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Vorlage SEPA - Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg

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<strong>SEPA</strong> aktuell Nr. 1 – November 2012<br />

Hintergrund:<br />

Was bedeutet <strong>SEPA</strong> und wieso ist<br />

auch der inländische<br />

Zahlungsverkehr betroffen?<br />

Die Einführung des Euros im Jahr 1999 (Buchgeld)<br />

bzw. 2002 (Bargeld) stellte einen wichtigen<br />

Schritt für die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes<br />

dar. In diesem Binnenmarkt können<br />

Unternehmen und Verbraucher heute Waren und<br />

Dienstleistungen in ganz Europa ohne besondere<br />

Hürden erwerben. Diese Entwicklung wurde durch<br />

die schrittweise Standardisierung der in Europa<br />

existierenden Bezahlverfahren begleitet. Hierfür<br />

entwickelte die europäische Kreditwirtschaft<br />

neue einheitliche europäische Zahlverfahren für<br />

Überweisungen und Lastschriften.<br />

Der zweite Schritt war die Schaffung eines einheitlichen<br />

Euro-Zahlungsverkehrsraums, der Single<br />

Euro Payments Area – kurz <strong>SEPA</strong>. Dies ging<br />

einher mit der Umsetzung der EU-<br />

Zahlungsdiensterichtlinie (PSD) im Jahr 2009 und<br />

begleitete die Einführung der <strong>SEPA</strong>-Überweisung<br />

im Jahr 2008 und der <strong>SEPA</strong>-Lastschrift 2009.<br />

In einem abschließenden Schritt hat der europäische<br />

Gesetzgeber Anfang 2012 die sogenannte<br />

„<strong>SEPA</strong>-Migrationsversordnung“ (Verordnung (EU)<br />

Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und<br />

des Rates vom 14. März 2012) verabschiedet.<br />

Darin wird unter anderem die Abschaltung der<br />

nationalen Zahlverfahren in Euro für Überweisungen<br />

und Lastschriften zugunsten der neuen<br />

<strong>SEPA</strong>-Zahlverfahren vorgeschrieben. Stichtag<br />

hierfür ist der 1. Februar 2014.<br />

Seite 2<br />

Fit für die <strong>SEPA</strong>-Migration<br />

Ihre Fragen – Unsere Antworten<br />

Unser Unternehmen zieht Lastschriften ein.<br />

Können bereits erteilte Einzugsermächtigungen<br />

weiter genutzt werden?<br />

Bestehende rechtswirksame Einzugsermächtigungen<br />

müssen nicht durch neue <strong>SEPA</strong>-<br />

Lastschriftmandate ersetzt werden. Allerdings muss<br />

Ihr Unternehmen den zahlungspflichtigen Kunden<br />

rechtzeitig vor dem ersten <strong>SEPA</strong>-Lastschrifteinzug<br />

über den Verfahrenswechsel informieren. Diese<br />

Informationen können Sie ganz einfach z. B. in<br />

Rechnungen oder bei Vertragsänderungen mitteilen.<br />

Als Unterschriftsdatum des „neuen“ <strong>SEPA</strong>-<br />

Lastschriftmandats ist das Datum der Umstellungsinformation<br />

an Ihren Kunden zu verwenden.<br />

Dabei müssen Sie je Mandat auch Ihre Gläubiger-<br />

Identifikationsnummer (online bei der Deutschen<br />

Bundesbank erhältlich) und eine von Ihnen zu vergebende<br />

Mandatsreferenz mitteilen. Nutzen Sie<br />

bereits Kombimandate, müssen Sie den Zahlungspflichtigen<br />

dagegen nur noch über den Zeitpunkt<br />

des Wechsels informieren.<br />

Muss ich für den Einzug von <strong>SEPA</strong>-Lastschriften<br />

etwas vertraglich mit meiner <strong>Sparkasse</strong> regeln?<br />

Für den Einzug von <strong>SEPA</strong>-Lastschriften müssen Sie<br />

eine neue Inkassovereinbarung mit Ihrer <strong>Sparkasse</strong><br />

abschließen. Vereinbaren Sie am besten frühzeitig<br />

einen Termin mit uns. Und bei dieser Gelegenheit<br />

können Sie auch gleich noch Ihre offenen Fragen<br />

rund um das Thema <strong>SEPA</strong> klären.<br />

Weitere Informationen finden Sie auch unter:<br />

WWW.SPARKASSE.DE/<strong>SEPA</strong><br />

Die Auswirkungen der <strong>SEPA</strong>-<br />

Migrationsverordnung betreffen<br />

alle<br />

Bürger und Unternehmen<br />

Wesentliche Inhalte der <strong>SEPA</strong>-Migrations–<br />

verordnung sind:<br />

Die Verordnung gilt<br />

für alle auf Euro lautenden<br />

Überweisungen und Lastschriften im Europäischen<br />

Wirtschaftsraum (EWR).<br />

Ab dem 1. Februar 2014 dürfen<br />

Überweisungen<br />

und Lastschriften in Euro grundsätzlich nur noch<br />

im Rahmen der <strong>SEPA</strong>-Zahlverfahren abgewickelt<br />

werden. Nationale Euro-Zahlverfahren für Überweisungen<br />

und Lastschriften dürfen nicht mehr<br />

weiterbetrieben werden (Zwangsabschaltung).

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