10.07.2015 Aufrufe

Sachgeschäft - Gemeinde Wollerau

Sachgeschäft - Gemeinde Wollerau

Sachgeschäft - Gemeinde Wollerau

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

gemeind10.10.2012<strong>Gemeinde</strong>versammlungSachgeschäfte Urnenabstimmung 25.11.2012Einbürgerungen


Ueli Metzger<strong>Gemeinde</strong>präsidentEinladung zur ausserordentlichen<strong>Gemeinde</strong>versammlungLiebe <strong>Wollerau</strong>erinnen und <strong>Wollerau</strong>erMarlene MüllerVizepräsidentinWir freuen uns, die Stimmberechtigten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> amMittwoch, 10. Oktober 2012, 19:30 UhrMehrzweckhalle (MGH) Riedmatt, <strong>Wollerau</strong>zur ausserordentlichen <strong>Gemeinde</strong>versammlung begrüssen zu dürfen.Alfred BöniSäckelmeisterTraktanden, die nicht der Urnenabstimmungunterliegen• Wahl der Stimmenzähler• EinbürgerungenStefan Blum<strong>Gemeinde</strong>ratKurt Grob<strong>Gemeinde</strong>ratTraktanden, die der Urnenabstimmung vom25. November 2012 unterliegen• Sachgeschäft Stiftung Alterszentrum Turm-Matt <strong>Wollerau</strong> – Investitionsbeitragfür Übernahme Baurecht von Genossenschaft Alterswohnungen Turm-Matt• Sachgeschäft Sanierung Strandweg• Sachgeschäft Neugestaltung Bahnhofplatz mit Bushof, Richterswil• Sachgeschäft Initiative Einbürgerungen durch<strong>Gemeinde</strong>versammlungWerner Imlig<strong>Gemeinde</strong>ratDie Behördenmitglieder freuen sich, nach der Versammlung bei einem kleinenApéro mit Ihnen anzustossen und zum Informationsaustausch zur Verfügung zustehen.Christian Marty<strong>Gemeinde</strong>ratPeter Trachsel<strong>Gemeinde</strong>schreiber<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Wollerau</strong><strong>Gemeinde</strong>präsidentUeli Metzger<strong>Gemeinde</strong>schreiberPeter Trachsel


<strong>Gemeinde</strong>versammlunG 10. OktO ber 2012 seite 2Sachgeschäft – Stiftung Alterszentrum Turm-Matt <strong>Wollerau</strong> –Investitionsbeitrag für Übernahme Baurecht von GenossenschaftAlterswohnungen Turm-MattUrnenabstimmung 25. November 2012Alfred BöniKURZFASSUNGInvestitionsbeitrag für die Übernahme des Baurechts von der Genossenschaft AlterswohnungenTurm-Matt durch die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt <strong>Wollerau</strong>Die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt <strong>Wollerau</strong> betreibt seit November 1985 im Baurecht auf der gemeindeeigenenLiegenschaft KTN 1396 ein Alterszentrum. Der Stiftungszweck lässt ebenfalls eine Übernahme der bereits bestehendenAlterswohnungen auf dem ebenfalls gemeindeeigenen Grundstück KTN 128 Turm-Matt <strong>Wollerau</strong> zu. Diese Alterswohnungenwerden heute im Baurecht (D5222) durch die Genossenschaft Alterswohnungen Turm-Matt <strong>Wollerau</strong> betrieben.Das Bevölkerungswachstum, die Alterung der Gesellschaft sowie der erhöhte Pflegebedarf bei älter werdenden Personenstellen immer höhere Anforderungen an die Infrastrukturen und Aufgaben im Alters- und Pflegebereich. EineBedarfsplanung des Kantons Schwyz kommt zum Schluss, dass der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> bis ins Jahr 2030 55 stationäreLangzeitpflegeplätze fehlen.Nebst der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> stehen auch das Alterszentrum Turm-Matt sowie die Genossenschaft Alterswohnungenvor grossen zukünftigen Herausforderungen. Mittelfristig besteht ein hoher Investitions- sowie Anpassungsbedarf. Eineeingesetzte Arbeitsgruppe, der Vorstand der Genossenschaft Alterswohnungen Turm-Matt, der Stiftungsrat AlterszentrumTurm-Matt sowie der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Wollerau</strong> kommen zum Schluss, dass für eine gesamtheitliche Weiterentwicklungein Zusammengehen der Genossenschaft mit der Stiftung sich als sinnvollste Variante herausstellt. Damit die Stiftungein Gesamtkonzept auf dem Areal Turm-Matt erarbeiten kann und sie für diese Aufgabe auch eine Planungssicherheiterhält, ist die entgeltliche Übertragung des Baurechtes D5222, welches von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> der GenossenschaftAlterswohnungen Turm-Matt bis 18. April 2074 gewährt wurde, durch die Stiftung sicherzustellen.Die Übertragung des Baurechtes von der Genossenschaft auf die Stiftung, vorbehältlich der Zustimmung des Stimmvolks,ist mit der heute bereits grundbuchamtlich verankerten Bedingung verknüpft, dass der Erwerber den gleichen Zweckwie die bisherige Baurechtsnehmerin (d.h. die Genossenschaft) verfolgt. Dadurch ist sichergestellt, dass die Erwerberin«Stiftung Alterszentrum Turm-Matt <strong>Wollerau</strong>» verpflichtet ist, aufgrund dieser Besitzstandswahrungsregel die Alterswohnungenweiterzuführen resp. bei Veränderungen alternativ anzubieten.Die Genossenschaft Alterswohnungen Turm-Matt und die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt haben, vorbehältlichder Volksabstimmung, einen öffentlich beurkundeten Kaufvertrag über die entgeltliche Übertragung des BaurechtesD5222 (inkl. bestehendes Gebäude) zu einem maximalen Betrag von Fr. 2.5 Millionen (mit einer jährlichen Reduktionum Fr. 50‘000.– ab 2013) und einer grundbuchamtlichen Eigentumsübertragung bis spätestens 31. Dezember 2017abgeschlossen.Die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt gelangt zur Finanzierung dieser Übernahme an die <strong>Gemeinde</strong> und ersucht umeinen maximalen Investitionsbeitrag von Fr. 2‘550‘000.–, mit maximalen Folgekosten im ersten Jahr von Fr. 701‘250.–(Abschreibung und interne Verzinsung ohne Geldabfluss), was rund 1.6 Steuerprozente (Stand 2012) einer Einheitausmacht.


<strong>Gemeinde</strong>versammlunG 10. OktO ber 2012 seite 4Sachgeschäft – Stiftung Alterszentrum Turm-Matt <strong>Wollerau</strong> –Investitionsbeitrag für Übernahme Baurecht von GenossenschaftAlterswohnungen Turm-MattDie vorerwähnte Entwicklung nahm der Kanton Schwyz zum Anlass, eine Bedarfsplanung 2010 – 2030 für die stationäreLangzeitpflege im Kanton zu erstellen. Dabei wird die Entwicklung für <strong>Wollerau</strong> für 80-Jährige und Ältere wie folgtdargestellt:2015 2020 2025 2030Platzbedarf für <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> 82 87 96 101./. heutiges Angebot AZT – 46 – 46 – 46 – 46./. zusätzliche Plätze Feusisberg – 10 – 10Fehlendes Angebot / Platzbedarf 26 31 50 55Gemäss § 9 des Gesetzes über soziale Einrichtungen vom 28. März 2007 sind die <strong>Gemeinde</strong>n zuständig für die Planung,Errichtung und den Betrieb der erforderlichen Einrichtungen für Betagte und Pflegebedürftige. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong>löst diese Aufgabe über die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt.Die aktuelle Entwicklung und der fehlende Platzbedarf, auch wenn dies nur Schätzungen sind, haben den <strong>Gemeinde</strong>rat<strong>Wollerau</strong> dazu bewogen, eine Arbeitsgruppe für die Erarbeitung von möglichen Lösungen für die zukünftige Entwicklungeinzusetzen. Diese Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertretern des Alterszentrums Turm-Matt, der GenossenschaftAlterswohnungen Turm-Matt, <strong>Gemeinde</strong>vertretern und Fachpersonen zusammen.Dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> vor grossen Herausforderungen steht, geht aus vorangehender Darstellung zweifelsohneklar hervor. Zudem stehen auch das Alterszentrum Turm-Matt sowie die Genossenschaft Alterswohnungen vor grossenHerausforderungen. Die vor Jahrzehnten errichteten und zwischenzeitlich teilweise renovierten Infrastrukturen sowiedie neuen Herausforderungen führen dazu, dass beide Einheiten mittelfristig einen hohen Investitions- wie Anpassungsbedarfausweisen. Diese Ausgangslage bedarf einer gesamtheitlichen Analyse und Ausrichtung. Konkret heisst das fürden <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Wollerau</strong>, dass sich die <strong>Gemeinde</strong> auch ausserhalb der Liegenschaft Turm-Matt für Räumlichkeitenbezüglich Alters- und Pflegefragen aktiv einsetzen muss.Aufgrund dieser weitergehenden Bestrebungen genehmigte die <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 10. April 2012 einenNachkredit für die Plankosten «Bauprojekt mit Kostenvoranschlag für Neubau Alterswohnen Plus» in der Roos. DiesesProjekt ist jedoch nicht Gegenstand dieser Sachvorlage, ist aber für die Weiterentwicklung der Gesamtsituation in<strong>Wollerau</strong> von grösster Bedeutung und stellt einen möglichen Ersatz für die Alterswohnungen der GenossenschaftTurm-Matt dar.Konzept für Gesamtareal Turm-MattDie erwähnte Arbeitsgruppe sowie der Vorstand der Genossenschaft Alterswohnungen Turm-Matt sowie der StiftungsratAlterszentrum Turm-Matt zusammen mit dem <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Wollerau</strong> kommen zum Schluss, dass für einegesamtheitliche Weiterentwicklung ein Zusammengehen der Genossenschaft mit der Stiftung sich als die sinnvollsteVariante herausstellt. Die Stiftung hat als Konsequenz daraus vom <strong>Gemeinde</strong>rat den Auftrag erhalten, ein Gesamtkonzeptauf dem Areal Turm-Matt zu erarbeiten. Damit die Stiftung jedoch für diese Aufgabe auch Planungssicherheiterhält, ist die entgeltliche Übernahme des Baurechtes D5222, welches von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> der GenossenschaftAlterswohnungen Turm-Matt gewährt wird, durch die Stiftung sicherzustellen.Voraussetzungen für die Übertragung des Baurechtes D5222 an die StiftungDas heute grundbuchamtlich verankerte selbständige und dauernde Baurecht D5222 zu Gunsten der GenossenschaftAlterswohnungen Turm-Matt, welches auf der gemeindeeigenen Parzelle KTN 128 bis 18. April 2074 gewährt wurde,kann unter folgenden Bedingungen übertragen werden:


<strong>Gemeinde</strong>versammlunG 10. OktO ber 2012 seite 5Sachgeschäft – Stiftung Alterszentrum Turm-Matt <strong>Wollerau</strong> –Investitionsbeitrag für Übernahme Baurecht von GenossenschaftAlterswohnungen Turm-Matt1. Zustimmung der Grundeigentümerin, d.h. der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong>,2. Vorhandensein der ausreichenden finanziellen Leistungsfähigkeit, um die Bestreitung der Kapitalzinsen auf den aufdem Baurecht lastenden Passiven zu gewährleisten,3. Weiterverfolgung des gleichen Zwecks, wie er in den Genossenschaftsstatuten der heutigen Baurechtsnehmerinfestgelegt ist (Besitzstandwahrung), und4. Betreiben der Alterswohnungen nach Massgabe der öffentlichen Interessen und gemeinnützig.Da diese Bestimmungen grundbuchamtlich verankert sind, ist die Erwerberin «Stiftung Alterszentrum Turm-Matt<strong>Wollerau</strong>» verpflichtet, aufgrund dieser Besitzstandwahrungsregel die Alterswohnungen weiterzuführen resp. beiVeränderungen alternativ anzubieten.Sicherstellung der Übertragung des Baurechtes D5222 an die Stiftung Alterszentrum Turm-MattUm die Planungssicherheit für die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt zu erreichen, haben die Genossenschaft AlterswohnungenTurm-Matt und die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt einen öffentlich beurkundeten Kaufvertrag überdie entgeltliche Übertragung des Baurechtes D5222 abgeschlossen. Die Eckpunkte dieser entgeltlichen Übertragungsehen wie folgt aus:1. Die grundbuchamtliche Eigentumsübertragung kann bis spätestens 31. Dezember 2017 erfolgen,2. der Kaufpreis muss sicherstellen, dass die Genossenschaft ihre aktuellen Verpflichtungen gemäss Bilanz vom31. Dezember 2011 inkl. des Genossenschaftskapitals erfüllen kann, und3. die grundbuchamtliche Eigentumsübertragung erfolgt zu einem maximalen Betrag von Fr. 2‘500‘000.–, welcher sichab 2013 jährlich um Fr. 50‘000.– reduziert.Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Wollerau</strong> sowie der Vorstand und die Generalversammlung der Genossenschaft AlterswohnungenTurm-Matt, aber auch der Stiftungsrat Alterszentrum Turm-Matt haben diesem Kaufvertrag, vorbehältlich der Volksabstimmung,zugestimmt.Mit der Kaufpreiszahlung wird die Genossenschaft Alterswohnungen Turm-Matt ihre Verpflichtungen gegenüberDritten, speziell die bestehenden Hypothekarschulden, sowie die statutarische vorgeschriebene Rückzahlung desGenossenschaftskapitals erfüllen können.Finanzbedarf und FolgekostenDie Leistungsvereinbarung zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> und der Stiftung Alterszentrum Turm-Matt regelt dieBeziehungen der Vertragsparteien in Bezug auf das Angebot in der Alters- und Pflegebetreuung in <strong>Wollerau</strong>. Gemäss§ 7 der Vereinbarung gewährt die <strong>Gemeinde</strong> auf begründeten Antrag hin Investitionsbeiträge an ausserordentlicheAnschaffungen und Renovationen, vorbehältlich der Zustimmung durch die Stimmberechtigten.Nebst der bestehenden Defizitgarantie von rund Fr. 100‘000.–/Jahr der <strong>Gemeinde</strong> für den laufenden operativen Betriebverfügt die Stiftung über keine weiteren zusätzlichen Mittel für solche ausserordentliche Ereignisse. Mit Schreiben vom15. Mai 2012 gelangt die Stiftung mit dem Antrag der Finanzierung dieser Übernahme des Baurechtes D5222 an den<strong>Gemeinde</strong>rat.


<strong>Gemeinde</strong>versammlunG 10. OktO ber 2012 seite 6Sachgeschäft – Stiftung Alterszentrum Turm-Matt <strong>Wollerau</strong> –Investitionsbeitrag für Übernahme Baurecht von GenossenschaftAlterswohnungen Turm-MattDer gesamte maximale Finanzbedarf, welcher Bestandteil der Investitionsrechnung sein wird, sieht wie folgt aus:Entgeltliche grundbuchamtliche Übertragung des Baurechtes D5222von der Genossenschaft auf die Stiftung maximal Fr. 2‘500‘000.–zusätzlich Gebühren/Abgaben/Beratung und Unvorhergesehenes Fr. 50‘000.–Gesamter Finanzbedarf maximal Fr. 2‘550‘000.–Dabei ist zu erwähnen, dass sich der Finanzbedarf ab 2013 jährlich um Fr. 50‘000.– reduziert, d.h. findet die grundbuchamtlicheEigentumsübertragung erst im Jahr 2017 statt, beträgt die entgeltliche Übertragung noch Fr. 2‘250‘000.–. Diese Reduktion istdas Resultat der jährlichen Amortisationen und Reduzierung der Verbindlichkeiten.Der maximale Finanzbedarf kann seitens der <strong>Gemeinde</strong> aus den vorhandenen flüssigen Mitteln finanziert werden. EineKreditaufnahme ist nicht notwendig.Folgekosten in der laufenden Rechnung:Da der Zeitpunkt der grundbuchamtlichen Eigentumsübertragung aus heutiger Sicht nicht bekannt ist, ist der zeitliche Anfallder jährlichen Folgekosten noch nicht bestimmbar. Gemäss Finanzhaushaltsgesetz sind Investitionsbeiträge mit 25% pro Jahrzu amortisieren, resp. die Investition ist jährlich mit 2.5% zu verzinsen, was folgende maximale jährliche Aufwendungen zurFolge hätte:25% Amortisation im ersten Jahr Fr. 637‘500.–2.5% Verzinsung Fr. 63‘750.–= maximale Folgekosten im ersten Jahr Fr. 701‘250.–(was rund 1.6 Steuerprozente einer Einheit ausmacht (<strong>Gemeinde</strong>steuerfuss 2012: 60 Prozent)Im Budgetprozess und der unterliegenden Finanzplanung werden bei Bekanntsein des Zeitpunktes der grundbuchamtlichenEigentumsübertragung die entsprechenden Folgekosten mitberücksichtigt.Da die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt mit der Übertragung des Baurechtes die Aufgaben der Genossenschaft unverändertübernehmen muss, wird sie auch inskünftig nach der grundbuchamtlichen Eigentumsübertragung den heute fliessendenBaurechtszins von Fr. 29‘794.– an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> leisten. Im Gegenzug wird die <strong>Gemeinde</strong> auch weiterhin ihrenbisherigen Mietzinszuschuss in der Höhe von Fr. 22‘815.– an die Stiftung leisten. Diese ursprünglichen Regelungen habensolange Bestand als die aktuelle Situation unverändert weitergeführt wird.ZusammenfassungEs ist dem Vorstand der Genossenschaft, dem Stiftungsrat des Alterszentrums, aber auch dem <strong>Gemeinde</strong>rat ein Anliegen, für diegesamtheitliche Entwicklung der Alters- und Pflegeaufgaben diesen Schritt machen zu können. Die anstehenden Herausforderungensind unbestritten und für die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt ist es eine wichtige Basis, mit dieser Übertragung desBaurechtes eine Planungssicherheit zu erlagen. Zudem ist mit dieser Übertragung des Baurechtes von der Genossenschaft aufdie Stiftung die Besitzstandwahrung resp. die statutarischen Aufgaben der Genossenschaft sichergestellt. Aus diesem Grundempfiehlt der <strong>Gemeinde</strong>rat, dem vorliegenden Sachgeschäft zuzustimmen.


<strong>Gemeinde</strong>versammlunG 10. OktO ber 2012 seite 7Sachgeschäft – Stiftung Alterszentrum Turm-Matt <strong>Wollerau</strong> –Investitionsbeitrag für Übernahme Baurecht von GenossenschaftAlterswohnungen Turm-MattAntrag1. Der Übertragung des dauernden und selbständigen Baurechtes D5222 von der Genossenschaft AlterswohnungenTurm-Matt an die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt und dem hierfür notwendigen Verpflichtungskredit in Form einesInvestitionsbeitrages von maximal Fr. 2‘550‘000.– wird zugestimmt.2. Der <strong>Gemeinde</strong>rat wird mit dem Vollzug beauftragt.Stellungnahme der RPKzum Investitionsbeitrag für die Übernahme des Baurechtes von der Genossenschaft AlterswohnungenTurm-Matt durch die Stiftung Alterszentrum Turm-MattDamit eine gesamtheitliche Entwicklung der Alters- und Pflegeaufgaben möglich ist und die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> ihren gesetzlichenLeistungsauftrag in diesem Bereich nachkommen kann, ist es wichtig, dass die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt<strong>Wollerau</strong> das dauernde und selbständige Baurecht (D5222) von der Genossenschaft Alterswohnungen Turm-Matt übernehmenkann. Für die Finanzierung dieses Baurechts leistet die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> an die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt einenInvestitionsbeitrag. In der Leistungsvereinbarung zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> und der Stiftung Alterszentrum Turm-Mattsind – unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Stimmberechtigten – auf begründeten Antrag hin Investitionsbeiträge fürausserordentliche Anschaffungen und Renovationen vorgesehen. Der maximale Finanzbedarf für die Übernahme des Baurechts(D5222) beträgt CHF 2‘550‘000.–. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> kann diesen Investitionsbeitrag aus den vorhandenen flüssigenMitteln finanzieren. Die Folgekosten sind ausgewiesen.Die RPK hat das Sachgeschäft geprüft und beantragt Ihnen, der Übertragung des dauernden und selbständigen BaurechtsD5222 von der Genossenschaft Alterswohnungen Turm-Matt an die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt und dem hierfürnotwendigen Verpflichtungskredit in Form eines Investitionsbeitrages von maximal CHF 2‘550‘000.– zuzustimmen.


<strong>Gemeinde</strong>versammlunG 10. OktO ber 2012 seite 8Sachgeschäft – Sanierung StrandwegUrnenabstimmung 25. November 2012Kurt GrobKURZFASSUNGÜber weite Teile bildet der Strandweg den einzigen Seeanstoss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong>. Der Strandweg ist der attraktivsteund wichtigste Fussweg zwischen dem Ortsteil Bäch und der <strong>Gemeinde</strong> Richterswil. Die Weganlage befindet sich aufGrundeigentum der SBB und der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong>. Der Unterhalt wird durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> ausgeführt. DerStrandweg ist in einem schlechten Zustand und muss baulich saniert werden. Seitens der Bevölkerung wird seit Dezember2007 ein Geländer gewünscht. Schliesslich beabsichtigt der <strong>Gemeinde</strong>rat die Seepromenade mit einem wirkungsvollenLärmschutz gegen das Bahntrassee zu versehen und das Ufer ökologisch wie gestalterisch aufzuwerten.In diesem Sinne soll die erforderliche Sanierung nachhaltig und verbunden mit einer Aufwertung des ganzheitlichenErscheinungsbildes erfolgen. Im Zusammenhang mit der Sanierung der Weganlage werden somit insbesondere auchden Aspekten der Landschafts- und Seeufergestaltung Rechnung getragen.Der <strong>Gemeinde</strong>rat beantragt der <strong>Gemeinde</strong>versammlung die Zustimmung zum vorliegenden Sachgeschäft SanierungStrandweg und die Bewilligung des hierfür benötigten Verpflichtungskredites in der Höhe von Fr. 2‘745‘000.–.BerichtAusgangslageÜber weite Teile bildet der Strandweg den einzigen Seeanstoss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong>. Der Strandweg, entlang demZürichsee, ist eine der attraktivsten und wichtigsten Fussgängerverbindungen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong>. Damit hatder Strandweg auch hohe, überregionale Bedeutung, weil er die Uferwege der Nachbargemeinden verbindet. Die


<strong>Gemeinde</strong>versammlunG 10. OktO ber 2012 seite 9Sachgeschäft – Sanierung StrandwegWeganlage befindet sich in einem baulich schlechten Zustand. Auch hinsichtlich der Gestaltung des Weges sind deutlicheDefizite vorhanden. Aus diesem Grund beabsichtigt der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Wollerau</strong> den Strandweg zu sanieren und durchverschiedene Massnahmen wie Lärmschutz, ökologische und gestalterische Massnahmen etc. aufzuwerten. Zudem sollim Zuge der Sanierungsarbeiten eine Absturzsicherung angebracht und eine Beleuchtung zur Erhöhung der Sicherheiterstellt werden. Die sich mittlerweile in einem sehr schlechten Zustand befindenden Bauwerksteile müssen erneuertwerden.Das Wegprojekt beginnt am westlichen Ende der Seeanlage Bäch und endet an der <strong>Gemeinde</strong>grenze <strong>Wollerau</strong>/Richterswil.Die Weglänge beträgt zirka 700 Meter, die durchgehende Mindestwegbreite ist mit 2.20 Meter vorgesehen.Die Nutzung soll, wie heute, ausschliesslich den Fussgängern vorbehalten bleiben.Der heutige Weg ist eher funktional gestaltet und bietet kein Lärm- und Spritzschutz und auf der Ufermauer fehltdas Geländer. Auf dem ganzen Abschnitt besteht nur ein Fusswegrecht, lediglich für den Unterhalt ist das Befahrenerlaubt. Für den Unterhalt des Weges ist die <strong>Gemeinde</strong> zuständig. Eine entsprechende Unterhaltsvereinbarung mit demGrundeigentümer, der SBB, besteht bereits. Der neue Fussgängersteg soll unterhaltsfreundlich ausgebildet werden.Während der Bauzeit muss der Weg für die Fussgänger gesperrt werden.EigentumsverhältnisseDer gesamte Weg verläuft auf dem Grundstück der SBB. Nebst dem Grundstück der SBB sind noch die Parzellen KTN167 und 168 betroffen.Die Landbeanspruchung durch das Projekt betrifft die Grundstücke wie folgt:KTN Nr. 167 40 m 2KTN Nr. 168 27 m 2Im Zusammenhang mit der Sanierung des Strandwegs sollen die Zufahrtsrechte mit einer Dienstbarkeit geregelt werden.Die beanspruchte Landfläche wird nicht abgetreten, sondern ebenfalls mittels einer Dienstbarkeit geregelt.ProjektSituationDer Strandweg verläuft heute parallel zwischen der Uferlinie und dem SBB-Trassee. Der Weg kann durch seine baulicheund funktionale Ausprägung in drei Bereiche untergliedert werden. «Abschnitt 1» ab der Kantonsgrenze bis zum privatenBadeplatz. In diesem Bereich ist das Ufer künstlich verbaut (Blocksatz). Im Flachufer ist ein Schilfgürtel angesiedelt. Der«Abschnitt 2» führt zwischen dem privaten Grundstück und dem SBB-Trassee durch. Dieser Abschnitt ist durch dieseitliche Holzverschalung des Grundstücks und dem nahe gelegenen SBB-Gleis sehr eingeengt. Der «Abschnitt 3» vomprivaten Badeplatz bis zum öffentlichen Badeplatz führt auf der Ufermauer am Fusse der Böschung des Bahndamms.Abschnitt 1Der Weg soll ab der <strong>Gemeinde</strong>grenze auf 2.20 m verbreitert werden. Die Verbreiterung erfolgt mit einem Stahlelementin der bestehenden, hartverbauten Böschung zum Ufer. Zum SBB-Trassee hin sind Lärmschutzwände vorgesehen. Diegeplanten Lärmschutzelemente aus Holz sind nur im Bereich der grössten Lärmquelle, d.h. ab der Schienenoberkante,ca. 1 m hoch.


<strong>Gemeinde</strong>versammlunG 10. OktO ber 2012 seite 10Sachgeschäft – Sanierung StrandwegAbschnitt 1 mit Lärmschutz und HolzdeckDie gesamte Konstruktion beträgt auf Grund der tieferen Lage des Strandwegs zur Bahn im Schnitt 2.80 m. Der untereTeil der Wand wird mit Betonelementen erstellt und mit Holz verschalt. Der Abstand zur Gleisachse muss im Minimum3.20 m betragen. Auf Grund des minimalen Abstands von 3.20 m muss auf den ersten 60 m der Lärmschutzwand derWeg in Richtung See verschoben werden. Zur ökologischen Aufwertung wird das hart verbaute Ufer vom äusserenWegrand bis unter die Wasserlinie abschnittsweise aufgebrochen und mit einem Blockwurf verfüllt. Die Wegoberflächewird aus Unterhaltsgründen mit Asphaltbelag ausgeführt. Bei der heutigen Lücke im Schilf wird ein kleines Holzdeckangebracht.Abschnitt 2Der Querschnitt in diesem Abschnitt wird auf die neue Wegbreite angepasst. Um der optischen Einengung entgegenzuwirken,ist vorgesehen, den Weg auf dem ganzen Abschnitt auf das Niveau des Grundstücks aufzuschütten undseitlich mit Banketten zu versehen. Der bestehende Belag und die Mauer zum Privatgrund werden abgebrochen. DieAufschüttung erfolgt mit Kiessand. Die Oberfläche des Weges wird auch in diesem Abschnitt mit Belag ausgeführt.Seitlich werden Bundsteine aus Granit den Abschluss des Wegs zum Bankett bilden. Damit die Wegverbreiterung realisiertwerden kann, müssen von den beiden Privatgrundstücken ca. 60 m 2 Land genutzt werden. Mit dem Grundeigentümerwurden bereits Gespräche geführt; er hat sich grundsätzlich bereit erklärt, den erforderlichen Streifen mit einemFusswegrecht zu Gunsten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Neu soll an Stelle derheutigen Holzpalisade eine lärmabsorbierende Wand aufgestellt – und zur SBB hin ein Zaun mit einem Drahtgeflecht undeiner leichten Holzverkleidung erstellt werden. Der Spritzschutz wird mit Kletterpflanzen begrünt. Dessen Höhe beträgt1.30 m und ist, wie die Lärmschutzwände im Abschnitt 1, im Minimum 3.20 m von der Gleisachse entfernt angeordnet.


<strong>Gemeinde</strong>versammlunG 10. OktO ber 2012 seite 11Sachgeschäft – Sanierung StrandwegAbschnitt 2, Verbreiterung und Aufwertung im Bereich PrivatgrundAbschnitt 3Zur Aufwertung des Weges sowie zur Umgehung einer kostspieligen Sanierung der sich in schlechtem Zustand befindendenKragplatte wird ab dem Privatgrundstück der Weg ans Wasser hinuntergeführt. Am Fusse der Ufermauer wirdüber eine Länge von ca. 49 m ein Steg mit Oberkante der Gehfläche von 407 m ü.M. erstellt. Im Anschluss wird der Wegzurück auf die Ufermauer ansteigen. Die alte Wegführung sowie die Kragplatte werden im Steg-Bereich zurückgebautund als begrünte Fläche gestaltet. Sie wird mit niedrig wachsenden Sträuchern bepflanzt.In der Fortsetzung des Weges auf der Ufermauer wird eine Absturzsicherung angebracht. Der Weg wird im ganzenAbschnitt auf 2.20 m ausgebaut. Im Kronenbereich der Ufermauer wird ein Flachstahlwinkel (Schwarzstahl), welcherhinter der Mauer verankert ist, eingebaut. Durch den leichten Überstand des Stahlwinkels kann die Wegverbreiterungohne grosse Massnahmen am Böschungsfuss des Bahndamms erfolgen. Die 1.10 m hohe Absturzsicherung wird amStahlwinkel so befestigt, dass im Falle einer Reparatur die Stützen einfach demontiert und ersetzt werden können.Für die Absturzsicherung sind Stahlstützen mit Korrosionsschutz in Anthrazit vorgesehen. Die Stützen werden mithorizontalen Chromstahldrähten verbunden. Auf der Seite des Bahndamms wird als Wegabschluss ein Stahlblecheingebaut, welches das Erscheinungsbild des Stirnblechs des Steges reflektiert. Um eine gewisse Grosszügigkeit desWeges trotz Absturzsicherung zum See hin zu erlangen, wird der Zaun gegen die SBB hin im Abstand von ca. 80 cm zumWegrand versetzt und mit Sträuchern bepflanzt. Auf Grund der Niveaudifferenz zur Bahn sind in diesem Abschnitt keineLärmschutzmassnahmen und kein Spritzschutz mehr geplant. Der Aufenthaltsbereich bei der bestehenden Ausbuchtungder Ufermauer mit Sitzbank wird attraktiver gestaltet. Ein Holzbelag aus Lärche, auf Stahlträgern montiert und auf derheutigen Plattform befestigt, soll den nötigen Raum schaffen. Im Zusammenhang mit der Wegsanierung ist geplant, beimFrohburgbach mit einfachen Massnahmen, wie dem Einbau von Blocksteinen (Alpenkalk), den Bachauslauf aufzuwerten.


<strong>Gemeinde</strong>versammlunG 10. OktO ber 2012 seite 12Sachgeschäft – Sanierung StrandwegAbschnitt 3, Bereich Steg mit HolzrostHöhenlage des neuen WegsGegenüber der heutigen Situation wird der Weg weniger monoton. Im Abschnitt 2 wird der Weg leicht höher als bishergeführt und im Abschnitt 3 wird der Weg teilweise auf die Wasserfläche hinuntergeführt. Die geplanten Steigungenwerden alle mit maximal bis 6% Längsgefälle realisert, damit die Norm, im Hinblick auf die Befahrbarkeit mit einemRollstuhl, eingehalten wird.KunstbautenDas Konzept für die Fundation des Steges sieht gebohrte Pfähle im Abstand von ca. 9.0 m vor. Über Querriegel wirdder Steg im Uferbereich bzw. an der Ufermauer befestigt. Auf die Riegel wird die Stegkonstruktion, Stahlträger mitHolzplanken (Lärche geriffelt) und einseitigem Geländer, montiert. Das Geländer verfügt über eine Höhe von 1.1 m undbesteht aus stehenden Stahlprofilen im Abstand von 1.8 m mit horizontal gespannten Chromstahldrähten.BeleuchtungAuf dem ganzen Projektperimeter ist eine Beleuchtung geplant. Das nächtliche Erscheinungsbildvermeidet Lichtemissionen und gewährleistet die notwendigen Sicherheitsanforderungen. Die Beleuchtungist mittels LED-Pollerleuchten aus antrazithfarbenem Stahl/Aluminium-Guss vorgesehen.Die schlichte kubische Gestaltung und die Farbgebung harmonisieren mit dem Geländer der Stegeund höherliegenden Wegeflächen. Ein einseitig nach unten gerichteter Lichtaustritt ermöglicht diestimmungsvolle, aber blendfreie Ausleuchtung der Wegefläche. Bei der Lärmschutzwand werdenEinbauleuchten vom selben Typ verwendet.Referenzbild


<strong>Gemeinde</strong>versammlunG 10. OktO ber 2012 seite 13Sachgeschäft – Sanierung StrandwegHochwassersicherheitDie Oberkante der Stegkonstruktion (begehbare Fläche) ist auf der Höhe von 407.00 m ü. M. geplant. Dies ergibtgegenüber dem mittleren Wasserstand ein Freibord von 50 cm zur Konstruktion und einen Abstand von ca. 1.0 m zurWasseroberfläche. Dadurch ist unter anderem gewährleistet, dass bei Wellengang der Steg nicht überspült wird. Beieinem Hochwasser ist der Steg noch passierbar, bei höchstem Hochwasser (100-jähriges Ereignis) wird der Steg jedochüberflutet und muss während dieser Zeit gesperrt werden.ÖkologieMehrere ökologische Aufwertungsmassnahmen verbessern das Naturraumpotenzial des Strandwegs.Entlang des neuen Holzstegs ist vorgesehen, die Böschung im Bereich des abgebrochenen Wegverlaufs zu renaturierenund mit einheimischen Sträuchern zu bepflanzen. Diese dichte Pflanzung, welche bis zum Strandbad Hinterbächfortgesetzt wird, bietet Lärm- und Spritzschutz zum SBB-Trassee, stellt aber auch einen wichtigen Lebensraum für einespezialisierte einheimische Fauna dar. Kleinvögel finden wertvolle Aufenthaltsstrukturen.Die bestehenden Schilfflächen im ersten Wegabschnitt werden erhalten und durch neue Schilfansiedlungen im Flachwasserbereichentlang des neuen Holzstegs bis hin zum Strandbad Hinterbäch ergänzt. Im See schützt eine Lahnung dasSchilf vor Wellen und Schwemmgut. Der neue Röhricht bietet wertvollen Lebensraum für eine Vielzahl von ufertypischenTierarten, Kleinlebewesen, Laichsubstrat etc. Des Weiteren profitiert das Landschaftsbild spürbar von dieser naturnahenSeeufergestaltung. Naturnah gestaltete Uferzonen machen den See zum Erlebnis und erhöhen damit die Lebensqualitätder Menschen in den Ufergemeinden.Die ökologische Aufwertung des Strandwegs ist ebenfalls im Kontext mit Aufwertungs- und Renaturierungsprojektenin der näheren Umgebung im Bereich Frauenwinkel und Ufenau zu sehen.Gestaltung / MaterialisierungDie gezielte Auswahl einheitlicher Materialien schafft für den Strandweg eindurchgehendes, harmonisches Erscheinungsbild. Die Oberfläche des Strandwegswird erneuert. Ein Asphaltbelag verbindet Funktionalität mit hochwertigerGestaltung. Er bietet eine optimale Begehbarkeit und Befahrbarkeit mitKinderwagen, Rollstuhl etc. und unterscheidet sich gleichzeitig optisch vonnormalen Fahrstrassen. Der neue Steg besteht aus einer Stahlkonstruktion miteiner Auflage aus Holzplanken. Diese Materialisierung entspricht der typischenGestaltsprache von Ufer- und Hafenarealen. Zum Wasser hin erfolgt eine Absturzsicherungdurch ein Geländer aus einer leichten Konstruktion einzelneranthrazitfarbener Stahlpfosten und Stahlseilen. Die visuelle Transparenz zumWasser wird somit erhalten.ReferenzbildDieses Geländer wird ebenfalls für die neuen Holzdecks und für höherliegende Wegeabschnitte als Absturzsicherungvorgesehen. Die ausgewählte Bank besteht aus einer leichten Stahlkonstruktion mit Holzauflagen. Sie findet sich imgesamten Abschnitt an Aufenthaltsbereichen wieder.


<strong>Gemeinde</strong>versammlunG 10. OktO ber 2012 seite 14Sachgeschäft – Sanierung StrandwegKostenDie Gesamtkosten werden gemäss dem Bauprojekt des beauftragten Planer-Teams wie folgt ausgewiesen:Baumeisterarbeiten Strassenbau Fr. 823‘000.–Nebenarbeiten StrassenbauLärmschutzwand Fr. 431‘000.–Beleuchtung mit LED-Pollerleuchten Fr. 79‘000.–Zäune Fr. 55‘000.–Steg, Plattform Fr. 267‘000.–Geländer Fr. 41‘000.–Blockwurf, Sitzstufen, Ruhebänke Fr. 34‘000.–Uferauffüllung, Lahnung, Schilfbesatz Fr. 164‘000.–Bepflanzung und Bestockungen Fr. 29‘000.–Sicherheitseinrichtungen der SBB Fr. 80‘000.–Verschiedenes und Unvorhergesehenes Fr. 66‘000.–Fr. 1‘246‘000.–Nebenarbeiten (Gebühren, Vermessung und Vermarchung) Fr. 42‘000.–Technische Arbeiten (Honorare, Bestandesaufnahmen) Fr. 430‘000.–Total ohne MwSt. Fr. 2‘541‘000.–8% MwSt. Fr. 203‘280.–Gesamtkosten gerundet, inkl. MwSt. Fr. 2‘745‘000.–FinanzierungGemäss §33 Absatz 2 des Gesetzes über den Finanzhaushalt der Bezirke und <strong>Gemeinde</strong>n (SRSZ 153.100) ist ein Verpflichtungskreditbrutto als Sachgeschäft zum Beschluss vorzulegen und in einem Bericht unter Angabe der BeiträgeDritter, der Finanzierung und der Folgekosten zu begründen. Die Finanzierung erfolgt aus den flüssigen Mitteln. EineKreditaufnahme ist aufgrund der heutigen finanziellen Situation nicht erforderlich. Für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> entsprichtdies einer Investition von Fr. 2‘745‘000.– inkl. MwSt. Die Kosten werden voraussichtlich zu 100% im Jahr 2013 anfallen.Folgekosten Strandweg(in Tausend)Jahr 2013 2014 2015 201625% Abschreibung 715 536 402 3022.5% Verzinsung 72 54 40 30Folgekosten im Jahr 550 617 463 347Steuerprozente (Stand 2011) 0.9 1.0 0.7 0.5Investition 2000 745 0 0


<strong>Gemeinde</strong>versammlunG 10. OktO ber 2012 seite 15Sachgeschäft – Sanierung StrandwegZusammenfassungDer Strandweg zwischen Bäch und Richterswil befindet sich in einem baulich schlechten Zustand und soll saniert werden.Seitens der Bevölkerung wird seit Dezember 2007 ein Geländer gewünscht. Im Zuge der Sanierungsarbeiten soll eineAbsturzsicherung angebracht und eine Beleuchtung zur Erhöhung der Sicherheit sowie ein Lärm- und Spritzschutz erstelltwerden. Die Weganlage soll verbreitert und attraktiv gestaltet werden. Durch ökologische Aufwertungsmassnahmenwird das Naturraumpotenzial des Strandwegs verbessert. Für die Sanierungsarbeiten wird ein Verpflichtungskreditvon insgesamt Fr. 2‘745‘000.– inkl. MwSt. benötigt. Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Wollerau</strong> empfiehlt den Stimmbürgerinnen undStimmbürgern dem Verpflichtungskredit zuzustimmen.Antrag1. Der Sanierung des Strandweges Bäch wird zugestimmt und der hierfür benötigte Verpflichtungskredit vonFr. 2‘745‘000.– inkl. MwSt. (indexiert, Baukostenindex Stand 1.4.2012) wird bewilligt.2. Der <strong>Gemeinde</strong>rat wird mit dem Vollzug beauftragt.Stellungnahme der Rechnungsprüfungskommission zum Sachgeschäft StrandwegVerpflichtungskredit 20131. GrundlageDie RPK erkennt, dass eine Sanierung des Strandweges erforderlich ist. Speziell die Aspekte der Sicherheit, wie etwa dieStabilität des Weges am Seeufer, das Fehlen eines Geländers oder Gefahren durch die ungeschützte Bahnlinie unmittelbarneben dem Weg, machen eine Sanierung notwendig.Das vorliegende Sachgeschäft berücksichtigt nicht nur diese Sicherheitsaspekte, sondern hat auch explizit das Ziel, denStrandweg als einzigen Seeanstoss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> qualitativ wesentlich aufzuwerten, indem der Weg verbreitertwird, ein Holzsteg mit erweiterten Sitzmöglichkeiten sowie ökologische Elemente geplant sind.2. Prüfung und EmpfehlungDie RPK hat das Sachgeschäft zur Sanierung des Strandweges in formeller und materieller Hinsicht geprüft. Die Folgekostendes Projektes sind korrekt und transparent ausgewiesen. Die RPK empfiehlt das Geschäft zur Annahme.


<strong>Gemeinde</strong>versammlunG 10. OktO ber 2012 seite 16Sachgeschäft – Sanierung Strandweg


Sachgeschäft – Sanierung Strandweg<strong>Gemeinde</strong>versammlunG 10. OktO ber 2012 seite 17


<strong>Gemeinde</strong>versammlunG 10. OktO ber 2012 seite 18Sachgeschäft – Neugestaltung Bahnhofplatz mit Bushof, RichterswilUrnenabstimmung 25. November 2012Kurt GrobKURZFASSUNGMit den Zuglinien S8 und S2 der SBB werden die Reisenden nach Zürich transportiert. Dank der Buslinie <strong>Wollerau</strong>–Richterswil profitiert die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> mit bester Busanbindung mit dem Bahnhof Richterswil von der im Viertelstundentaktverkehrenden schnellen Bahnlinie.Die <strong>Gemeinde</strong> Richterswil plant, den Bahnhofplatz mit Bushof umzubauen und neu zu gestalten. Mit gestalterischenMassnahmen soll die Nutzung für Bus- und Bahnreisende sicherer und bequemer werden. Zirkulationsflächen undBussteigkanten sind behindertengerecht anzulegen und schliesslich muss auch die Fahrbahn der Busse dauerhaft saniertwerden. Insgesamt werden fünf Bussteigkanten neu gebaut. Zwei der insgesamt fünf benötigten Bushalteinseln werdenauch zukünftig ausschliesslich von Bussen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong>, den Linien 176 und 175, beansprucht. Die <strong>Gemeinde</strong><strong>Wollerau</strong> hat deshalb an den Kosten für den Ausbau und die Sanierung der Infrastruktur in Richterswil zu partizipieren.Der <strong>Gemeinde</strong>rat beantragt der <strong>Gemeinde</strong>versammlung die Zustimmung zum vorliegenden Sachgeschäft NeugestaltungBahnhofplatz mit Bushof Richterswil und die Bewilligung des hierfür benötigten Verpflichtungskredites in der Höhe vonFr. 1‘422‘000.–. Die Endbelastung für die <strong>Gemeinde</strong> reduziert sich um den Beitrag des Zürcher Verkehrsverbundes vonrund Fr. 150‘000.–.


<strong>Gemeinde</strong>versammlunG 10. OktO ber 2012 seite 19Sachgeschäft – Neugestaltung Bahnhofplatz mit Bushof, RichterswilBerichtAusgangslageDie <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> ist trotz bevorzugter Lage hoch über dem Zürichsee gut mit den öffentlichen Verkehrsmittelnerschlossen. Richtung Zentral- und Ostschweiz sorgt die Südostbahn für schnelle Verbindungen; am Zürichseeuferentlang befördern die Linien S 8 und S 2 der SBB die Reisenden komfortabel ins Herz der Stadt Zürich. <strong>Wollerau</strong> profitiertdank bester Busanbindung mit dem Bahnhof Richterswil von der im Viertelstundentakt verkehrenden schnellen Bahnlinie.Der verdichtete Fahrplan der linksufrigen S-Bahn führte in den vergangenen Jahren zur zunehmend intensiveren Nutzung.Um dem stetig wachsenden Betrieb gerecht zu werden, sind verschiedenste Anpassungen und Verbesserungennotwendig. Mit gestalterischen Massnahmen soll die Nutzung für Bus- und Bahnreisende sicherer und bequemer werden.Zirkulationsflächen und Bussteigkanten sind behindertengerecht anzulegen und schliesslich muss auch die Fahrbahnder Busse dauerhaft saniert werden. Die Vorfahrt für den Individual-Verkehr wird neu geregelt, um Konflikte mit denausfahrenden Bussen zu verhindern.Zwei der insgesamt fünf benötigten Bushalteinseln werden vertraglich langfristig gesichert auch zukünftig ausschliesslichvon Bussen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong>, den Linien 176 und 175, beansprucht. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> hat deshalb an denKosten für den Ausbau und die Sanierung der Infrastruktur in Richterswil zu partizipieren.Federführend am gemeinsamen Projekt beauftragte die <strong>Gemeinde</strong> Richterswil das Ingenieurbüro Flückiger und BosshardAG, Wädenswil, und das Architekturbüro Hornberger Architekten AG, Zürich, mit der Planung der Neugestaltung desBahnhofplatzes. In die Projektorganisation sind auch Vertreter der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> eng mit eingebunden.Das ProjektDer neue Bushof wird zwischen der Seestrasse und dem Bahnhofplatz, im Bereich der bestehenden Baumgruppe,unter 45° zur Seestrasse hin angeordnet. Seitlich bleiben zwei Flächen mit zum Teil bestehenden Bäumen, aberauch neuen Grünbereichen. Der Bahnhofplatz zwischen Bushof und Güterschuppen ist als eine einzige Fläche, ohneNiveauunterschiede geplant; lediglich durch unterschiedliche Belagsmaterialien wird eine zurückhaltende Gliederungdes Raumes geschaffen. Die raumgreifend geschwungene Trennlinie markiert einerseits die Fahrbahn des öffentlichenVerkehrsmittels und macht andererseits die ausschliesslich den Fussgängern vorbehaltenen Flächen erkennbar. Sie ziehtsich in einer weiten Kurve über den ganzen Platz vor dem Güterschuppen bis hin zur Ausfahrt in die Seestrasse. Es stehtneu spürbar mehr Raum für Fussgänger zur Verfügung. Die Kurzzeitparkplätze sowie die fest vermieteten Parkplätze derSBB werden neu im östlichen Bereich, die Vorfahrt für Taxis an der westlichen Ausfahrt des Busterminals angeordnet.RaumgestaltungDer neue Bushof soll nicht nur ein rein technisches Verkehrsbauwerk sein, er wird als wichtiges, städtebaulich prägendesBauwerk des öffentlichen Verkehrs – auch im Kontext mit den denkmalgeschützten SBB-Bauten – architektonisch hoheAnsprüche erfüllen.Die Fahrbahnplatten der Haltestellen und die Warteperrons werden aus Beton erstellt. Die Tragkonstruktion der Überdachung,ebenfalls aus Beton, wächst aus der monolithisch wirkenden Bodengestaltung heraus und bildet damiteine Einheit. Der Platzbereich vor dem ehemaligen Güterschuppen wird zugunsten der Fussgänger aufgewertet. An


<strong>Gemeinde</strong>versammlunG 10. OktO ber 2012 seite 20Sachgeschäft – Neugestaltung Bahnhofplatz mit Bushof, Richterswilverschiedenen Stellen sind neue Sitzgelegenheiten geplant. Auch bei der Platzmöblierung wird darauf geachtet, dassmit abgestimmten Elementen und einheitlicher Materialisierung eine gestalterische Ruhe erzeugt werden kann. DieGrünbereiche werden ergänzend zu den erhaltenswerten Bäumen auch mit neuen Bäumen und Pflanzen besetzt.BushaltestellenDer neue Bushof umfasst fünf 20.00 m lange Perrons für jeweils einen 18.0 m langen Gelenkbus. Mit einer Höhe von16 cm wird ein komfortabler und sicherer Zustieg gewährleistet. Der Terminal wird von Osten über die Seestrasseerschlossen; die Wegfahrt ist am westlichen Ende des Bahnhofplatzes vorgesehen.Die Überdachung ist nicht nur als Wetterschutz für Kunden des öffentlichen Verkehrs notwendig; über das grosse Dachergibt sich letztendlich auch die städtebauliche Präsenz des neuen Verkehrsbauwerks. Unter den Hauptträgern aus Betonist eine Sekundärkonstruktion aus Stahl und Glas angebracht, welche eine durchgehende helle Dachebene bildet. DieAbfahrtsanzeiger und die Beleuchtung sind an der Stahlkonstruktion integriert bzw. befestigt.Die Glasebene wird mit einem teiltransparenten Siebdruck versehen, um den Sonnenschutz zu gewährleisten, ohne dieLichtdurchlässigkeit zu reduzieren.KostenDie Gesamtkosten werden gemäss Bauprojekt der <strong>Gemeinde</strong> Richterswil wie folgt ausgewiesen:Baumeisterarbeiten Strassenbau Fr. 1‘207‘000.00Nebenarbeiten Strassenbau Fr. 432‘000.00(Bepflanzung, Beleuchtung, Vermessung)Baumeisterarbeiten Bushof – Überdachung Fr. 950‘000.00(inkl. Fundation)Nebenarbeiten Bushof – Überdachung Fr. 134‘000.00(Möblierung, Beleuchtung, Velounterstand, Leitsystem)Technische Arbeiten Fr. 568‘000.00Total ohne MwSt. Fr. 3‘291‘000.00MwSt. 8% Fr. 264‘000.00Gesamtkosten gerundet, inkl. MwSt. Fr. 3‘555‘000.00Bei diesen Baukosten handelt es sich ausschliesslich um ausgewiesene Kosten für das Projekt Bushof. Nicht enthaltensind Kosten für Infrastrukturteile im Projektperimeter, welche alleine der <strong>Gemeinde</strong> Richterswil dienen und daher auchalleine durch die <strong>Gemeinde</strong> Richterswil finanziert werden.Die Gesamtkosten werden nach Massgabe der Benutzung wie folgt aufgeteilt:<strong>Gemeinde</strong> Richterswil 2 Haltestellenkanten (Linien 170 und 189)<strong>Gemeinde</strong> Freienbach 1 Haltestellenkante<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> 2 Haltestellenkanten (Linien 175 und 176)


<strong>Gemeinde</strong>versammlunG 10. OktO ber 2012 seite 21Sachgeschäft – Neugestaltung Bahnhofplatz mit Bushof, RichterswilDie Haltestelle der <strong>Gemeinde</strong> Freienbach wird vorerst durch die <strong>Gemeinde</strong> Richterswil vorfinanziert.An den Gesamtkosten beteiligt sich die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> somit zu 2/5 am gemeinsamen Bauvorhaben.<strong>Gemeinde</strong> Richterswil Fr. 1‘422‘000.–<strong>Gemeinde</strong> Freienbach Fr. 711‘000.–<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> Fr. 1‘422‘000.–Weil der Bushof mit den <strong>Wollerau</strong>er Bussen eine regionale Funktion übernimmt, kann mit der Ausrichtung eines Investitionsbeitragesdurch den Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) gerechnet werden. Es werden nur diejenigen Anlageteilesubventioniert, welche den <strong>Wollerau</strong>er Buslinien dienen. Die entsprechenden Beiträge werden demnach auch nur der<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> zugesprochen.Voraussichtlich kann mit einem Beitrag von rund Fr. 150‘000.– gerechnet werden. Das Beitragsgesuch kann erst nachder Projektgenehmigung eingereicht werden; der Beitrag des ZVV wird nach Vorlage der Bauabrechnung entrichtet.Der zu bewilligende Bruttokredit wird somit um den zu erwartenden Staatsbeitrag des ZVV reduziert.FinanzierungDer zur Abstimmung gelangende Kreditantrag versteht sich vorbehältlich der Projekt- und Kreditgenehmigung derStimmbürger der <strong>Gemeinde</strong> Richterswil.Gemäss §33 Absatz 2 des Gesetzes über den Finanzhaushalt der Bezirke und <strong>Gemeinde</strong>n (SRSZ 153.100) ist ein Verpflichtungskreditbrutto als Sachgeschäft zum Beschluss vorzulegen und in einem Bericht unter Angabe der BeiträgeDritter, der Finanzierung und der Folgekosten zu begründen. Die Finanzierung erfolgt aus den flüssigen Mitteln. Für die<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> entspricht dies einer Bruttoinvestition von Fr. 1‘422‘000.– inkl. MwSt., reduziert um den ZVV-Beitragvon rund Fr. 150‘000.–. Die Kosten werden voraussichtlich zu 100% im Jahr 2013 anfallen.Folgekosten Neugestaltung Bahnhofplatz mit Bushof(in Tausend)Jahr 2013 2014 2015 201625% Abschreibung 356 267 162 1222.5% Verzinsung 36 27 16 12Folgekosten im Jahr 391 293 179 134Steuerprozente (Stand 2011) 0.6 0.5 0.3 0.2Investition 1422 0 –150 0ZusammenfassungDie <strong>Gemeinde</strong> Richterswil plant, den Bahnhofplatz mit Bushof umzubauen und neu zu gestalten. Mit gestalterischenMassnahmen soll die Nutzung für Bus- und Bahnreisende sicherer und bequemer werden. Insgesamt werden fünfBussteigkanten neu gebaut sowie der Bahnhofplatz neu gestaltet und umgebaut. Auch zukünftig werden zwei derinsgesamt fünf benötigten Bushalteinseln ausschliesslich von Bussen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong>, den Linien 176 und 175,beansprucht. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> hat sich deshalb an den Kosten für den Ausbau und die Sanierung der Infrastruktur


<strong>Gemeinde</strong>versammlunG 10. OktO ber 2012 seite 22Sachgeschäft – Neugestaltung Bahnhofplatz mit Bushof, Richterswilin Richterswil zu beteiligen. Für die Neugestaltung des Bahnhofplatzes Richterswil wird ein Bruttoverpflichtungskreditvon insgesamt Fr. 1‘422‘000.– inkl. MwSt. benötigt. Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Wollerau</strong> empfiehlt den Stimmbürgerinnen undStimmbürgern, dem Verpflichtungskredit zuzustimmen.Antrag1. Dem Projekt Neugestaltung Bahnhofplatz mit Bushof wird zugestimmt und der hierfür benötigte Verpflichtungskreditvon Fr. 1‘422‘000.– inkl. MwSt. (indexiert, Baukostenindex Stand 1.4.2012) sowie die ausgewiesenen jährlichwiederkehrenden Folgekosten bewilligt.2. Der <strong>Gemeinde</strong>rat wird mit dem Vollzug beauftragt.Stellungnahme der Rechnungsprüfungskommission zum Sachgeschäft Projekt NeugestaltungBahnhofplatz mit Bushof, Richterswil / VerpflichtungskreditDie <strong>Gemeinde</strong> Richterswil plant, den Bahnhofplatz mit Bushof umzubauen und neu zu gestalten. Die Nutzung fürBus- und Bahnreisende soll sicherer und bequemer werden und die Zirkulationsflächen und Bussteigkanten werdenbehindertengerecht angelegt. Insgesamt werden fünf neue Haltekanten gebaut. Zwei der insgesamt fünf benötigtenBushaltekanten werden künftig ausschliesslich von Bussen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> (Linie 175 und 176) beansprucht.Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> hat sich mit 2/5 an den Gesamtbaukosten von Fr. 3‘555‘000.– (inkl. MwSt.) für den NeubauBushof zu beteiligen, dies entspricht einer Bruttoinvestition von Fr. 1‘422‘000.– (inkl. MwSt.). Es wird mit einem Investitionsbeitragvon Fr. 150‘000.– vom Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) gerechnet. Das entsprechende Gesuch kann jedocherst nach der Genehmigung des Projektes eingereicht werden. Die jährlich wiederkehrenden Folgekosten sind korrektausgewiesen.Die RPK empfiehlt, dem vorliegenden Sachgeschäft zuzustimmen.


<strong>Gemeinde</strong>versammlung 10. Oktober 2012 SEITE 23Sachgeschäft – Neugestaltung Bahnhofplatz mit Bushof, Richterswil


<strong>Gemeinde</strong>versammlunG 10. OktO ber 2012 seite 24Sachgeschäft – Initiative Einbürgerungen durch <strong>Gemeinde</strong>versammlungUrnenabstimmung 25. November 2012Ueli MetzgerKURZFASSUNGBis am 31. Dezember 2012 erteilt die <strong>Gemeinde</strong>versammlung das <strong>Gemeinde</strong>bürgerrecht. Mit demneuen Bürgerrechtsgesetz wechselt diese Kompetenz zur Einbürgerungskommission, soferndie <strong>Gemeinde</strong>versammlung nichts Gegenteiliges beschliesst. Der <strong>Gemeinde</strong>rat begrüsst dieseNeuregelung. Gegen diese ist die Einzelinitiative «Einbürgerung durch <strong>Gemeinde</strong>versammlung»von Olivier Kessler eingereicht worden.Mit der deutlichen Annahme des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes (kBüG) am 27. November 2011 durch den Souverändes Kantons Schwyz wurden auch die Kompetenzen der heutigen Bürgerrechtskommission neu definiert. Unter §10«Erteilung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechts» ist geregelt, dass ab 1. Januar 2013 die Bürgerrechtskommission als Behördemit Entscheidungskompetenz ausgestattet ist, was bisher der <strong>Gemeinde</strong>versammlung oblag. Das bedeutet, dassdie neue Bürgerrechtsbehörde den Gesuchstellern erstinstanzlich das <strong>Gemeinde</strong>bürgerrecht erteilt, nicht mehr die<strong>Gemeinde</strong>versammlung. Generell gilt, dass auf Stufe <strong>Gemeinde</strong> ohne expliziten gegenteiligen Beschluss durch die<strong>Gemeinde</strong>versammlung die Einbürgerungsbehörde für die Erteilung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechts zuständig ist.Auf den erfolgten Legislaturwechsel 2012/14 wurde die Zusammensetzung der Einbürgerungskommission bereits fürdie Ausrichtung als Behörde konstituiert. Eine ausgewogene politische Vertretung bildet eine wichtige Grundlage für dieEinbürgerungskommission, bestehend aus mindestens fünf Mitgliedern, die gemäss §10 kBüG von einem Mitglied des<strong>Gemeinde</strong>rates präsidiert wird. Das Gremium besteht aus sieben Personen – drei Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rats, undeinen weiteren Sitz haben die fünf Ortsparteien mit Ausnahme der FDP erhalten. Letztere Partei ist durch die Mitgliederdes <strong>Gemeinde</strong>rats bereits doppelt vertreten. Doppelt vertreten ist neben der FDP auch die SVP. Die Kommission setztsich wie folgt zusammen:• Ueli Metzger, <strong>Gemeinde</strong>präsident, FDP• Stefan Blum, <strong>Gemeinde</strong>rat, FDP• Alfred Böni, Säckelmeister, SVP• Gerda Bachmann, CVP• Ernst Föllmi, IG FWW• Hans C. Koller, SVP• Sacha Reichmuth, SPMit dem neuen Bürgerrechtsgesetz wird der aufwendige und zeitintensive Ablauf des Einbürgerungsverfahrens optimiert.Neu werden die Stimmberechtigten bereits bei Verfahrensbeginn in die Entscheidungsfindung mit einbezogen.Zukünftig werden die Einbürgerungsgesuche im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise publiziert. Jedermann hat dieMöglichkeit, innert 20 Tagen zu den Gesuchen Einwände oder Bemerkungen anzubringen. Die eingegangenen Einwändewerden anonymisiert und dem Bürgerrechtsbewerber zur Stellungnahme unterbreitet. Mit dem verändertenVerfahrensablauf haben die Stimmbürger ein einflussreiches Mitwirkungsrecht erhalten, welches in dieser Form heutean <strong>Gemeinde</strong>versammlungen nicht zulässig ist.Der Initiant beantragt, dass über Einbürgerungen unverändert an der <strong>Gemeinde</strong>versammlung Beschluss gefasst wird.


<strong>Gemeinde</strong>versammlunG 10. OktO ber 2012 seite 25Sachgeschäft – Initiative Einbürgerungen durch <strong>Gemeinde</strong>versammlung«Initiative: Einbürgerung durch <strong>Gemeinde</strong>versammlungDem Stimmvolk von <strong>Wollerau</strong> sei ein Sachgeschäft vorzulegen, wonach auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bürgerrechtsgesetzesvom 20. April 2012 die Erteilung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechts der <strong>Gemeinde</strong>versammlung übertragenwird und den Stimmberechtigten folgender Antrag gestellt wird:1. Die Erteilung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechts wird der <strong>Gemeinde</strong>versammlung übertragen.2. Der <strong>Gemeinde</strong>rat wird mit dem Vollzug beauftragt.Ob die Einbürgerungsbehörde oder die <strong>Gemeinde</strong>versammlung über die Erteilung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechts entscheidet,hat eine wichtige verfahrensrechtliche Bedeutung. Wenn die <strong>Gemeinde</strong>versammlung zuständig ist, kann jederStimmberechtigte einen Einbürgerungsentscheid beim Verwaltungsgericht anfechten. Wenn der einzelne Stimmbürgerschon die Möglichkeit hat, im Rahmen der Publikation Einwände oder Bemerkungen anzubringen, so muss ihm auchdie Möglichkeit eingeräumt werden, gegen einen Einbürgerungsentscheid Beschwerde zu erheben. Nur so können dieZielsetzungen des neuen Bürgerrechtsgesetzes erreicht werden.»Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist überzeugt, dass die Zielsetzungen des neuen Bürgerrechtsgesetzes mit der bestehenden Kompetenzregelungerreicht werden, und empfiehlt, die Einzelinitiative «Einbürgerung durch <strong>Gemeinde</strong>versammlung»abzulehnen.BerichtAusgangslageAm 3. Mai 2012 reichte Olivier Kessler als Stimmberechtigter der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> die Initiative «Einbürgerungendurch <strong>Gemeinde</strong>versammlung» ein.Am 1. Januar 2013 tritt das neue, totalrevidierte Bürgerrechtsgesetz in Kraft. Neben den Voraussetzungen für dieErteilung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechts werden vor allem die Zuständigkeiten und das Verfahren neu geregelt. Die Einbürgerungskommissionist neu mit Entscheidungskompetenz ausgestattet, das heisst sie entscheidet erstinstanzlich überdie Erteilung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechts (§10 Abs. 2 kBüG).Die <strong>Gemeinde</strong>n können jedoch den Entscheid über die Erteilung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechts durch Beschluss der<strong>Gemeinde</strong>versammlung auch der <strong>Gemeinde</strong>versammlung übertragen (§11 kBüG). Es liegt also eine Wahlmöglichkeit der<strong>Gemeinde</strong>n vor, wobei grundsätzlich die Einbürgerungsbehörde vorgesehen ist, wenn die <strong>Gemeinde</strong>n nichts anderesbeschliessen.Argumente des Initianten: Einbürgerungen sind kein Verwaltungsakt«Die kontinuierliche Aushebelung der demokratischen Rechte im Bereich der Einbürgerungen ist beispiellos. Noch vornicht allzu langer Zeit wurde jeweils an der Urne über die Erteilung des Bürgerrechts abgestimmt. Im Jahr 2003 erklärtedas Bundesgericht dann Urnenabstimmungen über Einbürgerungen als verfassungswidrig. Die Einbürgerung durftealso neu nur noch durch die <strong>Gemeinde</strong>versammlung vorgenommen werden. Nun versucht man den Bürgerinnen undBürgern auch noch dieses Recht zu nehmen. Es ist die Absicht des <strong>Gemeinde</strong>rates, die <strong>Wollerau</strong>erinnen und <strong>Wollerau</strong>ernicht mehr am Einbürgerungsakt teilnehmen zu lassen, denn er möchte Einbürgerungen künftig nur noch durch eineBehörde vornehmen. Aus bürgerlicher Sicht sind die Volksrechte zu stärken und nicht zu schwächen.


<strong>Gemeinde</strong>versammlunG 10. OktO ber 2012 seite 26Sachgeschäft – Initiative Einbürgerungen durch <strong>Gemeinde</strong>versammlungSoll in <strong>Wollerau</strong> weiterhin die <strong>Gemeinde</strong>versammlung letztinstanzlich zuständig sein, so muss dies mittels Sachgeschäftan der <strong>Gemeinde</strong>versammlung bzw. an der Urne von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern beschlossen werden.Das kantonale Bürgerrechtsgesetz sieht eine solche Option vor. Dazu braucht es allerdings einen Volksentscheid.Erfolgt die Einbürgerung weiterhin an der <strong>Gemeinde</strong>versammlung, so sind u.a. die folgenden Vorteile zu erwähnen:1. Die Einbürgerung ist kein reiner Verwaltungsakt durch eine Behörde, sondern erfordert den Gang an die <strong>Gemeinde</strong>versammlung,was kein Problem darstellt bei Personen, deren Gesuch vom <strong>Gemeinde</strong>rat unterstützt wird.2. Die interessierte Bevölkerung ist über die erfolgten Einbürgerungen informiert; Einbürgerungen werden nicht alsreiner Verwaltungsakt fernab von den Bürgerinnen und Bürgern vollzogen.3. Es ist für Gesuchsteller, deren Gesuch durch eine Behörde abgelehnt wird, wesentlich einfacher, gegen diesenEntscheid beim Verwaltungsgericht zu rekurrieren, als dies gegen einen Entscheid der <strong>Gemeinde</strong>versammlung derFall ist, sofern ein Gesuchsteller das Gesuch überhaupt aufrechterhält und mit negativem Antrag an die Versammlunggerät.4. Personen, deren Einbürgerung an der <strong>Gemeinde</strong>versammlung beantragt wird, lernen die demokratischen Abläufeund die Bedeutung der <strong>Gemeinde</strong>versammlung kennen. Im Anschluss an die Versammlung besteht die Möglichkeitfür den gegenseitigen Austausch, wie dies bis anhin gepflegt und auch von den eingebürgerten Personen geschätztund benutzt wurde.Die SVP erachtet es als falsch, wenn jemand die Einbürgerung erlangen kann, ohne jemals an einer <strong>Gemeinde</strong>versammlungteilgenommen zu haben. Unbestritten und unabhängig vom Ausgang dieser Abstimmung wird weiterhin eineKommission bzw. eine Behörde jedes einzelne Einbürgerungsgesuch sachlich korrekt prüfen. Die SVP erachtet aber denGang vor die <strong>Gemeinde</strong>versammlung als wichtigen Teil der Einbürgerung und Integration. Die Einbürgerung soll keinreiner Verwaltungsakt durch eine Behörde sein, den die Bürger nicht mehr unmittelbar mitbekommen.Die SVP <strong>Wollerau</strong> ruft Sie, liebe <strong>Wollerau</strong>erinnen und <strong>Wollerau</strong>er, deshalb dazu auf, der Initiative «Einbürgerung durchdie <strong>Gemeinde</strong>versammlung» zuzustimmen, um damit eine minimale demokratische Mitbestimmung bei den Einbürgerungenzu gewährleisten. Herzlichen Dank.Olivier Kessler, InitiantMarkus Feusi, Präsident SVP <strong>Wollerau</strong>»Argumente des <strong>Gemeinde</strong>rats <strong>Wollerau</strong>: Das neue Gesetz ist effizient und bürgernahDeutliche Annahme des kantonalen BürgerrechtsgesetzesDas kantonale Bürgerrechtsgesetz wurde am 27. November 2011 von den Stimmberechtigten des Kantons Schwyz mit69.6% angenommen, in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> sogar mit 76.7%. Das Abstimmungsresultat ist ein klares Votum zumeinen für eine Verschärfung der Einbürgerungspraxis, zum anderen aber auch für die Kompetenzdelegation von Bürgerrechtsentscheidenan die Einbürgerungsbehörde. Wie bereits ausgeführt, sieht das kantonale Bürgerrechtsgesetz vor,dass die Einbürgerungsbehörde für die Erteilung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechts zuständig ist, wenn nicht die Einbürgerungüber die <strong>Gemeinde</strong>versammlung beschlossen wurde.Mit <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 7. Mai 2012 (GRB-Nr. 192) hat der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Wollerau</strong> entschieden, dass dieEinbürgerungsbehörde für die Entscheidung über die Erteilung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechts im Sinne von §10 Abs. 2kBüG zuständig sein soll.


<strong>Gemeinde</strong>versammlunG 10. OktO ber 2012 seite 27Sachgeschäft – Initiative Einbürgerungen durch <strong>Gemeinde</strong>versammlungGute Erfahrungen der Bürgerrechtskommission in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong>Die Mitglieder der Bürgerrechtskommission verfügen über alle relevanten Informationen betreffend die Einbürgerungsvoraussetzungenund kennen die einzubürgernden Personen aufgrund der persönlichen Anhörung im Gremium. Durchdas persönliche Gespräch und aufgrund der umfassenden Aktenkenntnisse kann ein korrekt begründeter Entscheidgefällt werden. Im Gegensatz dazu fehlen der <strong>Gemeinde</strong>versammlung die für die Entscheidungsfindung relevantenInformationen. Sie erhalten im Botschaftstext zu den jeweiligen Einbürgerungen lediglich die Personalien und einenkurzen Lebenslauf der BürgerrechtsbewerberInnen. Sie stützen sich für ihren Entscheid jeweils auf die Anträge des <strong>Gemeinde</strong>ratesrespektive der Bürgerrechtskommission. Die Bürgerrechtskommission der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong>, welche sichnicht nur aus gemeinderätlichen Vertretern, sondern vor allem aus Parteivertretern aus der Bevölkerung zusammensetzt,geniesst seit vielen Jahren das volle Vertrauen der Bevölkerung.Einbürgerungsanträge des <strong>Gemeinde</strong>rates werden von der <strong>Gemeinde</strong>versammlung regelmässig bestätigt. Es ist dem<strong>Gemeinde</strong>rat kein einziger Fall bekannt, in welchem die <strong>Gemeinde</strong>versammlung einem Einbürgerungsantrag des<strong>Gemeinde</strong>rates nicht stattgegeben bzw. ein Stimmbürger gegen einen Einbürgerungsentscheid Beschwerde erhobenhat. Es macht daher Sinn, dass die mit den relevanten Informationen vertraute Einbürgerungskommission nicht nurdie Abklärungs-, sondern auch die ihr gesetzlich zustehende Entscheidungskompetenz erhält, was im Hinblick auf dasBegründungserfordernis von Vorteil ist. Auf Personen- und Faktenkenntnis beruhende, begründete Entscheide schützenden Gesuchsteller vor Diskriminierung und Willkür.Vereinfachung des Einbürgerungsverfahrens und Entlastung der <strong>Gemeinde</strong>versammlungZiel des neuen kantonalen Bürgerrechtsgesetzes ist eine Vereinfachung des Einbürgerungsverfahrens. Insbesondere aufStufe <strong>Gemeinde</strong> wird ein effizientes Verfahren unter objektiven Kriterien und die Entlastung der <strong>Gemeinde</strong>versammlungvon Einbürgerungsgesuchen angestrebt.Das bisherige Einbürgerungsverfahren mit seiner Zweiteilung der Kompetenzen von Bürgerrechtskommission und<strong>Gemeinde</strong>versammlung ist zeitaufwendig und arbeitsintensiv: Nachdem die Bürgerrechtskommission Antrag an den<strong>Gemeinde</strong>rat gestellt hat, hat der <strong>Gemeinde</strong>rat seinerseits Antrag an die <strong>Gemeinde</strong>versammlung zu stellen.Mit der Schaffung einer neuen Einbürgerungsbehörde verlagert der Gesetzgeber die Entscheidungskompetenz andie Instanz, die der heutigen Bürgerrechtskommission entspricht, deren Anträgen die <strong>Gemeinde</strong>versammlung schonbisher regelmässig zugestimmt hat. Neu kann der Bürger bereits in der Anfangsphase des Verfahrens eingreifen. DerBürgerrechtsbewerber kann den Entscheid der Einbürgerungsbehörde an das Verwaltungsgericht weiterziehen. DasEinbürgerungsverfahren wird verkürzt und vereinfacht, die <strong>Gemeinde</strong>versammlung um ein Traktandum erleichtert, dasregelmässig unumstritten war.Einbezug der Bevölkerung bei VerfahrensbeginnNeu wird die Bevölkerung nicht erst beim Abschluss des kommunalen Verfahrens, sondern bereits bei Verfahrensbeginnin die Entscheidungsfindung mit einbezogen. Mit Inkrafttreten des neuen Bürgerrechtsgesetzes werden die eingegangenenEinbürgerungsgesuche im Amtsblatt publiziert und jedermann hat ab Publikation die Möglichkeit, innert 20 Tagenzu den Einbürgerungsgesuchen Stellung zu nehmen. Die Einwände aus der Bevölkerung werden danach anonymisiertund dem Bürgerrechtsbewerber zur Stellungnahme unterbreitet. Diese Einflussnahme des einzelnen Stimmbürgers ist vielgrösser als bei der <strong>Gemeinde</strong>versammlung, an welcher der Stimmbürger aufgrund bundesgerichtlicher Rechtsprechungnur begrenzt mit begründeten Anträgen seine Meinung kundtun darf. Entgegen der Meinung des Initianten wird der<strong>Gemeinde</strong>versammlung mit dem Wegfall der Entscheidungskompetenz für die Erteilung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechtsdaher kein einflussreiches Mitwirkungsrecht verwehrt. Die Erfahrung zeigt, dass gegen Einbürgerungsanträge des<strong>Gemeinde</strong>rates nicht opponiert wird. Damit ergibt sich praktisch keine Möglichkeit für die Beschwerdeerhebung einesStimmbürgers gegen einen Einbürgerungsentscheid.


<strong>Gemeinde</strong>versammlunG 10. OktO ber 2012 seite 28Sachgeschäft – Initiative Einbürgerungen durch <strong>Gemeinde</strong>versammlungEmpfehlung des <strong>Gemeinde</strong>ratesAus den dargelegten Gründen ist es sinnvoll, dass die neue Einbürgerungsbehörde nicht nur die Abklärungskompetenz,sondern wie gesetzlich vorgesehen auch die Entscheidungskompetenz betreffend der Erteilung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechtserhält. Der <strong>Gemeinde</strong>rat empfiehlt daher, die Initiative «Einbürgerung durch <strong>Gemeinde</strong>versammlung»abzulehnen und ab 1. Januar 2013 die Entscheidungskompetenz für die Erteilung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechtsbei der aus <strong>Gemeinde</strong>räten und Parteivertretern zusammengesetzten Einbürgerungsbehörde zu belassen.Antrag (Abstimmungsfrage)1. Wollen Sie die Initiative «Einbürgerung durch <strong>Gemeinde</strong>versammlung» annehmen?


<strong>Gemeinde</strong>versammlunG 10. OktO ber 2012 seite 29Einbürgerung – Erteilung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechtsEinbürgerungsgesuch vonDuarte Cipriano, Maria da ConceiçãoBahnhofstrasse 13, 8832 <strong>Wollerau</strong>BerichtDas Bundesamt für Migration hat am 25. April 2012 der portugiesischen Staatsangehörigen Maria da ConceiçãoDuarte Cipriano die Bewilligung zur Einbürgerung im Kanton Schwyz erteilt. Am 4. Juni 2012 reichte sie das Gesuch umAufnahme in das <strong>Gemeinde</strong>bürgerrecht ein.Die Gesuchstellerin wurde am 23. September 1972 in Cortes do Meio, Covilhã (Castelo Branco, Portugal) als Tochterdes Luis Vaz Cipriano und der Maria Patricinia Da Silva Duarte geboren. Die Gesuchstellerin ist am 30. März 2005 vonAltendorf SZ nach <strong>Wollerau</strong> gezogen. Sie arbeitet als Servicemitarbeiterin im Restaurant Kronenhalle in Zürich.Die Gesuchstellerin geniesst einen unbescholtenen Leumund und über sie ist nichts Nachteiliges bekannt.Die Bewerberin spricht gut Deutsch. Sie ist mit unseren Sitten und Gebräuchen bestens vertraut. Die Bürgerrechtskommissionbeurteilt darum die Antragstellerin als gut integriert.Aus dem eingeholten polizeilichen Erhebungsbericht geht hervor, dass keine Gründe gegen eine Bewilligung für denErwerb des Schweizer Bürgerrechts vorliegen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat empfiehlt, dem Gesuch zu entsprechen.Antrag1. Die <strong>Gemeinde</strong> erteilt, gestützt auf §10 des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Kantons- und <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechtesvom 19. Februar 1970,– Maria da Conceição Duarte Cipriano, geb. 23.09.1972wohnhaft Bahnhofstrasse 13, 8832 <strong>Wollerau</strong>das <strong>Gemeinde</strong>bürgerrecht.2. Die Gesuchstellerin hat eine Einbürgerungsgebühr von Fr. 1‘000.– zu entrichten.3. Der <strong>Gemeinde</strong>rat wird mit dem Vollzug beauftragt.


<strong>Gemeinde</strong>versammlunG 10. OktO ber 2012 seite 30Einbürgerung – Erteilung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechtsEinbürgerungsgesuch vonLentwojt-Gatte, UdoFelsenstrasse 158, 8832 <strong>Wollerau</strong>BerichtDas Bundesamt für Migration hat am 21. Juni 2012 dem deutschen Staatsangehörigen Udo Lentwojt-Gatte dieBewilligung zur Einbürgerung im Kanton Schwyz erteilt. Am 11. Juli 2012 reichte er das Gesuch um Aufnahme in das<strong>Gemeinde</strong>bürgerrecht ein.Der Gesuchsteller wurde am 16. Oktober 1952 in Hannover (Deutschland) als Sohn des Paul Karl Lentwojt und der RuthGerda Kosuch geboren. Der Gesuchsteller ist im November 1998 von Deutschland nach <strong>Wollerau</strong> gezogen. Er arbeitetals Kreditmanager für die Firma Klöckner Pentaplast Schweiz AG in Liebefeld.Der Gesuchsteller geniesst einen unbescholtenen Leumund und über ihn ist nichts Nachteiliges bekannt.Der Bewerber spricht gut Deutsch. Er ist mit unseren Sitten und Gebräuchen bestens vertraut. Die Bürgerrechtskommissionbeurteilt darum den Antragsteller als gut integriert.Aus dem eingeholten polizeilichen Erhebungsbericht geht hervor, dass keine Gründe gegen eine Bewilligung für denErwerb des Schweizer Bürgerrechts vorliegen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat empfiehlt, dem Gesuch zu entsprechen.Antrag1. Die <strong>Gemeinde</strong> erteilt, gestützt auf §10 des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Kantons- und <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechtesvom 19. Februar 1970,– Udo Lentwojt-Gatte, geb. 16.01.1952wohnhaft Felsenstrasse 158, 8832 <strong>Wollerau</strong>das <strong>Gemeinde</strong>bürgerrecht.2. Der Gesuchsteller hat eine Einbürgerungsgebühr von Fr. 1‘000.– zu entrichten.3. Der <strong>Gemeinde</strong>rat wird mit dem Vollzug beauftragt.


<strong>Gemeinde</strong>versammlunG 10. OktO ber 2012 seite 31Einbürgerung – Erteilung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechtsEinbürgerungsgesuch vonMirhad Malkoc und Irma Malkoc-Hodzic mit den Söhnen Bekir und IrnesVerenastrasse 29, 8832 <strong>Wollerau</strong>BerichtDas Bundesamt für Migration hat am 25. April 2012 den bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen Mirhad Malkocsowie seiner Ehefrau Irma Malkoc-Hodzic und den Söhnen Bekir und Irnes die Bewilligung zur Einbürgerung im KantonSchwyz erteilt. Am 5. Juni 2011 reichten sie das Gesuch um Aufnahme in das <strong>Gemeinde</strong>bürgerrecht ein.Mirhad Malkoc wurde am 23. August 1979 in Bihac (Bosnien und Herzegowina) als Sohn des Ikram Malkoc und der ZiatkaRahmanovic geboren. Er besuchte in Bosnien und Herzegowina die Grundschule. Die Realschule und eine Ausbildungals Apparatebauer absolvierte er in der Schweiz. Zurzeit arbeitet er als Apparatebauer bei der Firma Ruosstech AG inSiebnen. Im Januar 1994 reiste der Gesuchsteller erstmals in die Schweiz ein und nahm in Unteriberg Wohnsitz. Seit1997 ist er in <strong>Wollerau</strong> wohnhaft.Der Gesuchsteller heiratete am 14. April 2001 die in Cukovic, Bihac (Bosnien und Herzegowina), geborene bosnischherzegowinischeStaatsangehörige Irma Hodzic. Aus dieser Ehe gehen bis heute die Söhne Bekir, geboren am 29. November2001 und Irnes, geb. am 8. November 2003, beide geboren in Einsiedeln, hervor. Die Ehefrau des Gesuchstellersbesuchte in Bosnien und Herzegowina die Grundschule und die Oberstufe. Danach absolvierte sie in ihrer Heimat eineAusbildung zur Hotelfachassistentin. Sie reiste im Juli 2001 in die Schweiz ein und meldete sich in <strong>Wollerau</strong> an. Zurzeitarbeitet Irma Hodzic bei Estée Lauder in Lachen.Die Gesuchsteller geniessen einen unbescholtenen Leumund und über sie ist nichts Nachteiliges bekannt.Die Bewerber sprechen gut Deutsch. Sie sind mit unseren Sitten und Gebräuchen bestens vertraut. Die Bürgerrechtskommissionbeurteilt darum die Antragsteller als gut integriert.Aus dem eingeholten polizeilichen Erhebungsbericht geht hervor, dass keine Gründe gegen eine Bewilligung für denErwerb des Schweizer Bürgerrechts vorliegen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat empfiehlt, dem Gesuch zu entsprechen.Antrag1. Die <strong>Gemeinde</strong> erteilt, gestützt auf §10 des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Kantons- und <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechtesvom 19. Februar 1970,– Mirhard Malkoc, geb. 23.08.1979– Irma Malkoc-Hodzic, geb. 08.09.1979– Bekir Malkoc, geb. 29.11.2001– Irnes Malkoc, geb. 08.11.2003wohnhaft Verenastrasse 29, 8832 <strong>Wollerau</strong>das <strong>Gemeinde</strong>bürgerrecht.2. Die Gesuchsteller haben eine Einbürgerungsgebühr von Fr. 3‘000.– zu entrichten.3. Der <strong>Gemeinde</strong>rat wird mit dem Vollzug beauftragt.


<strong>Gemeinde</strong>versammlunG 10. OktO ber 2012 seite 32Einbürgerung – Erteilung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechtsEinbürgerungsgesuch vonMerbold, Andreas AlfredBahnhofstrasse 1, 8832 <strong>Wollerau</strong>BerichtDas Bundesamt für Migration hat am 21. Juni 2012 dem deutschen Staatsangehörigen Andreas Alfred Merbold dieBewilligung zur Einbürgerung im Kanton Schwyz erteilt. Am 12. Juli 2012 reichte er das Gesuch um Aufnahme in das<strong>Gemeinde</strong>bürgerrecht ein.Der Gesuchsteller wurde am 30. Oktober 1972 in Zeulenrode-Triebes (Thürigen, Deutschland) als Sohn des Alfred KurtMerbold und der Karin Elisabeth Merbold-Hippmann geboren. Der Gesuchsteller ist im Juli 2004 von Neuenhof AG nach<strong>Wollerau</strong> gezogen. Er arbeitet als Finanz-Controller für die Firma Alstom (Schweiz) AG in Baden.Der Gesuchsteller geniesst einen unbescholtenen Leumund und über ihn ist nichts Nachteiliges bekannt.Der Bewerber spricht gut Deutsch. Er ist mit unseren Sitten und Gebräuchen bestens vertraut. Die Bürgerrechtskommissionbeurteilt darum den Antragsteller als gut integriert.Aus dem eingeholten polizeilichen Erhebungsbericht geht hervor, dass keine Gründe gegen eine Bewilligung für denErwerb des Schweizer Bürgerrechts vorliegen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat empfiehlt, dem Gesuch zu entsprechen.Antrag1. Die <strong>Gemeinde</strong> erteilt, gestützt auf §10 des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Kantons- und <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechtesvom 19. Februar 1970,– Andreas Alfred Merbold, geb. 30.10.1972wohnhaft Bahnhofstrasse 1, 8832 <strong>Wollerau</strong>das <strong>Gemeinde</strong>bürgerrecht.2. Der Gesuchsteller hat eine Einbürgerungsgebühr von Fr. 1‘000.– zu entrichten.3. Der <strong>Gemeinde</strong>rat wird mit dem Vollzug beauftragt.


<strong>Gemeinde</strong>verwaltung | Hauptstrasse 15 | 8832 <strong>Wollerau</strong> | Telefon 043 888 12 88 | www.wollerau.chTheiler Druck AG, <strong>Wollerau</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!