Vorlage SEPA - Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg
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<strong>SEPA</strong> aktuell Nr. 1 – November 2012<br />
Hintergrund:<br />
Was bedeutet <strong>SEPA</strong> und wieso ist<br />
auch der inländische<br />
Zahlungsverkehr betroffen?<br />
Die Einführung des Euros im Jahr 1999 (Buchgeld)<br />
bzw. 2002 (Bargeld) stellte einen wichtigen<br />
Schritt für die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes<br />
dar. In diesem Binnenmarkt können<br />
Unternehmen und Verbraucher heute Waren und<br />
Dienstleistungen in ganz Europa ohne besondere<br />
Hürden erwerben. Diese Entwicklung wurde durch<br />
die schrittweise Standardisierung der in Europa<br />
existierenden Bezahlverfahren begleitet. Hierfür<br />
entwickelte die europäische Kreditwirtschaft<br />
neue einheitliche europäische Zahlverfahren für<br />
Überweisungen und Lastschriften.<br />
Der zweite Schritt war die Schaffung eines einheitlichen<br />
Euro-Zahlungsverkehrsraums, der Single<br />
Euro Payments Area – kurz <strong>SEPA</strong>. Dies ging<br />
einher mit der Umsetzung der EU-<br />
Zahlungsdiensterichtlinie (PSD) im Jahr 2009 und<br />
begleitete die Einführung der <strong>SEPA</strong>-Überweisung<br />
im Jahr 2008 und der <strong>SEPA</strong>-Lastschrift 2009.<br />
In einem abschließenden Schritt hat der europäische<br />
Gesetzgeber Anfang 2012 die sogenannte<br />
„<strong>SEPA</strong>-Migrationsversordnung“ (Verordnung (EU)<br />
Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und<br />
des Rates vom 14. März 2012) verabschiedet.<br />
Darin wird unter anderem die Abschaltung der<br />
nationalen Zahlverfahren in Euro für Überweisungen<br />
und Lastschriften zugunsten der neuen<br />
<strong>SEPA</strong>-Zahlverfahren vorgeschrieben. Stichtag<br />
hierfür ist der 1. Februar 2014.<br />
Seite 2<br />
Fit für die <strong>SEPA</strong>-Migration<br />
Ihre Fragen – Unsere Antworten<br />
Unser Unternehmen zieht Lastschriften ein.<br />
Können bereits erteilte Einzugsermächtigungen<br />
weiter genutzt werden?<br />
Bestehende rechtswirksame Einzugsermächtigungen<br />
müssen nicht durch neue <strong>SEPA</strong>-<br />
Lastschriftmandate ersetzt werden. Allerdings muss<br />
Ihr Unternehmen den zahlungspflichtigen Kunden<br />
rechtzeitig vor dem ersten <strong>SEPA</strong>-Lastschrifteinzug<br />
über den Verfahrenswechsel informieren. Diese<br />
Informationen können Sie ganz einfach z. B. in<br />
Rechnungen oder bei Vertragsänderungen mitteilen.<br />
Als Unterschriftsdatum des „neuen“ <strong>SEPA</strong>-<br />
Lastschriftmandats ist das Datum der Umstellungsinformation<br />
an Ihren Kunden zu verwenden.<br />
Dabei müssen Sie je Mandat auch Ihre Gläubiger-<br />
Identifikationsnummer (online bei der Deutschen<br />
Bundesbank erhältlich) und eine von Ihnen zu vergebende<br />
Mandatsreferenz mitteilen. Nutzen Sie<br />
bereits Kombimandate, müssen Sie den Zahlungspflichtigen<br />
dagegen nur noch über den Zeitpunkt<br />
des Wechsels informieren.<br />
Muss ich für den Einzug von <strong>SEPA</strong>-Lastschriften<br />
etwas vertraglich mit meiner <strong>Sparkasse</strong> regeln?<br />
Für den Einzug von <strong>SEPA</strong>-Lastschriften müssen Sie<br />
eine neue Inkassovereinbarung mit Ihrer <strong>Sparkasse</strong><br />
abschließen. Vereinbaren Sie am besten frühzeitig<br />
einen Termin mit uns. Und bei dieser Gelegenheit<br />
können Sie auch gleich noch Ihre offenen Fragen<br />
rund um das Thema <strong>SEPA</strong> klären.<br />
Weitere Informationen finden Sie auch unter:<br />
WWW.SPARKASSE.DE/<strong>SEPA</strong><br />
Die Auswirkungen der <strong>SEPA</strong>-<br />
Migrationsverordnung betreffen<br />
alle<br />
Bürger und Unternehmen<br />
Wesentliche Inhalte der <strong>SEPA</strong>-Migrations–<br />
verordnung sind:<br />
Die Verordnung gilt<br />
für alle auf Euro lautenden<br />
Überweisungen und Lastschriften im Europäischen<br />
Wirtschaftsraum (EWR).<br />
Ab dem 1. Februar 2014 dürfen<br />
Überweisungen<br />
und Lastschriften in Euro grundsätzlich nur noch<br />
im Rahmen der <strong>SEPA</strong>-Zahlverfahren abgewickelt<br />
werden. Nationale Euro-Zahlverfahren für Überweisungen<br />
und Lastschriften dürfen nicht mehr<br />
weiterbetrieben werden (Zwangsabschaltung).