremsmünster) durchgeführt.2.1.2 Elektrotechnische EinrichtungenDie Lieferung und Montage der Mäste bzw. Steher samt Leuchten und Verkabelung wird von derLStV veranlasst.2.2 KostentragungDie Gesamtkosten für straßenbauliche und elektrotechnische Maßnahmen werden je zur Hälfte vonder LStV und der <strong>Gemeinde</strong> getragen.2.2.1 Straßenbauliche MaßnahmenDie Kosten für Materiallieferungen und den Geräteeinsatz.werden von der <strong>Gemeinde</strong> getragen. Die Kostenfür den Personaleinsatz der Straßenmeisterei werden von der LStV übernommen.2.2.2 Elektrotechnische EinrichtungenDie Kostenaufteilung zu je 50 % auf die LStV und die <strong>Gemeinde</strong> erfolgt durch Ausstellung von zweiRechnungen durch den Auftragnehmer über jeweils die Hälfte der Rechnungssumnie.3. Erhaltung3.1 Instandhaltung und InstandsetzungDie <strong>Gemeinde</strong> verpflichtet sich, ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung die Beleuchtungsanlagen in ihre Erhaltungzu übernehmen und für die periodische Überprüfung und Wartung der gesamten Anlagen sowiedie Reinigung der Leuchten zu sorgen. Weiters hat die <strong>Gemeinde</strong> für eine fachgerechte Behebung von Beschädigungenaller Art zu sorgen.


133.2 KostentragungDie Kosten für den Strombezug, die laufende Instandhaltung (Überprüfung, Wartung, Reinigung)und eine allfällige Instandsetzung werden zur Gänze von der <strong>Gemeinde</strong> getragen.3.3 EigentumsverhältnisseDie Anlagen bleiben trotz Instandhaltung durch die <strong>Gemeinde</strong> Eigentum des Landes Oberösterreich.4. Erneuerung und UmbauWird aus Gründen der Verkehrssicherheit oder der Verkehrstechnik der Umbau der Straße und damit dieVerlegung der Beleuchtungsanlagen erforderlich oder ist auf Grund des Alters der Beleuchtungsanlageneine Generalerneuerung notwendig, so erfolgt die Baudurchführung und Kostentragung analog Punkt2 -Errichtung.Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.Punkt9) Örtliche Raumordnungsverfahrena) Überarbeitung Flächenwidmungsplan Nr. 4 u. örtliches Entwicklungskonzept Nr. 1Änderungen nach Hochwasser 2002, sonstige Korrekturen, GenehmigungÖEK Ergänzung Orts-Bebauungs-Konzept aufnehmen, Grundsatzbeschluss(Siedlungskonzept Änderungsplan Nr. 1.3 u. FWP-Änderungen 4.40.1+2 werden präsentiert)Der Grundsatzbeschluss erfolgte in der 3. Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am 28.1.2004 Pkt.8a1).Die Verständigung zur Stellungnahme innerhalb v. 8 Wochen erfolgte vom 19.2.-19.4.2004.Die Kundmachung zur Einbeziehung der Bürger bzw. Bekanntgabe der Planungsinteressen warin der Zeit vom 23.2. bis 2.4.2004 an der Amtstafel angeschlagen und ist im <strong>Gemeinde</strong>-Info-Blattder Ausgabe März/April erschienen.Der Bürger-Informationsabend Raumordnung fand am 15.3.2004 von 17.00 bis 19.00 Uhrstatt, siehe beiliegender Aktenvermerk.Die Flächenwidmungsplan Änderung Nr. 4.40 wurde wie folgt dargestellt:Nr. 4.40.1 Planzeichen F ehem. Feuerwehrhaus Kremstalstraße entfernen.Nr. 4.40.2 Planzeichen TH Tennishalle entfällt, Erweiterung der Erholungsfläche Sport u.Spielfläche.Stellungnahmen:(siehe Beilagen 1-9)Vom Land OÖ. gab es grundsätzlich keine Einwände folgende Punkte sind zu berücksichtigen:Die Bezeichnung des Überflutungsgebietes HW August 2002 ist in der Legende des Siedlungskonzeptesnoch zu ergänzen mit dem Hinweis (HQ) HW 200.Das öffentliche Interesse für die Baulanderweiterung im Bäckerweg wäre nachzuweisen.Bei der Baulanderweiterung nördlich der Fa. Schütte werden im Falle einer späteren Umwidmungentsprechende Schutzabstände bzw. Widmungsabstufungen zu beachten sein.


14Von der Landesstraßenverwaltung wird neben dem Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungenangemerkt dass keine Kosten für Lärmschutzmaßnahmen übernommen werden.Die <strong>Gemeinde</strong> Piberbach, die OÖ. Ferngas AG und die Energie AG haben keine Einwände.Friedrich Schedlberger ersucht die Baulanderweiterung in der Stockersiedlung und östlich derImhoffstraße zu belassen, weil dort seiner Meinung nach kein 100-jährliches Hochwasser zu erwartenist.Die Fa. Aigner GmbH stellt den Antrag die Baulanderweiterung östlich der Imhoffstraße so vorzunehmendass die Umwidmung des Grundstückes 91/1 möglich ist, Vorkaufsrecht 1772 m².Interessensabwägung:Die Ergänzung der Legende im Siedlungskonzept HW 200 (HQ 200) wurde eingetragen.Das örtliche Entwicklungskonzept ÖEK Nr.1 wurde 1996 erstmalig beschlossen, ergänzt in denJahren 98 u. 99 und ist mit dem Flächenwidmungsplan FWP Nr.4 seit 5.1.2000 rechtswirksam.Die ggst. Überarbeitung nach dem Hochwasser liegt im Interesse des Gemeinwohles und erscheintes sinnvoll dabei auch weitere Korrekturen vorzunehmen wie z.B. die beantragte BaulanderweiterungWohnnutzung im Bäckerweg. Zusätzlich liegt es im öffentlichen Interesse wenndie bestehende Infrastruktur genutzt wird. Die Zufahrtsstraße ist asphaltiert, alle Ver- und Entsorgungsleitungensind vorhanden, der Hauskanalanschluss wurde vor Jahren hergestellt, weil dieFläche schon in einem alten Bebauungsplan für Wohnparzellen vorgesehen war.Die Krems-Bestandsaufnahme der Gruppe Wasser ist fertig. Analysen und Berechnungen zumaktuellen Stand des Kremsflusses sind noch in Arbeit und werden bis Mitte des Jahres erwartet.Ein Hochwasser-Schutzkonzept wäre der nächste Schritt. Anschließend soll über weitere Raumordnungsmaßnahmen(Phase II) befunden werden und sollte bis dahin auch das neue Verkehrskonzeptvorliegen, z.B. auch wegen neuer Gewerbestandorte.Die gewünschten Baulanderweiterungen von Hr. Schedlberger sollen erst nach Feststellung derHochwasserabflussbereiche (HQ)HW 30 bzw. (HQ)HW 100 entschieden werden. Die Fa. Ing.Aigner in der Imhoffstraße kann bei Bedarf für eine Betriebserweiterung jederzeit ein Umwidmungsansuchenstellen. Durch die Lage am Ufer-Rand des 200-jährlichen Hochwassers 2002 isteine positive Beurteilung für einen bestehenden Betrieb auch ohne Baulandentwicklungspfeile begründbar.Ergänzung Orts-Bebauungs-Konzept: (Text wird präsentiert)Gleichzeitig mit der Änderung des FWP+ÖEK wurde auch die Aufstellung des Orts-Bebauungs-Konzeptes kundgemacht bzw. verständigt und gab es dazu keine Einwände. Es wurde uns empfohlendieses ins örtliche Entwicklungskonzept aufzunehmen, die Verordnung als Bebauungsplanim Sinne des ROG ist in der vorliegenden Form nicht möglich. Folgende Ergänzungen werden unterAllgemeines noch vorgenommen:Der 30-jährliche Hochwasserabfluss (HQ)HW 30 ist von jeglicher Bebauung freizuhalten.Öl- und Pelletsheizungen bzw.Lagerungen sind in hochwassergefährdeten Gebieten möglichstzu vermeiden.Eine Kundmachung Auflage des Bebauungskonzeptes wird noch vorgenommen und kann in dernächsten <strong>GR</strong> Sitzung die Genehmigung erfolgen.Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Planungsausschusses den Antrag, denGrundsatzbeschluss für die Aufnahme des Orts-Bebauungs-Konzeptes ins örtliche Entwicklungskonzeptzu fassen.


15Für die vorliegenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes und des örtlichen Entwicklungskonzepteswird um die Genehmigung ersucht.Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.b) Flächenwidmungsplan Änderung Nr. 4.27, Resch-BäckerwegGrünland in Wohngebiet u. Grünfläche im Bauland, 900 m², Genehmigung(Änderungspläne werden mit Overhead präsentiert)Grundsatzbeschluss erfolgte in der 37. <strong>GR</strong> Sitzung vom 1.7.2002, Pkt. 12a).Die Verständigung zur Stellungnahme innerhalb v. 8 Wochen erfolgte vom 19.2.-19.4.2004.Die Kundmachung zur Anhörung der Betroffenen war in der Zeit vom 23.2. bis 2.4.2004.Stellungnahmen: Keine Einwände.Die Grünflächen im Bauland sind erforderlich als Waldabstandszone.Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Planungsausschusses den Antrag auf Genehmigungder Änderung des Flächenwidmungplanes.Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;28 Stimmen dafür: ÖVP, SPÖ, FPÖ3 Stimmen dagegen: Grünec) Flächenwidmungsplan Änderung Nr. 4.28, Bauer-KremstalstraßeGrünland in Wohngebiet 58 m², Planungsfehlerbehebung, GenehmigungGrundsatzbeschluss erfolgte in der 3. <strong>GR</strong> Sitzung vom 28.1.2004, Pkt. 8b2).Die Verständigung zur Stellungnahme innerhalb v. 8 Wochen erfolgte vom 19.2.-19.4.2004.Die Kundmachung zur Anhörung der Betroffenen war in der Zeit vom 23.2. bis 2.4.2004.Stellungnahmen: Keine Einwände.Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Planungsausschusses den Antrag auf Genehmigungder Änderung des Flächenwidmungplanes.Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.d) Flächenwidmungsplan Änderung Nr. 4.30, LebensräumeKohlwinkelGrünland in Wohngebiet 703 m², GenehmigungGrundsatzbeschluss erfolgte in der 3. <strong>GR</strong> Sitzung vom 28.1.2004, Pkt. 8b3).


16Die Verständigung zur Stellungnahme innerhalb v. 8 Wochen erfolgte vom 19.2.-19.4.2004.Die Kundmachung zur Anhörung der Betroffenen war in der Zeit vom 23.2. bis 2.4.2004.Stellungnahmen: Keine Einwände.Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Planungsausschusses den Antrag auf Genehmigungder Änderung des Flächenwidmungplanes.Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.e) Flächenwidmungsplan Änderung Nr. 4.32, Scheuringer-WimmerstraßeSonderausweisung für Gästehaus, ca. 1000 m², GenehmigungGrundsatzbeschluss erfolgte in der 3. <strong>GR</strong> Sitzung vom 28.1.2004, Pkt. 8b5).Die Verständigung zur Stellungnahme innerhalb v. 8 Wochen erfolgte vom 19.2.-19.4.2004.Die Kundmachung zur Anhörung der Betroffenen war in der Zeit vom 23.2. bis 2.4.2004.Stellungnahmen: Keine Einwände.Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Planungsausschusses den Antrag auf Genehmigungder Änderung des Flächenwidmungplanes.Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;30 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ, Mayr, Lanzersdorfer1 Stimmenthaltung: Chaluparf) Flächenwidmungsplan Änderung Nr. 4.43, Schöllhuber-BauernfeldstraßeQuellschutzgebiet auflassen ca. 1900 m², GenehmigungGrundsatzbeschluss erfolgte in der 3. <strong>GR</strong> Sitzung vom 28.1.2004, Pkt. 8b6).Die Verständigung zur Stellungnahme innerhalb v. 8 Wochen erfolgte vom 19.2.-19.4.2004.Die Kundmachung zur Anhörung der Betroffenen war in der Zeit vom 23.2. bis 2.4.2004.Stellungnahmen: Keine Einwände.Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Planungsausschusses den Antrag auf Genehmigungder Änderung des Flächenwidmungplanes.Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.g) Flächenwidmungsplan Änderung Nr. 4.46, Waldl-ArnulfwegGrünland in Wohngebiet , Baulandabrundung 85 + 147 m², GenehmigungGrundsatzbeschluss erfolgte in der 3. <strong>GR</strong> Sitzung vom 28.1.2004, Pkt. 8b7).Die Verständigung zur Stellungnahme innerhalb v. 8 Wochen erfolgte vom 19.2.-19.4.2004.


17Die Kundmachung zur Anhörung der Betroffenen war in der Zeit vom 23.2. bis 2.4.2004.Stellungnahmen: Keine Einwände.Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Planungsausschusses den Antrag auf Genehmigungder Änderung des Flächenwidmungplanes.Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.h) Ansuchen um Bebauungsplan Änderung Nr. 78.1, Birnenweg-FuchsÄnderung Parzellenteilung und Baufluchtlinien, Grundsatzbeschluss(Entwurf Änderung wird mit Overhead präsentiert)Ansuchen:Herbert Fuchs, Eingabe vom 6.4.2004, ersucht wird um Drehung der Grundgrenze um 90 Gradsowie um Erweiterung der Baufluchtlinien um 2 m nach Südosten, und um 5 m nach Nordwesten.Die derzeitigen langen schmalen 2 Parzellen Nr. 45/17, 45/18 sind nicht verkaufbar. Bessere Situierungund harmonischeres Erscheinungsbild zusammen mit den unteren 4 Parzellen.Widmung WR reines Wohngebiet. Der ggs. Bebauungsplan ist seit 11.4.2001 rechtswirksam.Planungsbereich 6 Parzellen, 1 bebaut.Interessensabwägung:Der Bau- u. Raumordnungsausschuss mit dem Orts-Planer team m empfehlen eine Freigabe derGrundteilungslinie und Vergrößerung der bebaubaren Flächen zur Verbesserung der Situierungsmöglichkeitvon 2 Wohnhäusern (Beilage 1 Stellungnahme Ortsplaner).Öffentliche und Interessen Dritter werden durch eine Änderung offensichtlich nicht verletzt undist auch die zweckmäßige und geordnete Bebauung im Sinne des ROG gewährleistet.Im Namen des Bau- u. Planungsausschusses stellt der Bürgermeister den Antrag, denGrundsatzbeschluss zur Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zu fassen.Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.i) Bebauungsplan Nr. 21, Hainbergstraße, Aufhebung4 Parzellen offene Bauweise, Grundsatzbeschluss(Plan samt Erläuterungen wird mit Overhead vorgestellt)Ansuchen:Gudrun Bonani, Eingabe vom 22.4.2004, ersucht wird die Errichtung eines 2-geschoßigenenergiesparenden Wohnhauses in zukunftsorientierter Bauweise zu ermöglichen.


18Widmung W Wohngebiet. Der Bebauungsplan 21 ist seit 31.8.1981 rechtswirksam und wurdeper 22.11.1991 durch die Änderung Nr.1 ergänzt. Planungsbereich 4 Grundstücke, 2 bebaut.Interessensabwägung:Der Bau- u. Raumordnungsausschuss mit dem Orts-Planer team m, empfehlen eine Aufhebungdes nicht mehr zeitgemäßen lediglich für 4 Parzellen erstellten Bebauungsplanes (Beilage 1 StellungnahmeOrtsplaner).Durch das geplante Orts-Bebauungs-Konzept soll für derartige Kleinhausbauten in offener Bauweiseeine neue einheitliche Richtlinie verordnet werden.Öffentliche und Interessen Dritter werden durch eine Aufhebung offensichtlich nicht verletzt undist auch die zweckmäßige und geordnete Bebauung im Sinne des ROG weiterhin gewährleistet.Im Namen des Bau- u. Planungsausschusses stellt der Bürgermeister den Antrag, denGrundsatzbeschluss zur Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zu fassen.Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.Punkt10) FORUM <strong>Neuhofen</strong> Verlängerung des PachtvertragesDer Bürgermeister übergibt den Vorsitz an Vbgm. Eckerstorfer.Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand schlägt vor, den Betrieb des Forums mit der Firma Engertsberger um einJahr zu verlängern. Innerhalb dieser Zeit soll eine Betreibergesellschaft installiert werden.Vbgm. Eckerstorfer stellt den Antrag, den bestehenden Pachtvertrag, abgeschlossen am1. Mai 1998, verlängert im Jahr 2001, mit der Firma Engertsberger GesmbH bis 30.6.2005 zuverlängern.Die ÖVP-Fraktion stimmt einer Verlängerung bis 30.6.2005 zu, wenn- eine Betreibergesellschaft gegründet wird, die bis 1.1.2005 mit allen vertraglichen Details beschlossenwird;- diese Betreibergesellschaft per 1.7.2005 das Forum übernehmen kann;- mit dem heutigen Beschluss eine Kündigung des Vertrages mit der Engertsberger GesmbHmit Wirksamkeit 30.6.2005 beschlossen wird.Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.Punkt3) Verkauf des alten FeuerwehrhausesDieser Punkt war Gegenstand der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung. Bei dieser ist es zu keinem Verkaufsbeschlussgekommen. Es liegt nunmehr ein Schreiben der Firma Skyline vor, dass die Firmavon der Angebotslegung zurücktritt. Andererseits liegt ein Schreiben der Bietergemeinschaft Dr.


19Suda Ing. Aigner vor, die einen Kaufpreis von 205.000,-- bietet. Es wird vorgeschlagen, diesesRechtsgeschäft zu genehmigen.Der Bürgermeister stellt den Antrag, dem Verkauf des Feuerwehrhauses an die BietergemeinschaftDr. Suda Ing. Aigner zuzustimmen. Dieser Beschluss kommt nur zum Tragen, wenn diePunkte die uns von der Bietergemeinschaft in Aussicht gestellt wurden, aufrecht bleiben (z. B.Zur-Verfügung-Stellung von Parkflächen). Die Punkte liegen in Schriftform vor.Die Grünen sind gegen einen Verkauf von <strong>Gemeinde</strong>eigentum. Das Grundstück sollte verpachtetwerden. Wenn es benötigt wird, hätte die <strong>Gemeinde</strong> Zugriff darauf.Das Jugendzentrum ist nach wie vor im alten Feuerwehrhaus untergebracht. <strong>GR</strong> Chalupar hatgemeinsam mit der Leiterin des Jugendzentrums das Straßenmeistereigebäude hinsichtlich derVerwendbarkeit für diesen Zweck begutachtet. Das Erdgeschoss stellte sich dabei als sehr gut geeignetheraus. Die Fenster und auch die Heizung sind in Ordnung.Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf über den Antrag abzustimmen.Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;28 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ3 Stimmen dagegen: GrünePunkt11) Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters: Ankauf der Liegenschaft des Landes OÖ alte Straßenmeisterei Genehmigung des VertragesDer Grundsatzbeschluss wurde in der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung gefasst. Der Vertrag mit demAmt der OÖ. Landesregierung ist am 10. Mai 2004 eingelangt. Wegen der notwendigen Baumaßnahmenim Altstoffsammelzentrum ist eine rasche Genehmigung des Vertrages erforderlich.Der Bürgermeister bringt den gegenständlichen Vertrag dem <strong>Gemeinde</strong>rat vollinhaltlich zurKenntnis und stellt den Antrag auf Genehmigung.Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.Punkt12) Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen: Erlassung von verkehrsregelnden Maßnahmenan der B 139 zur Reduzierung des SchwerverkehrsDie Belastungen durch den Verkehr - insbesondere den Schwerverkehr - an der B 139 im Bereich<strong>Neuhofen</strong> a. d. Krems werden immer unerträglicher. Eine zusätzliche Verschlechterung der Situationergibt sich sicherlich durch die Baustelle an der A 1 zwischen Haid und Sattledt und außerdemmeiden offensichtlich viele LKW-Fahrer die Autobahn, um sich der Autobahnmaut zu entziehen.


20Der <strong>Gemeinde</strong>rat stellt den Antrag, innerhalb einer Woche an den zuständigen Referenten derOÖ. Landesregierung, Herrn Landeshauptmann Stv. Dipl. Ing. Erich Haider, heranzutreten, imgenannten Bereich verkehrsregelnde Maßnahmen bzw. Fahrverbote für den Durchzugsverkehr fürLKW über 5 Tonnen zu erlassen. Diese Maßnahme drängt deswegen sehr, da eine weitere Steigerungder Verkehrsdichte durch den kommenden Urlaubsverkehr zu erwarten ist.Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.Punkt13) Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen: Resolution an Herrn LH.-Stv. Franz Hieslzur Sicherstellung des Baubeginnes im Herbst 2004 für den Kreisverkehr in derNettingsdorfer LandesstraßeDer <strong>Gemeinde</strong>rat stellt den Antrag, folgende Resolution an Herrn LH.-Stv. Franz Hiesl zur Sicherstellungdes Baubeginnes im Herbst 2004 für den Kreisverkehr Nettingsdorfer Landesstraße/Florianerstraße/GüterwegFreiling I zu beschließen:Dieser Kreuzungsbereich ist ein Unfallhäufungspunkt mit Todesfolgen und so auch in der Unfallstatistikdes Landes Oberösterreich ausgewiesen. Das Gefahrenpotential ergibt sich aufgrund derüberhöhten Fahrgeschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer in Kombination mit dem angrenzendenSiedlungsgebiet. Die Vorarbeiten incl. Planung sind soweit gediehen, dass der anlässlich einerBesprechung mit den Vertretern des Landes Oberösterreich am 3. Februar 2004 fest gehalteneBaubeginn mit September/Oktober 2004 realisiert werden kann. Da bisher die schriftliche Bestätigungvon den zuständigen Stellen des Landes noch ausständig ist, ist es unabdingbar, unterHinweis auf das erwähnte Gefahrenpotential und die zeitliche Komponente rasch die erforderlichenschriftlichen Zusagen zu erhalten.Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.Punkt14) Allfälligesa) Einladungen zu VeranstaltungenEs werden drei Veranstaltungen angekündigt:- Frühjahrskonzert des MGV- Vernissage von Frau Eva Blatnig- Florianimesse


21Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt der Bürgermeister allen Anwesenden für ihre Mitarbeit,verabschiedet sich und schließt die heutige Sitzung um 22.25 Uhr.___________________________Schriftführerin________________________________Vorsitzender____________________________<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied_________________________________<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied____________________________<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied_________________________________<strong>Gemeinde</strong>ratsmitgliedDie gegenständliche Verhandlungsschrift wurde in der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am_____________________ genehmigt.<strong>Neuhofen</strong>, amBürgermeisterGünter Engertsberger

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