Hinweise für Wassersportler - Elwis
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Wir machen Schifffahrt möglich.<strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong>auf den Bundeswasserstraßen Main,Main-Donau-Kanal und Donau im Bezirk derWasser- und Schifffahrtsdirektion Süd
2 <strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong><strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong> 1InhaltsverzeichnisHerausgeberWasser- und Schifffahrtsdirektion SüdWörthstraße 19, 97082 WürzburgTelefon: (0931) 4105 - 0Telefax: (0931) 4105 - 380wsd-sued@wsv.bund.dewww.wsd-sued.wsv.deRedaktionJürgen Seubert, WSD SüdEllen Höfer, WSD SüdDr. Kai Fischer, Pro Natur GmbHDesignPro Natur GmbH, FrankfurtBildnachweisS. 21: moechen/pixelio.de;S. 23: Kurt/pixelio.de;S. 45: Bayerisches Landesamt für Umwelt;Sonstige Bilder: WSD SüdStand1/20101 Allgemeine <strong>Hinweise</strong>...........................42 Rechtsvorschriften ...............................63 Allgemeine Regelungenfür <strong>Wassersportler</strong> ...............................83.1 Befähigungsnachweise ........................... 83.2 Kennzeichnung fürKleinfahrzeuge........................................103.3 Bootsausrüstung ....................................123.4 Fahrwasser/Fahrrinne/Bezeichnungder Wasserstraße .........................123.5 Schutz der Schifffahrtszeichen.............133.6 Verbot des Einbringens vonGegenständen in die Wasserstraße.....143.7 Verhalten in Notfällen...........................143.8 Verhalten von Kleinfahrzeugengegenüber anderen Verkehrsteilnehmern........................................... 143.9 Fahrt bei unsichtigem Wetter ..............153.10 Höchstgeschwindigkeit ........................163.11 Ankern und Stillliegen ..........................163.12 Sprechfunk ..............................................173.13 Benutzung von Bootsanlagenund Schiffsschleusen .............................183.14 Wasserskilaufen .....................................203.15 Fahren mit Wassermotorrädern .........223.16 Segelsurfen ..............................................233.17 Kitesurfen.................................................233.18 Charterscheinregelung.........................233.19 Badeverbote.............................................243.20 Benutzung bundeseigenerGrundstücke............................................243.21 Naturschutz.............................................253.22 10 goldene Tipps fürsicheres Rudern .....................................263.23 10 goldene Regeln für dieUmwelt und den Naturschutz............. 304 Besondere Regelungenfür <strong>Wassersportler</strong>............................. 324.1 Main..........................................................324.1.1 Wasserskistrecken am Main .................324.1.2 Wassermotorradstrecken am Main ....344.1.3 Einsatzstellen für Kleinfahrzeugeam Main........................................344.2 Main-Donau-Kanal (MDK).....................394.2.1 Wasserskistrecken am MDK..................394.2.2 Wassermotorradstrecken am MDK.....394.2.3 Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagenam MDK.............................394.2.4 Einsatzstellen für Kleinfahrzeugeam MDK....................................................404.2.5 Befahren der Altwässer..........................414.3 Donau.......................................................424.3.1 Wasserskistrecken an der Donau.........424.3.2 Wassermotorradstrecken an der Donau.424.3.3 Durchfahren der Bootsschleusenund Bootsgassen der StaustufeBad Abbach und Regensburg...............434.3.4 Fahrt im Bereich des Donau-Südarms in Regensburg.........................464.3.5 Fahrt im Bereich der StaustufenGeisling, Straubing, Kachlet undJochenstein..............................................464.3.6 Einsetzstellen für Kleinfahrzeugeauf der Donau..........................................484.3.7 Befahren der Altwässer..........................514.3.8 Fahrterlaubnisschein.............................514.3.9 Sonderregelungen im Bereich derdeutsch-österreichischen Grenzstreckeund im Bereich der Stauhaltung Geisling.514.4 Bootsschleusen, -treppen,-schleppen und -gassen am Main,Main-Donau-Kanal und an derdeutschen Donau zwischen Kelheimund Jochenstein......................................524.4.1 Main..........................................................524.4.2 Main-Donau-Kanal.................................544.4.3 Donau.......................................................555 Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem (ELWIS).............566 Zuständige Behörden........................576.1 Dienststellen und Adressen...................576.2 Verbände und sonstige Stellen.............587 Veröffentlichungen............................59
EE2 <strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong><strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong> 3<strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong> auf denBundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanalund DonauMainvon der Mündung in den Rheinbis oberhalb der EisenbahnbrückeHallstadt,50050MainWSA AschaffenburgWNA Aschaffenburg100200WSD SüdWSA Schweinfurt350MainRoter MainWei s serM ai nMain-Donau-Kanalvon der Abzweigung aus dem Mainbis zur Einmündung in die Donaubei Kelheim,Rhein0Rhein150250300RegnitzPegnitzDonauvon Kelheim bis zur deutsch-österreichischenGrenze (Jochenstein).Tauber50Main-Donau-WSA NürnbergFachstelle für Maschinenwesen Süd100NaabRegenZusätzlich hat das Bundesministeriumfür Verkehr, Bau und Stadtentwicklungdie Broschüre „Sicherheitauf dem Wasser“ herausgebracht.Dort sind zahlreiche Tipps und<strong>Hinweise</strong> nachlesbar.Kanal15024002350WSA RegensburgFachstelle für GeoinformationenDONAU23002250DonauIsar2200
4 <strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong><strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong> 51. Allgemeine <strong>Hinweise</strong>Diese Broschüre soll den <strong>Wassersportler</strong>nauf den BundeswasserstraßenMain, Main-Donau-Kanalund Donau eine Hilfe sein. Sieverweist auf wichtige Rechtsvorschriften,die zu beachten sind undgibt <strong>Hinweise</strong> und Empfehlungen.Auch auf dem Wasser gibt es verbindlicheRegeln für das Verhaltender Freizeitskipper. Sicherheit aufunseren Wasserstraßen lässt sichnur erreichen, wenn sich jeder Verkehrsteilnehmerim Rahmen seinerVerantwortung den Vorschriftenund den nautischen Übungen gemäßverhält.Die Kenntnis des Inhalts dieser Broschüreentbindet den Fahrzeugführernicht von der Verpflichtung,sich vor Fahrtantritt über die jeweilsgültigen Verkehrsvorschriften zuinformieren. Die Schifffahrt aufdem Main und dem Main- Donau-Kanal ist durch die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung,auf derDonau durch die Donauschifffahrtspolizeiverordnung,in der jeweilsgültigen Fassung sowie durchdie dazu erlassenen und bekanntgemachten Einzelanordnungengeregelt.Allen Verkehrsvorschriften voransteht der Grundsatz nach § 1.04 dergenannten Vorschriften, dass derSchiffsführer alle Maßnahmenzu treffen hat, welche die allgemeineSorgfalt sowie die beruflicheund die wassersportliche Übunggebieten, um• die Gefährdung von Menschenleben,• die Beschädigung des eigenensowie anderer Fahrzeuge,• die Behinderung der Schifffahrtzu vermeiden und• jede Beeinträchtigung der Umweltzu verhüten.Zur Abwehr einer unmittelbardrohenden Gefahr müssen unterBerücksichtigung der besonderenUmstände auch dann alle erforderlichenMaßnahmen ergriffenwerden, wenn diese ein Abweichenvon den Vorschriften notwendigmachen.Der Schiffsführer und sonstigePersonen an Bord, die vorübergehendselbständig den Kurs und dieGeschwindigkeit des Fahrzeugsbestimmen, dürfen nicht durchÜbermüdung, Einwirkung vonAlkohol, Medikamenten, Drogenoder aus einem anderen Grundbeeinträchtigt sein.Bei einer Menge von 0,25 mg/l odermehr Alkohol in der Atemluft oderbei einer Blutalkoholkonzentrationvon 0,5 oder mehr Promille odereiner Alkoholmenge im Körper,die zu einer solchen Atem- oderBlutalkoholkonzentration führt, istes dem Schiffsführer verboten, einFahrzeug zu führen.
6 <strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong><strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong> 72. RechtsvorschriftenFür die Beteiligung am Schiffsverkehrauf den BundeswasserstraßenMain, Main-Donau-Kanal und Donaugelten im Bereich des Wassersportsim Wesentlichen folgendeRechtsvorschriften in der nach demStand nachträglicher Änderungenjeweils neuesten Fassung (siehe„ELWIS“ unter Nr. 5).Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung(BinSchStrO)vom 08. Oktober 1998(BGBl. I S. 3148 – Anlageband).Donauschifffahrtspolizeiverordnung(DonauSchPV)vom 27. Mai 1993(BGBl. I S. 741 – Anlage A).Verordnung über dieSchiffssicherheit in derBinnenschifffahrt (BinSchUO)vom 06. Dezember 2008(BGBl. I S. 2450).Verordnung über Befähigungszeugnissein der Binnenschifffahrt(BinSchPatentV)vom 15. Dezember 1997(BGBl. I S. 3066).Verordnung über das Führenvon Sportbooten auf denBinnenschifffahrtstraßen(Sportboot FüV-Bin)vom 22. März 1989 (BGBl. I S. 536).Verordnung zur Inkraftsetzung derVerordnung über die Erteilung vonRadarpatenten (RadarPatV)vom 26. Juni 2000 (BGBl. II. S. 818).Verordnung über den Betriebvon Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellenin der Binnenschifffahrtund den Erwerb des UKW Sprechfunkzeugnissesfür den Binnenschifffahrtsfunk(BinSchSprFunkV)vom 18. Dezember 2002(BGBl. I S. 4569).Verordnung über dieKennzeichnung von aufBinnenschifffahrtsstraßenverkehrenden Kleinfahrzeugen(KiFzKV-BinSch)vom 21. Februar 1995 (BGBl. I S. 226).Verordnung über dasWasserskilaufen aufBinnenschifffahrtsstraßen(Wasserskiverordnung)vom 17. Januar 1990 (BGBl. I S. 107).Verordnung über das Fahrenmit Wassermotorrädern auf denBinnenschifffahrtsstraßen (Wassermotorräder-Verordnung)vom 31. Mai 1995 (BGBl. I S. 769).Verordnung über dasInverkehr bringen von Sportbooten– 10. GSGVvom 18. Dezember 1995(BGBl. I S. 1936).Verordnung über diegewerbsmäßige Vermietungvon Sportbooten sowiederen Benutzung auf denBinnenschifffahrtstraßen(BinSch-SportbootVermV)vom 18. April 2000 (BGBl. I S. 572).Strompolizeiverordnungzum Schutz bundeseigenerSchifffahrts- und Betriebsanlagenan Bundeswasserstraßen(Betriebsanlagenverordnung)im Bereich der Wasser- undSchifffahrtsdirektion Südvom 15. September 1993(VkBl. S 701).Verordnung über das Badenund Schwimmen in denBundes wasserstraßen imBereich der Wasser- undSchifffahrtsdirektion Südvom 29. Juli 1993 (VkBl. S. 658).Daneben gelten die von der Wasser-und Schifffahrtsdirektion Südsowie den nachgeordneten WasserundSchifffahrtsämtern erlassenenAnordnungen, die Regelungenvorübergehender Art enthalten(siehe „ELWIS“ unter Nr. 5).
8 <strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong><strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong> 93. Allgemeine Regelungen für <strong>Wassersportler</strong>3.1 BefähigungsnachweiseDie Führer von Wasserfahrzeugenmit Antriebsmaschine benötigenfür die Fahrt auf Bundeswasserstraßenin der Regel einen Befähigungsnachweis(Fahrerlaubnis).Die Art des Befähigungsnachweisesrichtet sich dabei im Wesentlichennach der Länge und Motorisierungdes Fahrzeugs.Darüber hinaus müssen Führervon Kleinfahrzeugen mit Antriebsmaschine• mindestens 16 Jahre alt sein,• körperlich und geistig zumFühren eines Kleinfahrzeugsgeeignet sein,• die zum Führen erforderlicheBefähigung in einer Prüfungnachgewiesen haben.Am Main können im SteinheimerAltarm (Main-km 57,90 – 58,30)mit der B1-Lizenz des DeutschenMotoryachtverban des (DMYV)bereits ab einem Alter von 12 JahrenKleinfahrzeuge mit Maschinenantriebgefahren werden.Personen mit Wohnsitz außerhalbDeutschlands müssen für den Befähigungsnachweisdie Bedingungenihres Heimatlandes erfüllen. Ist imHeimatland kein Befähigungsnachweisvorgeschrieben, benötigensie auch auf den Wasserstraßen inDeutschland keine Fahrerlaubnis.Ansonsten gilt der Befähigungsnachweisdes Heimatlandes. DieseRegelung gilt für alle Personen mitWohnsitz in Staaten, die im Gegenzugbei Personen mit Wohnsitz inDeutschland den deutschen Befähigungsnachweisanerkennen.Sportbootführerschein – BinnenDer Führer eines Sportbootes vonweniger als 15 Meter Länge miteiner Motorleistung von mehr als3,68 kW (5 PS) muss im Besitz desSportbootführerschein-Binnen odereines gleichgestellten Befähigungsnachweisessein. Dies gilt auch fürden Führer eines Wassermotorrades.Der Sportbootführerschein-Binnenkann bei den Prüfungsausschüssendes Deutschen Motoryachtverban des(DMYV) und des Deutschen Seglerverbandes(DSV), erworben werden.Der hier abgebildete Sportbootführerscheinzeigt das Zertifikat zumFühren von Sport- und Freizeitfahrzeugen.Ihr bisheriger Führerscheinbleibt aber auch ohne Umschreibungweiterhin gültig.SportschifferzeugnisWer ein Sportfahrzeug mit einerLänge von 15 Meter bis 25 Meterführen will, benötigt eine Fahrerlaubnisder Klasse E - Sportschifferzeugnisgemäß der Binnenschifferpatentverordnung.DieserBefähigungsnachweis gilt auf allenBinnenschifffahrtsstraßen außerhalbdes Rhein und streckenkundepflichtigerWasser straßenabschnitte. ImBereich der Wasser- und SchifffahrtsdirektionSüd ist dies die Donaustreckezwischen Donau-km 2322,02(Straubing) und Donau-km 2249,85(Vilshofen).SportpatentDas auf dem Rhein zum Führen vonSportfahrzeugen mit einer Länge von15 Meter oder mehr erforderlicheSportpatent nach der Rheinpatentverordnunggilt mit Ausnahme derstreckenkundepflichtigen Wasserstraßenabschnittefür alle übrigenBinnenschifffahrtsstraßen.Das Sport schifferzeugnis und dasSportpatent können durch eine Prüfungbei den zuständigen WasserundSchifffahrts direktionen erworbenwerden.Weitere Auskünfte erteilen Ihnen dieWasser- und Schifffahrtsämter.
10 <strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong><strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong> 113.2 Kennzeichnung fürKleinfahrzeugeNach der Kennzeichnungsverordnung(KIFzKV-BinSch) müssendeutsche Kleinfahrzeuge d. h.:• Wasserfahrzeuge mit einerLänge von bis zu 20 Meter undeiner Motorleistung von mehrals 2,21 kW (3 PS)sowie• Segelboote mit einerLänge von mehr als 5,5 Meterauf Binnenschifffahrtsstraßen wiefolgt gekennzeichnet sein:• mit einem amtlichenKennzeichen; das ist:– ein von einem Wasser- undSchifffahrtsamt erteiltesKennzeichen,oder– die für das Fahrzeugerteilte Schiffsregisternummer,gefolgt von demKennbuchstaben B, mitNamen und Heimatort,oder– das Funkrufzeichenoder– die IMO-Nummer für imSeeschiffsregister eingetrageneFahrzeuge,oder– die Nummer des vom Bundesamt für Seeschifffahrt undHydrographie ausgestelltenFlaggenzertifikates, gefolgtvom Kennbuchstaben F,oder– ein nach Landesrechterteiltes und von Bundesminis -terium für Verkehr, Bau undStadtentwicklung (BMVBS)anerkanntes Kennzeichen,oder• mit einem amtlich anerkanntenKennzeichen; das ist,– die Nummer des InternationalenBootsscheins für Wasserfahrzeuge(IBS) mit einemKennbuchstaben M fürDeutscher Motoryachtverband(DMYV), S für DeutscherSeglerverband (SDV) und A fürAllgemeiner Deutscher Automobilclub(ADAC).Kleinfahrzeuge, die dieser Kennzeichnungspflichtnicht unterlie gen(Ruder- oder Paddelboote, Segelbootebis 5,5 Meter Länge, Motorbootemit weniger als 2,21 kW(3 PS) Motorleistung), müssen nachder BinSchStrO/DonauSchPV mitihrem Namen oder ihrer Devise aufbeiden Außenseiten des Kleinfahrzeugsin gut lesbaren, mindestens10 Zentimeter hohen lateinischenSchriftzeichen dauerhaft gekennzeichnetwerden. Außerdem ist derName und die Anschrift des Eigentümersan der Innen- und Außenseitedes Kleinfahrzeugs anzubringen.Hat der Eigentümer seinen Wohnsitzim Ausland, wird die dort vorgeschriebeneKennzeichnung mitNationalitätskennzeichen akzeptiert.Gibt es dort keine Regelung,muss das Fahrzeug mit seinemNamen und Heimatort sowie demNamen und der Anschrift seinesEigentümers gekennzeichnet sein.Dies gilt nur, soweit Gegenseitigkeitgewährleistet ist, d. h., dass deutscheKennzeichen auch im jeweiligenHerkunftsland akzeptiert werden.
12 <strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong><strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong> 133.4 Fahrwasser/Fahrrinne/Be -zeichnung der Wasserstraße3.5 Schutz derSchifffahrtszeichen3.3 BootsausrüstungFolgende Mindestsicherheitsausrüstungwird je nach Fahrzeugartempfohlen:• eine ohnmachtssichere Rettungswestemit CE-Kennzeichenfür jedes Besatzungsmitglied,• mindestens ein Rettungsring,• ein Anker mit langer Leine(Regel: Wassertiefe x 5),• Leinen zum Festmachen,• Bootshaken,• Paddel,• Fender,• ein geprüfter, tragbarer Feuerlöscherder Brandklasse ABC,• Erste-Hilfe-Ausrüstung,• ein Schöpfgefäß,• Handlappen,• eine rote Flagge zur Kennzeichnungder Manövrierunfähigkeit.FahrwasserAls Fahrwasser bezeichnet manden Teil der Wasserstraße, der denörtlichen Umständen nach vomdurchgehenden Schiffsverkehrbe nutzt wird. Das ist in der Regeldie Wasseroberfläche von Ufer zuUfer, auf der auch die Sportfahrzeugefahren.FahrrinneDie Fahrrinne ist der Teil des Fahrwassers,in dem für die Schifffahrtbestimmte Breiten und Tiefen imRahmen des Möglichen vorgehaltenwerden.Bezeichnung der WasserstraßeDie Bezeichnung der Fahrrinneerfolgt immer in Fließrichtung desGewässers (der Talfahrt) gesehen• an der rechten Seite mit rotenStumpftonnen mit stumpfenToppzeichen,• an der linken Seite mit grünenSpitztonnen mit spitzenToppzeichen.Die Tonnen bezeichnen den Randder Fahrrinne.Eine Fahrrinnenspaltung wirddurch waagerecht rot-grün gestreifteKugeltonnen mitrundem Toppzeichen angezeigt.Bei Bedarf werden Hindernisse wieBuhnen, Parallelbauwerke undKiesbänke in oder an der Wasserstraßedurch waagerecht rot-weißoder grün-weiß gestreifte Bakenoder Radarbaken bezeichnet.Schifffahrtszeichen dienen derSicherheit des Schiffsverkehrs. Es istdaher nicht gestattet, Schifffahrtszeichen(z. B. Tonnen, Hektometerzeichen,Schwimmerstangen,Baken) zum Festmachen oder Verholenvon Fahrzeugen zu benutzen,sie zu beschädigen oder unbrauchbarzu machen. Jeder Schiffsführerist im Interesse der Sicherheit desSchiffsverkehrs verpflichtet, dienächste zuständige Behörde (sieheAbschnitt 6.1) unverzüglich zubenachrichtigen, wenn er• ein Schifffahrtszeichen vonseinem Platz verschoben hat,• eine zur Bezeichnung der Wasserstraßedienende Einrichtungbeschädigt hat,• Veränderungen an den Schifffahrtszeichen(z. B. Erlöscheneines Lichtes, falsche Lage einerTonne, Zerstörung eines Zeichens)festgestellt hat.
14 <strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong><strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong> 153.6 Verbot des Einbringensvon Gegenständen in dieWasserstraßeAus Gründen der Sicherheit desSchiffsverkehrs sowie des Umweltschutzesist es nicht gestattet, festeGegenstände oder Flüssigkeiten,die geeignet sind, die Schifffahrtoder sonstige Benutzer der Wasserstraßezu behindern oder zugefährden oder das Wasser zuverunreinigen, in die Wasserstraßezu werfen, zu gießen oder sonst wieeinzubringen oder einzuleiten.3.7 Verhalten in NotfällenIn der Schifffahrt ist es ein selbstverständlichesGebot, in Not ge ratenenMenschen und Fahrzeugen jedemögliche Hilfe zu leisten. Hilfeleistungenuntereinander sind ersteund vornehmste Pflicht eines jedenSchifffahrtstreibenden, ob Berufsschifferoder <strong>Wassersportler</strong> – aberauch gesetzliche Verpflichtung.Ein in Not befindliches Fahrzeug,das Hilfe herbeirufen will, kannfolgende Zeichen geben:• bei Tag: kreisförmigesSchwen ken einer roten Flaggeoder eines sonstigen geeignetenGegenstandes;• bei Nacht: kreisförmigesSchwenken eines Lichtesbeliebiger Farbe oder Läuteneiner Glocke oder wiederholteAbgabe langer Töne.3.8 Verhalten vonKleinfahrzeugengegenüber anderenVerkehrsteilnehmernKleinfahrzeuge müssen allen übrigenFahrzeugen den für derenKurs und zum Manövrieren notwendigenRaum lassen. Sie könnennicht ver langen, dass dieseihnen aus weichen. Der Großschifffahrtist durch rechtzeitige undvorschriftsmäßige Änderungen desKurses und Anpassung der Geschwindigkeitdas eigene Fahrverhaltendeutlich zu machen. Dabeiist unbedingt zu berücksichtigen,dass die Schiffsführer der Großschifffahrteinen großen Bereichvor dem Bug ihres Fahrzeugs nichteinsehen können. Der Sichtschattenbeträgt je nach Fahrzeug bis zu250 Meter.Kleinfahrzeuge untereinander habennach den Verkehrsvorschriftenauszuweichen.Im engen Fahrwasser gelten auchdie §§ 6.07 BinSchStrO beziehungsweiseDonauSchPV, welche dasBegegnen im engen Fahrwasser regeln(siehe ELWIS Schifffahrtsrecht).Darüber hinaus befindet sich jeweilsein Merkblatt mit einer Tabelle fürden Main und den Main-Donau-Kanal, in welchem die Engstellengenannt sind, in dem Portal ELWISunter Nachrichten für die Binnenschifffahrt– Fahrrinneneinschränkungen.3.9 Fahrt beiunsichtigem WetterBei unsichtigem Wetter müssenalle Fahrzeuge und damit auchdie Sportboote ihre Geschwindigkeitder verminderten Sicht, demübrigen Verkehr und den örtlichenGegebenheiten entsprechendan passen. Werden sie von Nebel,starkem Regen oder anderen, dieSicht erheblich verschlechterndenGegebenheiten überrascht, solltensie zum eigenen Schutz die Fahrtunterbrechen und einen sicheren Ortaußerhalb der Fahrrinne auf suchen.Bei derartigen Sichtverhältnissenist die erforderliche Nachtbezeichnungzu setzen und eventuell einAus guck auf dem Vorschiff aufzustellen.
16 <strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong><strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong> 173.10 HöchstgeschwindigkeitFolgende Geschwindigkeiten dürfennicht überschritten werden:Main• im Schleusenkanal Gerlachshausen7 km/h,• auf der Strecke von der Abzweigungdes Main-Donau-Kanalsbis oberhalb der EisenbahnbrückeHallstadt 15 km/h,• im Wehrarm Volkach 10 km/h.Main-Donau-Kanal• Fahrzeuge mit bis zu 1,30 MeterTiefgang 13 km/h,• Fahrzeuge mit über 1,30 MeterTiefgang 11 km/h.Im Übrigen sollte die Fahrtgeschwindigkeitden örtlichen Gegebenheitenoder Verkehrssituationenangepasst sein. Bitte vermeiden Sieim Interesse eines guten Ansehensder Sportschifffahrt in der ÖffentlichkeitGeschwindigkeiten, die mitstarker Wellenbildung und Lärmnicht nur andere, insbesondere still -liegende Fahrzeuge, sondern auchdie im Wasser und am Ufer lebendenTiere und Pflanzen sowie Spaziergängerauf den Uferwegen undAnlieger unnötig beeinträchtigen.3.11 Ankern und StillliegenSportfahrzeuge und Schwimmkörpermüssen ihren Anker- oderLiegeplatz so nahe am Ufer wählen,wie es ihr Tiefgang und die örtlichenVerhältnisse gestatten. Siedürfen jedoch nicht dort stillliegen,wo es nach den Verkehrsvorschriftenverboten ist. Auf dem Main-Donau-Kanal ist das Ankern zumSchutz des Bauwerkes vor Schädenan der Dichtung nur an einigen,in derBinSchStrO festgelegtenStrecken zugelassen. Das Stillliegenvon unbesetzten Kleinfahrzeugenist grundsätzlich verboten. Bittesuchen Sie daher einen der Sportboothäfenauf.3.12 SprechfunkAlle mit Sprechfunk ausgerüstetenFahrzeuge – auch Kleinfahrzeuge –müssen während der Fahrt ständigim Verkehrskreis Schiff-Schiff empfangsbereitsein. Die Benutzungdes Sprechfunks unterliegt denallgemeinen Bestimmungen derBinSchSprFunkV und den Verkehrsvorschriften.Um den Sprechfunkdurchführen zu können, ist einSprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk,genannt UBI,erforderlich. Nähere Informationenfindet man unterwww.wsv.de/fvt/ubi/.
18 <strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong><strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong> 193.13 Benutzung vonBootsanlagen undSchiffsschleusenFür Sportboote als Kleinfahrzeugestehen, soweit es ihre Abmessungenerlauben, in erster Linie die vorhandenenBootsschleusen, Bootsgassenoder Bootsumsetzanlagen zur Verfügung(siehe Abschnitt 4.4). ImUnterwasser der Schleusen ist imBereich der Zufahrten zu denBootsschleusen jedoch mit Behinderungeninfolge ständiger Ver änderungender Gewässersohle durchAblagerungen zu rechnen. Beihöherer beziehungsweise niedrigerWasserführung sind die Bootsschleusenteilweise nicht benutzbar.Ist die Nutzung der Sportbootanlagennicht möglich, dürfen Kleinfahrzeugedie Schleusen für dieGroßschifffahrt (Schiffsschleusen)benutzen, wenn sie dafür geeignetsind. Hierbei ist auf Folgendeszu achten: Die Absicht, eineSchiffsschleuse zu benutzen, istvor der Einfahrt in den oberenoder unte ren Schleusenvorhafenbei der Schleusenbetriebsstellebeziehungsweise der zuständigenSchleusenfernsteuerstelle über Binnenschifffahrtsfunk,Mobiltelefonoder über im Bereich der Vorhäfen/Sportbootanlagen gegebenenfallsvorhandene Wechselsprecheinrichtungenanzumelden. Die Ein fahrt indie Schleusenkammer erfolgt nur inAbsprache mit dem dienstha ben denSchichtleiter. Dabei ist zu klären,wann und in welcher Reihenfolgein die Schleusenkammer eingefahren,sowie an welcher Stelle diesebelegt wird, um den aus Gründender Sicherheit erforderlichen Sichtkontaktzur Schleusenbetriebsstellebeziehungsweise Schleusenfernsteuerstelleherzustellen. Den Anweisungender Schichtleiter ist zurVermeidung von Unfällen unbedingtFolge zu leisten.Grundsätzlich gilt:• Kleinfahrzeuge können imTag verkehr (06:00 Uhr bis22:00 Uhr) auch einzeln geschleustwerden, sofern innerhalbder nächsten Stunde keinegewerbliche Schifffahrt odereine Gruppe von Kleinfahrzeugenzu erwarten ist, mit der dasKleinfahrzeug mitgeschleustwerden kann. Im Nachtverkehr(22:00 Uhr bis 06:00 Uhr)können Kleinfahrzeuge mit denangemeldeten Fahrzeugen dergewerblichen Schifffahrt mitgeschleustwerden, wenn sichdaraus keine Verzögerung imangemeldeten Schleusenablaufergeben.• Findet keine Schleusung für dieGroßschifffahrt statt, könnenKleinfahrzeuge auch einzelngeschleust werden. Hierbeikönnen im Interesse eines wirtschaftlichenSchleusenbetriebsWartezeiten nicht ausgeschlossenwerden.• Kleinfahrzeuge sind nichtberechtigt, eine besondereSchleusung zu verlangen.• Bei gemeinsamer Schleusungvon Kleinfahrzeugen mitanderen Fahrzeugen dürfenKleinfahrzeuge erst nach denanderen Fahrzeugen in dieSchleuse einfahren.• In den Schleusenkammern habensich alle Fahrzeuge innerhalbder durch gelbe Markie rungenan den Kammerwänden ge kennzeichnetenBereiche aufzuhalten.• Alle Fahrzeuge müssen währenddes Füllens oder Leerensder Schleusenkammer bis zurFreigabe der Ausfahrt festgemachtsein. Die Befestigungsmittelsind laufend dem sichverändernden Wasserstandanzupassen. Der Antrieb darf indieser Zeit nicht benutzt werden,es sein denn, dass dies ausSicherheitsgründen kurzfristigerforderlich ist.
20 <strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong><strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong> 21Ergänzende <strong>Hinweise</strong>:Die Schiffsschleusen im Bezirk derWasser- und SchifffahrtsdirektionSüd werden nach und nach für denBetrieb über mit Personal besetztenSchleusenfernsteuerstellen umgerüstet (kein Automatikbetrieb!).Die Fernsteuerstellen können sichan Schleusen, jedoch auch in nichtunmittelbar an Schleusen gelegenenDienstgebäuden, befinden. DieÜberwachung des Schleusungsbetriebserfolgt über Kameras. DieRettungskette ist durch vorhandeneWechselsprecheinrichtungenan den Bootsschleusen, Vorhäfenund weiteren Punkten der Schleusenanlagensichergestellt. Vondort werden alle Meldungen an diezuständige Schleusenbetriebsstellebeziehungsweise Fernsteuerstelleweitergeleitet.Die Benutzung der ferngesteuertenSchiffsschleusen und die hierfürmit den Fernsteuerstellen zu treffendenAbsprachen erfolgen weiterhinwie vorstehend beschriebenüber Schiffsfunk, Mobil telefon etc.Die über Fernsteuerung betriebenenSchiffsschleusen werden vomjeweiligen Wasser- und Schifffahrtsamtin den einschlägigen Mitteilungsblätternund ELWIS bekanntgegeben.In Anbetracht der für einzelneSchleusen – auch kurzfristig – angeordnetenbesonderen Regelungenist es zweckmäßig, sich rechtzeitigvor Fahrtantritt beim zuständigenWasser- und Schifffahrtsamt zuinformieren (siehe Abschnitt 6.1).3.14 WasserskilaufenDas Wasserskilaufenist nur in den Streckenerlaubt, diedurch quadratischeblaue Tafeln miteinem stilisiertenWasserskifahrer gekennzeichnetsind.Wasserskilaufen darf nur unterBeachtung folgender Kriterienausgeführt werden:• Auf den freigegebenen Streckenund Wasserflächen ist dasWasserskilaufen in der Zeit vonSonnenaufgang bis Sonnenuntergangerlaubt, sofern nichtdurch Zusatzschilder unter denTafelzeichen bestimmte Zeitenfestgesetzt sind. Bei verminderterSicht ist das Wasserskilaufenverboten.• Wird der Wasserskiläufer voneinem Motorboot oder eineminsoweit zugelassenen Wassermotorradgeschleppt, ist dasMotorboot beziehungsweisedas Wassermotorrad nebendem Fahrer mit einer weiterengeeigneten Person zu besetzen,die in der Lage ist, den ge schlepptenWasserskiläufer sowie dieFahrtstrecke zu beobachten.• Während der Vorbeifahrt anFahrzeugen und Schwimmkörpernsowie Schwimmern undBadenden müssen sich die Wasserskiläuferim Kielwasser desschleppenden Fahrzeugs halten.Schleifen- und Slalomfahrtensind in derartigen Situationenuntersagt.• Das Wasserskilaufen vonmehreren Personen (eine Personist erlaubnisfrei) an einerseitlich am ziehenden Fahrzeugfest an gebrachten Stangeoder sonstigen Vorrichtungsowie das Drachenfliegen unddas Fall schirmfliegen durchBootsschlepper bedürfen derErlaubnis des zuständigen Wasser-und Schifffahrtsamtes.• Das Wasserskilaufen darf nurbetrieben werden, wenn derLäufer eine verkehrssicherheitstechnischgeeignete Wasserskiausrüstungträgt.• Ein Wassermotorrad darf als ziehendesFahrzeug nur eingesetztwerden, wenn es zusätzlich zuden Anforderungen nach Satz 1über ausreichende Kippstabilitätverfügt und sein Typ in eineramtlichen Liste (Verkehrsblatt)des Bundesministeriums fürVerkehr, Bau und Stadtentwicklungenthalten ist. Beim Einsatzeines Wassermotorrades alszieh endes Fahrzeug ist die Wassermotorräder-Verordnungzubeachten.
22 <strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong><strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong> 233.15 Fahren mitWassermotorrädernDas Fahren mitWassermotorrädernist grundsätzlich nurinnerhalb der dafürfreigegebenen Wasserflächengestattet(quadratische blaueTafel mit stilisiertemWassermotorrad).Beim Fahren mit Wassermotorrädern(„Wasserskibob“, „Wasserscooter“,„Jetbike“ oder „Jetski“oder sonstigen gleichartigen Fahrzeugen)ist Folgendes zu beachten:• Außerhalb dieser Wasserflächendarf nur gefahren werden, umdie nächstgelegene freigegebeneWasserfläche zu erreichen;ansonsten sind Touren- undWanderfahrten zugelassen,wenn dabei ein stetiger, klarerkennbarer Geradeauskurseingehalten wird.• Beim Fahren auf den freigegebenenWasserflächen darf keinanderer gefährdet oder behindertwerden.• Die Fahrtgeschwindigkeit istso einzurichten, dass Anlagen,Schifffahrtszeichen und dieUfervegetation nicht beschädigtwerden; dazu ist ein Sicherheitsabstandvon mindestens10 Meter einzuhalten.Gefahren werden darf nur• in der Zeit von 07:00 Uhr bis20:00 Uhr, jedoch nicht vor Sonnenaufgangund nach Sonnenuntergang,• bei Wetter mit einer Sicht vonmehr als 1000 Meter,• wenn durch entsprechendetechnische Einrichtungensichergestellt ist, das sich imFall des Überbordgehens desFahrzeugführers der Motorautomatisch abschaltet oder aufkleinste Fahrstufe zurückschaltetund dass das Wassermotorradeine Kreisbahn einschlägt,• wenn Fahrzeugführer undBegleitpersonen die nach derWassermotorräder-Verordnunggeforderten Schwimmhilfentragen, die mindestens den Anforderungennach EN 393 entsprechenoder in anderer Weiseeinen Auftrieb von mindestens50 Newton gewährleisten.Wassermotorräder müssen – wiealle Kleinfahrzeuge mit einemamtlichen Kennzeichen versehensein (siehe Abschnitt 3.2); bei einerMotorleistung von mehr als 3,68 kW(5 PS) ist für das Führen ein Sportbootführerscheinerforderlich.3.16 SegelsurfenSegelsurfbretter sind Kleinfahrzeugeunter Segel und haben daherdie Fahrregeln dieser Fahrzeuge zubeachten.Das Segelsurfen darf in der Zeit vonSonnenuntergang bis Sonnenaufgangund bei eingeschränkten Sicht -verhältnissen nicht ausgeübt werden.3.17 KitesurfenKitesurfen ist das Ziehen einer aufeinem Surfboard, auf Wasserskiernoder sonstigen Gegenständen stehendenPerson mit einem Drachenüber das Wasser.Diese Sportart ist auf den Bundeswasserstraßenim Bezirk derWasser- und SchifffahrtsdirektionSüd verboten.3.18 CharterscheinregelungGrundsätzlich benötigt der Bootsführerdas für die jeweilige Bootsgrößeerforderliche Befähigungszeugnis.Davon abweichend ist es für dieFahrt auf einigen Binnenschifffahrtsstraßenaußerhalb des Bezirksder Wasser- und SchifffahrtsdirektionSüd möglich, dass VermietungsunternehmenCharterbescheinigungenausstellen. Dies gilt jedochnur für Sportboote, deren Länge,Motorleistung, Höchstgeschwindigkeitund zulässige Personenzahlbegrenzt ist.Näheres kann der Verordnungüber die gewerbsmäßige Vermietungvon Sportbooten sowie derenBenutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßenentnommen werden.
24 <strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong><strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong> 253.19 BadeverboteDas Baden und Schwimmen istverboten:• in einem Abstand von wenigerals 300 Meter vor in Fahrtbefindlichen Fahrzeugen undSchwimmkörpern,• näher als 30 Meter an vorbeifahrendenFahrzeugen undSchwimmkörpern,• in ausgewiesenen Strecken fürWasserski oder Wassermotorräderin einem Abstand von mehrals 10 Meter vom jeweiligen Ufer,• von 100 Meter oberhalb bis 100Meter unterhalb von Wehr- undSchleusenanlagen, einschließlichSchleusenvorhäfen, Kraftwerksanlagen,Hafeneinfahrtenund Brücken,• von 50 Meter oberhalb bis 50Meter unterhalb von Sperrtoren,Schiffsliegeplätzen, Parallelhäfen,Umschlagstellen, Anlegestellen,Schiffswerften undFähranlagen,• in den bundeseigenen Schutzhäfenund Bauhäfen,• im Umkreis von 100 Meter vonin der Wasserstraße eingesetztenschwimmenden Geräten,• im Umkreis von 10 Meter vonPegeln und sonstigen gewässerkundlichenMesseinrichtungen,• am Main im SchleusenkanalGerlachshausen (km 299,60bis km 305,60).3.20 Benutzung bundeseigenerGrundstückeFür die Benutzung bundeseigenerSchifffahrts- und Betriebsanlagen(z. B. die Schleusenanlagen, Ufergrundstückeund die an den Ufernentlang führenden Betriebswege)gilt die Betriebsanlagenverordnungder Wasser- und SchifffahrtsdirektionSüd. Danach ist das Betretender Ufergrundstücke durchFußgänger oder das Befahren derBetriebswege durch Radfahrer,jeweils auf eigene Gefahr, gestattet.Verboten ist dagegen unter anderemdas Befahren der SchifffahrtsundBetriebsanlagen, Ufergrundstückeund Betriebswege oder dasAbstellen von sonstigen Fahrzeugenaller Art (Pkw und Trailer), dasZelten, Reiten oder das Entzündenvon Feuer.3.21 NaturschutzDer Schiffsführer und sonstige Personenan Bord müssen die nach denUmständen gebotene Sorgfalt anwenden,um eine Verschmutzungder Wasserstraße zu vermeiden.Daher sollte die Menge des entstehendenSchiffsabfalls so gering wiemöglich gehalten und eine Vermischungverschiedener Abfallartenvermieden werden. Abfälle dürfenauf keinen Fall ins Wasser geworfenwerden, sondern sind an Landordnungsgemäß zu entsorgen.Darüber hinaus sind die Lebensräumevon Pflanzen und Tieren inGewässern und Feuchtgebieten zuschützen, um den Bestand nicht zugefährden.
26 <strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong><strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong> 273.22 10 goldene Tipps fürsicheres Rudern1. Schauen Sie häufiggenug hinter sich!Als Ruderer schauen Sie in dieRichtung, aus welcher Sie kommen.Es ist daher lebenswichtig,dass Sie sich regelmäßig in dieRuderrichtung umblicken. Diesist umso wichtiger, als Schiffesich mitunter schneller fortbewegen,als Sie denken. Einmodernes, nicht beladenesBinnenschiff kann eine Geschwindigkeitvon 20 Kilometernpro Stunde erreichen. Inbestimmten Gebieten dürfenSpeed-Boote sogar schnellerfahren. Die größte Gefahr drohtaus der Richtung, in welche Sierudern. Schauen Sie also häufiggenug hinter sich, wenn Sie ineinem Ruderboot ohne Steuermannrudern.2. Tragen Sie grellfarbene(orangefarbene oder gelbe)Kleidung!Aufgrund der Tatsache, dass Sieflach über dem Wasser fahren,fallen Sie in Ihrem schmalenRuderboot nicht direkt auf. Mitgrellfarbener (orangefarbe neroder gelber) Kleidung sind Sieentscheidend besser zu er ken nen.Somit können andere Nutzerder Wasserstraße eher Rücksichtauf Sie nehmen. Nur sosind Sie sicher.3. Rudern Sie so dicht wiemöglich am Ufer entlang!Lassen Sie der Berufsschifffahrtund den anderen <strong>Wassersportler</strong>ngenügend Platz und fahrenSie dich am Ufer entlang. DenkenSie aber auch an Fischer amUfer, sofern die Schifffahrt dieszulässt.4. Denken Sie an dentoten Winkel!Der tote Winkel der Berufsschifffahrtkann sage und schreibe biszu 250 Meter betragen. Innerhalbdes toten Winkels können dieSchiffer Sie nicht sehen. GehenSie daher immer auf Nummersicher und sorgen Sie für einerechtzeitige Änderung IhresKurses und Ihrer Geschwindigkeit,so dass Sie sichtbar bleiben.Wenn Sie das Steuerhaus desBinnenschiffs sehen können, kannder Schiffer auch Sie sehen.5. Fahren Sie einendeutlichen Kurs!Geben Sie rechtzeitig zu erkennen,was Sie vorhaben, fahrenSie keinen Zickzack-Kurs undverursachen Sie keine plötzlichenKursänderungen. WennSie auf großer Entfernung geradewegsvor einem sich näherndenSchiff herfahren, verringernSie dann nicht urplötzlich IhreGeschwindigkeit.Machen Sie ausreichend Platzfür die Berufsschifffahrt. Vorallem in der Nähe von Kurvensowie in der Nähe von HafeneinundHafenausfahrten benötigenBerufsschiffer beson dersviel Platz und können nichtimmer einen Sogeffekt undWellenschlag vermeiden. BleibenSie also in Kurven sowie inder Nähe von Hafenmündungennicht still liegen.6. Kooperieren Sie beimHeran- und Vorbeifahrenvon Schiffen!Setzen Sie den Rudervorgangneben oder unmittelbar vor derübrigen Schifffahrt nicht fort.Wenn Schiffe sich Ihnen nähernoder an Ihnen vorbeifahren wollen,sollten Sie zur Zusammenarbeitbereit sein. Machen Sieausreichend Platz und drosselnSie Ihre Geschwindigkeit, abernicht urplötzlich. Je schnellerdas Schiff an Ihnen vorbeigefahrenist, desto eher werden Siewieder sicher rudern können.Rudern Sie nur dann nebeneinander,wenn keine anderenSchiffe in der Nähe sind.
28 <strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong><strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong> 297. Seien Sie besondersaufmerksam beim Einfahrenin Wasserstraßen!Ihr Ruderboot liegt flach aufdem Wasser. Dadurch kann esvorkommen, dass Sie beim Ausfahrenaus einem Hafen – zumBeispiel aufgrund des Vorhandenseinsvon Buhnen – erstgesehen werden, wenn Sie sichbereits auf der Wasserstraßebefinden.Auf einem Kanal kann es sicherersein, ein Ruderboot erst dannzu Wasser zu lassen oder es erstdann aus dem Wasser zu ziehen,wenn keine fahrenden Schiffemehr in der Nähe sind. Siehaben dann auch keine Schwierigkeitenaufgrund von Sogoder Wellenschlag und könnensicherer ein- und aussteigen.Seien Sie also aufmerksam beimEinfahren in Wasserstraßen!8. Rudern Sie nurbei guter Sicht!Bei schlechten Sichtverhältnissenfahren Berufsschiffer mitHilfe von Radar- und Funkeinrichtungen.Sie sprechensich beispielsweise über Funkmiteinander ab, wie sie aneinandervorbeifahren werden.Dies können die Berufsschiffermit Ihnen nicht tun. Darüber hinaussind Ruderboote auf demRadarschirm schlecht sichtbar.Rudern Sie deshalb nur bei einerSichtweite von mindestens 500Metern und seien Sie sich derGefahr bewusst, dass SchifferSie nicht gut sehen können.Begeben Sie sich zum Schutz vorRegen nicht unter eine Brücke,denn dann sind Sie auf dem Radarschirmmit Sicherheit nichtzu erkennen. Und das Rudernbei Dunkelheit sollten Sie vollkommenunterlassen.9. Warnsignal!Schiffer können bei drohenderGefahr mittels eines pneumatischenSignalhorns ein Warnsignalabgeben. Dies ist ein langerTon von ungefähr 4 SekundenLänge. Ein solches Warnsignalkann auch für Sie bestimmtsein! Reagieren Sie in solcheinem Fall aufmerksam undlassen Sie den anderen Wasserstraßennutzerngenügend Platz.Oder noch besser: VersuchenSie, solche Warnsignale zu vermeiden!10. Machen Sie sich die Vorschriftender Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnungund derDonauschifffahrtspolizeiverordnungzu eigen!Die Wasserstraßenverkehrsvorschriftenfür kleine Fahrzeugesollten Ihnen als Rudererver traut sein. Auf diese Weisekönnen Sie besser auf die jeweiligenBedingungen reagieren.Das Erlangen des Sportbootführerscheins– Binnen wird Ihnendabei sicher helfen!Entlang der Wasserstraßen stehenVerkehrszeichen, und Schifferkönnen akustische Signaleabgeben. Daher ist es wichtig,dass Sie in der Lage sind, dieseZeichen richtig einzuordnen.Denken Sie niemals„Die werden michschon sehen“!
30 <strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong><strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong> 313.23 10 goldene Regeln fürdie Umwelt und denNaturschutzHelfen Sie mit, die Lebensmöglichkeitender Pflanzen- und Tierweltin Gewässern und Feuchtgebietenzu bewahren und zu fördern. Auchbei uns in Mitteleuropa sind viel zuviele Pflanzen und Tierarten bereitsin ihrem Bestand gefährdet.Die Bemühungen für den Schutzder Natur kommen letztlich auchdem Menschen selbst zugute, denner ist nicht nur Teil der Natur, sondernbenötigt für sein Wohlergeheneine intakte Umwelt. BeachtenSie insbesondere die folgendenRegeln: (Diese Regeln wurden vonden Was ser sportspitzenverbändenim Deutschen Sportbund unddem Deutschen Naturschutzringerarbeitet)1. Meiden Sie das Einfahren inRöhrichtbestände, Schilfgürtel,Ufergehölze und in alle sonstigendicht und unübersichtlichbewachsenen Uferpartien. Mei -den Sie darüber hinaus Kies-,Sand- und Schlammbänke (RastundAufenthaltsplatz von Vögeln).2. Halten Sie einen ausreichendenMindestabstand zu Röhrichtbeständen,Schilfgürteln undanderen unübersichtlichen bewachsenenUfergehölzen – aufgroßen Flüssen beispielsweise30 bis 50 Meter. Halten Sie einenausreichenden Mindestabstandzu Vogelansammlungen aufdem Wasser, wenn möglich,mehr als 100 Meter.3. Befolgen Sie in Naturschutzgebietenunbedingt die geltendenVorschriften. Häufig ist Wassersportin Naturschutzgebietenganzjährig, zumindest aber zeit -weilig völlig untersagt oder nurunter ganz bestimmten Bedingungenmöglich. Wildwasserfahrerdürfen unter keinenUmständen das Flussbett verändern,etwa durch Ausräumenstörender Felsbrocken.4. Nehmen Sie in „Feuchtgebieteninternationaler Bedeutung“ beider Ausübung von Wassersportbesondere Rücksicht. DieseGebiete dienen als Lebensstätteseltener Tier- und Pflanzenartenund sind daher besondersschutzwürdig.5. Benutzen Sie beim Landen diedafür vorgesehenen Plätze odersolche Stellen, an denen sichtbarkein Schaden angerichtetwerden kann.6. Nähern Sie sich auch von Landher nicht Schilfgürteln und dersonstigen dichten Ufervegetation,um nicht in den Lebensraumvon Vögeln, Fischen, Kleintierenund Pflanzen einzudringenund diese zu gefährden.7. Laufen Sie im Bereich der Wattenkeine Seehundbänke an, um dieTiere nicht zu stören oder zuvertreiben. Halten Sie mindestens300 bis 500 Meter Abstandzu Seehundliegeplätzen undVogelansammlungen. BleibenSie hier auf keinen Fall in derNähe des markierten Fahrwassers.Fahren Sie mit langsamerFahrstufe. (Informationshalber,falls Küstengewässer befahrenwerden).8. Beobachten und fotografierenSie Tiere nur aus der Ferne.9. Helfen Sie das Wasser sauberzuhalten. Abfälle gehören nichtins Wasser, z. B. der Inhalt vonChemietoiletten. Diese Abfällemüssen genauso wie Altöle inbestehenden Sammelstellen derHäfen abgegeben werden. BenutzenSie in Häfen ausschließlichdie sanitären Anlagen an Land.Lassen Sie beim Stillliegenden Motor Ihres Bootes nichtunnötig laufen, um die Umweltnicht zusätzlich durch Abgasezu belasten.10. Informieren Sie sich vor IhrenFahrten über die für Ihr Fahrtgebietbestehenden Bestimmungenund sorgen Sie dafür,dass diese Kenntnisse und Ihreigenes vorbildliches Verhaltengegenüber der Umwelt auch andie Jugend und an nicht organisierte<strong>Wassersportler</strong> weitergegebenwerden.
32 <strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong><strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong> 334. Besondere Regelungen für <strong>Wassersportler</strong>Binnenschifffahrtsstraßekm-BegrenzungLageo = oberhalb, u = unterhalbBemerkungen176,20 – 177,20 zwischen Trennfeld und Marktheidenfeld187,70 – 188,80 u. Neustadt4.1 Main4.1.1 Wasserskistrecken am Main190,50 – 195,60 Höhe Rodenbachzwischen km 194,40 und195,40darf zum rechten Ufer nur bis zuden ausliegenden roten Tonnengefahren werden209,60 – 210,80 u. Gemünden überstaute Buhnenfelder220,80 – 224,20 zwischen Karlburg und Staustufe Harrbach überstaute BuhnenfelderBinnenschifffahrtsstraßekm-BegrenzungLageo = oberhalb, u = unterhalb45,16 – 47,60 Höhe FechenheimBemerkungen233,80 – 234,80 u. Straßenbrücke Zellingen überstaute Buhnenfelder259,00 – 259,80 o. Staustufe Randersacker260,70 – 262,20 o. BAB-Brücke Randersackermit Ausnahme des oberenSchleusenvorhafens57,80 – 59,0065,00 – 66,60 u. Kahlmündungzwischen Hafen Hanau und MainaltarmSteinheimer Bogen79,60 – 81,50 u. Autobahnbrücke Kleinostheim269,20 – 270,00 o. Staustufe Goßmannsdorf278,00 – 279,80 zwischen Marktsteft und Segnitz287,91 – 289,78 zwischen Mainstockheim und Kitzingenmit Ausnahme des oberenSchleusenvorhafenslinks- und rechtsseitigüberstaute Buhnenfelder81,50 – 83,20 u. Hafen Aschaffenburg94,00 – 95,00 o. Ländeplatz Obernau106,15 – 107,10 u. Schutzhafen Erlenbach115,20 – 116,50 zwischen Röllfeld und Laudenbach127,00 – 128,50 o. Ländeplatz Bürgstadt137,90 – 139,70 o. Collenberg151,30 – 153,00 o. Hafen Wertheimmontags bis freitags09:00 bis 12:00 und14:00 bis 21:00 Uhrsamstags, sonntags und feiertags09:00 bis 12:00und 14:00 bis 19:00 Uhrlinksseitig überstauteBuhnenfelderlinksseitig überstauteBuhnenfelderrechtsseitig überstauteBuhnenfelder296,40 – 298,50 Höhe Straßenbrücke bei Schwarzenaulinks- und rechtsseitigüberstaute Buhnenfelder306,00 – 307,50 o. Straßen- und Eisenbahnbrücke Volkach teils überstaute Buhnenfelder311,80 – 313,20zwischen Fähre Obereisenheimund Fähre Fahr316,26 – 316,80 im Wehrarm der Staustufe Wipfeld320,00 – 322,80 zwischen Fähre Garstadt und Hirschfeld333,23 – 333,98 u. Schweinfurt Höllenbachmündung nur linke (südliche) Flusshälfte333,98 – 334,68 o. Schweinfurt Höllenbachmündung348,05 – 350,40 zwischen Ober- und Untertheres linksseitig überstaute Buhnenfelder368,23 – 372,50 Höhe Eltmann teils überstaute Buhnenfelder163,80 – 165,91 o. Urpharlinksseitig überstauteBuhnenfelder381,30 – 384,19 u. Regnitzmündungmit Ausnahme des SchleusenvorhafensViereth
34 <strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong><strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong> 35MainkmUferseitenächsteOrtsbezeichnung<strong>Hinweise</strong>(Betreiber, Nutzer o. ä.)Objekt/Art65,75 LU Kleinkrotzenburg E66,93 RU KahlMarina – UntermainFa. Lässig privat71,16 RU Großwelzheim WSC- Selingenstadt E71,16 LU Kleinwelzheim E4.1.2 Wassermotorradstrecken am MainBinnenschifffahrtsstraßekm-BegrenzungLageBemerkungen48,50 – 49,30 Raum Offenbach/Rumpenheim rechte Stromseite168,20 – 170,00 Raum Trennfeld206,20 – 207,60 Raum Neuendorf/Langenprozelten325,00 – 326,00 Raum Bergrheinfeld/Grafenrheinfeld346,30 – 347,30 Raum Ottendorf/Untertheres4.1.3 Einsatzstellen für Kleinfahrzeuge am Main74,20 LU Mainhausen Absprache mit der Gemeinde ehem. Fährrampe75,12 RU Karlstein E75,12 LU Mainhausen E86,70 RU Aschaffenburg öffentl. Floßhafen98,00 LU/RU Niedernberg öffentlich E100,3 LU/RU Groß- Kleinwallstadt öffentlich104,16 RU WSC- Erlenbach privat108,25 RU Stegmann privat110,35 LU Stadt Wörth öffentlichSchrankegeschlossen111,70 LU Trennfurt Burkhard Wöber Schranke115,20 RU Röllfeld Campingplatz Verw. GmbHSchrankegeschlossenMainkmUferseitenächsteOrtsbezeichnung<strong>Hinweise</strong>(Betreiber, Nutzer o. ä.)4,56 RU Hochheim Segelclub Hochheim E4,56 LU Bischofsheim Wehrbereichskommando E16,55 RU Okriftel Fa. Schindling EObjekt/Art120,70 LU/RU Groß- Kleinheubach öffentlich124,00 RU Miltenberg öffentlich126,50 LU Bürgstadt WSC- Bürgstadt132,85 LU Freudenberg öffentlichSchlüssel beimMarkt Bürgstadtod. WSC Bürgstadt16,55 LU Kelsterbach Wehrbereichskommando E17,90 LU/RU Okriftel Keine Angaben alte Fährrampe24,78 LU Schwanheim Fa. Speck und Söhne gegen Gebühr48,94 LU/RU Rumpenh./Dörnigh. E60,90 LU/RU Großauheim E65,75 RU Großkrotzenburg verschlossen E136,40 LU/RU Collenberg öffentlich ehem. Fährrampe137,70 RU Collenberg Campingplatz Niklos S140,82 RU Dorfprozelten öffentlich ehem. Fährrampe144,65 RU Stadtprozelten öffentlich ehem. Fährrampe154,85 LU Wertheim Campingplatz Freizeit-Recra GmbH S156,81 RU Kreuzwertheim
36 <strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong><strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong> 37MainkmUferseitenächsteOrtsbezeichnung<strong>Hinweise</strong>(Betreiber, Nutzer o. ä.)Objekt/ArtMainkmUferseitenächsteOrtsbezeichnung<strong>Hinweise</strong>(Betreiber, Nutzer o. ä.)Objekt/Art167,00 LU BettingenSportboothafen WassersportvereinWertheim. Bettingen167,20 LU Bettingen Campingplatz Hupp S175,90 RU Triefenstein Ges. f. Freizeit u. Erholung S179,27 LU Marktheidenfeld Stadt Marktheidenfeld182,40 RU Hafenlohr öffentlich185,10 LU/RU Rothenfels / Zimmern öffentlich198,130 RU Stadt LohrAuf der B 26 Richtung Lohr,an der Lände Lohr199,870 LU Stadt Lohr/Steinbach Im UW der Schleuse Steinbach S202,140 RU Langenprozelten Auf der B 26 Richtung S215,900 LU Kleinwernfeld227,500 LU Laudenbach235,440 LU Zellingen238,060 RU Thüngersheim240,465 RUThüngersheim/Staustufe243,800 LU Margetshöchheim244,340 LU Margetshöchheim244,350 RU Veitshöchheim253,220 LU WürzburgBootsclub Wernfeld,über KreisstraßeMSP 11 (nicht öffentlich)Bootsclub Maselli(nicht öffentlich)Alte Fährrampe oberhalb derMainbrücke ZellingenBootsslipanlage WasserwachtThüngersheim, am SchwimmbadAlte Fährrampe, Anfahrt über OTStaustufeAlte Fährrampe, Ortsmitte oberhalb,FußgängerstegSegelclub Maintal, am Sportplatzoberhalb MargetshöchheimAlte Fährrampe, unterhalb derMainfrankensäleBootsbau Seubert, oberhalbLöwenbrücke258,270 LU Randersacker Alte Fährrampe Heidingsfeld S258,270 RU Eibelstadt263,030 RU EibelstadtAlte Fährrampe Randersacker,am ParkplatzAlte Fährrampe, unterhalb desSportplatzes269,900 RU Kleinochsenfurt Alte Fahrrampe, Ortsmitte SSehemaligeFährrampeehemaligeFährrampeSSSSSSSS + KSSSS273,000 RU + LU Frickenhausen276,950 LU Marktbreit277,000 RU Segnitz281,000 RU Sulzfeld284,700 LU Hohenfeld/Kitzingen285,800 LU KitzingenErsatzübergang Frickenhausen,oberhalb der ZuckerfabrikAlte Fahrrampe im Bereichder Breitbachmündung,unterstromigAlte Fahrrampe,unterhalb des ParkplatzesAlte Fahrrampe,unterhalb SulzfeldÜber Radweg Hohenfeld/Kitzingen alte Fahrrampe (klein)Campingplatz Kitzingen(Schiefer Turm nicht öffentlich)287,100 RU Kitzingen Ruderclub Kitzingen S290,600 LU + RU Mainstockheim290,750 RU Mainstockheim294,400 RU + LU Dettelbach294,400 LU Dettelbach298,630 LU Schwarzenau300,650 LU Gerlachshausen302,050 LU Sommerach302,060 LU Sommerach307,150 RU Escherndorf305,800 LU Volkach306,200 LU Volkach306,400 LU Volkach311,000 RU + LU FahrMainfähre Mainstockheim/Albertshofen FährrampenSportboothafen Yacht ClubAnsbach e. V. (nicht öffentlich)Mainfähre Dettelbach /Mainsondheim FährrampenDLRG Dettelbachan der FährrampeCampingplatz Schwarzenau(nicht öffentlich)Von Gerlachshausen n. Sommerachnach der Mainbrücke linksAm Sportplatz Sommerachalte FährrampeCampingplatz Sommerach(nicht öffentlich)Campingplatz Eschendorf(nicht öffentlich)Alte Fährrampe Volkach v.Volkach vor der Mainbrücke linksÜbungsgelände DLRG Volkach(nicht öffentlich)Campingplatz Volkach(nicht öffentlich)Übungsgelände der BWu. US Streitkräfte311,100 RU + LU Fahr Fährrampe (Fähre in Betrieb) S313,400 RU + LU Obereisenheim Fährrampe (Fähre in Betrieb) SSSSSSSSSSSSSSSSSSSS
38 <strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong><strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong> 39MainkmUferseitenächsteOrtsbezeichnung<strong>Hinweise</strong>(Betreiber, Nutzer o. ä.)Objekt/Art316,700 RU Wipfeld Sportboothafen Nürnberg e.V. S + K317,300 RU Wipfeld Alte Fährrampe Wipfeld S322,800 RU GarstadtAnfahrt über Garstadtbeim SportplatzS326,800 LU Grafenrheinfeld333,400 LU Schweinfurt338,900 RU + LU SchonungenAnfahrt über Mainbrückezur LändeAnfahrt über Wehranlagen(nicht öffentlich/Vereinsslipstelle)Zufahrt über Schonungen(Natorampe)SSS4.2 Main-Donau-Kanal (MDK)4.2.1 Wasserskistrecken am MDK348,030 RU350,360 RUUntertheres SchöpfwerkObertheres SportboothafenZufahrt über Untertheres(nicht öffentlich)Zufahrt über Obertheres(nicht öffentlich/Vereinsslipstelle)355,000 RU Haßfurt Zufahrt über Haßfurt (Gries) SSSBinnenschifffahrtsstraßekm-BegrenzungLageo = oberhalb, u = unterhalb0,00 – 0,20 Höhe BischbergBemerkungenAnschluss an die Wasserskistreckeauf dem Main359,600 LUKnetzgau(UW Wehrarm)Zufahrt über Knetzgau/Franz-Hoffmann-HalleS26,25 (W) – 26,56 (W) im Wehrarm der Regnitzstaustufe Forchheim Höchstgeschwindigkeit 30 km/h360,100 LUKnetzgau(OW Wehrarm)Zufahrt über Knetzgau(nicht öffentlich)362,850 RU Zeil (Zuckerfabrik) Zufahrt über Zeil (alte Fährrampe) S369,100 RU + LU Eltmann380,070 RU Viereth (Altarm)381,100 RU Viereth (OW Wehrarm)383,050 LU TrosdorfZufahrt über Eltmann/Ebelsbach(nicht öffentlich)Zufahrt vor StraßenbrückeViereth inks abZufahrt vor StraßenbrückeViereth links ab (Sportgelände)Zufahrt über Trosdorf(nicht öffentlich/Vereinsslipstelle)Zeichenerklärung: RU = rechtes Ufer, LU = linkes Ufer, S = Slipanlage, K = Kran,OW = Oberwasser, UW = Unterwasser, E = ErsatzübergangsstelleWir weisen darauf hin, dass die Zufahrt zu den genannten Einsetzstellen nichtüberall möglich ist und mitunter deren Benutzung vom Eigentümer beziehungsweisedem Nutzungsberechtigten der Anlage abhängig ist. Einzelangaben dazu sind leidernicht möglich.SSSSS4.2.2 Wassermotorradstreckenam MDKAm MDK sind keine Wassermotorradstreckenausgewiesen.4.2.3 Bootsschleusen undBootsumsetzanlagenam MDKBootsschleusenBootsschleusen befinden sich anden Staustufen Riedenburg undKelheim. Ihre Nutzlänge beträgtjeweils 20 Meter, die Nutzbreite4 Meter.Die Bootsschleusen müssen selbstbedient werden. Bei höherer Wasserführungwerden die Bootsschleusengesperrt.BootsumsetzanlagenBootstreppen befinden sich an denSchleusen Bamberg, Strullendorf,Forchheim, Hausen, Erlangen,Krie gen brunn und Nürnberg, sowiean den Wehren Bamberg, Neuses,Forchheim und Hausen.Die Bootstreppen an den WehrenBamberg, Neuses, Forchheim undHausen dürfen nur benutzt werden,wenn der Wasserstand am RichtpegelBamberg weniger als 260Zentimeter beträgt.
40 <strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong><strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong> 41MDKkmUferseitenächste Ortsbezeichnung<strong>Hinweise</strong>(Betreiber, Nutzer o. ä.)Objekt/Art83,13 Ost Schwanstetten-Mittelhembach84,93 Ost Schwanstetten-Schwand S85,90 West Schwanstetten-Meckenlohe SBootsschleppen befinden sich anden Schleusen Eibach, Leerstetten,Eckersmühlen, Hilpoltstein, Bachhausen,Berching und Dietfurt so -wie an den Wehren Dietfurt, Riedenburgund Kelheim.Die Bootsschleppen sind mit Boots -wagen ausgestattet. Die Bootswagenhaben eine Tragfähigkeit von 300Kilo gramm. Der Bootswagen kanndurch Einschieben einer 2,00 € Münzegelöst werden. Die Boote könnenzur anderen Rampe gefahren werden.Nach dem ordnungsgemäßenAbstellen des Bootswagens kannman die Münze wieder entnehmen.Die Bootsschleppe am Wehr Dietfurtdarf nur benutzt werden, wenn derWasserstand am Richtpegel Riedenburgweniger als 450 Zentimeterbeträgt.Die Bedienungsvorschriften sindam Bedienungsstand angebracht.90,00 Ost Roth-Brunnau104,46 West Hilpoltstein-Meckenhausen107,39 Ost Freystadt-Ohausen108,53 West Freystadt-Forchheim114,02 Ost Mühlhausen-Körnersdorf119,60 West Berching-Sollngriesbach120,97 Ost Berching128,40 West Beilngries134,09 Ost Dietfurt-Ottmaring136,96 Ost Dietfurt Sportboothafen142,29 Ost Riedenburg-Meihern4.2.4 Einsatzstellen für Kleinfahrzeuge am MDKMDKkmUferseitenächste Ortsbezeichnung<strong>Hinweise</strong>(Betreiber, Nutzer o. ä.)45,31 West Erlangen-Büchenbach Wendebecken57,48 West Fürth-Unterfarrnbach Sportboothafen65,35 West Nürnberg-GebersdorfObjekt/Art145,20 West Riedenburg-Untereggersberg146,64 Ost Riedenburg-Oberhofen152,34 West Riedenburg155,64 Ost Riedenburg-Prunn Sportboothafen158,28 Ost Riedenburg-Pillhausen (Kastlhof) Campingplatz167,00 Ost Kelheim-Gronsdorf75,39 Ost Nürnberg-Weiherhaus76,25 West Nürnberg-Katzwang79,30 Ost Wendelstein-Neuses S83,03 West Schwanstetten-Oberhembach SWir weisen darauf hin, dass die Zufahrtzu den genannten Einsetzstellen nichtüberall möglich ist und mitunter derenBenutzung vom Eigentümer beziehungsweisedem Nutzungsberechtigten derAnlage abhängig ist. Einzelangabendazu sind leider nicht möglich.4.2.5 Befahren der AltwässerDas Befahren außerhalb des Fahrwassersdes Main-Donau-Kanals,der Regnitz und der an der Altmühlgelegenen Altwässer und Flachwasserzonenist verboten.
42 <strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong><strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong> 434.3 Donau4.3.1 Wasserskistrecken an der DonauBinnenschifffahrtsstraßekm-Begrenzung4.3.2 Wassermotorradstreckenan der DonauBinnenschifffahrtsstraßekm-BegrenzungLageo = oberhalb, u = unterhalb2206,00 – 2221,30 o. Betriebshafen Grünau bis u. Löwenmühle2232,40 – 2246,00o. Liegestelle Heining bisu. Liegestelle Windorf2267,15 – 2269,20 u. Ruckasing bis u. Mühlham2283,99 – 2291,202317,50 – 2312,60o. Schutzhafeneinfahrt Deggendorf bisu. Zeitldorfo. Hafeneinfahrt Straubing-Sand biso. Straßenbrücke Reibersdorf2358,50 – 2366,00 o. Autobahnbrücke Wörth bis u. Sulzbach2387,00 – 2396,97(N)2402,22 – 2414,23o. Sportboothafen Sinzing bis WehrarmBad Abbach, u. der SeilkranmessanlageOberndorfo. Eisenbahnbrücke Poikam bis Maximiliansbrücke– Straßenbrücke KelheimLageo = oberhalb, u = unterhalbBemerkungennur donnerstags bis sonntagsund an den in Bayern gesetzlichenFeiertagenBemerkungen4.3.3 Durchfahren der Bootsschleusenund Bootsgassender Staustufe Bad Abbachund Regensburga) Die Bootsgasse der StaustufeBad Abbach befindet sich amrechten Ufer, neben der Wehranlage,bei Donau-km 2401,7 N.Die Bootsschleuse dieser Staustufeliegt am rechten Ufer desSchleusenkanals, oberhalb desVorhafens der Schiffsschleuse;sie mündet bei Donau-km2397,5 N in die Donau.Die Bootsschleuse und die Bootsgasseder Staustufe Regensburgbefinden sich im Donau- Südarmam rechten Ufer neben derWehranlage, bei Donau-km2381,3 S.b) Die beiden vorstehend genanntenBootsschleusen haben einelichte Breite von 4 Meter so wieeine Nutzlänge von 20 Meter. Siesind von den Benutzern selbst zubedienen. Die Bedienungsvorschriftensind am Bedienungsstandneben den Schleusenkammernangebracht.Die Bootsgassen haben einelichte Breite von 2,30 Meter. Siekönnen nur von Fahrzeugen mitgeringem Tiefgang, wie z. B.Ruder- und Paddelboote, undnur in Talrichtung befahrenwerden. Wegen Durchflussturbulenzenin der Bootsgasse wirdin Abhängigkeit der Bauart desKleinfahrzeuges, des Wasserstandesetc. empfohlen, dasKleinfahrzeug zu treideln oderumzutragen. Bei der Boots gasseBad Abbach können diese Fahrzeugeauch zu Berg getreideltwerden.2356,40 – 2355,00 Raum Geisling rechte Stromseite2262,80 – 2260,60 Raum Winzer/Ottach
44 <strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong><strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong> 45c) Die Sportbootanlagen der StaustufeRegensburg werden ausSicherheitsgründen gesperrt,wenn der Wasserstand am PegelRegensburg-Schwabelweis 420Zentimeter überschreitet.Die Sperre wird durch Schifffahrtszeichenangezeigt.Die Bootsgassen Bad Abbachund Regensburg werden ausSicherheitsgründen bei Niedrigwasseraußer Betrieb genommen.d) Wenn die Sportbootanlagenaußer Betrieb sind oder dieFührer von Kleinfahrzeugen ausSicherheitsgründen und dennautischen Gegebenheiten denWehrarm Bad Abbach sowieden Donau-Südarm in Regensburgnicht befahren können,werden Kleinfahrzeuge in denSchiffsschleusen, in der Regelzusammen mit der Großschifffahrt,geschleust. Dabei sind dieBuchstaben a) bis c) nach Punkt4.3.5 zu beachten.e) Die Durchfahrtshöhe der Brückeüber den unteren Vorhafen derBootsschleuse Bad Abbach be trägtbeim höchsten Schifffahrtswasserstand(HSW), 2,18 Meter. DieDurchfahrtshöhe der über dieBootsschleuse führenden Wehrbrückein Regensburg beträgt3,20 Meter (bei jeder Wasserführung).Der HSW liegt beim PegelOberndorf bei 480 Zentimeter(siehe Anrufpegel unter Buchstabeg).f) In den oberen Vorhäfen sowieim Bereich von deren Zufahrtenim Oberwasser der BootsschleusenBad Abbach und Regensburgwird in der Regel eine Fahrrinnentiefevon 15 Dezi meter beihydrostatischen Stauspiegelvorgehalten.In der Regel wird in den Abschnitten• in der Nebenwasser straße beiBad Abbach zwischen Oberndorf,Donau-km 2397,5 N, undder Bootsschleuse Bad Abbacheine Fahrrinnentiefe von 9 De zimeterbei Regulierungs niederwasserstand(RNW am PegelOberndorf 170 Zentimeter)und• in der NebenwasserstraßeDonau-Südarm in Regensburgzwischen der BootsschleuseRegensburg, Donau-km2381,3 S, und der EisernenBrücke, Donau-km 2379,3 S,eine Fahrrinnentiefe von9 Dezi meter bei Regulierungsniederwasserstand(RNW amPegel Regensburg – EiserneBrücke 206 Zentimeter)angestrebt.g) Die Wasserstände können überdie Anrufbeantworter der PegelOberndorf 0 94 05/1 94 29Eiserne Brücke 09 41/1 94 28oder bei den Schleusenbetriebsstellen/Schleusenfernsteuerzentralenabgefragt werden.
46 <strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong><strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong> 474.3.4 Fahrt im Bereich desDonau-Südarms inRegensburgIm Bereich des Donau-Südarms inRegensburg können insbesondereunmittelbar stromab der SteinernenBrücke, Donau-km 2379,62 S,teilweise sehr hohe Fließgeschwindigkeitenmit Querströmung sowieerhebliche Strudel auftreten.Bei der Fahrt im Bereich des Donau-Südarms in Regensburg ist daherbesonders auf folgende nautischeGegebenheiten zu achten:• auf gegebenenfalls kreuzendeFahrzeuge beim Durchfahrender Steinernen Brücke im Hinblickauf deren empfohlenenDurchfahrtsöffnungen,• die Anlegestellen der Fahrgastschiffeam rechten Ufer einschließlichder dort an- undablegenden Fahrgastschiffe sowieder stillliegenden Museumsschiffeam rechten Ufer unmittelbarstromab der SteinernenBrücke,• auf den Verkehr mit Fahrzeu gender Großschifffahrt ein schließlichstillliegender Fahrzeugeam rechten Ufer zwischen derEisernen Brücke, Donau-km2379,26 S, und der Lazarettspitze,Donau-km 2377,80 S.Aus Sicherheitsgründen könnenKleinfahrzeuge auch die SchiffsschleuseRegensburg (siehePunkt 4.3.3) benutzen.4.3.5 Fahrt im Bereichder Staustufen Geisling(Donau-km 2354,0),Straubing (Donau-km2322,0), Kachlet (Donaukm2230,6) und Jochenstein(Donau-km 2203,2)a) Kleinfahrzeuge haben in denSchleusenbereichen die Schleuseneinfahrts-und ausfahrtssignalesowie die besonderenHinweistafeln zu beachten.b) Kleinfahrzeuge haben an denfür sie bestimmten Liegestellenzu warten, bis sie von derSchleusenbetriebsstelle zur Einfahrtin eine Schleusenkammeraufgefordert werden.Bei der Schleusengruppe Kachlethaben gegebenenfalls zuBerg fahrende Kleinfahrzeugedie Bereitstellung zur Einfahrtin die Schleusenkammer im Unterwasserdes Wehrarmes derStaustufe Kachlet abzuwarten.Der dort befindliche Anlegestegmuss jedoch vom Herbst bis zumFrühjahr sowie bei anlaufendemHochwasser abgezogen werden.Auch nach unmittelbarem Ablaufeines Hochwassers steht derAnlegesteg unter Umständennicht zur Verfügung.c) Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb(z. B. Ruder- undPaddelboote), die von der Besatzungüber Land getragenwerden können, ausgenommenbei der Staustufe Straubing,haben die Umsetzanlagen zubenutzen.Bei der Staustufe Straubing isteine Bootsgasse (lichte Breite2,30 Meter) vorhanden, bei derauch Kleinfahrzeuge zu Berggetreidelt werden können. Eswird empfohlen, dass wenigergeübte Bootsführer ihre Kleinfahrzeugebei der StaustufeStraubing über Land um tragen.Die Außerbetriebnahme derUmsetzanlage bei der StaustufeJochenstein wird bei Obernzell,Donau-km 2209,85, rechtes Ufer,durch Tafelzeichen „Verbot fürFahrzeuge, die weder mit Maschinenantriebnoch unter Segelfahren und mit der Aufschrift:Schleuse benützen! Gesperrt!Umsetzanlage“ angezeigt.
48 <strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong><strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong> 494.3.6 Einsetzstellen für Kleinfahrzeuge auf der DonauDonau-kmnächste Ortsbezeichnung2412,200 RU Kelheim-Affecking2411,000 RU Kelheim-Affecking2410,250 RU Saal a. d. Donau2408,875 RU Saal a. d. Donau<strong>Hinweise</strong>(Betreiber, Nutzer o. ä.)Zufahrt von zwei Seiten;davon eine gesperrtHafen Kelheim; Hafenverwaltung(09441 68820)Sportboothafen; Marine CenterDonau GmbH (09441 688660)Eingezäuntes vereinseigenesGrundstück mit Schranke2408,215 RU Saal a. d. Donau ehemalige Fährrampe S2403,450 LU Kapfelberg Sportboothafen; gebührenpflichtig S2400,550 RU Poikam Zufahrt gesperrt S2390,180 RU Unterirading S2386,860 LU Sinzing Sportboothafen; gebührenpflichtig S + K2383,910 LU Kneiting S2381,43 RU Regensburg S2380,700 S LU Regensburg2378,560 N RU RegensburgRURegensburg2377,000 RU RegensburgRegensburger Motor- undWassersportverein e. V.;Zufahrt nur für AnliegerDLRG Regensburg;Zufahrt mit Schranke gesperrtKrananlagen der HäfenRegensburg, HafenverwaltungRegensburg (0941 7959724)Marina Regensburg(0171 8603786)2369,580 LU Donaustauf S2364,400 RU Friesheim S2364,20 LU Demling S2362,15 LU Bach an der Donau SObjekt/ArtSKS + KSKSKDonau-kmUferseiteUferseitenächste Ortsbezeichnung<strong>Hinweise</strong>(Betreiber, Nutzer o. ä.)2361,550 RU Illkofen S2360,900 LU Frengkofen S2359,520 LU Kruckenberg S2357,430 LU Kiefenholz S2355,270 RU Geisling S2344,100 LU Niederachdorf S2340,880 LU Pondorf S2334,470 RU Niedermotzing S2332,620 RU Niedermotzing S2320,870 LU Straubing-Hornstorf S2321,090 S RU Straubing S2313,970 RU Ittling1. Motorboot- und Wasserskiclub e.V.Straubing im ADAC;nur für Vereinsmitglieder2312,180 RU + LU Sand ehemalige Fährrampe2309,700 RU Hermannsdorf Bundeswehrrampe2309,000 RU Hermannsdorf ehemalige Fährrampe2308,900 LU Hermannsdorf ehemalige Fährrampe2305,800 RU + LU Pfelling ehemalige Fährrampen2302,050 LU Irlbach ehemalige Fährrampe2297,300 RU + LU Mariaposching Fährrampen2289,050 LU Metten ehemalige Fährrampe2289,000 RU Metten Ufer ehemalige Fährrampe2288,600 LU Mettenvereinseigene Anlage des1. Motorbootclubs Deutschland2285,800 LU Deggendorf private Anlage; gebührenpflichtig S2276,150 RU + LU NiederalteichFährrampen; während derFährbetriebszeit nicht benutzbar2267,370 RU + LU Aichet ehemalige Fährrampen2263,200 RU + LU Winzer ehemalige Fährrampen2256,600 LU Hofkirchen2254,900 RU + LU Pleinting2249,120 LU Vilshofen2246,030 LU Windorf2245,950 LU Windorfvereinseigene Anlage des MotorbootclubsHofkirchenehemalige Fährrampen; RUZufahrts höhe auf 2,50 m beschränktvereinseigene Anlage desRuderclubs Vilshofen e. V.Bundeswehrrampe;Zufahrt mittels Schranke gesperrtBundeswehrrampe;Zufahrt mittels Schranke gesperrtObjekt/ArtSSKSSS
50 <strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong><strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong> 51Donau-kmUferseitenächste Ortsbezeichnung2245,980 LU Windorf<strong>Hinweise</strong>(Betreiber, Nutzer o. ä.)Bundeswehrrampe;Zufahrt mittels Schranke gesperrt2243,080 RU Scheuereck S2242,180 RU + LU SandbachFährrampen; RU Zufahrtshöhe auf2,50 m beschränkt2234,400 LU Schalding ehemalige Fährrampe2232,500 RU Passau-Heining2228,370 RU Passaufür Boote bis 2 t;vereinseigene Anlage desMotor-Yacht-Clubs Passau e. V.Rampe Hafenspitz Passau;Hafenverwaltung Regensburg2228,245 LU Hacklberg S2227,750 LU Hacklberg S2225,904 LU Passau-Ilzstadt2225,415 LU Passau-Ilzstadt2225,300 LU Passau-Ilzstadtnur für Kleinfahrzeuge ohneMaschinenbetriebnur für Kleinfahrzeuge ohneMaschinenbetriebnur für Kleinfahrzeuge ohneMaschinenbetrieb2225,208 LU Passau-Ilzstadt S2223,800 LU Lindau S2211,540 LU Obernzell Markt Obernzell K2211,400 LU Obernzell Markt Obernzell S2205,58 LU Grünauvereinseigene Anlage derEuropean-Sea-Scouts e. V.Objekt/ArtZeichenerklärung: RU = rechtes Ufer, LU = linkes Ufer, S = Slipanlage, K = KrananlageWir weisen darauf hin, dass die Zufahrt zu den genannten Einsetzstellen nichtüberall möglich ist und mitunter deren Benutzung vom Eigentümer beziehungsweisedem Nutzungsberechtigten der Anlage abhängig ist. Einzelangaben dazu sind leidernicht möglich.SKSSSSS4.3.7 Befahren der AltwässerKleinfahrzeuge, die mit einerAntriebsmaschine ausgerüstet sind,dürfen die Altwässer (z. B. Wasserflächenhinter Parallelwerken oderLeitdämmen) nicht befahren. Diesgilt nicht für Fahrzeuge, die zurAusübung eines BerufsfischereioderJagdrechtes benutzt werden.Satz 1 gilt nicht für Zu- und Abfahrenvon Liegestellen, die von derzuständigen Behörde zugelassensind.4.3.8 FahrterlaubnisscheinFür Kleinfahrzeuge die ausschließlichSport- und Vergnügungszweckendienen und deren Eigentümerihren ständigen Wohnsitz im Inlandhaben, wird für das Befahren derDonau weder ein Schiffsattest nocheine sonstige behördliche Genehmigungbenötigt. Lediglich fürFahrten zwischen der BundesrepublikDeutschland und den anderenDonaustaaten – mit Ausnahme vonÖsterreich – ist ein Fahrterlaubnisscheinerforderlich, der auf Antragvom Wasser- und SchifffahrtsamtRegensburg erteilt wird.4.3.9 Sonderregelungen imBereich der deutsch--österreichischen Grenzstreckeund im Bereichder Stauhaltung GeislingSonderregelungen im Bereichder deutsch-österreichischenGrenzstreckeDer Einsatz von Segelsurfbrettern,von Wassermotorrädern oderähnlichen Kleinfahrzeugen sowievon Schwimmkörpern ist in derdeutsch-österreichischen Grenzstrecke(Donau-km 2223,20 bisDonau-km 2201,75) verboten.Sonderregelungen im Bereichder Stauhaltung GeislingIm Bereich der StauhaltungGeisling zwischen Donaustauf,Donau-km 2370,10 und Kiefenholz,Donau-km 2359,05, sind im Bereichdes Fahrwassers sieben Fischruhezonenausgewiesen. Die Fischruhezonenim Bereich des Fahrwasserssind jeweils mit sechs gelbenTonnen bezeichnet.Das Befahren der Fischruhezonenist verboten.
52 <strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong><strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong> 53Ortsbezeichnung km Nutzbreite in m Nutzlänge in m FunkkanalEichel 160,5 2,50 12,50 20Rothenfels 185,9 2,50 12,50 78Steinbach 200,7 2,50 12,50 794.4 Bootsschleusen, -treppen, -schleppen und -gassenam Main, Main-Donau-Kanal und an der deutschenDonau zwischen Kelheim und Jochenstein4.4.1 MainOrtsbezeichnung km Nutzbreite in m Nutzlänge in m FunkkanalKostheim 3,2 3,50 22,00 20Eddersheim 15,6 3,50 22,00 78Griesheim 28,7 3,50 22,00 79Offenbach 38,5 3,50 20,20 81Mühlheim 53,2 4,00 20,00 82Krotzenburg 63,9 4,00 20,00 18Kleinostheim 77,9 3,50 13,80 20Obernau 92,9 2,50 12,00 22Wallstadt 101,2 2,50 12,00 78Klingenberg 113,1 2,50 12,00 79Heubach 122,4 2,50 12,50 81Freudenberg 133,9 2,50 12,05 82Harrbach 219,5 2,50 12,50 81Himmelstadt 232,3 2,50 12,50 82Erlabrunn 241,2 2,50 12,50 18Würzburg 252,5 5,50 Bootstreppe 20Randersacker 258,9 2,50 12,50 22Goßmannsdorf 269,0 2,50 12,50 78Marktbreit 275,7 2,50 12,50 79Kitzingen 284,0 2,50 12,50 81Dettelbach 295,4 2,50 12,50 82Gerlachshausen(Wehr Volkach)311,4 W 2,50 12,50 18Wipfeld 316,3 2,50 12,50 20Garstadt 323,5 2,50 12,50 22Schweinfurt 332,0 2,50 12,50 78Ottendorf 345,3 2,50 12,50 79Knetzgau 359,8 2,50 12,50 81Limbach 367,2 2,50 12,50 82Viereth 380,7 --- Bootsschleppe 18Faulbach 147,1 2,50 12,10 18
54 <strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong><strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong> 554.4.2 Main-Donau-Kanal4.4.3 DonauOrtsbezeichnung km Nutzbreite in m Nutzlänge in m FunkkanalOrtsbezeichnung km Nutzbreite in m Nutzlänge in m FunkkanalBamberg 7,4 14,00 Bootstreppe 60Strullendorf 13,3 14,00 Bootstreppe 61Neuses (Wehr) 21,9 W 14,00 Bootstreppe ---Forchheim 25,93 14,00 Bootstreppe 62Hausen 32,9 14,00 Bootstreppe 63Erlangen 41,13 14,00 Bootstreppe 64Bad AbbachRegensburg **)2.399,12.401,8 N2.381,4 S4,002,304,002,3020,00Bootsgasse *)20,00Bootsgasse *)Geisling 2.354,3 --- Bootsschleppe 22Straubing (1)Straubing (2)2.322,02 2,30 BootsgasseKachlet 2.230,6 --- Bootsschleppe 2019211882Kriegenbrunn 48,7 14,00 Bootstreppe 65Jochenstein ***) 2.203,2 ---Bootsschleppeam re. Ufer22Nürnberg 69,1 14,00/18,00 Bootstreppe 66Eibach 72,8 2,50 Bootsschleppe 20Leerstetten 84,3 2,50 Bootsschleppe 22Eckersmühlen 94,9 3,00 Bootsschleppe 78Hilpoltstein 99,0 3,00 Bootsschleppe 79Bachhausen 115,5 3,00 Bootsschleppe 81Berching 122,5 3,00 Bootsschleppe 82*) Die Bootsgasse wird aus Sicherheitsgründen bei Niedrigwasser außerBetrieb genommen.**) Diese Sportanlagen werden aus Sicherheitsgründen gesperrt, wenn derWasserstand am Pegel Regensburg-Schwabelweis 420 cm überschreitet.***) Die Außerbetriebnahme der Umsetzanlage wird bei Obernzell,Donau-km 2209,85 rechtes Ufer durch Tafelzeichen „Verbot für Fahrzeuge,die weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fahren und mit der Aufschrift:Schleuse benutzen! Gesperrt Umsetzanlage“ angezeigt.Dietfurt 135,3 3,00 Bootsschleppe 18Riedenburg 150,8 4,00 20,00 20Kelheim 166,1 4,00 20,00 78
56 <strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong><strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong> 575. Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem (ELWIS)6. Zuständige BehördenMit ELWIS stellt die Wasser- undSchifffahrtsverwaltung des Bundesden Nutzern der Wasserstraßennautische Informationen aller Artim Internet bereit. ELWIS ergänztdie vorhandenen Nachrichtenwegeüber Papier, Telefax, Telefon,Nautischen Informationsfunk (NIF),ersetzt sie aber nicht. Für ELWIS istein zentraler Server bei der Bundesanstaltfür Wasserbau mit derInternet- Adresse www.elwis.deeingerichtet.6.1 Dienststellen und AdressenAbkürzungsverzeichnis:T = TelefonF = TelefaxM = MobilE = E-MailI = InternetWasser- undSchifffahrtsdirektion SüdWörthstraße 1997082 WürzburgT 0931 4105-0F 0931 4105-380E wsd-sued@wsv.bund.deI www.wsd-sued.wsv.deWasser- und SchifffahrtsamtAschaffenburgObernauer Straße 663739 AschaffenburgT 06021 385-0F 06021 385-101E wsa-aschaffenburg@wsv.bund.deI www.wsa-aschaffenburg.wsv.deWasser- und SchifffahrtsamtSchweinfurtMainberger Straße 897422 SchweinfurtT 09721 206-0F 09721-101E wsa-schweinfurt@wsv.bund.deI www.wsa-schweinfurt.wsv.deWasser- und SchifffahrtsamtNürnbergMarientorgraben 190402 NürnbergT 0911 2000-0F 0911 2000-101E wsa-nuernberg@wsv.bund.deI www.wsa-nuernberg.wsv.deWasser- und SchifffahrtsamtRegensburgErlanger Straße 193059 RegensburgT 0941 8109-0F 0941 8109-101E wsa-regensburg@wsv.bund.deI www.wsa-regensburg.wsv.de
58 <strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong><strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong> 597. VeröffentlichungenHessisches BereitschaftspolizeipräsidiumWasserschutzpolizeiabteilungBiebricher Straße 155252 Mainz-KastelT 06134 1876-0F 06134 1876-19E wspa.hbpp@polizei-hessen.deI www.polizei.hessen.dePolizeipräsidium MittelfrankenWasserschutz-ZentralstelleBayernFriedrich-Ebert-Straße 1091126 SchwabachT 09122 927-0T 09122 927-472F 09122 927-475E wspz@polizei.bayern.de6.2 Verbände undsonstige StellenDeutscher Ruderverband e.V.Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 1030169 HannoverT 0511 98094-0F 0511 98094-25E info@rudern.deI www.rudern.deDeutscher Segler-Verband e.V.Gründgensstraße 1822309 HannoverT 040 632009-0F 040 632009-28E info@dsv.orgI www.dsv.orgDeutscher Motoryachtverband e.V.GeschäftsstelleVinckeufer 12 – 1447119 DuisburgT 0203 809580F 0203 8095858E info@dmyv.deI www.dmyv.deDeutscher Kanu-Verband e.V.Bertaallee 847055 DuisburgT 0203 99759-0F 0203 99759-60E service@kanu.deI www.kanu.deBayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.Bierbrauerweg 4363071 OffenbachT 069 858469F 069 85703871E kmweber@t-online.deI www.bmyv.deHELM e.V.Hessischer LandesverbandMotorbootsportPostfach 13 03 7165091 WiesbadenT 0611 21993F 0611 2679369E Geschäftsstelle@helmev.deI www.helmev.deADACSportschifffahrt und GrenzverkehrAm Westpark 881373 MünchenT 089 7676-0F 089 7676-2500E adac@adac.deI www.adac.deDie neuesten Telefonnummernder Schleusen findet man unter„www.elwis.de“ unter der Rubrik„Adressen und Sonstiges“. Hier findetman auch noch weitere Adressender Dienststellen der WSV.Dieses Heft ergänzt den Leitfadenfür <strong>Wassersportler</strong> des Bundesministeriumsfür Verkehr, Bau undStadtentwicklung „Sicherheit aufdem Wasser“. Dieses Heft kann vonder Hompage der WSV unterwww.elwis.de – Freizeitschifffahrt –kostenlos herunter geladen werden.
60<strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong>GUTE FAHRT UND IMMER EINE HANDBREITWASSER UNTERM KIEL WÜNSCHT IHNEN DIEWASSER- UND SCHIFFFAHRTSDIREKTION SÜDIN WÜRZBURG
4<strong>Hinweise</strong> für <strong>Wassersportler</strong>Wasser- undSchifffahrtsdirektion SüdWörthstraße 1997082 WürzburgTelefon: (0931) 4105 - 0Telefax: (0931) 4105 - 380wsd-sued@wsv.bund.dewww.wsd-sued.wsv.deDiese Druckschrift wird im Rahmen derÖffentlichkeitsarbeit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltungdes Bundes kostenlos herausgegeben.Sie darf nicht zur Wahlwerbungverwendet werden.